#MeToo Kritiker hat Betretungsverbot – Moderator Roman Rafreider vom ORF

Die Gewaltvorwürfe des ORF Moderator  u. #metoo Kritiker Roman Rafreider erinnern mich an die Verleumdung des Wettermoderator  Jörg Kachelmann, welcher jahrelang in den Dreck gezogen wurde, ehe er freigesprochen wurde. 

Artikel: Kritik an #Metoo

Wie reagieren Männer auf #metoo?

Wenn es um sexuelle Belästigung geht, melden sich Männer selten zu Wort.

Was ZiB-Moderator Roman Rafreider und andere Männer zu #Metoo zu sagen haben.

Wie reagieren Männer auf #metoo?

ZiB-Moderator Roman Rafreider     © Thomas Ramstorfer / First Look / picturedesk.com

Eine Bekannte sagte mir einmal: „Ich kenne keine einzige Frau, die nicht schon einmal sexuell belästigt wurde. Und ich rede hier nicht nur von Catcalling.“ Wie wahr diese Aussage ist, führt uns die Social Media Kampagne #metoo erst wirklich vor Augen. Twitter, Instagram und Facebook werden von #metoo-Geständnissen geflutet. Initiiert wurde der Aufruf von Schauspielerin Alyssa Milano nach Öffentlichwerden des Weinstein-Skandals.

Zwischen all den #metoo Postings müssten sich aber mindestens halb so viele #notme -Geständnisse befinden. Wenn so viele Frauen sich öffentlich dazu bekennen schon einmal sexuell belästigt worden zu sein: Wo bleiben die Männer, die für Frauen aufstehen und ihren Geschlechtskollegen ein Vorbild sind?

Macht sie das Verhalten anderer Männer nicht wütend? Fühlen sie sich möglicherweise verunsichert, dass sie eine Frau – vielleicht sogar unbewusst – in eine solche Lage gedrängt haben?

Wir wollten wissen, was diese Welle der Bekenntnisse mit Männern macht und haben sie daher um ihre ehrliche Antwort gebeten.

#metoo geht auch an Österreichs Promis nicht vorbei. ZiB-Moderator Roman Rafreider war einer der ersten, die auf Facebook Stellung nahmen: „Sie sagen #metoo … wir (Männer) sollten alle laut sagen #notme #neverever‬.“

WOMAN hat den ZiB-Star um ein Statement gebeten:

Roman Rafreider, 47

Es packt mich die blanke Wut, wenn ich die Geschichten dieser Frauen lese und daneben am Foto das Grinsen dieser Weinsteins sehe, die es ja leider nicht nur in Hollywood gibt. Wir sollten alle – auch Männer – aufstehen und das Selbstverständliche laut hinausschreien: #notme #neverever .

Wir wollten aber auch wissen, was andere Männer darüber denken – hier die Statements!

Stefan, 42

#metoo – Die Aktion ist gut. Sexuelle Belästigung muss thematisiert werden. Nur durch Öffentlichmachen solcher Missstände kann ihnen entgegengewirkt und auch etwas verändert werden. Auch wenn es ein langer Prozess ist und weiterhin sein wird. Wer erinnert sich denn noch an die ähnlich Aktion vor nur wenigen Jahren? #aufschrei – 2013 war das. Ich musste jetzt selbst nachlesen, weil ich mich nicht mehr genau daran erinnern konnte. Und genau deswegen jetzt #metoo und auch in Zukunft.

Michael, 26

Ich fand die Aktion eine nette Idee, habe sogar meine Freundin ermutigt mitzumachen. Schade fanden wir aber beide, dass eine Menge verschieden schwerwiegender Fälle zusammengefasst wurde. Man kann also nicht wissen, ob jemand vergewaltigt oder nur der Person zugepfiffen wurde.
Das eine wäre zutiefst erschreckend, das andere zwar falsch, aber nicht sonderlich überraschend. An sich ist der Post eher bedeutsam für die Person selber als für andere, aber es würde mich freuen wenn es ihnen hilft!

Christian, 25

Tragisch aber wahr, es scheint so als ob fast jede Frau einmal oder öfter Opfer von sexueller Belästigung geworden ist. Ich würde sogar weiter gehen und behaupten jede Frau hat in irgendeiner Weise schon mit sexuellen Übergriffen umgehen müssen.

Während ich über diesen Fakt nachdenke, überlege ich, ob ich selbst, auch wenn ich mich nie als solchen Mann verstehen würde, jemals eine Frau sexuell belästigt habe. Vielleicht auch ohne es zu merken. Meine ehrliche Antwort, wahrscheinlich schon. Ich könnte nie einem anderen Menschen aus voller Absicht wehtun oder ihn auch nur in eine unangenehme Lage versetzen.

Doch trotzdem bin ich mir sicher, dass ich die ein oder andere Frau durch meine Avancen belästigt habe. Nun stellt sich das ganze so dar, dass ich glaube ich zumindest ein halbwegs attraktiver Mann bin und deshalb diese Anmachen nicht als Belästigung wahrgenommen wurden. Ich glaube allerdings, dass dieselbe Form von Annäherungsversuch bei einem anderen Mann direkt als sexuelle Belästigung gewertet worden wäre. Um meinen Punkt kurz klar zu stellen, Belästigung bleibt Belästigung und Missbrauch, Missbrauch und doch ist dessen Wahrnehmung sehr von der ausführenden Person abhängig. Wenn ich in 25 Jahren die gleichen Versuche eine Frau anzumachen wie heute unternehme, werden diese mit höherer Wahrscheinlichkeit als sexuelle Belästigung empfunden.

An all die Frauen, die ein solches Verhalten erleben und in irgendeiner Form unter sexueller Belästigung leiden mussten: Es tut mir Leid. Ich hoffe inständig, dass diese Wunden, die von irgendeinem Arschloch zugefügt wurden, verheilen und ihr den Glauben an das Gute im männlichen Geschlecht nicht verliert.

Philipp, 28

In meinem Freundeskreis gibt es ein paar Fälle von sexueller Belästigung. Ob der Tatsache, dass das alleine schon kaum in Worte zu fassen ist, fand ich es mindestens ebenso schlimm, wie sehr sich Frauen dafür schämen es überhaupt zu erzählen. Täter erlegen dem Opfer somit eine Bürde auf, eine Erinnerung und ein Erlebnis ein Leben lang mit sich zu tragen und sich dafür auch noch schämen zu müssen. Jeder geht damit anders um, eines jedoch ist immer gleich: der ängstliche Blick und die brechende Ehrlichkeit. Es kann immer wieder passieren – Erlebtes kann man nicht so schnell vergessen beziehungsweise gar nicht.

Andreas, 40

Ich bin in einer relativ „gleichgestellungswilligen“ Mikro-Gesellschaft aufgewachsen und akzeptiere auch nur solche Menschen als Freunde. Ich war immer der Meinung, dass man alles offen ansprechen sollte, so man das möchte, und so haben wir das auch seit frühester Jugend gehandhabt. Ich sehe, dass quasi jede Frau sich schon einmal richtig belästigt gefühlt hat, viele auch tatsächlich Opfer von mehr als nur verbalen Belästigungen wurden, und auch dass es bei sexuellen Handlungen im eigentlichen Sinn erschreckend häufig vorzukommen scheint.

Oliver, 26

Ich denke, dass die meisten Typen keine Ahnung haben, wie es wirklich ist, weil sie es am eigenen Körper nie erlebt haben. Ähnlich wie beim Klimawandel: ein Oh-Effekt, leichte Betroffenheit, aber beim nächsten Fußball-Video in der Timeline wieder halb vergessen.

Persönlich setze ich mich schon mehr damit auseinander, weil ich einige Freundinnen habe, die es betrifft und ich selbst mehr als wütend werde, wenn ich so etwas mitbekomme. Ich weiß nur, dass es wie bei allen Themen für viele nicht leicht ist etwas nachzuvollziehen oder zu verstehen, das einen nie betroffen oder das selbst man nie erlebt hat.

von Márcia Neves , Themen: Feminismus, Sexismus
https://www.woman.at/a/was-sagen-maenner-zu-metoo


weitere Artikel:

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

Hüft-Operation

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

ZiB-Moderator Roman Rafreider (47) hat seine Liebe zu Krankenpflegerin Eva-Maria Burger nie wirklich öffentlich gemacht, dennoch ist sie immer wieder an seiner Seite zu sehen. Bei der Miss-Austria-Wahl im Casino Baden kam er jedoch ohne Begleitung. Auf ÖSTERREICH-Nachfrage, wo denn seine bessere Hälfte stecke, überraschte er mit seiner Antwort: „Meine Freundin liegt auf der Intensivstation.“

19756443_819291768233354_30.jpg

Tapfer. Sie habe schon seit Jahren starke Schmerzen an den Hüften: „Unsereins würde wohl vor Schmerzen einfach umkippen“, sagte er. Eine beidseitige Hüftoperation wurde zur Notwendigkeit. „Ich hatte Tränen in den Augen, als ich davon erfuhr“, gab sich Rafreider gefühlvoll wie nie. Burger gibt sich hingegen lässig: „Oida, das war das Ärgste, das ich je gemacht hab. Zwei neue Hüften. What a hell of a ride“, schreibt sie auf Facebook.

Behandlung. Aufgrund der Schwere des Eingriffs sei sie auf die Intensivstation gebracht worden. Sie ist derzeit im Herz-Jesu Krankenhaus beim Spezialisten Gerald Loho in Behandlung: „Sie ist in guten Händen, trotzdem konnte ich kaum schlafen. Heute ist der erste Tag, an dem es ihr halbwegs gut geht.“

(man)07. Juli 2017 17:17
https://www.oe24.at/leute/oesterreich/Rafreider-Freundin-auf-Intensivstation/290247611

weitere Artikel zu den Gewaltvorwürfen und Betretungsverbot von Roman Rafreider vom ORF:
https://www.krone.at/1784251

Tags: Genderwahn – Gleichberechtigung – Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch –  Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Mobbing – Strafverfahren violence allegations defamation 

Gibt es einen Meister bei Wegweisungen SPG §38 ?

Bezirksgericht Mödling ist Wegweisungs-Landesmeister

vergrößern:

Wegweisungen SPG §38
Wegweisungen SPG §38
BG Mödling Familienrecht 2015
BG Mödling Familienrecht 2015
BG Mödling 2015
Kind ist heute krank - Entfremdung
Kind ist heute krankEntfremdung – Väter ohne Rechte in BG Mödling – 2015

Sven Gründel an Väter ohne Rechte

FEIERLICHE TORTENÜBERGABE an das BG Mödling am 14.07.2015

Heute fand sich der Verein vor dem BG Mödling ein, dem Gericht dass in NÖ mit Abstand die Nummer 1 bei Wegweisungen und Betretungsverboten ist. Für diese ganz besondere Leistung überreichten wir heute eine Torte für das Erringen des Landesmeistertitels – im übrigen ist das BG Mödling Nr. 2 österreichweit bei psychosozialer Prozessbegleitung.

Gegenüber des BG Mödlings haben wir auch eine rießige Plakatwand angemietet um das BG und deren Vertreter täglich an ihre „Heldentaten“ zu erinnern.

Die Aktion sorgte für Aufsehen bei so manchem Passanten, Gerichtsbesucher und im Gericht selbst.

Freilich fanden wir kritische Worte, die Martin Stiglmayr in Hochform nicht nur im Gespräch mit Anwälten und Gerichtsangestellten sondern eben auch durch das Megaphon an das Gericht und die Mödlinger Bevölkerung richtete. Ebenso waren zahlreiche andere Mitstreiter fleißig in Diskussion mit anderen Passanten.

Herzlich gerne nahmen wir eine Spende einer Mutter mit um den Bauch gewickelten Kind entgegen, die sich spontan zu uns gesellte und uns unterstützte – ebenso entschloss sich ein betroffener Jungvater sofort vor Ort den Mitgliedsbeitrag zu entrichten und es wurde ein Termin in den Sprechstunden vereinbart, auch ein zweiter.

Zufälligerweise kam auch ein Anwalt des „Dialog für Kinder“ vorbei und schnell herrschte eine inhaltliche Übereinstimmung.

So ein Zufall, der Gerichtsvorsteher Hofrat Dr. Harald Otto Charlotte Maria FRANZ war heute nicht anwesend, und noch ein weiterer Zufall, auch dessen Vertretung war nicht auffindbar als wir uns im Gericht anmeldeten 😉
Eine Dame des Sekretariats wollte anfangs die Torte, eine Packung Mon Cherie und unsere Leberwurst übernehmen, überlegte es sich dann doch anders und meinte sie dürfe das nicht entgegennehmen – vielleicht wegen des Verdachtes der Anfütterung????? 😉

Herzlichen Dank an alle, die diese Aktion in der Vorbereitung mitunterstützt haben, heute anwesend waren und an den Kameramann, für den die Arbeit leider noch nicht vorbei ist, denn er wird uns ein VIDEO schneiden!

Wir werden nicht aufhören weiterhin auf die Missstände im Familienrecht hinzuweisen.

Never, never, never give up!

https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/permalink/900549996676976/

Video von Bezirksgericht Mödling – Bezirksgerichtvorsteher Dr. Harald Maria Franz

Das Bezirksgericht Mödling ist seit Jahren die klare Nummer 1 bei Wegweisungen und Betretungsverboten in NÖ. Als der Verein neulich öffentlich auf die Missstände dort aufmerksam machte hagelte es vom Gerichtsvorsteher Hofrat Dr. Harald Otto Maria Charlotte FRANZ eine Anzeige nach § 115 StGB – Beleidigung, die selbstverständlich eingestellt wurde. Natürlich kamen wir wieder und konfrontierten mit den Ergebnissen einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung bei der neben den beiden ungewöhnlich auffälligen Ausreißern bezüglich Wegweisungen und Betretungsverboten auch noch zutage trat, dass das BG Mödling ÖSTERREICHWEIT die Nummer 2 bei psychosozialer Prozessbegleitung ist. Der Verein überreichte neben einer Leberwurst eben auch eine Torte und „gratulierte“ zum Landesmeistertitel – selbstverständlich fanden wir kritische Worte.
Veröffentlicht am 19.07.2015

Tags: Familienrecht – Justizopfer – Bezriksgericht Mödling – Landesmeister  Gerichtsvorsteher Maria FRANZ – Betretungsverbot – Polizei Mödling SPG §38 – Wegweisung – Väter ohne Rechte  – Sicherheitspolizeigesetz §38 – Gesetze Österreich – Gesetze Österreich – Veranstaltungen – Demo – Vaterlose Gesellschaft

„Die Missgeburt im österreichischen Familienrecht“

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossenen “GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung”, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine “Missgeburt im Familienrecht handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. “EuGH Entscheidung für Asylwerber” sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begangen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das “Menschenrecht auf Wohnen” eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz “In dubio pro reo” hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.

Gehen diese Justizopfer dann zu einem Rechtsanwalt, hört man Sätze, wie
„Sie wurden hereingelegt . . .“
und welche Richterin haben Sie, . . .
„Sie können sich ja wirklich nur mehr den Strick nehmen, . . .“

Betretungsverbot SPG § 38

Durch die vaterlose Gesellschaft und diese menschenverachtenden Gesetze ist Österreich spitzenreiter bei SUIZIDE, Väter und Männer sind davon ca. 3 mal mehr betroffen als Frauen und Mütter.
Da dies in Österreich ein gesellschaftliches Problem ist und diese Suizide durch PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Verlustängste z.B. vor Sorgerechtsverlust, . . .  keine Einzelfälle sind sondern jedes Jahr tausende Personen betroffen sind, macht es wenig Sinn den Fehler bei sich selbst zu suchen. Es handelt sich um einen Fehler im SYSTEM und einer unfähigen Regierung, welche die Ursache behebt oder versucht dem entgegen zu wirken.
Bei diversen Vereinen und Hilfsorganisationen wird Hilfe bzw. Unterstützung angeboten.
–>
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/category/pas-eltern-kind-entfremdung/pas-selbstmord-suizide-freitod/
Tags:  Missgeburt Familienrecht Österreich  Sophie Karmasin Wegweisung Betretungsverbot Eigentumsrechte Recht auf Wohnen Menschenerechtsverletzung Väter  MännerhausBezirksgericht Mödling Baden

Vorschlag Mikl-Leiter – Rechtsberatung Wegweisung greift viel zu kurz!!!

Sehr viele Betretungsverbote und Wegweisungen in Österreich passieren leider auf Falschbeschuldigungen und frei erfunden Behauptungen bei Scheidung oder Trennung!!!

Ein Grund dafür liegt darin, das österreichische Familienrecht veraltet ist und es noch immer die schuldige Scheidung gibt, viele Frauen erhoffen sich durch diese Geschichtl´n, dass sie Vorteile bei der Vermögensaufteilung (Wohnung) haben.
In Deutschland wurde die schuldige Scheidung bereits vor 40 Jahren abgeschafft. Österreich mit seinen starken Feminismus Gesetzen, welche nur böses Blut erzeugen, hat dieses veraltete Gesetz noch immer.

Ein einfacher Schritt für die Familienministerin Sophie Karmasin das Land etwas familienfreundlicher und gesellschaftsfähiger  zu machen, wäre es eine verpflichtende Mediation bei Betretungsverbot und Wegweisung zu machen. Fr. Mag. Doris Täubel-Weinreich hat 2012 dies im KindNamRäG bereits vorgeschlagen.
Alles andere geht am Ziel vorbei.

Die Toten in Graz des Amokfahrers  hätten verhindert werden können – mit einer vernünftigen Gesetzgebung im Familienrecht!
 
Der Vorschlag von der Feministin des Wiener Frauenhauses Andrea Brem, Leute mit Wegweisung in U-Haft zu nehmen, ist völlig JENSEITS. 
Betretungsverbote und Wegweisungen passieren sehr oft nur an Hand von Behauptungen ohne jegliche Beweise und noch dazu handelt es sich bei diesem österreichischem Gesetz SPG38 Und §382 EV um eine „Missgeburt im Zivilrecht“ welche in bestehende Eigentumsrechte eingreift und diese Eigentumsgesetze aushebelt

Artikel >>

Hilfe nach Wegweisung: „Es geht um Stunden“

Bild: (c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU) 

Bei jedem zweiten Fall von Wegweisung brauchte der Täter sofort Hilfe, sagt der Bewährungshilfeverein Neustart. Der Vorschlag von Innenministerin Mikl-Leiter für eine verpflichtende Rechtsberatung greife zu kurz.

23.06.2015 | 18:00 |   (Die Presse)

Wien. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat einen Plan. Nach der Amokfahrt eines 26-Jährigen am Samstag in Graz (siehe oben) will sie künftig eine verpflichtende Rechtsberatung für weggewiesene Gewalttäter – der Amokfahrer wurde Ende Mai von seiner Familie weggewiesen.

Konkret soll die Polizei mit dem Betroffenen ein Gespräch führen und aufklären, was er nun tun dürfe und was nicht. Das solle, heißt es aus dem Innenministerium, präventiv wirken.

Solche Gespräche gibt es bereits seit 2011 – auf freiwilliger Basis. 500 Polizeibeamte wurden extra dafür geschult. In der Regel finde so ein Gespräch ein bis drei Tage nach der Verhängung des Betretungsverbots statt, „wenn eine gewisse Cool-down-Phase bereits eingetreten ist“, so Mikl-Leitner.

Organisationen, die mit weggewiesenen und straffälligen Männern arbeiten, geht der Vorschlag nicht weit genug. „Eine bloße Rechtsberatung reicht nicht aus“, sagt Andreas Zembaty vom Bewährungshilfeverein Neustart. „Man muss die Täter nach der Tat sofort aufsuchen. Es geht um Stunden, nicht um Tage“, sagt er. Die Betroffenen gehören mit der Tat konfrontiert, man müsse mit der Polizei den Laptop holen, eine Unterkunft für die nächsten Tage suchen. „Sie brauchen jemanden, der mit ihnen redet, auch weil die Täter dann oft Schuldgefühle haben. Und wenn man diese nicht bearbeitet, kehren sich die Schuldgefühle ganz oft in Hass auf die Opfer um.“

Rund 7500 Fälle von Wegweisungen gibt es jedes Jahr in Österreich. Zembaty glaubt, dass rund die Hälfte sofort Hilfe benötigen würde – über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Immerhin könnten Wut und Hass jederzeit wieder auflodern. Etwa wenn der Anwalt anruft und über die Scheidung sprechen will.

 

Die Hälfte braucht Hilfe

Ein entsprechendes Konzept von Neustart liegt bereits seit 2013 im Innenministerium, wurde aber aus Ressourcenmangel nicht umgesetzt. Zembaty hofft, dass es nun wieder ein Thema wird. Innenministerin Mikl-Leitner will jedenfalls in einer Expertenrunde aus dem Innen-, dem Frauen-, dem Justiz-, dem Sozial- und dem Familienministerium die psychologische Betreuung von Gewalttätern klären.

Denn auch die Wiener Frauenhäuser halten die Rechtsberatung für zu kurz gegriffen. „Die Diskussion, die gerade geführt wird, ist absolut verharmlosend. Ein einmaliger oder zweimaliger Termin kann doch noch kein Verhalten ändern“, sagt Geschäftsführerin Andrea Brem. Sie versteht auch nicht, warum der Mann in Graz nach der Wegweisung Ende Mai nicht sofort in U-Haft genommen worden sei. Das wäre rechtlich möglich gewesen. Generell ortet sie den Trend, Gewalt gegen Frauen wieder mehr zu bagatellisieren. Warum das so ist, kann sie nicht erklären. „Dabei waren wir auf einem guten Weg.“

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 24.06.2015)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4761404/Hilfe-nach-Wegweisung_Es-geht-um-Stunden

Die Geschichte der Elternschaft in Österreich, Deutschland . .

Geschichte der Elternschaft in Österreich Deutschland - Jugendamt - Familienrecht - Familienfreundlichkeit - Vaterlose Gesellschaft
Geschichte der Elternschaft in Österreich Deutschland – Jugendamt – Familienrecht – Familienfreundlichkeit – Vaterlose Gesellschaft – Obsorge . Sorgerecht – Cover – SPG §38 Polizei – Kinderhandel – Justizopfer – Kinderrechte – Kindeswohl – Scheidung Trennung – Wegweisung – Rechtsstaat – Geschichte Familienpolitik – Österreich – Elternschaft

Tags: Geschichte der Elternschaft in Österreich Deutschland – Jugendamt – Familienrecht – Familienfreundlichkeit – Vaterlose Gesellschaft – Obsorge . Sorgerecht – Cover – SPG §38 Polizei – Kinderhandel – Justizopfer – Kinderrechte – Kindeswohl – Scheidung Tennung – Wegweisung – Rechtsstaat – Geschichte Familienpolitik – Österreich – Elternschaft

„In dubio pro reo“ gilt nicht bei SPG §38 – Gewaltschutzgesetz – MENSCHENRECHTVERLETZUNG . . .

„Wohnen“ ist ein Menschenrecht auch für Männer !

Rechtsanwälte sprechen von einer gesetzlichen Mißgeburt, da dieses Gesetz in bestehende Eigentumsrechte eingreift, bzw. diese zur gänze augehebelt werden !!!

Zitat eines Rechtsanwaltes  im Familienrecht:
“ Ein paar narrische Weiber der feministischen SPÖ Frauen (Barbara Prammer, Doris Bures, Gabi Burgstaller)  haben 1995 diese gesetzliche Missgeburt des Gewaltschutzgesetzes zustande gebracht . . .

Diese Menschenrechtsverletzung ist seit 1995 in Österreich vorhanden, da es in den einzelnen Bundesländern Österreichs keine Männerhäuser für diese weggewiesenen Fälle gibt.

SPG §38 Seite 1

Betretungsverbot SPG §38 Seite2

In dubio pro reo“ – Der Grundsatz (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) gilt hier scheinbar nicht !!!

Download Stellungnahme – Betretungsverbot

Klicke, um auf imfname_3072781.pdf zuzugreifen

Tags: Frauenhaus – Gleichberechtigung – Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justiz – Justizopfer – Wegweisung –

Betretungsverbot SPG §38 – Wegweisung EV §382

In ihrer Ehe gibt es ein Gewaltproblem! – Sie wissen, dass Sie in Frauenhaus gehen können . . .

Betretungsverbot SPG § 38

Entspricht dieses Gesetz der Verfassung und den Menschenrechten?
Stellungnahmen zum Gewaltschutzgesetz
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00526/index.shtml

 

SPÖ Feministin Barbara Prammer ist tot – 02.08.2014

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossene „GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung“, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine „Missgeburt im Familienrecht“ handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. „EuGH Entscheidung für Asylwerber“ sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begannen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das „Menschenrecht auf Wohnen“ eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.