FALSCHE SAMENSPENDE
Ein Wunschbaby – aber bitte in Weiß!
Nach einer Samenspende bekam eine weiße Frau ein dunkelhäutiges Baby. Die Samenbank hatte das Sperma verwechselt. Sie klagte wegen „unrechtmäßiger Geburt“ – doch das überzeugte den Richter nicht.
Foto: picture alliance / AP Klage abgeschmettert: Jennifer Cramblett muss vorerst auf Geld verzichten
Als Jennifer Cramblett und ihre Partnerin Amanda Zinkon im Sommer 2011 entschieden, über eine künstliche Befruchtung ein Baby zu bekommen, brauchten die beiden nicht lange, bis sie bei ihrer Suche nach einem geeigneten Samenspender fündig wurden. Bei der Midwest Sperm Bank in amerikanischen Illinois wurde ihnen ein wahrer Traummann angeboten. „Groß, blond, jung, gutaussehend, intelligent hieß es in der Beschreibung über den potenziellen Spender mit der Nummer 380. Ein Universitätsstudent, der täglich Sport treibe, auf seine Ernährung achte, wenig Alkohol trinke und nur äußerst selten einmal zu einer Cola greife.
Perfekt, dachte sich das lesbische Paar aus Uniontown, einem 2800 Einwohner zählenden Ort im tiefsten, ländlichen Ohio, 55 Autominuten südlich von Cleveland. Dazu passte auch die Ahnengalerie des Auserwählten. In dieser Rubrik stand explizit, dass Spender 380 keine schwarzen Vorfahren habe, sondern europäische. Die Rede war von Verwandten aus Griechenland und Italien.
In den USA kommen jedes Jahr zwischen 30.000 und 60.000 Kinder durch eine künstliche Befruchtung zur Welt. Das Geschäft boomt und hat sich zu einer lukrativen Industrie entwickelt. Pro Spende werden von den privaten Samenbanken zwischen 395 und 795 Dollar verlangt, Cramblett soll 400 Dollar bezahlt haben. Die Spender selbst bekommen meist nur um die 100 Dollar. Die Empfängerinnen können sich dabei wie bei einem Modekatalog genau aussuchen, welches Produkt sie gerne haben möchten.
Doch drei Jahre nach der Entscheidung für ihren Wunschkandidaten 380 ist für Cramblett und Zinkon alles ganz anders gekommen und nicht so, wie sich die beiden das in ihren Träumen vorgestellt hatten. Im Sommer 2012 bekam die 37-jährige Cramblett zwar ihr Baby, doch nicht mit blauen Augen, blonden Haaren und weißer Hautfarbe, wie versprochen. Das Mädchen, das sie Payton nannten und das mittlerweile seinen dritten Geburtstag gefeiert hat, ist schwarz. Die Samenbank hatte die Röhrchen verwechselt. Statt der Proben von 380 bekamen Cramblett und ihre sieben Jahre ältere Partnerin die Nummer 330 – einen Afroamerikaner.
„Wir lieben unser Baby über alles“
Ein Fall, der nicht nur Gerichte beschäftigte, sondern auch eine Debatte über den alltäglichen Rassismus in Amerika ausgelöst hat. Kann ein schwarzes Baby auch mehr als 50 Jahre nach der offiziellen Abschaffung der Rassentrennung in den USA noch immer nicht in einer zu fast 100 Prozent weißen Gemeinde in Ohio aufwachsen, wie das Paar behauptet?
„Wir lieben unser Baby über alles“, sagte Cramblett, die Rassismus-Vorwürfe vehement von sich weist, in einem Interview mit dem TV-Sender NBC. Doch Payton würde sich in Uniontown wie eine „Aussätzige“ fühlen. Das Paar war von Akron in Erwartung ihres Kindes in den kleinen Ort gezogen, weil dort die Schulen besser sein sollen. Mittlerweile denken sie darüber nach, erneut umzuziehen.
Cramblett und Zinkon verklagten wegen der Verwechslung der Spender die Midwest Sperm Bank auf Schadenersatz. „50.000 Dollar und mehr“ verlangten die beiden. Doch ohne Erfolg. Ronald Sutter, ein Bezirksrichter aus Ohio, lehnte die Forderung am vergangenen Freitag ab.
Klage wegen „unrechtmäßiger Geburt“
Die Entschuldigung der Samenbank, ein Mitarbeiter habe die handschriftlich gekennzeichneten Röhrchen unabsichtlich verwechselt, und die Erstattung der Kosten für die falsche Lieferung war dem „betrogenen Paar“ nicht genug. In einem Land, in dem selbst für zu heiße Kaffeebecher vor den Gerichten Schadenersatz in Millionenhöhe verlangt wird, klagten die Eltern von Payton auf die Nichteinhaltung der „Garantiezusagen“ und auf „wrongful birth“. Juristisch unterstellten sie damit, ihre Tochter sei bei einer „unrechtmäßigen Geburt“ zur Welt gekommen.
Für beide Straftatbestände sah Richter Sutter allerdings keine rechtliche Grundlage. Er folgte damit den Anwälten der Samenbank. Diese hatten argumentiert, dass eine Klage wegen „wrongful birth“ nur statthaft sei, wenn das Baby mit einem Geburtsfehler zur Welt gekommen wäre und die Samenbank sie nicht über diese gesundheitlichen Risiken vorher aufgeklärt hätte. Payton sei aber ein gesundes Kind.
Cramblett und Zinkon hatte vor Gericht aber auch mit dem „Schmerz und Leid“ sowie „zusätzlicher medizinischer Kosten“ argumentiert, welche die Verwechslung verursacht hätte. Sie seien „völlig unvorbereitet gewesen, ein afroamerikanisches Kind zu erziehen“. Auch ihre Gemeinde und ihre dafür „unbewusst unempfängliche Familie“ würden vermutlich ein Baby mit einer anderen Rasse nicht akzeptieren.
Angeblich ist der Friseurbesuch ein Problem
Cramblett behauptete vor Gericht, in ihrer Jugend nie mit einem Afroamerikaner in Kontakt gekommen zu sein. Ihr Vater habe ihr gesagt, sie sollen die Straßenseite wechseln, wenn sie einem Schwarzen begegne. Erst als sie aufs College gegangen sei, habe sie sich zum ersten Mal mit einem Afroamerikaner unterhalten.
„Mit seiner Tochter zum Friseur zu gehen verursacht für viele Mütter eine Stresssituation“, argumentierte der Anwalt des Paares, John Ostojic, vor Gericht. Payton habe aber für ein schwarzes Mädchen typische Haare. Deshalb müsse seine Mandantin in eine andere, weit weg gelegene, schwarze Gegend fahren, um einen ordentlichen Haarschnitt zu bekommen. „Jennifer (Cramblett) ist dort wegen ihres offensichtlich anderen Aussehens aber nicht willkommen.“
Aber auch in Zukunft müsse Payton mit Diskriminierungen rechnen, glaubt der Anwalt. „Für Jennifer wird der Stress und die Angst um ihre Tochter noch größer werden, wenn das Mädchen erst einmal in die Schule kommt, in der es nur weiße Schüler gibt“, heißt es in der Klageschrift. Doch auch das konnte Richter Sutter nicht überzeugen.
Der Fall ist mit der Entscheidung des Gerichts aber noch nicht zu Ende. Cramblett und Zinkon könnten die Samenbank auf „Fahrlässigkeit“ verklagen, sagte der Richter. Ein Rat, den die beiden offenbar befolgen wollen. Am 17. Dezember soll der Fall der kleinen Payton erneut verhandelt werden.
07.09.15
http://www.welt.de/vermischtes/article146129858/Ein-Wunschbaby-aber-bitte-in-Weiss.html
Tags: Kinderhandel – Samenspende – Spenderkinder – Schadenersatzklage