Datenbank Sexualstraftäter online! #Kinderschutz

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Am digitalen Pranger: Straftäter online

Die polnische Regierung hat eine Datenbank zu Sexualstraftätern online gestellt. Dort sind Verurteilte mit Foto und Aufenthaltsort für Jedermann auffindbar. Kriminelle sollen so besser kontrolliert werden können.
dw, 2-7-2018

Tags: Kinderschutz – Pödo – Video – Datenbank – Strafrecht – Familie – Familienrecht – Missbrauch – Sexualstrafrecht – Kinderschutz – Kindeswohl

Missbrauchte Kinder durften bei Pädophiler-Täterin bleiben

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Jugendamt Wien hat versagt, siehe 2.Artikel:
1.Artikel:

Pädophiler trickste die Justiz aus

Der jetzt Verdächtige saß keinen einzigen Tag seiner Strafe hinter Gittern ab © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Mann schummelte sich an Haft vorbei und ist nun Hauptverdächtiger bei Kinderpornoring.

Ein 25-jähriger Mann wird im Landesgericht Innsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.

15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.

Filme auf Bestellung

87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.

Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.

Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.

Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das Landesgericht Innsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.

Nachsicht

Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.

Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.

Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.

Michaela Reibenwein
( kurier.at ) Erstellt am 28.08.2017

https://kurier.at/chronik/oesterreich/paedophiler-trickste-die-justiz-aus/282.938.938

2.Artikel:

Österreich

Pädophilen-Prozess: Kinder leben bei mitangeklagter Mutter

Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.

Die Umstände des Falles sind erschütternd SN/APA (Symbolbild/dpa)/Patrick Ple
Die Umstände des Falles sind erschütternd

Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.

Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“

Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.

Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.

Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.

(APA), Donnerstag 03. Mai 2018 14:38 Uhr

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/paedophilen-prozess-kinder-leben-bei-mitangeklagter-mutter-27479890

3.Artikel:

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern:

Urteil nach Pädophilen-Prozess in Wien

Die Polizeioperation “Elysium” sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Österreichischen und deutschen Ermittler gelang es, ein breit angelegtes Pädophilennetzwerk sprengen. Am Montag mussten sich drei Beteiligte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, darunter ein 29-Jähriger, der seine Kinder, die er selbst missbrauchte, an andere Pädophile vermittelte. Sie wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Für den Kindesmissbrauch gab es im Prozess in Wien hohe Strafen. – © APA

Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Hohe Strafe auch für Mutter als Mitwisserin

Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.

Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.

Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.

Kinderpornographie angefertigt

Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.

Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern

Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.

Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.

“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.

Auch Kinder von Bekannten und Verwandten betroffen

Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.

Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.

Urteil nach Prozess am Wiener Straflandesgericht

Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.

Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.

Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.

(APA/Red),

http://www.vienna.at/29-jaehriger-verging-sich-an-eigenen-kindern-urteil-nach-paedophilen-prozess-in-wien/5776770
4.Video:

Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.

Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.

Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt.
7-5-2018

Tags:  Gewalt – MA11 – Strafverfahren -Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht -Obsorge – Polizei

ÖVP SPÖ beschließen Frauenquote 30% – Rückführungsgesetz zu HKÜ . .

Austria decides on women’s rate 30% – feminism

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Auf den Weg in den Nationalrat brachten die Abgeordneten auch einen Antrag der Regierungsparteien, der eine verpflichtende Frauenquote von 30% in Aufsichtsräten von Großunternehmen vorsieht. Die Initiative wurde auch von den Grünen unterstützt. FPÖ, NEOS und Team Stronach hingegen lehnten jegliche Quotenregelung strikt ab und sahen darin einen Eingriff in die Privatautonomie der Unternehmen.

Ein Kinder-Rückführungs-Gesetz wiederum, über das im Ausschuss Einstimmigkeit herrschte, soll die Rückführung nach internationalen Kindesentführungen beschleunigen. Schnellere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen.

Die Problematik internationaler Kindesentführung ist Anknüpfungspunkt eines auf Grundlage eines Initiativantrags (2243/A) der Regierungsparteien einstimmig verabschiedeten Kinder-Rückführungsgesetzes, das vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen bringt und dabei von dem Bestreben getragen ist, rasche Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls zu ermöglichen. Durch weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen Rückführungsverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.

Keine Mehrheit für Anträge der FPÖ

Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrer Forderung (1031/A(E)) nach einem Gesetz zum Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde bereits zum wiederholten Mal vertagt. Ebenfalls in die Warteschleife verwies die Ausschussmehrheit einen Vorstoß der FPÖ (1397/A(E)) betreffend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot von verurteilten SexualstraftäterInnen in Erziehungsberufen.

Novelle der Privatinsolvenz soll Entschuldung erleichtern
Privatkonkurs jetzt 5 Jahre OHNE 10% Rückzahlungsquote . . .
Wichtig die ausdrückliche Verpflichtung des Schuldners zu Arbeitssuche bei Arbeitsfähigkeit.

weiterlesen . . .
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170621_OTS0262/reform-des-privatkonkurses-geht-durch-den-justizausschuss

Tags: HKÜ  – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Feminismus – Österreich – binationale Ehe Paare – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Justizausschuss – Nationalrat – Justiz – Kindesentführung – Pädophile – Kinderschutz

Kinderschänder – Marc Dutroux: Belgiens «Monster» wird 60

Marc Dutroux: Belgiens «Monster» wird 60

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Der belgische Sexualstraftäter und Mörder Marc Dutroux sitzt längst hinter Gittern. Lebenslänglich. In Vergessenheit ist er dennoch nicht geraten – der Fall beschäftigt das Land noch immer. Heute, am 6. November 2016, feiert er seinen 60. Geburtstag.

Am 6. November 1956 kam Marc Dutroux in Elsene in der Region Brüssel zur Welt. Seine Eltern waren beide Lehrer. Aufgewachsen ist er mit drei jüngeren Brüder und einer jüngeren Schwester im damaligen Belgisch-Kongo, bis die Familie nach der Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonie 1960 nach Belgien zog. Gewalt war offenbar schon in Dutroux‘ Kindheit sehr präsent – sein Vater schlug ihn und den Rest der Familie oft wegen Kleinigkeiten. Marc Dutroux fiel schliesslisch bereits als Neunjähriger in der Schule als Schläger auf, nur wenig später verkaufte er ausserdem gestohlene Mofas und pornographische Bilder.

1971 verbrachte Dutroux‘ Vater mehrere Monate unfreiwilllig in einer Klinik, dann liess er sich von seiner Frau scheiden, weil er sie für seinen Klinikaufenthalt verantwortlich machte. Daraufhin übernahm Marc Dutroux immer mehr die Rolle eines herrschsüchtigen, gefühlskalten Familientyrannen und schlug auch seine Mutter und seine Geschwister, bis er einige Monate nach der Scheidung seiner Eltern im Alter von 16 Jahren sein Zuhause verliess.

1976 heiratete er seine erste Frau, mit der er ein Kind hatte – nach wiederholter Gewalt kam es 1983 zur Scheidung. Zu dieser Zeit hatte Dutroux bereits eine Affäre mit seiner späteren Komplizin Michelle Martin, mit der er drei eigene Kinder hat.

Zahlreiche Justiz-Pannen

1984 fand man nahe Brüssel die Leiche einer jungen Frau, mit der Dutroux später in Verbindung gebracht wurde, da Zeugen von einem «Marc aus Charleroi» berichteten, mit dem das Opfer bekannt gewesen sei, jedoch blieb der Fall ungeklärt. Zwei Jahre später wurde Dutroux mit seiner Lebensgefährtin Michelle Martin wegen Entführung und Missbrauchs von fünf jungen Frauen im Alter zwischen 12 und 19 Jahren verhaftet. 1989 wurde Dutroux daraufhin zu 13 Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt, Michelle Martin zu fünf Jahren. Im gleichen Jahr heirateten die beiden im Gefängnis. 1992 wurde Dutroux begnadigt, nachdem er drei Jahre im Gefängnis verbracht hatte. Seine Mutter sprach sich in einem Brief an den Gefängnisdirektor dagegen aus. Auch Experten hatten vor dem Mann gewarnt. Sie alle sollten Recht behalten.

Dutroux führte seine Gräueltaten fort: Sechs Mädchen und junge Frauen hatte der Belgier Dutroux in den 90er Jahren bei Charleroi entführt, in einem Kellerverlies gefoltert und vergewaltigt. Vier von ihnen starben. Vor zwanzig Jahren, am 13. August 1996, wird der Mann verhaftet. Belgien ist noch immer mit der Bewältigung des Falls beschäftigt.

Dabei ist auch das Urteil gegen Dutroux schon mehr als ein Jahrzehnt her. 2004 bekommt der 60-jährige eine lebenslange Freiheitsstrafe. Immer wieder versucht er, vorzeitig entlassen zu werden. Bislang vergeblich. Seine Komplizin und Ex-Frau ist mittlerweile frei.

Diese Mordfälle sind nach wie vor ungelöst

Zeugen sterben unter mysteriösen Umständen

Später, nach seiner Verhaftung, gelingt ihm bei einem Gerichtstermin für ein paar Stunden die Flucht. In der Verhandlung gesteht Dutroux nur, was ihm auch nachgewiesen wird. Der Journalist Piet Eekman recherchiert in der ZDF-Reportage «Die Spur der Kinderschänder», dass mehr als zwanzig Zeugen unter mysteriösen Umständen gestorben sind. Verschwörungstheorien lassen da nicht lange auf sich warten.

Bis heute werden immer wieder neue Schauergeschichten erzählt. Anlässlich des Jahrestags der Festnahme am 13. August 2016 führt das Magazin der belgischen Tageszeitung «Le Soir» ein Interview mit dem ehemaligen Anwalt des Sexualstraftäters. Der Jurist will wissen: eine unterirdische Kolonie entführter Kinder – das sei die Idee von Dutroux gewesen.

In Belgien wird die Affäre zu einer der «dunklen Episoden der jüngeren Geschichte» gezählt, wie etwa die Nachrichtenagentur Belga schreibt. Dieses «Dunkle» reizt aber nicht nur die Medien – die belgische Auseinandersetzung findet längst auch im Serienprogramm und auf der Bühne statt.

Eine gruselige Geschichte eines Sexualstraftäters, der Nachbarn in Schrecken versetzt und Ermittler an ihre Grenzen bringt, können sich die Belgier zu Hause im Fernsehen anschauen. Die Macher der von Kritikern gelobten Serie «Ennemi public» – Staatsfeind – des Senders RTBF haben sich von dem Fall Dutroux inspirieren lassen.

Eine ungewöhnliche Form der Auseinandersetzung, mit der er sich nicht nur Freunde machte, fand der Schweizer Theater-Regisseur Milo Rau. Er inszenierte die Geschichte von Dutroux im Mai für ein Festival in Brüssel – seine Schauspieler: bis auf einen Erwachsenen ausschliesslich Kinder.

05.11.2016 – 23:45, cor/dpa

https://www.bluewin.ch/de/news/vermischtes/2016/11/2/der-belgische-Sexualstraftaeter-und-Moerder-Marc-Dutroux-wird-60.html

 

Moslems vergewaltigen 1400 Kinder !!!

Behördenversagen in der Europäische Union

Rotherham Yorkshire England

Moslems vergewaltigen 1400 weiße Kinder in einer Stadt!
ELTERN werden als Rassisten beschimpft!

Polizei und Jugendamt haben jahrelang versagt!!!

Artikel >>>

Wie der „Guardian“ berichtet, sind im englischen Rotherham in South Yorkshire über einen Zeitraum von 16 Jahren hinweg bis zu 1400 Kinder und Jugendliche Opfer sexueller Gewalt geworden.
Das geht aus einem Bericht im Auftrag der Kommunalverwaltung vor. Zum Teil seien elfjährige Mädchen von mehreren Tätern vergewaltigt, entführt, in andere Städte Englands geschleust, geschlagen und eingeschüchtert worden. Die Behörden, auch die Jugendschutzbehörden, schwiegen.

(Von Verena B., Bonn)

Der “Guardian” scheut sich nicht, die Hintergründe für das Schweigen der Lämmer Behörden zu nennen:

Council and other officials sometimes thought youth workers were exaggerating the exploitation problem. Sometimes they were afraid of being accused of racism if they talked openly about the perpetrators in the town mostly being Pakistani taxi drivers.

Wie wir alle wissen, ist die Vergewaltigung von Kindern, Jugendlichen und Frauen in der islamischen Umma ein Kavaliersdelikt, das keine große Beachtung findet, denn insbesondere Frauen sind im Islam minderwertige Geschöpfe. Außerdem eifern die Satansanhänger nur ihrem großen Vorbild Mohammed nach, und dem machte das Vergewaltigen auch immer sehr viel Spaß!

Spiegel online berichtet:

„Es waren nicht nur Mädchen“, sagte die Autorin des Berichts, die Professorin und ehemalige schottische Regierungsberaterin Alexis Jay. Im Jahr 2010 war eine fünfköpfige Bande von Sexualstraftätern zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Damals war allerdings von einer weit geringeren Zahl von Opfern die Rede gewesen.

Es sei schwer, „für die entsetzliche Form des Missbrauchs Worte zu finden“, heißt es laut „Guardian“ in dem Bericht, der sich auf die Jahre 1997 bis 2013 bezieht. Mehr als ein Drittel der Opfer seien den Jugendschutzbehörden bereits bekannt gewesen.

Der Verwaltung wirft der Report ein eklatantes und kollektives Versagen vor.
Autorin Jay nannte Fälle, bei denen Kinder mit Waffen bedroht und gezwungen worden seien, Vergewaltigungen mitanzusehen. Die Täter hätten ihre Opfer mit Benzin übergossen und ihnen gedroht, sie bei lebendigem Leibe anzuzünden.

Laut Jay wurde das Problem von der Polizei in South Yorkshire nicht ernst genommen; die Ermittler hätten viele der minderjährigen Opfer mit Geringschätzung betrachtet. Auch die Jugendschutzbehörden seien nicht eingeschritten.

Laut „Guardian“ klagte Jay, es habe bereits von 2002 bis 2006 mehrfach Berichte gegeben, „die an Deutlichkeit über die Situation in Rotherham nichts zu wünschen übrig ließen“. Dennoch hätten die Behörden nicht gehandelt. Die meisten der Täter seien pakistanischer Herkunft.

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des Berichts trat der Vorsitzende des Stadtrats in Rotherham, Roger Stone, mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück. Er übernehme damit die Verantwortung für das Versagen der Behörden, das er laut BBC als „historisch“ bezeichnete.

Wie wir bei aller Toleranz und nachweisbarer Fremdenfreundlichkeit leider immer wieder feststellen müssen, bringt die menschenverachtende „Religion des Friedens“ mit der dazugehörigen Scharia keinem Land auf der Welt Vorteile, sondern nur Unglück und Leid, das wir ohne den Islam nicht in diesem riesigen Ausmaß hätten. Deshalb hören wir nicht auf zu fordern: Stoppt die Islamisierung Europas!

Brutaler Sexualverbrecher nach 1/2 Haftstrafe wieder frei?

Sexualstraftäter verbüßt nur Hälfte der Haftstrafe

Vor diesem Haus passierte die burtale TatVor diesem Haus passierte die burtale Tat © VOL.AT/Pletsch
Gaißau/Innsbruck – Sexualverbrechen von Gaißau:
17-Jähriger kommt nach sieben Haftmonaten frei.

Das Oberlandesgericht bestätigte den Beschluss des Landesgerichts.

 

Am 24. Februar darf der 17-jährige Häftling nach sieben Monaten die Justiz­anstalt Feldkirch vorzeitig als freier Mann verlassen. Am kommenden Mittwoch wird der für das brutale Sexualverbrechen von Gaißau verantwortliche Täter nach der verbüßten Hälfte seiner Haftstrafe auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat dazu den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch bestätigt.
Vollzugsrichterin Verena Marschnig hatte, wie berichtet, am 27. Jänner dem von German Bertsch verteidigten Häftling die sogenannte Halbstrafe gewährt.
Gegen den Beschluss des Landesgerichts hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch Beschwerde erhoben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Häftling noch länger im Gefängnis bleiben sollen.Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde der Staatsanwaltschaft aber keine Folge.
Das Berufungsgericht folgte stattdessen der Begründung des Landesgerichts für die Gewährung der Halbstrafe: Für den jugendlichen Ersttäter gebe es eine positive Zukunftsprognose. Deshalb habe sich der 17-Jährige die Chance der bedingten Entlassung schon nach der Hälfte der unbedingten Freiheitsstrafe verdient.Der damals 16-jährige Lehrling hatte im Juli 2014 nach einem Zeltfest in Gaißau auf der Straße eine 20-Jährige bewusstlos geschlagen und die Wehrlose danach sexuell schwer missbraucht.
Die junge Frau musste notoperiert werden. Der 16-Jährige und die 20-Jährige hatten das Fest gemeinsam verlassen.Der geständige Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Wehrlosen und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht Innsbruck setzte im Berufungsprozess im Juli 2015 die Strafe rechtskräftig mit 42 Monaten Gefängnis fest. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil 14 Monate. 28 Haftmonate wurden bedingt nachgesehen.

Drei Jahre Probezeit

Damit verringerte das Oberlandesgericht den unbedingten Teil der erstinstanzlichen Strafe gleich um zwei Drittel. Das Landesgericht Feldkirch hatte als erste Instanz im Februar 2015 noch eine zur Gänze unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten für angemessen erachtet.

Die vorzeitige Haftentlassung bedeutet nun, dass dem 17-Jährigen insgesamt 35 Haftmonate bedingt nachgesehen werden. Die Probezeit dafür beträgt drei Jahre. Sollten innerhalb dieser Frist keine neuen Straftaten gesetzt werden, würden die 35 Haftmonate dann endgültig nachgesehen werden.

 

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

Von Seff Dünseram 19. Februar 2016 08:03 Akt.: 19. Februar 2016 08:05

http://www.vol.at/sexualstraftaeter-verbuesst-nur-haelfte-der-haftstrafe/4628514
Tags:  Bezirksgericht, Gericht, Gesetze Österreich,Gewalt, Justiz, Justizministerium, Landesgericht, leaks, OLG Oberlandesgericht, Richter, Staatsanwaltschaft,Strafverfahren

Unsere Kinder werden Möglicherweise von Sexualstraftätern betreut ?

Strafrechtsänderungsgesetz – Verurteilte Sexualstraftäter übernehmen die Betreuung in Ferienlager möglicherweise.
Der Antrag zu lebenslangen Tätigkeitsverbot von Sexualstraftäter im Beruf mit Kindern von FPÖ Gernot Darmann wurde von ÖVP und SPÖ abgelehnt?

Das derzeitiges Gesetz §220b StGB sieht bei erster Verurteilung nur max 1-5 Jahre Tätigkeitsverbot vor.
Erst bei weiteren Verurteilungen  ist Abs.2 lt. ermessen des Richters möglich.

§ 220b StGB Tätigkeitsverbot

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2015)

(1) Hat der Täter eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person begangen und im Tatzeitpunkt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Tätigkeit in einem Verein oder einer anderen Einrichtung ausgeübt oder auszuüben beabsichtigt, welche die Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger oder sonst intensive Kontakte mit Minderjährigen einschließt, so ist ihm für eine Dauer von mindestens einem und höchstens fünf Jahren die Ausübung dieser und vergleichbarer Tätigkeiten zu untersagen, sofern die Gefahr besteht, dass er sonst unter Ausnützung einer ihm durch eine solche Tätigkeit gebotenen Gelegenheit eine weitere derartige strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen werde.

(2) Besteht die Gefahr, dass der Täter bei Ausübung der Tätigkeit strafbare Handlungen der in Abs. 1genannten Art mit schweren Folgen begehen werde, oder hat der Täter unter Ausnützung der ihm durch seine Tätigkeit gebotenen Gelegenheit eine strafbare Handlung der in Abs. 1 genannten Art begangen, obwohl ihm zum Zeitpunkt der Tat die Ausübung dieser Tätigkeit strafgerichtlich untersagt war, so ist das Verbot auf unbestimmte Zeit auszusprechen.

(3) Wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Vorliegen im Zeitpunkt des Urteils kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen worden wäre, hat das Gericht das Tätigkeitsverbot aufzuheben.

(4) Im Falle eines auf unbestimmte Zeit ausgesprochenen Tätigkeitsverbotes hat das Gericht mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen, ob die Voraussetzungen nach Abs. 2 vorliegen.

(5) Die Dauer des Tätigkeitsverbotes beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung, mit der das Verbot ausgesprochen wird. Zeiten, in denen der Täter auf behördliche Anordnung angehalten wird, werden in diese Zeit nicht eingerechnet.

(6) Wer einer Tätigkeit nachgeht, obwohl er weiß, dass ihm deren Ausübung nach den vorstehenden Bestimmungen untersagt wurde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

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