Feminismus in Österreich – Männerdiskriminierung
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Artikel:
Mann diskriminiert: Muss auch Bures zahlen?
Die frühere Verkehrsministerin Doris Bures hat mit der illegalen Bestellung einer Sektionsleiterin dem Staat eine Ersatzpflicht von mehr als 300.000 Euro eingehandelt. Juristen sind uneins, ob sie dafür zahlen muss.

Bures hat mit der Bestellung einer nur vorgeblich gleich gut qualifizierten Frau zur Leiterin der Sektion „Verkehr“ im Jahr 2011 das Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bund den übergangenen Mann mit 317.368 Euro und mehr entschädigen. Er bekommt nämlich das, was er als auf fünf Jahre bestellter Sektionschef zusätzlich bekommen hätte (die Einkommensdifferenz in acht Monaten dieser Zeitspanne ist noch offen), und dazu noch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Der Mann, Mitglied einer schlagenden Verbindung, hat die Rechtsanwaltsprüfung absolviert, bereits eine Sektion geleitet und eine Zeitlang im Kabinett des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer (FPÖ) gearbeitet. Heute ist er designierter Aufsichtsvorsitzender in einem staatsnahen Unternehmen.
„Von Beginn an bevorzugt“
Wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat, war „ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerberin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde“. Das ergab unter anderem ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die eine Bewertung durch die ministeriumseigene Begutachtungskommission zerpflückt hatte. Laut Verwaltungsgericht stützte sich „die Auswahlentscheidung der Ministerin“ auf das Gutachten der Begutachtungskommission, das „weder schlüssig noch nachvollziehbar“ sei.
Ob Bures dafür haftbar gemacht werden kann, ist trotzdem umstritten. Der übergangene Bewerber hat seinen Anspruch im Verwaltungsweg geltend gemacht; das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht aber, anders als etwa das Amtshaftungsgesetz, keinen Regress gegen die handelnden Organe vor. Und Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt, dass hier ein Rückersatz ohne gesetzliche Grundlage möglich ist. Zivilrecht-Professor Martin Spitzer (WU) hält das für kein Hindernis. Die Rechtsordnung sehe als allgemeines Prinzip einen Ersatz von Schäden durch denjenigen vor, der sie schuldhaft verursacht hat. Das sei beim Regress nicht anders, auch wenn dafür teilweise grobes Verschulden notwendig sei.
Ein Verschulden der früheren Ministerin ist allerdings in keiner Weise festgestellt. Bures betonte gestern, dass die Besetzung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erfolgt sei und sie sich auf das Gutachten der Kommission gestützt habe, das drei Personen als im höchsten Maße für die Stelle geeignet bezeichnet habe. Wegen der Unterrepräsentation von Frauen im Ministerium „erschien es geboten, der weiblichen Bewerberin den Vorzug zu geben“.
Minister Hofer skeptisch
Eine persönliche Einflussnahme der Ex-Ministerin ist nicht dokumentiert. Die Bewerberin könnte auch aus vorauseilendem Gehorsam als gleich gut geeignet dargestellt worden sein. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) zeigt sich skeptisch: Aus heutiger Sicht hält er es für rechtlich ausgeschlossen, von Bures Ersatz zu bekommen. Er lässt den Fall aber noch hausintern begutachten.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.03.2018)
https://diepresse.com/home/innenpolitik/5391746/Mann-diskriminiert_Muss-auch-Bures-zahlen
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