Mann diskriminiert: Muss auch Doris Bures zahlen?

Feminismus in Österreich – Männerdiskriminierung

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Artikel:

Mann diskriminiert: Muss auch Bures zahlen?

Die frühere Verkehrsministerin Doris Bures hat mit der illegalen Bestellung einer Sektionsleiterin dem Staat eine Ersatzpflicht von mehr als 300.000 Euro eingehandelt. Juristen sind uneins, ob sie dafür zahlen muss.

Doris Bures.
Doris Bures  – (c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)

Bures hat mit der Bestellung einer nur vorgeblich gleich gut qualifizierten Frau zur Leiterin der Sektion „Verkehr“ im Jahr 2011 das Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bund den übergangenen Mann mit 317.368 Euro und mehr entschädigen. Er bekommt nämlich das, was er als auf fünf Jahre bestellter Sektionschef zusätzlich bekommen hätte (die Einkommensdifferenz in acht Monaten dieser Zeitspanne ist noch offen), und dazu noch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Der Mann, Mitglied einer schlagenden Verbindung, hat die Rechtsanwaltsprüfung absolviert, bereits eine Sektion geleitet und eine Zeitlang im Kabinett des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer (FPÖ) gearbeitet. Heute ist er designierter Aufsichtsvorsitzender in einem staatsnahen Unternehmen.

„Von Beginn an bevorzugt“

Wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat, war „ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerberin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde“. Das ergab unter anderem ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die eine Bewertung durch die ministeriumseigene Begutachtungskommission zerpflückt hatte. Laut Verwaltungsgericht stützte sich „die Auswahlentscheidung der Ministerin“ auf das Gutachten der Begutachtungskommission, das „weder schlüssig noch nachvollziehbar“ sei.

Ob Bures dafür haftbar gemacht werden kann, ist trotzdem umstritten. Der übergangene Bewerber hat seinen Anspruch im Verwaltungsweg geltend gemacht; das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht aber, anders als etwa das Amtshaftungsgesetz, keinen Regress gegen die handelnden Organe vor. Und Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt, dass hier ein Rückersatz ohne gesetzliche Grundlage möglich ist. Zivilrecht-Professor Martin Spitzer (WU) hält das für kein Hindernis. Die Rechtsordnung sehe als allgemeines Prinzip einen Ersatz von Schäden durch denjenigen vor, der sie schuldhaft verursacht hat. Das sei beim Regress nicht anders, auch wenn dafür teilweise grobes Verschulden notwendig sei.

Ein Verschulden der früheren Ministerin ist allerdings in keiner Weise festgestellt. Bures betonte gestern, dass die Besetzung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erfolgt sei und sie sich auf das Gutachten der Kommission gestützt habe, das drei Personen als im höchsten Maße für die Stelle geeignet bezeichnet habe. Wegen der Unterrepräsentation von Frauen im Ministerium „erschien es geboten, der weiblichen Bewerberin den Vorzug zu geben“.

Minister Hofer skeptisch

Eine persönliche Einflussnahme der Ex-Ministerin ist nicht dokumentiert. Die Bewerberin könnte auch aus vorauseilendem Gehorsam als gleich gut geeignet dargestellt worden sein. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) zeigt sich skeptisch: Aus heutiger Sicht hält er es für rechtlich ausgeschlossen, von Bures Ersatz zu bekommen. Er lässt den Fall aber noch hausintern begutachten.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.03.2018)
https://diepresse.com/home/innenpolitik/5391746/Mann-diskriminiert_Muss-auch-Bures-zahlen
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Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Doppelresidenz – Ein „Meilenstein“ für gemeinsame Obsorge !

Morgenjournal 30-10-2014

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Seit knapp zwei Jahren können getrennt lebende Väter und Mütter in Österreich die gemeinsame Obsorge beantragen. Aber die Gerichte können nicht vorschreiben, dass die Kinder abwechselnd bei Vater und Mutter wohnen. Das können die Eltern nur privat vereinbaren. Die Politik hat diese „Doppelresidenz“ aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen. Trotzdem haben ein Bezirksgericht und das Landesgericht Wien jetzt erstmals für ein Kind eine Doppelresidenz angeordnet – ein Meilenstein, finden Anhänger dieser Lösung.

Kindeswohl geht vor

Schon seit zehn Jahren lebt das Kind, um das es im Rechtsstreit geht, abwechselnd und praktisch im gleichen Ausmaß bei Mutter und Vater. So gesehen machen sie halbe/halbe, obwohl sie getrennt sind. Aber die Mutter hatte die alleinige Obsorge, weil die Eltern nie verheiratet waren. Im Vorjahr beantragte der Vater die gemeinsame Obsorge, um den Status zu legalisieren. Die Mutter war dagegen, weil es Konflikte gebe und der Vater sich nicht an Vereinbarungen halte. 

Eigentlich müssten die Gerichte – wenn sich die Eltern nicht einig sind – nach Paragraph 177 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen hauptsächlichem Aufenthalt bei einem Elternteil festlegen – das wäre wohl bei der Mutter gewesen. Im konkreten Fall aber sind nun, vorerst für eine Probezeit, beide Wohnorte, also die sogenannte Doppelresidenz, gerichtlich bestätigt. Das Kindeswohl sei nämlich auch gesetzlich verankert, sagt die Sprecherin des Landesgerichts Wien, Beatrix Engelmann: „Die Gerichte der ersten und der zweiten Instanz sind davon ausgegangen, dass die seit Jahren gelebte Realität im Sinne des Kindes ist. Und es ist das Kindeswohl das allerwichtigste Kriterium. Es geht gar nicht so sehr darum, die gerechteste Lösung zwischen den Eltern zu finden, sondern jene, die für das Kind am besten ist.“

Befürworter sieht „Meilenstein“

Mehr noch: Das Kindeswohl könne gefährdet sein, wenn die Doppelresidenz nicht genehmigt wird, weil dann die Eltern womöglich mehr streiten, argumentiert das Gericht. Es übernimmt damit eine Argumentation von Justiz-Sektionschef Georg Kathrein in einer Juristen-Zeitschrift, wonach das Kindeswohl vorgeht. Kathrein und seine Abteilung hatten ursprünglich die Doppelresidenz überhaupt in ihrem Gesetzesentwurf vorgesehen. Aber die SPÖ und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek waren dagegen – unter Berufung auf Experten wie den Kinder-Psychiater Max Friedrich, wonach jedes Kind einen hauptsächlichen Wohnort haben sollte.

Anton Pototschnig, Obmann der Plattform Doppelresidenz, sieht das anders und sagt zu dem Urteil: „Das ist ein Meilenstein, da das Gericht darauf Bezug nimmt, dass die Doppelresidenz nach wie vor noch nicht im Gesetz verankert ist und das letztlich auch zu Streitsituationen zwischen den Eltern führen kann. Das scheint mir ein Hinweis zu sein, dass die Doppelresidenz im Gesetz verankert werden und sich Österreich in Richtung europäischer Normalität bewegen soll.“

In Schweden, Belgien und Frankreich etwa sei die Doppelresidenz fast ein Normalfall. Laut Pototschnig betreuen in Österreich vor allem getrennt lebende Akademiker ihre Kinder oft je zur Hälfte, indem sie sich privat darauf einigen – ohne gerichtliche Absicherung.

Übrigens: Juristen zufolge ist die Verankerung der Doppelresidenz im Gesetz vor allem am Thema Unterhaltszahlungen gescheitert. Denn bei abwechselnder Betreuung der Kinder fallen die Unterhaltszahlungen ganz oder weitgehend weg. Frauenvertreterinnen haben finanzielle Verschlechterungen für alleinstehende Mütter befürchtet.

Bernt Koschuh, Quelle:
http://oe1.orf.at/artikel/390456

 

 

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