+++Messerattacke von Asylwerber auf SCHWANGERE – Ungeborenes tot+++

Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes steht in Berlin, aufgenommen im Februar 2011. Foto: Wolfram Steinberg | Verwendung weltweit

Nach Attacke auf Schwangere stirbt Ungeborenes – Mann in U-Haft

Ein Besucher hat in einem Krankenhaus im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach mit einem Messer auf eine Schwangere eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt – das Ungeborene stirbt.

Bei einer Attacke auf eine schwangere Frau in einem Krankenhaus in Bad Kreuznach ist das Ungeborene so schwer verletzt worden, dass es kurze Zeit später gestorben ist. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstag in Mainz mitteilten, war die 25 Jahre alte Frau durch die Stiche am Freitagabend lebensbedrohlich verletzt worden und musste notoperiert werden. Ihr Zustand sei inzwischen stabil.

Mann in U-Haft

Der mutmaßliche Täter, ein 25 Jahre alter Asylbewerber aus Afghanistan, habe sich nach kurzer Flucht der Bundespolizei am Bahnhof von Bad Kreuznach gestellt. Er sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Frau habe mit dem mutmaßlichen Täter zunächst eine Auseinandersetzung gehabt, dann habe der Mann mehrmals auf sein Opfer eingestochen. Weitere Angaben zur Tat machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Zu den Hintergründen sei derzeit nichts bekannt. Dem 25-Jährigen wird unter anderem versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

, (dpa/af)  © dpa

https://web.de/magazine/panorama/attacke-schwangere-stirbt-ungeborenes-u-haft-33512192
Tags: Flüchtling – Migration- asylum-seeker – knife attack of asylum on PREGNANT – Unborn dead – germany

Kinderhandel – Nonne verkauft Baby um 1700 Dollar . . .

Orden von Mutter Teresa

Nonnen wegen Verkaufs von Babys festgenommen

Die indische Polizei hatte am Donnerstag in Ranchi zwei Verdächtige der Ordensgemeinschaft Missionarinnen der Nächstenliebe verhaftet.

Die indische Polizei hatte am Donnerstag in Ranchi zwei Verdächtige der Ordensgemeinschaft Missionarinnen der Nächstenliebe verhaftet. Bild: Kein Anbieter/Reuters

Ein Skandal um Menschenhandel erschüttert die Ordensgemeinschaft Missionarinnen der Nächstenliebe von Mutter Teresa. Die Polizei verhaftete in der indischen Stadt Ranchi zwei Frauen.

Ein Skandal um den Verkauf von Babys an adoptionswillige Paare erschüttert den von Mutter Teresa gegründeten Orden in Indien. Einer Nonne und einer weiteren Mitarbeiterin wird vorgeworfen, sie hätten Kinder für womöglich tausende Dollar verkauft.

„Wir sind vollkommen geschockt über das, was in unserem Heim in Ranchi passiert ist“, erklärte die Ordensgemeinschaft Missionarinnen der Nächstenliebe am Freitag zu dem Vorwurf.

Die indische Polizei hatte die beiden Verdächtigen am Donnerstag in Ranchi, der Hauptstadt des nordöstlichen Bundesstaates Jharkand, festgenommen. Sie sollen mindesten fünf Kinder verkauft haben.

Baby für 1.700 Dollar verkauft

„Das ist gegen unsere moralischen Überzeugungen“, erklärte die Ordensgemeinschaft. Die Fälle würden genau geprüft, und der Orden werde Vorsichtsmaßnahmen treffen, „damit so etwas nie wieder passiert“.

Das örtliche Jugendamt hatte den Fall ins Rollen gebracht, als es die Polizei informierte, dass in einem Heim der Missionarinnen der Nächstenliebe für unverheiratete Schwangere und Mütter ein Neugeborenes vermisst werde.

Zunächst beschuldigte das Personal die Mutter des Kindes. Die Polizei fand nach eigenen Angaben aber Beweise, dass die beiden Mitarbeiterinnen das Baby für knapp 1.700 Dollar an ein Paar im benachbarten Bundesstaat Uttar Pradesh verkauft hatten.

Ermittlungen ausgeweitet

Den beiden Frauen wird Menschenhandel zur Last gelegt, der in Indien mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird. Da die Ermittlungen mittlerweile ausgeweitet wurden, könnten aber weitere Vorwürfe hinzukommen. Auch im Krankenhaus in dem die verkauften Kinder zur Welt gekommen waren, werde ermittelt, teilte die Polizei mit.

Mutter Teresa hatte die Missionarinnen der Nächstenliebe 1950 gegründet. Durch ihren aufopferungsvollen Einsatz für Arme und Kranke wurde sie weltbekannt, 1979 erhielt sie den Friedensnobelpreis. 2016 wurde sie 19 Jahre nach ihrem Tod von Papst Franziskus heilig gesprochen.

Die in Skopje, der heutigen Hauptstadt von Mazedonien, geborene Ordensfrau ist wegen ihrer strikten Ablehnung von Abtreibungen und Geburtenkontrolle allerdings umstritten. Ihre Ordensgemeinschaft betreibt mittlerweile dutzende Heime und Pflegeeinrichtungen in Indien und anderen Ländern.

(red), 07.07.2018, 11:57
http://m.heute.at/welt/news/story/49675069
Tags: Menschenhandel – Adoption

Einer Nonne und einer Mitarbeiterin des Ordens wird vorgeworfen, Menschenhandel zu betreiben. Bild: AFP/-Quelle:
http://www.20min.ch/panorama/news/story/Nonnen-wegen-Verkauf-von-Babys-festgenommen-28030740

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und ÖVP Sebastian Kurz:

WARUM hier der ORF ständig in den Radio-Nachrichten sagt, dass  Taxis ausgenommen sind von dieser Regelung, ist mir ebenso ein Rätsel, liebe ÖVP FPÖ Regierung?

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Kritik an Sebastian Kurz HC Strache Kinderschutz

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und #ÖVP Sebastian Kurz:
1. Strafe viel zu niedrig, 500 Euro sollte einem der #Kinderschutz schon Wert sein!
2. Schwangere wurden vergessen!

Liebe Familienministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und ehrenwerte Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler wo ist hier die Verhältnismässigkeit,
eine auf die Straße weggeworfene Zigarette (Wien) kostet auch 50,- Euro, hier ist aber niemand gefährdet!

Eine Kindeswohlgefährdung auch von Schwangere sollte hier  wesentlich höher bestraft werden,

dieser Kinderschutz, Opferschutz sollte einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 2-6-2018

Tags: Gesetze Österreich – Rauchverbot Auto- Verwaltungsstrafe – Taxi – Opferschutz – Kinderschutz  – Kindeswohlgefährdung – Polizei

Sa.17.Juni 2017 – Marsch für die Familie in Wien

Leibliche Eltern aufgepasst – Der Genderwahnsinn muss ein Ende haben!

Marsch für die Familie
  • Unantastbares Lebensrecht ab Empfängnis
  • Ehe zwischen Mann und Frau
  • Maximale Hilfe für Schwangere in Notlagen
  • Müttergehalt statt Abschiebung in Kinderkrippen
  • Gegen den Gender-Wahn
  • Schutz vor Zwangssexualisierung in Kindergarten und Schulen
  • Alleiniges Erziehungsrecht der Eltern
  • Kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

 

Start: Auftaktkundgebung: Albertinaplatz

Redner:
Ján Čarnogurský, ehemaliger Ministerpräsident der Slowakei
Chorepiskopos Prof. Dr. Emanuel Aydin, Seelsorger der Syrisch-orthodoxen Christen in Österreich
Dr. Marcus Franz, Abgeordneter zum Nationalrat (parteilos)
Georg Immanuel Nagel (Verein OKZIDENT, ehemaliger PEGIDA-Sprecher)
Mag. Christian Zeitz (Wiener Akademikerbund)
Dr. Alfons Adam (PRO VITA)
u.a.

http://www.marschfuerdiefamilie.at/
Tags: Demo – Kundgebung – Christen – Katholiken – Marsch für die Familie – Familienmarsch – Familie – Familienrecht- Veranstaltung

Kinderschutz: Rauchen im Auto

Kinderschutz: Italien bestraft Rauchen im Auto

Immer mehr Länder verhängen saftige Strafen, wenn trotz Kindern im Auto gequalmt wird. In Österreich bleibt das erlaubt

Ob im Fiat, Lancia oder Alfa Romeo: In Italien ist das Rauchen im Auto seit Jahresbeginn verboten, wenn Kinder oder schwangere Frauen mitfahren.

Nun werden die ersten Strafen bei Zuwiderhandeln fällig – und die können durchaus saftig sein: Laut ÖAMTC betragen sie 500 bis 5.000 Euro, wenn Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere an Bord sind, und 250 bis 2.500 Euro bei Kindern im Alter von zwölf bis 17 Jahren.

In Frankreich steht ein Rauchverbot bei mitfahrenden Kindern kurz bevor, auch die Niederlande, Polen und Irland diskutieren über diese Maßnahme. In England und Wales ist das Rauchen im Auto bereits jetzt verboten, wenn Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug sind. Verstöße kosten dort umgerechnet 65 Euro. Cabrios sind davon ausgenommen.

Raucherparadies Österreich

Auch in Griechenland ist das Rauchen im Privatauto schon verboten, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. Strafen werden auch für Benutzerinnen und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel fällig, wenn sie in der Anwesenheit von Kindern unter zwölf Jahren rauchen. Das Strafgeld beträgt bis zu 3.000 Euro, außerdem wird ein Monat Fahrverbot verhängt.
In Zypern gilt das Rauchverbot, wenn Kinder unter 16 Jahren mitfahren. Bei einem Verstoß werden bis zu 85 Euro fällig.

In Österreich darf noch immer jederzeit im Auto geraucht werden – unabhängig von der Zusammensetzung der Beifahrerschaft. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Initiativen versucht, eine Gesetzesänderung durchzusetzen – bisher ohne Erfolg.

Kinder nehmen Schaden

Rauchen in der Umgebung von Kindern kann deren empfindliches Lungengewebe besonders nachhaltig schädigen. Das liegt auch daran, dass Kinder bezogen auf ihr Körpergewicht wesentlich mehr Atemluft aufnehmen als Erwachsene. Die Rauchexposition kann bei ihnen die Entstehung von Asthma, Atemwegsinfektionen und langfristig Lungenkrebs fördern.

Selbst weniger „naheliegende“ Erkrankungen wie Mittelohrentzündungen treten bei Kindern, die regelmäßig Passivrauch ausgesetzt sind, doppelt bis dreimal so häufig auf.
Es kommt vermehrt zu Unruhe, Verhaltens- und Aufmerksamkeitsstörungen. Für die deutsche Stiftung Kindergesundheit erfüllt Rauchen im Beisein von Kindern „den Tatbestand der Körperverletzung„.

 

 

(APA, lima, 9.3.2016)
http://derstandard.at/2000032598825/Baby-on-BordItalien-verbietet-Rauchen-im-Auto
Tags: Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Rauchverbot – Passivrauchen – Gesundheit – Familienrecht 

 

So viel bekommen Hartz-IV-Empfänger wirklich

stiegene Hartz-IV-Bezüge 751 statt 399 Euro:

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dpa/Patrick Pleul  Für Kinder zahlt der Staat einen reduzierten Hartz-IV-Satz.

Zum 1. Januar wurde der Hartz-IV-Regelsatz von 391 auf 399 Euro erhöht. Sozialgeld, Miete und andere Leistungen lassen den ausgezahlten Betrag aber bis aufs Doppelte steigen. FOCUS Online zeigt, was ein Hartz-IV-Empfänger tatsächlich bekommt.

Zum 1. Januar ist der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher von 391 auf 399 Euro gestiegen (für einen Single). Durchschnittlich bekam eine Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2014 aber 891,35 Euro . Die 399 Euro decken nur den nötigsten Bedarf wie Kleidung, Nahrung, Bildung und Gesundheitspflege ab. Für alles andere gibt es zusätzliche Zahlungen.

So sehen die Zusatzleistungen aus

Eine oder mehrere Personen, die (gemeinsam) einen Haushalt führen, gelten in Deutschland als Bedarfsgemeinschaft (BG). Die durchschnittliche Größe einer BG liegt bei 1,8 Personen. Sie bekommen eine Regelleistung von durchschnittlich 359,33 Euro. Die restlichen 532,02 Euro bestehen aus:

  • Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 133,19 Euro
  • Sozialgeld in Höhe von 18,19 Euro
  • sonstigen Leistungen in Höhe von 5,88 Euro
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 374,76 Euro

Die verschiedenen Regelbedarfsstufen

Wie hoch letztlich der ausgezahlte Hartz-IV-Betrag ist, variiert je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft, Wohnort, Höhe der Zusatzleistungen und dem Mehrbedarf des Leistungsempfängers. Die Regelbedarfsstufen variieren ebenfalls:

  • alleinstehende oder alleinerziehende Person, die einen eigenen Haushalt führt: 399 Euro
  • zwei Leistungsberechtigte, die als Ehegatten oder ähnliche Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Haushalt führen: 360 Euro pro Person
  • Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen oder in einer lebenspartnerlichen Gemeinschaft leben: 320 Euro
  • Kinder zwischen 15 und 18 Jahren: 302 Euro
  • Kinder zwischen sieben und 14 Jahren: 267 Euro
  • Kinder unter sieben Jahren: 234 Euro
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Leistungen für Mehrbedarf

Neben Regelbedarf und den zusätzlichen Leistungen für die Unterkunft und Sozialgeld haben viele Erwerbsfähige (15 bis 65 Jahre) auch einen Anspruch auf weitere Leistungen durch Mehrbedarf. Sie bekommen dann einen bestimmten Anteil des Regelbedarfs. Anspruch auf Mehrbedarf haben:

  • Schwangere ab der 13. Woche – sie bekommen 17 Prozent des Regelbedarfs
  • erwerbsfähige behinderte Menschen35 Prozent
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändige Ernährung brauchen
  • im Einzelfall wiederholte Sonderzahlungen – zum Beispiel Kosten für Treffen mit den eigenen Kindern

In einzelnen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit auch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Mietschulden und Baukredite, die der Leistungsberechtigte nicht zurückzahlen kann, übernimmt der Staat unter gewissen Umständen.

Weitere einmalige Zahlungen

Neben den durchschnittlichen Zahlungen von 891,35 Euro können Hartz-IV-Empfänger noch einmalige Zahlungen beantragen: für die Geburt eines Kindes, die Gründung eines Haushalts oder die Versorgung mit orthopädischen Schuhen. Für schulpflichtige Kinder kann zudem ein Bildungspaket beantragt werden, das unter anderem Zuschüsse für Schulbedarf, Kultur und Sport, Lernförderung und Ausflüge beinhaltet.

So viel haben Hartz-IV-Empfänger durchschnittlich bekommen

Die letztendliche Höhe des Betrages pro Person ist entsprechend unterschiedlich und muss je nach Fall neu berechnet werden. So sahen die Zahlungen 2014 im Durchschnitt aus:

  • eine Single-Bedarfsgemeinschaft: 751 Euro
  • Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind: 928 Euro
  • Paare ohne Kinder: 889 Euro
  • Paare mit einem minderjährigen Kind: 1.194 Euro

Video: Schlecht ausgebildet, viele Kinder? Dann leben Sie besser mit Hartz IV


Symbolbild
FOCUS Online/Wochit Schlecht ausgebildet, viele Kinder? Dann leben Sie besser mit Hartz IV
Donnerstag, 29.01.2015, 13:18 · von FOCUS-Online-Autorin
Tags: Besuchskontakte – Armut – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Fahrtkosten – Fahrtspesen