Liechtenstein – Kein Bezahlter Vaterurlaub – Doppelresidenz?

Sehr positiv ist in Liechtenstein, dass seit 2015 die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Scheidung gilt!

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Artikel:

POLITIK

Bezahlter Vaterurlaub nicht auf der politischen Agenda

 VADUZ – Eine Resolution des Europarates, welcher auch die liechtensteinische Delegation im Oktober 2015 zustimmte, sieht unter anderem die Einführung eines bezahlten Elternurlaubs für Väter als Zielsetzung vor, wie Thomas Lageder in einer Kleinen Anfrage erinnerte. Er wollte daher von der Regierung wissen, ob die Regierung diesbezüglich Handlungsbedarf sieht.

Regierungsrätin Aurelia Frick antwortete, dass die Thematik im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie 2012 Thema gewesen sei. «In der damaligen Debatte sprach sich der Landtag kritisch gegenüber einem bezahlten Elternurlaub und für eine Minimalumsetzung des unbezahlten Elternurlaubes aus», erklärte sie. Die Regierung habe deshalb seither diesbezüglich keine Beschlüsse gefasst.

Gemeinsame Obsorge

Ebenfalls sah Frick keinen Handlungs bezüglich der alternierenden Obsorge, welche ebenfalls Teil der Resolution ist. Diese sieht vor, mit wenigen Ausnahmen wie etwa häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung, den Grundsatz der Doppelresidenz nach einer Trennung einzuführen. Frick betonte, dass in Liechtenstein seit 2015 die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Scheidung gilt. Bereits jetzt werde auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen und so sei es beispielsweise möglich, dass das Kind während der Woche von beiden Elternteilen an unterschiedlichen Tagen und Wohnorten betreut wird.

(df), Thomas Lageder (FL). (Foto: Michael Zanghellini), Liechtenstein|02.03.2018 (Aktualisiert am 02.03.18 20:25)
http://www.volksblatt.li/Nachricht.aspx?src=vb&id=185963
Tag: Papamonat – Karenzzeit – Familie – europäisches Familienrecht – Europarat – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl

Ungleichbehandlung an Väter durch Familienministerin

Differing treatment to fathers by family minister in Germany

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Artikel:

FARCE – Barley – SPD -ASOZIAL – Trennungsväter

SPD Familienministerin Katarina Barley

Die geteilte Kindererziehung als Regelfall 50/50, Wechselmodell bzw. Doppelresidenz wird von der neuen SPD Familienministerin Katarina Barley abgelehnt. Die Europarat Resolution 2079 hat dieses Erziehungsmodell als Regelfall jedoch einstimig vor 2 Jahren beschlossen.

Artikel:

Saarbrücker Zeitung: Familienministerin Barley will Wechselmodell nach Scheidungen nicht zum Regelfall machen – „Ich lebe das selbst“

Berlin/Saarbrücken. (ots) – Familienministerin Katarina Barley (SPD) will die Rahmenbedingungen für Eltern nach einer Trennung verbessern und erreichen, dass für die Betreuung der Kinder in solchen Situationen stärker nach individuell passenden Lösungen gesucht wird. „Wir müssen es den Eltern leichter machen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen“, sagte Barley der „Saarbrücker Zeitung“ (Sonnabendausgabe) und nannte als Beispiel das Steuerrecht. Das Wechselmodell, bei dem die Kinder sich wöchentlich wechselnd bei dem Vater oder der Mutter aufhalten, sei eine Möglichkeit, „ich lebe das ja selbst“. Aber es sei längst nicht für alle Familien das richtige. „Die Perspektive der Kinder muss die entscheidende sein.“ Die FDP-Forderung, das Wechselmodell gesetzlich zum Regelfall zu machen, lehnte Barley ab. „Es gibt für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall“. Ihr Ziel sei es, alle Beteiligten, von den Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Eltern, stärker zu sensibilisieren, dass es nach einer Trennung mehrere Möglichkeiten der Kinderbetreuung gebe.

Pressekontakt:

Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230

http://www.presseportal.de/pm/57706/3685307

Österreich im Mittelalter! – Norwegen ist im 21. Jahrhundert

Norwegen ist Vorreiter im Familienrecht und Gleichbehandlung!

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Gib eine Beschriftung ein
  • gemeinsame Obsorge automatisch von Geburt des Kindes an

  • Doppelresidenz als Regelfall

  • 3 Monate Ankündigungsfrist, wenn ein Elternteil mit dem Kind verziehen oder verreisen will

  • noch einmal verbesserte Beratungsleistungen

  • Strafen bei Nichtbefolgung von Gerichtsbeschlüssen

 

Wie bekannt hat Norwegen beispielsweise die allgemeine Wehrpflicht für Frauen eingeführt. In der Politik dieses Landes gibt es praktisch keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr.
Anbei ein Schreiben unserer dänischen Kollegen von der Platform of European Fathers, die die norwegischen “Zustände” an die UN Gleichbehandlungsstelle berichten und eine Harmonisierung oder Übernahme in europäischen Ländern fordern.
link: Familienrecht Norwegen aus Sicht Dänemark
Mit freundlichen Grüßen, Väter ohne Rechte
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/norwegen-ist-vorreiter-im-familienrecht-und-gleichbehandlung/

Nationalrat beschließt „alternierende Obhut “ für Vater und Mutter

Doppelresidenz Wechselmodell  –

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Alternierende Obhut als explizite Möglichkeit

Die alternierende Obhut sei zum Wohl der Kinder, meint auch Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Die alternierende Obhut sei zum Wohl der Kinder, meint auch Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Bild: Keystone)
Das Zivilgesetzbuch sieht in Zukunft ausdrücklich vor, dass die Gerichte die Möglichkeit einer alternierenden Obhut bei einer Scheidung prüfen müssen.

Die regelmässige persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen ist, besonders nach einer Trennung oder nach einer Scheidung der Eltern, nicht für alle Kinder der Normalfall. Dass dies jedoch zentral und wichtig ist, hat nun auch der Nationalrat erkannt und ist am Dienstag auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt mit 103 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen: Demnach muss die Möglichkeit der alternierenden Obhut, also die geteilte Betreuung der Kinder, vom Gericht bzw. von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden geprüft werden. Voraussetzung dafür ist die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge, die seit Juli 2014 der Regelfall ist.

Anders als der Ständerat sah der Nationalrat diese explizite Erwähnung der Prüfung der alternierenden Obhut in der ersten Sessionswoche noch als unnötig an: Die Behörden müssten von Amtes wegen sowieso die Option der alternierenden Obhut prüfen. Diese ins Gesetz zu schreiben, «bevorzugt ein bestimmtes Betreuungsmodell», mahnte Karl Vogler (cvp., Obwalden) für die vorberatende Kommission.
Während Justizministerin Simonetta Sommaruga noch im Dezember sagte, dieser Passus sei nicht viel mehr als eine «Erinnerung» für die Gerichte, hielt sie ihn nun doch für sinnvoll, gerade um die Beziehung zu beiden Elternteilen sicherzustellen.

Diesem Meinungswandel hat sich auch die Mehrheit des Nationalrats angeschlossen und folgte damit dem Minderheitsantrag von Daniel Vischer (gp., Zürich), Yves Nidegger (svp., Genf) und Alec von Graffenried (gp., Bern). Für Vischer ist der Passus deshalb nicht unnötig, weil die Gerichte heute noch immer eine andere Rechtspraxis verfolgten.
Von Graffenried argumentierte wissenschaftlich: Es sei bewiesen, dass Kinder mit Kontakt zu beiden Elternteilen gesünder und weniger verhaltensauffällig seien. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

http://www.nzz.ch/schweiz/vorlage-zum-kindesunterhalt-bereinigt-1.18504065