Polen übergibt entführtes Kind von Deutschland der verurteilten Täterin – HKÜ Brüssel IIa wird ignoriert?

Entführtes Mädchen aus dem StrohgäuGericht übergibt Lara wieder an die Mutter

Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht. Foto: privat
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat

Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.

 Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.

Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen. Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.

Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen

Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.

Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.

Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“

Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt

Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.

Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.

Von Tim Höhn 08. Mai 2017 – 17:27 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.3c6428d6-cb72-4f5e-9498-c24604d4a44d.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – HKÜ Brüssel IIa – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Kindesmissbrauch – Menschenrechte EGMR – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – Polizei – Entfremdung –  Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terror – SOS Kindesentführung

„Kindesabnahme als Familienzerstörungswaffe“ – Internationalen Konferenz VICTIMS MISSION

VICTIMS MISSION organisiert internationale Konferenz am 28. Mai in Wien

Wien (pts020/19.05.2016/13:00) – Der gemeinnützige Verein VICTIMS MISSION lädt zur internationalen Konferenz „Kindesabnahme als Familienzerstörungswaffe“ ins Grand Hotel Wien am 28. Mai 2016 ein. Vorträge zum Thema halten Beate Kelly, Mag. Josef Maitz, Gerda Ressl, Cara St. Louis und Dr. Henning Witte. Anschließend gibt es eine Publikumsdiskussion.

1. Begrüßung, Einleitung und Moderation übernimmt Sissi Kammerlander.

Zitat: „Kindesabnahme ist psychologische Kriegsführung gegen die Zivilbevölkerung“

 

2. Beate Kelly (Hungary/Malta): Alien Children

International Conference „Child Abduction as a Weapon of Family Destruction“ (English):

VICTIMS MISSION Organises International Conference 28 May in Vienna, Austria

Beate Kelly is the grandmother of a cosmopolitan family. She was born with Hungarian nationality, grew up in Germany and has lost her grandchild by illegal actions of the child welfare office and family court. She received a medal of honour for 25 years of voluntary work for the Bavarian Red Cross (crisis intervention in rescue services). In 2010 she was a central actor in the exposure of mistreatment of the elderly in the AWO Markt Schwaben Bavarian care home. In August 2015/January 2016 the author and activist filed a report to the International Criminal Court in The Hague and the General Secretary of the United Nations regarding illegal abductions of children and other crimes. Her publication „Il Germanizi – Jugendamt Deutschland and the c(h)ase of children in Gozo“ tells the story of the child welfare office refugees in Malta and the methods German Jugendamt and family courts are using to get hold of children. (pdf version via http://www.alienchildren.com available from June 2016). Press releases are available on request.
https://www.change.org/p/un-security-…

Excerpts from a letter to the Secretary General Ban Ki-moon by Beate Kelly:

Dear General Secretary Mr Ban-ki Moon, Ladies and Gentlemen of the UN Security Council,
Unfortunately, I must continue with a very sad and horrifying subject regarding children and families (…) As you were informed by the organisation „Trennungsvaeter e.V“ in 2013 about the situation of abductions by an organisation in Germany called the Jugendamt, which acts without any supervising authority and takes children from their families, in many cases without even a court order (…) The case of „Chantal“, who was placed in a family of drug addicts and subsequently suffered a fatal methadone overdose, is only one of innumerable cases of children’s deaths (…) Mothers, fathers, grandparents and/or other relatives who have care and custody of a child are accused of suffering from mental illness and declared to be unable to bring up a child (…) I am not only addressing a flaw in the system. I am talking about violation against Children’s Rights, Human Rights and Disabled Rights, furthermore about crimes that, accordig to the UN Convention of Human Rights and the Rome Statute, seem to display the characteristics of war crimes.

Full Text: https://www.change.org/p/un-security-…

Source:
http://www.pressetext.com/news/201605…

 

Video bei 56m12sKommentar eines Vaters in Österreich:

Exfrau Super Nanny u. Ausbildnerin vom Jugendamt klebt Kinder den Mund zu . . .

 

3.Gerda Ressl (Österreich):

Gewalt und Macht gegenüber Schwächeren haben sich nicht geändert

„Es liegt an uns, im Sinne der UN-Konvention dafür zu kämpfen, dass sich das ändert.
Ich habe eine 53-jährige lernbehinderte Tochter, habe seit 50 Jahren mit dem Behindertenbereich zu tun und bin Vorsitzende des Vereins BEHINDERTENOMBUDSMANN, einer Art Selbsthilfegruppe von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen.“ (Zitat Gerda Ressl)

Sissi Kammerlander 
Video bei 13m46s – Zitat aus der Analyse

Macht Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern Kinder krank?“ von Prinz/Gresser NZFam 21/2015http://www.NZFam.de : „Die Studien über die Folgen von Kontaktabbruch eines Kindes zu leiblichen Eltern kommen mit unterschiedlichen Ansätzen zu dem Ergebnis, dass ein Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen der Kinder einhergeht, die teilweise lebenslang anhalten.“

 

4. Cara St. Louis (USA): Abduction of the Child by the State Predator

Cara St.Louis is a writer, teacher, activist and speaker hailing from the American Southwest, infused with the old spirit of the sovereign individual. She has been and continues to be committed to Waldorf School’s teaching, which is a pedagogy centered around protecting the Imagination of the human being. She has been a journalist for such publications as Veterans Today and is the author of several books including Consolata’s Companion, about the dark side or archontic presence in our lives. The Sun Thief is a thinly fictionalized thriller about the murder of her mother who had a top Navy security clearance, and a pilot who steals a chemtrail plane. Dangerous Imagination, Silent Assimilation is the paradigm shifting book which flings the doors open to expose the vast coordinated manipulations to control and dominate humanity.

She is a former producer at The People’s Voice TV in London. Currently, she is at work on two projects: One is the follow-up to Dangerous Imagination. It is called The Workbook and is a series of stand-alone episodes, if you will. The first is out and is called False History, The Great Remembering. She has a project on the Celtic Hearth upcoming with master dowser and monolith theoretician, Maria Wheatley…also the daughter of novelist Dennis Wheatley. She has been a regular at International conferences this last few years, including one upcoming at the Bases Project in England. In late July, she embarks on a lecture tour Down Under.
http://vortexcourage.me/buy-the-book-…

From Dangerous Imagination, Silent Assimilation by Cara St. Louis and H. Kautz-Vella: „It was in 1923, as the Frankfurter Schule began its work (…) We are concerned here with a long-ranging, brilliantly conceived and really sinister operation (…) and without giving us any indications of its future plans – the school recommended the following, almost verbatim: (…) the creation of racist-crimes (…) sex education instruction for children (…) gigantic immigration waves, in order to destroy the identity (…) An unreliable legal system with prejudices vis-à-vis crime victims (…) a demand for the disintegration of the family“.

 

5. Mag. Josef Maitz (Österreich):

Die elterliche Verantwortung zurückgeben. Mag. Josef Maitz ist Jurist und selbst betroffener Vater, berät und begleitet Mütter, Väter und Großeltern, die fürchten, ihre Kinder zu verlieren, oder die ihre Kinder wieder zurückbekommen möchten, nachdem das Jugendamt sie geholt hat.
Aus rund sieben Jahren Beratungspraxis mit hunderten Fällen kann Mag. Maitz nicht nur die Lehren daraus verallgemeinern, sondern auch über Langzeitfolgen und Entwicklungen berichten.
Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Seine Praxiserfahrung betrifft alle österreichischen Bundesländer sowie transnationale und transkulturelle Elternbeziehungen.
Der Staat gibt Milliarden für die Konfliktsteigerung und Zerstörung der Familien aus, aber nichts, um den Familienzusammenhalt zu fördern.
Kindesentzug ist zu einem Industriekomplex geworden.
http://www.inev.at

 

6. Sissi Kammerlander Verein VICTIMS MISSION:
Zitat: „Kindesabnahme ist psychologische Kriegsführung gegen die Zivilbevölkerung“

E-Mail: info@victimsmission.com
Website: http://www.victimsmission.com

 

7.  Dr. Henning Witte (Schweden): Mindcontrol

Dr. Henning Witte ist Rechtsanwalt in Stockholm und Herausgeber von
http://www.whitetv.se
welches sich auf die Aufdeckung der Mind Control Technologie spezialisiert hat, die gefährlichste Geheimwaffe der Welt. White TV ist inzwischen der beliebteste alternative Informationskanal in Schweden.

Weitere Info: http://www.witte.se/indexde.htm
https://www.youtube.com/watch?v=7u9xF…

 

Wien (pts020/19.05.2016/13:00) –
http://www.pressetext.com/news/201605…

Alternierende Obhut Neuerung nach der Botschaft des Bundesrates und Erläuterungen

Doppelresidenz Wechselmodell 

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Alternierende Obhut

Neuerung nach der Botschaft des Bundesrates und Erläuterungen

z.H.v.

Alec von Graffenried

Präsident der Rechtskommission des Nationalrats

Martin Widrig, Freiburg, den 23.1.2014

Inhalt

Inhalt……………………………………………………………………………………………………………………………. 1

  1. Überblick……………………………………………………………………………………………………………………. 1
  1. Alternierende Obhut………………………………………………………………………………………………….. 1
  1. Definition……………………………………………………………………………………………………………… 1
  1. Psychologischer Kenntnisstand………………………………………………………………………………… 1
  1. Gelebte Realität vor Trennung………………………………………………………………………………… 2
  1. Kindes‐ und grundrechtliche Grundlagen………………………………………………………………….. 2

III. Folgerungen……………………………………………………………………………………………………………… 2

  1. Grosses Potential…………………………………………………………………………………………………… 2
  1. Geringer Konkretisierungsbedarf…………………………………………………………………………….. 3
  1. Schlussanmerkungen……………………………………………………………………………………………… 3

Anhänge

  1. Überblick

In seiner Botschaft vom 29. November 2013 macht der Bundesrat eine wesentliche Präzisierung: Neu wird eine alternierende Obhut auch auf Antrag eines Elternteils allein möglich sein. Massgebend wird das Kindeswohl sein. Dank dem liberalen schweizerischen Unterhaltsrechts wird diese Lösung sogar gleichwertig neben das bisher vorherrschende Residenzmodell gestellt.1 Diese Lösung drängt sich aufgrund des heutigen entwicklungspsychologischen Kenntnisstands aus Sicht des Kindes, der gesellschaftlichen Entwicklung sowie der grundrechtlichen Verpflichtungen aus der BV und der UNO‐KRK auf. Der Wegfall des Vetorechts dürfte zu einem sprunghaften Anstieg der alternierenden Obhut führen. Darum sei sie nachfolgend so kurz wie möglich präsentiert. Wenige Ausführungen seitens der Räte dürften zu einem sehr fortschrittlichen und kindgerechten Unterhaltsrecht führen.

  1. Alternierende Obhut
  1. Definition

Die alternierende Obhut ist eine Betreuungs‐ und eine Lebensform für Kinder getrennt lebender Eltern, in welchem die Kinder abwechselnd zu etwa gleichen Teilen (mindestens 30%) bei jedem Elternteil leben und von diesem betreut werden.2

  1. Psychologischer Kenntnisstand

Zur Überraschung vieler Juristen zeigen entwicklungspsychologische Erkenntnisse, dass es Kindern getrennt lebender Eltern die in einer alternierenden Obhut aufwachsen i.d.R. signifikant besser geht als solchen die nur bei einem Elternteil leben. Dies ist selbst bei

  • Botschaft (Unterhaltsrecht), Kapitel 1.6.2., S. 37 f. (Anhang 1, S. A 3 f.).

 

  • SÜNDERHAUF, S. 61 (Anhang 2, S. A 6); Andere Autoren setzen die Schranke bei 35% an.

 1

anhaltenden Elternkonflikten oder fehlendem Einverständnis beider Eltern der Fall. Die meisten Kinder wünschen bei beiden Eltern zu leben, Mütter werden entlastet und Väter glücklicher.3

  1. Gelebte Realität vor Trennung

Väter in der Schweiz übernehmen bereits heute trotz meist voller Erwerbstätigkeit 37% der gesamten Betreuungsaufgaben, Tendenz steigend.4 Der Betreuungsanteil einer alternierenden Obhut entspricht somit der gelebten Realität vor einer Trennung. Sie übernehmen drei Mal so viel Betreuungs‐ wie andere Hausarbeit und wünschen sich dieselben (namentlich Teilzeit‐)

Privilegien wie Mütter.5 Besonders engagiert sind sie bis Ende der mittleren Kindheit.6 76% aller Mütter mit Partner arbeiten mindestens Teilzeit, bei Kleinkindern arbeiten 71%.7 Die Schweiz ist fortschrittlicher als viele denken: 2011 hatte die Schweiz die Dritthöchste Erwerbsquote von Frauen in OECD‐Staaten (u.a. höher als Schweden).8

  1. Kindes‐ und grundrechtliche Grundlagen

Das Familienleben von Kindern und ihren Eltern ist grundrechtlich geschützt.9 Insbesondere besteht ein Recht auf Kontakt und Zusammenleben.10 Einschränkungen des Zusammenlebens sind schwere Grundrechtseingriffe und müssen gerechtfertigt sein.11 Ist die alternierende Obhut im konkreten Fall die günstigste Betreuungslösung für das Kind, kann ihm diese aufgrund des Vetorechts vereitelt werden. Darum dürfte das Vetorecht eines Elternteils bereits heute gegen grundrechtliche Minimalanforderungen verstossen.12

III. Folgerungen

  1. Grosses Potential

Eine alternierende Obhut wird kaum alle familienrechtlichen Probleme lösen und ist auch nicht immer gerechtfertigt. Dennoch bietet sie für viele Fälle ein grosses Potential: Sie wirkt dem für Kinder grössten Problem eines nachhaltigen Kontaktverlustes zu einem Elternteil (30‐ 50%)13 effizient entgegen und gilt als beste Betreuungslösung für Kinder; der Bedarf an Drittbetreuung wird zuweilen gar reduziert, da Eltern ihre Termine auf betreuungsfreie Tage

  • Weiterführend zum Stand der Forschung: Z.B. NIELSEN, S. 605 f. (Anhang 3, S. A 17 f.); SÜNDERHAUF,

 

  1. 361 ff. (Anhang 2, S. A 7 ff.).
  • BFS (Betreuungsarbeit, Anhang 4, S. A 20); PRO FAMILIA, S. 12 (selbe Anzahl Stunden, Anhang 6,

 

  1. A 28).
  • PRO FAMILIA, S. 3 und 12 (Anhang 6, S. A 26 und A 28).

 

  • BFS (Betreuungs‐ und Hausarbeit, Anhang 5, S. A 22 ).

 

  • BFS (Erwerbsarbeit, Anhang 5bis, S. A 23).

 

  • OECD (Families, Anhang 7, S. A 33).

 

  • z.B. Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 12 KV‐FR; § 11 Abs. 1 lit. g KV‐BS; Art. 13 Abs. 1 KV‐BE; Art. 8 Abs. 1 EMRK; Art. 17 UNO‐Pakt II; Art. 16 KRK.

 

  • Statt vieler: BGE 138 I 225 E. 3.8.1.

 

  • 36 BV; BGE 136 I 178 E. 5.2; UNICEF (Anhang 8, S. A 37 f.); Zum Ganzen: WIDRIG, S. 903 ff. (Anhang 9, S. A 40 ff.).

 

  • RIXE, S. 76 ff. (Anhang 10, S. A 71 ff. ); WIDRIG, S. 906 (Anhang 9, S. A 42).

 

  • z.B. SCHWENZER, in: BSK‐ZGB 1, N 15 zu Art. 273.

2

legen können; Beide Eltern können arbeiten, sich beruflich und familiär verwirklichen. Damit verringern sie die Gefahr, dass ihre Kinder in Armut leben um den Faktor 314 und entlasten sogar das Gemeinwesen; Sie verwirklicht die Ziele von Art. 8 abs. 3, 11, 13 und 14 BV.

  1. Geringer Konkretisierungsbedarf

Bisher ist die alternierende Obhut wenig verbreitet (ca. 5%). Nach Wegfall des Vetorechts dürfte diese Zahl jedoch deutlich ansteigen. Wie stark hängt auch vom Parlament ab. Trotz der Präzisierung in der Botschaft scheint es wünschenswert, dass aus den Wortprotokollen der Räte

  • ein Bekenntnis zum Vorschlag des Bundesrats in Bezug auf die alternierende Obhut bzw. ein Bekenntnis zur alternierenden Obhut ersichtlich wird
  • dass gesagt wird, dass die Betreuungsanteile und die Obhut aus Art. 133 E‐ZGB prozentual aufgeteilt werden können – dies verhindert das Problem wie es heute in Deutschland existiert: Nach Ansicht der deutschen Gerichte war der deutsche Gesetzgeber der Ansicht, dass die Obhut grundsätzlich unteilbar sei, was dazu geführt hat, dass heute viele Väter die es sich leisten können ihre Kinder zwar (fast) hälftig betreuen dürfen, aber dennoch den vollen Betreuungsunterhalt an die Mutter bezahlen (was dem Zweck des Betreuungsunterhalts zuwiderläuft).
  • dass bei gegebenen Umständen beide Eltern zur Bezahlung des Kindesunterhalts verpflichtet werden können und
  • dass i.S. einer Definition eine Prozentzahl dafür angegeben wird, ab wann von einer alternierenden Obhut gesprochen wird (z.B. 30/35% etc.). Unterhalb dieser Limite wird ein Elternteil dem anderen den vollen Betreuungsunterhalt bezahlen müssen.
  1. Schlussanmerkungen

Bitte bedenken Sie, dass in der Schweiz nur eine Elite von ca. 10% ein Mindesteinkommen von CHF 10‘000.‐/Monat erwirtschaften. Die Hälfte aller Schweizer(innen) verdient weniger als CHF 5979.‐/Monat. Dieser Betrag reicht selten aus um den „gebührenden“ Kindesunterhalt sowie den Grundbedarf zweier Erwachsener zu decken.15 Es scheint darum selbst in der Schweiz unmöglich das Ernährer‐Modell auf Dauer beizubehalten.

Im Anhang finden Sie zudem die gesetzliche Grundlage Belgiens für eine alternierende Obhut.16

  • OECD (Families, Anhang 7, S. A 34).

 

  • BFS (Lohnstrukturerhebung, Anhang 11, S. A 49).

 

  • Belgisches ZGB (Anhang 12, S. A 50).

3

http://www.gecobi.ch/dokumente/unterhalt/alternierendeObhut.pdf