Großeltern wird die Pflegschaft des 7. jährigen David übertragen lt. Gerichtsbeschluss

„Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Lt. Beschluss des Amtsgerichts Flensburg in Deutschland vom 5. Dezember 2018.
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Artikel:

Kinderheim

Kampf um David – Kind darf endlich zu seinen Großeltern

Monika und Rüdiger Koop durften vor wenigen Tagen ihren Enkel wieder in die Arme schließen.

Foto: Andreas Laible

Monika und Rüdiger K. gewinnen vor Gericht den Kampf um ihren Enkelsohn.
Richter übt Kritik an Heim bei Flensburg.

Hamburg.  David ist wieder zu Hause. Der Kampf um den siebenjährigen Jungen, der vom Jugendamt Hamburg-Mitte am 27. Juli 2017 in einem Heim in Flensburg untergebracht wurde, ist nach 16 Monaten beendet. In einem Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 5. Dezember heißt es: „Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“

Eine Woche vor Weihnachten haben die Großeltern ihren Enkelsohn in die Arme geschlossen.
„Wir durften ihn aber nicht in seinem Heim abholen, sondern mussten zur Polizeiwache in Flensburg fahren und dort auf ihn warten“, beschreibt Rüdiger K. die unwürdige Übergabe. David hätte auch nichts bei sich gehabt. Keinen Koffer, keine Klamotten, keine Spielsachen, kein U-Heft, keine Zahnbürste. „Gar nichts.“ Das Nötigste musste dann erst noch geholt werden – und wurde den Großeltern an einem weiteren neutralen Ort übergeben.

„Kampf um David“

Im August hat das Abendblatt erstmals über den „Kampf um David“ berichtet. Davids Mutter Jasmin Koch (alle Namen geändert) hatte sich vor Jahren selbst an das Jugendamt gewandt, weil sie Probleme in der Erziehung mit dem Jungen hatte. Als sich das Amt und die Mutter über die weitere Vorgehensweise nicht einigen konnten, begann eine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Das Jugendamt Hamburg-Mitte erhielt vom Familiengericht im März 2017 das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entzog der Mutter einen Teil der elterlichen Sorge. Vier Monate später wurde der damals Fünfjährige in das Heim in die Nähe von Flensburg gebracht.

Für den Jungen, das wird auch im Gerichtsbeschluss deutlich, ist es der Beginn eines Martyriums.

Erstmals Suizidgedanken

Bereits vier Wochen nach der Fremdunterbringung äußert David im Heim erstmals Suizidgedanken. Er sagt, er wolle „tot sein“. Er habe Pläne, wie er sich töten könne. Etwa, indem er „ein kleines Spielzeugflugzeug verschlucken und dann ersticken würde“. Insgesamt dreimal wird David in den folgenden anderthalb Jahren in die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Helios Klinikum in Schleswig eingeliefert. Beim zweiten Mal, im Februar, bleibt er dort 43 Tage.

Das Heim verhängt eine Kontaktsperre gegen Mutter und Großeltern. „Offenbar wird dem Kind durch die Trennung von der Mutter und möglicherweise durch die Bedingungen in der Heimunterbringung so viel seelisches Leid zugefügt, dass es zu einer drastischen Verschlimmerung der Verhaltensauffälligkeiten gekommen ist“, hatte Christiane Knack-Wichmann, die Anwältin der Mutter, im Sommer gesagt.

Richter besuchte Heim

Sechs Monate später wird sie durch das Gericht bestätigt. Der zuständige Richter im Amtsgericht Flensburg hatte sich selbst ein Bild von den Zuständen im Heim gemacht, zusammen mit der Verfahrensbeiständin des Kindes. Das Urteil lässt erahnen, warum David mit seinem Verhalten alles getan hat, um zurück zu seiner Familie zu kommen.

„Der Junge erfährt dort entgegen zunächst anderen Angaben der Einrichtung keine Therapie“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. „Die Einrichtungsleitung hat, hiervon hat sich das Gericht selbst ein Bild machen können, eine negative Haltung zu möglichen Fortschritten und Therapiemaßnahmen in Bezug auf die Erkrankung – Bindungsstörung – des Kindes.“ David werde im Heim „gleichsam als hoffnungsloser Fall, Systemsprenger und als jemand bezeichnet, der – so offenbar ein Blick in die Zukunft – von Einrichtung zu Einrichtung gegeben werden muss, weil eine Therapierbarkeit nicht zu erwarten sei“. Nach dem Eindruck des Gerichts werde David „gleichsam nur verwahrt“. Im Heim finde außerdem eine „unzureichende Gesundheitsfürsorge“ statt.

Die Verfahrensbeiständin, die David­ im Heim besucht hat, schreibt, sein Zimmer sei in einem schlechten Zustand. „Es gab keinen Stuhl.“ Mülltüten lagen auf dem Fußboden, die Möbel seien schmutzig und standen kreuz und quer im Raum. Die Heimleiterin hätte ihr gegenüber geäußert, bei David seien sowieso „Hopfen und Malz verloren“, eine Besserung sei nicht in Sicht. Als die Verfahrensbeiständin eine Erzieherin fragte, ob David wegen einer Schwellung unter dem rechten Auge beim Augenarzt gewesen sei, bejahte diese die Frage zunächst– konnte dann aber keinen Bericht finden. Am nächsten Tag hätte die Heimleiterin angerufen und gesagt, sie seien noch nicht beim Arzt gewesen, würden jetzt aber umgehend einen Termin ausmachen.

Dass bis heute keine Therapie für David organisiert wurde, sei ein „schweres und nicht begründbares Versäumnis“. Auch Davids Zustand sei besorgniserregend. Das Gericht stellte „nervöse Ticks des Kindes fest, Kopfzucken, Augenzucken sowie eine verwaschene Sprache“. Dem Jugendamt sei diese Situation bekannt, eine Überprüfung der Zustände in der Einrichtung habe „viel zu spät“ begonnen.

Dabei standen von Anfang an die Großeltern bereit, ihren Enkel bei sich aufzunehmen. Monika und Rüdiger K. hatten sich beim Jugendamt vorgestellt, doch dann kam es zu Unstimmigkeiten. Für das Gericht ist das nachrangig. Das Jugendamt habe die Großeltern „ignoriert“, dies sei „verfahrensfehlerhaft erfolgt“. Es sei Aufgabe des Staates, bei einer Fremdunterbringung „vom ersten Moment an Rückführungsoptionen in die Familie zu prüfen, diesen positiv gegenüberzustehen und diese zu fördern“. Sie bilden nämlich „das wesentlich mildere Mittel vor dem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Betrachtung in Bezug auf eine Fremdunterbringung“.

Das Jugendamt wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren

Auch Davids Bezugstherapeut in der Kinderpsychiatrie befürwortet eine Rückführung zu Oma und Opa. Bindungsgestörte Kinder wie David seien in familiären Strukturen am besten aufgehoben, „vorausgesetzt, die Familie erhält und akzeptiert therapeutische Hilfe“. Darum geht es nun. „Denn David hat sich erheblich verändert“, sagen die Großeltern. Er fühle sich einsam, weine viel, habe Albträume und frage ständig: „Ihr bringt mich doch nicht wieder in die Einrichtung?“ Das Heimleiterehepaar, so die Anwältin, habe alles unternommen, um einen persönlichen Kontakt zur Mutter und den Großeltern zu verhindern. „In der Folge wurde das Kind gezwungen, ein Leben in völliger gesellschaftlicher Isolation zu führen.“

Diesen Zustand hat das Gericht jetzt beendet. Es habe, so heißt es im Beschluss, „keinen Zweifel daran, dass es dem Jungen vor dem Hintergrund seiner Erkrankung im familiären Kreis seiner Großeltern um ein Vielfaches besser geht als in der jetzigen Einrichtung sowie in einer andersartigen Fremdplatzierung.“

Das Jugendamt Mitte wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren. Außerdem wird die Zuständigkeit nach Bergedorf wechseln. Dann werden auch die künftigen Unterstützungsmaßnahmen für David besprochen. Unbeantwortet ließ das Jugendamt die Frage, ob es ein Fehler gewesen sei, den Fünfjährigen in dieses Heim zu bringen. Zumal es einen positiven Bericht über fünf Treffen von David mit seinen Großeltern gegeben hatte – bevor er ins Heim kam. „Bei den Terminen war David stets gut gelaunt und fröhlich und hat sich über die Zeit mit seinen Großeltern gefreut“, schreibt die Psychologin. Ihr Fazit: „Aus fachlicher Sicht haben die Großeltern eine liebevolle Beziehung zu David aufgebaut.“ Warum aber hat das Jugendamt den Großeltern diese positive Einschätzung vorenthalten? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.

Jan Haarmeyer, Hamburger Abendblatt 2018 – Alle Rechte vorbehalten.,

https://www.abendblatt.de/hamburg/article216110711/Ein-Kind-darf-endlich-zu-seinen-Grosseltern.html?fbclid=IwAR3Gb_DP2pryL3OprQwJdOh-oKbWLcDKHIAYp8iwASF37edNYKwH31EwxZo
Tags: Pflegschaftsverfahren – Sorgerecht – Fremdunterbringung – Freie Träger – Kinderheim – Rückführung – Entfremdung – Missbrauch mit dem Missbrauch Kinderrechte – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod –
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custody – home care – Free support – children’s home – feedback – alienation parental PA – – alienation – abuse with the abuse of children’s rights – children’s home – Home children – boarding – child decrease danger message – child endangerment – child welfare – PAS grandparents – separation grandchildren parent alienation – PAS – suicide – youth office

Unfassbares Urteil der Justiz – „Märchengutachter“ Egon B. wurde freigesprochen?

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Unfassbar, dieses Gerichtsurteil . . .

„Märchengutachter“ Psychologe Egon Bachler, welcher in Deutschland und Österreich zig tausende Familienrechtsgutachten über Kindesabnahmen und Pflegschaftsverfahren, Obsorge, Sorgerecht gemacht hat und von vielen Familienrechtsopfer beschuldigt wurde seine Gutachten über Jahre gefälscht zu haben und diese oft nur mit „paste & copy“ angefertigt zu haben, (teilweise wurde der Name des betroffenen Kindes vergessen zu korrigieren) wurde von der österreichischen Justiz in der Hauptverhandlung 37Hv105/15s am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg von der Richterin Mag. Gabriele Glatz freigesprochen.

Bei diesem Urteil (noch nicht rechtskräftig) wundert es mich nicht, wenn viele Justizopfer den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.

Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler
Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler – Framing of News Neumayr Franz Auftrag

Admin Familie & Familienrecht, am 22-9-2018

Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben: Freispruch

Artikel Salzburg24:

Umstrittener Salzburger Gutachter nach jahrelangem Strafprozess freigesprochen

Dem Psychologen war angelastet worden, jahrelang fehlerhafte Gutachten erstellt zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Symbolbild. SN/Copyright by: FRANZ NEUMAYR Pres

Symbolbild.

Nach dreieinhalb Jahren Prozess wurde nun am Dienstag am Landesgericht ein umstrittener Gutachter in Familienrechtssachen vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen. Dem Psychologen war angelastet worden, von 2005 bis 2008 als Sachverständiger in hochstrittigen Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 Mal fehlerhaft erstellte Gutachten bei Gericht erstattet zu haben.

Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.

Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.

Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.

Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.

Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.

Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.

von Andreas Widmayer , D

Tags: Rechtsbeugung – Rechtsstaat – Strafprozess StGB §288 Falsche Beweisaussage – Gutachter Egon Bachler – Kinderhandel – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Vaterlose Gesellschaft – TAF und GWG

Gutachterprozess Dr. Egon B. – Befangenheitsantrag gegen Richterin

Prozess gegen Gerichtsgutachter: Befangenheitsantrag gegen Richterin

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, 13 falsche Befunde erstellt zu haben.

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, 13 falsche Befunde erstellt zu haben. – © Neumayr/MMV/Archiv

Im Verfahren gegen einen ehemaligen Gerichtsgutachter in Salzburg könnte sich der laufende Prozess gegen den 53-jährigen Angeklagten weiter verzögern. Acht Privatbeteiligte haben am 6. Februar am Landesgericht Salzburg einen Ablehnungsantrag gegen die prozessführende Richterin gestellt. Sie werfen der Frau Befangenheit und eine selektive Verfahrensführung zugunsten des Ex-Gutachters vor.
 “Das Verfahren wird ohne Notwendigkeit verschleppt”, ärgerte sich einer der Privatbeteiligten im APA-Gespräch. Der Vater eines Sohnes war nach einer Scheidung im Obsorge-Verfahren selbst vom Angeklagten begutachtet worden. “Der Gutachter hat vor Gericht gesagt, dass er für jedes Gutachten sechs bis acht Stunden Gespräche geführt hat und darüber auch Zeitaufzeichnungen am Diktafon habe. Die Gespräche haben bei manchen Privatbeteiligten aber oft nur eine Stunde gedauert. Warum wird vom Gericht hier nicht die Herausgabe der Aufzeichnungen gefordert?”

“Richterin geht von falschen Prämissen aus”

Zugleich stoßen sich die acht Privatbeteiligten am Auftrag der Richterin für ein neues Gutachten an eine Wiener Psychologin. “Darin soll es, salopp gesagt, auch darum gehen, was man sich von einem 1.500 bis 2.000 Euro teuren Gutachten erwarten kann.” Diese Gebühr habe der Angeklagte im Prozess als vom Gericht vorgegebene Obergrenze genannt. “Aber diesen Rahmen hat es nie gegeben, das zeigen alleine schon die Kosten für mein eigenes Gutachten.” Außerdem habe ein gerichtlicher Sachverständiger die Gebühr für sein Gutachten an das Gutachten und den dafür anfallenden Aufwand anzupassen, nicht das Gutachten an die Gebühr. “Die Richterin geht hier von falschen Prämissen aus.”

Ex-Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2008 in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 falsche Befunde erstellt und dabei Routineschemata und immer wieder die gleichen Textbausteine verwendet zu haben. Ein deutscher Experte ortete dabei eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter. Im Juni 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, im März 2015 startete in Salzburg der Prozess. Der Psychologe hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Das Verfahren ging nach einem aufgehobenen Unzuständigkeitsurteil im vergangenen Mai allerdings zurück an den Start. Die letzte Verhandlung fand am 28. Juni 2016 statt.

(APA), 8. Februar 2017 16:22 Akt.: 8. Februar 2017 16:23

http://www.salzburg24.at/prozess-gegen-gerichtsgutachter-befangenheitsantrag-gegen-richterin/4943573


Tags: Gutachter Egon B – Familienrecht –  Jugendamt – Textbausteine kopiert – Falschgutachten – Justiz – Salzburg

Anklage gegen Gerichtsgutachter – 13. März 2015 – Prozess Salzburg

Schwere Vorwürfe gegen Gerichtsgutachter « DiePresse.com

Anklagevorwurf gegen Salzburger Gerichtsgutachter: 13 falsche Befunde

Wer bekommt die Kinder? Ein nun beschuldigter Gutachter soll den Gerichten - laut Anklage - keine große Hilfe gewesen sein.

Wer bekommt die Kinder? Ein nun beschuldigter Gutachter soll den Gerichten – laut Anklage – keine große Hilfe gewesen sein. / Bild: http://www.BilderBox.com 

Ein 51-jähriger Psychologe, der Gerichtsgutachten „wie am Fließband“ produziert und dabei willkürlich vorgegangen sein soll, steht kommenden Freitag in Salzburg vor Gericht.

Ein ehemaliger Gerichtsgutachter muss sich im Landesgericht Salzburg (Richterin Martina Pfarrkirchner) am Freitag, den 13. März wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage verantworten. Er soll in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren in Salzburg und Oberösterreich mit fragwürdigen Methoden ans Werk gegangen sein und somit 13 falsche Befunde im Zeitraum von 2005 bis 2008 erstellt haben.

Der gebürtige Tiroler B. weist laut seinem Innsbrucker Verteidiger Mathias Kapferer alle Anschuldigungen zurück. Konkret soll er gemäß dem 13-seitigen, der „Presse“ vorliegenden  Strafantrag (ausgearbeitet von der Staatsanwaltschaft Linz, 7 St 109/09x) ausgerechnet in an sich schon besonders sensiblen Pflegschaftsverfahren mangelhafte familienpsychologische Gutachten erstellt haben. Beispiele für die gerichtliche Beauftragung des beschuldigten Psychologen: Streitigkeiten um die Obsorge für Kinder in Folge von Ehescheidungen oder etwa Streitigkeiten um das mütterliche oder väterliche Recht, das Kind/die Kinder nach einer Trennung der Eltern zu besuchen.

Nur „fallunabhängige Routine“

Die Vorwürfe im Einzelnen: B. habe „relevante Akteninhalte willkürlich dargestellt und vielfach keine relevante Aktenanalyse vorgenommen“. Er habe „Zeitpunkte und Zeitdauer von Informationserhebungen nicht ausreichend dargestellt“. Er habe „keine einzelfallbezogene hypothesengeleitete Diagnostik durchgeführt, sondern fallunabhängige diagnostische Routinen vollzogen.“ B. habe weiters, so die Staatsanwaltschaft Linz, „die zentralen Qualitätsgebote für psychologische Diagnostik, nämlich die Forderung nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit der für die gutachterlichen Schlussfolgerungen erforderlichen Datenermittlung verletzt“.

Insofern werfen Betroffene dem selbstständigen Psychologen vor, durch idente Textbausteine Gutachten quasi am Fließband fabriziert zu haben. Oft seien die Entscheidungen pauschal zulasten von Vätern gegangen, wird bemängelt. Der Beschuldigte war bis Ende 2009 als Sachverständiger tätig. Er soll mehrere hundert Expertisen verfasst haben. An seinem Fall hatten sich heftige Debatten um das Kindeswohl bei Scheidungen entzündet, Väterrechtler hatten dabei generell Kritik an den Entscheidungen der österreichischen Familiengerichte geübt.

Wer soll für die Kinder sorgen?

Bei den 13 nun zur Verhandlung stehenden Einzelfällen handelt es sich etwa um ein 2007 für das Bezirksgericht Vöcklabruck erstelltes familienpsychologisches Gutachten. Dieses sollte dem Gericht helfen zu entscheiden, welcher Elternteil künftig die Obsorge für die beiden gemeinsamen Kinder, ein kleines Mädchen und ein kleiner Bub, erhalten solle.

In einem anderen Fall (Jahr 2005) sollte ein familienpsychologisches Gutachten, in Auftrag gegeben vom Bezirksgericht Salzburg, dem Richter bei der Beantwortung der Frage helfen, welche Besuchsregelung dem Kindeswohl diene bzw. ob die Aussetzung des Besuchsrechts im Interesse des Kindes liege.

Für den Prozess sind vorerst 16 Zeugen geladen. Das Delikt „Falsche Beweisaussage“, § 288 Strafgesetzbuch, begeht „wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet“. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren droht.

10.03.2015 | 11:39 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4681631/Schwere-Vorwurfe-gegen-Gerichtsgutachter

Tags: Gutachten – Gericht – Egon Bachler – Straferfahren – Salzburg – Sachwalterschaft –