+++ Mord an Promi-Wirt +++ Ehefrau sitzt jetzt in U-Haft

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Unter Mordverdacht

Getöteter Promi-Wirt: Ehefrau jetzt in U-Haft

Nach dem gewaltsamen Tod eines bekannten Skihüttenwirts im Salzburger Pongau ist am Sonntag die Ehefrau des Mannes vom Landesgericht Salzburg wegen dringenden Mordverdachts in U-Haft genommen worden. Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, hat die beschuldigte 30-Jährige keine Rechtsmittelerklärung abgegeben. In spätestens 14 Tagen findet die nächste Haftprüfungsverhandlung statt.

„Meine Mandantin bekennt sich nicht schuldig“, erklärte ihr Rechtsanwalt Kurt Jelinek am Sonntag. Mehr könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da er sich erst ausführlich mit der Frau besprechen müsse. Die gebürtige Rumänin hatte in ihrer Einvernahme am Samstag ausgesagt, zum Tatzeitpunkt ein Küchenmesser in der Hand gehabt zu haben. Es sei zu einem Handgemenge mit ihrem 57-jährigen Gatten und im Zuge dessen zur Stichverletzung gekommen. Sie stellte jedoch in Abrede, mit Vorsatz gehandelt zu haben.

Der Szene-Wirt war am 3. März unter zunächst nicht geklärten Umständen in der Küche seines Betriebs ums Leben gekommen. Ein Mitarbeiter dürfte ihn kurz nach Mitternacht mit einem Küchenmesser in der Brust leblos am Boden liegend aufgefunden haben.Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst auch als möglichen Suizid behandelt hatte, hat sich im Zuge der Obduktion der Verdacht eines Fremdverschuldens erhärtet. Am Freitag wurde ein Haftbefehl gegen die Ehefrau erlassen. Als sie davon erfuhr, stellte sie sich noch am selben Abend der Polizei.

Gab es Streit?

Vor seinem Ableben soll sich der 57-Jährige während einer Party auf der Hütte heftig mit seiner Gattin gestritten haben. Das Paar hatte erst im Mai 2017 geheiratet. Die Skihütte des Szene-Wirts, der zudem ein Hotel und ein Chalet betrieb, zog in der Vergangenheit zahlreiche Prominente aus Österreich und Deutschland an.

Wie Gerichtssprecher Egger erklärte, handelt es sich um eine sogenannte bedingt obligatorische Untersuchungshaft. Das heißt, die U-Haft muss (mit wenigen Ausnahmen) bei Fällen verhängt werden, bei denen das Gesetz eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe vorsieht.

10.03.2019 13:23
https://www.krone.at/1880161

Unfassbares Urteil der Justiz – „Märchengutachter“ Egon B. wurde freigesprochen?

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Unfassbar, dieses Gerichtsurteil . . .

„Märchengutachter“ Psychologe Egon Bachler, welcher in Deutschland und Österreich zig tausende Familienrechtsgutachten über Kindesabnahmen und Pflegschaftsverfahren, Obsorge, Sorgerecht gemacht hat und von vielen Familienrechtsopfer beschuldigt wurde seine Gutachten über Jahre gefälscht zu haben und diese oft nur mit „paste & copy“ angefertigt zu haben, (teilweise wurde der Name des betroffenen Kindes vergessen zu korrigieren) wurde von der österreichischen Justiz in der Hauptverhandlung 37Hv105/15s am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg von der Richterin Mag. Gabriele Glatz freigesprochen.

Bei diesem Urteil (noch nicht rechtskräftig) wundert es mich nicht, wenn viele Justizopfer den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.

Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler
Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler – Framing of News Neumayr Franz Auftrag

Admin Familie & Familienrecht, am 22-9-2018

Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben: Freispruch

Artikel Salzburg24:

Umstrittener Salzburger Gutachter nach jahrelangem Strafprozess freigesprochen

Dem Psychologen war angelastet worden, jahrelang fehlerhafte Gutachten erstellt zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Symbolbild. SN/Copyright by: FRANZ NEUMAYR Pres

Symbolbild.

Nach dreieinhalb Jahren Prozess wurde nun am Dienstag am Landesgericht ein umstrittener Gutachter in Familienrechtssachen vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen. Dem Psychologen war angelastet worden, von 2005 bis 2008 als Sachverständiger in hochstrittigen Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 Mal fehlerhaft erstellte Gutachten bei Gericht erstattet zu haben.

Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.

Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.

Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.

Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.

Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.

Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.

von Andreas Widmayer , D

Tags: Rechtsbeugung – Rechtsstaat – Strafprozess StGB §288 Falsche Beweisaussage – Gutachter Egon Bachler – Kinderhandel – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Vaterlose Gesellschaft – TAF und GWG