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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?
Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.
Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“
Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme
Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.
Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt. Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.
Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher
Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.
Andere Länder, andere Sitten
Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?
Sitta: „Das kann man ändern“
„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben. Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“
Gesetzeslage schürt Konflikte
Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.
„Diese Frage: Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.
Sitta für Vielfalt
Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist. Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“
Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL