Doppelresidenz – Väter fordern mehr Zugang

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Väter fordern mehr Zugang zu ihren Kindern

Pforzheim. Mit einer Unterstellung gilt es aufzuräumen für Adrian Hoffmann: „Es geht uns nicht darum, um die Unterhaltszahlungen herumzukommen.“ Der 36-jährige Journalist und Vater einer fünfjährigen Tochter steht mit anderen Mitstreitern der Initiative „Papa auch“ am Samstag am Leopoldplatz, um Unterstützer für eine Petition zu gewinnen.

Scheidungs- und Trennungskindern zwei Zuhause zu geben, gleichberechtigt bei der Mutter wie beim Vater, darum geht es den Männern, die vor allem eines gemeinsam haben: nicht den gleichen Zugang zu ihren Kindern wie deren sorgeberechtigten Mütter. Doppelresidenz(engl. shared parenting) heißt das Stichwort, das nichts anderes beschreibt, als dass Kinder getrennt lebender Eltern die gleiche Zeit bei Mutter wie Vater verbringen können, mit allem, was das mit sich bringt, bis hin zu melderechtlichen Formalien. In Deutschland ein Ausnahmefall, in Schweden etwa schon praktiziert. Am Sorgerecht selbst, das hierzulande in den meisten Fällen der Mutter zugesprochen wird, möchte Sascha Brauch, der ebenfalls am Info-Stand auf dem Leo ist, nicht rütteln. Darum geht es ihm nicht. Vielmehr darum, auf „Augenhöhe mit der ehemaligen Partnerin verhandeln zu können.“ Seiner Erfahrung nach sind es meist, das liegt oft in der Natur der Sache, unschöne Trennungen mit gegenseitigen Kränkungen und Verletztungen, die das gemeinsame Kind zum Spielball von Machtinteressen mache. Der 37-jährige Brauch hat selbst eine dreijährige Tochter und sich mittlerweile mit deren Mutter arrangiert. Er darf das Kind zu 30 Prozent betreuen. „Aber zu 100 Prozent zahle ich Unterhalt“, wirft er nach und spricht damit einen springenden Punkt an. Mit Einführung des Doppelresidenzmodells käme die Unterhaltsregelung vermutlich auf den Prüfstand, die Mutter, die ein Kind nur noch zur Hälfte betreute, hätte entsprechende Kapazitäten für Arbeit frei. Dass das Geld der Antrieb für den Protest ist, weisen jedoch die Väter Hoffmann und Brauch von sich. Sie möchten, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, vor allem nicht mehr in der Rolle des „Bittstellers“ gegenüber der Mutter sein.

Väter – Postpartale Depression nach der Geburt

Postpartale Depression kann auch Väter treffen

Symptome kommen schleichend  

Depression nach der Geburt kann auch Väter treffen

Postpartale Depression kann auch Väter treffen. Ein Vater blickt unzufrieden auf den Küchentisch (Quelle: Thinkstock by Getty-Images/Symbolbild/monkeybusinessimages)

Auch Väter können von einer postpartalen Depression betroffen sein (Quelle: Symbolbild/monkeybusinessimages/Thinkstock by Getty-Images)

Wird ein Baby geboren, sind die meisten Eltern überglücklich. Doch die hormonelle Umstellung, die neuen Aufgaben und Verantwortungen können auch eine depressive Störung verursachen. Davon betroffen sind nicht nur Mütter – auch Väter entwickeln manchmal eine postpartale Depression.

Das erklärt der Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP). Bei Männern kommen die Symptome demnach schleichend. Die postpartale Depression äußert sich bei ihnen unter anderem durch

  • Erschöpfung
  • schlechten Schlaf (unabhängig von den Wachphasen des Babys)
  • Gereiztheit
  • empfundene Leere
  • die Schwierigkeit, Liebe für ihr Kind zu empfinden

Postpartale Depression: Was helfen kann

Die Symptome treten häufig nicht gleich nach der Geburt, sondern erst drei bis sechs Monate später auf. Wer solche Symptome bei sich bemerkt, sollte den Psychiatern zufolge zunächst offen mit der Partnerin darüber sprechen. Es helfe oft, sich gegenseitig besser zu unterstützen.

Findet der Vater so nicht aus seiner depressiven Stimmung heraus, sei es wichtig, frühzeitig einen Psychotherapeuten oder Psychiater um Hilfe zu bitten. Ist ein Partner depressiv, hat nämlich auch der andere ein höheres Risiko, eine depressive Störung zu entwickeln, warnt der BVDP. Auch auf das Kind kann sich eine psychische Erkrankung der Eltern negativ auswirken.

Auch Väter betrifft manchmal die postpartale Depression

Von einer postpartalen Depression sind schätzungsweise fünf bis zehn Prozent aller Väter betroffen (www.psychiater-im-netz.de).

S o n d e r a k t i o n – Väter ohne Rechte

Hans-Jürgen Gaugl, Jurist, Mediator und Fachbuchautor unterstützt VoR

wenn eltern sich streitenFranz und Anita waren einmal überzeugt, die Liebe, die sie sich als Basis für die eigene Familie wünschten, gefunden zu haben. Waren sich sicher, alles so umsetzen zu können, wie sie es sich in ihren viel zu oft von Hollywood mitgeprägten Vorstellungen ausgemalt haben: nicht nur mit dem Partner beziehungsweise der Partnerin gemeinsam alt werden, sondern auch eigene Kinder dabei begleiten, dass sie in ein erfülltes Leben starten.
Da waren so viele Vorsätze. Da war einmal auch die tiefe Gewissheit, das selbstverständlich zu schaffen. Nun gut, die rosarote Brille der Verliebtheit war irgendwann weg, und man hat an dem Menschen, mit dem man gestartet war in die Realisierung des eigenen Lebensplans, manchmal auch Seiten entdeckt, die einem fremd waren. Die störten. Welche sogar inakzeptabel erschienen. Denen wurde jedoch keine weitere Bedeutung geschenkt. Zunächst zumindest.
Doch alle Versuche, auch mit den immer störender wirkenden Marotten zu Rande zu kommen, schienen genau das Gegenteil zu bewirken. Das geflissentliche Übersehen des Umstandes, dass da unterschiedliche Ansichten über den perfekten Urlaub bestanden, führte von Mal zu Mal zu immer unübersehbareren Spannungen. Versuche, die eigenen Vorstellungen in der Planung von Familienfesten einfach durch das Schaffen von Fakten umzusetzen, erwiesen sich auch nicht unbedingt als der Harmonie zuträgliche Methode. Und irgendwann fiel dann das erste Mal dieses Wort, zu dem der eigene Freundeskreis schon lange empfohlen hatte, dies in Erwägung zu ziehen: Scheidung.

In der ersten Schockstarre, die das Aussprechen des im Unterbewusstsein schon lange verankerten Schielens auf den Notausgang ausgelöst hat, wurden allerlei Konzessionen gemacht: das könne man den Kindern ja nicht antun. Das wäre doch gelacht, wenn man das nicht hinbekomme. Doch alle Vorsätze waren schnell wieder über den Haufen geworfen. Kleinigkeiten wie die schon wieder nicht verschlossene Zahnpastatube, ja sogar der als unerträglich empfundene Gesichtsausdruck des Menschen, den man doch eigentlich mal geliebt hat, schafften es, dass der über Jahre davor aufgebaute Konflikt wieder in unverminderter Kraft das Zepter über das Geschehen übernahm. Alles Negieren, jedes Aufbäumen schien zwecklos: Das Ablaufdatum der Beziehung schien erreicht, und man wollte nur noch eines: Frieden.
Frieden, zu dem es keinerlei Vorstellung mehr gab, wie dieser noch erreichbar sein sollte mit diesem Menschen, mit dem man eigentlich außer der Wohnung und dem Umstand, Kinder zu haben, nichts mehr gemeinsam zu haben schien. Nichts außer den Kindern. Ja, da waren doch die Kinder. Für die man sich vorgenommen hatte, ihnen eine perfekte Kindheit zu bieten. Gut gehen soll es ihnen, an nichts fehlen darf es ihnen.

Da sind noch die Erinnerungen an den Schwangerschaftstest beim ersten Kind. Das war ein so emotionales Gefühl, als sich dieser blaue Strich in unumstößlicher Gewissheit abzeichnete: Da war Vorfreude auf dieses neue Leben vermischt mit der Ungewissheit, ob denn alles gut gehen werde; da war eine in der Form noch nie erlebte Unbeholfenheit gepaart mit einer enormen Kraft, die man ebenfalls noch nicht kannte. Und dann folgten die Hormone, die den Alltag zwischen den Ultraschallterminen beim Frauenarzt sehr abwechslungsreich gestalteten. Als es dann so weit war, dass man sein Kind das erste Mal in den Händen halten durfte, war plötzlich klar: Ja, alles wird gut gehen. Vorbei waren die Zeiten der unbegrenzten partnerschaftlichen Intimität, vorbei schienen die Zeiten der unendlichen Möglichkeiten in der Freizeitgestaltung. Im Vordergrund standen nun die Herausforderungen des elterlichen Familienalltags: Windeln, Arzttermine, durchwachte Nächte. Dafür gab es die unbändige Freude über jeden einzelnen Fortschritt in der kindlichen Entwicklung: wie etwa das erste Lächeln des Nachwuchses oder die ersten Brabbellaute, aus denen man sich sicher war ein „Mama“ oder „Papa“ heraushören zu können.

Die Partnerschaft war nun geprägt von dem Bemühen, sich beizustehen in den schier unaufhörlichen Herausforderungen, vor die einen das neue Familienmitglied stellte: mit Krankheiten, Verbesserungen in der Mobilität und auch der ständig wachsenden Reichweite der kleinen Händchen. Alle Schränke und Regale wurden in immer höhere Regionen hinauf vorsichtshalber entleert, um einerseits das eigene Hab und Gut vor den neugierigen, aber ebenso ungeschickten Händchen zu schützen, andererseits aber auch, um das Kind davor zu bewahren, sich in einem kurzen Moment der elterlichen Unachtsamkeit zu verletzen. Plötzlich war auch der Wickeltisch kein sicherer Ort mehr, und man musste bisher ungeahnte Multitaskingfähigkeiten an sich entdecken, um zugleich die volle Windel entfernen, den Popo reinigen, die neue Windel anbringen und ein todesmutiges Hinunterstürzen des Kindes verhindern zu können.
Herausforderungen, die Kraft kosten. Scheinbar rund um die Uhr. So viel Kraft, dass zu ihnen leider viel zu häufig übersehen wird, wie viel Freunde aus ihnen doch auch für die Familie gewonnen werden könnte.

So werden Paarbeziehungen in dieser Zeit vor eine zusätzliche harte Probe gestellt: Gut, man war nicht ganz unschuldig daran, dass es als selbstverständlich angesehen wurde, dass der Partner beziehungsweise die Partnerin die eigenen Ansprüche zurückschraubt. Doch da war doch die Gewissheit, dass sich das so gehöre, und immerhin musste man ja auch selbst eigene Bedürfnisse einfach wegstecken. Dachte man zumindest. Schon als Kind hatte man ja ständig von den eigenen Eltern gehört, dass Verantwortung zu tragen für ein Kind bedeute, dass das eigene Leben Einschränkungen unterworfen ist. Und auch heute fordern die Eltern von einem noch ständig Dankbarkeit für all die Entbehrungen, die sie auf sich genommen hätten. Also konnte doch nicht allen Ernstes vom Partner beziehungsweise der Partnerin verlangt werden, darin etwas Außergewöhnliches zu sehen. Oder gar Zeit für sich selbst gefordert werden. Wäre ja noch schöner. Gemeinsame Zeit in intimer Zweisamkeit, die man vor der Geburt nach Belieben hatte, gab es kaum mehr, aber nun solle es exklusive Zeit für den Partner beziehungsweise die Partnerin geben. Pah. Ein Punkt, zu dem es regelmäßig Krach gab: wenn ein Abend im Freundeskreis wieder mal etwas länger dauerte, bei einem Shoppingbummel auch mal ein nettes Stück für einen selbst anstelle des hundertsten Stramplers über den Kassentisch gewandert war oder man sich damit durchsetzte, dem Hobby wieder mehr Zeit einzuräumen – es gab ständig Rechtfertigungsbedarf. Und damit Streit.

Ja, die Herausforderungen der Elternschaft haben in vielen Fällen einen großen Anteil daran, dass nur noch die Flucht aus der Beziehung als ein gangbarer Weg erscheint, sein eigenes Lebensglück wiederzufinden. Man fühlt sich nicht mehr verstanden, man fühlt sich nur noch dahinvegetierend, man fühlt sich, als bekomme man keine Luft mehr. Ob da jetzt eine andere Person präsent ist, von der man sich verspricht, sich wieder als liebenswerter Mensch gewertschätzt zu fühlen, ist dabei in den seltensten Fällen tatsächlich ursächlich für den weiteren Lauf der Dinge. Raum für eigene Bedürfnisse scheint nämlich ohnehin nur noch ohne den Menschen möglich von dem man einmal dachte, dass man mit ihm durch dick und dünn gehen könne, dass er einen vervollständige.

Wobei sich bei näherer Beschäftigung mit diesem Weg rasch auch großer Frust einstellt: Denn wie kann man sich entfernen von diesem Menschen, wie die für unabdingbar angesehene Einstellung des Einflusses auf den eigenen weiteren Lebensweg erreichen, wenn es da doch gemeinsame Kinder gibt? Kinder, die einen doch ihr Leben lang und auch darüber hinaus verbinden? Dieses unauflöslich erscheinende Dilemma lässt in viel zu vielen Fällen in mindestens einem der beiden Elternteile die Gewissheit aufkommen, dass kein Weg daran vorbeiführe, auch die eigenen Kinder in die Dynamik des nun endgültig ausbrechenden Gewitters am Beziehungshimmel hineinzunehmen. Ist einmal bei einem der beiden nun zumindest bereits gedanklich in Trennung befindlichen Elternteile die Bereitschaft vorhanden, auch die unschuldigen Kinder mit in den Beziehungsabgrund zu stürzen in der vagen Hoffnung, bald wieder Grund unter den Füßen zu spüren und doch noch weich zu landen, dann ist die Basis gelegt für einen lange anhaltenden Krieg. Einen Krieg, in dem es keine Sicherheit auf die Möglichkeit eines Sieges, dafür aber die Gewissheit von schon zu Beginn feststehenden Verlierern gibt: die eigenen Kinder. Diesen wird nämlich ein Schaden zugefügt, der nur schwer reparable Auswirkungen nehmen wird.
„Wenn Eltern sich streiten“ ist ein Ratgeber für genau solche Situationen. In diesem Buch deckt der Autor auf, wie es kommen kann, dass liebevolle Eltern plötzlich keine Auswege mehr sehen. Mit vielen Übungen, praktischen Beispielen und vielfach bewährten Tipps wird aufgezeigt, wie Schritt für Schritt zurückgefunden werden kann zum Miteinander: wenn schon nicht als Paar, dann zumindest als Eltern. Kindeswohl ist nämlich mehr als ein Lippenbekenntnis – und das genaue Gegenteil davon, Kinder als Schutzschild oder gar als Waffe einzusetzen.

Sonderangebot: Alle Mitglieder von VoR können von dem Buch doppelt profitieren: einerseits kann das Buch selbst helfen, andererseits gewährt Hans-Jürgen Gaugl bis 30.6.2017 Mitgliedern von VoR gegen Vorlage eines Druckexemplars des Buches einen einmaligen Nachlass in der Höhe von 30 Euro (das ist nahezu der doppelte Buchpreis) für Mediationen und Konfliktcoaching bei ihm in St.Pölten: darum Buch kaufen, lesen, Termin vereinbaren und doppelt profitieren solange Termine frei sind!

Kontakt:  www.lassunsreden.at

Zum Buch:http://www.amazon.de/Wenn-Eltern-sich-streiten-Familienkonflikte/dp/3662489279

Väter ohne Rechte bedankt sich für das jahrelange Engagement in der Sache und für das Bereitstellen von drei Buchexemplaren!

 http://www.vaeter-ohne-rechte.at/hans-juergen-gaugl-jurist-mediator-und-fachbuchautor-unterstuetzt-vor/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=hans-juergen-gaugl-jurist-mediator-und-fachbuchautor-unterstuetzt-vor
 

Anspannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, . . .

. . . ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten.

Offener Brief an Sophie Karmasin am 30-08-2016 !

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Liebe Frau Bundesminister Karmasin!

Wir hatten die letzten Jahre einen höflichen und respektvollen Informationsaustausch und daher möchte ich mich auch höflich und respektvoll von Ihnen verabschieden, bevor ich Österreich den Rücken kehre und auswandere – etwas, das ich niemals für möglich gehalten hätte.

Das, was für Trennungskinder und ihre Väter (noch) nicht funktioniert, ist leicht zu kritisieren, und oftmals vergisst man dabei die Anstrengungen, die Sie in so vielen Bereichen unternommen haben. Daher möchte ich Ihnen nun so detailliert wie möglich beschreiben, was in meinem Fall vermutlich anders gelaufen wäre, wäre die EU-Resolution 2079 zur Doppelresidenz umgesetzt. Wie gesagt, mein persönlicher Fall, aber man kennt es ja aus den anderen Staaten mit Doppelresidenz, dass dies Konflikte vermeidet und beiden Elternteilen eine gerechte Elternschaft ermöglicht – die entsprechenden Trennungskinder um 30% gesünder aufwachsen, Mütter aufgrund nicht fehlender Pensionsjahre nicht in der Altersarmut enden und Väter voll integriert im Leben der Kinder erhalten bleiben. Was könnte die Doppelresidenz anhand meines Beispiels also in Zukunft verändern bzw. verhindern?

Es beginnt damit, dass ein unbeschwertes und sorgloses Fremdgehen der Kindesmutter nicht automatisch mit einem „Lotto-Sechser“ endet, wenn der Kindesvater trotz aller Bemühungen und Liebe von seiner Seite ständigen Fehltritten der Partnerin nicht mehr gewachsen ist. Wäre klar, dass es nach dem Zerbrechen der Ehe nicht automatisch darauf hinausläuft, dass die Mutter „die Kinder behält“ und gleichzeitig finanziell voll versorgt wird, würden manche Frauen vielleicht schon im Ansatz verantwortungsbewusster handeln und Beziehungsprobleme bzw. Ihr Hingezogenfühlen zu fremden Männern offener aussprechen. Der erste Schritt, um Konflikte offen und ehrlich anzugehen. In der jetzigen Situation gibt es keinerlei Konsequenzen und Betrug wird „belohnt“. Man kann es ja mal probieren, denn zu verlieren hat „frau“ nichts – brutal ausgedrückt.

Wenn ich weiter gehe: endlose Konflikte vor Gericht um die Aufteilung der Betreuungszeiten würden vermieden werden, wenn bei Trennung feststeht, dass die Kinder das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben, und nur ein schwerwiegender Grund dies verhindert. Wenn man von 50/50 beginnt, die Betreuungszeiten zu diskutieren, ist es komplett anders, wie wenn der männliche Elternteil sich von 2 Betreuungstagen in 14 Tagen um jede weitere Stunde hochbetteln muss und sowieso keine Chance vor Gericht hat, wenn die Kindesmutter dies nicht wünscht.

Sollte man es – wie in meinem Fall – geschafft haben, eine nahezu gleichteilige Betreuung mit – von väterlicher Seite – notwendigen unendlich vielen finanziellen, zeitlichen und emotionalen Kompromissen vor Gericht ausverhandelt zu haben, kommt dann die arbeitsrechtliche und pflegschaftsrechtliche Komponente dazu, die Trennungsväter – ebenso wie in meinem Fall – langsam finanziell und psychisch zugrunde richtet.

Der Anpsannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten. Trotz 42% Betreuungszeit und dem Abdecken so gut wie aller zusätzlicher Kosten, die den Kindern außerhalb meiner Betreuungszeit entstanden sind, kann sich das Pflegschaftsgericht über die 2/3 Judikatur hinwegsetzen und eine Alimentationsberechnung anstellen, bei der das errechnete Nettogehalt nahezu dem Bruttogehalt entspricht. Jahres-Bonuszahlungen werden herangezogen, auf die man als Arbeitnehmer gar keinen Rechtsanspruch hat, Sozialleistungen wie eine Mitgliedschaft im Fitnesscenter werden als Gehalt gerechnet, der Dienstwagen wird als Gehalt angesehen – und so endet man bei monatlichen Zahlungen, die unmöglich mit dem monatlichen Gehalt gedeckt werden können.

Denn was – ebenfalls wie in meinem Fall – das Pflegschaftsgericht nicht die Bohne interessiert, sind die Kosten, die mit einer 42%igen Betreuung verbunden sind – nämlich die gleichen Haushaltskosten für eine kindergerechte Wohnung, wie sie die Kindesmutter hat. Wenn man die anderen Aufwändungen für die Kinder deckt, weil die Kindesmutter die notwendigen Anschaffungen nicht von den Alimenten bezahlen will oder aufgrund ihres Lebensstils nicht bezahlen kann, wird man vom Gericht nur ausgelacht, warum man so dämlich sei, denn das ist dann wortwörtlich „mein Privatvergnügen“. Während die Kindesmutter Familienbeihilfe erhält, bekommt man als Vater abgesehen von einem lächerlichen Absetzbetrag bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung rein gar nichts, ja sogar für den Meldezettel muss man im Gegensatz zur Kindesmutter zahlen.

Um einen weiteren Gedankenschritt zu machen: würde die Mutter aufgrund der Doppelresidenz auch in der Pflicht stehen, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen, wäre sie evt. nicht verleitet, mir nichts Dir nichts weitere Kinder zu zeugen und sich somit ihrer Unterhaltsmöglichkeiten gegenüber den bestehenden Kindern auf Jahre zu entziehen. Ich liebe meine Kinder und ihre Halbgeschwister, sie sind das Wundervollste auf der Welt und ich freue mich, dass es jedes dieser Kinder gibt. Aber ist es ok, all das auf dem Rücken der Väter auszutragen? Betreuungszeiten zu verhindern, um mehr Geld einzusacken? Und in meinem Fall reden wir von keiner Kindesmutter, die nicht die Möglichkeiten hätte – sie hat eine Top-Ausbildung mit potentiell hohem Gehalt. Das ganze bestehende System ist ein Gebilde, welches Väter bis auf den letzten Blutstropfen aussaugt.

Das alles dürfte nicht sein und sollte nicht sein. Das alles wäre komplett anders, wenn Kinder bei Trennung der Eltern das natürliche Recht auf gleiche Zeit bei beiden Eltern zu haben – und beide Eltern genau davon ausgehen.

Wo hat mich das Ganze hingeführt? Ich habe alles probiert. Der Kindesmutter alles geschenkt, um sie finanziell abzusichern, mir völlig fremdfinanziert eine kindergerechte Wohnung zugelegt, mit vollem Risiko und dem absoluten Bewusstsein, dass die Kindesmutter die Kinderbetreuung jederzeit auf einfachste Weise und mit voller Unterstützung der Gerichte abdrehen kann. Dazu kam es bei immer größer werdendem Geldhunger leider fast. Dank Familiengerichtshilfe ließ sich das Schlimmste verhindern. Aber dann das Pflegschaftsgericht, dass mir bei 16% weniger Betreuungszeit als die Kindesmutter volle 60% der Alimentationshöchstgrenze an den Kopf geknallt hat – EUR 920,- pro Monat – und mir das als tollen Kompromiss verkauft hat. Und gleichzeitig haben mehrere Gerichtsmitarbeiter angemerkt, dass, sollte ich mich aufgrund der Kinderbetreuung vor meinem jetzigen Vollzeit-Management-Job drücken und weniger arbeiten wollen, ich entsprechend der ausgerechneten Höchstsumme dennoch angespannt werde. Denn ich könnte das Geld ja theoretisch verdienen und die Kinderbetreuungszeit sei ja mein Wunsch.

Wozu führte nun die Kombination aus Vollzeitjob, dennoch permanentem Kontominus, um die Kosten der Kinder in meiner Betreuung, den Alimenten, und den Kosten außerhalb meiner Betreuung decken zu können? Zusammen mit dem unfassbaren Zeitdruck, der durch erzwungenen Vollzeitjob und die geliebte und gelebte Kinderbetreuung entstanden ist? Und dem absoluten Unverständnis des nicht mehr besonders geschätzten Gerichtes, welches mich als Vater nicht prioritär als liebenden Papa sieht, dessen Zeit mit den Kindern wesentlich wertvoller ist, als die Funktion eines auszuquetschenden Geldautomaten, der bis zum Umfallen arbeiten soll?

In meinem Fall: eine Lungenembolie, ein Burn Out, wo ich nicht mal mehr 5 gelesene Wörter in Kontext bringen konnte, ich gelallt habe, wie unter stärkstem Alkoholeinfluss, 3 Monaten Rekonvaleszenz, eine temporäre und überstandene Medikamentenabhängigkeit, um dem Stress vermeintlich widerstehen zu können und nach mehreren Suiziden in meinem Trennungsväter-Bekanntenkreis die Erkenntnis, dass dies nicht mein Ende werden darf – weder für mich, noch für meine Kinder.

Also, was bleibt mir übrig, wenn ich den Anforderungen des Gerichtes und somit dem Staat Österreich finanziell, körperlich und psychisch als Vater nicht entsprechen kann? Auswandern. Alles verkaufen, was ich habe, um meinen Kindern die Höchstsumme an Alimenten zusichern zu können und eine neue weit entfernte Existenz aufbauen. Mit niedrigeren Steuern, um die Alimente zahlen zu können, keinem Anspannungsgrundsatz, wo ich so arbeiten darf, wie ich es mir wünsche und mir auch Freude macht. Ich für meine Kinder bei jedem Besuch wieder ein glücklicher und nicht zu Tode gestresster Vater bin, den sie hoffentlich so oft wie möglich besuchen kommen. Und ja, eine Kindesmutter, die endlich so viel Kohle bekommt, wie sie immer wollte und weiterhin hauptsächlich auf Kosten der Väter ihrer Kinder leben wird.

Aus meiner Sicht würde die Verankerung der Doppelresidenz in unseren Gesetzen (Arbeitsrecht, Familienrecht, Pflegschaftsrecht) so gut wie alles verhindern, was mir widerfahren ist. Die anderen Staaten mit Doppelresidenz belegen dies ja signifikant. Kinder würden beide Elternteile behalten und Konflikte würden aufgrund der grundlegenden Fairness verhindert werden.

In diesem Sinne, liebe Frau Bundesminister Karmasin, ohne Groll und ohne Zorn wünsche ich Ihnen zum Abschied persönlich nur das Allerbeste und würde mir für die zukünftigen Generationen (also auch meine Kinder) wünschen, dass sie noch während Ihrer Amtszeit den ein oder anderen existentiellen Schritt in Richtung Doppelresidenz gehen.

Für mich ist der Kampf um Gerechtigkeit hier zu Ende und ich werde mich an keinen Diskussionen mehr beteiligen. Ich wünsche allen engagierten Menschen in der Diskussion um die Doppelresidenz Kraft, Anstand, gegenseitigen Respekt und den Willen, evidenzbasierte Daten anzuerkennen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, das Gegenüber zu verstehen und wann immer es geht aufeinander zuzugehen.

Alles Gute für Ihre Zukunft,
mit den besten Grüßen,
Ihr #Doppelresidenzpapa
#neverregrettingfatherhood

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Vater abgezockt – Männerservice Österreich

Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!
1Mänerservice

Rainer Carneval lebte mit der Mutter seiner Kinder 10 Jahre zusammen und hatte die Kinder partnerschaftlich gut versorgt. Die Mutter seiner Kinder wollte in dieser Zeit stets, dass Rainer an einer anderen Wohnadresse gemeldet bleibt. Die Gründe dafür hat sie nie so recht verständlich geäußert, doch Rainer ist ihrem Wunsch damals nachgekommen.

Letztendlich geschieht die Trennung Ralfs von seinen Kindern im Jahre 2012, auf Wunsch der Mutter seiner Kinder.

Wie so oft, versucht ein Vater, sich in einer emotional belastenden Lage durch die Trennung von seinen Kindern erst einmal zurechtzufinden, doch über das Jugendamt fordert die Mutter seiner Kinder gleichzeitig schnell sehr hohen Unterhalt. Eine Forderung schockiert Rainer ganz besonders:

Auf einmal behauptet seine frühere Partnerin, sie habe nie mit Rainer zusammengelebt! Daher sei sie berechtigt, über die letzten 3 Jahre den Unterhalt rückwirkend ausrechnen zu lassen und zurückzufordern.

Sie fordert sogar von ihm eine Bestätigung, dass er nie mit ihr im gemeinsamen Haushalt gelebt habe, mit den Worten: „Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!“

Für Rainer beginnt nun ein Spießrutenlauf um seine Existenz. Zwar gibt selbst ihr Anwalt einmal zu, dass dieser gemeinsame Haushalt doch bestanden hätte, mehr noch: Er gibt zu, dass der rückwirkende Kindesunterhalt gar nicht für die Kinder sein soll, sondern eine persönliche „Altersvorsorge für die Kindesmutter“! Doch Rainer geht es wie vielen Vätern in Österreich: Fassungslos kann er zusehen, wie solche klaren Beweise einfach ignoriert werden.

Männerservice-Report #10, Veröffentlicht am 30. September 2016

Betroffene
Vater: Rainer Carneval
Kinder
Verwandte: Gattin aus zweiter Ehe

In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Amt für Jugend und Familie („Jugendamt“) Wien (10. Bezirk)
Anwalt

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 2012

Häusliche Gewalt können auch Frauen

In jedem zehnten Fall ist ein Mann das Opfer.

Häufig bleibt das aber ein Tabuthema – Die Stadt Stuttgart will mit einem Pilotprojekt dagegen vorgehen.

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Von der Partnerin verprügelt: Vielen Männern ist das peinlich, sie suchen keine Hilfe.       F.: dpa

 Stuttgart. Frauen, die ihre Männer schlagen – das ist häufig ein Tabuthema. Mit einem Pilotprojekt will die Stadt Stuttgart nun aber Männer gegen Frauengewalt schützen und bundesweit das Tabu aufbrechen. Bei der Initiative „Gewaltschutz für Männer“ bekommen Männer Hilfe und Beratung, die von ihren Partnerinnen bedroht oder geschlagen werden. Auch drei Schutzwohnungen sollen eingerichtet werden, kündigte Projektleiterin Ursula Matschke von der Stabsstelle für Chancengleichheit an.

Bundesweit gebe es bisher nur wenig Anlaufstellen für geschlagene Männer, hieß es. Zudem würden diese meist ehrenamtlich betreut. Stuttgart plane ein Angebot mit einem festen Beratungsteam. Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) hat 400 000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

An ein Männerhaus, wie es etwa das niedersächsische Oldenburg hat, sei nicht gedacht. Auch weil sich Männer dort aus Scham nicht hinbegeben würden, ist Matschke überzeugt. Drei Männerhäusern bundesweit stünden 435 Frauenhäuser gegenüber, hieß es.

Männliche Opfer und weibliche Täterinnen passten nach wie vor nicht in die vorherrschenden Rollenbilder, sagte Matschke. Dem Stuttgarter Projekt gehe es aber nur um Enttabuisierung und nicht darum, Gewalt gegen Frauen zu verharmlosen, betonte Markus Beck, Leiter der städtischen Gewaltprävention. Nach wie vor seinen die weiblichen Opfer weit in der Überzahl: Nur in 10 bis 20 Prozent der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt müsse die Polizei dem Mann zu Hilfe eilen. Viele Fälle würden aber gar nicht gemeldet, so Matschke, da es den Männer peinlich sei, von ihrer Frau geschlagen zu werden. Zahlen zur Gewalt gegen Männer sind schwer zu bekommen.

Eine Täterinnenberatung hat Stuttgart schon seit einigen Jahren. Typisch für ihre Gewalt sei, dass die Frauen meist mit einem Gegenstand zuschlagen, berichtete Jürgen Waldmann von der Sozialberatung Stuttgart. „Auffällig oft bedrohen sie den Mann mit einem Messer.“ Gewalttätige Frauen seien zudem „in allen Gesellschaftsschichten anzutreffen“.

Recht hoch dürfte laut Waldmann auch die Fälle der psychischen Gewalt sein, von der eifersüchtigen Kontrolle über die Drohung mit Kindesentzug bis zur Demütigung. Die drohende Kindesentziehung ist laut Matschke der Hauptgrund dafür, dass Männer Frauengewalt ertragen. „Es ist nach wie vor selten, dass der Mann die Kinder zugesprochen bekommt.“

Ein typisches Opfer ist Kai H., Mitte 40, zwei Kinder. Über Jahre wird er von seiner Frau bedroht, aus Eifersucht gestalkt. Sie schlägt ihn, droht sich umzubringen. Aus Angst um die Kinder bleibt er dennoch bei ihr, erträgt sie. Schließlich packt er doch die Sachen. Die räumliche Distanz entspannt die Lage.

Von Roland Böhm, 14.03.2015, 06:00 Uhr
http://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Haeusliche-Gewalt-koennen-auch-Frauen-_arid,83009.html