Die Grünen Wien verhindern Kinderschutz !!!

Die Grünen Wien verhindern Kinderschutz !!!
Partei „Die Grünen Wien“ verhindern Kinderschutz !!!

 

+++ GRÜNE WIEN
haben jetzt Maulkorbpflicht für
Listenhunde verhindert +++

Wieviele unschuldige Kinder müssen noch sterben?
Wo ist der Kinderschutz ?

Quelle: ORF Zib2, 19-10-2018

Admin Familie Familienrecht, 19-10-2018

siehe auch Artikel:

Maulkorbpflicht vorerst verschoben

Die angekündigte Maulkorbpflicht für Listenhunde kommt vorerst doch nicht, weil die Grünen noch Diskussionsbedarf sehen. Der Rest der angekündigten Tierschutznovelle wird am 25. Oktober im Landtag beschlossen.

„Wir werden uns zu diesem Thema noch externe Expertise holen und alle Aspekte beleuchten, um so zu einer guten Entscheidung zu kommen“, wurde Rüdiger Maresch, Tierschutzsprecher der Wiener Grünen, am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung mit der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) zitiert. Die Maulkorbpflicht wird also nicht in der aktuellen Novelle enthalten sein.

„Hier gibt es leider keinen Konsens mit den Grünen“, sagte Sima im Gespräch mit der APA. Für sie ist der verpflichtende Maulkorb allerdings ein „unverzichtbares Kernstück“ der Novelle und „alternativenlos“. „Ich bin wild entschlossen, das durchzusetzen“, betonte Sima. „Ich finde, das ist ein sehr emotionales Thema. Es ist ein Kind gestorben, weil eine Besitzerin ihren Kampfhund nicht unter Kontrolle hatte. Jede Maßnahme, die wir als Stadt dagegen setzen können, müssen wir setzen“, befand sie.

Gespräche mit Trainern und Tierschützern

Maresch will sowohl Aspekte der Sicherheit als auch des Tierschutzes berücksichtigen. „Wir werden Trainerinnen, Hundeführscheinprüferinnen, Tierschützerinnen, aber auch Sicherheitsexperten holen, gemeinsam diskutieren und zu einer Lösung kommen. Menschen, die die Prüfungen für die Hunde abnehmen, wissen auch, wie das Wesen des Hundes ist und wie der Charakter des Besitzers ist“, erklärte Maresch gegenüber „Wien heute“.

TV-Hinweis:

„Wien heute“, 19.10.2018, 19.00 Uhr, ORF2 und danach online unter tvthek.ORF.at.

Der Rest der Novelle des Tierschutzgesetzes, die unter anderem eine Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden von 0,5 Promille sowie eine Verschärfung des Hundeführscheins vorsieht, wird wie geplant am 25. Oktober im Landtag beschlossen. Betroffen von der Maßnahme sind 3.335 Listenhunde, die sechs Prozent aller in Wien gemeldeten Hunde (55.581) ausmachen. Von den 412 Hundebissen zwischen 2015 und heute wurden 16 Prozent von Listenhunden verursacht, hieß es in der Aussendung.

Petition des Vereins gegen Tierfabriken

Widerstand gegen die kombinierte Beißkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde kündigte am Freitag auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) an. Die Organisation startete eine Petition dagegen. „Mit diesen ständigen Einschränkungen des Zusammenlebens mit Hunden in Wien wird nur der Hundehass einer leider recht großen Minderheit in der Bevölkerung gefüttert“, hieß es in einer Aussendung von VGT-Obmann Martin Balluch.

Die Beißkorbpflicht war von Sima am 10. Oktober gemeinsam mit Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentiert worden. „Die Beißkorbpflicht für Listenhunde befürworten wir ganz klar. Experten haben mir versichert, dass der Maulkorb für die Tiere überhaupt keine Nachteile bringt“, argumentierte Pürstl – mehr dazu in Beißkorbpflicht für Listenhunde fix und Sima verteidigt Tierhaltegesetz-Novelle

Binnen-I wird gestrichen – Schluss mit den Genderwahnsinn

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Schluss mit Gendern

Bundesheer streicht jetzt das Binnen-I

Egal ob Mann oder Frau, der Großteil der Österreicher verwendet das aufgezwungene Binnen-I sowieso nicht im Alltag bzw. stolpert über Wörter wie „StudentInnen“. Jetzt heißt es für das unselige Gendern bei der Sprache im Heer: Abtreten!

FPÖ-Verteidigungsminister Mario Kunasek gibt das Streichkommando für sämtliche Formulierungen beim Bundesheer, die den Sprachfluss unnötig beeinträchtigen. „Feministische Sprachvorgaben zerstören die gewachsene Struktur unserer Muttersprache bis hin zur Unlesbarkeit und Unverständlichkeit“, so Kunasek. Der 2001 verordnete „geschlechtergerechte Sprachgebrauch“ hat sich im Zeichen der sogenannten Genderei als nicht praxistauglich erwiesen.

Sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter wird nicht prinzipiell abgelehnt. Wo sich eine Alltagstauglichkeit ergibt, werden Formulierungen wie z.B. „die Studierenden“ verwendet.

Martina Münzer, Kronen Zeitung, 25.05.2018 06:00
http://www.krone.at/1712881

2. APA-OTS:

FPÖ–Schimanek: „Abschaffung des Binnen-I sollte Schule machen“

„Binnen-I verunstaltet unsere Sprache und dient weder der besseren Verständlichkeit noch der Geschlechtergerechtigkeit“

Wien (OTS) – Die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Carmen Schimanek freut sich über den Vorstoß von Verteidigungsminister Mario Kunasek, beim Bundesheer auf das Binnen-I zu verzichten und stattdessen wieder auf leicht verständlichen sowie praxisnahen Sprachgebrauch zu setzen. „Das Gendern hat in den letzten Jahren überhandgenommen und beinahe exzessive Ausmaße entwickelt – endlich wird dieser unsäglichen Entwicklung entgegengesteuert. Das Binnen-I verunstaltet nur unsere Sprache und hilft allerdings keiner einzigen Frau.“

Die FPÖ-Frauensprecherin wünscht sich, dass auch andere Behörden dem Beispiel Kunaseks folgen und beim internen Sprachgebrauch wieder auf bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit Bedacht nehmen. „Ich bin überzeugt, dass auch in anderen Bereichen wieder auf das Gendern verzichtet werden kann, ohne, dass auch nur eine Frau dadurch diskriminiert wird. Das Binnen-I dient weder der besseren Verständlichkeit noch der Geschlechtergerechtigkeit“, betonte Schimanek.

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 Tags: Feminismus – feministische – Feministin

25. April internationaler PAS Tag – Pressekonferenz Väter ohne Rechte

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Pressekonferenz Väter ohne Rechte - 25. April internationaler PAS Tag
Pressekonferenz Väter ohne Rechte – 25. April internationaler PAS Tag

Pressekonferenz Väter ohne Rechte –

25. April internationaler PAS Tag Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

Wien (OTS/http://www.vaeter-ohne-rechte.at)PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, tweilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.
Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie – an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest.

Anhand acht aktueller Fallbeschreibungen werden Familienanwälte ihre Finger in jeweils eine andere Wunde der Gerichtsbarkeit legen um das wahre Ausmaß des Dilemmas zu verdeutlichen. Moderiert wird die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann der NGO Väter ohne Rechte.

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser zum Thema Kindesabnahmen, Heimskandale
Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger zu PAS und zum willkürlichen Wegzug von Elternteilen
Rechtsanwalt Mag. Michaela Krankl zu Falschbeschuldigungen, Konsequenzen und Jugendwohlfahrt
Vater Franz Brunner zur Befangenheit von Gerichten

Für Brötchen und Mineralwasser ist gesorgt, Pressemappen vor Ort. Die betroffenen Elternteile werden im Publikum sitzen und stehen den Journalisten nach der PK auch persönlich zur Verfügung.

Pressekonferenz Väter ohne Rechte

Datum: 25.04.2018, 10:00 – 12:00 Uhral

Ort: Cafe Prückel, Goldsaal
Stubenring 24, 1010 Wien, Österreich

Url: http://www.vaeter-ohne-rechte.at

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Hotline +43 660 315 67 85
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OTS0142, 16. April 2018, 14:01
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Tags: Termine – Veranstaltungen – Demo etc. – Vaterschaft

Guten Morgen, Frau Minister Karmasin! Warum erst jetzt . . .

FPÖ-Schimanek zu Kinderehen und Zwangsheirat: Guten Morgen, Frau Minister Karmasin!

Nachdem Deutschland das Ehegesetz nun verschärft, entdeckt die Bundesregierung plötzlich das Thema Kinderehen und Zwangsheirat

Wien (OTS) – „In Deutschland wurde vor Kurzem die Ehemündigkeit auf 18 Jahre hinaufgesetzt, um dem Trend der Kinderehen und Zwangshochzeiten aus muslimischen Ländern entgegenzuwirken. Im Ausland geschlossene Ehen, bei denen ein Ehepartner unter 16 Jahre alt ist, werden künftig als nichtig erklärt. Nun will Familienministerin Sophie Karmasin das Gesetz auch in Österreich nachschärfen. Nach derzeitiger Rechtslage ist man in Österreich ab dem 16. Lebensjahr ehemündig; für im Ausland geschlossene Ehen gilt diese Ehemündigkeit sogar ab dem 14. Lebensjahr“, so heute die Frauensprecherin NAbg. Carmen Schimanek.

„Jetzt will Österreich nachziehen. Es stellt sich die berechtigte Frage, warum die Ministerin erst jetzt damit anfängt. Schließlich ist das Problem nicht neu und im Zuge der großen Migrationswelle des Jahres 2015 wurde durch Menschenrechtler die große Anzahl an Kinderbräuten beklagt. Bereits im Jahr 2005 hat das Problem der Zwangsheirat schon im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederschlag gefunden. Die FPÖ fordert von der Bundesregierung seit Jahren Initiativen ein – leider vergeblich, die Probleme wurden bisher negiert.“

Schimanek fordert nun eine rasche Änderung des Eherechts und eine Anhebung der Altersgrenzen: „Da die Regierung das Problem nun – nach jahrelanger Schrecksekunde – auch erkannt hat, sollten wir rasch handeln und die Änderungen noch im Herbst beschließen. Schließlich soll niemand denken, dass es sich bei der plötzlichen Erkenntnis der Ministerin um reines Wahlkampfgetöse handelt.“

 

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Tags: APA – OTS – Carmen Schimanek – Ausbeutung – Kinderhandel – Menschenhandel – ÖVP – Gesetze Österreich – Heiraten – Justiz – Kinderrechte –  Kinderschutz – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung

Irmgard Griss – Ex-Höchstrichterin findet Paralleljustiz gut

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt: Empörung über Griss´ Befürwortung einer privaten Kirchenjustiz

Wien (OTS) – „Es ist traurig, dass Irmgard Griss als frühere Leiterin eines Höchstgerichts und Anwärterin für das höchste Amt im Staat eine Privat-Justiz der Kirche befürwortet“, so Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. Die Plattform hatte die PräsidentschaftskandidatInnen nach deren Einstellung zur Aufarbeitung der Fälle sexueller und psychischer Gewalt in der katholischen Kirche gefragt. Irmgard Griss schreibt: „Es ist überfällig gewesen, dass sich die Kirche diesem Problem gestellt hat. Die Klasnic-Kommission hat, soweit ich das verfolgt habe, großartige Arbeit geleistet.“

Ex-Höchstrichterin findet Paralleljustiz gut

Die Plattform stellt fest: Den Betroffenen, die sich vertrauensvoll an diese Kommission gewendet haben, wird vorgegaukelt, es handle sich tatsächlich um eine unabhängige und quasi staatliche Einrichtung. In Wahrheit wurde diese Kommission von Kardinal Schönborn in Auftrag gegeben und von der Kirche bezahlt. Auch datenschutzrechtlich gehört sie zur Bischofskonferenz. Entsprechend hat sie auch intimste Daten von Betroffenen an die Kirche weitergegeben. Sie schützt Täter und speist Betroffene mit empörend geringen Schadensgeldern ab. Rothwangl abschließend: „Ich bin aufrichtig entsetzt, dass sich eine ehemalige Höchstrichterin offensichtlich kaum mit diesen Fakten auseinandergesetzt hat. Wir verlangen nach wie vor eine staatliche Kommission zur Aufklärung der kirchlichen Missbrauchsverbrechen und deren systematische Vertuschung. Von einer Bundespräsidentin Griss würden wir hier schon Unterstützung erwarten.“

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OTS0032, 20. April 2016, 09:41
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Tags: Bundespräsidentenwahl – Heinkinder – sexueller Missbrauch – Kinderheim

§218 StGB – Sexuelle Belästigung – Nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt

Heinisch-Hosek zu StGB-Novelle: Gute Einigung im Sinne der Frauen

Strafgesetzbuch-Novelle wurde heute im Ministerrat beschlossen

Wien (OTS) – „Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg im Sinne der Frauen“, freut sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über die Novelle des Strafgesetzbuchs, die heute dem Ministerrat vorgelegt wurde. „Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen. Mit der StGB-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, der klar stellt, dass sexuelle Belästigung gesellschaftlich nicht toleriert wird -Frauenkörper sind keine Grapschflächen. Dafür habe ich mich gemeinsam mit Frauenorganisationen jahrelang eingesetzt.“

„Intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine deutliche Grenzüberschreitung und Herabwürdigung von Frauen“, so die Ministerin, die darauf verweist, dass sich der Tatbestand nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt und der Schutz vor sexueller Belästigung dadurch ausgeweitet wird.
„Es freut mich, dass es mir und dem Justizminister gelungen ist, hier eine Einigung zu erzielen“, resümiert die Ministerin.

Ein neuer Tatbestand bringt auch einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch wenn ein Täter eine sexuelle Handlung ohne Drohung oder Gewalt, aber trotzdem erkennbar gegen den Willen des Opfers setzt, wird das jetzt strafbar. „Ein Nein muss genügen. Hier klare Grenzen zu ziehen war längst überfällig“, so Heinisch-Hosek. Insgesamt spricht die Ministerin von „einem guten Gesamtpaket, das bedeutende Verbesserungen für Frauen bringt.“

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung und Frauen
Mag.a Veronika Maria
Pressesprecherin
01-53120/5011
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OTS0119, 16. Juni 2015, 11:50

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