Die Grünen Wien verhindern Kinderschutz !!!

Die Grünen Wien verhindern Kinderschutz !!!
Partei „Die Grünen Wien“ verhindern Kinderschutz !!!

 

+++ GRÜNE WIEN
haben jetzt Maulkorbpflicht für
Listenhunde verhindert +++

Wieviele unschuldige Kinder müssen noch sterben?
Wo ist der Kinderschutz ?

Quelle: ORF Zib2, 19-10-2018

Admin Familie Familienrecht, 19-10-2018

siehe auch Artikel:

Maulkorbpflicht vorerst verschoben

Die angekündigte Maulkorbpflicht für Listenhunde kommt vorerst doch nicht, weil die Grünen noch Diskussionsbedarf sehen. Der Rest der angekündigten Tierschutznovelle wird am 25. Oktober im Landtag beschlossen.

„Wir werden uns zu diesem Thema noch externe Expertise holen und alle Aspekte beleuchten, um so zu einer guten Entscheidung zu kommen“, wurde Rüdiger Maresch, Tierschutzsprecher der Wiener Grünen, am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung mit der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) zitiert. Die Maulkorbpflicht wird also nicht in der aktuellen Novelle enthalten sein.

„Hier gibt es leider keinen Konsens mit den Grünen“, sagte Sima im Gespräch mit der APA. Für sie ist der verpflichtende Maulkorb allerdings ein „unverzichtbares Kernstück“ der Novelle und „alternativenlos“. „Ich bin wild entschlossen, das durchzusetzen“, betonte Sima. „Ich finde, das ist ein sehr emotionales Thema. Es ist ein Kind gestorben, weil eine Besitzerin ihren Kampfhund nicht unter Kontrolle hatte. Jede Maßnahme, die wir als Stadt dagegen setzen können, müssen wir setzen“, befand sie.

Gespräche mit Trainern und Tierschützern

Maresch will sowohl Aspekte der Sicherheit als auch des Tierschutzes berücksichtigen. „Wir werden Trainerinnen, Hundeführscheinprüferinnen, Tierschützerinnen, aber auch Sicherheitsexperten holen, gemeinsam diskutieren und zu einer Lösung kommen. Menschen, die die Prüfungen für die Hunde abnehmen, wissen auch, wie das Wesen des Hundes ist und wie der Charakter des Besitzers ist“, erklärte Maresch gegenüber „Wien heute“.

TV-Hinweis:

„Wien heute“, 19.10.2018, 19.00 Uhr, ORF2 und danach online unter tvthek.ORF.at.

Der Rest der Novelle des Tierschutzgesetzes, die unter anderem eine Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden von 0,5 Promille sowie eine Verschärfung des Hundeführscheins vorsieht, wird wie geplant am 25. Oktober im Landtag beschlossen. Betroffen von der Maßnahme sind 3.335 Listenhunde, die sechs Prozent aller in Wien gemeldeten Hunde (55.581) ausmachen. Von den 412 Hundebissen zwischen 2015 und heute wurden 16 Prozent von Listenhunden verursacht, hieß es in der Aussendung.

Petition des Vereins gegen Tierfabriken

Widerstand gegen die kombinierte Beißkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde kündigte am Freitag auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) an. Die Organisation startete eine Petition dagegen. „Mit diesen ständigen Einschränkungen des Zusammenlebens mit Hunden in Wien wird nur der Hundehass einer leider recht großen Minderheit in der Bevölkerung gefüttert“, hieß es in einer Aussendung von VGT-Obmann Martin Balluch.

Die Beißkorbpflicht war von Sima am 10. Oktober gemeinsam mit Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentiert worden. „Die Beißkorbpflicht für Listenhunde befürworten wir ganz klar. Experten haben mir versichert, dass der Maulkorb für die Tiere überhaupt keine Nachteile bringt“, argumentierte Pürstl – mehr dazu in Beißkorbpflicht für Listenhunde fix und Sima verteidigt Tierhaltegesetz-Novelle

Gesetzesänderung – 3 Jahre für Privatkonkurs

Privatkonkurs-Neu kommt ohne Mindestquote

Die Entschuldungsdauer sinkt von sieben auf drei Jahre. Verschuldete Menschen bekommen dadurch leichter eine zweite Chance, so Sozialminister Stöger.

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Entschuldungsdauer sinkt – (c) imago/CHROMORANGE (imago stock&people)

Am Dienstag haben triftige Änderungen im Privatinsolvenzrecht den Ministerrat passiert. Die Mindestquote von bisher zehn Prozent soll gänzlich fallen. Die Entschuldungsdauer, das sogenannte Abschöpfungsverfahren, soll von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Es gibt lediglich eine verkürzte Ausschussbegutachtung.

Gegen diese Änderungen im Privatinsolvenzrecht äußerten die Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV 1870 im Vorfeld massive Kritik. Vorfreude herrschte hingegen bei den Schuldnerberatern. Es gibt nun aber eine Neuigkeit im Vergleich zu den bisher bekannten Plänen.

Nach APA-Informationen kam nun nämlich noch folgender Passus ins Reformvorhaben, der bisher fehlte: Weiterhin soll die Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wesentlich sein. „Es muss in allen Fällen zuerst eine Schuldenregulierung mit einem Zahlungsplan unter gerichtlicher Kontrolle versucht werden.“ Erleichterungen soll es dabei nur für Bagatellfälle geben, die zumindest vorerst nicht näher konkretisiert sind.

Wirtschaftskammer lenkte ein

Die SPÖ äußerste sich zuletzt stets für ein Aus der Mindestquote, die Wirtschaftskammer war dagegen. Da es im Privatkonkurs aber auch um eine leichtere Entschuldung für ehemalige Unternehmer geht und sich nun auch die Festlegung auf Subsidiarität im Entschuldungsverfahren findet, dürften die Änderungen in der Regierungskoalition beschlussreif geworden sein. Die ÖVP setzte sich fürs Festschreiben der Subsidiarität ein.

Unternehmensgründungen sollen durch die neuen Regeln insofern erleichtert werden, als „eine Kultur des Scheiterns die Angst vor der Selbstständigkeit minimieren“ soll.

Der zuständige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) teilte schriftlich mit, dass er in der Novelle insofern eine Erleichterung für Unternehmer sieht, als sie nach einem „wirtschaftlichen Rückschlag“, also einer Insolvenz, wieder leichter in die Selbstständigkeit zurückkehren könnten. „Durch die Verkürzung der Frist im Abschöpfungsverfahren sind die Betroffenen weniger lang blockiert und können rasch wieder einen Beitrag leisten“, so Brandstetter. „Mit der Beibehaltung des Zahlungsplans, der Subsidiarität der Abschöpfung und dem Wegfall der Mindestquote haben viele Schuldner die Möglichkeit, einen Teil zur Wiedergutmachung zu leisten.“

Zweite Chance

Für Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) bekommen dadurch verschuldete Menschen, die eine zweite Chance verdient hätten, diese nun auch. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verwies auf den Zahlungsplan, damit sei die Lösung akzeptierbar, wie er vor dem Ministerrat sagte.

Auch die Regierungskoordinatoren, Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) strichen den Beschluss der Reform im „Debriefing“ nach der Regierungssitzung hervor. Für die 110.000 zahlungsunfähigen Menschen in Österreich sei dies eine deutliche Besserung, so Drozda, da derzeit viele die Mindestquote nicht geschafft hätten. Mahrer betonte, dieser Weg stehe nur redlichen Schuldner offen, die Krida sei weiterhin ein Strafrechtsdelikt und ein „Hineinschummeln“ in den Privatkonkurs nicht möglich. Es werde stattdessen eine „Kultur des Scheiterns eingeführt“, so Mahrer.

 

(APA), 1 Kommentar

 

Jugendschutzgesetz aufgehoben – Keine Sperrstunde ab 16 Jahre?

Was macht ein 16 jähriges Mädchen um 4 Uhr früh alleine auf der Straße ?

Vergewaltiger, Pädophile, kriminelle Flüchtlinge und andere Gewalttäter haben dann noch leichters Spiel . . .

Admin Familie & Familienrecht, am 7-1-2017

Artikel:

Keine Polizeistunde mehr für Jugendliche

von Peter Schuster
Ausgelassen feiern bis in die Morgenstunden können Jugendliche ab 16 bald auch in Vorarlberg – vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

Ausgelassen feiern bis in die Morgenstunden können Jugendliche ab
16 bald auch in Vorarlberg – vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

Jugendgesetznovelle soll im ersten Quartal kommen. Änderungen auch beim Rauchen.

Bregenz. Noch im ersten Quartal kommenden Jahres soll in Vorarlberg ein neues Jugendgesetz in Kraft treten. Das gab jetzt die Landesregierung bekannt. Rund 1100 Jugendliche brachten mit zahlreichen Jugendeinrichtungen und gut 20 Experten Ideen, Vorschläge und Anregungen ein. Eckpunkte der Novelle sind der Wegfall der Ausgehbeschränkung für Jugendliche ab 16 Jahren und ein schärferes Tabakgesetz.

Mussten 16- und 17-Jährige bisher noch um 2 Uhr morgens wieder zu Hause sein, soll diese zeitliche Beschränkung bald wegfallen. Ein Schritt, den die Polizei teils kritisch sieht. In einer Stellungnahme der Stadt Dornbirn zu dem Gesetzentwurf kritisiert die dortige Polizei, dass zur Sperrstunde der meisten Lokale um 2 Uhr die Jugendlichen nun auf der Straße stünden.

Verantwortung der Eltern

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch hält diesen Bedenken jedoch entgegen, dass nicht etwa die Jugendlichen selbst über ihre Sperrstunde bestimmen, sondern Mama und Papa. „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern wird nicht berührt“, sagt Rauch. Wann die 16- und 17-jährigen Jugendlichen zu Hause sein müssen, „liegt ausschließlich in der Verantwortung der Eltern“.
Mit der Gesetzesnovelle werde die Ausgehzeiten-Regelung an die der anderen Bundesländer angepasst. „Es war nicht zu vermitteln, dass im Rest Österreichs keine Ausgehbeschränkung gilt, sondern nur in Vorarlberg“, erklärt er.

Ein weiterer Eckpunkt des neuen Jugendgesetzes ist das weiter gefasste Tabakgesetz für Unter-16-Jährige. Sie sollen bald auch nicht mehr an E-Zigaretten oder den im Trend liegenden Shishas (Wasserpfeifen) ziehen dürfen. Diese Neuerung war laut Rauch zwar notwendig – die Jugendanwaltschaft habe viele Anrufe von besorgten Eltern bekommen – geht ihm jedoch nicht weit genug. „Je später der Einstieg, desto geringer die Chance, dass Jugendliche zu rauchen anfangen“, sagt er. Daher pocht der Kinder- und Jugendanwalt auf ein Tabakverbot für alle unter 18, wie es in fast allen europäischen Ländern bereits gilt. „Das müsste aber bundesweit erfolgen“, sagt Rauch.

Für den Beschluss der Jugendgesetz-Novelle gibt es bereits einen Termin:
Am 17. Februar soll im Landtag darüber abgestimmt werden, heißt es aus dem Landtagsklub der VP.

28. Dezember 2016
http://www.vn.at/lokal/2016/12/27/keine-polizeistunde-mehr-fuer-jugendliche.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Gewalt – Kindeswohl – ÖVP – Asylwerber – Polizei – Mutter – Vater – Obsorge – Kindeswohlgefährdung – Kindheit – Gewalttäter

 

23/SN „Pograpschen“ – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – 98/ME – §§ 205, 218 StGB

Stellungnahmen können bis  Fr. 24.April  abgegeben werden !

205Pograpschen §218 StGB §205

Stellungnehmende(r): Vaterverbot.at – FB Wirtschaft

bezieht sich auf: Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (98/ME)
Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) / PDF, 72 KB

An das 
Bundesministerium für Justiz 
Museumsstraße 7 
1016 Wien

Betrifft: Begutachtung Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – §§ 205, 218
(98/ME, XVV. GP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Änderung des Strafrechtes, im Speziellen der „Po-Grapsch-Paragraph“ und „Geschlechtsverkehr ohne …“, tangiert auch die Familienrechtsvereinigung Vaterverbot. Spätestens nach der ORF-Sendung „Im Zentrum“ sehen wir uns aufgefordert Stellung zu beziehen und möchten auf erweiterte Problemfelder im öffentlichen und privaten Bereich hinweisen. Auch möchten wir auf Möglichkeiten des etwaigen Strafrahmens, Exekutionen berufliche Einbussen näher eingehen.

Vorab möchten wir klarstellen, dass schwere Vergehen der sexuellen Belästigung, Nötigung oder Missbrauches zu ahnden und nicht tolerierbar sind. In Österreich ist mittlerweile eine nicht mehr tolerierbare Tendenz und ein parteiideologischer Fakt zu erkennen, dass einzelne Fälle populistisch hochgespielt werden und zur mutwilligen Kriminalisierung führen. Zum Beispiel führte der nicht zu verhindernde Kindergartenfall in St. Pölten zu einer Verschärfung der erweiterten Wegweisung im SPG Niederschlag. Durch den Grazer Po-Grapschfall wird wieder versucht, aus einem Einzelfall eine Opferrolle politisch zu stilisieren.

Die Argumentationsline von Albert Steinhauser (Grüne), Anne Wizorek („aufschrei“) und Katharina Beclin (Institut für Strafrecht, Univ. Wien), sowie eine APA-Aussendung durch die Frauenministerin (OTS0207, 13. März 2015, 17:46) erscheint uns zur Thematisierung dieses Themas völlig haltlos, überzogen und ungeeignet. Strafrechtlich exekutierbar werden diese Paragraphen nur in einer vorhersehbaren Minderanzahl der Fälle sein.

Gemäß Rechtsanwalt Manfred Ainedter werden solche Fälle in einer Diversion mit einem finanziellen Tatausgleich, aufgrund einer Behauptung, enden. Dies entspricht einer Finanzmittelbeschaffung durch ein angebliches Opfer aufgrund einer nicht beweisbaren Behauptung und Vorteilsbeschaffung für Parallelverfahren.

Wie Frau Wizorek selbst ausführt, soll in erster Linie eine zusätzliche Möglichkeit und Motivation von angeblichen Opfern durch Verleumdungen geschaffen werden.

Im Raum bleibt jedoch der bittere Nachgeschmack der Verleumdung und Diskreditierung von namhaft gemachten angeblichen Tätern. Siehe auch Fälle wie Jörg Kachelmann, Karl Dall …). Schadenersatzansprüche und Rechtsfolgen durch VerleumderInnen, sowie etwaige finanzielle Einbussen oder berufliche Folgen des Beschuldigten sind in weiterer Folge zu diskutieren.

Die Thematik eines „bereuenden“ Seitensprunges oder „vorläufiger“ Zulassung einer Tat, beispielsweise auf Betriebsfeiern oder Zeltfesten, Disko, Tanzveranstaltungen oder auch in trauter Umgebung durch ein nachträgliches „NEIN“ wird völlig ausgeklammert. Einer Anschwärzung eines/r mutmaßlichen Täters/in ist nachträglich Tür und Tor geöffnet.

Weiter wird klar zu stellen sein, ob eine unter Drogen (z.B.: Canabis) oder Alkohol stehende, nicht zurechnungsfähige TäterIn straffähig ist bzw. einer psychiatrischen Behandlung zugeführt werden muss.

Auch sind Maßnahmen bei Wahrnehmung an öffentlichen oder privaten Orten (Party) von solchen Straftaten durch Dritte gemäß § 80 StPO „Anzeige- und Anhalterecht zu definieren: „Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.“ Besteht eine (moralische) Verpflichtung der Anzeige bei Wahrnehmung durch Dritte im öffentlichen Bereich (Lokal, Strasse, Bus, Bahn, Bim) im Zuge der Anbahnung einer beabsichtigten Lebens-, Liebesbeziehung, einer nicht eindeutig tolerierten Berührung an Händen, Armen oder freundschaftlicher Kuss, des mutmaßlichen, nachträglichen Opfers.

Praktisches aktuelles und beobachtetes Beispiel in einem Lokal, unter einer Grazer Parteizentrale: Im Zuge eines akuten Balzverhalten zwischen einem jugendlichen Mann und jungfräulicher Frau mit einem ausgesprochen „Nein, ich will das nicht“, Berührung, Kuss und Übernahme einer entgegengenommenen roten Rose, sowie gemeinsamen Verlassens des Lokals. Eine Einwilligung nach dem Lokalaugenschein?

Es stellt sich auch die Frage, wie mit strafmündigen Bürgern in der Pubertät umzugehen ist und ob Eltern dafür haftbar gemacht werden können. Auch die Rolle des Jugendamtes zur Kindesabnahme und Fremdunterbringung der Pubertierenden in Wohngemeinschaften wird zu klären sein.

Zu klären ist, in wieweit die Jugendwohlfahrtsträger über angezeigte Strafdelikte durch die Exekutive zu informieren sind und ob solche polizeilichen Anzeigen diesen übermittelt werden müssen. Haltlose, diskreditierende Beschuldigungen zu sexuellen Nötigungen und Gewaltanwendungen sind zur Erlangung von Prozessvorteilen in Pflegschaftsverfahren Standard. Bekannt ist, dass solche Schriftsätze oder Aktenvermerke durch die Jugendwohlfahrt nicht gelöscht oder vernichtet werden müssen und im Akt verbleiben. Siehe auch Problemfeld Vorratsdatenspeicherung bei Pflegschaftsverfahren.

Speziell in Obsorgeverfahren und Kontaktregelungen kann ein ungerechtfertigtes, nachträgliches und einzustellendes Strafverfahren zu Verzögerungen und Kindesentfremdung führen. Beabsichtigtes PASyndrom.

Wie in der APA-Aussendung von Frau Heinisch-Hosek ausgeführt, soll §§ 205 und 218 StPO besonders auf den Privatbereich abgestellt werden. Zitat: „Opfer von Gewalt erleben eine immense Erschütterung und den Verlust ihres Vertrauens, wenn die Gewalt in besonderen Nahebeziehungen wie in der Familie passiert. Endlich wird dies im Strafgesetzbuch als Erschwerungsgrund anerkannt“.

Freie Behauptungen nach § 205 „Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung“ kann auch aus anderen minderen und erpresserischen Motiven, wie berufliche Vorteile oder Erzwingung zum Abschluss von Verträgen missbräuchlich verwendet werden. Im privaten Bereich wird dies nur dann zur Anwendung kommen (§ 218 wird wohl in einer Partnerschaft toleriert werden müssen, ohne einer lebenslänglichen Traumatisierung), wenn bereits eine eskalierende Beziehungskrise mit Trennungsabsicht im Vorfeld steht. Eine Strafanzeige in der aufrechten Partnerschaft ist ein Vertrauensbruch, mit der Folge der unausweichlichen Trennung und den daraus folgenden eskalierenden Konsequenzen zu Gunsten des Gendermainstream.

Wie auch Cornelia Koller (Vizepräsidentin Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte) ausführt, wird Mangels an Beweisen oftmals gar kein Strafverfahren eröffnet werden können beziehungsweise im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten, mit einer Einstellung mangels an Beweisen, entschieden werden müssen. Eine Sicherstellung zum verpflichtetet Nachkommens zu populistischen Forderungen durch die Staatsanwaltschaft ist nicht gewährleistet.

Zusammengefasst ist die Novelle eine Aufforderung zur Kriminalisierung und Diskreditierung in zwischenmenschlichen Beziehungen aus parteipolitischen Interessen und dessen vertretenen Klientel.

Für uns ist es daher völlig unverständlich, dass sich das Justizministerium für solche Gesetzesentwürfe aus populistischen Parteiinteressen instrumentalisieren lässt und eine parlamentarische Begutachtung zulässt.

Sollte die vorstehende Ministerin (Frauenministerin) auf die Anerkennung dieser gesetzlichen Errungenschaft weiter beharren, so ist diese nicht mehr tragbar und wird schon jetzt zum freiwilligen Rücktritt aufgefordert.

Die Novelle des StGB verfehlt die ursprüngliche Intuition aus populistischer, strittiger, hetzerischer Anlassgesetzgebung und ist daher abzulehnen! Eine Anrufung des Verfassungsgerichthofes sei bereits in Aussicht gestellt.

Es ist eine Frage des guten politischen Geschmackes, wer diesen ersten Schritt vor 2018 setzt!

Die ehrenamtliche Familienvereinigung
TEAM VATERVERBOT (Ost)
Ing. Jürgen Baumgartner
ost@vaterverbot.at

13. April um 19:28 · Bearbeitet ·
Tags: pograpschen – §218 StGB – §205 StGB –  Genderwahn – Feminismus – Frauenministerium SPÖ – Gabriele Heinisch-Hosek – Scheidungssopfer – Trennung – Feministin – Die Grünen – Strafrechtsreform – Vaterlose Gesellschaft