Rachejustiz – Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

Karoline Edtstadler
Staatssekretärin Karoline Edtstadler – Bild: https://www.fischundfleisch.com
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Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

„Manche Menschen sind nicht dadurch gefährlich, dass sie absichtlich böse sind, sondern aus Nicht-Verstehen-Wollen und mangelndem Weitblick. Doch in diesem Fall entsteht nur dann Gefahr für die Allgemeinheit, wenn solche Menschen in hohen Ämtern sitzen,“ ist sich Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, der Sprengkraft seiner Aussage voll bewusst.

Karoline Edtstadler, die gefährlichste Frau Österreichs. Solche Worte benötigen eine solide Begründung. Hausbichler führt daher aus

Diese Staatssekretärin scheint sich um alles zu kümmern, was dem Rechtsstaat jetzt schon widerspricht. Doch statt die vorgefundenen Missstände sofort abzuschaffen, will sie die Brüche des Rechtsstaats tüchtig ausbauen.

  • Wegweisungen werden in Österreich über 8000 mal jährlich ausgesprochen, und zwar fast immer ohne Sachbeweise. Oft kann sogar bewiesen werden, dass gar keine Gewalt vorgefallen ist. Doch es genügt das rein subjektive Gefühl der Bedrohung. Natürlich ist das völlig rechtsstaatswidrig. Was mein Edtstadler dazu? Dieser Missststand soll ausgebaut werden! Sie will, dass Männer nie wieder in das eigene Heim zurück dürfen, wenn sie sich weigern, in einer ihnen aufgezwungenen Gewaltberatung faktisch zuzugeben, dass sie Gewalttäter sind. Somit will sie unschuldig Weggewiesene in eine Zwickmühle stecken: Wenn diese weiter beteuern und beschwören, unschuldig zu sein, dann dürfen sie erst recht nie wieder nach Hause, denn sie sind nicht „einsichtig“.

 

  • Wenn eine schon durch andere, provokante öffentliche Botschaften auffällig gewordene Ex-Politikerin gegen das Gesetz verstößt, ist Edtstadler die erste, welche die Gesetze eben gleich mit einer „Task Force“ ändern will: Unbewiesenes öffentliches Anprangern soll straffrei sein, und jede blöde, private Message dafür strafbar. Edtstadler will weitere Willkürwerkzeuge schaffen, offenbar nur für Frauen gedacht, und sie weiß: Ihre Justiz wird diese Werkzeuge praktisch nur Frauen in die Hand geben. Wenn ein Mann nach den von ihr geschaffenen Gesetzen klagte, würde er schlechte Chancen haben, er stünde nur lächerlich gemacht als Jammerer da.

 

  • Am gefährlichsten ist Edtstadler jedoch durch eine Grundhaltung, die in einer Aussage über Sexualstraftaten zu Tage tritt: „Das Strafrecht hat einen Zweck zu erfüllen: Es muss den Ausgleich zwischen Tat, Täter und Opfer schaffen.“
    Frau Edtstadler: Strafen sind nicht zur Genugtuung des Opfers da! Eine Justiz, welche bei Urteil und Strafbemessung das Opfer zufrieden stellen will, wird zwangsläufig zur Rachejustiz. Exakt dieses Bild bieten Justiz und Politik schon jetzt, wenn eine Frau einen Mann anklagt, und damit begeht die Republik den schwersten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien, gleich nach der Beerdigung des Zweifelsgrundsatzes.

Diese Staatssekretärin zeigt ein Verständnis, das mehrerer ihrer Titel nicht würdig ist: Eines Regierungsmitglieds, einer Richterin und einer Magistra der Rechtswissenschaften. Alle diese Ämter und sogar die Wissenschaft zeigen bedenkliches Niveau, wenn Menschen mit solchen Einstellungen zu rechtsstaatlichen Prinzipien sogar Magistra, Richterin und Regierungsmitglied werden können. Und doch verkörpert Karoline Edtstadler damit nur, unter vielen anderen, die neue Linie der Regierung Kurz: Letztlich um nichts besser im Inhalt, nur das alte Lied mit neuen Instrumenten.


Die Männerpartei fordert

  • Wiederherstellung rechtsstaatlicher Prinzipien in Österreich, vor allem in Strafrecht und Sicherheitspolizeigesetz.
  • Renaissance des Rechtsstaates in Österreich, in  Politik, Justiz und Rechtswissenschaft, frei von scholastischen Spitzfindigkeiten und Prinzipienverdrehungen.
  • Abschaffung der Anti-Männer-Quote, vor allem bei Richterbesetzungen, und Ernennung nur unter der Bedingung von Akzeptanz und Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien.

Link zur Aussendung auf der Website: https://www.maennerpartei.at/karoline-edtstadler-die-gefaehrlichste-frau-oesterreichs/

Quellen, unter Anderem: Interview Karoline Edtstadlers in den „Vorarlberger Nachrichten“, 23. Juli 2018
Kontakt:
Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at
Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

https://mailchi.mp/68a0325b66ed/karoline-edtstadler-die-gefhrlichste-frau-sterreichs?e=6437601fd0
Tags: Gendermainstream – Väter – Vaterlose Gesellschaft – Sebastian Kurz – Frauenpolitik 

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft

In Memoriam Angela Kreilinger – Opferoffensive Wien

Heute ist Bunga Bunga in Wien (lass die Sau raus)

Opferoffensive Wien

 In Memoriam Angela Kreilinger (am 26. Sept. 2015 von uns gegangen) einer verdienten Kinderechtsaktivistin die ihr Leben dem Kampf gegen Machtmissbrauch und Gewalt gewidmet hat und Mitbegründerin des Vereins Opferoffensive war.

Der Verein Opferoffensive weist mittlerweile seit vielen Jahren die österreichische Bundesregierung, alle im Parlament vertretenen Parteien und sämtliche zuständigen Behörden auf die Existenz eines hochaktiven pädokrimminellen Netzwerks in Österreich hin.

Da sämtliche Verantwortliche bisher kläglich versagt haben, versuchen wir nun, mithilfe künstlerischer Mittel die Öffentlichkeit über diese skandalösen Vorgänge zu informieren. Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Parlament und Landtagen zur Aufarbeitung dieser Missstände ist absolut notwendig, um unsere täterfreundliche Justiz zum längst fälligen Handeln zu zwingen.

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Herbert Szlezak,  Veröffentlicht am 03.10.2015
Sprecher des Vereins Opferoffensive
Tel.: 0664 88 47 17 67

Jugendamt – Menschenrechtsverletzungen in Österreich – bei Kindesabnahme einer 15 jährigen Mutter

Missstände bei Kinder- und Jugendhilfe

In der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe (früher Jugendwohlfahrt) in Österreich passieren Menschenrechtsverletzungen. Diesen schweren Vorwurf erheben nicht nur Eltern, sondern auch die Volksanwaltschaft. Bei einer Tagung in Graz wollen Experten Lösungen finden.

Die Menschenrechtsverletzungen passieren, obwohl viele engagierte Sozialarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, sagt die Kinderrechts-Expertin der Volksanwaltschaft Elke Sarto. Ein besonders drastischer Fall sei ihr bekannt, bei dem einer 15-jährigen Mutter, deren Obsorge die Kinder- und Jugendhilfe hat, das Kind nach der Geburt abgenommen wurde, obwohl die Ärzte eine liebevolle Betreuung durch die junge Mutter bemerkten und der Meinung waren, sie habe eine Chance verdient. Die Kinder und Jugendhilfe lehnte allerdings ab.

Unzureichendes Gutachten

Die junge Mutter galt als schwierig aber es gab nur ein Gutachten über die Nicht-Erziehungsfähigkeit der Großmutter, so Sarto. Ein Arzt habe sogar eine Mutter-Kind-Einrichtung für die 15-Jährige gesucht.

Es wird kein Antrag bei Gericht gestellt sondern die Kinder- und Jugendhilfe sowie das Land seien der Meinung, man habe ohnehin die Obsorge für die Minderjährige. Dadurch konnte die 15-jährige auch keinen Einspruch gegen die Kindeswegnahme einbringen.

Zu wenig Hilfe für betroffene Eltern

Zugleich berichtet Sarto von Kinderheimen und Wohngemeinschaften, in denen es häufig sexuelle und gewalttätige Übergriffe durch Jugendliche gibt – allerdings zu wenig Betreuungspersonal. Eine Alternative zur Unterbringung in Heimen oder bei Pflegeeltern wäre, die leiblichen Eltern – etwa durch Erziehungshilfen – rechtzeitig zu unterstützen. Oftmals würden hilfesuchende Eltern aber ohne Begründung abgewiesen, berichtet der Sozialjurist und Ex-Jugendamtschef Johann Aftenberger. Als Gründe würden oft Einsparungsmaßnahmen genannt.

Falsche Therapien und Lösungen

Sobald jemand die Gefährdung eines Kindes meldet, würden Betreuer und Therapien vorgeschrieben, ohne auf die Wünsche der Familien einzugehen, kritisiert der in der Steiermark tätige deutsche Erziehungswissenschafter Reinhart Wolff. „Ich glaube hier – unter uns – würde keiner als Vater und Mutter einen Vertrag unterschreiben, auf dem „Kontrollvertrag“ steht. Aber wir muten das armen, konfliktbeladenen Eltern zu.“ Wolff spricht sogar von einer autoritären Aufrüstungstendenz in der Kinderhilfe. Dabei gehe es den Sozialarbeitern oft nur darum, nicht mit einem Fall von Gewalt in der Familie in der Zeitung zu stehen, so Wolff.

Eltern sollten einbezogen werden

Nötig wären Hilfe statt Druck sowie Partizipation und Einbeziehung der Eltern auf Augenhöhe, sagen die Experten.

Im Fall der 15-Jährigen und ihrem nach der Geburt weggenommenen Baby stand das Land Steiermark bis zuletzt auf dem Standpunkt, man habe alles richtig gemacht.

Link:

Bezirksgerichtvorsteher droht Väter ohne Rechte mit einer Klage . . .

Sven G8 Std. · Bearbeitet

GERICHTSVORSTEHER BG Mödling Dr. Harald Franz zeigt uns an!
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

VoR geht bei dem Hinweisen auf Missstände im Familienrecht während seiner öffentlichen Veranstaltungen für die Rechte unserer Kinder dorthin wo es wehtut und sticht in ein Hornissennest!
(31 Fotos)

Bezirksgericht Mödling 12. Mai 2015

https://www.facebook.com/media/set/?set=pcb.869592003106109&type=1

Heute am 12.05.2015 veranstaltete VoR einen Infostand vor dem Bezirksgericht Mödling, jenem Gericht bei dem sich in letzter Zeit die eigenwilligen Beschlüsse häufen und jenem BG, dass sich sogar in einem uns bekannten Fall komplett für befangen erklärt hat. Wie immer wurde von uns allen Anweisungen der Exekutive Folge geleistet, die Veranstaltung war angemeldet, der Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz informiert. Ihm hat es gar nicht geschmeckt, dass die Aufmerksamkeit plötzlich so auf „sein“ Gericht gelenkt wird. Bereits beim Ausladen drohte er uns mit Besitzstörungsklagen, nun ja. Auch hat ihm nicht gefallen, dass wir ca. 3 Meter vor den Toren der hohen Hallen der Justiz unser Zelt aufschlugen und an Passanten, Gerichtsdiener, Anwälte und Betroffene unsere Flyer verteilten. Es handle sich seiner Meinung um Privatgrund, nicht um öffentlichen Grund, wir müssten also auf den Gehsteig ausweichen. Wir machen das seit vielen Jahren und wissen sehr wohl, dass alle Gebäude der BIG angehören und somit sehr wohl öffentlicher Grund sind. Immer wieder stoßen wir egal ob in der Steiermark, in Kärnten oder Eisenstadt auf Gerichtsvorsteher die darüber entweder nicht ausreichend informiert sind oder damit versuchen unerwünschte Veranstaltungen, obwohl polizeilich genehmigt zu unterbinden. Es wurde also die Polizei gerufen, die sich eh bereits 15 Minuten vorher bei uns vorgestellt hat. Sowohl die Polizei aus Vösendorf als auch aus Mödling ist anwesend gewesen um für die Sicherheit des Gerichts zu sorgen. Von der Polizei wurde er dahingehend aufgeklärt, dass es sich eben doch um öffentlichen Grund handelt und die Veranstaltung angemeldet ist. Schnaubend ist er wieder in das Gericht marschiert. Auch gegen mich wird er eine Anzeige machen, da ich ihn in der Diskussion mit der, sehr freundlichen Polizei fotografiert habe, dass auch er mich und andere Teilnehmer der Veranstaltung fotografiert hat, hat er geflissentlich übersehen „wink“-Emoticon

Insgesamt fanden sich heute über ein Dutzend Personen ein, darunter auch Frauen und teilweise auch Betroffene des BGs, die wir bisher nicht kannten – herzlichen Dank für Eure Zeit und Euer Engagement. Auch die bisher nicht bekannten Fälle ließen bei uns die Alarmglocken läuten – wir werden uns auch diese Fälle im Detail anschauen.

Unsere Anwesenheit fand großen Anklang, so kam sogar ein Anwalt, der gerade vor der nächsten Verhandlung stand auf uns zu und forderte die Kontaktdaten von uns, seit Jahren sei er immer wieder bei genau diesem Gericht vorstellig und musste regelmäßig mit nicht kindgerechten Willkürurteilen, die dann in nächster Instanz teilweise aufgehoben wurden umgehen. Er erzählte uns von Schikanen denen seine Mandanten ausgesetzt seien.

Auch viele Betroffene, die sich heute am Amtstag Informationen einholen wollten waren sehr dankbar für die unabhängigen Infos die sie von uns erhalten haben – teilweise herrschte großes Misstrauen gegen die Justiz vor, so zum Beispiel als den Vätern, die teilweise bis zu 4 Jahren die gemeinsamen Kinder nicht sehen durften, nicht einmal Verfahrenshilfe zugesprochen wurde, obwohl sie juristische Laien sind und nicht über die finanziellen Mittel verfügen sich eine juristische Vertretung zu bestellen – ein Gefühl der Ausweg- und Hilflosigkeit wurde formuliert – Termine in den nächsten Sprechstunden sind vereinbart.

Für ganz besondere Ungläubigkeit sorgt jedes mal die Tatsache, dass in Österreich eine Doppelresidenz, also dass Vater und Mutter die gemeinsamen Kinder nach Trennung/Scheidung gleichberechtigt und gleichteilig betreuen wollen, trotzdem es ALLE Beteiligten (Vater, Mutter, Kinder) wollen, nicht erlaubt ist – besonders viele Frauen schüttelten heute verständnislos den Kopf und bestärkten uns in unserem Anliegen hier etwas ändern zu wollen.

Als eine Gruppe von HTL-Schülern vorbeikam gingen die ohne Scheu auf uns zu und die waren alle im Thema total aufgeklärt. Teilweise kamen sie aus Scheidungsfamilien oder wussten eine Geschichte eines Verwandten zu erzählen, der ebenso betroffen ist. Trotz dem allgemeinen Spaß und der aufgeweckter Gelassenheit die die jungen Männer an den Tag legten, wussten alle sehr genau um die Gefahren Bescheid, die bestehen als Trennungsvater u.U. nicht mal das Recht zu haben die eigenen Kinder regelmäßig zu sehen und auch grob welche finanziellen Risiken bestehen. Beeindruckend!

Gegen 12:00 Uhr kam unvermittelt wieder die Polizei auf uns zu, diesmal mit Verstärkung – es wurde Anzeige nach § 115 StGB erstattet, natürlich von Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz persönlich, der sich auch wenige Minuten danach mit einer Reihe von anderen uns bekannten Richter (innen) im Schlepptau einfand. Ein Plakat mit der Aufschrift „Achtung! Hier arbeiten befangene Richter“ war der Stein des Anstoßes. Sofort wurde auch die Staatsanwaltschaft informiert. Wer dieses Plakat aufgehängt hatte – tatsächlich wussten wir es nicht, da ein ständiges Kommen und Gehen auf unserem Stand war. Von allen anwesenden Personen mussten die Personalien auf Auftrag der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden – selbstverständlich kamen wir dieser Aufforderung nach. Letztlich konnte nicht festgestellt werden wer dieses Plakat befestigt hat. Natürlich wiesen wir darauf hin, dass in einem bereits seit Jahren andauernden Pflegschaftsfall sich tatsächlich das ganze Gericht für befangen erklärt hat – besonders pikant, der aufgebrachte Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz ist der Erstunterzeichner dieses Befangenheitsbescheides – erstaunlicherweise dürften auch die anderen im Schlepptau befindlichen Richter(innen) schlicht vergessen haben, dass auch sie diesen Befangenheitsbescheid persönlich unterzeichnet haben – merkwürdig. Wir kamen jedenfalls unserer bürgerlichen Pflicht nach und erinnerten die anwesende Richterschaft.

Die Ermittlungen laufen nun, selbstredend werden wir der Staatsanwaltschaft auf Verlangen Geschäftszahl und Dokument nachreichen.

Manchmal geht die Wahrheit unter, aber sie ertrinkt nie!

Im Auftrag unserer Kinder!

https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/permalink/869592003106109/
Tags: Dr. Harald Franz – Bezirksgericht Mödling- Väter ohne Rechte – Feminismus  – Richter

Männerpartei fordert faire Beratung bei Trennungen !

Presseaussendung
Männerpartei fordert faire Beratung bei Trennungen! –
Hannes Hausbichler, Landesvorsitzender der Männerpartei in Vorarlberg, sieht große Mängel im Vorarlberger Beratungssystem:

„Besonders bei Scheidungen, Trennungen und familienrechtlichen Problemen ist Vorarlbergs Beratungsszene einseitig, parteiisch und fördert in vielen Fällen sogar Konflikte!“, zeigt Hausbichler nach jahrelanger Erfahrung in der Anlaufstelle „Männerservice“ schonungslos die Mängel auf:

  • Die Arbeit unzähliger, meist exklusiver, vom Land bezahlter „Frauenberatungen“ erleben wir an den haarsträubenden Ergebnissen für Männer, Kinder und ihre Verwandte: Trennungen werden mit der Hilfe dieser Beratungen oft kalt kalkulierend vorbereitet.Nichts ahnende Männer werden oft auf diese Weise für Jahre oder ihr ganzes Leben lang in eine aussichtslose Lage manövriert.
  • Männer werden nicht fair beraten! Männer dürfen viele Beratungsstellen überhaupt nicht aufsuchen, weil diese Frauen vorbehalten sind. Wenn ein Mann endlich eine Beratungsstelle findet, die auch ihm offensteht, informiert diese Stelle die Männer meist nicht präventiv über die existenziellen und familiären Risiken, die auf sie zukommen, obwohl die Beratungsstellen ganz offensichtlich darüber Bescheid wissen: Schliesslich haben sie ja viele Frauen umgekehrt darüber beraten, wie man das Meiste aus dem Mann herausholt!
  • Die Anwaltskammer in Vorarlberg wird zunehmend durch Menschen repräsentiert, die sich selbst auf das Schüren von Ehekrieg spezialisiert haben. Durch diese Standesvertretung ist zu befürchten, dass der Stand der Anwälte zunehmend auf Beratung zu Streit und Rosenkrieg umschwenkt.

Die Männerpartei fordert daher:

  • Eine echte Männerberatung, die, als Ausgleich zu den unzähligen Frauenberatungen Männer schon vorbeugend vor Risiken und den Missständen im Familienrecht warnt und ihnen fair ihre Möglichkeiten aufzeigt. „Solange das Familienrecht dermaßen extrem zu Ungunsten von Männern verschoben ist, brauchen wir eine dezidierte Männerberatung“, so Hausbichler, „wenn alle Missstände eines Tages endlich repariert sein sollten, können wir jedoch die Aufteilung von Frauen- und Männerberatungen in eine ganzheitliche Beratung für alle auflösen.“
  • Die Umorientierung aller Beratungsstellen. Sie sollen künftig zu einem konstruktiven Miteinander  beraten, statt Egoismen zu fördern. Beratungsstellen sollen zur Eigenversorgung von Männern und Frauen beraten statt zur Unterhaltsmaximierung, zu stabilem Vaterkontakt und Doppelresidenz statt Vaterentfremdung und zu Bedacht bei gegenseitigen Beschuldigungen.
  • Die Führung der Beratungsstellen von einem unbefangenen Landesrat statt von der „Frauenlandesrätin“. Die wenigen Beratungsecken „für Männer“ werden von der Frauenlandesrätin und ihrer Frauenreferentin kontrolliert. Diese Unvereinbarkeit ist sofort zu beenden. „Der von der Männerpartei geforderte Landesrat für Solidaritätsfragen hätte damit eine der ersten Aufgaben vor sich!“, stellt Hausbichler den Zusammenhang zu einer weiteren Grundforderung der Männerpartei her.

„Solange die Beratungsszene in Vorarlberg von Männern zwar bezahlt wird, aber ihnen nicht offensteht, wird die Männerpartei der einzige ehrliche Ansprechpartner für alle betroffenen Männer und mitbetroffenen Frauen in Vorarlberg bleiben. Es liegt an der Landespolitik, ob die Männerpartei weiterhin zunehmend der einzige faire Partner in Vorarlberg bleiben soll!“, schließt der Vorarlberger Landesvorsitzende mit klaren Worten an die Landesregierung ab.
Hinweise:
Wahlprogramm für Vorarlberg: http://www.maennerpartei.at/sites/default/files/Maennerpartei-Landesprogramm-V-2014.pdf
Kandidaten: http://www.maennerpartei.at/sites/default/files/Maennerpartei-Kandidaten-V-2014.pdf
Bundesparteiprogramm: http://www.maennerpartei.at/files/Maennerpartei-Parteiprogramm-2013-01.pdf

Kontakt:
Hannes Hausbichler
Landesvorsitzender Vorarlberg
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456

2014-08-18
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