Ministerratsbeschluss Familienbonus Plus vom 10.1.2018

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Familienbonus Plus

Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10. Jänner 2018 haben wir erste Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammen gestellt

Inhaltsverzeichnis:
Was ist der Familienbonus Plus?

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?

Wie funktioniert die Regelung…
…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?

Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Insgesamt werden 700.000 Familien und 1,2 Mio. Kinder profitieren, die künftig von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit werden. Diese Maßnahme soll mit 1.1.2019 in Kraft treten.

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?

Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Der Familienbonus Plus kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) oder mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV 2019 d.h. ab 2020) beantragt werden.

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?

Ja.

Wie funktioniert die Regelung…

…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?

In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partnern in Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partnern verteilt werden.

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?

Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.

Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Um auch geringverdienende Alleinerzieher, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag umgesetzt werden.

Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Um auch geringverdienende Alleinverdiener, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?
Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der Vereinfachung und Transparenz im Gegenzug entfallen.

Weitere Details zum Familienbonus und seiner genauen Ausgestaltung werden im Zuge des legistischen und parlamentarischen Prozesses definiert. Das Bundesministerium für Finanzen wird Sie unter http://www.bmf.gv.at auf dem Laufenden halten.

https://www.bmf.gv.at/top-themen/FamilienbonusPlus.html#heading_Was_ist_der_Familienbonus_Plus_

Ministerratsvortrag 3/20 vom 10. 1. 2018 zum Familienbonus Plus:

Ministerratsvortrag „Familienbonus Plus“ als pdf

Dr. Juliane Bogner-Strauß
Bundesministerin
Hartwig Löger
Bundesminister

GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018 BMF-280806/0003-I/4/2018
ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT
3/20

Vortrag an den Ministerrat
Betreffend der Einführung eines Familienbonus Plus
In einer alternden Gesellschaft ist die Kindererziehung eine wichtige Leistung, die für die Gesellschaft erbracht wird.
Gerade jene Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig berufstätig sind, sollen bessere Anerkennung erfahren, auch indem es eine Änderung der österreichischen Familienpolitik gibt – weg von der Förderungslogik sowie weg von der Logik, dass bürokratische Nachweise erbracht werden müssen, hin zu mehr individuellem Freiraum und einer ehrlichen Steuerentlastung.
Dies soll insbesondere durch einen hohen Steuerabsetzbetrag für Kinder („Familienbonus Plus“) erreicht werden.
Ausgestaltung des Familienbonus Plus:

* Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und
Jahr (d.h. die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert).

* Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf
Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

* Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen
Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

* In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partner in
Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partner verteilt werden.

* Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach
der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt
werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.

* Der Familienbonus (Plus) ist nicht negativsteuerfähig.

* Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der
Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der
Vereinfachung und Transparenz zur Gänze entfallen.

* Um auch geringverdienende Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die keine
Einkommensteuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer
Alleinerzieherabsetzbetrag sowie für geringverdienende Alleinverdienerinnen und
Alleinverdiener ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

* Die Maßnahme soll mit 01.01.2019 in Kraft treten.

Wir stellen daher den

Antrag,

der Bundesminister für Finanzen soll gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend eine entsprechende Gesetzesvorlage unter Einhaltung der oben genannten Ausgestaltung erstellen und der Bundesregierung vorlegen.
10. Jänner 2018
Dr. Juliane Bogner-Strauß
Hartwig Löger

Symbolbild

Familienbonus Plus - Ministerratsvorrat BM. Hartwig Löger BM. Dr. Juliane Bogner-Strauß
Familienbonus Plus – Ministerratsvortrag BM. Hartwig Löger BM. Dr. Juliane Bogner-Strauß

Tags: Trennungseltern – Unterhaltsabsetzbetrag 2018 – Kinderfreibetrag – Unterhaltszahler – Familien – Familienrecht 2018 – Parlament ÖVP FPÖ – GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018

Neues Kindergeldgesetz – Karenzzeit – Karenzgeld – Partnerschaftsbonus

Hat die Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP etwas verschwiegen?

So wie es ausschaut dürfe es noch gar keinen Ministerratsbeschluss geben?

Admin Familie & Familienrecht, am 07-05-2016

Artikel:

Familienzeitbonusgesetz; Kinderbetreuungsgeldgesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a., Änderung (181/ME)

  • Übersicht

Schlagworte

Gesetzentwurf

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Exekutionsordnung und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Einbringendes Ressort: BM f. Familien und Jugend

Datum Stellungnahme von
09.02.2016 1/SN-181/ME Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Sozialpolitik
16.02.2016 2/SN-181/ME Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates
22.02.2016 3/SN-181/ME Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Zentralsekretariat
22.02.2016 4/SN-181/ME Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst
22.02.2016 5/SN-181/ME Statistik Austria
23.02.2016 6/SN-181/ME BM f. Inneres
23.02.2016 7/SN-181/ME Amt der Vorarlberger Landesregierung
23.02.2016 8/SN-181/ME Bundeskanzleramt – Sektion III
23.02.2016 9/SN-181/ME Österreichischer Städtebund
25.02.2016 10/SN-181/ME Interessenvertretung der NÖ Familien
25.02.2016 11/SN-181/ME Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
25.02.2016 12/SN-181/ME Volksanwaltschaft
25.02.2016 13/SN-181/ME BM f. Bildung und Frauen
25.02.2016 14/SN-181/ME BM f. Finanzen
25.02.2016 15/SN-181/ME Industriellenvereinigung
25.02.2016 16/SN-181/ME Amt der Tiroler Landesregierung
25.02.2016 17/SN-181/ME Wirtschaftskammer Österreich
25.02.2016 18/SN-181/ME Bund Österreichischer Frauenvereine
25.02.2016 20/SN-181/ME Österreichische Hochschülerschaft
25.02.2016 21/SN-181/ME BM f. Gesundheit
25.02.2016 22/SN-181/ME Österreichische Ärztekammer
25.02.2016 23/SN-181/ME Der Katholische Familienverband Österreichs
25.02.2016 24/SN-181/ME BM f. Arbeit, Soziales u. Konsumentenschutz
25.02.2016 25/SN-181/ME Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
25.02.2016 26/SN-181/ME Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
25.02.2016 27/SN-181/ME Österreichische Notariatskammer
25.02.2016 28/SN-181/ME BM f. Justiz
25.02.2016 29/SN-181/ME Caritas Österreich
25.02.2016 30/SN-181/ME Amt der Steiermärkischen Landesregierung
25.02.2016 31/SN-181/ME Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
25.02.2016 32/SN-181/ME Rechnungshof
25.02.2016 33/SN-181/ME aktion leben österreich
25.02.2016 34/SN-181/ME Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät
26.02.2016 35/SN-181/ME Familienbund Österreich
26.02.2016 36/SN-181/ME Die Österreichischen Rechtsanwälte
26.02.2016 37/SN-181/ME Die Kinderfreunde
26.02.2016 38/SN-181/ME Kammer der Wirtschaftstreuhänder
26.02.2016 39/SN-181/ME UNHCR – The UN Refugee Agency
26.02.2016 40/SN-181/ME Verein FAmOs
26.02.2016 41/SN-181/ME Freiheitlicher Familienverband Österreich
26.02.2016 42/SN-181/ME BM f. Landesverteidigung und Sport
29.02.2016 43/SN-181/ME Amt der Burgenländischen Landesregierung
01.03.2016 44/SN-181/ME Amt der Wiener Landesregierung
07.03.2016 45/SN-181/ME Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
06.04.2016 46/SN-181/ME Amt der Salzburger Landesregierung
20.04.2016 47/SN-181/ME Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Datum Stand des parlamentarischen Verfahrens Protokoll
26.01.2016 Einlangen im Nationalrat
26.01.2016 Ende der Begutachtungsfrist 25.02.2016
26.04.2016 Regierungsvorlage (1110 d.B.)

Quelle:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00181/index.shtml

Tags: Österreich, ÖVP, Erziehung, Familie, Familienrecht, Gesetze Österreich, Karenzgeld, Kinder, Kinderbetreuungsgeld, Kindergeld Karenzgeld, Kindeswohl, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Sophie Karmasin, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel