Papamonat muss natürlich Kündigungsschutz haben, genauso wie Karenzzeit!

Der Papamonat muss natürlich einen Kündigungsschutz haben und nicht nur einen Rechtsanspruch, das ist ja logisch, sonst wäre das Ganze ja eine Augenauswischerei!

Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Die Mutter hat ja nach der Karenzzeit auch einen Kündigungsschutz, genauso muss es auch beim Vater sein, welcher sich einen Papamonat genommen hat.
Das Argument kleine Betriebe haben keinen Ersatz geht völlig ins Leere, was ist mit Mütter die in Karenz gehen, da geht es ja auch mit Ersatz, meist sogar für 1-2 Jahre und diese Mütter können auch nicht gekündigt werden, weil sie anschließend einen Kündigungschutz haben!
Es werden sich vermutlich eh sehr wenige Väter diesen Papamonat mit nur 700,- Euro nehmen, weil mit weniger als 1000,- Euro, defacto unterhalb der  Mindestsicherung, dies ist sowieso eine Schande für so ein reiches Land wie Österreich.
Ein Vater ist quasi weniger Wert, wie jeder andere Mindestsicherungsbezieher, aber  zumindest ein schon längst überfälliger und notwendiger gesellschaftspolitischer Schritt!
Ich bedanke mich jetzt schon mal vorab beim Bundeskanzler Sebastian Kurz und der ÖVP, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzen, jahrelang wurden diese im Familienrecht bzw. in der Familienpolitik diskreditiert.
Kinder brauchen Vater und Mutter!

Admin Familie & Familienrecht, am 6-2-2019

Artikel:

Arbeiterkammer: Ohne Kündigungsschutz scheuen Väter vor Papamonat zurück 

Familienrechtsexpertin Schrittwieser fordert Kündigungsschutz. Regierung will Vorschlag der WKO zu Mutterschutz diskutieren
Wien –

Das Gute für angehende Väter ist: Selbst wenn sich ÖVP und FPÖ beim Thema Papamonat nicht einigen können, wird es künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes geben. Diesen sieht nämlich eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor, für die es bereits eine vorläufige Einigung gibt. Allerdings, und das ist der zentrale Unterschied zur seit Jahren laufenden und nun von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wieder befeuerten österreichischen Debatte: Während hierzulande von einem Papamonat die Rede ist, sieht die EU-Richtlinie nur einen Rechtsanspruch von zehn Tagen vor. Ganz fix ist dieser zudem auch noch nicht. Formell müssen das Europäische Parlament sowie der Rat dem Vorhaben noch zustimmen.
Unverbindliche Regelung
Aktuell gibt es in Österreich, wie berichtet, nur eine unverbindliche Regelung. Jungväter müssen die Zustimmung des Arbeitgebers einholen, damit sie einen sogenannten Familienzeitbonus von maximal 31 Tagen in Anspruch nehmen können, für den sie 700 Euro vorgezogenes Kinderbetreuungsgeld bekommen. Einen Kündigungsschutz gibt es während dieser Zeit nicht. Die Väter könnten nur an die Arbeitgeber appellieren, in die Vereinbarung zum Familienzeitbonus einen Kündigungsverzicht aufzunehmen. Dafür sei man aber eben auf den Goodwill des Chefs angewiesen, meint die Familienrechtsexpertin der Arbeiterkammer, Bianca Schrittwieser, im Gespräch mit dem STANDARD.
„Dann mache ich das besser nicht“
Die Folge: „Wenn Väter in Beratungsgesprächen über die Rechtslage aufgeklärt werden, sagen viele: Dann mache ich das besser nicht“, berichtet Schrittwieser. Für die Skepsis der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines Rechtsanspruchs hat sie kein Verständnis. In aller Regel sei der Arbeitgeber mehrere Monate vor einer Geburt informiert. Er könne also rechtzeitig planen, um auf die vierwöchige Abwesenheit eines Mitarbeiters vorbereitet zu sein. Zudem sei der Papamonat für die Wirtschaft mit keinen Mehrkosten verbunden. Für Schrittwieser ist daher klar, dass Österreich jedenfalls über den auf EU-Ebene geplanten zehntägigen Vaterschaftsurlaub hinausgehen müsse. „Das ist ein wichtiger Schritt. Jeder, der das Thema Vereinbarkeit ernsthaft verfolgt, weiß aber, dass zehn Tage zu wenig sind. Der Papamonat ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, ein wichtiger Beitrag für die partnerschaftliche Teilung“, argumentiert die Expertin. Nicht verknüpfen will die Arbeiterkammer die Themen Papamonat und Mutterschutz. Die Wirtschaftskammer hatte sich für Verhandlungen über das Väterthema offen gezeigt, wenn umgekehrt eine ihrer langjährigen Forderungen umgesetzt würde.

Entlastung gefordert
Konkret geht es um die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Frauen, die aus diversen Gründen schon vor dem eigentlichen Mutterschutz nicht mehr arbeiten dürfen. Das Mutterschutzgesetz sieht unter anderem Berufsverbote für Schwangere vor, die einer „Beschäftigung auf Beförderungsmitteln“ (vor allem Taxi) nachgehen, die schwer heben oder im Stehen arbeiten müssen oder die gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt wären. Die WKO hätte gerne, dass in diesen Fällen vorzeitiges Wochengeld bezahlt wird, wodurch es zu einer Entlastung der Betriebe käme. Für die Frauen würde sich nichts ändern. Von Sozialministerin Hartinger-Klein war am Dienstag kein Kommentar zu bekommen, ob man den Arbeitgebern hier entgegenkommen könnte. Im Büro von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hieß es, man werde den Vorschlag koalitionsintern besprechen.

Wahl verhinderte Entlastung

Im Regierungsprogramm der letzten rot-schwarzen Koalition war eine solche Entlastung der Betriebe bereits enthalten. Wegen der von Sebastian Kurz ausgelösten vorgezogenen Wahl wurde sie dann aber nicht mehr umgesetzt. Nun steht der Punkt wieder auf der Agenda, wobei die Wirtschaftskammer am Dienstag aber betonte, dass man zunächst einmal die europäischen Vorgaben, die noch im Laufe des Februars erwartet werden, abwarte. Dann könne man auch die weiteren Forderungen besprechen. Das Thema wird die Politik also noch weiter beschäftigen.

(Günther Oswald, 5.2.2019)
Weiterlesen

Wirtschaft will für Zustimmung zum Papamonat Änderung beim Mutterschutz

Hartinger-Klein verspricht Anspruch auf Papamonat und höheres Pflegegeld

#Papamonat: Zwischen Leistbarkeit und Nutzen

ÖVP in interner Diskussion um Papamonat

5. Februar 2019, 16:06 353 POSTINGS
derstandard.at/2000097555445/Papamonat-Wirtschaftskammer-will-nun-europaeische-Vorgaben-abwarten
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterlose Gesellschaft

 

Sozialbetrug – Flüchtlingsfamilie hat Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW

Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens  50.000 Euro

Artikel:

Sozialbetrug: Flüchtling im 7er-BMW

Prüfer des Sozialamts deckt Missbrauch mit Transfergeldern auf. Eine Polizei-Taskforce kommt.

Helmuth Toporis, der Kontrolleur  vom Sozialamt, kommt unangemeldet und zu keinen christlichen Zeiten. Wenn er um halb acht klingelt, liegt seine Klientel meist noch im Bett. „Das ist nicht angenehm, aber es muss  sein“, meint der Prüfer, der seit Herbst 2015 die  Angaben und Lebensumstände jener Menschen hinterfragt, die Mindestsicherung beziehen. 750.000 Euro haben Toporis’ Nachforschungen  der Stadt schon gebracht, der Großteil betraf  Möblierungen, der Rest Geldleistungen.

Jetzt bekommt das Sozialamt einen zweiten Prüfer, einen Tischler. „Die Kontrollen rechnen sich, und ein realistischer Blick auf die Dinge hilft auch gegen die Polarisierung der Gesellschaft“, meint Anja Hagenauer, Sozialressortchefin der Stadt.  Die Hilfsnetze, die andere durch ihre Arbeit spannen, werden offenbar zunehmend ausgereizt.  Toporis schätzt die Missbrauchsfälle und -versuche auf „zehn, 15, vielleicht 20 Prozent“.

Kosten durch Zuwanderung

Stadt und Land Salzburg kostete die Mindestsicherung 2017 bereits 45,1 Mill. Euro, plus 31 Prozent seit 2013. Der steigende Aufwand geht auf die Zuwanderung und Asylmigration  zurück (siehe Kasten). So stieg der Anteil der unterstützten Drittstaatsangehörigen und Asylberechtigten nur im Vorjahr um 20 Prozent  (auf 3712 Personen laut  Sozialbericht des Landes) – die Zahl der Österreicher und EU-Ausländer sank dank guter Konjunktur um zehn Prozent (auf 4666 Personen).

Alleinstehende ohne Einkommen, auch Asylberechtigte, erhalten in der Stadt Salzburg mit Mietzuschuss 1027 Euro monatlich – was den österreichischen Frauenpensionen entspricht. Bei den Zugewanderten gebe es  verschiedene Überlebensstrategien, weiß Toporis. Gewissen würde er helfen: „Die zahlen 500 Euro für elende 10-Quadratmeterzimmer und trauen sich nicht aufzumucken.“ Aber er treffe auch auf junge Burschen, „die zu dritt, zu viert in einer  Wohnung leben, wo es zugeht und man sich fragt, warum diese 20-, 24-Jährigen nicht arbeiten?“

Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen

Eine syrische Flüchtlingsfamilie mit zwei Kindern bezog in Österreich und Frankreich staatliche Transfergelder. Vater und Mutter hatten Asylanerkennung und Aufenthaltserlaubnis jeweils im anderen Land. Das Sozialamt Salzburg bezahlte in drei Jahren 73.000 Euro – die nun im Rahmen der Betrugsermittlungen zurückgefordert werden.

Die Mutter erklärte, sie lebe allein mit den Kindern. Helmuth Toporis  fiel jedoch irgendwann „ein tolles Auto mit französischem Kennzeichen“ auf, das ständig vor dem Wohnblock parkte. Bei einer irakischen Familie ging es um neue Möbel. Die Eltern von vier Kindern hatten „eine schöne Maisonettewohnung am Gebirgsjägerplatz“ angemietet.

Prüfer Toporis wollte das noch vorhandene Mobiliar in der alten Wohnung sehen. Der Familienvater zögerte. Ein Rad wie der Prüfer hatte er nicht, mit dem Obus wollte er nicht. Am Ende ging man in die Tiefgarage, „wo ein 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens  50.000 Euro stand“ (Toporis) – das Auto eines Freundes, wie der Iraker versicherte. Was gelogen war.  Die Causa ist gerichtsanhängig, die Familie lebt nun ohne Hilfe vom Amt.

Ein Salzburger Pensionistenehepaar wollte  ein neues Bett. „Beide waren korpulent, er wiegt 140 Kilo.“  Tatsächlich gab es bereits ein eigenes Bett für den Mann.

Vermögende Eltern im Irak

Ab Jänner 2019 wird  auch die Salzburger Polizei den Sozialleistungsbetrug bekämpfen. Die Taskforce geht auf eine Tiroler Fahndungsgruppe zurück, die seit 2017 den Missbrauch rund um e-Card, AMS-Gelder und Sozialleistungen des Bundes erfolgreich aufdeckt.

Das FPÖ-geführte Innenministerium hat das Bundeskriminalamt mit dem Projekt beauftragt. „Unser Konzept liegt vor, wir warten noch auf eine Antwort aus Wien“, sagt Salzburgs Polizeisprecher Michael Rausch. Zuletzt zeigten Salzburger Polizeibeamte einen  Iraker wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs an. Der 25-jährige Asylbewerber fuhr  ein Auto um 30.000 Euro  und hatte 25.000 Euro bis sogar 66.000 Euro auf seinem Bankkonto. Geld von seinen vermögenden Eltern.

Hausbesitzer belog Amt

Die Sozialabteilung der Stadt bringe pro Jahr „fünf bis zehn gravierende Fälle“ vor Gericht, sagt Abteilungschef Winfried Wagner. Zuletzt traf es einen Salzburger Pensionisten, der in einer Genossenschaftswohnung in der Alpensiedlung eine Airbnb-Vermietung aufzog. Oder auch einen Salzburger, der sich 60.000 Euro vom Sozialamt erschlich. Er besaß ein Haus,  was er verschwieg, weil er  bei der Heirat den Namen seiner Frau annahm.

 

Familie mit vier Kindern: 3100 Euro netto

308.000 Personen erhielten bundesweit 2017 knapp eine Milliarde Euro Mindestsicherung (Grundbetrag sind 863 Euro pro Person). Das FP-Sozialministerium plant umstrittene Kürzungen für Flüchtlinge. Politischer Sprengstoff ist die Höhe des arbeitslosen Einkommens, das vor allem bei kinderreichen Familien weit über dem liegt, was man im Schnitt durch Arbeit in Österreich verdient. Ein Paar mit vier Kindern bekäme in Salzburg 3164 Euro netto (2345 Euro laut Mindestsicherungsrechner sowie   819,30 Euro Familienbeihilfe inklusive Absetzbetrag laut Online-Rechner des Familienministeriums). In Salzburg bezogen im Vorjahr 14.408 Personen zumindest vorübergehend Sozialhilfe, 8873 Personen lebten ganzjährig davon. Der Anteil der Ausländer und Asylberechtigten stieg auf 40 Prozent (2013: 22,7 Prozent).

Von Sonja Wenger, 26. November 2018 Schlagwörter: Mindestsicherung, schärfere Kontrollen, Sozialbetrug
https://www.salzburger-fenster.at/2018/11/26/sozialbetrug-fluechtling-im-7er-bmw/
Tags: Gesetze Österreich – Justiz

Gute Idee – Unterhaltsersatzleistung im Wege der Mindestsicherung

Email PERSÖNLICH

Sehr geehrte ÖVP, Justizminister Wolfgang Brandstetter, zukünftiger Bundeskanzler Sebastian Kurz!

Die von ihnen vorgeschlagene Förderung, halte ich für eine langfristige professionelle Lösung, schließlich soll ein solcher staatlicher Zuschuss. bzw. Ersatz von Kindesunterhalt lt. UVG 1985 auch kontrolliert ablaufen.
Derzeit wird die Wohnbeihilfe genauso wie die Mindestsicherung abgehandelt, dies wäre für den Kindesunterhalt genauso sinnvoll und wünschenswert.

Eine SPÖ Husch- Pfusch-Lösung als Wahlzuckerl sollte man ablehnen, wie der zukünftige Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits mit einem generellen Verbot von zusätzlichen Ausgaben vor der Nationalratswahl bereits mehrfach begründet hat.
Sehr wichtig wäre auch ein Selbstbehalt von 1080,- Euro für den Unterhaltspflichtigen, wie es bereits in der Düsseldorfer Tabelle seit vielen Jahren Usus ist, dies verhindert ein abrutschen von KMU’s, welche eine wesentliche Stütze in unserer Wirtschaft darstellen, diese Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben!

Deshalb mein Appell an die neue ÖVP, mit diesen Selbstbehalt wäre das Abschlittern der unterhaltspflichtigen Personen in Armut gewährleistet. Prinzipiell  sollten alle Alimente bei der Höhe des Unterhalts österreichweit genauso in die Summe der Mindestsicherung einberechnet werden, in einem Bundesgesetz. Grundsatz, jedes Kind soll gleich viel Wert sein!

schönen Tag noch, wünscht Ihnen
Admin Familie & Familienrecht, am 4-10-2017

Select  another  Language !    (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

 Artikel:

 Kindesunterhalt: Pilz ortet ÖVP-Sabotage
Wolfgang Brandstetter
Foto: Kurier/Juerg ChristandlVizekanzler Wolfgang Brandstetter.

Vizekanzler Wolfang Brandstetter legte einen eigenen Initiativantrag vor.

Die ÖVP legt nun einen eigenen Initiativantrag für die Reform des Kindesunterhalts vor. Den Vorschlag der SPÖ für eine Unterhaltsgarantie lehnt Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ab, denn er fürchtet, dass damit hunderte Millionen Euro ins Ausland abfließen würden.
Die SPÖ hat vergangene Woche einen Antrag ausgearbeitet, der Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Eine entsprechende Korrektur der gegenwärtigen Regelungen hatten davor alle Partei befürwortet.

Der Justizminister sprach sich am Dienstag in einem Statement gegenüber der APA grundsätzlich für Änderungen aus: „Eine Unterhaltsgarantie, wie die SPÖ sie vorschlägt, scheint mir aber der falsche Weg zu sein.“ Dem Noch-Koalitionspartner wurde daher ein Vorschlag zu einem Unterhaltszuschuss-Gesetz übermittelt, der bei allen Kindern in Österreich ankommen soll. Dabei handle es sich um einen staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung, der für alle Kinder einen Unterhaltsanspruch nach objektiven Richtsätzen vorsieht, erklärte Brandstetter.

Kritik und Appell

Trotz der Einigkeit bei dem Thema dürfe man beim Unterhalt nicht den selben Fehler wie bei der Familienbeihilfe machen: „Nach dem SPÖ-Modell laufen wir Gefahr, dass wir ähnlich wie bei der Familienbeihilfe über den FLAF hunderte Millionen Euro ins Ausland zahlen“, kritisierte Brandstetter. Eine Differenzierung nach den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Aufenthaltslandes sei daher sinnvoll, wie dies auch in Unterhaltsverfahren bei den Gerichten gemacht werde. Der Justizminister lehnt auch eine Beschränkung der Leistung auf fünf Jahre ab: „Wir haben daher einen Vorschlag erstellt, der weder zeitlich beschränkt ist, noch einzelne Familienkonstellationen ausschließt.“

Die Umsetzung will die ÖVP sinngemäß an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, was eine „budgetschonende“ und unbürokratische Lösung wäre. Dass diese Anpassung an das Niveau im Ausland derzeit auf EU-Ebene nicht möglich ist, wurde gegenüber der APA eingeräumt.

Brandstetter appelliert in dem Statement außerdem, auch im Wahlkampf, „ruhig und besonnen zu agieren“. Der ÖVP-Vorschlag wurde dem SPÖ-Klub übermittelt.

Pilz: Ärger über ÖVP

Peter Pilz, der in einer Fernsehdiskussion die Debatte über den Kindesunterhalt neu entflammt hatte, ist verärgert über die ÖVP. Während der SPÖ-Vorschlag aus seiner Sicht nur „repariert“ gehört, „sabotiere“ die Volkspartei. „Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern“, stellte er am Dienstag auf Twitter fest.

 Folgen

Peter Pilz

@Peter_Pilz

Unterhalt: Das SPÖ-Papier hat 5 Löcher. Das lässt sich reparieren. Aber die ÖVP sabotiert. Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern.

Twitter Ads Info und Datenschutz

Der Grüne Klubobmann Albert Steinhauser erklärte am Rande einer Pressekonferenz, er kenne den Vorschlag der ÖVP noch nicht. Man prüfe gerade den Entwurf der SPÖ, wobei man diesen tendenziell unterstützen würde.

SPÖ-Frauen kritisieren Kurz

Die SPÖ ärgert sich über die Ablehnung des eigenen Antrags zur Unterhaltsgarantie durch die ÖVP. Parteiobmann Sebastian Kurz solle zu seinem Wort stehen, forderte Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek am Dienstag in einer Aussendung. Die Behauptung, der ÖVP, Kinder im Ausland könnten laut dem SPÖ-Vorschlag eine Unterhaltsgarantie beziehen, sei falsch.

„Kinder im Ausland können bei unserem Vorschlag keine Unterhaltsgarantie beziehen, da die Voraussetzung der Wohnsitz im Inland sowie ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist“, so die SPÖ-Frauenchefin. Im ÖVP-Vorschlag ortet sie hingegen Unklarheiten und rechtliche Probleme. So solle laut ÖVP der Bund in die Mindestsicherung der Länder eingreifen und die Unterhaltsgarantie dort verankern – wie das gestaltet sein soll, lasse der Noch-Koalitionspartner aber offen. „Sicher ist, dass viele Alleinerziehende davon überhaupt nicht profitieren werden“, kritisierte Heinisch-Hosek.

(apa / best) Erstellt am 

300 Euro Pension für Heimkinder-Opfer | Opfer droht Zwangsvollstreckung

Heimopfern droht Zwangsvollstreckung

1977 hat die Stadt Wien das Erziehungsheim am Wilhelminenberg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geschlossen. Die Ansprüche der „Heimkinder“ sind verjährt.

Früheren „Heimkindern“, die die Stadt Wien geklagt und verloren haben, droht die Zwangsexekution. Eine Klägerin wehrt sich, eine andere zahlt in Raten zurück

Wien – Die Mahnung vom 11. April 2017 ist kurz und bündig. Die Adressatin – zwischen ihrem achten und 15. Lebensjahr im städtischen Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg untergebracht und misshandelt – wird von der Justiz ersucht, die „bisher nicht bezahlten Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro“ zu bezahlen. Andernfalls drohe die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Die Frau ist eines der „ehemaligen Heimkinder“ und Gewaltopfer der 1950er- bis 1970er-Jahre, bei denen sich die Republik im November in einem Festakt offiziell entschuldigt hat.

Ihr stehen nun weitere Zahlungen ins Haus. Mehr als 21.000 Euro haben ihr die Gerichte vorgeschrieben: Sie stehen der Gemeinde Wien als Prozesskostenersatz zu. Gegen sie hatte die Frau- nach Aufkommen des Heimskandals durch Berichte im Kurier 2011 und dem dadurch erfolgten quasi Aufwachen ihrer Erinnerungen – auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

Stadt kann Exekution führen

Das Verfahren hat sie (und andere) in drei Instanzen verloren: Die Ansprüche waren verjährt. Die Folge: Die Stadt bekam mit den Urteilen ihre Prozesskosten zugesprochen und hat somit einen gültigen Exekutionstitel über die rund 21.000 Euro in der Hand. Sie kann der Frau, auf die sie einst hätte achten müssen und der sie eine „symbolhafte“ Entschädigung von 35.000 Euro gezahlt hat, jederzeit den Exekutor ins Haus schicken. Zu holen wäre für die Stadt nicht viel: Die Frau ist Mindestsicherungsbezieherin, für ihre Prozesse hatte sie Verfahrenshilfe bekommen.

Und, so ihr (ohne Bezahlung arbeitender) Anwalt Johannes Öhlböck im Schreiben an die Justiz: „Die Einbringung stellt eine unbillige Härte gegen ein Verbrechensopfer dar. Meiner Mandantin ist es bis dato aufgrund der Vorkommnisse während ihres Heimaufenthaltes nicht möglich, einem geregelten Leben nachzugehen. … Ich bitte Sie daher, von der Einhebung der Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro abzusehen.“ Die Antwort der „Einbringungsstelle der Justiz“ steht aus.

Klägerin brachte Sache ins Rollen

Dabei hatten die Erzählungen der erfolglosen Klägerin über die Gewalt im städtischen Heim, so wie später die Schilderungen ihrer zahlreichen Schicksalsgenossen, das Offenbarwerden des Heimskandals erst so richtig ins Rollen gebracht. Die Wilhelminenbergkommission wurde eingesetzt, ein fassungslos machender Bericht über systematische Misshandlung erstellt – und vor einem halben Jahr hat sich die Republik bei den Opfern von Gewalt in Kinderheimen entschuldigt. Beim Festakt im historischen Sitzungssaal des Parlaments erklärte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), das „offizielle Österreich übernimmt Verantwortung“.

In der Folge beschloss der Nationalrat das Heimopferrentengesetz, auf dessen Basis (geschätzten) 7000 Menschen – die in Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kirche und in Pflegefamilien malträtiert worden sind – eine Rente von monatlich 300 Euro zusteht. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Keine Antwort von Häupl

Ob sich die Gemeinde Wien die mehr als 21.000 Euro von ihrem einstigen Schützling holen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Auf Anfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur darauf, dass die Stadt in Summe bereits 52 Millionen Euro für die Heimkinder zur Verfügung gestellt habe. Anwalt Öhlböck meint, dass die Eintreibung unverständlich sei, „wurden die Betroffenen doch durch von der Gemeinde Beschäftigte in diese Situation gebracht. Diese Leute haben ihnen in ihrer Kindheit unbeschreibliches Unrecht angetan.“

Die Prozessverliererin selbst hat sich Ende November in einem Brief an Bürgermeister Michael Häupl gewendet. Dass sie nun Schulden von mehr als 21.000 Euro bei der Stadt Wien habe, beschäme sie „auf tiefste Weise – obwohl mir das Schlimmste passiert ist, was man einer Kinderseele antun kann“. Die Frau schrieb, es sei „nun an Ihnen, die ganze Angelegenheit auf respektvolle Weise zu beenden“, und bat Häupl um einen Termin. Antwort bekam sie nicht.

Stadt lässt sich Raten bezahlen

In einem anderen von einem „Heimkind“ verlorenen Prozess gegen die Stadt Wien ist man schon weiter. Dieser Klägerin wurden Prozesskosten von 10.605,18 Euro vorgeschrieben. Sie hat sich mit Wien, um die Ungewissheit einer Eintreibung abzuwenden, auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von ihr nimmt die Stadt nun 200 Euro pro Monat.

Abgeblitzt beim Menschrechtsgerichtshof

Abgeblitzt sind Gewaltopfer städtischer Heime übrigens auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – etwa der 61-jährige Wiener Theaterregisseur und Künstler Karl Welunschek. Er hat, wie berichtet, Beschwerde in Straßburg eingebracht, unter anderem mit der Argumentation, so wie die österreichischen Gerichte die Verjährungsregeln auslegten, verletzten sie das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit. Der Gerichtshof hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt.

Renate Graber6. Mai 2017, 11:00

http://derstandard.at/2000057082264/Stadt-Wien-Heimopfern-droht-Zwangsvollstreckung

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch  – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Internat – Zögling – Missbrauch – Opfer

SKANDAL – Mindestsicherung u. Wohnbeihilfe

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, M.E. eine Menschenrechtsverletzung in Österreich!
Der Anspannungsgrundsatz verstößt auch gegen das Diskriminierungsverbot.

Admin Familie Familienrechte, am 22-11-2016

Artikel:
Nicht einmal Mindestsicherung und Wohnbeihilfe lassen sie mir! – Männerservice

Zahl-Väter noch immer Menschen 2.Klasse in Österreich

Parlament
Parlament


SPÖ ÖVP NEOS Die Grünen ignorieren noch immer das menschenverachtende Gesetz
der Anspannung im Familienrecht, welche Zahlväter (tlw. Zahlmütter) zu Menschen 2.Klasse abstempelt, so wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Novelle der Exekutionsordnung im Parlament nicht unterstützt?
APA OTS

APA Presseinformation OTS0197 vom , 19. Okt. 2016:

Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.

Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161019_OTS0197/justizausschuss-verabschiedet-novellen-zur-exekutionsordnung-und-zum-rechtspflegergesetz

Die Mindestsicherung wird eigentlich als Grundsicherung eines jeden Menschen bzw. Steuerzahler in Österreich gedacht.
Leider werden Väter, welche Unterhaltszahler sind in Österreich nicht so behandelt.
Während jeder Schuldner lt. Exekutionsordnung nicht unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden kann, gilt dies bei Zahl-Väter nicht?

Jeder Flüchtling in Österreich kann nicht von seiner Grundsicherung bzw. Mindestsicherung gepfändet werden.
Die österreichischen Väter insbesondere Unterhaltszahler (teilweise auch Mütter)  werden jedoch menschenunwürdig nochmals 25% unterhalb des Existenzminimums exekutiert,  egal wieviel Geld sie selbst verdienen oder sich z.B. durch Überstunden selbst erarbeitet haben.

Viele Väter designieren, werden depressive Langzeitarbeitslose. Einige Personen wandern aufgrund dieser menschenverachtenden Situation aus. Es wird ihnen unmöglich gemacht ihre Firma (KMU) als Selbstständiger in Österreich weiter zu betreiben oder als fleißiger Arbeitnehmer durch Mehrdienstleistungen etwas für einen Urlaub oder sonstiges zu ersparen. Eine Anschaffung, eines neuen Elektrogerätes z.b. bei Defekt der alten Waschmaschine,  wird hier schon zum riesigen Problem.
Oft kommt dann auch noch die Entfremdung des eigenen Kindes hinzu.

Väter bzw. Justizopfer dieser menschenunwürdigen Exekutionsordnung haben oft jahrelang Existenzängste, können nachts nicht einschlafen und finden oft keinen Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation.
Einige der betroffenen Unterhaltszahler  haben fast täglich Alpträume und Suizidgedanken.

Warum hier die Familienministerin der ÖVP, Sophie Karmasin, diesen hervorragenden Entschließungsantrag nicht zugestimmt hat, ist für mich NICHT nachvollziehbar, da sie ja immer behauptet etwas gegen die Vaterlose Gesellschaft zu machen und sich „angeblich“ dafür einsetzt, dass Österreich in einigen Jahren zum familienfreundlichsten Land werden soll?

Admin Familie & Familienrecht, am 20-10-2016

Tags:  Anspannungsgrundsatz, Armut, Österreich,ÖVP, Bezirksgericht, Die Grünen, Exekution, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Gesetze Österreich,Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizausschuss Parlament, Justizopfer, Kinder, Kindesunterhalt – Alimente, leaks, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Scheidungs Videos, Sophie Karmasin, SPÖ, SPÖ Frauen,Team Stronach, Unterhalt, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel 

Flüchtling kündigt Job – kassiert jetzt über 30.000,- Euro Mindestsicherung in Wien

Ein syrischer Flüchtling, der in Salzburg, Gastein, voll integriert wurde – Hausmeister-Job inklusive – schmiss seine Arbeit, nachdem er in Wien von einer NGO über seine Ansprüche beraten wurde. Er übersiedelte Anfang Februar in die Hauptstadt, um Sozialleistungen für sich und seine Familie zu kassieren. Das berichtet NEOS-Politiker Sepp Schellhorn, der nach wie vor 26 Flüchtlinge beherbergt.

Artikel:

Nach Kritik: Schellhorn rechnet vor

Neos-Mandatar Sepp Schellhorn.
Neos-Mandatar Sepp Schellhorn. / Bild: (c) APA/ROBERT JAEGER 

Wie ein Flüchtling auf 35.000 Euro Mindestsicherung pro Jahr kommt, rechnet Neos-Mandatar Sepp Schellhorn vor.

Wien. Für Aufregung sorgte Sepp Schellhorn in einem „Presse“-Interview: Der Neos-Mandatar, der Flüchtlinge bei sich aufgenommen hat, berichtete von einem Fall, in dem einer seiner Flüchtlinge sich von einer NGO vorrechnen ließ, was er in Wien an Mindestsicherung bekommen würde. Der Familienvater, der als Hausmeister bei Schellhorn tätig war, kündigte daraufhin und zog nach Wien

 

Den von Schellhorn genannten Betrag – 35.000 Euro pro Jahr – zog Wiens Sozialstadträtin Sonja Wehsely am Freitag in der Zeitung „Heute“ in Zweifel: Die Familie habe Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung von 20.200 Euro.

Nun legt wiederum Schellhorn nach und eine Berechnung des Steuerberaters Gottfried Schellmann vor. „Das Problem ist, dass die Berechnung der BMS (bedarfsorientierte Mindestsicherung) plus der Zuschüsse nur mehr für Steuerexperten, durch Juristen in den Magistraten oder durch beratende NGOs fehlerfrei möglich ist“, so Schellhorn.

Konkret nennt Schellhorn nun das Beispiel einer Familie mit vier Kindern: Es gebe 25. 629,36 Euro BMS (620,87 Euro pro Erwachsenen mal zwölf, 223,51 Euro pro Kind mal zwölf). Inklusive 3725,28 Euro für die Deckung des Wohnbedarfs für zwei Erwachsene. Hinzu kämen dann noch die Kinderabsetzbeträge (2803,20 Euro), Familienbeihilfe (6801,64 Euro) und 1109 Euro Alleinverdienerabsetzbetrag.
In Summe seien das 36.343,20 Euro.

„Der geschilderte Einzelfall ist belegt“, sagt Schellhorn. „Die NGO ist uns bekannt. Wir haben die betreffende NGO auch darüber informiert. Und wir leiten alle Informationen an Stadträtin Wehsely umgehend weiter.“ Aus Datenschutzgründen wolle er Details wie den Namen der betroffenen Person jedoch nicht veröffentlichen. (red.)
19.02.2016 | 19:34 |   (Die Presse)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4929657/Nach-Kritik_Schellhorn-rechnet-vor

Integrationsplan für Asylberechtigte – Wertekurse oder soziale Hängematte?

M.M. Gute Idee, auch SPÖ Sozialminister Rudolf Hundstorfer sagt ja selbst, „die Mindestsicherung soll keine soziale Hängematte sein“

Admin Familie Familienrecht

Artikel >>>

Ein achtstündiger Pflichtkurs, der Werte wie Demokratie und Gleichberechtigung vermittelt, soll künftig Pflicht für Asylberechtigte sein. So sieht es der am Donnerstag präsentierte 50-Punkte-Plan von Integrationsminister Sebastian Kurz vor. Wer den Kurs nicht besucht, muss mit Sanktionen rechnen.

Einige Eckpunkte des Integrationsplanes, den Sebastian Kurz (ÖVP) mit einem Expertenrat ausgearbeitet hat, werden schon seit einiger Zeit diskutiert: Asylberechtigte sollen die deutsche Sprache und berufliche Kenntnisse in Kursen erwerben. Darüber hinaus wird es einen verpflichtenden achtstündigen Wertekurs geben, in dem es um Demokratie, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, Umgangsformen und Religionsneutralität geht.

Integrationsunwillige werden bestraft

Was für die Öffentlichkeit neu ist: Wer diesen Wertekurs nicht besucht, muss mit Sanktionen rechnen: Die Sozialleistungen sollen bis zur Hälfte gestrichen werden können. Konkret geht dabei um die Mindestsicherung. „Es gibt ein Recht auf Asyl, aber auch die Pflicht zur Integration„, kommentierte Kurz diese Maßnahme am Donnerstag.

Bild zu Sebastian Kurz
Kurz: „Ich bin nicht rechts“

Ja zu Grenzzäunen: Außenminister äußert sich zur Flüchtlingskrise.

Rund 95.000 Asylwerber erwartet Österreich heuer, bis zu 50.000 von ihnen dürften Asyl- und Schutzberechtigte werden. Der Vorsitzende des Expertenrats, Heinz Faßmann, betonte, dass viele Asylwerber ihre Zukunft in Österreich sehen und mit demenstprechendem Interesse auch erfahren wollen, wie es um ihre neue Heimat stehe. Es gelte, gleich „umfassend“ bei der Integration anzusetzen, zitiert ihn die APA.

„Nachsitzen“ für Schüler mit radikalem Verhalten

Dazu gilt ein Schwerpunkt auch der Vermittlung der deutschen Sprache schon an die Jüngsten: Beispielsweise sollen neu zugereiste Zuwanderer- und sonstige Kinder, die noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse aufweisen, verpflichtende Sommerkurse besuchen.

Laut dem Papier sollen islamische Kindergärten genauer überprüft werden: Kurz kündigte etwa neue Mindeststandards bezüglich Qualifikation und Sprache des Personals an. Zu seinen Maßnahmen an Schulen zählt etwa das Pflichtfach „Politische Bildung“. Fällt ein Schüler durch radikales Verhalten auf, ist eine Art Nachsitzen vorgesehen. Außerdem können den Schülern Strafen wie „Dienste an der Gemeinschaft“ auferlegt werden.

Der Integrationsplan sieht darüber hinaus viele Förderungen vor: etwa psychologische Maßnahmen bei schulärztlichen Untersuchungen, Community-Beauftragte für die größten Herkunftsgruppen und zusätzliche Mittel für Integrationsprojekte im sportlichen Bereich. (af)

Aktualisiert am 19. November 2015, 14:27 Uhr
http://www.gmx.at/magazine/politik/sebastian-kurz-geld-integrationsunwillige-31147218

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft

Jugendamt – Warum sollten Jugendliche (Heimkinder) bis 21 Jahren bei der Jugendwohlfahrt bleiben ?

Derzeit ist es leider so, dass oft diese Heimkinder vom Jugendamt ab 18 Jahren durch einen Vormund besachwaltet werden , welches ich für sehr bedenklich halte.

Diese jungen Erwachsenen haben dann mit 18 Jahren keinen Zugriff auf ihre Erbschaften. Dieses Vermögen wird vom Sachwalter sehr oft für  diverse Ausgaben herangezogen oder verkauft.

Wenn diese Hilfe bis zum 21 Lebensjahr auf völlig freiwilliger Basis passiert, ohne juristische Rechtsvertretung bzw. Vormund, dann könnte man es eventuell positive Bewerten ?

Artikel
>>>

Jugendwohlfahrt: Zwischen Absprung und Absturz

Jacqueline

Jacqueline / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry) 

Während die meisten Österreicher erst mit mehr als 20 Jahren das Elternhaus verlassen, müssen Kinder in der Jugendwohlfahrt mit 18 auf eigenen Beinen stehen. Nicht alle schaffen den Absprung.

06.06.2015 | 18:03 |   (Die Presse)

Wenige Monate vor ihrem 18.Geburtstag ist Jacquelines Zukunft ungewiss. Nicht wie bei anderen jungen Erwachsenen, die nach der Schule nicht wissen, ob sie ins Ausland gehen, Jus oder Ethnologie studieren sollen. Jacqueline weiß nicht, ob sie nach ihrem 18. Geburtstag noch eine Wohnung hat, ob sie bis dahin eine Lehrstelle hat und ob sie dann nicht raschest um Mindestsicherung ansuchen muss.

Dabei ist Jacquelines Leben eigentlich in Ordnung. Sie wohnt in Wien, hat die Aussicht auf eine Lehrstelle, Freunde – und ihr Leben ist nach schwierigen Jahren wieder im Gleichgewicht. Dank des österreichischen Staates, der sie mit 15 Jahren aufgefangen hat. Jacqueline wohnt im SOS-Kinderdorf. Sie ist damit ein Mündel der Jugendwohlfahrt. Doch just die Hand, die sie vorher aufgefangen hat, droht jetzt, ihr wieder den Boden unter den Füßen wegzureißen. Denn mit 18 Jahren müssen die Jugendwohlfahrts-Kinder das System verlassen. Ganz egal, ob sie dafür schon bereit sind oder nicht.

„Im Grund sind es zwei Töpfe: Bis 18 Jahre ist die Jugendhilfe zuständig, danach die Sozialhilfe“, erklärt Jacquelines Betreuer Dieter Schrattenholzer. Wenn die Jugendlichen in seine Obhut kommen, vielleicht mit 12, 13, 14 Jahren, oder früher, denkt er schon an deren 18. Geburtstag. Bis dahin gibt es viel zu tun: Er muss die Jugendlichen stabilisieren, mit ihnen ihr Trauma verarbeiten, sie gleichzeitig für ihr Leben nach der Volljährigkeit fit machen: eine Wohnung suchen, Arbeit, Rechtliches klären. „Für Jugendliche sind zwei Jahre eine lange Zeit, für uns Betreuer sind zwei Jahre nichts.“ Wenn die Jugendlichen das Kinderdorf mit 18 Jahren verlassen, muss alles aufgearbeitet sein – auch die Geschichte, die sie erst ins Kinderdorf gebracht hat.

Nicht alle schaffen das. Schrattenholzer erzählt von Jugendlichen, die nach ihrem 18.Geburtstag auf der Straße landen. Obdachlos werden, weil sie es nicht geschafft haben, ihre Wohnung zu halten, auf der Straße landen, kriminell werden. Andere gehen zurück zu ihrer Familie, aus der sie der Staat Jahre davor zu ihrem eigenen Schutz geholt hat. „Dort haben sie die gleichen Probleme wie vorher“, sagt er. Missbrauch, Gewalt, Sucht, Gleichgültigkeit.

Zwar könnten die meisten Jugendlichen um Mindestsicherung ansuchen, doch auch das schaffen viele nicht. Sie scheitern an den komplizierten Behördengängen, an den zwei bis drei Monaten, die die Bearbeitung dauert. Hinzu käme noch falscher Stolz. Wer will schon mit 18 Jahren ein Sozialfall sein?

Deswegen fordern Organisationen wie das SOS-Kinderdorf oder die Diakonie das Recht für Jugendliche, bei Bedarf länger in der Jugendwohlfahrt zu bleiben. Bis maximal 21 Jahre. Das ist schon jetzt möglich. Allerdings immer nur mit Ausnahmegenehmigungen. Und die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien wird um ein Jahr verlängert, wenn man in Ausbildung steht. In der Steiermark bekommt auch jemand eine Verlängerung, der in keiner Ausbildung ist. In manchen Bundesländern (Salzburg) wird fast immer verlängert, in anderen ist es schwieriger. Auch werden die Verlängerungen nur für einen kurzen Zeitraum vergeben. Ein Jahr gibt es nur einmal in Wien, danach muss alle drei, vier Monate neu angesucht werden. „Man mutet den Jugendlichen zu, immer wieder zu beschreiben, warum sie ein Problem haben, anstatt sie zu erinnern, was sie schon können“, sagt Elisabeth Hauser, Leiterin des Fachbereichs Pädagogik bei SOS-Kinderdorf.

Die Aussicht, mit einer laufenden Ausbildung im System bleiben zu dürfen, ist auch der Grund, warum die Kinderdorf-Betreuer mantraartig ihre Jugendlichen beschwören, eine Lehre anzufangen: „Ohne Lehre kannst du nicht bei uns bleiben“, sagt Schrattenholzer. Was ihn ärgert: „Studien zeigen, dass Österreicher zwischen 22 und 25 beginnen, von zu Hause auszuziehen. Unsere Kinder müssen es mit 18 schaffen.“

Keine Mindestsicherung. Noch dazu, weil nicht für alle Jugendwohlfahrtskinder danach das Sozialsystem bereitsteht. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ins Land gekommen und ohne Staatsbürgerschaft, hätte der 21-jährige Raymond nicht einmal einen Anspruch auf Mindestsicherung gehabt. In seinem Fall hätte das bedeutet: Straße, vielleicht auch zurück zum Vater, zu dem er nicht wollte. „Es hätte schlimm ausgehen können“, sagt er und die Stimme des schlanken, großen jungen Manns wird kurz brüchig.

Dabei hat Raymond alles richtig gemacht. Nachdem er mit seinem Vater von Sierra Leone nach Wien geflohen ist, lernt er Deutsch, geht zur Schule. Sofern es die komplizierte Situation in seiner Familie zulässt. Seit er 14 ist, lebt er im Kinderdorf, bemühte sich um eine Lehre, bekam sie. Trotzdem saß er kurz vor seinem 18.Geburtstag da, gerade einmal im ersten Lehrjahr, und zitterte um eine Verlängerung. „Das war eine schwierige Zeit“, sagt er. Auch wenn ihm seine Betreuer sagten, dass alles gut gehen würde. „Aber man weiß ja nicht, was die (Behörden, Anm.) denken.“ Mehrere Male musste er verlängern, und immer wieder hatte er Angst.

Rund 270 Jugendliche betrifft diese Situation in Wien jedes Jahr, schätzt das Kinderdorf. Das Wiener Jugendamt spricht von 50 bis 80 Jugendlichen, die tatsächlich jährlich verlängert werden. Das Familienministerium weiß von 1250 Jugendlichen zwischen 18 und 21 österreichweit. Eine Zahl, die seit 2008, damals waren es 860, gestiegen ist. Erst vor Kurzem hat das Kinderdorf Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) eine Petition für ihre Forderung mit 5200 Unterschriften überreicht. Langfristig soll die Verlängerung – sie soll nur in Kraft treten, wenn der Jugendliche es braucht – dem Staat Kosten sparen helfen. Ein 18-Jähriger, der zum Sozialfall wird, ist teuer, weil er lang im System bleibt.

Die Notwendigkeit für einen verlängerten Rechtsanspruch sieht das Wiener Jugendamt übrigens nicht. „Jeder, der es braucht, kann länger bleiben“, sagt Jugendamtssprecherin Herta Staffa. „Die Frage ist halt immer, hilft die längere Unterbringung überhaupt“, sagt sie. Wenn jemand in keiner Ausbildung sei und/oder kein Interesse daran zeige, sei die Frage, ob eine Verlängerung eine geeignete Maßnahme sei.
Runder Tisch im Herbst. Im Familienministerium weist man darauf hin, dass die Verlängerung Ländersache sei. Die Familienministerin werde aber einen runden Tisch im Herbst mit den Ländern organisieren, erklärt ein Sprecher. Ob auch eine Gesetzesnovellierung zu einer einheitlichen Praxis beitragen könne, werde sich erst nach der Evaluierung des Gesetzes zeigen. Die Ergebnisse werden für 2017 erwartet.

Raymond jedenfalls hat Glück gehabt. Jeder seiner Verlängerungen wurde stattgegeben. Jetzt ist er 21 und aus dem System entlassen. „Mit gutem Gefühl“, wie Schrattenholzer sagt. Seine Lehre ist fast abgeschlossen, er hat eine Wohnung, bald die Staatsbürgerschaft. Ein Vorzeigefall. Auch, weil so viel hätte schiefgehen können.

Jacquelines Geschichte ist noch offen. Eine Lehre hat sie noch nicht, auch wenn die Chancen gut stehen. Die Zusage für die Verlängerung gibt es erst wenige Wochen vor dem 18. Geburtstag. „Klar habe ich Angst, aber es wird schon alles gut gehen“, sagt sie. Mehr als hoffen bleibt ihr ohnehin nicht.

18 plus

Die „18plus-Problematik“,wie sie im Fachjargon genannt wird, betrifft Jugendliche, die mit 18 Jahren noch nicht bereit sind, das Jugendwohlfahrtssystem zu verlassen. Organisationen, die Jugendliche betreuen, fordern den Rechtsanspruch für Jugendliche, bis 21 Jahre im System zu bleiben, sollten sie es benötigen. Derzeit muss um eine Verlängerung angesucht werden. Die Kriterien dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien ist eine Lehre de facto notwendig.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 07.06.2015)

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4748651/Jugendwohlfahrt_Zwischen-Absprung-und-Absturz
Tags: Sachwalterschaft – Jugendamt – Vormund – Mündl – Jugendwohlfahrt – Justiz – Jugendliche – Beruf – Wohnung – Selbständiges Leben –