Enthaupten von Journalisten, die Lügen über den IS verbreiten, sei erlaubt . . .

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Urteil im Wiener Terror-Prozess voraussichtlich am Freitag

Der Terrorverdächtige durchläuft ein Deradikalisierungsprogramm

Der Terrorverdächtige durchläuft ein Deradikalisierungsprogramm – © APA

Der Terror-Prozess gegen einen 19-jährigen Wiener, der einen Anschlag geplant haben soll und laut Anklage einen zwölfjährigen Deutschen zu einem Attentat auf einen Weihnachtsmarkt anstiften wollte, wird vermutlich erst am Freitag abgeschlossen. Am Donnerstag wird im Weg einer Videokonferenz mit Aachen eine minderjährige Deutsche einvernommen. Danach soll das Beweisverfahren geschlossen werden.

Bei der zu vernehmenden Minderjährigen handelt es sich um ein Mädchen, das der Angeklagte am 1. Dezember 2016 unter Beiziehung eines “Hinterhof-Imams” (Verteidiger Wolfgang Blaschitz) nach islamischem Ritus geheiratet hat. 15 Tage später “bandelte” der Bursch allerdings virtuell mit einer 20-Jährigen an, die er beim Online-Spielen kennengelernt hatte und der gegenüber er vage von einer gemeinsamen Zukunft schwadronierte. Vom Richter darauf angesprochen, ob diese Zweigleisigkeit nicht seinem Glauben widersprochen hätte, bemerkte der Angeklagte: “Ich war damals jung.” Er habe unbedingt eine Frau haben wollen, “die Niqab trägt”.

Damit biss er bei der 20-Jährigen allerdings auf Granit. “Ich sollte ein Kopftuch tragen und nichts arbeiten”, meinte die ebenfalls in Deutschland wohnhafte junge Frau, die am Mittwochnachmittag mittels Videokonferenz als Zeugin befragt wurde. Sie lehnte das ab: “Ich fühle mich noch nicht bereit. Weil mein Lebensstil ist anders. Das ist nicht meine Welt.” Sie bestätigte auch einen anderen, weiter gehenden Wunsch des Islamisten: “Er wollte, dass meine Stimme keine anderen Männer hören.” Auf eine radikale Gesinnung deute das aber nicht hin, befand die mittlerweile 21-Jährige: “Vielleicht war das eine Eifersucht oder so. Das gibt’s überall. Das gibt’s auch bei Christen, dass Männer eifersüchtig sind.”

Bis zum 14. Jänner 2017 – und damit bis zu kurz vor seiner Inhaftierung – chattete der Angeklagte nächtelang mit der 20-Jährigen. Als er festgenommen wurde, telefonierte er gerade mit ihr. Aus den Chat-Protokollen geht deutlich hervor, dass der 19-Jährige bis zuletzt glühender Verfechter des IS war. Das Enthaupten von Journalisten, die Lügen über den IS verbreiten, sei erlaubt, belehrte er etwa die 20-Jährige: “Allah sagt, schlag dem Ungläubigen in den Nacken.” Die 20-Jährige – eine Schiitin und ihren Angaben zufolge damit für die Terror-Miliz “der Erzfeind Nummer eins”, bot ihm Paroli. Sie werde “diese Gruppe niemals akzeptieren”, schrieb sie beispielsweise ihrem Chat-Partner, worauf er sie zum Mundhalten aufforderte. Auf Beschimpfungen des IS reagierte er ungehalten, teilweise mit blanker Wut.

Der 19-Jährige behauptet, er hätte Wochen vor seiner Festnahme dem IS und seinen Zielen abgeschworen. Als ihn der Staatsanwalt unter Vorhalt der Aussagen der 20-Jährigen auf den Widerspruch zwischen Sein und Schein aufmerksam machte, räumte der Angeklagte ein, er habe “noch sympathisiert”. Mitglied und überzeugt vom IS sei er aber nicht mehr gewesen.

Am vierten Verhandlungstag stand auch die Gesinnung des 19-jährigen Wieners. Seit seiner Inhaftierung durchläuft der Bursche ein Deradikalisierungsprogramm. Seit dem 26. Jänner 2017 wird er vom Verein Derad betreut, einer NGO, die mit sogenannten Interventionsgesprächen bei fanatisierten Häftlingen eine Abkehr vom radikalislamistischem Gedankengut bewirken will. Im Vorjahr hat sich Derad in den heimischen Justizanstalten um 135 Insassen gekümmert, weitere 17 wurden nach ihrer Entlassung in Koordination mit der Bewährungshilfe begleitet.

In einem schriftlichen Bericht der NGO ans Landesgericht für Strafsachen, der vom vorsitzenden Richter verlesen wurde, wird betont, der 19-Jährige befinde sich “auf einem guten Weg”. Allerdings sei Deradikalisierung “kein Sprint, sondern ein Marathonlauf”.

Positiv wird von Derad vermerkt, der Angeklagte habe von Beginn an seine Gesinnung nicht verborgen oder beschönigt, sei nun aber bereit, seine “ideologischen Überlegungen zu überdenken”. Es falle ihm nicht leicht, von seiner Ideologie abzulassen, da ihm Religion und Glaube in der Haft Halt geben. Zugleich sei sein Glaube identitätsstiftend. Er sei aber bereit, den “Mainstream-Islam” kennenzulernen. “Er weiß, dass er früher gewaltbereit war, und versucht, sich zu beherrschen”, heißt es in dem Bericht. Nun hinterfrage er immerhin den IS “kritisch”.

“Leider fällt es ihm schwer sich zu beherrschen, wenn er provoziert wird”, hält Derad weiter fest. Dass Ende Jänner 2018 in der Zelle des 19-Jährigen Zeichnungen mit IS-Kämpfern und einer Verteufelung der US-Flagge gefunden wurden, interpretiert Derad als “subtile Methode” einer Provokation, “die er in der Zelle zur Schau stellt”.

Es erscheint allerdings auch vorstellbar, dass diese Zeichnungen die aktuelle Gesinnung des Angeklagten ausdrücken. Denn in einem mit 3. April 2018 datierten Bericht des burgenländischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wird der Inhalt einer Aussage eines Mannes wiedergegeben, der im November und Dezember 2017 mit dem 19-Jährigen eine Zelle teilte. Dieser hätte im Haftraum den Islam verherrlicht und sich bemüht, Mitgefangene zu “instrumentalisieren” und zu “manipulieren”, heißt es in dem LVT-Bericht, den der Richter verlas. Der 19-Jährige habe Häftlinge zum Konvertieren bringen wollen.

“Das ist Blödsinn”, wies der Angeklagte diese Angaben zurück. Der Informant sei “ein Paranoid-Schizophrener”. Er habe lediglich “Geschichten über den Islam erzählt”, aber niemanden beeinflusst und keinem seinem Glauben aufgezwungen.

Unmittelbar vor seiner Festnahme am 20. Jänner 2017 hatte der Angeklagte noch einen Termin bei der Männerberatung. “Will mit mir eine Deradikalisierung durchführen lassen hahahaha”, verriet er nach dem Gespräch am 18. Jänner sichtlich amüsiert einem Bekannten in einem Chat. Und weiter: “Wenn er wüsste, wenn ich will, dass ich diese ganze Gruppe radikalisiere hahaha.”

Damit konfrontiert, bemerkte der 19-Jährige, es habe sich um einen “Scherz” gehandelt. Sein Betreuer bei der Männerberatung sei “ein humorvoller Mensch” gewesen und hätte bei einer Diskussion über islamische Kleidungsvorschriften feixend ihm gegenüber gemeint, “dass er mit mir eine Deradikalisierung durchführen lassen will”. Es sei völlig klar gewesen, dass das scherzhaft gemeint war. Nur das habe er im folgenden Chat seinem Bekannten vermittelt.

(APA),  Akt.:
http://www.salzburg24.at/terror-prozess-in-wien-deradikalisierung-ist-kein-sprint/apa-1441697848
Tags: Gewalt – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Montag werde ich weggewiesen

Am Montag werde ich weggewiesen

Dass frisch weggewiesene Männer den Männerservice kontaktieren, gehört zu unserem Alltag. Doch Fritz Aicher überrascht uns: Er meldet sich am Donnerstag, den 23. Februar, mit der Befürchtung, dass er am nächsten Montag weggewiesen werden soll.

Fritz ist schon darüber informiert, auf welche Weise viele schmutzige Scheidungen in der Realität ablaufen. Er weiß, dass eine Wegweisung nicht gerade selten zu den Instrumenten von Frauen gehört, um sich Vorteile in der Scheidung zu verschaffen. Was er dem Männerservice beschreibt, sind Anzeichen dafür, dass seine Frau ihn jetzt als Gefährder hinstellen wird und eine Wegweisung vorbereitet.

Im Augenblick ist Agnes nicht zu Hause. Am Montag wird sie zurückkehren. Wird Fritz´Befürchtung an diesem Tag wahr werden?

Der Männerservice hat mit ihm die wichtigsten Möglichkeiten besprochen, wie gegen mögliche Willkür vorgegangen werden könnte.

Wir werden Sie am Laufenden halten, ob wir im Fall Aicher die erste Wegweisung auf Ansage erleben.

 

Dieser Männerservice-Report wird aufgrund der Dringlichkeit in die bereits eingeplanten Aussendungen eingeschoben, daher die Nummer 35 ½.

Männerservice-Report #35 ½, Sonderausgabe, veröffentlicht am 25. Februar 2017

Betroffene
Vater: Fritz Aicher*
3 Kinder

In der Verantwortung
Agnes Aicher*

Ort und Zeitraum:
Seewalchen, Oberösterreich, vermutlich am Montag, den 27. Februar

*Die Geschichten aus dem Männerservice-Report wurden unter Genehmigung der Betroffenen veröffentlicht oder zumindest mittels keinesfalls nachverfolgbaren Pseudonymen und Daten anonymisiert. Sie können jederzeit vollständig und einwandfrei bewiesen werden. Für Details fragen Sie gerne jederzeit bei uns nach.

Kontakt

Büro, Zentrale:

Telefon: +43 (0) 664 100 33 01
Email: kontakt@maennerservice.at

Obmann:

Hannes Hausbichler
Telefon: +43 (0) 664 786 74 56
Email: hannes.hausbichler@maennerservice.at

 

Männerservice

Wir sind auf Ihrer Seite

http://www.maennerservice.at/am-montag-werde-ich-weggewiesen/

Tags: Männerberatung – Vorarlberg – Wegweisung

Wegweisung – Es gibt keine Menschenrechte für Väter in Österreich!

Translate to EnglishSignposting – There are no human rights for fathers in Austria!

Menschenrechte für Männer und Kinder

Menschenrechte sollten für alle da sein, also auch für Männer und Kinder. Leider ist es in Österreich aber derzeit  nicht  so. Viele Männer und Scheidungskinder könnten davon Romane schreiben oder stundenlang von Ihren eigenen Erfahrungen schreiben. …

Leider werden die Dinge oft von vielen Politikern verfraulicht und einseitig betrachtet, wie es in den letzten Jahren seit 1990 von vielen Frauen in der Politik geschehen ist.

Dies war eigentlich der Hauptgrund warum ich nach 20 Jahren Mitgliedschaft aus der SPÖ ausgetreten bin. Die SPÖ war hier maßgeblich daran beteiligt, dass z.B. aufgrund des Sparpaket 1995 unter Franz Vranitzky sehr viele Frauenhäuser, wie Semmelweisklinik usw,  zugesperrt wurden und die Gelder hierfür eingespart wurden, des weiteren wurde durch die  SPÖ  und deren hauptsächlich  feministischen Wei**** (zensuriert von der Redaktion) wie  Bures  und  Prammer usw. 1995 ein neues Gesetz verabschiedet, welches widerrechtlich in bestehende Eigentumsrechte eingreift.

Da dieses Gesetz fälschlicherweise als Zivilgesetz verabschiedet wurde und nicht als Strafgesetz, kann es jederzeit, also ohne Beweise nur aufgrund von Vermutungen von jedem Scheidungsrichter in Österreich angewendet werden, dies ist derzeit auch so der Fall. Aufgrund des Gesetzes EV §382 wird der Eigentümer hier in Österreich über mehrere Jahre (solange die Scheidung dauert, kann auch 10 Jahre oder länger sein) von seinem Hab und Gut getrennt ! Wenn das Eigentum (Wohnung, Reihenhaus o ä.) dem Mann gehört muss er aufgrund von Vermutungen (ohne erbrachten Beweise) sein Eigentum sofort verlassen, egal ob er eine andere Wohnmöglichkeit hat oder nicht ? Die Schulden muss er natürlich weiterbezahlen, obwohl er sein Eigentum die nächsten 5-10 Jahre nicht mehr nutzen kann, da es ihm aufgrund der Einstweiligen Verfügung verwehrt wurde ?

In meinem Fall wurde ich 6 Jahre von meinem Eigentum weggewiesen und sitzte innerhalb von 2 Stunden auf der Straße  ohne  Wohnmöglichkeit, die Schulden des 25 jährigen Kredites musste ich natürlich weiterbezahlen oder man bekommt eine Lohnpfändung von der Bank, welche vermutlich auch beim Arbeitgeber indirekt zur Entlassung führt. Bei mir kam dann noch unabhängig von den Schulden für die Ehewohnung noch die Klage des Kindesunterhalts und Ehegattenunterhalts dazu (ca. 1000,- Euro). Wenn man die Zahlungen zusammenrechnet, fehlten mir (trotz meines guten Gehaltes)  ca. 800,- Euro im Monat  und  zusätzlich eine Wohnmöglichkeit (noch nicht eingerechnet) ?

Des weiteren ist das derzeitige Gesetz §382  so  primitiv und Menschen  verachtend,  dass hier dem Eigentümer der Besitz ohne jegliche Prüfung  weggenommen wird. Ich habe bei der Gemeinde wegen einer kleinen Wohnung nachgefragt. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass für mich alleine ohne Kind absolut keine Chance besteht. Jedoch mein Frau hätte die Möglichkeit gehabt bei der Gemeinde in Nö eine Gemeindewohnung für sich und Ihr Kind zu bekommen ! Auch das ich derzeit obdachlos bin, ist völlig uninteressant, wurde mir von der Gemeinde mitgeteilt. Ich solle mal in einem Männerheim oder in der Gruft in Wien nachfragen, ob die vielleicht noch einen Platz zum Schlafen für mich haben“.

Bei der Wegweisung konnte mir die Gendamerie nicht einmal die Adresse des Männerheim für die Übernachtung nennen ?  Der Inspektor teilte mir mit:  „Es gibt  zwei Möglichkeiten:-
1)  siehe geben für die Gerichtsbriefe die Sie in den nächsten Jahren zugestellt bekommen eine Adresse eines Bekannten an und holen sich diese von dort ?
2) oder Sie haben keine andere Adresse als bisher (die ja nicht mehr angegeben werden darf) und holen sich die Briefe hier von der Wachstube ab, dann müssten Sie jede Woche vorbei schauen ?“

Da ich weder meine Schwester erreichte, da Sie im Ausland war und auch meine Eltern  nicht  erreichte, da Sie zu meinen Großeltern verreist waren,  also telefonisch niemanden erreichte wo ich am Freitag Abend übernachten konnte, teilte ich dies den Polizisten mit. Der Polizist sagte zu mir, dass dies mein Problem sei und er leider keine Adresse eines Männerheims oder so habe. Er wisse auch nicht, ob es so was überhaupt gibt ? Ihr Gewand müssen Sie auf jeden Fall jetzt von zu Hause ausräumen und in Plastiksackerl oder Taschen halt irgendwie mitnehmen. Wenn Sie keine Wohnmöglichkeit haben, dann müssen Sie es halt irgendwie mittragen, den hier auf der Wachstube haben wir keinen Platz.

Die darauffolgende Woche teilte man mir bei der Bezirkshauptmannschaft mit, dass  dies alles die Familienrichterin in Mödling entscheidet, also ging ich dort hin. Ich erzählte der Richterin die Erfahrungen und Ereignisse der letzten Tage. Die Richterin von Mödling nahm sich Zeit und gab mir einen Zettel von einer Männerberatung in Wien und sagte, „Hier könne ich eventuell psychologisch betreut werden, welche aber erst am Mo. um 9h aufsperrt ?“ Eine Adresse für ein Männerheim kannte Sie auch nicht. Sie hatte jedoch gemeint, ich hätte die Adresse von der Gendarmerie, vorige Woche, bei der Wegweisung bekommen müssen.

Bei der Männerberatung in Wien 10 erzählte ich von meinem Problem und das ich aufgrund der Schulden und Unterhaltszahlungen kein Geld für eine Wohnung habe.
Die Männerberatung sagte zu mir, „Haben Sie Alkoholprobleme ?“ 
Ich habe gesagt, ich habe noch nie mit Alkohol Probleme gehabt, da mir nach einem Bier nichts mehr schmeckt und ich außerdem immer mit dem Auto fahre.
Der Mann von der Männerberatung sagte: „Wir haben ein Heim für Männer, da sind aber nur Alkoholiker. Wollen Sie da hin ?„.
Ich sagte, ich bin kein Alkoholiker, ich bin Workaholiker, habe aber kein Geld. Wenn´s sonst nichts gibt bleibt mir halt nichts anderes übrig, dann muss ich halt dorthin gehen?
„Wo sind Sie derzeit gemeldet“, sagte der Mann von der Männerberatung noch zu mir.
Ich sagte ihm meine Wohnadresse von Nö.
Da sagte der Mann der Männerberatung, „na da können Sie nicht in das Männerheim, das geht nicht, dass ist nur für Leute die Wien gemeldet sind!“
Ich sagte: „na und wo geh ich dann hin ?“
Der Mann sagte: „na, wenn Sie in Mödling gemeldet sind, da gibt´s glaub ich was in St.Pölten aber Adresse hab ich keine, da kenn ich mich nicht aus.“
Ich sagte, „na  ich arbeite aber jeden Tag in Wien, wie soll ich da jeden Tag nach St.Pölten fahren ?“
Der Mann sagte: „na das is egal, mit dem Zug oder Auto halt.“
Ich hab gesagt: „aber das sind ja hin und retour mehr als 100km, ich muss ja die Schulden für die Ehewohnung und den Unterhalt bezahlen, ich hab nicht soviel Geld, dass ich mir das jeden Tag leisten kann von Wien mit den Zug oder Auto nach St.Pölten zu fahren ?“
Der Mann der Männerberatung sagte: „na Sie haben ja wirklich ein ernsthaftes Problem, sie können sich ja den Strick nehmen, denn ich kann Ihnen leider nicht helfen. Fragen Sie nochmals die Richterin in Mödling, die müsste ja wissen, wer Ihnen in Nö helfen kann und wo Sie wohnen können.“

….und ich erzählte Ihm nochmals die ganze Geschichte, das mir die Richterin den Zettel der Männerberatung gegeben hatte……..usw……..

…….Nach 1,5 h Gespräch wollte ich mir mit den Mann einen neuen Termin ausmachen, dieser sagte jedoch wieder, da Sie kein Alkoholiker sind,  sondern ein wirkliches Problem haben, kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich kann ihnen keinen neuen Termin geben, fragen Sie nochmals die Richterin, ich weis nicht wer Ihnen helfen kann ?

Günther Sch. , Bezirk Mödling         E-Mail: 26.12.2007

Quelle: http://www.wien-konkret.at

Dieser Bericht ist die persönliche Meinung von Günther.
Günther verbrachte Weihnachten 2007 bei seiner Schwester und schläft dzt. dort in einem Notbett im Wohnzimmer.


„Das Recht auf Wohnen“  ist Menschenrecht
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:

„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (…)“ Art. 25 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN 1948).

Darüber hinaus wurden die Menschenrechte in der „Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ als UN-Sozialpakt im Jahre 1966 konkretisiert. Das Menschenrecht auf Wohnen ist demzufolge mehr als nur ein Recht auf ein ‚Dach über dem Kopf‘. Es beinhaltet die „rechtliche Sicherheit, die prinzipielle Verfügbarkeit und den offenen, diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum sowie bestimmte Bedingungen an Wohnqualität und Lage“.
Dieses Recht besteht natürlich auch, „wenn die individuellen finanziellen Mittel für den Erwerb und/oder Unterhalt nicht ausreichen“, also die Versorgung über den Markt aus eigener Kraft nicht möglich ist, so die Bewertung aus dem Nürnberger Menschenrechtszentrum. Das schlägt sich in drei Verpflichtungsdimensionen (Respektierungspflicht, Schutzpflicht, Gewährleistungspflicht) nieder. (Siehe hierzu auch die Tabelle auf der Seite 18 in Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die Interpretation ist nicht beliebig!)

Menschenrechte Polizei Betretungsverbot § 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz), Wegweisung
Tags: Scheidung Trennung – Armut – Obdachlose -Eigentumsgesetze – Rosenkrieg – Bezirksgericht Mödling Wegweisung -Polizei Betretungsverbot
§ 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) Divorce austria

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Männerpartei fordert faire Beratung bei Trennungen !

Presseaussendung
Männerpartei fordert faire Beratung bei Trennungen! –
Hannes Hausbichler, Landesvorsitzender der Männerpartei in Vorarlberg, sieht große Mängel im Vorarlberger Beratungssystem:

„Besonders bei Scheidungen, Trennungen und familienrechtlichen Problemen ist Vorarlbergs Beratungsszene einseitig, parteiisch und fördert in vielen Fällen sogar Konflikte!“, zeigt Hausbichler nach jahrelanger Erfahrung in der Anlaufstelle „Männerservice“ schonungslos die Mängel auf:

  • Die Arbeit unzähliger, meist exklusiver, vom Land bezahlter „Frauenberatungen“ erleben wir an den haarsträubenden Ergebnissen für Männer, Kinder und ihre Verwandte: Trennungen werden mit der Hilfe dieser Beratungen oft kalt kalkulierend vorbereitet.Nichts ahnende Männer werden oft auf diese Weise für Jahre oder ihr ganzes Leben lang in eine aussichtslose Lage manövriert.
  • Männer werden nicht fair beraten! Männer dürfen viele Beratungsstellen überhaupt nicht aufsuchen, weil diese Frauen vorbehalten sind. Wenn ein Mann endlich eine Beratungsstelle findet, die auch ihm offensteht, informiert diese Stelle die Männer meist nicht präventiv über die existenziellen und familiären Risiken, die auf sie zukommen, obwohl die Beratungsstellen ganz offensichtlich darüber Bescheid wissen: Schliesslich haben sie ja viele Frauen umgekehrt darüber beraten, wie man das Meiste aus dem Mann herausholt!
  • Die Anwaltskammer in Vorarlberg wird zunehmend durch Menschen repräsentiert, die sich selbst auf das Schüren von Ehekrieg spezialisiert haben. Durch diese Standesvertretung ist zu befürchten, dass der Stand der Anwälte zunehmend auf Beratung zu Streit und Rosenkrieg umschwenkt.

Die Männerpartei fordert daher:

  • Eine echte Männerberatung, die, als Ausgleich zu den unzähligen Frauenberatungen Männer schon vorbeugend vor Risiken und den Missständen im Familienrecht warnt und ihnen fair ihre Möglichkeiten aufzeigt. „Solange das Familienrecht dermaßen extrem zu Ungunsten von Männern verschoben ist, brauchen wir eine dezidierte Männerberatung“, so Hausbichler, „wenn alle Missstände eines Tages endlich repariert sein sollten, können wir jedoch die Aufteilung von Frauen- und Männerberatungen in eine ganzheitliche Beratung für alle auflösen.“
  • Die Umorientierung aller Beratungsstellen. Sie sollen künftig zu einem konstruktiven Miteinander  beraten, statt Egoismen zu fördern. Beratungsstellen sollen zur Eigenversorgung von Männern und Frauen beraten statt zur Unterhaltsmaximierung, zu stabilem Vaterkontakt und Doppelresidenz statt Vaterentfremdung und zu Bedacht bei gegenseitigen Beschuldigungen.
  • Die Führung der Beratungsstellen von einem unbefangenen Landesrat statt von der „Frauenlandesrätin“. Die wenigen Beratungsecken „für Männer“ werden von der Frauenlandesrätin und ihrer Frauenreferentin kontrolliert. Diese Unvereinbarkeit ist sofort zu beenden. „Der von der Männerpartei geforderte Landesrat für Solidaritätsfragen hätte damit eine der ersten Aufgaben vor sich!“, stellt Hausbichler den Zusammenhang zu einer weiteren Grundforderung der Männerpartei her.

„Solange die Beratungsszene in Vorarlberg von Männern zwar bezahlt wird, aber ihnen nicht offensteht, wird die Männerpartei der einzige ehrliche Ansprechpartner für alle betroffenen Männer und mitbetroffenen Frauen in Vorarlberg bleiben. Es liegt an der Landespolitik, ob die Männerpartei weiterhin zunehmend der einzige faire Partner in Vorarlberg bleiben soll!“, schließt der Vorarlberger Landesvorsitzende mit klaren Worten an die Landesregierung ab.
Hinweise:
Wahlprogramm für Vorarlberg: http://www.maennerpartei.at/sites/default/files/Maennerpartei-Landesprogramm-V-2014.pdf
Kandidaten: http://www.maennerpartei.at/sites/default/files/Maennerpartei-Kandidaten-V-2014.pdf
Bundesparteiprogramm: http://www.maennerpartei.at/files/Maennerpartei-Parteiprogramm-2013-01.pdf

Kontakt:
Hannes Hausbichler
Landesvorsitzender Vorarlberg
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456

2014-08-18
http://us1.campaign-archive2.com/?u=fc3c50ff9d416d2fb747b6901&id=ea4285fd2e&e=6437601fd0