Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

UNRECHT IM FAMILIENRECHT – Missbrauchsvorwurf – Sollen wir das Kind gehen lassen?

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Report #80

Unerträglicher Missbrauchsvorwurf: Sollen wir das Kind gehen lassen?

Betroffene
Vater: Heinrich Brenner*
Kind: Lena Brenner*, 4 Jahre alt
Tante: Birgit Brenner*
Großmutter väterlicherseits

Opfer aufgrund ihrer Erziehung
Stiefkind:  Tiffany Brenner, 10 Jahre alt*
Stiefnichte: Taylor Heinigl*

In der Verantwortung
Martina *, Mutter des Kindes
Jugendwohlfahrt und Bezirkshauptmannschaft eines Salzburger Bezirks
Bezirksgericht

Ort und Zeitraum:
ein Dorf in Salzburg, seit November 2016

Geschichte
Birgit Brenner ist voll Verzweiflung, Wut und tiefster Enttäuschung. „Wie kann so etwas in Österreich möglich sein?“, so stellt sie uns eine oft gehörte Frage, bevor sie uns ihr Herz ausschüttet.

„Pass Dir bei dieser Frau auf“, hatten Menschen aus dem Dorf Birgits Bruder Heinrich schon gewarnt, als es zwischen ihm und Martina zu funken begonnen hatte. Doch, wie so oft und menschlich verständlich, Menschen vertrauen ihrer neuen Liebe, auch wenn diese scheibchenweise etwas weniger schöne Details aus ihrem Leben offenbart. Martina hatte schon eine kleine Tochter, Tiffany. „Der Vater will sie nicht sehen“, so verschwieg Martina, dass sie den Kontakt verweigert hatte. Schon an diesem Punkt raten wir jedem Mann, doch zu hinterfragen, ob dieser Stehsatz vom anderen Vater, der sich nicht ums Kind kümmert, wirklich stimmt. Doch welcher frisch Verliebte hört darauf?

Tiffany entwickelt sich bedenklich, sie und ihre Cousine mütterlicherseits, Taylor, wirken bereits von Anfang an gefährlich frühsexualisiert. Birgit erzählt von Spielen der beiden in der Badewanne und von Vorgängen, auf Tiffanys Initiative, mit einem viel jüngeren Buben, welche uns die Haare zu Berge stehen lassen. Tiffanys Mutter Martina hört sich die Bedenken nicht lange an, sie findet das Verhalten ihrer Tochter völlig normal. Wie wohl Martinas eigene Vorgeschichte aussehen mag?

Wie auch immer, hinterher hat es niemanden überrascht: Natürlich scheitert die Ehe von Heinrich und Martina, und natürlich betrachtet Martina den Vater und seine ganze Familie plötzlich als Rivalen, welche sie fanatisch bekämpft, je lieber ihre Tochter Lena beim Vater und seiner Familie ist.

Den ersten Schlag führt Martina mit Heinrichs Stieftochter Tiffany. Diese behauptet, Heinrich habe sie missbraucht. Erst folgt der Schock, ein angsteinflößendes Strafverfahren beginnt, und jetzt darf Heinrich seine Tochter Lena nicht mehr alleine sehen. „Besuchsbegleitung“ ist nun die einzige Chance für Lena und ihren Vater auf Zeit miteinander.

Zum Glück darf Lenas Tante Birgit die Person sein, welche die Zeit des Vaters mit seinem Kind überwacht – vorerst.

Martinas nächster Schlag sitzt nochmals tiefer: Plötzlich behauptet sie, der Vater habe sein Kind missbraucht, als Birgit kurz weggesehen haben soll. Weder das eine noch das andere stimmt, schwört Birgit, doch wer glaubt der Schwester des Vaters? Lieber träumen Gericht und Jugendwohlfahrt wohl davon, dass die Tante eines Mädchens zur Komplizin des Vaters wird und dass ein ohnehin schon des Missbrauchs Verdächtiger sogar in Anwesenheit der Verwandten fröhlich weitermacht.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen den Behörden: Der Männerservice kennt immer mehr Jugendwohlfahrten und Richter, welche vor dem Offensichtlichen die Augen nicht mehr verschließen und wissen, was hier abläuft. Schon die Konstellation und Vorgeschichte von Martina und Tiffany, schon die Motivlage deuten sonnenklar auf Falschbeschuldigung hin. Doch Gericht und Ämter dieses Bezirks scheinen das nicht wahrhaben zu wollen.

Eine Betreuerin, welche fünf Tage in der Woche bei Martina ist, berichtet: Lena ginge es besser, seit sie ihren Vater nicht sehen darf. Wo ist hier die Kamera versteckt, bitteschön? Erst einmal fragen wir uns, warum Martina überhaupt eine Betreuerin für ihre zwei Kinder braucht, und noch dazu so oft. Die Verhältnisse bei ihr sind offenbar schon faul. Pervers ist der Fall schon, noch perverser ist jedoch der Umstand, dass sich die Betreuerin vermutlich von der Mutter vereinnahmen lässt, deren Geschichten wiedergibt und in der Jugendwohlfahrt nicht gerade Profis zu sitzen scheinen, welche die Wiedergabe solchen Unsinns zulassen oder sogar glauben. Warum Unsinn?

Weil uns nämlich die Untersuchung eines echten Profis vorliegt, welcher im September 2017, als die üblen Vorwürfe schon erhoben waren, feststellt: Es liegt eine, Zitat „gänzlich angstfreie und sehr innige Vater-Tochter-Beziehung“ vor. Jetzt dürfen Sie raten, warum die Amateure in diesem Spiel der Meinung sind, Lena ginge es besser: Nicht, weil es den Vater nicht mehr sieht, nein: Weil die Mutter das Kind nicht mehr terrorisiert, nicht mehr bestraft dafür, dass dieses den Vater so lieb hat?

Ähnlich befremdlich verhält sich eine Richterin, schildert uns Birgit: Diese „spürt“ förmlich in einer Verhandlung die Spannungen zwischen Martina und den väterlichen Verwandten, meint sie, ja, sie kann es fühlen – dass Martina die Ex-Schwiegermutter und den Vater hasst, also. Das sei sicher belastend, für das Kind, diese Spannungen, stöhnt die Richterin, und weiß sofort, was zu tun ist: Da ist es besser für das Kind, wenn es den Vater und die Großmutter gleich gar nicht mehr sieht. Mehr auf der Seite einer hasserfüllten Mutter kann ein Gericht gar nicht sein.

In einem der Telefongespräche, als Birgit einmal mehr ihr Herz ausschüttet, sprechen wir über einen Gedanken, den viele Betroffene hegen: „Sollen wir das Kind gehen lassen?“, meint Birgit, wenn sie daran denkt, unter welch gewaltigem Druck die kleine Lena steht. Darauf antworten wir auf tiefster Überzeugung, langjähriger Erfahrung und geben einen erfahrenen Kinderpsychologen wieder:

Geben Sie nicht auf! Ihr Kind wird es Ihnen niemals verzeihen. So eine Mutter wird ein Leben lang gegen den Vater und die väterlichen Verwandten hetzen und übelste Lügen verbreiten. Sie wird dem Kind weismachen, dass der Vater sein Kind nicht liebe und es gar nicht sehen wolle und dass er die Mutter mit dem Kind alleine gelassen habe.
Wenn Sie auch noch so oft bei dem Versuch auflaufen, um Zeit mit dem Kind zu kämpfen, produzieren Sie dabei zumindest jährlich neue Beweise. Mögen Ihre Anträge noch so oft von ignoranten Richtern abgelehnt werden: Ihr Kind will sich eines Tages objektive Beweise ansehen, egal, was Mutter und Vater sagen. Dann kann Ihr Kind nachlesen, was wirklich geschah, und es wird ihm schlagartig bewusst: Vater, Tante und Großeltern habe mich nie aufgegeben und immer in ihrem Herzen gehabt, und nimmt dieses unersetzliche Gefühl der Geborgenheit und Fürsorge für sein Leben dankbar mit. Dann kann für Sie eine neue Zeit mit Ihrem Kind beginnen.

Birgit will ausdrücklich, dass Medien über diese skandalöse Geschichte berichten, denn dieses Unrecht erträgt sie nicht.

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unertraeglicher-missbrauchsvorwurf-sollen-wir-das-kind-gehen-lassen/

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

UNRECHT – FAMILIENRECHT – Obsorge – Trennung – Scheidung – Richterin – Väter – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gesetze Österreich – Feminismus – Rechtsbeugung – Justiz – Gleichberechtigung Gleichstellung – Jugendamt – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

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Artikel:

Report #63

Unsere Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

Betroffene
Vater: Markus Minnitsch*

In der Verantwortung
Mutter des Kindes von Markus
Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt Wien
österreichisches Unterhaltrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, 2014 bis 2015

Geschichte
Markus Minnitsch ist 50 Jahre alt und seit 20 Jahren mit einem kleinen Unternehmen selbstständig. Kleinunternehmer wissen, wovon wir schreiben: Immer wieder gibt es Zeiten, in denen das Geschäft schlecht läuft. Gerade in diesen Zeiten arbeiten sie mehr denn je, um die Firma wieder zum Laufen zu bringen, und verdienen weniger denn je, weil kaum Zahlungen eintreffen und sie sich selbst manchmal einfach gar kein Gehalt auszahlen können, denn die Angestellten gehen vor.

In dieser schwierigen Lage befindet sich Markus Minnitsch 2014 und 2015. Jetzt kann er unsere Freunde von der Unterhaltsabteilung der „Kinder und Jugendhilfe Wien“ am wenigsten gebrauchen, denn diesen manchmal geradezu wie Wegelagerer Auftretenden fehlt vielfach jegliches Verständnis für Selbstständige, mehr noch: Gemeinsam mit vielen Rechtspflegern und Richtern am Gericht und vielen Frauenberatungen stellen sie Unternehmer gerne unter Generalverdacht, als ob diese ständig Geld verstecken würden, und ziehen bei ihnen besonders harte Bandagen auf.

Die „Kinder- und Jugendhilfe“ glaubt nun, Markus´ Tochter tatkräftig zu helfen, indem sie geradezu wahnwitzig fordert: Wenn das Geschäft von Markus schlecht läuft, soll er doch seine Firma schließen und sich woanders anstellen zu lassen.

Wie sehr würde dies wohl seiner Tochter helfen, überlegt sich Markus:

Er selbst würde keinen Job mehr finden. Niemand nimmt einen 50-jährigen, welcher seit Jahrzehnten gewohnt ist, sein eigener Chef zu sein. Der Arbeitslose, spätere Notstandshilfebezieher und zukünftige Sozialfall Nummer eins wäre durch unser Unterhaltsrecht schon geschaffen, doch damit nicht genug.

Natürlich würden Markus´ Angestellte ebenfalls ihre Arbeit verlieren, weil es die Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt so will, dass die Firma geschlossen wird. Diese, nach ihrem früheren Chef Markus, nächsten Sozialfälle werden sicher verstehen, dass sie nur zum „Wohl des Kindes“ ihren Job verloren haben.

Ach, und nicht zu vergessen: Wenn Markus schließlich praktisch unter der Brücke gelandet ist, kann er es sich schon rein finanziell nicht mehr leisten, seine Tochter in vernünftigem Rahmen oder Räumlichkeiten zu sehen, und so wird das Kind den Kontakt zum Vater verlieren. Dass es so endet, soll auch zum Wohl des Kindes sein?

Wenigstens spielt das Gericht bei diesem Irrwitz nicht mit, wohl auch dank der Unterstützung des befreundeten Vereins “Väter ohne Rechte“ für Markus.

Mehr denn je jedoch stellen diese Ereignisse einen Grund für Österreichs Jugendwohlfahrten dar, ihren Umgang mit Vätern zu überdenken, und ebenso einen Anlass für Väter, sich bei den unabhängigen Stellen wie „Väter ohne Rechte“ oder den Männerservice zu wenden, wenn sie mit Unterhaltsforderungen konfrontiert werden.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unsere-jugendwohlfahrt-mach-doch-deine-firma-zu/
Tags: Männerservice – Männerpartei Vaterlose Gesellschaft Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – Kindeswohl – Jugendamt Familienrecht

Montag werde ich weggewiesen

Am Montag werde ich weggewiesen

Dass frisch weggewiesene Männer den Männerservice kontaktieren, gehört zu unserem Alltag. Doch Fritz Aicher überrascht uns: Er meldet sich am Donnerstag, den 23. Februar, mit der Befürchtung, dass er am nächsten Montag weggewiesen werden soll.

Fritz ist schon darüber informiert, auf welche Weise viele schmutzige Scheidungen in der Realität ablaufen. Er weiß, dass eine Wegweisung nicht gerade selten zu den Instrumenten von Frauen gehört, um sich Vorteile in der Scheidung zu verschaffen. Was er dem Männerservice beschreibt, sind Anzeichen dafür, dass seine Frau ihn jetzt als Gefährder hinstellen wird und eine Wegweisung vorbereitet.

Im Augenblick ist Agnes nicht zu Hause. Am Montag wird sie zurückkehren. Wird Fritz´Befürchtung an diesem Tag wahr werden?

Der Männerservice hat mit ihm die wichtigsten Möglichkeiten besprochen, wie gegen mögliche Willkür vorgegangen werden könnte.

Wir werden Sie am Laufenden halten, ob wir im Fall Aicher die erste Wegweisung auf Ansage erleben.

 

Dieser Männerservice-Report wird aufgrund der Dringlichkeit in die bereits eingeplanten Aussendungen eingeschoben, daher die Nummer 35 ½.

Männerservice-Report #35 ½, Sonderausgabe, veröffentlicht am 25. Februar 2017

Betroffene
Vater: Fritz Aicher*
3 Kinder

In der Verantwortung
Agnes Aicher*

Ort und Zeitraum:
Seewalchen, Oberösterreich, vermutlich am Montag, den 27. Februar

*Die Geschichten aus dem Männerservice-Report wurden unter Genehmigung der Betroffenen veröffentlicht oder zumindest mittels keinesfalls nachverfolgbaren Pseudonymen und Daten anonymisiert. Sie können jederzeit vollständig und einwandfrei bewiesen werden. Für Details fragen Sie gerne jederzeit bei uns nach.

Kontakt

Büro, Zentrale:

Telefon: +43 (0) 664 100 33 01
Email: kontakt@maennerservice.at

Obmann:

Hannes Hausbichler
Telefon: +43 (0) 664 786 74 56
Email: hannes.hausbichler@maennerservice.at

 

Männerservice

Wir sind auf Ihrer Seite

http://www.maennerservice.at/am-montag-werde-ich-weggewiesen/

Tags: Männerberatung – Vorarlberg – Wegweisung

SKANDAL – Mindestsicherung u. Wohnbeihilfe

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, M.E. eine Menschenrechtsverletzung in Österreich!
Der Anspannungsgrundsatz verstößt auch gegen das Diskriminierungsverbot.

Admin Familie Familienrechte, am 22-11-2016

Artikel:
Nicht einmal Mindestsicherung und Wohnbeihilfe lassen sie mir! – Männerservice

Vater abgezockt – Männerservice Österreich

Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!
1Mänerservice

Rainer Carneval lebte mit der Mutter seiner Kinder 10 Jahre zusammen und hatte die Kinder partnerschaftlich gut versorgt. Die Mutter seiner Kinder wollte in dieser Zeit stets, dass Rainer an einer anderen Wohnadresse gemeldet bleibt. Die Gründe dafür hat sie nie so recht verständlich geäußert, doch Rainer ist ihrem Wunsch damals nachgekommen.

Letztendlich geschieht die Trennung Ralfs von seinen Kindern im Jahre 2012, auf Wunsch der Mutter seiner Kinder.

Wie so oft, versucht ein Vater, sich in einer emotional belastenden Lage durch die Trennung von seinen Kindern erst einmal zurechtzufinden, doch über das Jugendamt fordert die Mutter seiner Kinder gleichzeitig schnell sehr hohen Unterhalt. Eine Forderung schockiert Rainer ganz besonders:

Auf einmal behauptet seine frühere Partnerin, sie habe nie mit Rainer zusammengelebt! Daher sei sie berechtigt, über die letzten 3 Jahre den Unterhalt rückwirkend ausrechnen zu lassen und zurückzufordern.

Sie fordert sogar von ihm eine Bestätigung, dass er nie mit ihr im gemeinsamen Haushalt gelebt habe, mit den Worten: „Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!“

Für Rainer beginnt nun ein Spießrutenlauf um seine Existenz. Zwar gibt selbst ihr Anwalt einmal zu, dass dieser gemeinsame Haushalt doch bestanden hätte, mehr noch: Er gibt zu, dass der rückwirkende Kindesunterhalt gar nicht für die Kinder sein soll, sondern eine persönliche „Altersvorsorge für die Kindesmutter“! Doch Rainer geht es wie vielen Vätern in Österreich: Fassungslos kann er zusehen, wie solche klaren Beweise einfach ignoriert werden.

Männerservice-Report #10, Veröffentlicht am 30. September 2016

Betroffene
Vater: Rainer Carneval
Kinder
Verwandte: Gattin aus zweiter Ehe

In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Amt für Jugend und Familie („Jugendamt“) Wien (10. Bezirk)
Anwalt

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 2012

Kinder als Waffe – Trennungsväter

Es ist Ferienzeit – und für nicht wenige Väter nach einer Scheidung oder Trennung stellt sich die Frage:
Kann ich mit meinen Kindern auch einen Teil der Ferien verbringen?
Das Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) ist dafür die rechtliche Grundlage.

Experten-Talk zum Thema „Trennungsväter“ mit Hannes Hausblichler (Männerservice) und Vater Günther Hellrigl.

Guten Morgen Österreich, am 19-07-2016
Tags: Familienrecht – Zahlväter – Zahlvater – Erziehung – Familie – Kinder –  Kindeswohl – Österreich – gemeinsame Obsorge – Väter Artikel Video – Vorarlberg

„Ich möchte mein Kind alleine erziehen“ – Trennungsväter

Es ist Ferienzeit – und für nicht wenige Väter nach einer Scheidung oder Trennung stellt sich die Frage: Kann ich mit meinen Kindern auch einen Teil der Ferien verbringen?

Das Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) ist dafür die rechtliche Grundlage.

Experten-Talk zum Thema „Trennungsväter“ mit Hannes Hausblichler (Männerservice) und Vater Florian Strohmaier.

Guten Morgen Österreich, 19-7-2016
Tags: Alleinerzieherin – Zahlväter – Familienrecht – Video – Frauenpolitik – austria family law leaks  – Gesetze Österreich –  Gleichberechtigung Gleichstellung –  Justiz – Richter – Kinder –  Kinderrechte – Scheidungs Videos – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Mutter – Vater – Väter –  Vaterlose Gesellschaft – psychische Gewalt – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge