„Kindesabnahme als Familienzerstörungswaffe“ – Internationalen Konferenz VICTIMS MISSION

VICTIMS MISSION organisiert internationale Konferenz am 28. Mai in Wien

Wien (pts020/19.05.2016/13:00) – Der gemeinnützige Verein VICTIMS MISSION lädt zur internationalen Konferenz „Kindesabnahme als Familienzerstörungswaffe“ ins Grand Hotel Wien am 28. Mai 2016 ein. Vorträge zum Thema halten Beate Kelly, Mag. Josef Maitz, Gerda Ressl, Cara St. Louis und Dr. Henning Witte. Anschließend gibt es eine Publikumsdiskussion.

1. Begrüßung, Einleitung und Moderation übernimmt Sissi Kammerlander.

Zitat: „Kindesabnahme ist psychologische Kriegsführung gegen die Zivilbevölkerung“

 

2. Beate Kelly (Hungary/Malta): Alien Children

International Conference „Child Abduction as a Weapon of Family Destruction“ (English):

VICTIMS MISSION Organises International Conference 28 May in Vienna, Austria

Beate Kelly is the grandmother of a cosmopolitan family. She was born with Hungarian nationality, grew up in Germany and has lost her grandchild by illegal actions of the child welfare office and family court. She received a medal of honour for 25 years of voluntary work for the Bavarian Red Cross (crisis intervention in rescue services). In 2010 she was a central actor in the exposure of mistreatment of the elderly in the AWO Markt Schwaben Bavarian care home. In August 2015/January 2016 the author and activist filed a report to the International Criminal Court in The Hague and the General Secretary of the United Nations regarding illegal abductions of children and other crimes. Her publication „Il Germanizi – Jugendamt Deutschland and the c(h)ase of children in Gozo“ tells the story of the child welfare office refugees in Malta and the methods German Jugendamt and family courts are using to get hold of children. (pdf version via http://www.alienchildren.com available from June 2016). Press releases are available on request.
https://www.change.org/p/un-security-…

Excerpts from a letter to the Secretary General Ban Ki-moon by Beate Kelly:

Dear General Secretary Mr Ban-ki Moon, Ladies and Gentlemen of the UN Security Council,
Unfortunately, I must continue with a very sad and horrifying subject regarding children and families (…) As you were informed by the organisation „Trennungsvaeter e.V“ in 2013 about the situation of abductions by an organisation in Germany called the Jugendamt, which acts without any supervising authority and takes children from their families, in many cases without even a court order (…) The case of „Chantal“, who was placed in a family of drug addicts and subsequently suffered a fatal methadone overdose, is only one of innumerable cases of children’s deaths (…) Mothers, fathers, grandparents and/or other relatives who have care and custody of a child are accused of suffering from mental illness and declared to be unable to bring up a child (…) I am not only addressing a flaw in the system. I am talking about violation against Children’s Rights, Human Rights and Disabled Rights, furthermore about crimes that, accordig to the UN Convention of Human Rights and the Rome Statute, seem to display the characteristics of war crimes.

Full Text: https://www.change.org/p/un-security-…

Source:
http://www.pressetext.com/news/201605…

 

Video bei 56m12sKommentar eines Vaters in Österreich:

Exfrau Super Nanny u. Ausbildnerin vom Jugendamt klebt Kinder den Mund zu . . .

 

3.Gerda Ressl (Österreich):

Gewalt und Macht gegenüber Schwächeren haben sich nicht geändert

„Es liegt an uns, im Sinne der UN-Konvention dafür zu kämpfen, dass sich das ändert.
Ich habe eine 53-jährige lernbehinderte Tochter, habe seit 50 Jahren mit dem Behindertenbereich zu tun und bin Vorsitzende des Vereins BEHINDERTENOMBUDSMANN, einer Art Selbsthilfegruppe von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen.“ (Zitat Gerda Ressl)

Sissi Kammerlander 
Video bei 13m46s – Zitat aus der Analyse

Macht Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern Kinder krank?“ von Prinz/Gresser NZFam 21/2015http://www.NZFam.de : „Die Studien über die Folgen von Kontaktabbruch eines Kindes zu leiblichen Eltern kommen mit unterschiedlichen Ansätzen zu dem Ergebnis, dass ein Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen der Kinder einhergeht, die teilweise lebenslang anhalten.“

 

4. Cara St. Louis (USA): Abduction of the Child by the State Predator

Cara St.Louis is a writer, teacher, activist and speaker hailing from the American Southwest, infused with the old spirit of the sovereign individual. She has been and continues to be committed to Waldorf School’s teaching, which is a pedagogy centered around protecting the Imagination of the human being. She has been a journalist for such publications as Veterans Today and is the author of several books including Consolata’s Companion, about the dark side or archontic presence in our lives. The Sun Thief is a thinly fictionalized thriller about the murder of her mother who had a top Navy security clearance, and a pilot who steals a chemtrail plane. Dangerous Imagination, Silent Assimilation is the paradigm shifting book which flings the doors open to expose the vast coordinated manipulations to control and dominate humanity.

She is a former producer at The People’s Voice TV in London. Currently, she is at work on two projects: One is the follow-up to Dangerous Imagination. It is called The Workbook and is a series of stand-alone episodes, if you will. The first is out and is called False History, The Great Remembering. She has a project on the Celtic Hearth upcoming with master dowser and monolith theoretician, Maria Wheatley…also the daughter of novelist Dennis Wheatley. She has been a regular at International conferences this last few years, including one upcoming at the Bases Project in England. In late July, she embarks on a lecture tour Down Under.
http://vortexcourage.me/buy-the-book-…

From Dangerous Imagination, Silent Assimilation by Cara St. Louis and H. Kautz-Vella: „It was in 1923, as the Frankfurter Schule began its work (…) We are concerned here with a long-ranging, brilliantly conceived and really sinister operation (…) and without giving us any indications of its future plans – the school recommended the following, almost verbatim: (…) the creation of racist-crimes (…) sex education instruction for children (…) gigantic immigration waves, in order to destroy the identity (…) An unreliable legal system with prejudices vis-à-vis crime victims (…) a demand for the disintegration of the family“.

 

5. Mag. Josef Maitz (Österreich):

Die elterliche Verantwortung zurückgeben. Mag. Josef Maitz ist Jurist und selbst betroffener Vater, berät und begleitet Mütter, Väter und Großeltern, die fürchten, ihre Kinder zu verlieren, oder die ihre Kinder wieder zurückbekommen möchten, nachdem das Jugendamt sie geholt hat.
Aus rund sieben Jahren Beratungspraxis mit hunderten Fällen kann Mag. Maitz nicht nur die Lehren daraus verallgemeinern, sondern auch über Langzeitfolgen und Entwicklungen berichten.
Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Seine Praxiserfahrung betrifft alle österreichischen Bundesländer sowie transnationale und transkulturelle Elternbeziehungen.
Der Staat gibt Milliarden für die Konfliktsteigerung und Zerstörung der Familien aus, aber nichts, um den Familienzusammenhalt zu fördern.
Kindesentzug ist zu einem Industriekomplex geworden.
http://www.inev.at

 

6. Sissi Kammerlander Verein VICTIMS MISSION:
Zitat: „Kindesabnahme ist psychologische Kriegsführung gegen die Zivilbevölkerung“

E-Mail: info@victimsmission.com
Website: http://www.victimsmission.com

 

7.  Dr. Henning Witte (Schweden): Mindcontrol

Dr. Henning Witte ist Rechtsanwalt in Stockholm und Herausgeber von
http://www.whitetv.se
welches sich auf die Aufdeckung der Mind Control Technologie spezialisiert hat, die gefährlichste Geheimwaffe der Welt. White TV ist inzwischen der beliebteste alternative Informationskanal in Schweden.

Weitere Info: http://www.witte.se/indexde.htm
https://www.youtube.com/watch?v=7u9xF…

 

Wien (pts020/19.05.2016/13:00) –
http://www.pressetext.com/news/201605…

Terror Zwangsadoption «Sie nahmen mir den Buben sofort weg»

Ich behaupte, dass jede Adoption von Kindern unter 14 Jahren eine ZWANGSADOPTION ist, weil der „Wille des Kindes“ NICHT berücksichtigt wird!!!
Die gesamte Adoption unter 14 Jahren gehört m.M. nach verboten.

Die derzeitige Anonymität der leiblichen Eltern ist ein Verbrechen an den Kindern und ist eindeutig eine Mescherrechtsverletzung. Deutschland hat durch die Bundesverfassung im Jahr 2015 und Druck des Verein Spenderkinder, per Gesetz die Anonymität aufgehoben.
Durch eine 100 jährige Datenbank muss spätestens jeden Volljährigen ermöglicht werden den Namen, Geburtsdatum, letzten Wohnort zu erfahren.
Jedes Kind hat das Recht regelmässigen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern von Geburt an  lt. UN-Kinderrechtskonventionen.

Admin Familie & Familienrecht, am 26.10.2015

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Heime, Schläge, Zwangsarbeit: Maria Magdalena Ischer erlebte den Terror der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis 1981 in der Schweiz praktiziert wurden. Ein erschütternder Lebensbericht – aufgezeichnet vor ihrem Tod im Frühling.

von Fredi Lerch

Schlafraum im Loryheim Münsingen: Eine der Stationen auf Maria Magdalena Ischers unglaublicher Odyssee in Zeiten der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Aufnahme von 1970. Foto: Reto Hügin © StAAG/RBA

«Geboren wurde ich im Sommer 1949 im Frauenspital Bern unter dem Namen Maria Magdalena Nadalet. Das ist der Name meiner Mutter, einer Italienerin aus Limana, nördlich von Venedig. Später hat mein Vater sie wegen mir geheiratet. Aber die beiden hatten es nie gut. Der Mutter gelang es später, zwei Freundinnen zur Aussage zu bewegen, mein Vater habe meine Mutter gezwungen, auf den Strich zu gehen. Er wurde deshalb als Zuhälter verurteilt und sass einige Zeit im Gefängnis Thorberg. Aber für mich blieb er während meiner Kindheit die einzige Person, die zu mir hielt und der ich vertraut habe. Obwohl ich ihn selten sah, war er mein Ein und Alles. Und ich war seine Sissi, seine Prinzessin. Wir hatten eine fast telepathische Zusammengehörigkeit.

Aufgewachsen bin ich vor allem in Heimen, meistens also hinter Mauern: Schon mit einem Jahr war ich im Klösterli Baden, dann im baselländischen Mariahilf Laufen, im berühmt-berüchtigten Kinderzuchthaus Rathausen im Luzernischen, im Jugendheim Bümpliz bei Bern, im Sankt-Gallischen in Altstätten und Rebstein, in einer Pflegefamilie im aargauischen Sins.

Ich erinnere mich, dass wir in Baden als Zwei- oder Dreijährige wegen einer Kissenschlacht von den Klosterfrauen kniend an die Heizkörper gebunden und gezwungen worden sind, auf den seitlich ausgestreckten Händen je einen Schuh zu halten, in meiner Erinnerung stundenlang. Ich erinnere mich, dass man uns in Laufen immer wieder kopfüber in die grossen Waschzuber gesteckt hat, bis wir fast erstickten, wenn wir zu spät aus dem Kindergarten ins Heim zurückgekommen sind. Ich erinnere mich, dass ich in Rathausen mit dem Rohrstock verprügelt wurde und dass mich dort mein Vormund zwang, Randensalat, den ich nie vertragen habe und deshalb erbrochen hatte, noch einmal zu essen. Und zwar hat er mich so lange immer wieder geschlagen, bis der letzte Rest weg war. Und wenn ich in Rathausen am ganzen Körper blau gewesen bin von den Schlägen, hat man meinen Vater angerufen und ihm seinen angekündigten Besuch abgesagt, weil ich böse gewesen sei. Man konnte mich ja in meinem zerschlagenen Zustand nicht gut vorzeigen.

Angedrohte Zwangssterilisation

Maria Magdalena Ischer, Zwangsversorgte: «Damit ich überleben konnte, musste ich Seele und Körper trennen.»

Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Ich musste während der ersten zwanzig Jahre kämpfen, um überhaupt zu überleben. Und damit ich überleben konnte, musste ich irgendwann Seele und Körper trennen. Sonst wäre ich kaputtgegangen. Sonst hätte ich Selbstmord gemacht. Oft habe ich mich in jenen Jahren wie von aussen gesehen. Andere sind damals zerbrochen. Mich konnte man nicht brechen. Ich wollte immer wieder wissen, wieso man mit mir so umging. Und dafür wurde ich wieder bestraft.

Als ich knapp vierzehn Jahre alt war, lebte ich in einer Pflegefamilie in der Nähe des luzernischen Nottwil. Dort versuchte der Pflegevater, mich zu vergewaltigen. Ich konnte mit knapper Not fliehen, nachts, barfuss. Irgendeinmal stand ich in der Gaststube eines Wirtshauses. Auf meine Bitte hin telefonierte man dort meiner Mutter. Sie holte mich mit ihrem zweiten Mann ab. Kurz darauf wurde ich in die Psychiatrische Klinik Münsingen im Kanton Bern eingeliefert, angeblich, weil man ein Gutachten machen müsse, ob ich die Wahrheit sage. Obschon das Gutachten ergab, dass ich tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte, steckte man mich in eine geschlossene Abteilung und pumpte mich mit Medikamenten voll.

Knapp zwei Jahre später, im Herbst 1965, lernte ich Peter M. kennen. Er verführte mich. Ich hatte keine Ahnung, weil ich nie aufgeklärt worden war. Mein Pech war, dass ich gleich schwanger wurde. Meine Mutter und ihr zweiter Mann sagten: ‹Dieser Bastard kommt uns auf keinen Fall ins Haus.› Deshalb kam ich zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik Münsingen. Weil ich laut den Akten, die es dort ja bereits gab, psychotisch war, sah man für mich einen Schwangerschaftsabbruch und eine Zwangssterilisation vor. Peter M., der Vater meines Kindes, war in jener Zeit im Militär.

Mir war klar, dass ich als Katholikin eine einzige Chance hatte, nämlich mit dem katholischen Priester in Kontakt zu kommen, der auf dem Areal verkehrte. Das gelang, und ich sagte ihm, man wolle das Kind in meinem Bauch ermorden. Der Priester half mir. Weder Schwangerschaftsabbruch noch Zwangssterilisation wurden durchgeführt. Dafür kam ich in Münsingen ins Loryheim. Für mich war das ein Gefängnis, und bald einmal haute ich ab. Die Polizei verfolgte mich mit Schäferhunden, fing mich ein und schickte mich mit dem Gefängniswagen der Eisenbahn nach Bern. Und von dort brachte man mich in die Erziehungsanstalt Lärchenheim in Lutzenberg über dem Rheintal. Dort war es so, dass die Eltern für das Heim bezahlten und ich hochschwanger Zwangsarbeit machen musste. Am Tag vor der Geburt war ich krank und fiebrig und musste den ganzen Tag mithelfen, ein Einfamilienhaus zu putzen.

Mein Sohn kam tags darauf, am 31. Juli 1966, im Spital Heiden zur Welt. Ich hatte hohes Fieber. Die Hebamme sagte bloss, ich hätte ja auch das Vergnügen gehabt, sonst wäre ich nicht schwanger geworden. Deshalb müsse ich jetzt nicht jammern. Bei der Geburt hat man nicht geschnitten, deshalb war danach der ganze Dammbereich zerrissen. Im Geburtsraum spottete jemand, kaum war der Bub auf der Welt, wegen der leicht dunkleren Haut: ‹Typisch, auch noch ein Neger!› Sie nahmen mir den Buben sofort weg. Weil ich aber wusste, dass mein Kind eine dunklere Haut haben musste, fand ich es im Säuglingszimmer sofort, holte es zu mir und nahm es bei der Rückkehr ins Lärchenheim mit. Die einzige Person, die mich damals im Spital besucht hat, war mein Vater. Weil er sich einen Thomas wünschte, habe ich den Buben Thomas genannt.

Einige Zeit später kam es im Lärchenheim zu einer Nacht- und Nebelaktion. Eines Abends beim Einnachten fuhr ein Auto vor. Leute der Vormundschaftsbehörde Bern kamen ins Heim, packten meinen Sohn in eine blaue Tasche und gingen sofort wieder. Ich rannte ihnen nach und hinter dem Auto her. Seit jenem Abend habe ich Thomas nie mehr gesehen. Hundertprozentig sicher bin ich, dass ich nie eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.

Gefängnisausbruch, dann Einzelhaft

2010, während der Suche nach meinen Akten, ist mir ein Brief von Peter M. ausgehändigt worden. Er stammt vom 3. August 1966. Darin heisst es: ‹Madelaine, Du darfst unseren Sohn nie und nimmer weggeben! Denn das könnte ich Dir nie verzeihen! Nur Mut, Madelaine, Du wirst Deinen Sohn immer bei Dir haben. Bitte Madelaine, hab noch ein paar Tage Geduld. Denn ich werde noch diesen Monat zu Dir kommen.›

Ich habe ihn nie mehr gesehen. Ihm hat man damals offenbar gesagt, ich hätte den Buben zur Adoption freigegeben; mir, Peter wolle nichts mehr von mir wissen. Letzthin habe ich ihn angerufen. Es war ein unangenehmes Telefon. Er hat gesagt, es sei ja nicht sicher, dass das Kind damals von ihm gewesen sei.

Nach dem Raub meines Sohns bin ich im Lärchenheim durchgedreht. Ich habe derart getobt, dass man mich schliesslich in den Kanton Bern abgeschoben hat. Ich kam zuerst ins Bezirksgefängnis der Stadt Bern und danach direkt ins Frauengefängnis Hindelbank. So konnte ich mein Kind nicht mehr suchen, und man hatte vor mir Ruhe. Das war Anfang Juli 1967.

Ich erinnere mich, dass ich in Hindelbank den Direktor Meyer angefallen habe. Obschon ich klein und schmal war, gelang es mir, ihn zu Boden zu werfen und zu würgen. Ich schrie ihn an, wenn ich schon hier sein müsse, könne ich ihn geradeso gut umbringen, dann könne ich zumindest einmal mit der Polizei reden. Man hat mir durch die Kleider hindurch eine Spritze in den Hintern gemacht und mich dann im Keller ins Cachot geworfen.

In Hindelbank träumte ich, dass mein Vater bei einem Autounfall ums Leben komme. Zwei, drei Monate später ereignete sich zwischen Lausanne und Murten genau dieser Unfall. Mein Vater starb. Die Beerdigung fand in Murten statt. Ich durfte hingehen, und zwar im Gefängniswagen der Eisenbahn, in Begleitung einer Wärterin. Am Grab meines Vaters stand ich dann gefesselt mit Handschellen. Mit siebzehn und ohne dass ich zuvor je ein Delikt begangen hatte.

Dann bin ich in Hindelbank ausgebrochen. Ich war gut im Klettern. Durch das WC-Fenster in den Innenhof und von dort über den hohen Zaun. Ich bin mehrere Meter hinuntergesprungen, mir war es scheissegal, ob ich mich verletze. Auch der Tod konnte nicht schlimmer sein, er wäre eine Erlösung gewesen. Ich habe mich nach Winterthur durchgeschlagen und kam bei einem Pfarrer unter. Er überzeugte mich, nach Hindelbank zurückzukehren, indem er mir versprach, er setze sich dafür ein, dass ich wegen der Flucht nicht bestraft würde. In Hindelbank kam ich danach zuerst ins Cachot und danach drei Monate in Einzelhaft.

Viele Jahre Zwangsarbeit

Insgesamt sass ich fünfzehn Monate in diesem Frauengefängnis, dauernd gequält von der Frage: Wo ist mein Bub? Und hat er nun dasselbe Schicksal, das ich gehabt habe? Unterdessen besitze ich einen Briefwechsel aus diesen Monaten zwischen dem kantonalbernischen Jugendamt und der Justizdirektion. Daraus geht hervor, dass es bis zum Schluss meiner Haftzeit kein rechtsgültiges Dokument für meine Einweisung ins Gefängnis gab. Der Briefwechsel endet mit einem Schreiben des Polizeidirektors an den Regierungsrat Robert Bauder vom 20. November 1968. Darin steht: ‹Die Überführung der Maria Magdalena Ischer vom 4.7.1967 in die Anstalten von Hindelbank erfolgte ohne unsere Zustimmung; der Einweisungsbeschluss der Vormundschaftsbehörde Bern vom 28.3.1967 wurde von uns nicht akzeptiert. Die Tochter hielt sich somit während über eines Jahres ohne gültigen Rechtstitel in der Erziehungsanstalt auf.›

Viele Jahre lang musste ich in diesem Land Zwangsarbeit leisten, vom Kartoffelnauflesen mit fünf bis zur Arbeit in der Wäscherei des Frauengefängnisses mit achtzehn. Wobei: Die strafrechtlich Verurteilten dort verdienten immerhin ein Pekulium, wir Administrativen verdienten gar nichts. Ich erinnere mich, dass ich dort mehr als einmal Brot gegessen habe, das Fäden zog und voller Maden war. Als ich im Herbst 1968 entlassen wurde, drückte man mir eine Zwanzigernote in die Hand und sagte, ich käme ja sowieso schnell wieder. Als ich zwanzig wurde, hatte ich keine Ausbildung, und der Staat hat für mich keinen Rappen AHV einbezahlt. Mein Berufswunsch wäre gewesen, Juristin zu werden. Später habe ich zeitweise angeschafft, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Heute lebe ich von einer Minimalrente mit Ergänzungsleistungen. Mir hat die Schweiz mein ganzes Leben versaut. Ich habe nie eine Chance bekommen.

Letzthin war ich in Bern auf dem Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, weil ich endlich einen Kontakt zu meinem Sohn Thomas will. Man sagte mir nur, mein Sohn habe zwei Töchter und wolle keinen Kontakt mit mir. Aber ich kann nicht abschliessen, solange ich nicht sicher bin, dass er die Wahrheit weiss. Man hat ihm ja sicher immer erzählt, seine Mutter sei eine Hure und eine Verbrecherin gewesen. Aber ich war beides nicht. Ich hätte ihn nie freiwillig hergegeben, nie. Um kein Geld der Welt. Und jetzt weiss ich nicht einmal, ob mein Sohn von den Behörden nicht verkauft worden ist. Er war ja ein schönes Kind, schwarze Haare, blaue Augen. Und man weiss ja, dass die schönen Kinder damals verkauft worden sind.

Ich kann akzeptieren, wenn Thomas mich heute nicht mehr sehen will. Alles, was ich mir von ihm wünsche, ist ein handgeschriebener Brief, in dem er schreibt, wie ers gehabt hat, und mir bestätigt, dass er meine Geschichte kennt, und ein Foto. Wenn er ein bisschen etwas von meinem Herzen hat, wird er mir das nicht verweigern. Sobald ich diesen Brief habe, werde ich alles akzeptieren können.»

Maria Magdalena Ischer ist Ende März dieses Jahres im Zürcher Sterbehospiz an Krebs gestorben. Laut einer guten Freundin habe sie es dort so schön gehabt wie noch nie in ihrem Leben. Ihren Sohn hat sie nie getroffen. «In anderen Sphären werde ich ihn aber wiederfinden», habe sie zuletzt gesagt.

Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Der Vorschlag des Bundesrats

Endlich wird es konkret: Ende September ist die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf für die Entschädigung von Verdingkindern und anderen Opfern von Zwangsmassnahmen abgeschlossen worden. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, die im Dezember 2014 unter Federführung von Guido Fluri, einem ehemaligen Heimkind, eingereicht worden war.

Die InitiantInnen begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats, die «ganz im Zeichen der historischen Gerechtigkeit» stehe, zumal viele ihrer Forderungen aufgenommen seien – in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Archivierung ebenso wie in der Akteneinsicht für betroffene Personen. Gewürdigt wird zudem, dass möglichst viele betagte und gesundheitlich angeschlagene Opfer noch von der «Wiedergutmachung» profitieren sollen.

In einem wesentlichen Punkt jedoch gehen die Vorstellungen auseinander: beim Gesamtbetrag für die Solidaritätsbeiträge. Derweil der Bundesrat hierfür 300 Millionen Franken vorsieht, beharren die InitiantInnen auf einem Fonds von 500 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit maximal 15 000 lebenden Opfern rechnet, gehen sie von rund 20 000 Anspruchsberechtigten aus: «Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25 000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffenen nicht akzeptabel», schreiben die InitiantInnen. Neben den rund 10 000 lebenden Verdingkindern erwähnen sie insbesondere die gegen 10 000 ehemaligen Heimkinder, die körperlich und/oder seelisch misshandelt, missbraucht oder mittels Zwangsarbeit ausgebeutet wurden.

Im Dezember soll die Botschaft bereit sein. Voraussichtlich wird die Vorlage ab dem Sommer 2016 im Parlament behandelt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine sechsmonatige Frist zum Einreichen der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag vorgesehen, sodass frühestens im Herbst 2017 mit den Auszahlungen begonnen werden könnte.

Die Vernehmlassungsantworten machen Hoffnung, dass der Gegenvorschlag parlamentarisch abgesegnet und das Bekenntnis, die Aufarbeitung voranzutreiben und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, umgesetzt wird. Momentan stemmt sich einzig die SVP dagegen.

Im Lauf der letzten Jahre gab es zwar erste Schritte zur Rehabilitierung: An einem Gedenkanlass im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung; ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Derzeit gibt es nur einen Soforthilfefonds, aus dem bislang 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt wurden (durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person).

Adrian Riklin

Zeitgeschichtliche Recherche

Wegen «Liederlichkeit» weggesperrt

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zwangsadoption kaum aufgearbeitet ist, erteilte der Verein Netzwerk-verdingt dem Journalisten und ehemaligen WOZ-Redaktor Fredi Lerch einen Rechercheauftrag. Lerch hat darauf im Stadtarchiv Bern rund vierzig Adoptionsdossiers aus der Zeit bis Ende der siebziger Jahre studiert. Mit zwei betroffenen Müttern hat er ausführliche Gespräche geführt (das eine davon ist hier ungekürzt abgedruckt).

Beeindruckt habe ihn bei dieser Arbeit, so Lerch, neben der Tragik der Einzelschicksale insbesondere die Unvereinbarkeit von mündlichen und schriftlichen Quellen: «Abgesehen davon, dass unbestrittenermassen nicht jede Adoption eine Zwangsadoption gewesen ist, ist aus den schriftlichen Dokumenten Zwang im Sinn von Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Erpressung, Gewaltanwendung höchstens ausnahmsweise ersichtlich.» Ausübung von Druck auf die zumeist ledigen und mittellosen Mütter müsse aus den Dokumenten implizit, mit «logischer Fantasie» erschlossen werden und bleibe so ein Stück weit spekulativ. Andererseits wurde Lerch in den Gesprächen «mit der Schilderung von gnadenlosen Zwangslagen und einer behördlichen Brutalität konfrontiert, die auch dann noch unmenschlich gewesen wäre, wenn sie in allen Teilen vom Gesetz gedeckt gewesen sein sollte».

Aus dem zusammengetragenen Material hat Lerch einen grossen Text verfasst, der im Oktober 2014 als Broschüre veröffentlicht wurde. Es ist die bislang fundierteste monografische Darstellung der Zwangsadoption in der Schweiz.

Adrian Riklin

Fredi Lerch: «Zwangsadoption. Eine zeitgeschichtlich-journalistische Recherche im Auftrag des Vereins Netzwerk-verdingt». Bern 2014. 
Als PDF unter: tinyurl.com/zwangsadoption

Nr. 43/2015 vom 22.10.2015
https://www.woz.ch/-63b9

 

Leihmutter für schwules Paar – Drei Babys ohne Mutter !

Kinderhandel – Kann man Kinder kaufen oder bestellen?

Haben Spenderkinder das Recht zu erfahren wer ihre wirklichen leiblichen Eltern sind?

 

Artikel:

Eltern durch Leihmütter

Zwei Männer und drei Babys

Das homosexuelle Paar Axel und Jürgen Haase wünschte sich Kinder. Um das möglich zu machen, fanden sie im Ausland zwei Eizellspenderinnen und zwei Leihmütter. Das Porträt einer ungewöhnlichen Familie.

Die Zwillinge Anna und Alisha schrieben Anfang des Jahres Geschichte: Zum ersten Mal wurden Kinder im deutschen Geburtenregister ohne eine Mutter eingetragen, dafür mit zwei Vätern. Das schwule Paar hatte lange dafür gekämpft. Und auch bei ihrem ersten Kind Jasmin stellten sich Axel und Jürgen Haase einer monatelangen juristischen Auseinandersetzung. Denn die drei Mädchen wurden von zwei verschiedenen Leihmüttern in Indien und in den USA ausgetragen. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten.

Jasmin Haase ist inzwischen fünf Jahre alt. Die Zwillinge Alisha und Anna sind zwei. Die drei Kinder und der gemeinsame Alltag mit ihnen sind für Axel und Jürgen Haase ein Riesenglück. „Unsere Kinder sind völlig normale Kinder. Und wir sind völlig normale Eltern“, sagt Axel Haase. Doch das stimmt sicher nur zum Teil, denn hinter ihnen liegt eine ungewöhnliche Familiengründung.

Das schwule Paar wünschte sich über Jahre, eine Familie zu werden. Axel und Jürgen Haase hatten sich schon als Teenager kennengelernt, nach wenigen Jahren waren sie in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Die Männer wussten, dass sie zusammenbleiben wollten. Mittlerweile leben sie seit mehr als 20 Jahren miteinander, nach 15 Jahren ließen sie ihre Partnerschaft beim Standesamt eintragen.

„Vom Thema Adoption haben wir uns verabschiedet“

Kinder zu adoptieren wurde den beiden Männern allerdings verwehrt. „Es gibt so viele Kinder, denen wir hätten helfen und ihnen ein neues Zuhause geben können“, so Jürgen Haase. Deshalb reiste sein Partner über zwei Jahre immer wieder für mehrere Wochen nach Ruanda. Er besuchte Kinderheime, knüpfte Kontakte und baute Vertrauen auf. Doch die Behörden in Ruanda trafen keine Entscheidung. „Es hat zwar nie jemand ‚Nein‘ gesagt, aber ‚Ja‘ hat auch keiner gesagt. Und dann haben wir nach zwei Jahren die Reißleine gezogen und uns vom Thema Adoption verabschiedet“, erklärt Jürgen Haase.

Die Männer suchten nach alternativen Möglichkeiten, ein Kind zu bekommen. Nach eingängigen Recherchen kümmerten sie sich intensiv um das Thema Leihmutterschaft. Dabei werden einer Spenderin reife Eizellen entnommen. Diese werden mit dem Samen des Vaters befruchtet. Die künstlich befruchteten Eizellen – die Embryonen – werden anschließend einer anderen Frau, der Leihmutter, eingepflanzt. Sie trägt das Kind bis zur Geburt aus, ist aber nicht die biologische Mutter. In einigen Ländern wie beispielsweise in Indien und den USA ist es möglich, auf diese Weise einen Kinderwunsch zu erfüllen.

Entscheidung im Sinne des Kindeswohls

Axel und Jürgen Haase entschieden sich, in einer Fertilisationsklinik in Mumbai einen Vertrag abzuschließen. Den Männern wurden von einer Agentur eine Eizellspenderin und eine Leihmutter vermittelt. Axel Haase wurde der biologische Vater. Neun Monate später kam Jasmin zur Welt. Mit nach Hause nehmen durften Axel und Jürgen Haase das Mädchen aber nicht: Das Auswärtige Amt in Deutschland weigerte sich, einen Reisepass für das Kind auszustellen. Es warnt auf der Internetseite ausdrücklich: Falls Sie erwägen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.
Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass.

Axel Haase blieb mit seiner Tochter in Indien, während Jürgen in Deutschland Rechtsbeistand suchte. Der Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser ist auf Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert. Er vertritt Paare, deren Kinder laut Gesetz Fremde sind, da sie im Ausland geboren wurden. Für die Haases reichte er Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin ein. In einem Gütetermin forderte der Richter das Auswärtige Amt auf, den Reisepass um des Kindeswohl auszustellen – und nach 18 langen Monaten der Ungewissheit, die Axel allein mit dem Baby in Indien verbrachte, durfte Jasmin mit ihrem Vater endlich nach Deutschland reisen. „Bei dem Rückflug über Zürich haben die Zollbeamten keinen einzigen Blick in den Pass von Jasmin geworfen, das werde ich nie vergessen“, so Axel Haase.

Der Kampf um eine gültige, deutsche Geburtsurkunde für das Mädchen führte erneut über mehrere Gerichtstermine. Parallel ging es darum, dass auch Jürgen das Sorgerecht für Jasmin bekommt. Erst nach über drei Jahren wurde dies bewilligt. Im Dezember 2014 wurden Axel und Jürgen Haase beide als Eltern in Jasmins Geburtsurkunde eingetragen. Ein großer Erfolg für die Familie.

Jasmin soll Geschwister haben

Trotz des langen Rechtsstreits wünschten sich die beiden Väter für ihr Kind Geschwister. Beide sind selbst mit Geschwistern groß geworden und halten das für die Familienkonstellation für das Beste. Nun sollte alles reibungslos laufen. Anstatt für Indien entschieden sie sich für eine Leihmutterschaft in den USA. Dort kommen jährlich etwa 6000 Kinder legal auf diese Weise zur Welt. In Kaliforniern durften Axel und Jürgen Haase die Eizellspenderin und die Leihmutter kennenlernen – und schlossen über eine Agentur einen Vertrag ab. Es wurden Zwillinge! Alisha und Anna kamen am 25.10.2014 zur Welt. Die beiden Mädchen erhielten gleich nach der Geburt einen Reisepass über die amerikanische Staatsangehörigkeit, weil sie in den USA geboren waren. Damit konnten die beiden Väter mit den Babys visumsfrei nach Deutschland einreisen.

Axel ist auch der leibliche Vater der Zwillinge und in den USA sind Axel und Jürgen beide als Eltern per Gerichtsbeschluss anerkannt. In Deutschland hat das jedoch keine Gültigkeit. Hier begann erneut der Kampf um die Anerkennung des Sorgerechts beider. Die Haases kämpfen weiter um die rechtliche Anerkennung, dass sie als Familie zusammengehören – mit allen Rechten und Pflichten. Auf den Familienalltag haben all diese Formalien keinen Einfluss. Im richtigen Leben sind sie längst eine (fast) ganz normale Familie.

http://www.stern.de/tv/leihmutterschaft-fuer-homosexuelles-paar–zwei-maenner-und-drei-babys-6374918.html