Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Thema ist Familienbeihilfe:
„Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,
•deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
•deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen
zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.“
Warum gibt es daher
a.) überhaupt einen Anspruch für Kinder, die im Ausland leben und
b.) weshalb soll das ein Lohnbestandteil sein? Der Anspruch ist doch gar nicht an ein Einkommen gebunden…
Kann da mal jemand mir bitte aushelfen?
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Familienbeihilfe Voraussetzungen
Tags: Kinderbeihilfe – Familienbeihilfe – ÖVP – Anspruch