Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

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Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse

Terrorverdacht gegen Sandras Vergewaltiger – Tulln

Foto: Andi Schiel

Terrorverdacht gegen Sandras Vergewaltiger

Die grauenhafte Missbrauchstat dreier Asylwerber an einer 15- jährigen Tullnerin  ist nun auch ein Fall für die Staatsschützer: Auf dem Handy eines mutmaßlichen Täters wurden Fotos von schwer bewaffneten Taliban und einer Kindersoldatin gefunden.

Der 10. August war ein fürchterlicher, belastender Tag für Sandra (Name geändert). Da fand im Landesgericht St. Pölten ihre kontradiktorische Einvernahme statt. Zu der grauenhaften Tat, die am 25. April an ihr begangen wurde. In Tulln. Abends, als sie nach Hause ging, vorbei an einem Containerdorf für Flüchtlinge und drei Heimbewohner über sie herfielen.

Zumindest zwei der Verdächtigen lebten in diesem Flüchtlingscontainer am Messegelände von Tulln. Foto: Andi Schiel

Die Asylwerber schleppten das wehrlose Mädchen zunächst auf einen Sportplatz und später in den Garten einer leer stehenden Villa. Wo sich zwei der Männer Sherzai D. aus Afghanistan und Halid Y. aus Somalia, beide 19 an der 15- Jährigen vergingen. Während ein weiterer Somalier „Schmiere“ stand. Er konnte bis dato nicht ausgeforscht werden, die beiden Haupttäter befinden sich mittlerweile in U- Haft.

Tatort 1: Auf einem Sportplatz fielen die Täter das erste Mal über die 15-Jährige her.
Foto: Andi Schiel

Die perfiden Tricks der Hauptverdächtigen

Bis dato bestreiten sie das Verbrechen. Die junge Niederösterreicherin habe sich an sie herangemacht, ihnen Drogen gegeben, sie unter dem Einfluss der bewusstseinsverändernden Substanzen zum Sex überredet und danach seien sie in „freundschaftlichem SMS- Kontakt“ mit ihr gestanden. Behaupten sie in Verhören.

Tatort 2: Im Garten einer leer stehenden Villa wurde das Opfer ein weiteres Mal vergewaltigt. Foto: Andi Schiel

Angaben, die jetzt von einem Datenforensiker widerlegt wurden. Bei der Analyse der Handys des Opfers und der Täter stellte der Gutachter fest: Unmittelbar nach dem ersten Übergriff als Sandra, wie sie berichtet, „völlig versteinert“, also handlungsunfähig war ging von ihrem Mobiltelefon ein Anruf auf dem des Somaliers ein. „Die Peiniger wollten offenkundig unbedingt ihre Nummer haben“, sagt Ewald Stadler, der Anwalt der 15- Jährigen.

Zahlreiche Nachrichten via WhatsApp

Mehrfach bombardierten sie in der Folge das Mädchen mit WhatsApp- Nachrichten „die nie beantwortet wurden und lediglich dem Zweck dienten, im Fall einer Festnahme ein Naheverhältnis zu dem Opfer ‚belegen‘ zu können“.

Foto: flickr.com/Jan Persiel

Bei der Durchforstung von Sherzai D.s SIM- Card gelang es, gelöschte Fotos wiederherzustellen. Sie zeigen schwer bewaffnete Taliban und sogar eine Kindersoldatin. Weswegen der Afghane nun auch im Verdacht steht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Wichtig ist daher, zu klären, mit wessen Hilfe und warum er im Frühjahr 2016 nach Österreich kam.

Anwalt Stadler: „Genau durchleuchtet werden sollte zudem ein Flüchtlingshelfer aus dem Tullner Containerdorf“ ein Landsmann von D., der seinen Schützling vor der Polizei zu decken versuchte, indem er zu Protokoll gab, dass der 19- Jährige „sicher kein Vergewaltiger“ sei „weil er ein gläubiger Moslem ist“.

Foto: Andi Schiel

Das große Leid des Opfers

Sandras gerichtliche Befragung am vergangenen Donnerstag musste mehrfach aufgrund ihres nach wie vor dramatischen seelischen Zustands unterbrochen werden. Anfang Juli wurde sie stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgenommen, derzeit macht sie mit ihrer Familie Ferien am Meer. „Wir hoffen, dass ihr auch der Urlaub hilft, das Geschehene aufzuarbeiten“, sagt ihre Stiefmutter.

Im Anschluss daran wird die 15- Jährige in die Klinik zurückkehren. Für wie lange, darüber wagen ihre Ärzte keine Prognosen abzugeben. Denn die Wunden, die das Mädchen durch die Gräueltat erlitten hat, verheilen nur langsam. Vielleicht nie.

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12.08.2017 – 2310

Martina Prewein, Kronen Zeitung
http://www.krone.at/oesterreich/terrorverdacht-gegen-sandras-vergewaltiger-sexattacke-in-tulln-story-583241
Tags: Tulln – Vergewaltigung – Kindesmissbrauch – Flüchtlinge – Gewalt – Asylwerber – Psychiatrie

VORSICHT Trennung – Missbrauch mit dem Missbrauch – sexuelle Selbstbestimmung § 218 StGB

Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?

Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218 auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.

Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017

 

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Herzogenburg

Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.

Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt.  |  SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.

Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“

Heiratsantrag wurde abgelehnt

„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.

„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.

Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.

Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.

Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11

http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#

 Tags: Justizopfer – Vater – Staatsanwältin – Gesetze Österreich – Vaterlose Gesellschaft

Ignoriert das Jugendamt das Kindeswohl und den Willen des Kindes ?

Prozessbeobachtung 4.08.2015 Landesgericht St.Pölten:

Großes Lob an die sehr ruhige und ernsthafte Strafrichterin Doris Wais-Pfeffer, welche sich mehrfach bemühte, trotz emotionalen Äußerungen des angeklagten Vater positive einzuwirken und die Prozessordnung zu wahren.
 
Lt. KindNamRäG  §138 Kindeswohl – Punkt 5,6 sollte der Wille des Kindes hier eigentlich vom Familiengericht berücksichtigt werden,
 warum dies in diesem Fall nicht passiert ist, erscheint mir völlig schleierhaft. 

Weder das Jugendamt noch das Familiengericht scheint hier den Schwerpunkt auf das Kindeswohl bzw. den Willen des Kindes zu legen, welches mir bei einem fast 11 jährigen Kind völlig unverständlich erscheint.

Familie Familienrecht

Artikel:

Kindesentziehung: Prozess vertagt

Seit Jahren kämpft 54-Jähriger um das Sorgerecht für Sohn. Mit dem Kind tauchte er unter.

(© www.BilderBox.com )
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„Meinen Sohn habe ich versteckt, weil ich keine andere Möglichkeit gesehen habe, ihn vor der Staatsgewalt zu schützen“, sagt ein 54-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten. Seit Jahren kämpft er vergeblich um das Sorgerecht für seinen Sohn.

In den Sommerferien 2014 tauchte er mit dem Zehnjährigen tagelang unter. Kindesentziehung wird ihm nun vorgeworfen im Prozess am Landesgericht St. Pölten.

„Einziger Fehler war, Wunsch des Sohnes ernst zu nehmen“

„Mein Sohn wollte bei mir bleiben. Wir sind mehrfach zum Gericht deshalb gegangen, wurden aber ignoriert. Ich habe mir gedacht, dem österreichischen Rechtssystem ist das Kind egal“, sagt der Angeklagte im Prozess am Landesgericht St. Pölten. Ob die Mutter weiß, warum ihr Kind nicht zu ihr zurückwill? „Ich gehe von Beeinflussung aus“, sagt sie.

Man werde sich im Prozess mit dem Kindeswohl auseinandersetzen, meint Verteidiger Thomas Kaumberger. Und weiters: „Eltern sollten dieselben Rechte haben. Der einzige Fehler meines Mandanten war, den Wunsch seines Sohnes ernst zu nehmen. Das Jugendamt hat es trotz Einladung des Vaters, nicht für notwendig gehalten, ihn kennen zu lernen.“

Richterin Doris Wais-Pfeffer vertagt zur Zeugeneinvernahme und Beschaffung des Pflegschaftsaktes. Der Bub lebt mittlerweile beim Vater, Obsorge hat das Land NÖ.

 10.08.2015, 15:21, von Claudia Stöcklöcker

http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/amstetten/Kindesentziehung-Prozess-vertagt;art2314,658137#sthash.4aOwEErn.dpuf

Tags: Strafverfahren – Justizopfer – Kinderrechte – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – Vaterlose Gesellschaft – Vater – Väter