12-Stunden-Tag, die Arbeitszeit über 10h/Tag kann jeder ablehnen ohne Grund!

Wenn die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, kann diese ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden!
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12-Stunden-Tag: Was das neue Gesetz für Arbeitnehmer bedeutet

Flexible Arbeitszeit oder höhere Belastung durch 12-Stunden-Tage? Was das von der Regierung beschlossene Gesetz für Auswirkungen hat.

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© Wodicka (Symbolfoto)

Wien – Das neue Arbeitszeitgesetz, dass heute, Donnerstag, im Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen wurde und bereits ab September gelten wird, erlaubt künftig das Arbeiten von zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Fragen und Antworten zur geplanten Reform:

Bleibt die 40-Stunden-Woche?

Grundsätzlich ja. Die „Normalarbeitszeit“ bleibt bei acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche (bzw. in vielen Branchen 38,5 Wochenstunden). Wird darüber hinaus gearbeitet, fallen Überstunden an. Die werden (mit 50 Prozent Zuschlag) am Monatsende ausgezahlt oder als Zeitausgleich konsumiert.

Welche Arbeitszeit wird dann verlängert?

Verlängert werden die Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Derzeit gilt: Auch inklusive Überstunden dürfen Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet werden, mehr als zehn Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche zu arbeiten. Diese Höchstgrenzen werden künftig auf zwölf Stunden täglich und 60 Wochenstunden erhöht.

Laut Koalition erfolgt die Mehrarbeit auf freiwilliger Basis?

Dazu heißt es künftig im Gesetz: „Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei,

Überstunden nach § 7 und § 8 Abs. 1 und 2 ohne Angabe von Gründen abzulehnen,

wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird.

Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten.“ Allerdings: In Österreich besteht kein genereller Kündigungsschutz – wer angeordnete Überstunden mehrfach ablehnt, könnte theoretisch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Was gilt bei Gleitzeit?

Arbeitnehmer mit Gleitzeit erhalten mehr Spielraum, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten und Gutstunden aufzubauen. Bisher galt eine maximale Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag, künftig können sie an fünf Tagen maximal zwölf Stunden arbeiten. Der sechste Tag muss dann frei sein. Gleitzeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten Rahmens Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst festlegen können. Bei angeordneten Überstunden wird auch bei Gleitzeit ein Zuschlag fällig. Hier stellt sich aber schon jetzt die Frage, welche Überstunde angeordnet ist und welche nicht. Laut Arbeiterkammer werden angeordnete Überstunden in Betrieben mit Gleitzeit kaum als solche deklariert – womit die Zuschläge in der Praxis wegfallen.

Durfte schon bisher länger als zehn Stunden gearbeitet werden?

Ja, diese Möglichkeit gibt es schon jetzt. Der Zwölf-Stunden-Tag ist derzeit möglich, wenn das zur Verhinderung eines „unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils“ vorübergehend nötig ist. Dazu braucht es die Zustimmung des Betriebsrats (oder in Firmen ohne Betriebsrat eine schriftliche Vereinbarung und ein arbeitsmedizinisches Gutachten). Dann kann die Arbeitszeit auf zwölf Stunden täglich (maximal 60 Wochenstunden) ausgedehnt werden. Zulässig ist das in 24 Wochen pro Jahr (wobei nach acht Wochen eine 14-tägige Überstunden-Pause vorgeschrieben ist).

Was bedeuten die geplanten Änderungen?

Die Anordnung eines Zwölf-Stunden-Arbeitstages wird massiv erleichtert: Ein drohender wirtschaftlicher Nachteil muss nicht mehr nachgewiesen werden, sondern nur ein „erhöhter Arbeitsbedarf“. Auch der Betriebsrat (oder die betroffenen Arbeitnehmer) müssen nicht zustimmen. Es gelten aber zwei Bedingungen: pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig. Und in einem Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Das ist eine EU-Vorgabe.

Bleiben die Überstundenzuschläge bestehen?

Die 50-prozentigen Überstundenzuschläge werden durch den Gesetzesvorschlag nicht verändert, auch die Durchrechnungszeiträume nicht. Auswirkungen könnten die verlängerten Maximal-Arbeitszeiten laut Arbeiterkammer aber auf Arbeitnehmer mit All-In-Verträgen haben.

Muss jetzt auch am Sonntag gearbeitet werden?

Bei „vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf“ sind Ausnahmen von der Sonn-und Feiertagsruhe an vier Tagen im Jahr pro Arbeitnehmer vorgesehen. Dafür braucht es aber eine Betriebsvereinbarung – also die Zustimmung des Betriebsrates. Ermöglicht wird auch die Arbeit an bis zu drei Sonntagen hintereinander.

Was ändert sich im Tourismus?

Hier wird die tägliche Ruhezeit für Arbeitnehmer von elf auf acht Stunden verkürzt, wenn diese in „geteilten Diensten“ arbeiten. Das wäre etwa der Fall, wenn ein Kellner in einem Hotel am Vormittag beim Frühstück arbeitet, dann drei Stunden Pause macht und danach bis zum Abend weiterarbeitet.

Gibt es zusätzliche Ausnahmen?

Ganz vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen werden Familienangehörige von Unternehmen. Auch bei Angestellten werden die Ausnahmen erweitert: Neben leitenden Angestellten werden künftig auch sonstige Arbeitnehmer, denen „maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse“ übertragen werden, von den Regeln ausgenommen. Für sie gelten dann keine Arbeitszeit-Beschränkungen.

Wie ist das mit der Vier-Tage-Woche?

Es ist derzeit schon möglich, die 40 Stunden Normalarbeitszeit auf vier Zehn-Stunden-Tage zu verteilen (§7 Abs. 6 AZG). Dafür braucht es eine Betriebsvereinbarung. Änderungen sind hier nicht vorgesehen.

 

Letztes Update am

http://www.tt.com/politik/innenpolitik/14560200-91/12-stunden-tag-was-das-neue-gesetz-f%C3%BCr-arbeitnehmer-bedeutet.csp
Tags: §
7 AZG – §6 AZG Arbeitszeitgesetz

 

FARCE – Papamonat ohne Rechtsanspruch – Väterkarenz in Österreich

Männer, welche die ersten drei Monate nach der Geburt ihres Babys daheim bleiben, bekommen dafür 700 Euro.
Nimmt der Kindsvater später auch echte Karenz, dann werden ihm die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.
siehe
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2017/04/09/vaeter-abzocke-papamonat-in-oesterreich/

Admin Familie Familienrecht, am 24.Juni 2017

Artikel:

Väterkarenz „Eine längere Karenz kommt eher selten vor“

Die AK-Expertin Birgit Klöckl spricht über Väter, die gerne länger beim Kind bleiben wollen – und die Angst vorm Jobverlust.

Laut Birgit Klöckl, Referentin in der Arbeiterkammer Steiermark, sind zwei- oder dreimonatige Väterkarenzen durchaus üblich. Dass Väter längere Zeit zuhause beim Kind bleiben, komme beispielsweise dann vor, wenn die Mutter selbständig tätig ist und es beruflich vereinbar sei. „Ich habe auch Väter in der Beratung, die ein halbes Jahr oder ein Jahr in Karenz gehen, das ist aber eher selten der Fall“, erzählt die Juristin aus der Praxis. „Oft kommen Vater und Mutter gemeinsam zu einer ersten Beratung und ist die Bereitschaft der Väter hoch, eine Karenz in Anspruch zu nehmen, vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Frage ist manchmal jedoch, wird es gerne im Betrieb gesehen oder nicht. Unlängst kam ein Vater zur Beratung, der zwar gerne in Karenz gehen würde, diese jedoch tatsächlich nicht antreten wird, aus Angst danach seinen Arbeitsplatz zu verlieren“, schildert die AK-Expertin.

Links zum Thema:
Familienministerium
Arbeiterkammer

Die Männer kämen dabei aus allen Branchen und aus allen Bildungsbereichen: „Es sind Arbeiter genauso dabei wie Angestellte oder Führungskräfte. Die Bereitschaft in den Betrieben ist immer auch abhängig von den Vorgesetzten“, sagt Klöckl. Kommt es auch zu Kündigungen von Vätern nach längeren Karenzen? „Während der Karenz oder einer Elternteilzeit besteht ein Kündigungsschutz. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass schon bei Meldung einer Karenz der Dienstgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und wir eine Klage bei Gericht auf aufrechtes Dienstverhältnis eingebracht haben. Wird aufgrund einer Väterkarenz ein Dienstverhältnis beendet, besteht auch Anspruch auf Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung. Hier hängt ein positiver Verfahrensausgang jedoch von der Beweisbarkeit ab.“

Papamonat
Beim Papamonat („Familienzeit“) gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch, es ist also eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu treffen. Im öffentlichen Dienst ist etwa der Sonderurlaub nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz maßgeblich, auch öffentlich Bedienstete in einigen Bundesländern haben die Möglichkeit eines Papamonats. In der Privatwirtschaft bestehen vor allem in größeren Betrieben Betriebsvereinbarungen, in denen der Papamonat geregelt ist.

Mit 1. März 2017 trat das Familienzeitbonus-Gesetz in Kraft, das erwerbstätigen Vätern unmittelbar nach der Geburt des Kindes eine finanzielle Unterstützung gewährt. Der Neo-Papa kann dann – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – für ein Monat zuhause beim Baby bleiben.

Der Bonus muss binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Anspruch auf Familienbeihilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und der Mutter, Inanspruchnahme der Familienzeit im Unternehmen sowie zuvor mindestens ein halbes Jahr ununterbrochene Erwerbstätigkeit. Täglich sind 22,60 Euro vorgesehen, das macht rund 700 Euro in diesem Monat. Wichtig ist: Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, der Familienzeitbonus wird auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Laut dem Familienministerium bezogen im Mai 174 Jungväter einen Familienzeitbonus.

Von Stefan Tauscher | 06.50 Uhr, 11. Juni 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5231910/Vaeterkarenz_Eine-laengere-Karenz-kommt-eher-selten-vor
Tags: Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria –

SPÖ Beschimpfungen am 1.Mai als Nazi und Faschisten ?

Jetzt reicht es mir!

AUSTRITT AUS DER GEWERKSCHAFT!
Das Verhalten einiger SPÖ FRAUEN und die Mehrheit einer SPÖ in der Gewerkschaftsbewegung, die Beschimpfung als Nazi und Faschist am 1.Mai sind ein NO GO.
Als ehemaliger FSG Betriebsrat bin ich nur mehr enttäuscht.
 

Werner G. 2 Std. ·

Austritt Gewerkschaft FSG
Austritt Gewerkschaft FSG – entsorgter Zahlvater


Austritt eines SPÖ Gewerkschaftsvertreter aus der Gewerkschaft – Kündigung

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1125558167471400&set=a.215706988456527.67876.100000516814447&type=1&theater

Tags: Anspannungsgrundsatz, Armut, Exekution, Feminismus feministische, Frauenpolitik, Genderwahn, Gesetze Österreich, Gewalt, Gewalt weibliche Frauen, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, SPÖ Frauen, Termine – Veranstaltungen – Demo etc., Unterhalt, Unterhaltsvorschussgesetz, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Väter ohne Rechte, Vereine – Österreich

Menschenrechtverletzungen in Österreich – Kritischer Mitarbeiter wurde vom Jugendamt gefeuert !

Massive Vorwürfe gegen das Jugendamt Hallein: Langjähriger Betreuer gefeuert

Fast 18 Jahre lang arbeitete Tom Bullack mit schwierigen Familien im Tennengau. Im Mai 2014 kündigte ihm das Jugendamt Hallein alle seine Dienstverträge – was Protest unter Eltern und Kooperationspartnern auslöste.

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Der gefeuerte Sozialpädagoge Tom Bullack: „Das Jugendamt reißt ungerechtfertigt Kinder aus Familien heraus.“ Foto: Privat
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Helmut Fürst, Bezirkshauptmann: „Wenn es zum Schutz der Kinder nötig ist, erfahren die Eltern den Aufenthaltsort nicht.“ Foto:Neumayr

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Er sei „zu unbequem“ gewesen. „Kinder aus schwierigen Verhältnissen werden ungerechtfertigt aus ihren Familien herausgerissen“, wirft Bullack dem Jugendamt vor.

Tennengauer Mutter alle drei Kinder weggenommen

Die Mutter weiß nicht einmal, wo ihre Kinder untergebracht wurden. Das Jugendamt Hallein fahre über manche Problemfamilien einfach drüber, sagt ein gefeuerter Sozialpädagoge.

Was der Grund für Tom Bullacks Kündigung durch das Jugendamt Hallein war, will man in der Bezirkshauptmannschaft (BH) Hallein nicht preisgeben. „Das müssen wir auch nicht“, rechtfertigt Bezirkshauptmann Helmut Fürst das Vorgehen (Jugendamtsleiterin Angelika Radlegger war nicht erreichbar). „Schwierigkeiten“ zwischen den Sozialarbeiter/innen des Jugendamts und dem langjährigen Einzelbetreuer hätten die Vertrauensbasis zerstört, so der Bezirkshauptmann zum SF.

Kündigung stieß auf heftigen Protest

Ungewöhnlich stark war jedenfalls die Unterstützung, die der Sozialpädagoge anlässlich der Kündigung erhielt. „Das ist einer, der wirklich hilft. Der kann mit schwierigen Kids umgehen und hilft auch bei Schulden oder Arbeitssachen“, sagt ein Vater, dessen Kinder der Sozialpädagoge betreut hatte. „Wir haben sehr gut zusammengearbeitet“, sagt Veronika Stolzlechner vom Verein Einstieg / Tennengauer Jugendcoaching, die mit Bullack einen Jugendlichen über Monate hinweg „gecoacht“ hat – mit Erfolg. In der „Kartworld Salzburg“, wo Bullack eine sozialpädagogische Motorsportgruppe aufgebaut hatte, heißt es: „Sozialpädagogen wie ihn sollte man unterstützen“ (Kristina Hornack). Die Kinder-Kart-Gruppe hat sich seit der Kündigung aufgelöst.

Für Klienten „zu viel“ getan?

Die BH ließen die persönlich vorgebrachten Proteste und Schreiben kalt. Der Einzelbetreuer habe diese angestoßen, sagt der Bezirkshauptmann. Auf den Erfolg oder Misserfolg seiner Arbeit geht Fürst nicht ein. „Ich war dem Amt zu unbequem, weil ich mich wirklich für meine Klienten eingesetzt habe“, mutmaßt dagegen Tom Bullack. Vor allem an Bullacks jahrelanger Betreuung der Tennengauerin Natalie Hofer (Name geändert) und ihrer drei Kinder hat sich das Jugendamt offenbar gestoßen. Schon als Bullack die Familie noch betreute, krachte es ordentlich zwischen ihm und dem Jugendamt.

Mutter landete in Nervenklinik

Die betroffene Mutter schildert: „Der damals zuständige Sozialarbeiter hat mir 2013 unter falschen Angaben mein ältestes Kind abgenommen“. „Wegen Husten“ sei das Kind zwei Wochen lang in ein Kriseninterventionszentrum gebracht worden – ohne die Möglichkeit eines Kontaktes zur Mutter.
Noch drastischer kam es heuer zu Ostern. „Sie haben mir alle drei Kinder weggenommen“, so die 33-Jährige, die daraufhin in der Christian Doppler-Klinik aufgenommen werden musste. Das Jugendamt habe ihr keine konkreten Gründe für die Kindesabnahmen genannt. „Und bei den zwei Kleinen erfahre ich nicht einmal, wo sie sind und wie lange sie dort bleiben“, zeigt sich die Mutter entsetzt. Erst im Mai gebe es den nächsten Gesprächstermin am Jugendamt.
Für „nahezu unmöglich“ hält Bezirkshauptmann Fürst, dass der Mutter nicht gesagt wurde, was sie denn getan oder unterlassen habe. Nur wenn schwerwiegende Gründe vorlägen, würden zum Schutz der Kinder Aufenthaltsorte verschwiegen. Zu dem Einzelfall gibt es aber keine Auskunft. Generell, so Fürst, stelle in solchen Fällen „jeder  seinen Standpunkt extrem subjektiv dar“.

Sabine Tschalyj

Tags: ÖVP – Familienministerin – Sophie Karmasin – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justiz

Kommentare (3)
3.
Liebe Frau Tschalyj… – von tombulli (1) – Di, 21.04.15, 19:29
…vielen Dank für den sehr guten Artikel. Die Aussagen des Herrn Bezirkshauptmann sprechen ja für sich. Der Hochmut „Das müsse man ja auch nicht“ mag ja juristisch korrekt sein, die Umgangsform spricht aber für sich. Ebenso die „Vorstellung“, die Eltern und Kooperationspartner wären ja so unmündig, dass sie nur auf mein Anstoßen zum Protest bereit gewesen. Seltsam mutet auch an, dass ja das Vertrauensverhältnis ausgerechnet und ausschließlich mit „den Sozialarbeiterinnen des Jugendamts“ gestört gewesen sein soll. Natürlich erscheint es einfacher, den „Störenfried“ zu entfernen, als sich mit seiner eigenen Fachlichkeit auseinander zu setzen. Warum wurde denn dann den Sozialarbeitern ein Redeverbot erteilt?
Hier wird eindeutig der Kleinkrieg gegen meine Person über das Wohl der Kinder und Familien gestellt.
MfG
Mag. Tom Bullack
2.
Aufklärung dringend nötig! – von lamancha27 (4) – Di, 21.04.15, 18:57
Wenn ein Mensch von der Qualität eines Tom Bullack solche schwerwiegenden Vorwürfe vorbringt, sollten die Verantwortlichen die dargestellten Sachverhalte besonders genau prüfen.Danke, für die Arbeit mit den Hoffnungslosen und Bedeutungslosen.
Bedeutungslos in ihrer Rolle in der Gesellschaft und hoffnungslos im Blick nach vorn. Die Menschen, die durch verschiedene Lebensereignisse und oft auch durch Eigenverschulden das Wichtigste in ihrem Leben verlieren sollen oder bereits verloren haben, ihre Kinder, brauchen keine Verwaltungsbeamte, sondern Menschen mit Ecken und Kanten, mit viel Verständnis, einem großen Herz und dem Willen zu helfen. Solche, die ihnen mit Respekt und gegenseitiger Achtung begegnen.
Menschen wie Tom Bullack.

1.
TOM BULLACK – von Beccy23 (1) – Di, 21.04.15, 16:30
ich kenne Tom persönlich und er hat mir schon sehr oft geholfen und er sagt halt offen und ehrlich seine Meinung. Wir leben doch in einem Land mit freier Meinungsäußerung.. Darf man nich mehr seine Meinung sagen, weil man dann Angst haben muss.. gefeuert zu werden… TOM war (UND IST EINER DER BESTEN) VOM JUGENDAMT HALLEIN zu unrecht hat man ihn gefeuert !!!!!!http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/massive_vorwuerfe_gegen_das_jugendamt_hallein_langjaehriger_betreuer_gefeuert_art8884/

Tags:  Justiz –  Missbrauch mit dem Missbrauch – ÖVP Sophie Karmasin – Hilfe – Opferanwalt – Menschenrechtsverletzung – in Österreich – Aufenthaltsort – Kontaktrecht