Urteil gefallen
Kriminelle Asylwerber können nun abgeschoben werden

Einbrecher bei der „Arbeit“ (Symbolfoto) (Foto: Fotolia)
Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 8. März festgehalten, dass bei kriminellen Asylwerbern sehr wohl zwischen Vergehen und Verbrechen (wie Raub, Vergewaltigung) differenziert werden darf.
Das hat weitreichende Folgen – betroffen sind subsidiär Schutzsuchende etwa aus Afrika oder Afghanistan. (Anm,: das sind keine anerkannten Flüchtlinge, aber ihnen droht bei Abschiebung Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland.):
Asyl
http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/Kriminelle-Asylwerber-koennen-nun-abgeschoben-werden;art23654,1271655
Begehen diese in Österreich ein Verbrechen (Strafrahmen: drei Jahre Haft und darüber), dürfen sie nun laut Höchstgericht abgeschoben werden.
Jurist Gottfried Forsthuber: „Diese Entscheidung bringt mehr Gerechtigkeit.“
http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/Kriminelle-Asylwerber-koennen-nun-abgeschoben-werden;art23654,1271655
Tags: Asylwerber – Straftäter – Justiz – Asylwerber – Flüchtling – Strafgesetz – Prozess – Verwaltungsgericht – Delikt – österreichische Gesetze – Gewalt – Staatsanwaltschaft