Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Frauenquote löst keine Probleme

Frauenquoten bewirken keine Gleichstellung, sondern schüren einen reinen Geschlechterkampf.
Sie sind undemokratisch, dirigistisch, populistisch und ungerecht.
Sie werten Frauen ab und mogeln sich um die  wahren Defizite der Frauenpolitik herum.

Frauenquote Ulli Mair 20-9-2017
FrauenquoteUlli Mair 20-9-2017
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Artikel:
Kritik an Renate Gebhard

Ulli Mair:Frauenquote löst keine Probleme

Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte kommt 2018

Bozen – Die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, spricht sich entschieden gegen eine Frauenquote auf den Listen für die Parlamentswahlen aus. Die Verteidigung der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote durch die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard zeuge von einer elitären Politik, welche kein Gespür für die wahren Probleme der Frauen habe.

„Die Frauenquote hat weder bisher noch heute eines der Probleme, mit welchen die Frauen tagtäglich konfrontiert sind, gelöst. Es ist keine Frage, dass die Politik ihren Beitrag leisten muss, um die Teilhabe der Frauen in allen Bereichen zu fördern und zu stärken. Die Einführung einer verbindlichen Quote wertet jedoch die Frauen ab und spricht ihnen Qualifikation, Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit ab“, hält die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, in einer Aussendung einleitend fest.

„Das vehemente Festhalten an der Quote durch die SVP-Kammerabgeordnete Gebhard zeugt von einer 68-er Politik ohne Nutzen für das Alltagsleben der Frauen. Keine Mutter, keine Verkäuferin oder Friseurin würden von einer verpflichtenden Frauenquote bei den Parlamentswahlen einen Vorteil zu erhoffen haben“, so Mair.

„Durch die alljährliche Quotendiskussion werden die Frauen als unfähig dargestellt. Auch das staatliche Wahlgesetz zur Zusammensetzung des Parlaments sieht eine derartige Quote vor. Den Frauen wird damit unterstellt, dass führende Positionen bzw. der Einstieg in die Politik nur unter gesetzlichem Zwang erreicht werden kann. Stattdessen müssten in einer freien Gesellschaft Qualifikation, Einsatz, Leistung und Herzblut zählen. Diese Eigenschaften werden von den Frauen sehr wohl an den Tag gelegt, ohne dass sie hierfür eine Quote bräuchten“, so die Freiheitliche Fraktionssprecherin.

„Qualifikation ist und bleibt geschlechtsneutral. Quoten sind undemokratisch und werten Frauen ab. Hinzu kommt, dass sich Quoten um die wahren Defizite in der Frauenpolitik drücken. Im Grunde handelt es sich nach wie vor um eine Scheindebatte, die keine Lösungsansätze für die wahren Probleme bietet. Quoten bewirken in meinen Augen keine Gleichstellung, sondern schüren einen reinen Geschlechterkampf. Eine sinnvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die unterschiedliche Sicht der Dinge von Mann und Frau einfließen kann, ist nur durch eine Partnerschaft der Geschlechter möglich. Heute haben wir bereits sehr viel erreicht und jede politische Partei ist bestrebt, so viele Frauen wie möglich auf ihren Kandidatenlisten zu haben, nicht als schmuckes Beiwerk, sondern aus Überzeugung und Respekt den Frauen gegenüber“, betont Mair.

„Ist es tatsächlich im Sinne der Frauen, wenn Kompetenz und Fähigkeiten keine Rolle mehr spielen, weil Wahlgesetze so gemacht und auf die SVP zugeschnitten werden, dass ohnehin nur die SVP Vertreter nach Rom schicken kann und künftig vielleicht eine Frau mehr?“, stellt Mair die Frage. „Diese Art der Politik ist rückwärtsgewandt und bietet keinen Nutzen für eine ernstgemeinte Frauenpolitik“, schließt Mair.

Von: mk
https://www.suedtirolnews.it/politik/ulli-mair-frauenquote-loest-keine-probleme
Tags: Genderwahn – Gleichberechtigung Gleichstellung – Politik – Familie – Familienrecht – Gender