Polizei warnt vor üblem Dienstmarken-Trick
Immer öfter betrügen Täter vor allem ältere Menschen mithilfe falscher Polizei-Ausweise. Wie man echte Dienstmarken erkennt.
Nicht jeder ist ein Freund und Helfer: Derzeit treiben Kriminelle mit einem dreisten Dienstmarken-Trick ihr Unwesen. Mehrere vor allem ältere Menschen wurden bereits Opfer der falschen Polizisten. Zuletzt betrogen sie einen 90 Jahre alten Klagenfurter um 2000 Euro.
Ihre Masche: Die Männer, ihr Äußeres ist gepflegt, läuten an der Haustüre und geben sich als Kriminalbeamte in Zivil aus, indem sie sich mit einer (falschen) Dienstkokarde ausweisen. Das ist ein Metallabzeichen mit der Aufschrift „Bundespolizei Kriminaldienst“. Sie bitten ihre potenziellen Opfer, im Haus nachschauen zu dürfen, ob eingebrochen wurde. Da es, so sagen sie, zuletzt in unmittelbarer Umgebung mehrere Einbrüche gegeben habe. Viele Opfer sind nicht misstrauisch und lassen die „Polizisten“ ins Haus. Dort haben die Kriminellen dann leichtes Spiel, um an Beute zu kommen.
Tatsächlich ist es nicht immer einfach, gleich zu erkennen, ob es sich um echte oder falsche Polizisten handelt. Bei den jüngsten Fällen haben die Betrüger nur die Dienstkokarde vorgewiesen. „Man sollte sich unbedingt auch den Dienstausweis zeigen lassen, genau hinsehen und gleichzeitig fragen, von welcher Dienststelle sie kommen“, sagt Wolfgang Pittino, Leiter des Kriminalreferates im Stadtpolizeikommando Klagenfurt. „Wenn man sich dann noch unsicher ist, den Notruf 133 wählen und nachfragen, ob ein Polizist geschickt wurde.“ Man kann auch nach der Dienstnummer fragen. (Echte) Polizisten sind verpflichtet, auf Verlangen diese bekannt zu geben.
Dass die von den Betrügern vorgewiesenen Dienstkokarden echt sind, schließt die Polizei aus. Verliert ein Beamter seine Kokarde oder den Dienstausweis wird sofort eine Sachfahndung eingeleitet. Meistens handelt es sich laut Polizei um schlechte Fälschungen, die bei genauer Betrachtung durchaus auch als solche zu erkennen sind.
Grundsätzlich muss kein Bürger gegen seinen Willen Polizisten in sein Haus lassen.
Einzige Ausnahme: Die Beamten weisen einen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl vor.
CLAUDIA BEER-ODEBRECHT,
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