Täterschutz? Verschweigen & vertuschen . . .

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 Christian Exenberger vor einer Stunde
  • Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…

    • Michael Tfirst vor einer Stunde

      Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.

      So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.

      Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.

      Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?

      Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?

      Echt grauslich ist das Ganze!

      MfG
      Michael Tfirst

  • Michael Tfirst vor 2 Stunden

    Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.

    https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/827c5-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b1.jpg

    https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/5abcb-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b2.jpg

    Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.

  • https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/ff619-kardinal2bsch25c325b6nborns2brechtsauffassung2bbez25c325bcglich2bmeldung2bbei2bsexuellem2bmissbrauch2bdurch2bkleriker.jpg
    Volksanwalt Dr. jur. Kostelka schrieb mir vor Jahren: „Jeder sexuelle Missbrauch stellt ein gerichtlich strafbares Delikt dar, das von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und in weiterer Folge in einem Strafprozess den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ahnden ist.“ MfG
    Michael Tfirst

Artikel:

Missbrauchsfall: Demo vor Stift

Kardinalschlitten Protest Missbrauch Stift Kloster
Foto: /Kirchenpriviligien.at/Abdruck honorarfrei  Der Kardinalschlitten wird bei Protesten gegen Missbrauchsfälle verwendet

Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.

Die „vollständige Aufklärung und eine angemessene Entschädigung des Opfers“ fordert die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ in der Causa eines Missbrauchsfalls aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg. Dazu soll heute, Freitag, ab 13 Uhr eine Demonstration am Rathausplatz in Klosterneuburg vor der Gemeinderatssitzung stattfinden.“Obwohl so viele Fakten am Tisch liegen, mauert und vertuscht die Kirche und entzieht sich ihrer Verantwortung“, meint Sepp Rothwangel, Obmann der Plattform. Man mutmaßt Ungereimtheiten in der Causa. Das Stift solle die Verbrechen anzeigen und den Betroffenen Entschädigungen zahlen. Laut Rothwangel gebe es die Tendenz, „wenn so etwas passiert, dass es unter den Teppich gekehrt wird, um den Anschein zu wahren.“ Er geht davon aus, dass es rund um den Fall noch weitere Opfer gibt.

Opferschutz

Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.

Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.

(kurier) Erstellt am