Wenn Männer schwanger sind

Wenn Männer schwanger sind

Väter spielen längst keine passive Rolle mehr in der Familie – Die Seite papa.de will Ratgeber für Männer sein.

Windeln wechseln, Kinder hüten – Männer wollen nicht mehr nur zuschauen, sondern mitmachen.
Windeln wechseln, Kinder hüten – Männer wollen nicht mehr nur zuschauen, sondern mitmachen.
© plainpicture/Ableimages/Jutta Klee

Frauen verändern sich in der Schwangerschaft – nicht nur körperlich. Männer aber auch. Doch sie stehen meist ratlos vor einem Phänomen, das sie sich nicht erklären können, denn für sie gibt es keine Ratgeber. Das neue Portal papa.de will das jetzt übernehmen. Michael Schöttler – selbst Vater mit vielen Fragen – hat es gegründet. Wir haben mit ihm gesprochen.

Herr Schöttler, wie kam es zu diesem neuen Väter-Portal?

Bei meinem zweiten Kind, es ist jetzt vier Monate alt, habe ich viele Apps ausprobiert. Ich wollte wissen, was in der Zeit der Schwangerschaft mit der Frau passiert, wie sich mein Kind von Woche zu Woche entwickelt und wie ich beide unterstützen kann. Doch da gab es nur Tipps für Frauen mit viel Gefühlsduselei, aber wenig Praktischem. In meinem Unternehmen gab es auch viele junge Väter, die die gleichen Informationslücken beklagten. Da hat man plötzlich so ein kleines Wesen im Arm und ist gerührt und begeistert, aber völlig unsicher. So war der Entschluss geboren, eine Plattform aufzubauen, die vom Papa bis zum Großvater alle anspricht, eine Bedienungsanleitung für Männer sozusagen. Mittlerweile haben wir mehr als 100 000 Fans auf Facebook. Wöchentlich werden wir bis zu 80 000 Mal geklickt. Wir scheinen also einen Nerv getroffen zu haben.

Wie erklären Sie sich den Hype?

Väter wollen heute nicht mehr in eine passive Rolle gedrängt und zum Zuschauer degradiert werden. Wir kämpfen um unsere Gleichberechtigung. Für die meisten ist es selbstverständlich, Elternzeit zu nehmen und ihre Kinder mit zu erziehen. Sogar zur Geburtsvorbereitung gehen viele Väter mit. Das wurde früher belächelt, jetzt nicht mehr. Männer sind eben auch mit schwanger. Nicht ohne Folgen: Ich habe nach meiner Schwangerschaft zehn Kilogramm mehr auf den Rippen.

Die Gewichtszunahme schieben Sie auf „Ihre“ Schwangerschaft?

Schon zum Teil. Das Phänomen beobachte nicht nur ich, das geht vielen Vätern so, und sie wollen von uns Tipps, wie sie von ihren Schwangerschaftspfunden wieder runterkommen. Aus eigenem Erleben weiß ich, dass Männer in dieser Zeit aufgeregter sind, den Sport vernachlässigen und einfach bei der Frau sein wollen. Dann isst man eben auch mehr und nimmt zu.

Welche Experten beantworten die Fragen der Männer?

Wir schreiben hier über unsere eigenen Erfahrungen. Unser Team ist sehr vielfältig zusammengesetzt. Ich habe nach meiner Trennung Erfahrungen mit dem Wechselmodell. Wir betreuen unser Kind also zu gleichen Teilen. Erfahrungen habe ich auch mit Patchworkfamilien und einem Kleinkind. Andere Väter haben Pubertierende oder ein Kind mit Behinderung. Mancher musste auch eine Fehlgeburt verkraften. Zu rechtlichen Fragen wie Sorgerecht und Unterhalt machen wir uns bei Juristen oder in einschlägigen Portalen kundig und stellen Ratgeber zusammen, die auch von Frauen gelesen werden.

Es hagelt also keine Kritik von den Frauen?

Nein. Viele Frauen weisen ihre Männer sogar erst auf unsere Seite hin. Frauen gehören auch zu unserem Team und arbeiten am Portal mit. Wir sind also nicht frauenfeindlich.

Und was soll der Brustgrößenrechner auf Ihrer Internetseite?

Ach je, ich habe es geahnt. Das ist nichts Sexistisches. Meine Freundin brauchte einen Still-BH. Sie wusste nicht, welche Größe sie kaufen soll. Also haben wir uns kundig gemacht und erfahren, dass die Brust in der Stillzeit um eine bis anderthalb Körbchengrößen wächst, das ist abhängig von der Ausgangsgröße. Also haben wir einen Brustgrößenrechner installiert.

Wie gelangen die Themen auf Ihre Seite?

Durch die Nutzer, die Fragen an uns stellen. Wir knien uns dann richtig rein, um ihnen helfen zu können. Ein Vater war zum Beispiel verzweifelt, weil sein Kind die ganze Zeit schrie. Da tauschen sich die Nutzer in Foren darüber aus. Oft hilft es auch schon, wenn man weiß, dass andere die gleichen Probleme haben und was ihnen geholfen hat. Kontrovers diskutiert wurde zum Beispiel die Frage, ob man Kinderfotos ins Netz stellen soll. Oft gibt es dann einen regelrechten Disput zwischen den einzelnen Parteien. Erziehung ist ja immer etwas sehr Persönliches und hochemotional. Da gehen schon mal die Pferde mit einem durch. Wir moderieren das dann und achten darauf, dass die Angriffe nicht persönlich werden.

Wie finanzieren Sie sich?

Zum Großteil über Werbeeinnahmen. Die Väter werden ja für die Werbung immer interessanter. Ein namhafter Windelhersteller hat einen Spot gedreht, bei dem ein Vater sein Kind wickelt. Ich denke, da wird sich noch einiges tun in Zukunft. Wir Männer sind halt in solchen Dingen unbeholfener, oft risikoreicher, aber auch pragmatischer als Frauen.

Sie scheuen sich aber auch nicht vor schweren Themen, wie man Ihrem Angebot entnehmen kann. Ein Kapitel widmen Sie Sternenkindern.

Ja, das stimmt. Ein Kind zu verlieren, es vielleicht sterben sehen zu müssen, ist etwas ganz Furchtbares. Männern wird mitunter Gefühlskälte unterstellt, aber das ist nicht so. Wir trauern so sehr wie die Mütter, aber eben auf andere Weise. In Selbsthilfegruppen für verwaiste Eltern sitzen oft nur Frauen. Wir wollen aber für betroffene Männer ein Ansprechpartner sein, vermitteln auch direkte Beratungsangebote, wenn jemand diese Hilfe benötigt.

Das Interview führte Stephanie Wesely.

13.02.2017

https://www.sz-online.de/ratgeber/wenn-maenner-schwanger-sind-3610477.html

VEGANE ERNÄHRUNG KINDESWOHLGEFÄHRDUNG?

aus dem Rechtsgebiet Familienrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat am 04.02.2016 über einen Fall entschieden, in dem ein Kleinkind ausschließlich vegan ernährt worden ist.

Die Eltern hatten die gemeinsame elterliche Sorge für das im Jahr 2013 geborene Kind. In den ersten Lebensmonaten wurde das Kind gestillt. Etwa ab dem siebten Lebensmonat, haben die Eltern das Kind weitgehend vegan, teilweise mit vegetarischer Beikost, ernährt. Im März 2014 kam es zu einer ersten Gefährdungsmeldung des behandelnden Kinderarztes an das Jugendamt, in welcher dieser auf eine extreme Mangelversorgung des Kindes und eine damit einhergehende Verzögerung der Größen- und Gewichtszunahme bei Verweigerung zusätzlicher Vitamin-D-Gabe durch die Eltern hinwies. Es folgten ein Krankenhausaufenthalt des Kindes und mehrere Wechsel des Kinderarztes. Im Januar 2015 meldete dann auch der zuletzt aufgesuchte Kinderarzt dem Jugendamt eine Gefährdung des Kindeswohls.

Er berichtete, das Kind werde unzureichend ernährt und habe seit November 2014 erneut nicht zugenommen. Der Vater gab an, dem Kind gelegentlich ohne Wissen der Mutter das vom Kinderarzt verordnete Vitaminpräparat gegeben zu haben. Er trennte sich auf Druck des Jugendamtes von der Mutter und zog mit dem Kind zu seinen Eltern. Das Jugendamt hatte zuvor für den Fall eines Verbleibs des Kindes bei seiner Mutter eine Inobhutnahme des Kindes angekündigt. Dem Vater wurden das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitssorge für das Kind durch einstweilige Anordnung übertragen. Der ernährt das Kind seither mit Mischkost und nach den kinderärztlichen Empfehlungen im Übrigen.

Die Kindesmutter beantragte, ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.

Das OLG sprach das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Gesundheitssorge dem Vater zu und führte zur Begründung aus, dass beide Eltern nicht in der Lage seien, sich über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes noch über die künftige Behandlung der beobachteten Wachstumsverzögerungen – und damit über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind – zu einigen. Die Bereitschaft, eigene Ernährungs- und Erziehungsvorstellungen den Bedürfnissen des Kindes anzupassen, sei allerdings bei der Mutter nicht vorhanden.

Autorin des Beitrags ist Rechtsanwältin Judith Weidemann aus Potsdam, zugleich Fachanwältin für Familienrecht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vegane-ernaehrung-kindeswohlgefaehrdung_091882.html

Dürfen Flüchtlingskinder alleine abgeschoben werden?

Aufregung um eine Meldung: Ein albanisches Mädchen, noch nicht einmal zwei Jahre alt, soll angeblich ohne seine Eltern zurück in die Heimat. Was steckt dahinter?

„Zweijährige aus Medebach soll allein nach Albanien ausreisen“ – so titelt das Onlineportal „Der Westen“ der Zeitung „Waz“ mit dem Bild eines Kleinkinds in pinkfarbenem Pulli. In dem Artikel geht es um die kleine Edona, laut Bericht 20 Monate alt, also noch keine zwei Jahre, die mit ihrem sechsjährigen Bruder und ihren Eltern in Medebach im Sauerland lebt.

Laut „Waz“ hat das Kleinkind kürzlich Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bekommen, einen elfseitigen Bescheid, wonach sie innerhalb einer Woche Deutschland in Richtung der Heimat ihrer Eltern, Albanien, verlassen muss. Ansonsten drohe dem Mädchen die Abschiebung. Der Bescheid richte sich nur gegen das Mädchen, das kurz nachdem die Eltern in Deutschland ankamen und sich als asylsuchend meldeten, geboren wurde. Der Grund: Die kleine Edona könne keine Verfolgung in Albanien nachweisen.

Kann ein Kind allein abgeschoben werden?

Die Eltern des Kindes machen dem Bericht zufolge im Asylverfahren Verfolgung geltend, ihnen drohe in ihrer Heimat die Blutrache. Der Asylantrag, den sie im Sommer 2014 stellten, sei noch nicht entschieden, schreibt die „Waz“. Grundsätzlich stehen die Chancen auf Flüchtlings- oder Asylschutz für Albaner schlecht, das Land wird seit Herbst 2015 als sicheres Herkunftsland eingestuft. Das bedeutet, dass die deutschen Behörden davon ausgehen, dass den Menschen dort keine Verfolgung droht. Trotzdem kann im Einzelfall anders entschieden werden.

„Die Familie ist hier in Medebach total integriert“, zitiert die Zeitung den ehemaligen Bürgermeister der Kleinstadt Medebach. Die Eltern hätten feste Arbeitsstellen im Ort, bekämen keine Sozialleistungen. Der Bruder gehe in die Grundschule, der Vater singe im Männergesangverein, heißt es in dem Bericht.

Der ganze Ort, so steht es in dem Artikel, stelle sich nun die Frage: „Wie unmenschlich muss es in einer Behörde zugehen, dass ein Baby ohne seine Eltern abgeschoben werden soll?“ Auch in sozialen Netzwerken löst der Fall Edona Aufregung aus.

Auch Asylantrag der Eltern soll entschieden sein

Aber was ist dran an der Meldung? Allein abgeschoben werden kann das kleine Mädchen jedenfalls nicht. „Zum Schutz des Kindes werden und dürfen minderjährige Kinder nicht getrennt von ihren Eltern rückgeführt werden.“ Und: „Insbesondere werden minderjährige Kinder nicht getrennt von ihren Eltern abgeschoben“, so ein Bamf-Sprecher zu SPIEGEL ONLINE. Auch auf Twitter bemühte sich die Behörde um Erklärung:

Pro Asyl bestätigte diese Praxis: „Kinder werden grundsätzlich nicht ohne ihre Eltern abgeschoben. Es handelt sich hier um einen Standardfall“, so eine Asylexpertin. Formal werde der Antrag des Kindes auf Schutz abgelehnt, dann bekomme es aber, solange der Asylantrag der Eltern nicht entschieden sei, eine Duldung. „Falls die Eltern einen positiven Asylbescheid bekommen, darf natürlich auch das Kind bleiben.“

SPIEGEL ONLINE hatte schon über ähnliche Fälle berichtet, vor Jahren: Damals hat ein acht Monate altes Baby von Asylbewerbern einen Ausreisebescheid bekommen. Auch bei diesem Fall teilte das Bamf mit: Natürlich werde nie ein Baby abgeschoben. Der Bescheid sei eine „Abschiebungsandrohung“ und dazu sei die Behörde gesetzlich verpflichtet.

Wie geht es für die Familie aus Medebach weiter?Anders als die „Waz“ schreibt, ist laut Bamf auch das Asylverfahren der Eltern inzwischen entschieden. „Im vorliegenden Fall wurde sowohl das Verfahren der Eltern als auch das des Kindes entschieden. Bedauerlicherweise gingen die Bescheide nicht zeitgleich in die Zustellung, weshalb die Eltern den Bescheid des Kindes früher erhielten als ihren eigenen. Dies ist der hohen Anzahl an Asylanträgen und der vielen vom Bundesamt getroffenen Entscheidungen geschuldet“, heißt es vom Bamf.

Wie der Bescheid der Eltern aussieht – dazu machte das Bamf keine Angaben – aus „datenschutzrechtlichen Gründen“, wie es hieß. Eins ist klar: Entweder müssen auch die Eltern das Land verlassen, dann mit Edona. Oder alle dürfen hierbleiben.

anr, 15.02.2016

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-duerfen-kinder-alleine-abgeschoben-werden-a-1077501.html

 

Kontaktrecht bzw. Besuchsrecht in Österreich lt. Rechtsprechung

Mindestmaß  bis zum 14. Lebensjahr

Die weltweite Tendenz im Familienrecht für eine vernüftige Eltern-Kind-Beziehung, geht jedoch in Richtung des Doppelresidenz- Wechselmodell, im Idealfall eine Woche bei Vater und eine Woche bei der Mutter.
Es kann auch in zweiwöchigen Abständen oder länger gewechselt werden, jedoch sollte es ein Verhältnis von 70/30 Prozent nicht unterschreiten.
In vielen Ländern, wie Australien, kanada, Spanien, Frankreich ist es bereits im Gesetz verankert.
.
Aus der Rechtsprechung der Gerichte kann man folgende RICHTLINIEN ableiten:

• Kleinkinder bis zu zwei Jahren:
alle 14 Tage einige Stunden oder ein ganzer Tag evt. mit Begleitung

• Kinder von drei bis sechs Jahren:
alle 14 Tage ein Tag

• Kinder über sechs Jahre:
alle 14 Tage ein Wochenende, d.h. mit Übernachtung plus 2 Wochen Urlaub

Wenn du über 14 bist, kannst du nicht mehr zum Kontakt mit dem Elternteil gezwungen werden, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Allerdings muss dich der Richter darüber aufklären, dass der Kontakt mit dem Elternteil grundsätzlich zu deinem Wohle ist. Verweigerst du trotzdem den Kontakt, müssen alle Anträge auf Besuchsrecht abgelehnt werden.

 

1_Besuchsrecht

2_Besuchsrecht

 

Auszug aus dem Buch mein Rechtsberater, 2014

.

.

Tags: Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Alter des Kindes Österreich – Familienrecht