Karfreitag – Altkatholische u. Evangelisten hat man den Feiertag weggenommen!

Der Regierungssprecher Gernot Blümel von der „Österreichischen Volkspartei“ hat vor einiger Zeit dem österreichischen Volk versprochen hat:
„Es wird bei der neuen Karfreitagsregelung niemand etwas verlieren“
Diese Aussage stellte sich als eine Lüge heraus, weil sievon  der Regierung nicht eigehalten wurde!
Kurze Zeit später wurde den den Evangelisten u. Altkatholiken der Feiertag gestrichen, und das Versprechen  von der ÖVP – FPÖ Regierung, insbeondere des Regierungssprecher Gernot Blümel (ÖVP) stellte sich als unwahres Versprechen heraus.

Admin Familie & Familienrecht, am Karfreitag 19.April 2019

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Artikel:

Hunderte protestieren am Karfreitag

Erstmals war der Karfreitag kein offizieller Feiertag für evangelische und altkatholische Gläubige mehr. Hunderte protestierten in der Innenstadt. Der Theologe Paul Zulehner räumt einer Klage der Kirchen gute Chancen ein.

Im Anschluss an den Vormittagsgottesdienst versammelten sich Vertreter aus 30 evangelischen und altkatholischen Pfarrgemeinden vor der Lutherischen und Reformierten Stadtkirche in der Dorotheergasse. Sie wollen ihren gestrichenen Karfreitag-Feiertag zurück. Die Regelung sei ein grober Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es. Als Zeichen des Protests hatten viele eine Kreuz aus Heftpflastern an die Kleidung geklebt.

Ohne Karfreitag keine Auferstehung - APA/Neubauer

Ohne Karfreitag keine Auferstehung – APA/Neubauer

Ohne Karfreitag kein Ostern -
Ohne Karfreitag kein Ostern – APA/Neubauer

Kritik an der Bundesregierung

In Ansprachen erinnerten Vertreter der Kirchen an die Bedeutung des Karfreitags und übten Kritik an der Bundesregierung. „Die diskriminierende Haltung, die diese Regierung gegenüber Minderheiten in unserer Gesellschaft zeigt, macht es dringend notwendig, ein Zeichen zu setzen“, sagte Superintendentialkuratorin Petra Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung
Protest gegen Feiertag-Streichung – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests - ORF/Werner Trinker
Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung

Mit Transparenten und Gesang protestierten in Wien Gläubige gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag.

Klage soll bis Mitte Mai eingebracht werden

Die neue Regelung erwecke den Eindruck, dass Religion und Glaube ins Private abgedrängt werden sollen, kritisierte der Wiener Superintendent der evangelischen Kirche, Matthias Geist, im Gespräch mit der APA. „Jede Minderheit sollte doch das Recht in einer offenen Gesellschaft zugestanden bekommen, dass wir unseren Glauben auch öffentlich leben und einen Feiertag in Anspruch nehmen können.“

Er appellierte an die Bundesregierung, die Regelung zu überdenken: „Meine Erwartung ist, dass der Karfreitag doch ein Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher wird“, sagte Geist. Die evangelische Kirche hat bereits angekündigt, bis Mitte Mai eine Verfassungsklage auszuarbeiten.

„1.Mai nur Feiertag, wenn alle Arbeiter im Urlaub?“

Einer solchen Klage räumte der Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner im „Wien heute“-Gespräch gute Chancen ein: „Ich glaube schon. Wenn man diese Balance hält, zwischen dem individuellen Recht der einzelnen Person ‚Ich kann eine Religion frei ausüben‘ und einer Gemeinschaft, die ein Recht hat, sich gemeinschaftlich auch zu äußern in dieser Kultur, das muss abgewogen werden. Ich denke, das ist bisher in der Diskussion noch nicht passiert.“

Theologe Zulehner im Gespräch

Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner spricht über die Karfreitagsregelung.

Was bisher in keiner Stellungnahme eines Politiker zum Vorschein gekommen sei, was der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Klage aber hoffentlich auch würdigen wird, sei, so Zulehner, dass Religionsfreiheit auch ein Recht der Gemeinschaften ist, also der katholischen Kirche als Ganzes. Wir gehen ja auch nicht her und feiern den Staatsfeiertag wenn sich alle frei nehmen oder wir machen den 1. Mai, wenn sich alle von der Arbeiterbewegung da einen Urlaubstag nehmen.“ Zulehner sieht ein Vorrecht der Gemeinschaft „vor allen Fragen, ob die einzelnen da auch richtig mitmachen“.

Schönborn will Karfreitag-Debatte sinnvoll nützen

Der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hat am Karfreitag appelliert, die Karfreitag-Debatte sinnvoll zu nützen. „Wenn die heftige Debatte um den Karfreitag auch ein Gutes hat, dann wohl dies, dass sie hoffentlich dazu beiträgt, über den tieferen Sinn des Karfreitags wieder stärker nachzudenken“, sagte Schönborn in einem Audiobeitrag auf der Website der katholischen Kirche in Österreich.

Aktionen auch in Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern kam es am Karfreitag zu Protestaktionen: Die evangelischen Pfarrgemeinden in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz etwa ließen um 15.00 Uhr die Kirchenglocken zu einem Mahnläuten erklingen. Die evangelische Pfarrgemeinde in Bregenz schaltete am Donnerstag sogar eine Todesanzeige in den „Vorarlberger Nachrichten“. „Wir gedenken des Todes von Jesus von Nazareth“, heißt es darin – mehr dazu in Evangelisches Mahnläuten am Karfreitag

Auch im Burgenland waren Solidaritäts- und Protestkundgebungen angekündigt. Bischof Michael Bünker bekräftigte seine Ablehnung der neuen Regelung – mehr dazu in Karfreitag: Protest und Solidarität. Auch in der Steiermark feierten viele Gläubige auf dem Grazer Färberplatz bei einer öffentlichen Veranstaltung – mehr dazu in Gläubige feierten auch ohne Feiertag.

Karfreitag nach Klage kein Feiertag mehr

Die neue Regelung zum Karfreitag ist heuer zum ersten Mal zur Anwendung gekommen. Die Regierung hat ja in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den freien Karfreitag für evangelische Christen, Methodisten und Altkatholiken gestrichen. Eingeführt wurde im Gegenzug ein „persönlicher Feiertag“. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können.

Links:

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

Schuldhafte Scheidung in Österreich

In Deutschland wurde das Verschulden in  einer Scheidung vor über 40 Jahren abgeschafft.
In Österreich ist dieses veraltete Scheidungsgesetz im Familienrecht leider noch immer in Verwendung!

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Scheidungsverfahren aus Verschulden nach §49 des Ehegesetzes

Lt. Statistik liegt  mehrheitlich das Verschulden meist beim Ehemann, Frauen sind vorwiegend seit 50 Jahren Opfer!
Viele Väterorganisationen sprechen von einer feministischen Justiz. 90% der Familienrichter in Österreich sind weiblich und vereten noch immer das veraltete Familienbild, Kinder gehören nur zur Frau und der Vater hat nur zu zahlen.
Bei der schuldigen Scheidung, alleiniges Verschulden des Ehemannes bekommt die ExFrau einen Ehegattenunterhaltstitel, wobei im schlimmsten Fall der Ehemann sogar noch  einen Teil seiner Pension an die ExFrau weitergeben muss.

Vorliegen eines Verschuldens

Die Eheverfehlungsgründe müssen schuldhaft begangen worden sein, d.h. vorsätzlich oder zumindest fahrlässig.

Mediation:

Verhärten sich bei einer strittigen Scheidung die Fronten so sehr, dass Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens und vor allem die psychischen Folgen unabschätzbar werden, besteht immer die Möglichkeit, aus einer Klagescheidung eine einvernehmliche Scheidung zu machen.
Bei solchen meist sinnlosen Scheidungsklagen mit Verschuldensabwägung, ist es auch besser sich die Meinung von einem zweiten oder dritten Rechtsanwalt einzuholen.
Leider sind viele Ehefrauen sehr egoistisch und schmeißen das Geld einem einzigen Rechtsanwalt in den Rachen.

m.f.g.
Admin Familienrecht, am 25-8-2018

Interessantes Zitat vom 25-8-2018:

Bin vom Ehemann geschieden,er schuldig.2 Kinder. Also hab ich einen Titel? Zum Zeitpunkt der Sch. war ich Gutverdienende,er hätte Schulden u.arbeitslos. In den letzten Jahren drehte sich das um. Ich kleine Pension,er als Selbständiger viele Jahr sehr gut Verdienender. Parkt sein Vermögen im Ausland,was schwer zu beweisen ist. In der ersten Verhandlung gab er als Grund an,keinen Unterhalt sn mich zahlen zu müssen,dass ich seit Jahren neu verheiratet bin. Mit diesem Mann kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsamen Kinder u. er Mindestrentenbezieher in D. Der Richter schleppte den Gesetzestext ran, dass bei Wiederverheiratung der Anspruch verfällt Stimmt…es gibt aber einen Präzedenzfall, dass bei Armut d. neuen Ehemanns dieses Gesetz nicht angewendet wird. Wer kann mir helfen?
Verhandlung ließ ich vertagen.
Danke

Tags: Verschulden – schuldige Scheidung – Ehegattenunterhalt – EheG §49 Ehegesetzes – Familie -Ehescheidung in Österreich –  Gesetze in Österreich- Heiraten- OGH –  Scheidung – Trennung

Frauenquote ist verfassungswidrig – Rechtsstreitigkeiten u. Blockade

283 Beförderungsstellen unbesetzt Frauenquote blockiert Behörden in NRW

Frauenquote

Symbolbild. Foto: dpa

Düsseldorf –

Acht Monate nach Inkrafttreten der umstrittenen neuen Frauenquote im öffentlichen Dienst in NRW haben Rechtsstreitigkeiten bereits in landesweit 155 Behörden zur Blockade von geplanten Beförderungen geführt. Das hat NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nach Informationen unserer Zeitung auf FDP-Anfrage im Landtag bekannt gegeben. Insgesamt können 283 Beförderungsstellen nicht wie geplant besetzt werden, weil sich männliche Beamte juristisch gegen die Bevorzugung ihrer weiblichen Kollegen wehren oder eine Klage angedroht haben. Insgesamt sind bereits 85 Klagen gegen das neue NRW-Dienstrecht erhoben worden.

Seit dem 1. Juli 2016 sollen im öffentlichen Dienst Frauen bereits dann bevorzugt befördert werden, wenn eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Mehrere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht in Münster haben diese Vorgabe als verfassungswidrig eingestuft, da sie den Leistungsgrundsatz bei Beförderungen verletze. Eine besondere Berücksichtigung von Familienlasten und -auszeiten, die Frauen häufig von Führungspositionen in Behörden abhalten, hätte vielmehr in neuen Beurteilungskriterien stattfinden müssen.

Landesregierung hält an Frauenförderung fest

„Nur eine Gesetzesänderung löst das Gerechtigkeitsproblem dauerhaft“, sagte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel. Die FDP fordert seit Monaten die Rücknahme der Dienstrechtsreform und drängt die CDU darauf, gemeinsam eine Organklage beim NRW-Verfassungsgericht in Münster einzureichen. Nur mit der Union ergäbe sich dafür im Landtag der notwendige Stimmanteil.

Die Landesregierung hält an der Frauenförderung fest und hat ihrerseits das NRW-Verfassungsgericht um Prüfung gebeten. Durch die Rechtsstreitigkeiten werden in vielen Dienststellen auch nachfolgende Beförderungen blockiert.

Am stärksten betroffen ist der Finanzsektor mit 104 normalen Finanzämtern und Stellen in der Steuerfahndung oder Betriebsprüfung. Walter-Borjans hatte in der vergangenen Woche kurzfristig 900 zusätzliche Beförderungen ausgesprochen und damit die Blockade etwas gelockert.

Polizei stark betroffen

„Eine Massenbeförderung verschafft der Regierung bloß eine vorübergehende Atempause bis zur Landtagswahl. Schon bald rücken aber von unten neue Fälle nach, die dasselbe Chaos auslösen“, prophezeite Witzel.

Stark betroffen vom Beförderungsärger ist auch die Polizei. In 21 Polizeibehörden, darunter Duisburg, Hagen, Düsseldorf, Oberhausen, Kleve und Bonn, konnten geplante Beförderungen nicht ausgesprochen werden. In der Justiz sind Beamte im Gefängnis Hagen und den Amtsgerichten Kleve und Rheinberg betroffen.

 

Von, Tobias Blasius; 25.03.17, 12:40 Uhr

– Quelle: http://www.rundschau-online.de/26256054 ©2017
Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Frauenquote Quote – Genderwahn – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung –

Kein Schadenersatz bei falscher Samenspende . . .

FALSCHE SAMENSPENDE

Ein Wunschbaby – aber bitte in Weiß!

Nach einer Samenspende bekam eine weiße Frau ein dunkelhäutiges Baby. Die Samenbank hatte das Sperma verwechselt. Sie klagte wegen „unrechtmäßiger Geburt“ – doch das überzeugte den Richter nicht.

Klage abgeschmettert: Jennifer Cramblett muss vorerst auf Geld verzichten

Als Jennifer Cramblett und ihre Partnerin Amanda Zinkon im Sommer 2011 entschieden, über eine künstliche Befruchtung ein Baby zu bekommen, brauchten die beiden nicht lange, bis sie bei ihrer Suche nach einem geeigneten Samenspender fündig wurden. Bei der Midwest Sperm Bank in amerikanischen Illinois wurde ihnen ein wahrer Traummann angeboten. „Groß, blond, jung, gutaussehend, intelligent hieß es in der Beschreibung über den potenziellen Spender mit der Nummer 380. Ein Universitätsstudent, der täglich Sport treibe, auf seine Ernährung achte, wenig Alkohol trinke und nur äußerst selten einmal zu einer Cola greife.

Perfekt, dachte sich das lesbische Paar aus Uniontown, einem 2800 Einwohner zählenden Ort im tiefsten, ländlichen Ohio, 55 Autominuten südlich von Cleveland. Dazu passte auch die Ahnengalerie des Auserwählten. In dieser Rubrik stand explizit, dass Spender 380 keine schwarzen Vorfahren habe, sondern europäische. Die Rede war von Verwandten aus Griechenland und Italien.

In den USA kommen jedes Jahr zwischen 30.000 und 60.000 Kinder durch eine künstliche Befruchtung zur Welt. Das Geschäft boomt und hat sich zu einer lukrativen Industrie entwickelt. Pro Spende werden von den privaten Samenbanken zwischen 395 und 795 Dollar verlangt, Cramblett soll 400 Dollar bezahlt haben. Die Spender selbst bekommen meist nur um die 100 Dollar. Die Empfängerinnen können sich dabei wie bei einem Modekatalog genau aussuchen, welches Produkt sie gerne haben möchten.

Für Cramblett und Zinkon war die Hautfarbe ihres Kindes offenbar das wichtigste und entscheidende Kriterium für einen Spender. Sie wollten ein weißes Baby, kein schwarzes und begründeten das später damit, dass sie in einer Gegend des Landes wohnten, wo 98 Prozent der Bewohner kaukasischer, also weißer Abstammung seien.

Doch drei Jahre nach der Entscheidung für ihren Wunschkandidaten 380 ist für Cramblett und Zinkon alles ganz anders gekommen und nicht so, wie sich die beiden das in ihren Träumen vorgestellt hatten. Im Sommer 2012 bekam die 37-jährige Cramblett zwar ihr Baby, doch nicht mit blauen Augen, blonden Haaren und weißer Hautfarbe, wie versprochen. Das Mädchen, das sie Payton nannten und das mittlerweile seinen dritten Geburtstag gefeiert hat, ist schwarz. Die Samenbank hatte die Röhrchen verwechselt. Statt der Proben von 380 bekamen Cramblett und ihre sieben Jahre ältere Partnerin die Nummer 330 – einen Afroamerikaner.

„Wir lieben unser Baby über alles“

Ein Fall, der nicht nur Gerichte beschäftigte, sondern auch eine Debatte über den alltäglichen Rassismus in Amerika ausgelöst hat. Kann ein schwarzes Baby auch mehr als 50 Jahre nach der offiziellen Abschaffung der Rassentrennung in den USA noch immer nicht in einer zu fast 100 Prozent weißen Gemeinde in Ohio aufwachsen, wie das Paar behauptet?

„Wir lieben unser Baby über alles“, sagte Cramblett, die Rassismus-Vorwürfe vehement von sich weist, in einem Interview mit dem TV-Sender NBC. Doch Payton würde sich in Uniontown wie eine „Aussätzige“ fühlen. Das Paar war von Akron in Erwartung ihres Kindes in den kleinen Ort gezogen, weil dort die Schulen besser sein sollen. Mittlerweile denken sie darüber nach, erneut umzuziehen.

Cramblett und Zinkon verklagten wegen der Verwechslung der Spender die Midwest Sperm Bank auf Schadenersatz. „50.000 Dollar und mehr“ verlangten die beiden. Doch ohne Erfolg. Ronald Sutter, ein Bezirksrichter aus Ohio, lehnte die Forderung am vergangenen Freitag ab.

Klage wegen „unrechtmäßiger Geburt“

Die Entschuldigung der Samenbank, ein Mitarbeiter habe die handschriftlich gekennzeichneten Röhrchen unabsichtlich verwechselt, und die Erstattung der Kosten für die falsche Lieferung war dem „betrogenen Paar“ nicht genug. In einem Land, in dem selbst für zu heiße Kaffeebecher vor den Gerichten Schadenersatz in Millionenhöhe verlangt wird, klagten die Eltern von Payton auf die Nichteinhaltung der „Garantiezusagen“ und auf „wrongful birth“. Juristisch unterstellten sie damit, ihre Tochter sei bei einer „unrechtmäßigen Geburt“ zur Welt gekommen.

Für beide Straftatbestände sah Richter Sutter allerdings keine rechtliche Grundlage. Er folgte damit den Anwälten der Samenbank. Diese hatten argumentiert, dass eine Klage wegen „wrongful birth“ nur statthaft sei, wenn das Baby mit einem Geburtsfehler zur Welt gekommen wäre und die Samenbank sie nicht über diese gesundheitlichen Risiken vorher aufgeklärt hätte. Payton sei aber ein gesundes Kind.

Cramblett und Zinkon hatte vor Gericht aber auch mit dem „Schmerz und Leid“ sowie „zusätzlicher medizinischer Kosten“ argumentiert, welche die Verwechslung verursacht hätte. Sie seien „völlig unvorbereitet gewesen, ein afroamerikanisches Kind zu erziehen“. Auch ihre Gemeinde und ihre dafür „unbewusst unempfängliche Familie“ würden vermutlich ein Baby mit einer anderen Rasse nicht akzeptieren.

Angeblich ist der Friseurbesuch ein Problem

Cramblett behauptete vor Gericht, in ihrer Jugend nie mit einem Afroamerikaner in Kontakt gekommen zu sein. Ihr Vater habe ihr gesagt, sie sollen die Straßenseite wechseln, wenn sie einem Schwarzen begegne. Erst als sie aufs College gegangen sei, habe sie sich zum ersten Mal mit einem Afroamerikaner unterhalten.

„Mit seiner Tochter zum Friseur zu gehen verursacht für viele Mütter eine Stresssituation“, argumentierte der Anwalt des Paares, John Ostojic, vor Gericht. Payton habe aber für ein schwarzes Mädchen typische Haare. Deshalb müsse seine Mandantin in eine andere, weit weg gelegene, schwarze Gegend fahren, um einen ordentlichen Haarschnitt zu bekommen. „Jennifer (Cramblett) ist dort wegen ihres offensichtlich anderen Aussehens aber nicht willkommen.“

Aber auch in Zukunft müsse Payton mit Diskriminierungen rechnen, glaubt der Anwalt. „Für Jennifer wird der Stress und die Angst um ihre Tochter noch größer werden, wenn das Mädchen erst einmal in die Schule kommt, in der es nur weiße Schüler gibt“, heißt es in der Klageschrift. Doch auch das konnte Richter Sutter nicht überzeugen.

Der Fall ist mit der Entscheidung des Gerichts aber noch nicht zu Ende. Cramblett und Zinkon könnten die Samenbank auf „Fahrlässigkeit“ verklagen, sagte der Richter. Ein Rat, den die beiden offenbar befolgen wollen. Am 17. Dezember soll der Fall der kleinen Payton erneut verhandelt werden.

07.09.15
http://www.welt.de/vermischtes/article146129858/Ein-Wunschbaby-aber-bitte-in-Weiss.html
Tags: Kinderhandel – Samenspende – Spenderkinder
Schadenersatzklage