Reduzierung des Kindesunterhalt – Alimente

Besuchsrecht – Besuchskontakte

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Besuchskontakt Vater Sohn, gemeinsame Obsorge 

Auch erhöhte Kontaktrechtskosten können zu einer Anrechnung beim Kindesunterhalt führen:
Ein die übliche Dauer (das ist in der Regel 1 Tag pro Woche oder 4 Tage pro Monat, also etwa ein 14-tägiges Wochenendkontaktrecht) überschreitendes Kontaktrecht führt pro weiterem wöchentlichen Kontakttag (also insgesamt ab 2 Tagen pro Woche = 8 Tage pro Monat) zu einer Reduktion des Unterhaltsanspruch um 10 % [seit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG), BGBl I 2013/15, heißt das Besuchsrecht => Kontaktrecht; vgl 10 Ob 11/04x = EF-Z 2006/11 (Gitschthaler); 7 Ob 178/06m].

Tags: gemeinsame Obsorge – Familienrecht – Gesetze Österreich – Rechtssprechung 

Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei finanziellen Streitigkeiten zu beachten sind
Ein Großteil der Studierenden geht neben dem Studium einem Ferialjob oder einer geringfügigen Teilzeitarbeit nach. Allerdings sind nicht alle Studenten dazu bereit, sich ihr Studium selbst zu finanzieren. Wenn die Studien- und Familienbeihilfe nicht ausreicht und die Eltern keinen Beitrag leisten (wollen), kommt es oft zu Streitigkeiten wegen des Unterhalts.

Gibt es eine Altersgrenze für den Unterhaltsanspruch?
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung endet die Unterhaltspflicht nicht mit der Volljährigkeit des Kindes oder einem bestimmten Alter, sondern erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit: Das Kind muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu bestreiten. Dies ist grundsätzlich erst bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Fall. Das Kind darf die Selbsterhaltungsfähigkeit aber nicht schuldhaft hinauszögern, sonst verliert es seinen Unterhaltsanspruch.

Müssen die Eltern den Kindern ein Studium finanzieren?
Nach der (AHS-)Matura müssen die Eltern ein Studium finanzieren, und zwar unabhängig von ihrem eigenen Bildungsgrad oder den bisherigen schulischen Leistungen des Kindes. Das Studium muss aber ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Einen Studienabschluss in Mindestzeit können die Eltern allerdings nicht verlangen. Als Richtlinie gilt: In jedem Semester muss die Hälfte der sogenannten ECTS-Punkte erreicht werden, die durchschnittliche Studiendauer darf insgesamt nicht überschritten werden (außer aus gerechtfertigten Gründen wie etwa Schwangerschaft oder Krankheit). Auch ein einmaliger Studienwechsel in den ersten beiden Semestern wird von der Rechtsprechung toleriert. Bei einem späteren Wechsel verkürzt sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs für das neue Studium entsprechend.

Unterhaltsanspruch auch während Masterstudium oder Doktorat?

Sofern die durchschnittliche Studiendauer nicht schon beim Bachelorstudium deutlich überschritten wurde, besteht auch für ein anschließendes Masterstudium ein Unterhaltsanspruch. Für das Doktorat, Post-Graduate-Lehrgänge oder ein Zweitstudium gelten hingegen strengere Maßstäbe. Die Rechtsprechung verlangt hier einerseits eine besondere Begabung (zum Beispiel einen überdurchschnittlichen Studienerfolg im bisherigen Studium), zum anderen müssen sich auch die Berufsaussichten beziehungsweise Verdienstmöglichkeiten deutlich verbessern. Außerdem muss den Eltern die finanzielle Belastung zumutbar sein.

Können Kinder die Finanzierung eines Auslandsstudiums oder einer Privatuni verlangen?

Wenn ein Auslandssemester Voraussetzung für den Studienabschluss ist oder die Berufsaussichten deutlich verbessert, müssen die Mehrkosten von den Eltern grundsätzlich übernommen werden. Bei einem Studium im Ausland oder an einer Privatuni kommt es einerseits darauf an, ob die gewählte Studienrichtung auch im Inland beziehungsweise an einer öffentlichen Universität angeboten wird. Andererseits sind auch die Einkommensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Einkommensschwachen Eltern wird in der Regel nicht zugemutet, dass sie ihren Kindern ein Auslandsstudium oder eine Privatuni finanzieren. Bei gut verdienenden Eltern sieht die Sache schon anders aus, vor allem wenn das Kind über eine besondere Begabung oder Neigung verfügt.

Wie hoch ist der Unterhalt, und welcher Elternteil muss die Alimente bezahlen?

Solange das Kind mit beiden Eltern in einem Haushalt lebt, hat es grundsätzlich nur einen Anspruch auf Naturalunterhalt. Dieser umfasst aber neben Wohnung, Kleidung, Essen et cetera auch ein angemessenes Taschengeld. Sind die Eltern getrennt, muss der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Unterhalt beträgt bei Studierenden im Regelfall 22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens. Hat der Unterhaltspflichtige weitere Sorgepflichten, reduziert sich dieser Prozentsatz. Der Unterhalt ist aber mit der sogenannten Luxusgrenze gedeckelt. Diese beträgt bei volljährigen Kindern derzeit knapp 1.500 Euro. Wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt, hat es gegenüber beiden Elternteilen einen Anspruch auf Geldunterhalt, der von den Eltern anteilig im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu bezahlen ist. Bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen steht ein Unterhalt in Höhe des doppelten Regelbedarfs (derzeit also 1.160 Euro) zu.

Können Eltern verlangen, dass ihre Kinder neben dem Studium arbeiten?

Eigene Einkünfte reduzieren den Bedarf und damit auch den Unterhaltsanspruch. Die Studienbeihilfe, Leistungsstipendien und kurzfristige Einkünfte aus einem Ferialjob werden allerdings nicht berücksichtigt. Auch wenn das Kind nur deshalb einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, ist das Einkommen nicht auf den Unterhalt anzurechnen. Nach der Rechtsprechung sind Studierende grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, neben dem Studium arbeiten zu gehen. Nur bei einer weiterführenden Ausbildung (zum Beispiel bei einem Zweitstudium) können die Eltern unter Umständen verlangen, dass das Kind einer zumutbaren Nebenbeschäftigung nachgeht und selbst einen finanziellen Beitrag leistet. Wer als Student nebenbei arbeiten geht, entlastet also seine Eltern, hat aber selbst finanziell nicht unbedingt etwas davon. Für viele Studenten besteht daher kein besonderer Anreiz, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Dass während des Studiums auch dann ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn die Eltern wenig verdienen, ist sehr zu befürworten. Es darf nicht von den finanziellen Verhältnissen oder dem Status der Eltern abhängen, ob die Kinder studieren können. Und die Investition in Bildung zahlt sich jedenfalls aus. Allerdings kann man gerade in einkommensschwächeren Familien von den Kindern durchaus verlangen, dass sie neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In den meisten Studienrichtungen ist das zeitlich problemlos möglich, und es erhöht in der Regel auch die Berufsaussichten. Das sollte auch in der Rechtsprechung berücksichtigt werden. (Carmen Thornton, 22.1.2019) Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

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KOLUMNE CARMEN THORNTON 22. Jänner 2019, 13:40 237 POSTINGS

https://derstandard.at/2000096815102/Kindesunterhalt-Muessen-Eltern-das-Studium-finanzieren

Ausbeutung von Väter in Österreich und das fiktive Tagebuch eines Kindes!

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Ein Vater beschreibt Familien(un)recht in Österreich
Gigi’s Belize Seite gefällt dir · 20 Std. ·

Sorry für dieses Posting, aber mein Zorn ist aktuell riesengroß. Vor allem, wenn ich mir die Verantwortlichen ansehe, wie all das ausgelöst wird und wie einfach es zu verhindern wäre. Meine Verachtung gilt der Republik Österreich, von der ich dachte, sie sei eine gerechte, der SPÖ und ÖVP, die im letzten Jahrzehnt für all diesen Wahnsinn politisch verantwortlich waren und teilweise immer noch sind, den Grünen, die sich zwar gebetsmühlenartig für „halbe-halbe“ vor Trennung, aber stets gegen gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung ausgesprochen haben und standardmäßig Einzelfallprüfungen fordern (bedeutet jeden Vater per se für unfähig zu erklären), der FPÖ, die mit diesem Thema über Jahre Wählerstimmen geködert hat und jetzt in der Regierung trotz Regierungsprogramm genau gar nichts tut und des BG Mödling im Speziellen wegen Kindeswohlgefährung, Diskriminierung, Nichtumsetzung der Europarat-Resolution 2079 und des Bruchs der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 9, Absatz 3.

Es kommt genau genau so, wie es kommen musste, wie es in all den Statistiken weltweit zu finden ist, wenn man Väter aus dem Leben ihrer Kinder entfernt oder sich diese Arschlöcher von selber verdrücken. Ich bin wohl beides, wobei ich mir nach 12 Jahren das Recht genommen habe, noch leben zu dürfen, nach all dem, was ich da ertragen musste. Daher mal aus einer anderen, gar nicht so fiktiven Perspektive eine Art Tagebuch eines Kindes aus Österreich, das hoffentlich ein paar Verantwortliche wachrüttelt, was sie da für ein Verbrechen begingen und begehen. Ebenso SPÖ- und Grüne-Freunde, deren Politik ich im Allgemeinen natürlich höchst begrüße, im Fall des Familien(un)rechts aber zutiefst verurteile. Stellt mir bitte im Anschluss keine Fragen zu meinen Kindern, ich werde nicht bestätigen oder verneinen, ob hier etwas auf meine Kinder zutrifft. Der Schutz meiner Kinder steht an erster Stelle.

Fakt ist, dass das fiktive Tagebuch exakt so bei hunderten und tausenden Kindern in der ein oder anderen Form traurige Realität ist:

Ich bin zwei Jahre alt. Meine Eltern sind immer superlieb zu mir und ich habe ein wundervolles Zuhause. Sie streiten nicht wie andere Eltern und es gibt für mich nichts schöneres für mich, als mit meinem Bruder, Mama und Papa zu kuscheln. Mein Papa ist viel mehr zu Hause als andere Papas und er kocht auch immer für uns. Ich lache den ganzen Tag und bin so glücklich.

Irgendetwas ist passiert. Papa ist gestern nacht weinend aus unserem Zuhause gelaufen und nun ist da ein neuer Mann im Haus, den ich nicht kenne. Mama kuschelt nun mit ihm. Wo ist mein Papa?

Endlich bin ich wieder bei meinem Papa, aber ich weiß nicht, was das für eine Wohnung ist. Ich kann endlich wieder mit ihm zusammen sein, mein Bruder und ich können endlich wieder bei ihm sein. Wir haben nur ein Zimmer und ein Bett gemeinsam, aber kuscheln mit meiner Familie ist sowieso das allerschönste, egal ob bei Mama oder bei Papa.

Ich bin nun 4 Jahre alt und mein Papa hat sich ein Zuhause ganz in der Nähe von Mama genommen. Papa hat Mama alles geschenkt und Mama wohnt mit dem neuen Mann weiterhin in unserer bisherigen Wohnung. Mein Papa musste sich sehr viel Geld ausborgen, damit wir es auch bei ihm wieder schön haben und es ist super cool. Es ist so schön, bei Papa zu sein, er nimmt sich immer ganz viel Zeit für mich und meinen Bruder, wenn wir bei ihm sind und keiner streitet. Ich kann es jedesmal kaum erwarten, wenn ich wieder bei ihm sein darf. Ich habe Mama und Papa so lieb und bin froh, dass ich abwechselnd bei beiden sein kann.

Ich bin nun 6 Jahre alt und habe noch einen Bruder bekommen. Meine Mama und der Papa meines neuen Bruders wollten ein neues Zuhause, aber mein Papa weint nun wieder mehr. Irgendwas wegen Geld. Ich glaube Mama konnte ein Versprechen nicht halten und will von Papa wegen ihrem neuen Zuhause mehr Geld. Papa schaut manchmal ziemlich traurig aus, aber wir haben es trotzdem immer lustig. Das Schönste ist, wenn wir jeden Freitag Abend gemeinsam Sushi machen und uns dann unsere Lieblingsserie ansehen und dann ein Wochenende voller Spaß und Spielen haben. Ich habe manchmal Papa am Telefon gehört, dass er sich entschuldigen muss, wenn wir Spaß haben, ich hoffe, ich habe nichts falsch gemacht. Ich will nicht, dass Mama und Papa wegen mir streiten.

Ich bin nun 9 Jahre alt und die letzten Jahre gab es sehr viel Streitereien bei Mama. Ich hab Mama genauso lieb, wie Papa. Und ich bin immer sehr froh, wenn ich bei Papa sein darf, denn er streitet mit niemandem und wir spielen die ganze Zeit. Außerdem hilft er mir bei meinen Aufgaben, die Schule habe ich nicht so ganz gerne, die nervt. Mama hat da nicht so viel Zeit wegen meinem kleinen Bruder und ich möchte sie auch nicht nerven, sonst hat sie mich nicht mehr lieb. Da streitet wohl Papa öfter mit ihr, weil er meint, Mama müsste mehr mit mir für die Schule machen, aber Mama hat dafür doch keine Zeit. Er würde mich auch gerne öfters bei sich haben, um mehr Zeit für die Aufgaben zu haben, aber Mama will das glaube ich nicht. Irgendwas wegen Geld, ich weiß nicht genau. Ich will nicht, dass Mama und Papa immer wegen mir streiten, ich glaube, ich bin an vielem Schuld, nur weil es mich gibt.

Ich bin nun 10 Jahre alt. Die Streitereien bei Mama werden immer schlimmer und auch Mama und Papa streiten mehr. Es ist fürchterlich. Papa glaubt, dass es eine Lösung gibt und hat uns gefragt, ob wir das Wohnen bei Mama und ihm ganz fix einteilen wollen und ich und mein Bruder immer eine Woche bei ihm leben wollen und eine Woche bei Mama. Das wäre superschön, ich hab beide ganz viel lieb, egal ob bei Mama gestritten wird, oder nicht. Aber ich fürchte mich jetzt, denn Mama wird böse sein, wenn ich mehr bei Papa sein will. Sie hat auch gesagt, dass sie dann nicht mehr genug Geld für uns hat, weil sie nicht mehr arbeiten kann, als bisher. Wenn ich mehr bei Papa sein will, wird Mama traurig sein, und wenn ich mehr bei Mama bleibe, wird Papa traurig sein. Ich mache sowohl Mama und Papa traurig, egal, was ich mache.

Warum kann das nicht einfach so sein, dass ich bei beiden gleich viel sein darf, ohne dass Mama und Papa darum streiten müssen? Ich hab doch beide lieb und beide haben mich lieb!

Heute kommt jemand vom Gericht und fragt mich, ob ich mehr bei Papa leben will. Ich zittere am ganzen Körper und habe Angst. Während mich dieser Mann und diese Frau befragen, habe ich gar keine Kontrolle mehr über meinen Körper, wippe hin- und her und springe herum. Ich hab so Angst, aber niemand soll das sehen.

Mein Papa hat mich angerufen und mir gesagt, dass dieser Mann und diese Frau auch der Ansicht sind, dass es mir und meinem Bruder bei ihm gut geht. Das ist schon komisch, dass andere Leute entscheiden, ob es mir bei Papa gut geht. Warum musste mich da erst wer fragen? Warum muss das jemand anderes entscheiden? Sie sind doch meine Mama und mein Papa? Aber Mama hat dieses Papier nicht unterschrieben, es ging wieder um Geld. Und das Gericht kann nichts machen, wenn Mama das nicht möchte. Mir ist das alles schon egal, ich will nur noch meine Ruhe und dass niemand auf mich böse ist. Ich bin wohl wirklich Schuld, dass Mama und Papa dauernd streiten. Wenn es mich nicht geben würde, würden sie nicht streiten.

Irgendwas ist wieder passiert, ich darf Papa nicht mehr sehen. Ich habe gehört, wie Mama telefoniert hat und denen vom Gericht erzählt hat, dass Papa mit mir geschrieben hat. Ich glaube, das war der Grund warum ich zum ersten Mal, seitdem ich auf der Welt bin, meinen Papa nicht mehr sehen darf. Es war wieder meine Schuld. Ich bin immer an allem Schuld. Ich mag auch nicht mehr in die Schule.

Ich bin nun 11 Jahre alt und Mama und Papa haben beim Gericht eine Einigung gefunden. Ich darf nun fast die Hälfte der Zeit bei Papa sein, weil Mama nun mehr Geld bekommt und jetzt hat Mama keine Angst mehr. Bin ich froh, dass das endlich vorbei ist! Papa kauft uns auch weiterhin alles, was ich und mein Bruder so benötigen, aber Papa scheint deswegen auch noch mehr Geldprobleme zu haben. Er sagt immer: „ich habe Euch so lieb und mache das so lange ich kann. Geld ist nicht wichtig, Liebe und Geborgenheit sind viel wichtiger und dass wir zusammen sein dürfen. Wenn ich nichts mehr habe, habe ich halt nichts mehr, eine andere Möglichkeit gibt es zur Zeit nicht.“

Ich bin nun 12 Jahre alt und Papas Firma wird geschlossen. Lange war das nicht, wo es keine Probleme gab, aber es war so eine schöne Zeit. Es war ganz klar, wann ich bei Papa sein darf und es musste um nichts mehr gestritten werden. Papa hätte nun auch die Möglichkeit, Teilzeit arbeiten zu gehen und noch mehr Zeit für uns zu haben oder einen ganz tollen Job anzunehmen, wo er keine Zeit mehr für uns hat, dafür aber mehr verdient. Den tollen Job will er aber nicht, er will weiter Zeit für uns haben. Ich weiß, dass er mit Mama telefoniert und sie gebeten hat, dass er einen Teilzeitjob machen darf. Ich habe das zuerst nicht verstanden, warum er da fragen muss, aber das Gesetz in Österreich ist so. Der Papa muss immer das Maximum dessen verdienen, das ihm möglich ist, er sagt, das heißt „Anspannungsgrundsatz“ und steht so im bürgerlichen Gesetzbuch. Mama wollte das aber nicht, dass Papa weniger arbeitet und Papa hat mir erklärt, dass der zuständige Mann beim Gericht in Mödling das geltende Recht nicht beachtet. Dieser Mann sagte zu Papa, es sei ihm egal, dass er mich und meinen Bruder fast die Hälfte betreut und dass ihn die sogenannte 2/3 Judikatur nicht interessiert. Wenn es nicht genau die Hälfte der Betreuungszeit ist, bleibe Papa weiter im Anspannungsgrundsatz und Papa darf nicht Teilzeit arbeiten gehen. Deswegen hat Papa Mama wohl nochmal gefragt, ob wir nicht doch genau die Hälfte bei ihm bleiben dürfen, aber Mama hat nein gesagt. Ich verstehe sie, denn ich hab ja noch eine kleine Schwester bekommen und mit vier Kindern kann sie nicht mehr arbeiten gehen und hat sonst zu wenig Geld. Sie ist immer völlig fertig und erinnert uns auch stets daran, was sie alles für uns opfert. Mama ist wirklich sehr arm, was sie alles machen muss. Und ohne Papas Geld hat sie dann nicht genug für uns alle, daher hat sie nein zu Papas Teilzeitarbeit gesagt.

Ich bin jetzt 13 Jahre alt und es ist das traurigste Weihnachten aller Zeiten. Gleich werde ich Papa das allerletzte Mal drücken, wenn wir uns verabschieden. Ich habe so Angst vor diesem Moment, wo wir uns das letzte Mal für lange Zeit lieb halten werden. Für Papa gab es keine andere Möglichkeit mehr, als ganz weit fortzugehen. Er hat gesagt, er kann nicht mehr. Er war davor schon einmal schwer krank, weil sein anstrengender Beruf und die Zeit, die er trotzdem immer für uns hatte, wohl einfach zuviel waren. Er konnte für eine kurze Zeit nicht mal mehr sprechen und nur noch ganz langsam gehen, aber zum Glück ist er schnell wieder gesund geworden. Ich weiß, er hatte alles probiert, um für uns da zu sein, aber das geht wohl nicht, weil er ein Papa ist und keine Mama. Ich verstehe das immer noch nicht. Ich hab ihn so lieb, aber ich hasse ihn auch dafür, dass er jetzt weg geht. Wie kann er nur von mir weggehen? Wie kann er mich alleine lassen, wenn er mich doch so lieb hat und ich ihn? Ich werde diese Wohnung, die ich meine ganze Kindheit geliebt hatte, nicht mehr wiedersehen. Und ich habe keine Ahnung, ob ich meinen Papa jemals wiedersehen werde. Es tut so weh in mir drinnen.
Wir gehen zur Wohnungstüre, mein Bruder ist schon runter zur Mama gegangen, die mit dem Auto wartet. Papa weint so sehr, wie er noch nie geweint hat. Ich kann auch nicht mehr anders und bekomme vor Weinen kaum mehr Luft. Wir halten uns so lieb, wie noch nie und ich will ihn nicht loslassen. Ich will nicht, dass er geht. Und Papa will mich auch nicht loslassen, er will etwas sagen, aber bekommt kein Wort mehr heraus. Ich weiß, wie lieb mich mein Papa hat und dass es für ihn genauso schlimm ist, wie für mich. Wir halten uns so fest. Halten und halten und halten, als ob das helfen würde. Aber es geht nicht anders, wir müssen uns irgendwann loslassen. Ich gehe also aus der Wohnungstüre, durch die ich bisher immer lachend hinein- und hinausgegangen bin. Es war immer so schön, hier her zu kommen. Jetzt erscheint das wie ein eiskalter gefrorener Gang wie in einem Horrorfilm. Ich drehe mich ein letztes Mal zu Papa um, dann biege ich um die Ecke im Stiegenhaus. Das war mein Papa, nun bin ich ohne ihn.

Ich bin nun 14 und Ihr könnt mich alle mal, Ihr Wichser. Ich soll spuren, Ihr ganzen Schweine, ich soll lustig sein, ich soll Euch allen gefallen, während Ihr mit mir macht, was Ihr wollt? Ok, ich werde das gleiche machen, ich mache mit Euch auch, was ich will. Ihr könnt Euch Eure Regeln und Eure tolle Moral sonst wo hinstecken. Ich bin an allem Schuld? Eh klar. Ich bin nicht brav? Eh klar. Man kommt mit mir nicht mehr zurecht? Ja, ich bin ja soooo böse. Mir doch egal, wo Mama mich jetzt hinschiebt. Ein Heim? Ja, mir doch scheißegal. Sie weiß nicht, wie sie mit mir zurecht kommen soll, weil ich auf nichts mehr Lust habe, dabei will ich nur in Ruhe gelassen werden und machen, was ich will. Ihr macht ja auch, was Ihr wollt. Ich soll lachen, wenn ich nicht lachen will und ich soll verstehen, wie anstrengend alles für Mama ist, dass sie so überlastet ist und wie sich jeden Tag von Früh bis spät für uns aufopfert. Entschuldigung, dass ich am Leben bin. Entschuldigung, dass ich Dein Kind bin. Nein, keine Entschuldigung mehr. Wenn mir wer blöd kommt, dann knall ich ihm einfach eine. Jedem. Alles Arschlöcher um mich herum. Und wozu brauche ich die Schule? Werde einfach Drogendealer oder Auftragskiller. Regeln gibt es für mich nicht mehr. Ihr versucht mich zu brechen und in Eure lächerlichen Regeln zu stecken? Versucht es nur. Ich habe sowieso keine Zukunft und auch nichts zu verlieren. Ich mache was ich will, klettere auf die höchsten Dächer in Wien und es ist mir scheißegal, ob ich abstürze. Wenn ich tot bin, bin ich tot. Ich bin sowieso jedem egal.

Ende des „fiktiven“ Tagebuches.

Ich hoffe, dem ein oder anderen bleibt auch ein wenig die Luft weg. Denn Ihr könnt das alles nicht weiter tolerieren. So viele zerbrochene Kinderseelen in Deutschland und Österreich wegen dieses zurückgebliebenen Familienrechts und der Machtlosigkeit jedes liebevollen Vaters, wenn die Mutter nicht mitspielt. Und Ignoranz pur in der Gesellschaft. Es interessiert einfach niemanden, es ist allen scheißegal.

Das natürliche Recht aller Kinder auf beide Elternteile zu gleichen Teilen würde all das Verhindern. Die Europarat-Resolution 2079 beinhaltet alle Umsetzungskriterien, um diese bewusste Schädigung des Kindeswohls tausender Kinder in Österreich und zehntausender in Deutschland zu beenden. SPÖ & Grüne haben sie stets abgelehnt, ÖVP und FPÖ die Doppelresidenz in das Regierungsprogramm aufgenommen, aber es ist keinerlei Anzeichen einer Umsetzung zu sehen. Während in den nordischen Staaten seit über einem Jahrzehnt inzwischen über 90% aller Kinder in Doppelresidenz (oder fast Doppelresidenz mit gleichen Regeln) aufwachsen, versuchen uns verkappte feministische Ideologen die Doppelresidenz als schädlich zu verkaufen. Liebevolle Väter, die um ihre Kinder kämpfen, werden auf der Straße angespuckt, wenn sie mein T-Shirt tragen. Mir selbst passiert. Und als Arschloch bezeichnet, ohne überhaupt mit mir reden zu wollen. Von jungen Grünen und Roten. Von jungen Menschen, die keine Ahnung von der Doppelresidenz haben. Obwohl bei Millionen von Kindern erwiesen ist, dass genau das die Gesundheitswerte der Kinder im Vergleich zu Kindern aus dem Alleinerziehermodell um 30% verbessert und nahezu identisch mit Kindern ist, die in einer klassischen Kernfamilie leben. So wie die Republikaner in den USA der Bevölkerung erklären wollen, dass Waffen sie schützen, obwohl die USA die höchsten Mordraten in entwickelten Ländern haben (exorbitant höher und 101 Feuerwaffen pro 100 Einwohner), so versuchen uns feministische Ideologen weiszumachen, dass es für Kinder besser ist, wenn sie nicht das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben (93% aller Kinder wachsen nach einer Trennung bei der Mutter im Alleinerziehermodell auf), obwohl die nordischen Länder mit der Doppelresidenz genau das Gegenteil beweisen. Es ist zum Schaudern, wie missbrauchte Ideologien ganze Nationen schädigen und wie die Bevölkerung blind dem Schaden zujubelt.

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Tags: Familienunrecht – Familie – Familienrecht – BG Mödling Rechtspfleger Kindesunterhalt – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Bezirksgericht – Rechtspfleger Anspannungsgrundsatz – leaks family law austria germany – Obsorge – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vorsteher Bezirksgerichts Mödling: Bezirksgerichtvorsteher Mödling Hofrat Dr. Harald FRANZ – Anspannungsgrundsatz – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft –

Unterhaltszahler werden häufig diffamiert und benachteiligt!

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Respekt für Unterhaltszahler

Alimentenpflichtige werden häufig diffamiert und benachteiligt. Dabei bleibt vielen am Monatsende kaum genug zum Leben.
von Josef Linsler

Josef Linsler ist Vorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

In Deutschland leben 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte minderjährige und über eine Million unterhaltsberechtigte volljährige Kinder. Sie erhalten Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil. Das kann die Mutter sein, aber noch sind es überwiegend die Väter. Während den sogenannten „Alleinerziehenden“ von vornherein das Mitleid der Mehrheit sicher ist, werden die Unterhaltspflichtigen vielfach diffamiert, respektlos behandelt und benachteiligt. Sie stehen immer unter dem latenten Generalverdacht, zu wenig Kindesunterhalt zu zahlen.

Tatsache ist, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt – das ist das Existenzminimum, das Unterhaltspflichtigen bleiben muss – nicht parallel angehoben wurden, obwohl sich dies von der Sache her ergibt: Fällt für Kinder höherer Bedarf aufgrund höherer Kosten für Nahrung, Kleidung Wohnung, Bildung an, so trifft dies auch die Erwachsenen, die Unterhaltspflichtigen. Vergleicht man die letzten zehn Jahre, so ist der Kindesunterhalt um 51 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt um 21 Prozent. Das ist ungerecht gegenüber den Unterhaltszahlern, schließlich arbeiten sie hart und vielen bleibt am Monatsende nicht einmal der Selbstbehalt – das sind gegenwärtig 1080 Euro. Davon muss der gesamte Lebensbedarf – Kleidung, Wohnung, Essen, Bildung, Verkehr sowie die Kosten für Umgangswochenenden – bestritten werden. Manchmal wird sogar per Beschluss des Familiengerichts der Selbstbehalt unterschritten.

Alimenten-Zahler werden immer zur Kasse gebeten, auch wenn sie beispielsweise arbeitslos sind oder wenn der Umgang grob behindert, beziehungsweise ganz verweigert wird. Eine missliche Lebenslage besteht ebenso darin, dass beispielsweise der unterhaltsberechtigte Elternteil sich als arm und alleinerziehend ausgibt, aber faktisch mit einem neuen Partner zusammenlebt. Es ist ungerecht, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil 3000 und mehr Euro im Monat für sich und zwei Kinder zur Verfügung hat, während dem Unterhaltspflichtigen gerade einmal der Selbstbehalt bleibt. Aus Liebe zu den Kindern übernehmen inzwischen nicht wenige Unterhaltspflichtige 20 und mehr Prozent an der Betreuung, dennoch müssen sie vollen Kindesunterhalt zahlen.

Es ist grob ungerecht, respektlos gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil – und den betroffenen Kindern, wenn der betreuende Elternteil zwar kräftig Unterhalt fordert, aber gleichzeitig den Umgang verweigert. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wird er an den Pranger gestellt, wenn der betreuende Elternteil den Umgang verweigert, passiert nichts, vielmehr hat er weiterhin Anspruch auf „vollen“ Unterhalt. Diesen Missstand tolerieren Familiengerichte und Politik stillschweigend.

Besonders respektlos und unsensibel werden Alimentenzahler von Papa Staat behandelt. Geschiedene und getrennt lebende Unterhaltszahler werden wie Ledige nach Steuerklasse I besteuert, das kinderlose Doppelverdiener-Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings. Kindesunterhalt wird steuerlich nicht berücksichtigt. Damit könnte das sehr oft finanziell angespannte familiale System der Trennungsfamilie entlastet und Kinderarmut vermieden werden.

Eine „Aufwertung“ der Unterhaltszahler ist dringend angesagt. Rechte und Pflichten der Unterhaltspflichtigen und der Unterhaltsberechtigten müssen sich die Waage halten.

15. August 201516:56 Uhr

https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/respekt-fuer-unterhaltszahler-21771-art1270860.html
Tags: Armut – Familie – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrechtater – Väter – Vaterlose Gesellschaft

Zahl-Väter in Brandenburg – Unfassbar?

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Familie

Eltern müssen bei Familienproblemen vierte Ausbildung zahlen

Direkt aus dem dpa-NewskanalBrandenburg (dpa/tmn) – Ein volljähriges Kind kann ausnahmsweise Anspruch auf Kindesunterhalt für eine vierte Ausbildung haben. Voraussetzung ist, dass die vorherigen Ausbildungen aufgrund besonderer familiärer Umstände erfolglos waren.Die häuslichen Verhältnisse müssen sich negativ auf die Entwicklung und Ausbildung des Kindes ausgewirkt haben. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt (Az.: 10WF19/16).In dem verhandelten Fall verlangte der mittlerweile volljährige junge Mann von seinem Vater Kindesunterhalt. Drei vorherige Ausbildungen hatte er abgebrochen, nun absolvierte er eine vierte. Die erste Ausbildung war aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Begabung ungeeignet gewesen. Der Abbruch der Fachoberschule war durch den Umzug der Mutter in ein anderes Bundesland bedingt. Der gerade volljährig gewordene Sohn begleitete sie. Die nach einem Vierteljahr abgebrochene dritte Ausbildung zum Hotelfachmann erwies sich ebenfalls als Fehlschlag. Es war die erste Ausbildung, die der Sohn im Erwachsenenalter aufgenommen hatte.Nach Auffassung des Gerichts steht dem Sohn Ausbildungsunterhalt vom Vater zu. Und zwar auch dann, wenn dies die vierte Ausbildung sei. Die Eltern hätten eine erhöhte Finanzierungspflicht. Grund für den dreimaligen Ausbildungsabbruch seien schwierige häusliche Verhältnisse. Deshalb müsse ihm eine Orientierungsphase zugestanden werden.Bei der dritten abgebrochenen Ausbildung handele es sich um die erste Ausbildung, die der junge Mann als Volljähriger aufgenommen habe. Während der Zeit habe er im Wesentlichen seinen Unterhalt auch selbst bestritten, das müsse berücksichtigt werden. Die vierte Ausbildung sei somit die zweite Ausbildung, die er als Erwachsener beginne. Daher stehe ihm auch ein Ausbildungsunterhalt zu. Im Normalfall haben volljährige Kinder nur bis zum Ende der ersten Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.
http://www.sueddeutsche.de/news/leben/familie-eltern-muessen-bei-familienproblemen-vierte-ausbildung-zahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180216-99-101017
Tags: Justiz – Familienrecht 

+ + + Familienbonus erhöht Kindesunterhalt + + +

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Kinderbonus erhöht Unterhaltspflicht

Alimente. Unterhaltsexperte Günter Tews rechnet mit einer Flut an Gerichtsverfahren über eine Erhöhung des Kindesunterhalts als Folge der neuen Steuerbegünstigung.

Günter Tews. – (c) Stanislav Jenis

Wien. Die Freude mancher Elternteile über den von der türkis-blauen Regierung geplanten Familienbonus wird wohl nur kurz anhalten. Wer nämlich von seinen Kindern getrennt lebt und deshalb Geldunterhalt zahlt, muss möglicherweise den neuen Steuervorteil in voller Höhe an den betreuenden Elternteil weiterreichen.

Die Steuerentlastung von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr – sie setzt eine Steuerpflicht mindestens in dieser Höhe voraus – erhöht das Nettoeinkommen und damit die Bemessungsgrundlage für den Unterhalt. Nach Berechnungen des Rechtsanwalts und Unterhaltsexperten Günter Tews steigt beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von 1950 Euro 14-mal jährlich der monatliche Unterhalt für ein achtjähriges Kind um mindestens 15 Euro.

Steuervorteil weitergeben

Wenn die Gerichte von den Unterhaltspflichtigen aber verlangen, den Steuervorteil zur Gänze den Kindern zukommen zu lassen – und dazu neigt die Rechtsprechung –, dann können die Alimente um bis zu 125 Euro monatlich (= 1500 durch zwölf ) steigen. Kleiner wäre der Aufschlag nur dann, wenn der Unterhaltszahler weni- ger als 1500 Euro pro Kind an Steuern zahlt, denn dann fällt auch der Bonus kleiner aus.

Teilen sich die Eltern den Familienbonus, sind es immer noch 62,50 Euro. Das setzt aber voraus, dass beide entsprechend steuerpflichtig sind. „Mich wundert es nicht, wenn sich die Unterhaltspflichtigen von der Politik an der Nase herumgeführt fühlen“, sagt Tews zur „Presse“. Er rechnet mit einer Flut an Gerichtsverfahren zur Erhöhung des Unterhalts. Allein im Vorjahr gab es bei den Gerichten knapp 90.000 Anträge auf Unterhaltsfestsetzung (davon betrafen rund 50.000 Unterhaltsvorschuss von staatlicher Seite).

Tews räumt ein, dass der Kinderbonus den Zweck hat, zu- mindest teilweise auch den Kindern zugutezukommen. Während der Bonus aber dem Geldunterhaltspflichtigen de facto mit Zwang abgenommen wird, bleibt es dem betreuenden Elternteil letztlich selbst überlassen, wofür er das Geld ausgibt. „Das Ganze als eine große Entlastung der Unterhaltspflichtigen zu verkaufen stört mich schon sehr“, sagt Tews. Ehrlicher wäre es schon, das Geld direkt den Kindern zukommen zu lassen.

Verzicht ginge ins Geld

Könnte ein Unterhaltspflichtiger, der seine Exfrau ärgern will, einfach darauf verzichten, den Familienbonus geltend zu machen? Das wäre keine gute Idee. Im Unterhaltsrecht gilt der Anspannungsgrundsatz. Demnach muss der Verpflichtete alles ihm realistisch Mögliche tun, um Geld zu verdienen. Tut er es nicht, werden die Alimente dennoch nach den höheren Verdienstmöglichkeiten berechnet.

„Der Vater würde mit Sicherheit auf die Inanspruchnahme des Kinderbonus angespannt werden“, sagt Tews. Es gebe bereits eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach ein Unterhaltspflichtiger gezwungen war, eine Arbeitnehmerveranlagung zur Rückvergütung von Lohnsteuer zu beantragen (7 Ob 97/08b).

Die Presse, VON BENEDIKT KOMMENDA
https://www.pressreader.com/austria/die-presse/20180113/281621010737582

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Düsseldorfer Tabelle 2018 – ab dem 01.01.2018

Link:  Düsseldorfer Tabelle 2018

u.a. Höhere Einkommensgrenze

Artikel:

Neue „Düsseldorfer Tabelle“

Vielen Trennungskindern droht geringerer Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle 2018: Oft weniger Unterhalt für Trennungskinder

Die „Düsseldorfer Tabelle“ gilt als als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts (Symbolbild).FOTO: dpa, hka nic skm jai
Düsseldorf. Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Unterhaltssätze, die für Trennungskinder gezahlt werden müssen. Zwar werden die Mindestsätze zum Jahreswechsel erhöht – Alleinerziehende befürchten trotzdem eine Verschlechterung.

Minderjährige Trennungskinder haben zum Jahreswechsel bundesweit Anspruch auf einen höheren Mindestsatz beim Unterhalt. Dann tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, wie das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Montag mitteilte.

Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat. Dennoch dürfte für etliche Trennungskinder nur genauso viel oder sogar weniger Geld herausspringen als bisher. Das liegt an den neuen Einkommensklassen.

Kritik von Alleinerziehenden

So landen viele Unterhaltspflichtige mit der neuen Tabelle in einer niedrigeren Einkommensklasse. „Dieser Effekt lässt sich nicht vermeiden“, sagte Heinrich Schürmann, Sprecher des Deutschen Familiengerichtstages, auf Anfrage.

„Das ist in jedem Fall eine deutliche Verschlechterung für diejenigen, die auf den Unterhalt angewiesen sind“, sagte Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter. Durch die Verschiebung der Einkommensgruppen um 400 Euro „wird es für die einen noch schwerer, aus Hartz IV herauszukommen, andere könnten dadurch erst reinrutschen“.

„Zu massenhaften Absenkungen des Unterhalts wird es erfahrungsgemäß nicht kommen“, sagte dagegen Rechtsanwalt und Familienrechtler Jörn Hauß, Mitglied der Leitlinien-Kommission. Bei Veränderungen der Sätze von maximal fünf Prozent blieben die alten Beträge in Kraft. Damit könne das Gros der Unterhaltsempfänger mit gleichbleibenden Summen rechnen.

Neue Mindestsätze und Einkommensklassen

Der Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2018

  • für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348 Euro statt bisher 342 Euro,
  • für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) 399 Euro statt bisher 393 Euro,
  • für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 467 Euro statt bisher 460 Euro.

Gleichzeitig wird die unterste Einkommensgruppe von maximal 1500 Euro auf 1900 Euro Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen erhöht. Auch die anderen Einkommensgruppen werden angepasst. Zwei Beispiele zeigen die Folgen:

  • Ein Unterhaltspflichtiger hat ein Nettoeinkommen von rund 2000 Euro. Für ein dreijähriges Kind betrug dann bisher der empfohlene Unterhalt bisher 377 Euro und künftig 366 Euro.
  • Das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtiges liegt bei 5000 Euro. Dann empfahl die „Düsseldorfer Tabelle“ bisher 548 Euro als Unterhalt für ein vierjähriges Kind. Künftig sind es 529 Euro.

Deswegen ist der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter in Sorge. Beide Beispiele setzen allerdings voraus, dass der Unterhaltspflichtige 2018 noch dasselbe Nettoeinkommen hat wie 2017, also keine Lohnerhöhung erhalten hat. Die bisherige „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie hier und die neue hier.

Die gesetzliche Erhöhung des Mindestunterhalts zieht eine Anpassung der Bedarfssätze der übrigen Einkommensgruppen nach sich. Die Bedarfssätze der Tabelle werden in der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils fünf Prozent und in der 6. bis 10. Gruppe um jeweils acht Prozent des Mindestunterhalts angehoben.

Erstmals seit zehn Jahren werden aber auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle endet daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 5500 Euro statt bisher 5100 Euro.

Nur eine Richtlinie

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro. Die Sätze für volljährige Trennungskinder bleiben 2018 unverändert, wobei auch bei ihnen die geänderten Einkommensklassen greifen.

Durch die unveränderten Sätze für die Volljährigen werde eine überproportionale Erhöhung des Bedarfs des volljährigen Kindes, das noch im Haushalt eines Elternteils lebt, im Verhältnis zum Bedarf eines allein lebenden Erwachsenen vermieden, so die Begründung des Gerichts.

Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 1. Januar 2018 für ein erstes und zweites Kind 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang anzurechnen.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die nächste Änderung werde voraussichtlich zum 1.1.2019 erfolgen.

Feministin Maria Stern – Liste Pilz

Die Feministin Maria Stern der Liste Pilz, Initiatorin und Obfrau des Vereins „Forum Kindesunterhalt“, ehemalige Sprecherin des Frauenvolksbegehren, sagt in der Sendung „Sexismus im Job“ OE24.TV am 26-10-2017:

„Wenn wir davon ausgehen,
dass 3 von 4 Frauen sexuell belästigt worden sind,
dann können wir davon ausgehen,
dass 3 von 4 Männer  sie sexuell belästigt haben.“

Eine solche Hetze, Diskriminierung und Vorverurteilung von 3/4 aller österreichischen männlichen Steuerzahler empfinde ich als gesellschaftspolitische Schande und SOWAS wird künftig mit Steuergelder finanziert im östrreichischen Parlament sitzen.

Maria Stern ist alleinerziehende Mutter von 3 Kindern , Initiatorin und Obfrau des Vereins „Forum Kindesunterhalt“, ehemalige Sprecherin des Frauenvolksbegehrens.
Maria Stern ist jetzt in der neuen Partei von Peter Pilz und wird in den Nationalrat einziehen.
Die Partei hat acht Mandate bekommen, von insgesamt 183 Abgeordneten im Parlament.

Admin Familie & Familienrecht, am 7-10-2017

Tags: #MeToo – Partei Liste Pilz – Video Maria Stern – Genderwahn – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Diskriminierung von Männer –  StGB Volksverhetzung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –

Gute Idee – Unterhaltsersatzleistung im Wege der Mindestsicherung

Email PERSÖNLICH

Sehr geehrte ÖVP, Justizminister Wolfgang Brandstetter, zukünftiger Bundeskanzler Sebastian Kurz!

Die von ihnen vorgeschlagene Förderung, halte ich für eine langfristige professionelle Lösung, schließlich soll ein solcher staatlicher Zuschuss. bzw. Ersatz von Kindesunterhalt lt. UVG 1985 auch kontrolliert ablaufen.
Derzeit wird die Wohnbeihilfe genauso wie die Mindestsicherung abgehandelt, dies wäre für den Kindesunterhalt genauso sinnvoll und wünschenswert.

Eine SPÖ Husch- Pfusch-Lösung als Wahlzuckerl sollte man ablehnen, wie der zukünftige Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits mit einem generellen Verbot von zusätzlichen Ausgaben vor der Nationalratswahl bereits mehrfach begründet hat.
Sehr wichtig wäre auch ein Selbstbehalt von 1080,- Euro für den Unterhaltspflichtigen, wie es bereits in der Düsseldorfer Tabelle seit vielen Jahren Usus ist, dies verhindert ein abrutschen von KMU’s, welche eine wesentliche Stütze in unserer Wirtschaft darstellen, diese Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben!

Deshalb mein Appell an die neue ÖVP, mit diesen Selbstbehalt wäre das Abschlittern der unterhaltspflichtigen Personen in Armut gewährleistet. Prinzipiell  sollten alle Alimente bei der Höhe des Unterhalts österreichweit genauso in die Summe der Mindestsicherung einberechnet werden, in einem Bundesgesetz. Grundsatz, jedes Kind soll gleich viel Wert sein!

schönen Tag noch, wünscht Ihnen
Admin Familie & Familienrecht, am 4-10-2017

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 Artikel:

 Kindesunterhalt: Pilz ortet ÖVP-Sabotage
Wolfgang Brandstetter
Foto: Kurier/Juerg ChristandlVizekanzler Wolfgang Brandstetter.

Vizekanzler Wolfang Brandstetter legte einen eigenen Initiativantrag vor.

Die ÖVP legt nun einen eigenen Initiativantrag für die Reform des Kindesunterhalts vor. Den Vorschlag der SPÖ für eine Unterhaltsgarantie lehnt Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ab, denn er fürchtet, dass damit hunderte Millionen Euro ins Ausland abfließen würden.
Die SPÖ hat vergangene Woche einen Antrag ausgearbeitet, der Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Eine entsprechende Korrektur der gegenwärtigen Regelungen hatten davor alle Partei befürwortet.

Der Justizminister sprach sich am Dienstag in einem Statement gegenüber der APA grundsätzlich für Änderungen aus: „Eine Unterhaltsgarantie, wie die SPÖ sie vorschlägt, scheint mir aber der falsche Weg zu sein.“ Dem Noch-Koalitionspartner wurde daher ein Vorschlag zu einem Unterhaltszuschuss-Gesetz übermittelt, der bei allen Kindern in Österreich ankommen soll. Dabei handle es sich um einen staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung, der für alle Kinder einen Unterhaltsanspruch nach objektiven Richtsätzen vorsieht, erklärte Brandstetter.

Kritik und Appell

Trotz der Einigkeit bei dem Thema dürfe man beim Unterhalt nicht den selben Fehler wie bei der Familienbeihilfe machen: „Nach dem SPÖ-Modell laufen wir Gefahr, dass wir ähnlich wie bei der Familienbeihilfe über den FLAF hunderte Millionen Euro ins Ausland zahlen“, kritisierte Brandstetter. Eine Differenzierung nach den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Aufenthaltslandes sei daher sinnvoll, wie dies auch in Unterhaltsverfahren bei den Gerichten gemacht werde. Der Justizminister lehnt auch eine Beschränkung der Leistung auf fünf Jahre ab: „Wir haben daher einen Vorschlag erstellt, der weder zeitlich beschränkt ist, noch einzelne Familienkonstellationen ausschließt.“

Die Umsetzung will die ÖVP sinngemäß an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, was eine „budgetschonende“ und unbürokratische Lösung wäre. Dass diese Anpassung an das Niveau im Ausland derzeit auf EU-Ebene nicht möglich ist, wurde gegenüber der APA eingeräumt.

Brandstetter appelliert in dem Statement außerdem, auch im Wahlkampf, „ruhig und besonnen zu agieren“. Der ÖVP-Vorschlag wurde dem SPÖ-Klub übermittelt.

Pilz: Ärger über ÖVP

Peter Pilz, der in einer Fernsehdiskussion die Debatte über den Kindesunterhalt neu entflammt hatte, ist verärgert über die ÖVP. Während der SPÖ-Vorschlag aus seiner Sicht nur „repariert“ gehört, „sabotiere“ die Volkspartei. „Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern“, stellte er am Dienstag auf Twitter fest.

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Peter Pilz

@Peter_Pilz

Unterhalt: Das SPÖ-Papier hat 5 Löcher. Das lässt sich reparieren. Aber die ÖVP sabotiert. Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern.

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Der Grüne Klubobmann Albert Steinhauser erklärte am Rande einer Pressekonferenz, er kenne den Vorschlag der ÖVP noch nicht. Man prüfe gerade den Entwurf der SPÖ, wobei man diesen tendenziell unterstützen würde.

SPÖ-Frauen kritisieren Kurz

Die SPÖ ärgert sich über die Ablehnung des eigenen Antrags zur Unterhaltsgarantie durch die ÖVP. Parteiobmann Sebastian Kurz solle zu seinem Wort stehen, forderte Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek am Dienstag in einer Aussendung. Die Behauptung, der ÖVP, Kinder im Ausland könnten laut dem SPÖ-Vorschlag eine Unterhaltsgarantie beziehen, sei falsch.

„Kinder im Ausland können bei unserem Vorschlag keine Unterhaltsgarantie beziehen, da die Voraussetzung der Wohnsitz im Inland sowie ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist“, so die SPÖ-Frauenchefin. Im ÖVP-Vorschlag ortet sie hingegen Unklarheiten und rechtliche Probleme. So solle laut ÖVP der Bund in die Mindestsicherung der Länder eingreifen und die Unterhaltsgarantie dort verankern – wie das gestaltet sein soll, lasse der Noch-Koalitionspartner aber offen. „Sicher ist, dass viele Alleinerziehende davon überhaupt nicht profitieren werden“, kritisierte Heinisch-Hosek.

(apa / best) Erstellt am 

Kindesunterhalt bezahlt vom Staat für alleinerziehende Mütter mit Kinder!

Artikel:

Kindesunterhalt: Vater Staat muss öfter einspringen

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…

Foto: Tobias Kaltenbach – Fotolia/Tobias Kaltenbach/FotoliaSymbolbild
 50.000 Minderjährige bekommen keine Alimente, Republik zahlt 131 Millionen Euro Vorschuss.
Dann bleibt unter Umständen nicht einmal das Existenzminimum über, denn der Staat darf in solchen Fällen bei der Pfändung diese Grenze noch um 25 Prozent unterschreiten.

3100 im Ausland

Die Summe könnte sich noch erhöhen, sollte die Forderung von Frauenorganisationen erfüllt werden, Unterhaltsvorschuss über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Ausbildung zu gewähren.

Meist sind es die Väter, die sie sich ins Ausland abgesetzt haben bzw. von dort stammen und keinen Unterhalt nach Österreich überweisen. Von den 3100 im Ausland lebenden Personen, auf die das zutrifft, befinden sich die meisten (1648) in Deutschland, gefolgt von der Schweiz (324) und der Türkei (194).

Etwas mehr als die Hälfte der Vorschüsse wird später zurückgezahlt oder kann hereingebracht werden. Trotzdem sind die offenen Forderungen der Republik Österreich seit Einführung des Unterhaltsvorschusses 1976 mittlerweile auf 1,1 Milliarden Euro angewachsen.

Kurier-Infografik… Foto: /Kurier-Infografik

Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlich starken Anstrengungen von Behörden, die mit der Hereinbringung von ausstehenden Unterhaltszahlungen befasst sind, und hat drei Stichproben gezogen. Die Quote zwischen Vorschüssen und (erzwungenen) Rückzahlungen beträgt in den beiden oberösterreichischen Gemeinden Schärding und Wels 66 bzw. 29 Prozent, bei Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Wiener Bezirken Meidling, Hietzing und Liesing 36 Prozent. Das hängt laut Rechnungshof mit dem jeweiligen Personaleinsatz zusammen. Und damit, dass in Schärding 64 von 100 Unterhaltsschuldnern vor das Strafgericht gebracht werden, während es in Wien 55 und in Wels nur 18 von 100 sind. Es wird eine mangelnde zentrale Steuerung durch das Justizministerium kritisiert.

Dort wurde eine Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt“ eingesetzt, die Reformvorschläge ausarbeiten soll. Über Details oder auch nur die Richtung hüllt man sich jedoch in Schweigen.

Die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht (OLG) Wien treibt für ganz Österreich ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres (ab dann wird kein Vorschuss mehr gewährt) des Kindes die bevorschussten Unterhaltszahlungen ein. Mitunter ist auch nach 30 Jahren noch etwas zu holen, sogar über den Tod des Unterhaltsschuldners hinaus, wenn in der Verlassenschaft ein bis dahin verheimlichtes Vermögen auftaucht.

Eigene Abteilung

Seit Februar 2015 gibt es beim OLG Wien eine eigene Abteilung, die speziell für die Hereinbringung im Ausland abgestellt ist. „Großbritannien, Frankreich, Italien sind schwerfällig“, sagt Reinhard Hinger. Die größten Erfolge beim Eintreiben habe man in Deutschland. Aber auch „in den Oststaaten wie Tschechien, Slowakei, Ungarn funktioniert es besser, weil die Bürokratie dort vielfach noch wie in der Monarchie gestaltet ist.“

Unterhaltspflicht

Anklagen: Die Zahl der Strafverfahren gegen Elternteile, die ihre  Unterhaltspflicht verletzt haben, geht  zurück: 2014 gab es 2229 Verfahren und 1186 Verurteilungen, 2015 waren es 2090 Verfahren (1045 Schuldsprüchen), im Vorjahr wurden 1885 Verfahren durchgeführt, die zu 900 Verurteilungen führten.

Rückzahlungen: Die Zahl der freiwilligen oder erzwungenen Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen steigt langsam: 2013 wurden 56 Millionen Euro zurückgezahlt oder eingetrieben, 2014 und 2015 waren es 60 bzw. 69 Millionen, im Vorjahr 76 Millionen.

Klagen von Kindern: Rund 5500 volljährige Kinder klagen pro Jahr Vater oder Mutter auf Unterhalt.

(kurier) Erstellt am
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https://kurier.at/chronik/oesterreich/kindesunterhalt-vater-staat-muss-oefter-einspringen/271.769.035
Tags: UVG 1985 Unterhaltsvorschussgesetz – Kindesunterhalt – Alimente – Alleinerziehende – Familie – Familienrecht – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Anspannungsgrundsatz – Exekution