Othmar Karas könnte „Merkel-Schicksal drohen“

Indexierung Familienbeihilfe im Ausland …

ÖVP-Europaabgeordneter Othmar Karas
ÖVP EU-Abgeordneter Othmar Karas

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Familienbeihilfe: Auch ÖVP-EU-Abgeordneter Othmar Karas blamiert sich mit EU-Gesetzen

Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus. Foto: unzensuriert.at

Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus.
Foto: unzensuriert.at

Mehr zum Thema:   Familienbeihilfe

Nun blamiert sich auch der ÖVPler und EU-Abgeordnete Othmar Karas in Sachen Familienbeihilfe. Entgegen der Parteilinie behauptet er, dass eine Indexierung „widerwärtig, rechtswidrig und diskriminierend“ sei. Karas dürfte ansscheinend weder das Gesetz kennen, das die Familienbeihilfe regelt – das sogenannte Familienlastenausgleichsgesetz –, noch die entsprechende EU-Verordnung 883/2004, die Beihilfen im EU- und EWR-Raum regelt.

Fakt ist nämlich, dass die Indexierung der Familienbeihilfe insofern weder rechtswidrig noch diskriminierend ist, weil die Familienbeihilfe eine vom österreichischen Staat bezahlte teilweise Refundierung von Unterhaltskosten darstellt, die Eltern aufgrund ihrer Kinder haben. Und Unterhaltskosten, die ein Elternteil einem anderen Elternteil ins Ausland zahlen muss, werden bereits indexiert. Man spricht vom sogenannten Mischunterhalt.

Erwerbstätigkeit löst keine Familienbeihilfe aus

Außerdem ist vielmehr die derzeitige Form der Auszahlung der Familienbeihilfe an diverse Staaten sowohl rechtswidrig als auch diskriminierend. Öffentlich wird behauptet, dass die Tatsache, dass ein EU-Bürger in Österreich arbeitet, einen Anspruch auf eine Familienbeihilfe auslöst. Das ist aber so nicht der Fall. Denn die österreichische Familienbeihilfe ist keine Leistung, die aufgrund eines Einkommens bezahlt wird. Die entsprechende EU-Verordnung besagt lediglich, dass, wenn mehrere Staaten für einen Anspruch einer Beihilfe in Frage kommen, jener Staat zuerst zuständig ist, in dem eine Beihilfe aufgrund einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt wird. Das ist aber in Österreich eben nicht der Fall. Sie wird bezahlt aufgrund der Tatsache, dass ein Kind im EU- bzw. EWR-Raum wohnt. Eine Erwerbstätigkeit ist für den Bezug der Leistung irrelevant.

Dass also eine Person eine Leistung bekommt, die aufgrund eines Wohnorts des Kindes ausgelöst wird, während eine andere Person für die selbe Leistung arbeiten MUSS, stellt ganz klar eine Diskriminierung dar, die nicht einmal so in der EU-Verordnung steht.

Karas wäre gut beraten, einmal die Gesetze zu lesen, bevor er gegen die Regierung und in diesem Fall gegen seine eigene Partei wettert.

„Karas droht ein Merkel-Schicksal“

„ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas hat die Zeichen der Zeit anscheinend noch immer nicht erkannt, was bedeutet, dass ihm ein Merkel-Schicksal drohen könnte. Die jetzige Bundesregierung ist seit fast einem Jahr im Amt und langsam aber sicher sollte auch zu Herrn Karas durchdringen, dass die abgewählte rot-schwarze Politik des Geldverteilens an Nicht-Österreicher in anderen EU-Staaten vorbei ist und wir Politik für die Österreicher im eigenen Land machen“, so der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament, Generalsekretär Harald Vilimsky.

Zahl der Beihilfen-Kinder im Ausland explosionsartig gestiegen

Vilimsky wies darauf hin, dass sich die Zahl der Kinder, für die im Ausland Familienbeihilfe gezahlt wurde, in den vergangenen 15 Jahren auf 130.000 verhundertfacht habe. „300 Millionen Euro für diese Gruppe sind eindeutig zu viel. Da geben wir das Geld lieber den Familien in Österreich. Denn der Geist der FPÖ besteht darin, die einheimische Bevölkerung in den Vordergrund des politischen Handelns zu stellen. Und das wird auch immer so bleiben“

29. Oktober 2018 – 11:40

https://www.unzensuriert.at/content/0028093-Familienbeihilfe-Auch-OeVP-EU-Abgeordneter-Othmar-Karas-blamiert-sich-mit-EU
Tags: Angela Merkel – Kinderbeihilfe

Familienbeihilfe – Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein!

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Thema ist Familienbeihilfe:
„Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,

•deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
•deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen
zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.“

 

Warum gibt es daher
a.) überhaupt einen Anspruch für Kinder, die im Ausland leben und
b.) weshalb soll das ein Lohnbestandteil sein? Der Anspruch ist doch gar nicht an ein Einkommen gebunden…

Kann da mal jemand mir bitte aushelfen?

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Familienbeihilfe Vorrausetzungen

Familienbeihilfe Voraussetzungen

 

Tags: Kinderbeihilfe – Familienbeihilfe – ÖVP – Anspruch 

6.804 Ausländer erhalten Familienbeihilfe in Millionenhöhe aus Niederösterreich

Mehr Fakten

Johanna Mikl-Leitner ist für Fairness bei der Familienbeihilfe. (Foto: Daniel Schaler)

Tausende Kinder erhalten Millionen an Familienbeihilfe, leben aber nicht in Niederösterreich. An der Spitze: Oststaaten. Nur: Das Leben in Ungarn oder Rumänien ist billiger, Johanna Mikl-Leitner (VP) spricht von Oststaaten einem Systemfehler.

Die Zahl der Familienbehilfe aus NÖ, die ins Ausland fließt, stieg stark an: Waren es 2013 noch 5.610 Kinder, waren es 2014 bereits 6.275 und 2015 schon 6.804 Kids. Die Kosten (nur bei Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ohne Ausgleichzahlungen) dafür: 15,11 Millionen Euro.

Für Landes-Vize Johanna Mikl-Leitner (VP) ein Systemfehler:

„Die Familienbeihilfe soll sich nach dem Wohnort der Kinder und nicht nach dem Arbeitsort der Eltern richten.

Es kann nicht sein, dass die österreichische Familienbeihilfe in voller Höhe in ein Land überwiesen wird, wo es nur die halbe Kaufkraft gibt.“

Tausende Kinder erhalten Millionen an Familienbeihilfe, leben aber nicht in NÖ, ist das gerecht?

Ja, das ist in Ordnung

4,83%

Na ja, hier braucht es Korrekturen

8,92%

Nein, das ist unfair

86,25%
269 abgegebene Stimmen

Tabelle (Foto: „Heute“)

Autor: J. Lielacher

Letztes Update 22.02.2017 03:41

http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/politik/6-804-Auslaender-erhalten-Familienbeihilfe-in-Millionenhoehe-aus-Niederoesterreich;art88127,1401298

Tags:  Gleichberechtigung Gleichstellung – ÖVP – Sozialmissbrauch –  Sophie Karmasin

Unterhalt – Warum viele Väter doppelt zahlen

Ungerechter Unterhalt – Warum manche Väter für ihre Kinder doppelt zahlen

Vater Uwe Reimann wollte bei Gericht das Wechselmodell (Doppelresidenz) erreichen, aber es ist im deutschen Gesetz 2015 leider noch nicht vorhanden.
Obwohl mein Sohn fast 50% bei mir ist  . . .
Ich bekomme auch kein Kindergeld?

Familienrechtlerin Prof. Hildegund Sünderhauf

In vielen Ländern ist die Doppelrsidenz bereits völlig normal, dass sich Väter und Mütter gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, wie Australien, Brasilien, Länder in Europa wie Belgien, Spanien.
Schweden, Großbritanien, Portugal, Niederlande, Norwegen, Dännemark, Schweiz und Frankreich ist Doppelresidenz Option und wird häufig von den Familiengerichten angeordnet. Hier gibt es auch eine Reduktion des Unterhalt ab 30% der Betreuung des Kindes.

Vater Sven Kuhne (Klage beim EGMR) sagt, Kinder brauchen  Mutter und Vater . . .

Tags: Familienrecht Familie – Kindesunterhalt – Doppelresidenz – Wechselmodell – Unterhaltsrecht – Zahlväter – feministische Justiz – Ungerechtigkeit – Diskriminierung – Gleichberechtigung Gleichstellung – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Zahlväter – Video – Kindergeld – Kinderbeihilfe – Verfassungsbeschwerde – Justizministerium

Armut – Gott beschütze Angela Merkerl – Kindergeld

Migration – Ein Romadorf zieht nach Berlin
20 fache Kinderbeihilfe in Deutschland . . . bzw. Familienbeihilfe, Kindergeld – Österreich deto . . .
In ihrer Heimat haben sie einfach keine Chance, leben in Armut und werden diskriminiert: Roma aus dem rumänischen Dorf Fântânele bei Bukarest. Viele von ihnen sind deshalb ausgewandert. In Berlin-Neukölln hoffen viele Menschen aus Fântânele nun auf Anerkennung, Glück und Wohlstand.