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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'Kardinal Schönborn'
Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…
Michael Tfirst vor einer Stunde
Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.
So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.
Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.
Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?
Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?
Echt grauslich ist das Ganze!
MfG
Michael Tfirst
Michael Tfirst vor 2 Stunden
Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.
Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Foto: /Kirchenpriviligien.at/Abdruck honorarfrei Der Kardinalschlitten wird bei Protesten gegen Missbrauchsfälle verwendet
Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.
Die „vollständige Aufklärung und eine angemessene Entschädigung des Opfers“ fordert die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ in der Causa eines Missbrauchsfalls aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg. Dazu soll heute, Freitag, ab 13 Uhr eine Demonstration am Rathausplatz in Klosterneuburg vor der Gemeinderatssitzung stattfinden.“Obwohl so viele Fakten am Tisch liegen, mauert und vertuscht die Kirche und entzieht sich ihrer Verantwortung“, meint Sepp Rothwangel, Obmann der Plattform. Man mutmaßt Ungereimtheiten in der Causa. Das Stift solle die Verbrechen anzeigen und den Betroffenen Entschädigungen zahlen. Laut Rothwangel gebe es die Tendenz, „wenn so etwas passiert, dass es unter den Teppich gekehrt wird, um den Anschein zu wahren.“ Er geht davon aus, dass es rund um den Fall noch weitere Opfer gibt.
Auch der Gemeinderat der Stadt Klosterneuburg wird aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gemeinderätin Teresa Arrieta, Obfrau der Bürgerliste PUK, verlangt in einem offenen Brief, dass der Propst die Widersprüche aufklären möge und sich der Gemeinderat zur moralischen Verantwortung des Stifts äußern solle. Vorgeworfen wird Propst Backovsky, dass er den Täter gedeckt und dessen berufliches Weiterkommen in Deutschland als Pfarrer gefördert habe. „Die Widersprüche zwischen dem, was das Stift, und dem, was die Mitbrüder erzählt haben, klaffen auseinander. Es ist die Pflicht des Gemeinderats – im Interesse des Ansehens der Stadt – sich mit dem Probst auseinanderzusetzen“, sagt Arrieta. Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) möchte keine Stellungnahme abgeben.
Opferschutz
Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.
Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.
(kurier) Erstellt am
Stift Klosterneuburg gibt Missbrauch zu
Stift Klosterneuburg bestätigte Missbrauchsfall aus 1993
Dokumentarfilm: „Die Kinder lassen grüßen“
Ministranten, Schüler oder Heimkinder, die von Geistlichen sexuell missbraucht, emotional und körperlich misshandelt worden sind, sind Thema des Dokumentarfilms „Die Kinder lassen grüßen“, der am Mittwoch in Dornbirn seine Vorarlberg-Premiere hatte.
2017 02 09
Familienrecht Familie – Missbrauch – Video – Strafverfolgung – Rechtsstaat – Kirche – Kardinal Schönborn
“Selektion, um Embryonen zu töten” PID macht es möglich!
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Bischofskonferenz kritisiert neben PID auch die In-vitro-Fertilisation.Die Österreichische Bischofskonferenz will sich – nicht – mit dem – absehbaren – Beschluss des neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes, kurz FMedG, abfinden.“Jeder, der diesem Plan zustimmt, muss wissen, dass er ein übereiltes und überflüssiges Gesetz befürwortet, das viele Probleme erzeugt”, sagt Peter Schipka, Generalsekretär der Bischofskonferenz zum KURIER.
Die katholische Kirche lehnt das Gesetz unter anderem deshalb ab, weil es die genetische Untersuchung und Auswahl von Embryonen (Präimplantationsdiagnostik, kurz PID) erlaubt.
Peter Schipka (re.) neben Kardinal Schönborn – Foto: APA/ROLAND SCHLAGER
Schipka kritisiert nicht nur, dass Abgeordnete in der christlich-konservativen ÖVP dem Gesetz zustimmen wollen. Er versteht auch nicht, warum die Fraktionen von Grünen und SPÖ dem Vorhaben ihren Sanktus geben: „Gerade diejenigen, die sich besonders für die Rechte der Frauen einsetzen, müssten doch wissen, dass mit dem neuen Gesetz eine Reihe gesellschaftlicher und ethischer Probleme entsteht.“ So würde die im Gesetz vorgesehene Eizellenspende zu bedenklichen Geschäften führen. Schipka: „Nur dort, wo für Eizellenspenden auch entsprechende Aufwandsentschädigungen bezahlt werden, finden sich ausreichend Spenderinnen. In Ländern wie Spanien führt das dazu, dass ärmere Frauen ihre Eizellen an Wohlhabende verkaufen. Wollen wir das wirklich?“
Drohender Dammbruch
Mindestens ebenso problematisch ist für Schipka die Präimplantationsdiagnostik. „Die PID dient keinem therapeutischen Zweck, sondern ausschließlich der Selektion von Embryonen, die getötet werden sollen.“ Gerade bei der PID bestehe die Gefahr eines „Dammbruchs“.
Wie argumentiert der Theologe das? „Es ist international nachweisbar, dass die PID nicht nur bei schwersten, mit dem Leben unvereinbaren Krankheiten vorgenommen wird. In Großbritannien werden mittlerweile auch nicht unheilbare Krankheiten zur Selektion herangezogen, und in Frankreich sind ,Rettungskinder‘ gesetzlich erlaubt, sprich: Embryonen werden selektiert, damit sie genetisch so ausgestattet sind, dass sie im Falle des Falles zur Rettung ihrer Geschwister herangezogen werden können.“
Aber ist es nicht zielführend, Embryonen vor einer In-vitro-Fertilisation auf die Lebensfähigkeit zu prüfen? Immerhin erspart das allen Beteiligten einiges Leid.
Schipka sieht das nicht so („Für das Leben des Embryos in seinen ersten Tagen bleibt das Ergebnis dasselbe“). Und er stellt die IVF ganz grundsätzlich in Frage: „Angesichts der medizinischen Tatsachen müssen wir hier eine Distanz wahren. Ich höre, dass die Frühgeburtenrate bei In-vitro-Fertilisationen mitunter höher ist und dass dadurch Beeinträchtigungen wahrscheinlicher sind.“
All das nehme man mitunter in Kauf, weil man davon ausgehe, dass die Technik das Heil diesseitig maximieren könne. „Dem ist aber nicht so.“
Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…
Michael Tfirst vor einer Stunde
Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.
So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.
Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.
Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?
Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?
Echt grauslich ist das Ganze!
MfG
Michael Tfirst
Michael Tfirst vor 2 Stunden
Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.

https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/827c5-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b1.jpg
https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/5abcb-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b2.jpg
Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Volksanwalt Dr. jur. Kostelka schrieb mir vor Jahren: „Jeder sexuelle Missbrauch stellt ein gerichtlich strafbares Delikt dar, das von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und in weiterer Folge in einem Strafprozess den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ahnden ist.“ MfG
Michael Tfirst
Artikel:
Missbrauchsfall: Demo vor Stift
Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.
Opferschutz
Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.
Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.
Stift Klosterneuburg gibt Missbrauch zu
Stift Klosterneuburg bestätigte Missbrauchsfall aus 1993
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/missbrauchsfall-demo-vor-stift/288.905.710
Tags: Pädo – kirchliche Gewalt – Kindesmissbrauch