Negative Auswirkungen – UN Migrationspakt – Jurist Universität Hamburg

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Rechtliche Folgen sind zu erwarten und die Handlungsspielräume der Regierungen werden beschränkt.

  • Judikatur der Zuwanderung wird beeinflusst
  • Entscheidungen des Verwaltungsgericht
  • Entscheidungen internationaler Gerichte
  • über 100 politsche Verpflichtungen u. Maßnahmen werden von den Regierungen unterschrieben
  • 23 Ziele werden von den Regierungen unterschrieben
  • uneingeschränkte Befürwortung der regulären Migration
  • Förderung der Migration u. allen Vereinbarungen des Pakts

Es herrscht leider eine Asymmetrie der Verpflichtungen, quasi ohne jede Gegenverpflichtung.

  • Es gibt keinerlei Verpflichtungen der Migranten, es werden nur die Zielländer für die Verpflichtungen genannt
  • Verfehlte These in Zeiten der jetzigen Massenmigration die legale Migration noch stärker zu Fördern
  • These der schnellen Migration ist ökonomisch nicht haltbar
  • Es werden soziale Probleme, kulturelle Probleme, div. Reibungsflächen, religiöse Probleme  komplett ignoriert
  • Die Verfasser des UN-Migrationspakt sprechen über Migration hauptsächlich vom Segen für die ganze Menschheit
  • Niemand der Unterzeichner des Pakts hat die fehlenden Vorbehalte bis jetzt formuliert, was sehr bedenklich ist.

 

  • Die Zuwanderer sind hauptsächlich Muslime, es fehlt hier eine Antisementismus-Erklärung.
  • Hier gibt es ebenso Rassismus der Migranten (durch Kultur, Religionen) und diese Verpflichtungen stehen im Pakt nicht drinnen.
  • Die Regierungsparteien in Deutschland haben eine notwendige Diskussion verhindert, welches sehr beschämend ist.

PS: Die 74. UN-Generalversammlung findet am 17-30 September 2019 in New York statt, man wird sehen ob hier Vorbehalte einzelner Staaten eingebracht werden?

Jurist Reinhard Merkel, Universität Hamburg, zu den negativen Auswirkungen des Migrationspakts.

28 Länder – darunter die USA, Österreich und Ungarn – lehnten den UN-Migrationspakt ab.

Der Pakt war bis zum Schluss heftig umstritten, auch innerhalb der Bundesregierung, jedoch wurde eine breite Diskussion verhindert.

An den Verhandlungen über den Pakt waren insgesamt 192 Staaten beteiligt gewesen.
Doch nicht alle stellten sich letztendlich hinter diesen Vorgaben.

Videoquelle: UN Migrationspakt Tagesschau, 2018 12 10
Textzitate Admin Familie & Familienrecht, am 16. Dezember 2018

+++ Bitte teilen +++

Tags: Asylwerber – Flüchtlinge – Migration – Integration – Zuwanderung – UN-Migrationspakt – Religion – Kultur – Islamisierung – Muslime – Terror – Gesellschaftspolitik – Bürger – Rassismus – Inländerfeindlich – Ausländerfeindlich – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Update zur aktuellen Diskussion um die „Ehe für alle“

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https://www.ief.at/wp-content/uploads/2018/09/Update-Ehe-f%C3%BCr-alle.jpg
IEF, 11.9.2018 – Ein Interview mit Justizminister Josef Moser in der Tageszeitung Die Presse vom 30.8.2018 löst seither vehemente Diskussionen über die Umsetzung des „Ehe für alle“-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus. VfGH Erkenntnis aus Dezember 2017 Mit Erkenntnis von 4.12.2017 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf, so dass gleichgeschlechtliche Paare ab dann heiraten können.  Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. In dem Erkenntnis heißt es dazu wörtlich: „Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.“ Das diskriminierende „Zwangsouting“ solle durch die Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) für heterosexuelle Paare sowie der Ehe für homosexuelle Paare beseitigt werden. Die Rolle der Politik VP-Justizminister Josef Moser kündigte nun im Presse-Sommerinterview  an, dem Erkenntnis des VfGH zu folgen, „das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle.“ Denn, „wenn man die Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen.“, so Moser. Tags darauf am 31.8.2018 teilte der Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthalallerdings mit, dass eine definitive Entscheidung über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses noch nicht gefallen sei. Wie Der Standard berichtet, machte Launsky-Tieffenthal deutlich, es liege „an der Bundesregierung, die diversen Möglichkeiten zu prüfen und zeitgerecht darüber zu informieren“ unterstrich aber, dass VfGH-Urteile zu respektieren seien.  Gegenüber Der Presse erklärte FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache mittlerweile: „Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist“. Über einen Vorschlag der Regierung sollte man dann auch Gespräche mit der Kirche führen, meinte Strache außerdem. VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte zuvor ebenfalls, dass es Aufgabe der Bundesregierung, aber auch des Parlaments sei, mögliche Wege zu finden, das Erkenntnis des VfGH umzusetzen. Beim ORF-Sommergespräch am 10.9.2018 verwies der Kanzler wiederum auf die Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die damit verbundene Verpflichtung der Politik, eine rechtskonforme Umsetzung des Erkenntnisses zu gewährleisten. Bleibt die Regierung tatenlos und unterlässt eine Sanierung, wird das Erkenntnis durch die Öffnung von EP und Ehe ab 1.1.2019 in Kraft treten. Alternativen zur Öffnung von EP UND Ehe Um dem VfGH-Urteil zu entsprechen, gäbe es aber auch die Möglichkeit, die Ehe der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten und nur die EP als Lebensgemeinschaft für alle Paare zu öffnen, erläutert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Auf diese Weise würden homosexuelle Paare nicht mehr einem „Zwangsouting“ ihrer sexuellen Orientierung unterworfen, da ja auch heterosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft leben könnten. Gleichzeitig wäre die Ehe nach wie vor Mann und Frau vorbehalten. Andere Varianten wären etwa die Abschaffung der (Zivil-)Ehe unter Beibehaltung einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) oder eben die Abschaffung der EP unter Abänderung des Ehebegriffs im Zivilrecht. Für alle Varianten wäre eine Gesetzesänderung durch die Regierung nötig, so die Juristin Merckens. Da sich die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch im Wahlkampf noch gegen eine „Eheöffnung“ ausgesprochen haben, geht u.a. Der Standard davon aus, dass jedenfalls die FPÖ keine die Wählerschaft enttäuschende Gesetzesänderung mittragen möchte, an deren Ende die „Ehe für alle“ stünde. In einem Kommentar in Die Presse vom 7.9.2018 verweist auch der Journalist Martin Leidenfrost auf die Meinung der Wähler von ÖVP und FPÖ zum Thema „Ehe für alle“. Laut Leidenfrost seien 66 Prozent der FPÖ-Wähler und 61 Prozent der ÖVP-Wähler gegen die „Homo-Ehe“. Leidenfrost kritisiert die „anpasslerische[n] Signale“ der letzten Monate, die den Eindruck erweckten, die Regierung denke sich: „Geh lass, dann is wenigstens a Ruah!“. Ruhe gäbe es aber nicht. Denn die Eheleute erklärten ihren Willen, Kinder zu zeugen. Damit sei Tür und Tor für Leihmutterschaft geöffnet, so Leidenfrost. In einem weiteren Presse-Kommentar vom 9.9.2018 mahnt der Jurist Andreas Kresbach: „Das Gebot der sachlichen Differenzierung, das übrigens auch dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot innewohnt, erfordert es dagegen, dass Unterschiedliches nicht mutwillig und populistisch gleich zugeordnet, sondern zumindest auch verschieden definiert werden muss.“ Auch er begründet, warum es aufgrund des  VfGH-Erkenntnisses nicht notwendig sei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Die Ehe auch auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern, würde nicht nur heißen, das biologische Faktum, dass nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann, nicht zu berücksichtigen. Es würde auch ihrer Ausrichtung auf das Wohl des Kindes zuwiderlaufen, dem in der Regel – von der ein Gesetz auszugehen hat – mit einer Vater-Mutter-Kind-Beziehung am besten gedient ist“, so Kresbach. Kath. Familienverband: Warnung vor Legalisierung der Leihmutterschaft als nächstem Schritt Die Sorge der Legalisierung von Leihmutterschaft als logische Konsequenz der „Ehe für alle“ teilt mit Journalist Leidenfrost auch Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich. Wenn zwei homosexuelle Männer eine Ehe – bisher als offen für die Weitergabe des Lebens definiert – eingehen könnten, könnte der nächste Liberalisierungsschritt sein, diesen die Möglichkeit der [partiellen] leiblichen Elternschaft einzuräumen. Dies wäre aber nur durch eine für Frauen und Kinder höchst problematische Leihmutterschaft denkbar, die zu Recht verboten sei, äußerte sich Trendl gegenüber kathpress. Wenn die Ehe Mann und Frau vorbehalten bliebe, würde dies den Widerspruch zwischen dem VfGH-Entscheid und der bisherigen Legislative in Österreich ausräumen, so Trendl. Laut dem geltenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts definiert, die u.a. ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Diese Frage der Weitergabe des Lebens, die Schaffung eines gesetzlich geschützten Rahmens für Kinder, habe der VfGH offen gelassen. Für den Familienverband sei genau diese Frage zentral, betonte Trendl. Kritik des AKV an Moser Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) zeigte sich in einer Presseaussendung über die Äußerungen Mosers „überrascht und enttäuscht“. AKV-Präsident Helmut Kukacka verwies darauf, dass die Regierungsparteien im Wahlkampf ein „Nein zur Ehe für alle“ erklärt hätten und erwartet werden könne, dass dieses Wahlversprechen nicht beiseite gewischt werde, sofern das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine andere Regelung zulasse, als die vom Justizminister vorgeschlagene. Kukacka verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau bestätigt und festgestellt hatte, kein Land könne dazu verpflichtet werden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Eine rechtliche Nivellierung des Begriffs der Ehe, der einem tief verwurzelten sozialen und kulturellen Verständnis entspricht, scheint daher nicht erforderlich“, so der AKV-Präsident. Es gebe schließlich die rechtliche Möglichkeit die Eingetragene Partnerschaft im Sinne der Judikatur zu öffnen und die Ehe durch gesetzliche Konkretisierung als alleinige Verbindung von Mann und Frau zu bewahren, verweist auch Kukacka auf diese Option. „Für die AKV ist es jedenfalls wichtig, dass die besondere Natur der Ehe, als Verbindung von Mann und Frau bewahrt bleibt, denn keine andere Verbindung ist besser geeignet, Kinder hervorzubringen, aufzuziehen und die Generationenfolge zu sichern“, macht Kukacka deutlich. https://www.ief.at/update-zur-aktuellen-diskussion-um-die-ehe-fuer-alle/

Scheidungskinder: Die beste Ent-Scheidung für Kinder

Scheidungskinder: Die beste Ent-Scheidung für Kinder

Scheidungskinder
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Vor einigen Tagen erhielt ich eine nahezu unmögliche Fragestellung, welche ich in diesem Beitrag behandeln möchte:  Was ist das Beste für´s Kind, wenn es zur Scheidung kommt?

OK, einmal ganz kurz noch einmal zu meiner Person. Ich bin Mediator aber auch Jurist. Als Zweiterer arbeite ich seit über 10 Jahren in Familienberatungsstellen in Wien und Niederösterreich und darf dort jenen helfen, die rechtliche Unterstützung in schier aussichtslosen Zeiten suchen. Es geht mir dabei nicht um die konfrontative Herangehensweise, den zukünftigen Ex-Partner möglichst gründlich in den Boden zu argumentieren, selbst wenn dies manchmal wirklich leicht und möglicherweise auch zufriedenstellend wäre.

Mit der Scheidung beginnt die Elternschaft neu

Nein, ich kann und möchte vor allem insbesondere dann helfen, wenn sich die zukünftigen Ex-en nachher noch in die Augen schauen sollen. Insbesondere, weil sie als Eltern noch weiter verbunden bleiben. Sind also Kinder im Spiel, gilt mein Hauptaugenmerk ebenso wie das meiner diversen KollegInnen neben der eigentlichen Fragestellung der Klienten und Klientinnen dem Wohl der nicht anwesenden Kinder. Wie geht es ihnen in der Zeit einer auseinanderbrechenden Beziehung der Eltern? Wie geht es ihnen damit, wenn die Mama einen neuen Freund, der Papa eine neue Freundin hat und sie doch eigentlich hoffen, dass die beiden Eltern vielleicht irgendwann wieder zusammen kommen? Freilich wollen und sollen sie beide Eltern lieben dürfen. Freilich wünschen sie auch beiden das Beste.

Aus Sicht des Kindes

Wie könnte es denn anders gehen? Schließlich haben doch die Kleinen jedes Recht der Welt, ihre Eltern, den Papa und die Mama in den Himmel zu heben. Wer, wenn nicht diese beiden sollen es richtig machen? Wenn nun aber Streit zwischen den Eltern herrscht, die doch schon rein aus der kindlichen Logik heraus unfehlbar sind… wer kann dann nur daran schuld sein?

Nein, es kann nicht der Papa an der Zerrüttung der Ehe schuld sein, genau so wenig wie die Mama. Die beiden sind doch das Grundgerüst des Beziehung des Kindes. Bleibt also in der kindlichen Logik nur noch eine handelnde Person übrig: das Scheidungskind selber muss die alleinige Verantwortung für das Scheitern der Beziehung haben.

Wie sagen wir es den Kindern

Kinder Scheidung
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Dieser kindlichen Irrglauben kann oft schwerwiegende Folgen haben. Darauf weisen wir in den Beratungen oft genug hin. Selbst wenn ich als Jurist hier wohl weniger Kompetenz als meine Kollegen und Kolleginnen habe, so möchte ich meine Meinung zur Frage: Wann sagen wir es den Kindern festhalten: Sagt es ihnen nicht erst, wenn alles schon unter Dach und Fach ist. Sie spüren Euren Zwist, sie merken die Missstimmung und wissen aber nicht, wie sie einzuordnen ist.

Mama und Papa reden nicht mehr miteinander und betonen noch dazu… „Nein, es ist alles in Ordnung“. Hier stimmt was nicht. Auf die Idee, dass die Eltern sich einer kleinen Notlüge bedienen könnten, kommt das Kind vielleicht nicht als erstes. Somit sind wir wieder an dem Punkt: Liegt es vielleicht an mir? Habe ich nicht erst kürzlich dieses und jenes falsch gemacht? Ich bin einmal später nachhause gekommen und schon ist Mama traurig? Hängt das zusammen?

Nein, ich kann hier keine Patentlösungen anbieten, einerseits weil ich als Jurist nicht dazu berufen bin. Andererseits aber auch, weil es sie schlicht nicht gibt. Es gibt keine 0815 Scheidungskinder, ebenso wie es auch keine 0815 Ehen oder 0815 sonstwas gibt. Es ist unser, es ist mein Job Euch zu helfen, wenn Ihr Eure Lösungen sucht. Wo ich es kann, mache ich es nach bestem Wissen und Gewissen, wo ich es nicht kann, darf ich verweisen:
In diesem Falle würde ich schlicht an meine unzähligen Kollegen und -innen verweisen, die entweder in den Familienberatungsstellen Elternberatung anbieten, oder (wahrscheinlich noch logischer) an den Verein „Rainbows“[1] verweisen.

Dort gibt es jene, die sich mit der Psyche der Kleinen auskennen, so weit mehr als ich das jemals werde.

Die profanen rechtlichen Fragen

Wo ich helfen kann, sind schlicht diese profanen Fragen der Obsorge, des Unterhalts, des Betreuungsortes und des Kontaktrechts. Hier gibt es je nach Offenheit des Gerichts mehr oder weniger Gestaltungsspielraum. Doch zeigt die Erfahrung: Leider ist der Begriff des „Kindeswohls“ nur ein Synonym für „Geld“. Es ist freilich bei einem selber am besten aufgehoben.

Daher erlaubt mir bitte einen kleinen Appell: Liebe Väter, auch liebe Mütter: Ja ich kann es so gut verstehen, wenn Ihr aufgrund der erlittenen Kränkung einander die Pest an den Hals wünscht. Ich kann es verstehen, dass Ihr weint und schreit – es ist gut so und darf sein. Wann, wenn nicht in dieser besch..eidenen Situation in der wir uns kennenlernen soll man den negativen Emotionen freien Lauf lassen? Nutzt mich, nutzt meine Kollegen und -innen dahingehend aus, dass Ihr Euren Müll bei uns abladet. Dazu sind wir da.

Unterhalt für Scheidungskinder

Diese Rechnerei des Kindesunterhalts ist nicht schwer, wenn Ihr Euch bei den anderen Dingen einig seid. Bei der Frage der Obsorge (oder der „Sorgepflicht“ wie ich es nenne) habe ich eine klare Ansicht, welche ich aber hier nicht breittreten möchte. Schließlich geht es ja nicht um meine persönliche Meinung, sondern vielmehr um Eure Bedürfnisse und die Eurer Kinder!

Wo die Kinder am besten aufgehoben sind, bei Papa oder Mama, ob Doppelresidenz oder altmodischer Hauptwohnsitz ist wirklich nebensächlich im Vergleich dazu, ob sich die Eltern vertragen. Eine erklagte Doppelresidenz wird niemals so gut für die kindliche Entwicklung werden, wie eine konsensuale andere Lösung. Ebenso ist eine einvernehmliche gleichteilige Betreuungsregelung die von beiden Eltern im guten elterlichen Miteinander gelebt wird wohl auch eine gute Schule für Euer Kind, wie mit Konflikten umzugehen ist. Übrigens… im Rahmen eines eskalierten Verfahrens kann der „Kinderbestand“[2] an die Seite des Scheidungskindes treten

Zurück zur Frage

Wie ist nun diese Frage, die mir eingangs gestellt wurde zu beantworten?

Liebe Eltern: Ihr seid vielleicht in Eurer Beziehung zum Ergebnis gekommen, Euch neuen Wegen zuzuwenden. Das kommt vor und ist bei aller persönlichen Tragik heutzutage keine große Sache mehr. Für Euch zumindest nicht. Für Eure Kinder jedoch geht es um das Urvertrauen. Bitte versucht, Eure Paarkonflikte halbwegs erwachsen zu regeln, holt Euch Unterstützung (sie kostet in den diversen geförderten Stellen auch nur, was Ihr geben wollt). Ihr habt einen lebenslangen Job als Eltern übernommen. Lasst Euch auch hier coachen, das Glück Eurer Kinder[3] wird es Euch danken!


[1] https://www.rainbows.at/ hat sich auf die Unterstützung von Scheidungskindern spezialisiert

[2] Kinderbeistand bei Scheidungskindern https://www.trennungundscheidung.at/kinderbeistand/

[3] Siehe auch „Beziehungsprobleme bei Scheidungskindern“ http://www.oif.ac.at/service/zeitschrift_beziehungsweise/detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=979&cHash=012a2c6f06147027fa51e7514f6f82a0 oder
http://www.scheidungskinder.com/


Bücher von Mag. Ulrich Wanderer:

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Mediation ist Do It Yourself: Gedanken, Erfahrungen und Ansätze eines Mediators*

Ulrich Wanderer – Morawa Lesezirkel – Kindle Edition – Auflage Nr. 1 (02.06.2017)

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Über Der Mediator 3 Artikel

Mag. Ulrich Wanderer ist selbständiger Mediator und Jurist in Familienberatungsstellen. Er hat sich als Jurist auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert, als Mediator unterstützt er die Konfliktlösung in den Bereichen Familie, Erbschaft, Nachbarschaft und Arbeitsplatz in Wien, Niederösterreich und Kärnten. Mag. Wanderer ist Gastvortragender an der Universität Wien sowie an der FH Kärnten und trägt regelmäßig zu Themen des Familien-/Erbrechts sowie zu Fragestellungen der Mediation vor. Wanderer ist Herausgeber des „Handbuch Mediation“ (WEKA-Verlag), Autor mehrerer Bücher und zahlreicher Fachpublikationen. Als Initiator der „MännerAnlaufstelle bei SchwangerschaftsKonflikten MASK“ http://www.ichwerdevater.at unterstützt er Männer, die mit der Nachricht der Schwangerschaft der Partnerin konfrontiert sind.
Der Mediator, 9. Juli 2018
https://www.derneuemann.net/scheidungskinder-ent-scheidung/16009

Mit SMS zum Suizid gedrängt – 15 Monate Gefängnis

Fall Michelle Carter Mit SMS zum Suizid gedrängt – Junge Frau muss 15 Monate ins Gefängnis

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„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

Quelle: AP/POOL AP

Michelle Carter trieb ihren Freund mit SMS in den Suizid. Dafür muss die Frau 15 Monate hinter Gitter – ein mildes Strafmaß. Unter Tränen berichten die Angehörigen, wie sehr sie der Tod des 18-Jährigen beschäftigt.

Lawrence Moniz vom Bristol Juvenile Court in Taunton (Massachusetts) brauchte keine 15 Minuten Bedenkzeit, dann konnte er das Strafmaß verkünden: zweieinhalb Jahre für Michelle Carter, davon muss sie 15 Monate ins Gefängnis. Der Rest soll unter strenger Aufsicht der Justizbehörden und zu einer Bewährung von fünf Jahren ausgesetzt werden. Der Jugendrichter hatte Carter bereits im Juni wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden. Er sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige vor fast genau drei Jahren ihren damaligen Freund Conrad Roy mit Hunderten von Textbotschaften in den Selbstmord getrieben hatte. Im schlimmsten Fall hätten der Angeklagten 20 Jahre Gefängnis gedroht.

„Das Gericht musste in seiner Entscheidung zwischen Rehabilitation, Wiedereingliederung in die Gesellschaft und einer gerechten Strafe für die Tat abwägen“, begründete Richter Moniz sein eher mildes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte während einer fast 90 Minuten langen Anhörung am Donnerstag „sieben bis zwölf Jahre Gefängnis“ gefordert. Carters Verteidiger Joe Cataldo hatte dagegen an das Gericht appelliert, auf eine Haftstrafe zu verzichten und die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren mit strengen Auflagen zu verurteilen. Cataldo zeigte sich enttäuscht von dem Strafmaß und kündigte Berufung an. Moniz gewährte Carter bis zu der Entscheidung des nächsthöheren Gerichts Haftverschonung. Die junge Frau muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden und darf den Bundesstaat nicht verlassen.

Enttäuscht von dem Strafmaß dürften die Angehörigen von Conrad Roy gewesen sein. Sie hatten in der Anhörung eine hohe Strafe gefordert. „20 Jahre sind vielleicht extrem viel“, erklärte die Tante Kim Bozzi in einem Statement, das vor Gericht verlesen wurde. „Aber es sind noch immer 20 Jahre mehr, als Conrad hatte.“ Bozzi hatte den Prozess im Juni jeden Tag im Gerichtssaal verfolgt.

„Ich weiß nicht, wann sie entschieden hat, ihren kranken Plan in die Tat umzusetzen“, erklärte Bozzi. „Ich weiß auch nicht, warum sie das getan hat.“ Aber sie sei rücksichtslos und kalkuliert vorgegangen. „Conrad hat ihr vertraut, und das hat ihn das Leben gekostet.“ Die Tante zeigte sich davon überzeugt, dass ihr Neffe heute noch am Leben wäre, wenn es Michelle Carter nicht gegeben hätte. „Man sollte sie von der Gesellschaft fernhalten.“

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen“

Die 13 Jahre alte Schwester von Conrad Roy erzählte unter Tränen vor Gericht, dass sie bis heute von dem Gedanken verfolgt werde, dass sie ihren Bruder nie wieder sehen werde. „Ich wache jeden Morgen auf, gehe jeden Abend ins Bett und denke an ihn. Ich werde nicht zu seiner Hochzeit gehen können und auch nicht die Tante seiner Kinder werden.“

Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus
Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus

Quelle: AP/Pool The Boston Herald

Der Vater von Michelle Carter dürfte dagegen eher erleichtert gewesen sein, dass seine Tochter nicht 20 Jahre hinter Gitter musste. Er hatte in einem Brief an Richter Moniz appelliert, seine Tochter zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. „Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat.“ Er wisse, dass sie daraus lernen werde und am Ende eine bessere Person werde.

Mit der Festsetzung des Strafmaßes geht ein in der Justizgeschichte der USA einmaliger Fall zu Ende. Dieser hatte vor allem in den sozialen Medien zu hitzigen Debatten geführt und viele Fragen aufgeworfen. So musste das Gericht darüber urteilen, ob ein Mensch wegen des Todes eines anderen angeklagt und verurteilt werden könne, ohne dass er bei der Tat dabei gewesen war? Michelle Carter war zum Zeitpunkt des Suizids ihres Freundes am 12. Juli 2014 zu Hause und 50 Kilometer von dem Parkplatz entfernt, auf dem sich Conrad Roy das Leben genommen hatte.

Emotionaler Fall ohne Geschworene

Auch die Frage, ob „Worte wirklich töten können“ und SMS-Botschaften als einzige Beweise für eine Verurteilung in einem Tötungsfall ausreichen, musste der Richter beantworten. Die Verteidigung hatte erfolgreich darauf bestanden, das Verfahren nicht vor einer Jury zu führen, sondern nur vor einem einzelnen Richter. Anwalt Cataldo glaubte, dass die zwölf Geschworenen in diesem emotionalen Fall keine objektive Entscheidung treffen würden. Richter Moniz folgte bei seinem Urteil am Ende aber nicht der Verteidigung, sondern der Anklage.

Staatsanwältin Flynn hatte während des Prozesses die Tragödie um den Suizid von Conrad Roy in allen Einzelheiten nachgezeichnet und zahlreiche Textbotschaften, die Carter mit ihrem Freund ausgetauscht hatte, veröffentlicht.

„Es ist an der Zeit. Du bist bereit. Du weißt das. Denke nicht mehr darüber nach. Wenn du vom Strand kommst, musst du es tun. Heute Nacht ist die Nacht“, schrieb die damals 18-jährige Carter in einer dieser Botschaften am Abend des 12. Juli. „Du kommst in den Himmel und wirst glücklich sein. Keine Schmerzen mehr“, lautete eine andere SMS.

Insgesamt 47 Minuten texteten sich die beiden, doch Conrad Roy schien immer wieder Zweifel zu haben, ob er den Mut habe und das Richtige tue. Dabei dachte er auch an seine trauernden Eltern. „Ich will es ja heute machen“, schrieb er einmal zurück. „Aber ich bin mir nicht sicher. Ich habe Panik.“ Michelle Carter versuchte ihn daraufhin zu beruhigen und textete zurück: „Das ist doch kein großes Ding. Parke einfach deinen Wagen, mache den Motor an. Es wird vielleicht 20 Minuten dauern. Du hast alles, was du brauchst. Du wirst nicht scheitern.“

Ein Satz brachte den Schuldspruch

Die letzte Botschaft schien Conrad Roy zu überzeugen. Er setzte sich in den Wagen, warf den Motor an und ließ über den Auspuff und einen Schlauch Kohlenmonoxid in das Auto strömen. Im letzten Moment bekommt er jedoch erneut Angst, steigt wieder aus und ruft seine Freundin an.
Michelle Carter hat genug und fordert ihn auf, „sofort wieder einzusteigen“.
Ein Satz, der Richter Moniz später als Begründung für seinen Schuldspruch benutzt.

„In diesem Moment hätte sie ihn stoppen und die Polizei anrufen müssen“, sagte der Jurist bei seiner Urteilsverkündung. Doch Michelle Carter tat das nicht. Staatsanwältin Flynn sprach vor Gericht von einem „kranken Spiel um Leben und Tod“, das Conrad Roy in den Freitod getrieben hat. „Michelle Carter hätte diese Tat verhindern können.“ Der Teenager wird am kommenden Tag von der Polizei tot in seinem Wagen gefunden. „Suizid durch Kohlenmonoxidvergiftung“, erklärte der Gerichtsmediziner nach einer Autopsie.

Die Verteidigung wies den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung dagegen zurück. „Conrad Roy wollte sich das Leben nehmen“, sagte Anwalt Cataldo während des Prozesses. „Und nicht Michelle Carter.“ Sie sei in die Sache nur hineingezogen worden. „Das war ein trauriger und tragischer Suizid, aber kein Mord.“ Tatsächlich hatten die beiden, die sich in Florida in den Ferien kennengelernt hatten, später aber selten trafen und oft nur per SMS miteinander kommunizierten, immer wieder über Selbstmord gesprochen. Die Verteidigung sprach von mehr als 1000 SMS-Nachrichten. Dabei gestand auch Michelle Carter psychische Probleme. Sie litt unter Depressionen und Magersucht.

Richter Lawrence Moniz sprach in seinem Schlusswort von einer „Tragödie für beide Familien“.

Video:

22 Kommentare

 

Von Michael Remke | Stand: 09:07 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

https://www.welt.de/vermischtes/article167368310/Mit-SMS-zum-Suizid-gedraengt-Junge-Frau-muss-15-Monate-ins-Gefaengnis.html
Tags: 
Missbrauch mit dem Missbrauch– Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – psychische Gewalt

 

Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen

„Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen“, sagt Familienrichterin Anna Gubernatis.

Artikel:

Wenn Gesetze allein nicht ausreichen

Familiensachen – was nach ganz privaten Dingen klingt, wird nicht selten zum Thema vor Gericht. Nämlich dann, wenn Familie nicht mehr funktioniert. 750 Scheidungen zählt das Amtsgericht Burgwedel durchschnittlich im Jahr. Seit 2013 ist es auch Familienrichterin Anna Gubernatis, die dort Recht spricht, wo Emotionen dominieren.

Für Kinder steht im Anhörungszimmer des Amtsgerichtes eine Spielecke bereit. Burgwedel.

„Wenn beide sich einig sind, geht es schnell“, weiß die 36-Jährige. Nach einem Trennungsjahr braucht es meist nur einen Termin vor Gericht, um die Scheidung abzuschließen. „Teilweise bekommt man einen Eindruck, wie Paare nach einer Trennung miteinander umgehen“, beschreibt es Gubernatis. Setzen sie sich nebeneinander oder gegenüber? Wollen sie gar danach zusammen noch einen Kaffee trinken gehen? Oder steht der Konflikt noch im Vordergrund? „Oft sind Paare traurig“, sagt Gubernatis. Mit der Scheidung endet ein Lebensabschnitt. Die Scheidung besiegelt das Scheitern eines gemeinsamen Planes.

Fragen, die sich bei der Scheidung oft stellen, sind jene nach Unterhalt und der finanziellen „Auseinandersetzung“. Wem steht wie viel zu? Was haben die Eheleute gemeinsam an Vermögen aufgebaut? „In diesen Verfahren herrscht Anwaltszwang“, erklärt Gubernatis. Das sei auch sinnvoll, denn oft seien die Sachverhalte komplex. Die Anwälte bereiten das vorab auf. „Paare sollten sich schon bei der Hochzeit bewusst damit auseinandersetzen, was auf sie zukommt, wenn die Ehe scheitert“, appelliert Gubernatis. Nicht jeder fühle sich nach einer Scheidung gerecht behandelt. Eheverträge können dem vorbeugen.

Noch schwieriger – und meist emotionaler – wird es, wenn sich nicht nur ein Paar trennt, sondern eine Familie zerbricht. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsregelungen – all das wird Thema, wenn Kinder im Spiel sind. „Kinder bekommen gegebenenfalls einen eigenen Verfahrensbeistand“, betont die Familienrichterin. Ob ein Psychologe, Pädagoge oder Jurist – sie sei recht frei in der Bestellung des „Kinderanwaltes“. Dieser habe die Aufgabe, die Interessen des Kindes zu vertreten. Hausbesuche, Gespräche mit Erziehern oder Lehrern – und vor allem mit dem Kind selbst – gehören dazu. Warum es das braucht? „Eltern wollen immer das Beste für ihr Kind“, sagt Gubernatis. Aber wo Beziehungen scheitern, „geht der Blick dafür manchmal in den Emotionen verloren“. Für das Gericht stehe das Kindeswohl obenan. Mit Hilfe des Verfahrensbeistandes und des Jugendamts soll ermittelt werden, was dem Kindeswohl entspricht.

In der Regel ab drei Jahren werden Kinder auch selbst angehört. „In der Spielecke im Anhörungszimmer, beim Schaukeln auf dem Spielplatz oder zu Hause“, zählt Gubernatis Möglichkeiten auf. Die Befragung erfolge im Beisein des Verfahrensbeistands, aber ohne Eltern. „Sonst haben Kinder oft das Gefühl, sie müssten es allen recht machen.“ Je älter das Kind sei, umso mehr Gewicht habe die Aussage. Die Familienrichterin bietet an, den Eltern etwas auszurichten. „Oft kommt der Wunsch, dass sie wieder zusammenkommen sollen“, weiß Gubernatis. Genauso häufig lautet die Botschaft: „Sie sollen nicht mehr streiten.“

Es muss nicht immer ein richterlicher Beschluss am Ende des Verfahrens stehen: „Unser Ziel ist es, dass die Eltern ihre gemeinsame Verantwortung für das Kind wieder wahrnehmen können und eine einvernehmliche Lösung finden“, sagt Gubernatis. „Schließlich werden beide über die Kinder lebenslang verbunden bleiben.“ Bei wem das Kind wohnt, wer es wann zu sehen bekommt und viele andere Details können schriftlich vom Gericht festgelegt werden. „Je strittiger das Paar, desto detaillierter gestalten wir die Vereinbarung. Teils mit Tag, Uhrzeit und Übergabeort“, so die Familienrichterin.

Üblich sei das Residenzmodell – das Kind lebt dabei überwiegend bei einem Elternteil und jedes zweite Wochenende bei dem anderen. Zunehmend wird auch das Wechselmodell praktiziert: In diesem Fall lebt das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen. „Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen“, betont Gubernatis. Wichtig sei: „Jeder hat eine Bindungsfürsorgepflicht“, erklärt Gubernatis. Das Kind habe Recht auf Vater und Mutter – jedes Elternteil habe aktiv sicherzustellen, dass die Bindung des Kindes zum Ex-Partner gepflegt wird.

Außer bei Scheidungen, Sorgerecht- und Unterhaltsstreitigkeiten wird das Familiengericht auch tätig, wenn das Konstrukt „Familie“ rechtlich geklärt werden muss. Ob Kinder- oder Erwachsenenadoptionen, ob Abstammungsfeststellung nach Vaterschaftstest – Anna Gubernatis ist zuständig „Wer diesen Job macht, möchte ihn nicht mehr aufgeben“, stellt die Familienrichterin für sich fest. Für ein objektives Urteil störe es nicht, bei den vielen Schicksalen Betroffenheit zu empfinden: „Für einzelfallgerechte Lösungen bedarf es im Gerichtssaal neben juristischem Handwerk noch einer weiteren Fähigkeit: Empathie.“

Von Carina Bahl, Artikel aktualisiert: Donnerstag, 23.03.2017 00:15 Uhr
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Burgwedel/Nachrichten/Familiengericht-Burgwedel-ist-nicht-nur-fuer-Scheidungen-und-Sorgerechtsstreitigkeiten-zustaendig
Tags: Doppelresidenz – Bindungsfürsorgepflicht

S o n d e r a k t i o n – Väter ohne Rechte

Hans-Jürgen Gaugl, Jurist, Mediator und Fachbuchautor unterstützt VoR

wenn eltern sich streitenFranz und Anita waren einmal überzeugt, die Liebe, die sie sich als Basis für die eigene Familie wünschten, gefunden zu haben. Waren sich sicher, alles so umsetzen zu können, wie sie es sich in ihren viel zu oft von Hollywood mitgeprägten Vorstellungen ausgemalt haben: nicht nur mit dem Partner beziehungsweise der Partnerin gemeinsam alt werden, sondern auch eigene Kinder dabei begleiten, dass sie in ein erfülltes Leben starten.
Da waren so viele Vorsätze. Da war einmal auch die tiefe Gewissheit, das selbstverständlich zu schaffen. Nun gut, die rosarote Brille der Verliebtheit war irgendwann weg, und man hat an dem Menschen, mit dem man gestartet war in die Realisierung des eigenen Lebensplans, manchmal auch Seiten entdeckt, die einem fremd waren. Die störten. Welche sogar inakzeptabel erschienen. Denen wurde jedoch keine weitere Bedeutung geschenkt. Zunächst zumindest.
Doch alle Versuche, auch mit den immer störender wirkenden Marotten zu Rande zu kommen, schienen genau das Gegenteil zu bewirken. Das geflissentliche Übersehen des Umstandes, dass da unterschiedliche Ansichten über den perfekten Urlaub bestanden, führte von Mal zu Mal zu immer unübersehbareren Spannungen. Versuche, die eigenen Vorstellungen in der Planung von Familienfesten einfach durch das Schaffen von Fakten umzusetzen, erwiesen sich auch nicht unbedingt als der Harmonie zuträgliche Methode. Und irgendwann fiel dann das erste Mal dieses Wort, zu dem der eigene Freundeskreis schon lange empfohlen hatte, dies in Erwägung zu ziehen: Scheidung.

In der ersten Schockstarre, die das Aussprechen des im Unterbewusstsein schon lange verankerten Schielens auf den Notausgang ausgelöst hat, wurden allerlei Konzessionen gemacht: das könne man den Kindern ja nicht antun. Das wäre doch gelacht, wenn man das nicht hinbekomme. Doch alle Vorsätze waren schnell wieder über den Haufen geworfen. Kleinigkeiten wie die schon wieder nicht verschlossene Zahnpastatube, ja sogar der als unerträglich empfundene Gesichtsausdruck des Menschen, den man doch eigentlich mal geliebt hat, schafften es, dass der über Jahre davor aufgebaute Konflikt wieder in unverminderter Kraft das Zepter über das Geschehen übernahm. Alles Negieren, jedes Aufbäumen schien zwecklos: Das Ablaufdatum der Beziehung schien erreicht, und man wollte nur noch eines: Frieden.
Frieden, zu dem es keinerlei Vorstellung mehr gab, wie dieser noch erreichbar sein sollte mit diesem Menschen, mit dem man eigentlich außer der Wohnung und dem Umstand, Kinder zu haben, nichts mehr gemeinsam zu haben schien. Nichts außer den Kindern. Ja, da waren doch die Kinder. Für die man sich vorgenommen hatte, ihnen eine perfekte Kindheit zu bieten. Gut gehen soll es ihnen, an nichts fehlen darf es ihnen.

Da sind noch die Erinnerungen an den Schwangerschaftstest beim ersten Kind. Das war ein so emotionales Gefühl, als sich dieser blaue Strich in unumstößlicher Gewissheit abzeichnete: Da war Vorfreude auf dieses neue Leben vermischt mit der Ungewissheit, ob denn alles gut gehen werde; da war eine in der Form noch nie erlebte Unbeholfenheit gepaart mit einer enormen Kraft, die man ebenfalls noch nicht kannte. Und dann folgten die Hormone, die den Alltag zwischen den Ultraschallterminen beim Frauenarzt sehr abwechslungsreich gestalteten. Als es dann so weit war, dass man sein Kind das erste Mal in den Händen halten durfte, war plötzlich klar: Ja, alles wird gut gehen. Vorbei waren die Zeiten der unbegrenzten partnerschaftlichen Intimität, vorbei schienen die Zeiten der unendlichen Möglichkeiten in der Freizeitgestaltung. Im Vordergrund standen nun die Herausforderungen des elterlichen Familienalltags: Windeln, Arzttermine, durchwachte Nächte. Dafür gab es die unbändige Freude über jeden einzelnen Fortschritt in der kindlichen Entwicklung: wie etwa das erste Lächeln des Nachwuchses oder die ersten Brabbellaute, aus denen man sich sicher war ein „Mama“ oder „Papa“ heraushören zu können.

Die Partnerschaft war nun geprägt von dem Bemühen, sich beizustehen in den schier unaufhörlichen Herausforderungen, vor die einen das neue Familienmitglied stellte: mit Krankheiten, Verbesserungen in der Mobilität und auch der ständig wachsenden Reichweite der kleinen Händchen. Alle Schränke und Regale wurden in immer höhere Regionen hinauf vorsichtshalber entleert, um einerseits das eigene Hab und Gut vor den neugierigen, aber ebenso ungeschickten Händchen zu schützen, andererseits aber auch, um das Kind davor zu bewahren, sich in einem kurzen Moment der elterlichen Unachtsamkeit zu verletzen. Plötzlich war auch der Wickeltisch kein sicherer Ort mehr, und man musste bisher ungeahnte Multitaskingfähigkeiten an sich entdecken, um zugleich die volle Windel entfernen, den Popo reinigen, die neue Windel anbringen und ein todesmutiges Hinunterstürzen des Kindes verhindern zu können.
Herausforderungen, die Kraft kosten. Scheinbar rund um die Uhr. So viel Kraft, dass zu ihnen leider viel zu häufig übersehen wird, wie viel Freunde aus ihnen doch auch für die Familie gewonnen werden könnte.

So werden Paarbeziehungen in dieser Zeit vor eine zusätzliche harte Probe gestellt: Gut, man war nicht ganz unschuldig daran, dass es als selbstverständlich angesehen wurde, dass der Partner beziehungsweise die Partnerin die eigenen Ansprüche zurückschraubt. Doch da war doch die Gewissheit, dass sich das so gehöre, und immerhin musste man ja auch selbst eigene Bedürfnisse einfach wegstecken. Dachte man zumindest. Schon als Kind hatte man ja ständig von den eigenen Eltern gehört, dass Verantwortung zu tragen für ein Kind bedeute, dass das eigene Leben Einschränkungen unterworfen ist. Und auch heute fordern die Eltern von einem noch ständig Dankbarkeit für all die Entbehrungen, die sie auf sich genommen hätten. Also konnte doch nicht allen Ernstes vom Partner beziehungsweise der Partnerin verlangt werden, darin etwas Außergewöhnliches zu sehen. Oder gar Zeit für sich selbst gefordert werden. Wäre ja noch schöner. Gemeinsame Zeit in intimer Zweisamkeit, die man vor der Geburt nach Belieben hatte, gab es kaum mehr, aber nun solle es exklusive Zeit für den Partner beziehungsweise die Partnerin geben. Pah. Ein Punkt, zu dem es regelmäßig Krach gab: wenn ein Abend im Freundeskreis wieder mal etwas länger dauerte, bei einem Shoppingbummel auch mal ein nettes Stück für einen selbst anstelle des hundertsten Stramplers über den Kassentisch gewandert war oder man sich damit durchsetzte, dem Hobby wieder mehr Zeit einzuräumen – es gab ständig Rechtfertigungsbedarf. Und damit Streit.

Ja, die Herausforderungen der Elternschaft haben in vielen Fällen einen großen Anteil daran, dass nur noch die Flucht aus der Beziehung als ein gangbarer Weg erscheint, sein eigenes Lebensglück wiederzufinden. Man fühlt sich nicht mehr verstanden, man fühlt sich nur noch dahinvegetierend, man fühlt sich, als bekomme man keine Luft mehr. Ob da jetzt eine andere Person präsent ist, von der man sich verspricht, sich wieder als liebenswerter Mensch gewertschätzt zu fühlen, ist dabei in den seltensten Fällen tatsächlich ursächlich für den weiteren Lauf der Dinge. Raum für eigene Bedürfnisse scheint nämlich ohnehin nur noch ohne den Menschen möglich von dem man einmal dachte, dass man mit ihm durch dick und dünn gehen könne, dass er einen vervollständige.

Wobei sich bei näherer Beschäftigung mit diesem Weg rasch auch großer Frust einstellt: Denn wie kann man sich entfernen von diesem Menschen, wie die für unabdingbar angesehene Einstellung des Einflusses auf den eigenen weiteren Lebensweg erreichen, wenn es da doch gemeinsame Kinder gibt? Kinder, die einen doch ihr Leben lang und auch darüber hinaus verbinden? Dieses unauflöslich erscheinende Dilemma lässt in viel zu vielen Fällen in mindestens einem der beiden Elternteile die Gewissheit aufkommen, dass kein Weg daran vorbeiführe, auch die eigenen Kinder in die Dynamik des nun endgültig ausbrechenden Gewitters am Beziehungshimmel hineinzunehmen. Ist einmal bei einem der beiden nun zumindest bereits gedanklich in Trennung befindlichen Elternteile die Bereitschaft vorhanden, auch die unschuldigen Kinder mit in den Beziehungsabgrund zu stürzen in der vagen Hoffnung, bald wieder Grund unter den Füßen zu spüren und doch noch weich zu landen, dann ist die Basis gelegt für einen lange anhaltenden Krieg. Einen Krieg, in dem es keine Sicherheit auf die Möglichkeit eines Sieges, dafür aber die Gewissheit von schon zu Beginn feststehenden Verlierern gibt: die eigenen Kinder. Diesen wird nämlich ein Schaden zugefügt, der nur schwer reparable Auswirkungen nehmen wird.
„Wenn Eltern sich streiten“ ist ein Ratgeber für genau solche Situationen. In diesem Buch deckt der Autor auf, wie es kommen kann, dass liebevolle Eltern plötzlich keine Auswege mehr sehen. Mit vielen Übungen, praktischen Beispielen und vielfach bewährten Tipps wird aufgezeigt, wie Schritt für Schritt zurückgefunden werden kann zum Miteinander: wenn schon nicht als Paar, dann zumindest als Eltern. Kindeswohl ist nämlich mehr als ein Lippenbekenntnis – und das genaue Gegenteil davon, Kinder als Schutzschild oder gar als Waffe einzusetzen.

Sonderangebot: Alle Mitglieder von VoR können von dem Buch doppelt profitieren: einerseits kann das Buch selbst helfen, andererseits gewährt Hans-Jürgen Gaugl bis 30.6.2017 Mitgliedern von VoR gegen Vorlage eines Druckexemplars des Buches einen einmaligen Nachlass in der Höhe von 30 Euro (das ist nahezu der doppelte Buchpreis) für Mediationen und Konfliktcoaching bei ihm in St.Pölten: darum Buch kaufen, lesen, Termin vereinbaren und doppelt profitieren solange Termine frei sind!

Kontakt:  www.lassunsreden.at

Zum Buch:http://www.amazon.de/Wenn-Eltern-sich-streiten-Familienkonflikte/dp/3662489279

Väter ohne Rechte bedankt sich für das jahrelange Engagement in der Sache und für das Bereitstellen von drei Buchexemplaren!

 http://www.vaeter-ohne-rechte.at/hans-juergen-gaugl-jurist-mediator-und-fachbuchautor-unterstuetzt-vor/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=hans-juergen-gaugl-jurist-mediator-und-fachbuchautor-unterstuetzt-vor
 

Terror Zwangsadoption «Sie nahmen mir den Buben sofort weg»

Ich behaupte, dass jede Adoption von Kindern unter 14 Jahren eine ZWANGSADOPTION ist, weil der „Wille des Kindes“ NICHT berücksichtigt wird!!!
Die gesamte Adoption unter 14 Jahren gehört m.M. nach verboten.

Die derzeitige Anonymität der leiblichen Eltern ist ein Verbrechen an den Kindern und ist eindeutig eine Mescherrechtsverletzung. Deutschland hat durch die Bundesverfassung im Jahr 2015 und Druck des Verein Spenderkinder, per Gesetz die Anonymität aufgehoben.
Durch eine 100 jährige Datenbank muss spätestens jeden Volljährigen ermöglicht werden den Namen, Geburtsdatum, letzten Wohnort zu erfahren.
Jedes Kind hat das Recht regelmässigen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern von Geburt an  lt. UN-Kinderrechtskonventionen.

Admin Familie & Familienrecht, am 26.10.2015

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Heime, Schläge, Zwangsarbeit: Maria Magdalena Ischer erlebte den Terror der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis 1981 in der Schweiz praktiziert wurden. Ein erschütternder Lebensbericht – aufgezeichnet vor ihrem Tod im Frühling.

von Fredi Lerch

Schlafraum im Loryheim Münsingen: Eine der Stationen auf Maria Magdalena Ischers unglaublicher Odyssee in Zeiten der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Aufnahme von 1970. Foto: Reto Hügin © StAAG/RBA

«Geboren wurde ich im Sommer 1949 im Frauenspital Bern unter dem Namen Maria Magdalena Nadalet. Das ist der Name meiner Mutter, einer Italienerin aus Limana, nördlich von Venedig. Später hat mein Vater sie wegen mir geheiratet. Aber die beiden hatten es nie gut. Der Mutter gelang es später, zwei Freundinnen zur Aussage zu bewegen, mein Vater habe meine Mutter gezwungen, auf den Strich zu gehen. Er wurde deshalb als Zuhälter verurteilt und sass einige Zeit im Gefängnis Thorberg. Aber für mich blieb er während meiner Kindheit die einzige Person, die zu mir hielt und der ich vertraut habe. Obwohl ich ihn selten sah, war er mein Ein und Alles. Und ich war seine Sissi, seine Prinzessin. Wir hatten eine fast telepathische Zusammengehörigkeit.

Aufgewachsen bin ich vor allem in Heimen, meistens also hinter Mauern: Schon mit einem Jahr war ich im Klösterli Baden, dann im baselländischen Mariahilf Laufen, im berühmt-berüchtigten Kinderzuchthaus Rathausen im Luzernischen, im Jugendheim Bümpliz bei Bern, im Sankt-Gallischen in Altstätten und Rebstein, in einer Pflegefamilie im aargauischen Sins.

Ich erinnere mich, dass wir in Baden als Zwei- oder Dreijährige wegen einer Kissenschlacht von den Klosterfrauen kniend an die Heizkörper gebunden und gezwungen worden sind, auf den seitlich ausgestreckten Händen je einen Schuh zu halten, in meiner Erinnerung stundenlang. Ich erinnere mich, dass man uns in Laufen immer wieder kopfüber in die grossen Waschzuber gesteckt hat, bis wir fast erstickten, wenn wir zu spät aus dem Kindergarten ins Heim zurückgekommen sind. Ich erinnere mich, dass ich in Rathausen mit dem Rohrstock verprügelt wurde und dass mich dort mein Vormund zwang, Randensalat, den ich nie vertragen habe und deshalb erbrochen hatte, noch einmal zu essen. Und zwar hat er mich so lange immer wieder geschlagen, bis der letzte Rest weg war. Und wenn ich in Rathausen am ganzen Körper blau gewesen bin von den Schlägen, hat man meinen Vater angerufen und ihm seinen angekündigten Besuch abgesagt, weil ich böse gewesen sei. Man konnte mich ja in meinem zerschlagenen Zustand nicht gut vorzeigen.

Angedrohte Zwangssterilisation

Maria Magdalena Ischer, Zwangsversorgte: «Damit ich überleben konnte, musste ich Seele und Körper trennen.»

Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Ich musste während der ersten zwanzig Jahre kämpfen, um überhaupt zu überleben. Und damit ich überleben konnte, musste ich irgendwann Seele und Körper trennen. Sonst wäre ich kaputtgegangen. Sonst hätte ich Selbstmord gemacht. Oft habe ich mich in jenen Jahren wie von aussen gesehen. Andere sind damals zerbrochen. Mich konnte man nicht brechen. Ich wollte immer wieder wissen, wieso man mit mir so umging. Und dafür wurde ich wieder bestraft.

Als ich knapp vierzehn Jahre alt war, lebte ich in einer Pflegefamilie in der Nähe des luzernischen Nottwil. Dort versuchte der Pflegevater, mich zu vergewaltigen. Ich konnte mit knapper Not fliehen, nachts, barfuss. Irgendeinmal stand ich in der Gaststube eines Wirtshauses. Auf meine Bitte hin telefonierte man dort meiner Mutter. Sie holte mich mit ihrem zweiten Mann ab. Kurz darauf wurde ich in die Psychiatrische Klinik Münsingen im Kanton Bern eingeliefert, angeblich, weil man ein Gutachten machen müsse, ob ich die Wahrheit sage. Obschon das Gutachten ergab, dass ich tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte, steckte man mich in eine geschlossene Abteilung und pumpte mich mit Medikamenten voll.

Knapp zwei Jahre später, im Herbst 1965, lernte ich Peter M. kennen. Er verführte mich. Ich hatte keine Ahnung, weil ich nie aufgeklärt worden war. Mein Pech war, dass ich gleich schwanger wurde. Meine Mutter und ihr zweiter Mann sagten: ‹Dieser Bastard kommt uns auf keinen Fall ins Haus.› Deshalb kam ich zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik Münsingen. Weil ich laut den Akten, die es dort ja bereits gab, psychotisch war, sah man für mich einen Schwangerschaftsabbruch und eine Zwangssterilisation vor. Peter M., der Vater meines Kindes, war in jener Zeit im Militär.

Mir war klar, dass ich als Katholikin eine einzige Chance hatte, nämlich mit dem katholischen Priester in Kontakt zu kommen, der auf dem Areal verkehrte. Das gelang, und ich sagte ihm, man wolle das Kind in meinem Bauch ermorden. Der Priester half mir. Weder Schwangerschaftsabbruch noch Zwangssterilisation wurden durchgeführt. Dafür kam ich in Münsingen ins Loryheim. Für mich war das ein Gefängnis, und bald einmal haute ich ab. Die Polizei verfolgte mich mit Schäferhunden, fing mich ein und schickte mich mit dem Gefängniswagen der Eisenbahn nach Bern. Und von dort brachte man mich in die Erziehungsanstalt Lärchenheim in Lutzenberg über dem Rheintal. Dort war es so, dass die Eltern für das Heim bezahlten und ich hochschwanger Zwangsarbeit machen musste. Am Tag vor der Geburt war ich krank und fiebrig und musste den ganzen Tag mithelfen, ein Einfamilienhaus zu putzen.

Mein Sohn kam tags darauf, am 31. Juli 1966, im Spital Heiden zur Welt. Ich hatte hohes Fieber. Die Hebamme sagte bloss, ich hätte ja auch das Vergnügen gehabt, sonst wäre ich nicht schwanger geworden. Deshalb müsse ich jetzt nicht jammern. Bei der Geburt hat man nicht geschnitten, deshalb war danach der ganze Dammbereich zerrissen. Im Geburtsraum spottete jemand, kaum war der Bub auf der Welt, wegen der leicht dunkleren Haut: ‹Typisch, auch noch ein Neger!› Sie nahmen mir den Buben sofort weg. Weil ich aber wusste, dass mein Kind eine dunklere Haut haben musste, fand ich es im Säuglingszimmer sofort, holte es zu mir und nahm es bei der Rückkehr ins Lärchenheim mit. Die einzige Person, die mich damals im Spital besucht hat, war mein Vater. Weil er sich einen Thomas wünschte, habe ich den Buben Thomas genannt.

Einige Zeit später kam es im Lärchenheim zu einer Nacht- und Nebelaktion. Eines Abends beim Einnachten fuhr ein Auto vor. Leute der Vormundschaftsbehörde Bern kamen ins Heim, packten meinen Sohn in eine blaue Tasche und gingen sofort wieder. Ich rannte ihnen nach und hinter dem Auto her. Seit jenem Abend habe ich Thomas nie mehr gesehen. Hundertprozentig sicher bin ich, dass ich nie eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.

Gefängnisausbruch, dann Einzelhaft

2010, während der Suche nach meinen Akten, ist mir ein Brief von Peter M. ausgehändigt worden. Er stammt vom 3. August 1966. Darin heisst es: ‹Madelaine, Du darfst unseren Sohn nie und nimmer weggeben! Denn das könnte ich Dir nie verzeihen! Nur Mut, Madelaine, Du wirst Deinen Sohn immer bei Dir haben. Bitte Madelaine, hab noch ein paar Tage Geduld. Denn ich werde noch diesen Monat zu Dir kommen.›

Ich habe ihn nie mehr gesehen. Ihm hat man damals offenbar gesagt, ich hätte den Buben zur Adoption freigegeben; mir, Peter wolle nichts mehr von mir wissen. Letzthin habe ich ihn angerufen. Es war ein unangenehmes Telefon. Er hat gesagt, es sei ja nicht sicher, dass das Kind damals von ihm gewesen sei.

Nach dem Raub meines Sohns bin ich im Lärchenheim durchgedreht. Ich habe derart getobt, dass man mich schliesslich in den Kanton Bern abgeschoben hat. Ich kam zuerst ins Bezirksgefängnis der Stadt Bern und danach direkt ins Frauengefängnis Hindelbank. So konnte ich mein Kind nicht mehr suchen, und man hatte vor mir Ruhe. Das war Anfang Juli 1967.

Ich erinnere mich, dass ich in Hindelbank den Direktor Meyer angefallen habe. Obschon ich klein und schmal war, gelang es mir, ihn zu Boden zu werfen und zu würgen. Ich schrie ihn an, wenn ich schon hier sein müsse, könne ich ihn geradeso gut umbringen, dann könne ich zumindest einmal mit der Polizei reden. Man hat mir durch die Kleider hindurch eine Spritze in den Hintern gemacht und mich dann im Keller ins Cachot geworfen.

In Hindelbank träumte ich, dass mein Vater bei einem Autounfall ums Leben komme. Zwei, drei Monate später ereignete sich zwischen Lausanne und Murten genau dieser Unfall. Mein Vater starb. Die Beerdigung fand in Murten statt. Ich durfte hingehen, und zwar im Gefängniswagen der Eisenbahn, in Begleitung einer Wärterin. Am Grab meines Vaters stand ich dann gefesselt mit Handschellen. Mit siebzehn und ohne dass ich zuvor je ein Delikt begangen hatte.

Dann bin ich in Hindelbank ausgebrochen. Ich war gut im Klettern. Durch das WC-Fenster in den Innenhof und von dort über den hohen Zaun. Ich bin mehrere Meter hinuntergesprungen, mir war es scheissegal, ob ich mich verletze. Auch der Tod konnte nicht schlimmer sein, er wäre eine Erlösung gewesen. Ich habe mich nach Winterthur durchgeschlagen und kam bei einem Pfarrer unter. Er überzeugte mich, nach Hindelbank zurückzukehren, indem er mir versprach, er setze sich dafür ein, dass ich wegen der Flucht nicht bestraft würde. In Hindelbank kam ich danach zuerst ins Cachot und danach drei Monate in Einzelhaft.

Viele Jahre Zwangsarbeit

Insgesamt sass ich fünfzehn Monate in diesem Frauengefängnis, dauernd gequält von der Frage: Wo ist mein Bub? Und hat er nun dasselbe Schicksal, das ich gehabt habe? Unterdessen besitze ich einen Briefwechsel aus diesen Monaten zwischen dem kantonalbernischen Jugendamt und der Justizdirektion. Daraus geht hervor, dass es bis zum Schluss meiner Haftzeit kein rechtsgültiges Dokument für meine Einweisung ins Gefängnis gab. Der Briefwechsel endet mit einem Schreiben des Polizeidirektors an den Regierungsrat Robert Bauder vom 20. November 1968. Darin steht: ‹Die Überführung der Maria Magdalena Ischer vom 4.7.1967 in die Anstalten von Hindelbank erfolgte ohne unsere Zustimmung; der Einweisungsbeschluss der Vormundschaftsbehörde Bern vom 28.3.1967 wurde von uns nicht akzeptiert. Die Tochter hielt sich somit während über eines Jahres ohne gültigen Rechtstitel in der Erziehungsanstalt auf.›

Viele Jahre lang musste ich in diesem Land Zwangsarbeit leisten, vom Kartoffelnauflesen mit fünf bis zur Arbeit in der Wäscherei des Frauengefängnisses mit achtzehn. Wobei: Die strafrechtlich Verurteilten dort verdienten immerhin ein Pekulium, wir Administrativen verdienten gar nichts. Ich erinnere mich, dass ich dort mehr als einmal Brot gegessen habe, das Fäden zog und voller Maden war. Als ich im Herbst 1968 entlassen wurde, drückte man mir eine Zwanzigernote in die Hand und sagte, ich käme ja sowieso schnell wieder. Als ich zwanzig wurde, hatte ich keine Ausbildung, und der Staat hat für mich keinen Rappen AHV einbezahlt. Mein Berufswunsch wäre gewesen, Juristin zu werden. Später habe ich zeitweise angeschafft, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Heute lebe ich von einer Minimalrente mit Ergänzungsleistungen. Mir hat die Schweiz mein ganzes Leben versaut. Ich habe nie eine Chance bekommen.

Letzthin war ich in Bern auf dem Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, weil ich endlich einen Kontakt zu meinem Sohn Thomas will. Man sagte mir nur, mein Sohn habe zwei Töchter und wolle keinen Kontakt mit mir. Aber ich kann nicht abschliessen, solange ich nicht sicher bin, dass er die Wahrheit weiss. Man hat ihm ja sicher immer erzählt, seine Mutter sei eine Hure und eine Verbrecherin gewesen. Aber ich war beides nicht. Ich hätte ihn nie freiwillig hergegeben, nie. Um kein Geld der Welt. Und jetzt weiss ich nicht einmal, ob mein Sohn von den Behörden nicht verkauft worden ist. Er war ja ein schönes Kind, schwarze Haare, blaue Augen. Und man weiss ja, dass die schönen Kinder damals verkauft worden sind.

Ich kann akzeptieren, wenn Thomas mich heute nicht mehr sehen will. Alles, was ich mir von ihm wünsche, ist ein handgeschriebener Brief, in dem er schreibt, wie ers gehabt hat, und mir bestätigt, dass er meine Geschichte kennt, und ein Foto. Wenn er ein bisschen etwas von meinem Herzen hat, wird er mir das nicht verweigern. Sobald ich diesen Brief habe, werde ich alles akzeptieren können.»

Maria Magdalena Ischer ist Ende März dieses Jahres im Zürcher Sterbehospiz an Krebs gestorben. Laut einer guten Freundin habe sie es dort so schön gehabt wie noch nie in ihrem Leben. Ihren Sohn hat sie nie getroffen. «In anderen Sphären werde ich ihn aber wiederfinden», habe sie zuletzt gesagt.

Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Der Vorschlag des Bundesrats

Endlich wird es konkret: Ende September ist die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf für die Entschädigung von Verdingkindern und anderen Opfern von Zwangsmassnahmen abgeschlossen worden. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, die im Dezember 2014 unter Federführung von Guido Fluri, einem ehemaligen Heimkind, eingereicht worden war.

Die InitiantInnen begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats, die «ganz im Zeichen der historischen Gerechtigkeit» stehe, zumal viele ihrer Forderungen aufgenommen seien – in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Archivierung ebenso wie in der Akteneinsicht für betroffene Personen. Gewürdigt wird zudem, dass möglichst viele betagte und gesundheitlich angeschlagene Opfer noch von der «Wiedergutmachung» profitieren sollen.

In einem wesentlichen Punkt jedoch gehen die Vorstellungen auseinander: beim Gesamtbetrag für die Solidaritätsbeiträge. Derweil der Bundesrat hierfür 300 Millionen Franken vorsieht, beharren die InitiantInnen auf einem Fonds von 500 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit maximal 15 000 lebenden Opfern rechnet, gehen sie von rund 20 000 Anspruchsberechtigten aus: «Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25 000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffenen nicht akzeptabel», schreiben die InitiantInnen. Neben den rund 10 000 lebenden Verdingkindern erwähnen sie insbesondere die gegen 10 000 ehemaligen Heimkinder, die körperlich und/oder seelisch misshandelt, missbraucht oder mittels Zwangsarbeit ausgebeutet wurden.

Im Dezember soll die Botschaft bereit sein. Voraussichtlich wird die Vorlage ab dem Sommer 2016 im Parlament behandelt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine sechsmonatige Frist zum Einreichen der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag vorgesehen, sodass frühestens im Herbst 2017 mit den Auszahlungen begonnen werden könnte.

Die Vernehmlassungsantworten machen Hoffnung, dass der Gegenvorschlag parlamentarisch abgesegnet und das Bekenntnis, die Aufarbeitung voranzutreiben und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, umgesetzt wird. Momentan stemmt sich einzig die SVP dagegen.

Im Lauf der letzten Jahre gab es zwar erste Schritte zur Rehabilitierung: An einem Gedenkanlass im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung; ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Derzeit gibt es nur einen Soforthilfefonds, aus dem bislang 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt wurden (durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person).

Adrian Riklin

Zeitgeschichtliche Recherche

Wegen «Liederlichkeit» weggesperrt

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zwangsadoption kaum aufgearbeitet ist, erteilte der Verein Netzwerk-verdingt dem Journalisten und ehemaligen WOZ-Redaktor Fredi Lerch einen Rechercheauftrag. Lerch hat darauf im Stadtarchiv Bern rund vierzig Adoptionsdossiers aus der Zeit bis Ende der siebziger Jahre studiert. Mit zwei betroffenen Müttern hat er ausführliche Gespräche geführt (das eine davon ist hier ungekürzt abgedruckt).

Beeindruckt habe ihn bei dieser Arbeit, so Lerch, neben der Tragik der Einzelschicksale insbesondere die Unvereinbarkeit von mündlichen und schriftlichen Quellen: «Abgesehen davon, dass unbestrittenermassen nicht jede Adoption eine Zwangsadoption gewesen ist, ist aus den schriftlichen Dokumenten Zwang im Sinn von Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Erpressung, Gewaltanwendung höchstens ausnahmsweise ersichtlich.» Ausübung von Druck auf die zumeist ledigen und mittellosen Mütter müsse aus den Dokumenten implizit, mit «logischer Fantasie» erschlossen werden und bleibe so ein Stück weit spekulativ. Andererseits wurde Lerch in den Gesprächen «mit der Schilderung von gnadenlosen Zwangslagen und einer behördlichen Brutalität konfrontiert, die auch dann noch unmenschlich gewesen wäre, wenn sie in allen Teilen vom Gesetz gedeckt gewesen sein sollte».

Aus dem zusammengetragenen Material hat Lerch einen grossen Text verfasst, der im Oktober 2014 als Broschüre veröffentlicht wurde. Es ist die bislang fundierteste monografische Darstellung der Zwangsadoption in der Schweiz.

Adrian Riklin

Fredi Lerch: «Zwangsadoption. Eine zeitgeschichtlich-journalistische Recherche im Auftrag des Vereins Netzwerk-verdingt». Bern 2014. 
Als PDF unter: tinyurl.com/zwangsadoption

Nr. 43/2015 vom 22.10.2015
https://www.woz.ch/-63b9