Jugendamt Wien – Mißhandlung erfunden

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Kampf um die Kinder: Eltern gegen Jugendamt
Der Schüler Leonhard K. behauptete, er wird von seinem Vater geschlagen. Daraufhin werden er und sein Bruder in die Obhut des Jugendamtes genommen. Erst als Leonhard 14 wird, darf er nach Hause, weil er sich das bei der Richterin ausdrücklich wünscht. Sein jüngerer Bruder ist immer noch in der WG.

Tags: Familienrecht, Obsorge – Obhut – Kindeswohl – Kindesabnahme

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
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Welcher Art von Rechtsstaat leben wir ? – Entfremdung im Familienrecht

Österreichischer Vater darf sein Kind nur 24 Stunden im Jahr sehen

Artikel >>>

Nur 24 Stunden pro Jahr

Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.
Der Kampf um die Beziehung zu seinem zehnjährigen Sohn sei zermürbend, aber Helmut Zeiner gibt nicht auf.

Trennungsvater kämpft seit zehn Jahren um die Beziehung mit seinem Kind.

„Mir geht es in erster Linie darum, dass die Öffentlichkeit erfährt, in welcher Art von Rechtsstaat wir leben“, stellt Helmut Zeiner (48) von vornherein klar. „Ein Rechtsstaat, in dem es offensichtlich legitim ist, dass Vätern Kinder vorenthalten und entfremdet werden.“ Er sei übrigens kein Einzelschicksal. Vielen Trennungsvätern ergehe es wie ihm: „Sie dürfen ihre Kinder nur selten sehen, und wenn, dann nur unter Aufsicht im Besuchscafé. Müttern werden hingegen alle Rechte zugesprochen.“

Sein Kampf um die Beziehung mit seinem Kind begann vor zehn Jahren. Der Lustenauer lebte mit seiner Ehefrau in Schwechat, als 2005 Sohn Benjamin zur Welt kam. Die Eheleute trennten sich kurz darauf, geschieden wurden sie 2008.

Das Sorgerecht für das Kind wurde der Mutter zugesprochen, dem Vater ein Besuchsrecht. Zeiner, der zwischenzeitlich nach Vorarlberg zurückgekehrt war, fährt zu den Besuchszeiten – einmal im Monat zwei Stunden im Besuchscafé – immer nach Schwechat.

Im Jänner 2009 stellte er den Antrag auf ein erweitertes Besuchsrecht. „Doch das hat meine Ex-Frau verhindert. Sie behauptete vor Gericht, ich sei unberechenbar, hätte sie bedroht und geschlagen. Zudem würde ich das Kind mit Süßigkeiten vollstopfen.“ Die Anschuldigungen konnten nicht nachgewiesen werden. Der Elternkrieg führte indes zur Entfremdung zwischen Vater und Sohn. Der damals Vierjährige habe sich ihm gegenüber auf einmal zurückhaltend und eingeschüchtert verhalten, schildert Zeiner. „Ich bin nicht mehr an ihn herangekommen.“ Er ist überzeugt, dass Benjamin von der Mutter manipuliert wurde.

So kam es, dass Zeiner sein Kind monatelang überhaupt nicht mehr sehen konnte. Er meldete das dem Jugendamt Wien und dem Bezirksgericht Schwechat. „Das Jugendamt meinte, wir sollten uns wieder im Besuchscafé treffen. Doch das lehnte Benjamins Mutter ab.“

Nun folgten Klagen, Forderungen noch psychologischen Gutachten, die Einbeziehung eines Sozialarbeiters und später noch eines Kinderbeistandes, mehrere einstweilige Verfügungen und auch eine Beugestrafe gegen die Kindesmutter zur Durchsetzung des Besuchsrechts. Allerdings kam es immer wieder zu Verzögerungen, da die Kindesmutter zeitweise die Gerichtspost nicht annahm, weil sie sich ortsabwesend gemeldet hatte.

2011 stellte Zeiner den Antrag auf alleinige Obsorge für Benjamin. Doch es blieb beim ursprünglichen Besuchsrecht. Auch alle weiteren Anträge, dieses auf ein ganzes Wochenende pro Monat zu erweitern, wurden bislang abgelehnt. Noch immer trifft er seinen nun zehnjährigen Sohn nur zwei Stunden pro Monat im Besuchscafé. Das sind insgesamt 24 Stunden pro Jahr.

In seiner Not hatte Zeiner während seines jahrelangen Kampfes um sein Kind bei allen möglichen Stellen um Unterstützung angesucht. „Beim ifs konnte man mir nicht helfen. Man schickte mich zum Kinder- und Jugendanwalt.“ Michael Rauch sei dafür aber auch nicht zuständig – „er empfahl mir zwei spezialisierte Rechtsanwälte. Doch nicht einmal der von mir beauftragte Anwalt konnte etwas gegen die richterlichen Entscheidungen ausrichten.“

Trennungskinder als Waffe

Dann versuchte er es bei der Politik. Bei den großen Parteien hatte Zeiner keinen Erfolg. Schlussendlich wandte er sich an die Männerpartei, wo er zum ersten Mal erfahren habe, dass er nicht allein sei mit seinem Problem: „In ganz Österreich werden Trennungskinder oft als Waffe benutzt – hauptsächlich von Müttern gegen Väter.“ Was das Vaterrecht anbelangt, sei Österreich „sehr weit hinten. Andere Länder hingegen, wie Frankreich zum Beispiel, schützen ihre Kindesväter deutlich besser.“ Zermürbend sei das, klagt Zeiner. Aber aufgeben werde er trotzdem nicht: „Ich kämpfe weiter um mein Kind.“

Über 120 Fälle allein in Vorarlberg

schwarzach. Dem Bundesvorsitzenden der Männerpartei, Hannes Hausbichler (45), sind 123 Fälle von Kontaktverweigerung bzw. Kontakterschwernis in Vorarlberg persönlich bekannt. „Die 120 Männer und drei Frauen wurden oder werden vom Männerservice – einer Anlaufstelle, die männerspezifischen Schlechterstellungen entgegentritt – betreut“, gibt Hausbichler an. Die Ursachen solcher Kontaktverweigerungen liege laut Hausbichler „psychologisch gesehen in mangelnder Bindungstoleranz – Elternteile, die ihre Kinder vereinnahmen wollen, verhindern den Kontakt zum anderen Elternteil – und rechtlich gesehen darin, dass Gerichte sich zumeist durch Hinhalten davor drücken, das Kontaktrecht klar zu regeln und vor allem bei Verstoß auch wirklich durchzusetzen.“ Sowohl Vätern, die das Interesse an den Kindern verlieren, als auch Müttern, die zu Verweigerung tendieren, müsste bewusst gemacht werden, „dass für ein Kind beide Elternteile unersetzlich sind“, fordert Hausbichler. Zudem brauche es bei Konflikten klare Regelungen sowie die Durchsetzung bei Kontaktverweigerung oder -erschwernis, unter anderem in Form von Beugestrafen.

Wiens „jüngste“ Diebes-Bande – neun Mädchen und ein Bursch gefasst !

jüngste Diebesbande

Das ist Wiens „jüngste“ Diebes-Bande

Es war der Sicherheitschef von PayLife, der mit der U-Bahn zu einem Termin fuhr und der die Bande in der Station Wien-Mitte durchschaute – und an die Polizei auslieferte: „Für mich waren die nicht zu übersehen. Wenn sie in der Menge ein Opfer ausspähen, blocken zwei Komplizen es beim Einsteigen in den Waggon, eine kommt von hinten und schnappt sich mit geschultem Griff die Handtasche, wenn der Zug abfährt, hüpfen alle im letzten Moment raus.“

Festnahme
Als der Security die Bande bemerkte, rief er sofort die Polizei und verriet den Cops auch gleich den Fluchtweg, den die Mädchen von der U4 Richtung Landstraßer Hauptstraße nehmen mussten: Zivilbeamte der zentralen Taschendiebstahl-Streife der LPD Wien brauchten die Mädchen gleichsam nur in Empfang nehmen. Am selben Tag wurden beim Westbahnhof bei der U3 und der U6 noch vier weitere Mädchen und ein Bursche gestellt.

Strafunmündig?
Gegenüber den Beamten, die den Mädchen schon länger auf den Fersen sind, behaupteten die Verdächtigen allesamt, dass sie zwischen elf und 13 Jahren und also strafunmündig wären. Das trifft definitiv aber nur auf drei der bosnischen Roma zu. Eine ist 14, eine 18 Jahre alt, die Papiere zweifelhaft. Kann die Identität nicht eindeutig festgestellt werden, muss der Amtsarzt eine Schätzung abgeben.

R. Kopt

ÖSTERREICH: Herr Ceipek, was wissen Sie über den vorliegenden Fall?
Norbert Ceipek: Die Jugendlichen sind eigentlich 16, 17 Jahre alt und Dutzende Male bei uns im Verein Drehscheibe gewesen. Sie sind aber nur die Spitze des Eisberges.
ÖSTERREICH: Wie groß ist das Problem jugendlicher Taschendiebe denn?
Ceipek: Allein bei der Wiener Staatsanwaltschaft sind 78 Kinder anhängig. Sie sind Opfer eines internationalen Rings, der sie zu den Diebstählen in ganz Europa zwingt. Pro Tag müssen sie bis zu 350 Euro abliefern.(küe)

10. Oktober 2014 23:23
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Das-ist-Wiens-juengste-Diebes-Bande/160869076

Jugendamt Wien – Misstände Kinderheim St.Rafael – Mädchen aus Angst gesprungen – Heimkind geschlagen

In den Fängen des Jugendamtes
Die Macht unserer Jugendämter scheint grenzenlos. Bereits bei geringen Auffälligkeiten wird Eltern die Obsorge für ihre Kinder entzogen. Wie der Wienerin Roswitha Blümel. Ihr Sohn wurde ins Kinderheim abgeschoben, wo er geschlagen worden sein soll. Der Bub ist kein Einzelfall. 
Für die Kinderheim-Betreiber ist das ein gutes Geschäft. Ein fremd untergebrachtes Kind kostet den Steuerzahler 4.000 Euro pro Monat.

Roswitha Blümel hat die Verletzungen ihres Sohnes Christopher, 9, die von Schlägen aus dem Heim stammen sollen, dokumentiert.
Roswitha Blümel hat die Verletzungen ihres Sohnes Christopher, 9, die von Schlägen aus dem Heim stammen sollen, dokumentiert.

Die äußerlich erkennbaren Wunden verheilen langsam, die Wunden an der Seele wohl nie. Vom Schädelbein- und dem Wangenbeinbruch ist kaum noch etwas zu erkennen, der Unterschenkelbruch verheilt noch unter dem Gips. Die zehnjährige Lisa-Marie sitzt im Rollstuhl. Sie hatte Glück im Unglück. 

Seitdem Lisa-Marie, 10, aus dem Fenster des Kinderheimes St. Rafael gestürzt ist und schwer verletzt überlebt hat, besucht sie ihre Mutter Karin Herzog jeden Tag im Spital.
Seitdem Lisa-Marie, 10, aus dem Fenster des Kinderheimes St. Rafael gestürzt ist und schwer verletzt überlebt hat, besucht sie ihre Mutter Karin Herzog jeden Tag im Spital.

Vor drei Wochen wurde das Mädchen mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Wiener Donauspital eingeliefert, nachdem sie aus dem Badezimmerfenster im zweiten Stock des Kinderheimes St. Rafael neun Meter in die Tiefe gestürzt war. „Ich wollte nach Hause zur Mama“, sagt das Mädchen, das an einer leichten Form von Autismus leidet und seit dem Jahr 2007 im Heim untergebracht ist. In dem von den Benediktinerinnen der Anbetung geführten Heim für behinderte oder durch zerrüttete Familienverhältnisse belastete und in ihrer Entwicklung verlangsamte Kinder, so die Eigenwerbung der kirchlichen Einrichtung, erging es dem Mädchen schlecht. Lisa-Marie wurde von einer Betreuerin geschlagen. Bis sie es nicht mehr aushielt. Da der Weg in die Freiheit versperrt war, blieb ihr nur die Fluchtmöglichkeit aus dem Fenster.

Meine Tochter sagt, sie sei aus Angst vor einer neuen Betreuerin im Heim gesprungen“, erklärt die Mutter Karin Herzog und fordert eine Aufklärung des Falles. Eine Betreuerin namens „Anita“, die erst seit Kurzem in dem Heim beschäftigt sein soll, habe Lisa-Marie auch mit der Faust geschlagen. „Das hat sie uns am Wochenende vor dem Fenstersturz noch erzählt, als sie bei uns zu Hause war. Meine älteste Tochter hat blaue Flecken auf Lisa-Maries Arm entdeckt und sie darauf angesprochen“, schildert Herzog geschockt.

Prügel für die Kinder scheinen in dem Wiener Heim zum Tagesablauf zu gehören. Denn immer mehr Fälle von
Misshandlungen werden bekannt. „Alle Kinder, die neu ins Heim kommen, werden geschlagen“, erzählt ein Bub im Gespräch mit Eva Nowatschek, der Präsidentin der Opferoffensive Snap-Austria. Gleichzeitig gibt der Bub unter anderem auch an, dass sein neunjähriger Heimkollege Christopher Blümel von einer Betreuerin geschlagen und mit dem Kopf in den Polster gedrückt wurde. 
Er ist ein wichtiger Zeuge, denn die Mutter des gequälten Buben, Roswitha Blümel, hat bereits einen Anwalt beauftragt, gegen das Heim vorzugehen. „Mein Sohn hat mir diesen Vorfall erzählt und gemeint, dass er sich nur noch durch einen Fußtritt gegen die Betreuerin zur Wehr hat setzen können.“ 

Roswitha Blümel ist davon überzeugt, dass ihr Sohn zu Hause besser aufgehoben wäre als im Heim und der Jugendpsychiatrie.
Roswitha Blümel ist davon überzeugt, dass ihr Sohn zu Hause besser aufgehoben wäre als im Heim und der Jugendpsychiatrie.

Roswitha Blümel ist in die Mühlen des Jugendamtes geraten und kämpft seit November um ihren Sohn. Sie hat sich vom Kindsvater getrennt. Es kam zu Streitereien. „Er bombardierte mich mit Anrufen und hat uns ständig auf offener Straße aufgelauert. Das hat Christopher arg zugesetzt. Es fiel ihm schwer, sich in der Schule zu konzentrieren und stillzusitzen. Als er dann eines Tages ein Kabel aus einem Computer gerissen haben soll, holte die Direktorin den Schulpsychologen. Er bescheinigte meinem Sohn ohne genauere Untersuchung eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Zudem wurde ich aufgefordert, mit ihm in die Jugendpsychiatrie Rosenhügel zu gehen. Mein Sohn war damals sechs Jahre alt und besuchte die Vorschulklasse der Volksschule Maria-Rekker-Gasse in Wien“, erzählt die Mutter. 

Wer der Schulpsychologe war, den sie zur Diagnose des Buben herangezogen hat, daran kann sich die Direktorin Andrea Kurzmann nicht mehr erinnern. „Ich habe dazu keine Unterlagen“, meint sie. Fest steht, durch dessen Einwirken trat das Jugendamt auf den Plan. Damit verlor die Mutter das Obsorgerecht. Sie konnte auch nichts dagegen unternehmen, dass ihr Bub in der Psychiatrie mit Medikamenten ruhiggestellt wurde. Immer wieder, fast drei Jahre lang. Bis ihr der Kragen platzte, weil sie es nicht mehr aushielt, mit welchen Methoden ihr Bub behandelt wurde. Sie wollte ihn von den schweren Medikamenten befreien und holte ihn nach Hause. 

„Aber noch am selben Tag standen Polizisten vor meiner Tür und haben mir meinen Christopher wieder entrissen“, erinnert sie sich mit Schrecken an jenen Tag im vorigen November. „Sie nahmen mir mein Kind einfach weg und brachten es ins Heim St. Rafael.“ Der lange Arm der „Jugendwohlfahrt“ hatte zugeschlagen. Dass die Kinder im Heim geprügelt werden, bestreitet die Leitung und von Seiten des Jugendamtes hagelt es Vorwürfe gegen die Mutter. Ihr wird unterstellt, am Borderline-Syndrom zu leiden und ihren Sohn zu instrumentalisieren. „Frau Blümel kämpft mit uns von Anfang an. Sie akzeptiert nicht, dass ihr Sohn nicht mehr bei ihr zu Hause, sondern bei uns ist“, meint die Wiener Jugendamtssprecherin Herta Staffa. 
Doch es wäre eine schlechte Mutter, würde sie nicht um ihr Kind kämpfen. 

  • Um sich mit anderen Eltern zu vernetzen und gemeinsam etwas zu bewegen,

hat Blümel die Experten-Kommission „Für Familie“ gegründet 
Betroffene können sich unter 0699/10101166 direkt an sie wenden.

„Eltern sind als Erziehungsberechtigte machtlos, wenn das Jugendamt einmal ,Gefahr in Verzug‘ erkannt hat“, erklärt Blümels Anwalt Alexander Krasser. „Mütter und Väter werden einfach entmündigt. Das Gericht hofiert die Herrschaften von den Jugendheimen geradezu und steht auf deren Seite“, prangert der Jurist an. „In unserem Land werden jährlich 70.000 Kinder den Eltern abgenommen und in Heimen oder psychiatrischen Einrichtungen untergebracht. Betreuungseinrichtungen sprießen wie Schwammerln aus dem Boden und sind sofort wieder rappelvoll mit Kindern.“ 

Krasser sieht dahinter ein riesiges Geschäft. „Fremd untergebrachte Kinder kosten den Steuerzahler im Monat rund 4.000 Euro. Das ist beinahe schon Kinderhandel. Der Umsatz ist der Erfolg und die Ware sind unsere Kinder. Die Jugendwohlfahrt betreibt gezielt die Entfremdung des Kindes von der eigenen Mutter. Wenn das Kind dann 18 Jahre alt ist und es kein Geld mehr einbringt, wird es auf die Straße ,gespuckt‘ und sich selbst überlassen. Viele Kinder bekommen auch keine gute Schulausbildung in solchen Heimen. Wenn jemand in die Schule gehen will, dann gut, wenn nicht, dann bleibt er halt im Heim. Ich kenne Fälle, in denen die Putzfrau solcher Heime die Hausaufgaben mit den Kindern macht. Meist spricht sie aber nicht einmal Deutsch“, beschreibt Alexander Krasser die Situation. 

Schwere Vorwürfe gegen die als Schutzeinrichtung für Kinder eingeführten Heime erhebt auch Elisabeth Kammerlander vom Verein „Victims Mission“. Sie schätzt, dass 95 Prozent der Kinder, die in den Jugendheimen unseres Landes untergebracht sind, ungerechtfertigt abgenommen wurden. „Häufig werden Kinder von sozial schwachen Familien fremduntergebracht. Sie werden mit Polizeigewalt von Schulen, Familien oder anderen Orten abgeholt, wenn das Jugendamt eine Gefahr-in-Verzug-Meldung ausspricht. Solche Meldungen werden durch Unterstellen von Verwahrlosung, Nicht-Ernähren-Können oder Unterstellung sexuellen oder psychischen Missbrauches ,gerechtfertigt‘. Und das, ohne vorher die Sachlage genau zu prüfen. Das darf nicht mehr sein und dagegen kämpfen wir“, sagt Kammerlander. 

Es wird ein harter Kampf, weiß der Wiener Kriminalbeamte Josef Neuherz. „Es sind mehr Kinder in Heimen untergebracht, als wir Gefängnisinsassen, derzeit 9.000, haben. Es ist eine große Ungerechtigkeit, die da vor sich geht. Ich kenne einen Fall, da wurde der Mutter direkt im Kreißsaal das Baby abgenommen, ohne dass es dafür einen Grund gab. Eine andere Mutter, die zwar leicht behindert, aber sehr wohl erziehungsfähig war, hat zum Tanzen, ihr Hobby, einen Mann im Internet gesucht. Das Jugendamt hat davon Wind bekommen und sofort wurde ihr das Kind abgenommen. Das Jugendamt bestimmt dann, wann die Mutter das Kind sehen darf. Das kann doch nicht sein“, meint der Kriminalbeamte. Rechtsanwalt Krasser weiß: „Das Jugendamt kann ein Kind innerhalb weniger Stunden der Mutter wegnehmen, bis es die Mutter wieder zurückbekommt, dauert es Jahre.“

Derzeit gibt es in unserem Land mehr als 8.000 Jugendheime. Etwas mehr als die Hälfte davon sind öffentlich, der Rest wird privat geführt. Etwa 800 Heime gehören wie das in die Kritik geratene St. Rafael Kinderheim Religionsgemeinschaften. „Der Vorwurf, dass wir uns finanziell bereichern, geht ins Leere, denn die Unterbringung kostet uns ein Vielfaches von dem, was wir an Zahlungen von den Eltern bekommen“, rechtfertigt sich 

Jugendamtssprecherin Staffa. Von dem öffentlichen Geld an die Heime erwähnt sie nichts. Denn die Eltern dürfen ihre Kinder zwar nur selten sehen und werden ihnen daher entfremdet, für Kleidung und andere Aufwendungen müssen die Mütter und Väter freilich zahlen. Dafür sind sie gut genug. In der Entfremdung sieht der Jurist Krasser auch die schlimmsten Folgen für die Kinder. „Das erzeugt Narben an der Kinderseele“, deshalb will er mit aller Vehemenz gegen die Peiniger vorgehen und hat gegen die Betreuerin sowie gegen die Jugendpsychiatrie Rosenhügel Anzeige wegen schwerer Körperverletzung eingebracht. 

Auch die Seele der kleinen Lisa-Marie leidet, die ihre Sehnsucht nach der Mama beinahe mit dem Leben bezahlt hätte. Es sind Auswirkungen mit Langzeitfolgen. Der Professorin Isabelle Mansuy von der Universität Zürich (Schweiz) ist jetzt der Nachweis gelungen, dass sich bei missbrauchten, geprügelten und verlassenen Kindern die Gene verändern. „Psychische Schäden werden an die nächsten Generationen weitergegeben.“ fries/morri

Quelle, Ausgabe Nr. 27/2014 vom 01.07.2014: