Stadt Wien schickt 6-Jährige allein durch die Stadt

Schule

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Viele „Taferlklassler“ (first grader) müssen den Weg von der Schule in den Hort ohne Begleitung zurücklegen.

dpa/Seeger

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Wien. Der erste Schultag ist ein bedeutender Tag im Leben eines jungen Menschen. Ein Tag, an den man sich ewig erinnert. Die große Tafel, die Sitzreihen, die Schultasche auf dem Rücken, die vielen neuen Gesichter in der Klasse. Mit dem ersten Schultag wird das Leben eines Sechsjährigen ernster, beschwerlicher. Sein Tun wird ab sofort benotet. Kein sorgloses Herumkugeln, Spielen, Zeichnen mehr, so wie in den Jahren davor im Kindergarten. Die Eltern sind angespannt, das Kind will ihnen beweisen, dass es sich in all dem Trubel zurechtfindet. Und dann ist da noch der Weg in den Hort, der jeden Tag um die Mittagszeit alleine bewältigt werden muss.

Die Wiener Nachmittagsbetreuung kennt zwei Modelle. In der Ganztagsschule verteilen sich Freizeit und Unterricht über den gesamten Tag bis 16 Uhr. In der Halbtagsschule endet die Betreuung jedoch zu Mittag. Für den Nachmittag ist der Hort zuständig. In der Regel befindet sich dieser im Schulgebäude. Doch nicht immer können alle Schüler untergebracht werden. Wer keinen Platz bekommt, wird dem nächstliegenden Hort zugewiesen. Anders als ihre Mitschüler müssen die betroffenen Kinder das Schulgebäude verlassen.

Kinder werden nicht abgeholt

Wie weit die Horte entfernt sind, ist unterschiedlich. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, drei Gassen weiter oder mehrere Straßenbahnstationen entfernt. Viele Kinder werden nicht abgeholt und begleitet. Die Gemeinde Wien schickt sie alleine durch die Stadt. Egal, ob mit zehn oder im Alter von sechs Jahren.

Bei der zuständigen Magistratsabteilung 10 (MA10) nimmt man diese Tatsache gelassen. „Also ich bin auch mit sechs Jahren alleine von der Schule in den Hort gegangen“, sagt eine Sprecherin. „Ich habe das auch geschafft.“ Einige Schulen und Horte würden die Kinder aber ohnehin begleiten, erklärt sie. „Das Service dauert einen Monat lang ab Schulbeginn.“

Wie viele Bildungseinrichtungen ihre Sechsjährigen in dieser Zeit begleiten, ist jedoch unklar. Es bleibt den Pädagogen überlassen, ob sie das Service anbieten. „Wir können das nur in dem Ausmaß machen, wie es unser Personal erlaubt“, sagt die Sprecherin. „Es ist ein Entgegenkommen, ein Goodwill von der MA10, dass es das tut.“ Denn der Weg von der Schule in den Hort falle nicht in den Verantwortungsbereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtung. Verantwortlich seien die Eltern für diesen Zeitraum.

Doch diese müssen arbeiten. Das sind schließlich auch die Bedingungen, um Anspruch auf einen Hortplatz zu haben. Beide Elternteile müssen berufstätig sein, damit ihr Kind einen Platz bekommt. Die Sprecherin empfiehlt: „Eltern sollten vor Beginn der Schule mit ihrem Kind den Hortweg abgehen.“

Rechtsanwältin: „Die Stadt ist dran, falls etwas passiert“

Für die Rechtsanwältin Astrid Wagner ist die Verantwortungssache damit nicht geklärt. „Da klar ist, dass man den Hort nur bekommt, wenn beide Elternteile arbeiten, ist die Gemeinde verantwortlich.“ Wagner spricht von einem Organisationsverschulden der Stadt. „Wenn die Stadt Wien nicht in der Lage ist, das gut zu regeln, dann sind sie dran, falls etwas passiert.“

Im Büro des Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Sechsjährigen. „Es ist gut, wenn Kinder selbstsicher und eigenkompetent werden, den Hortweg selbst zu gehen“, sagt ein Sprecher. Auch er verweist auf das Begleitservice am Schulanfang. Angesprochen darauf, dass viele Kinder nicht begleitet werden, sagt er: „Es ist natürlich nicht immer möglich für jede individuelle Situation, zu jedem Standort eine Lösung zu finden.“

Auch in Zukunft werden sechsjährige „Taferlklassler“ (first grader) allein durch die Stadt geschickt. Denn: „Maßnahmen, diese Situation zu ändern, sind derzeit nicht geplant.“

Von Bernd Vasari; Update: 27.02.2018, 07:48 Uhr

Kommentar: 

Gerhard, 24.02.2018, 12:44 Uhr
Die Situation wird durch die Gepflogenheiten, Trennungskinder wie den übrigen Hausrat aufzuteilen, noch verschlimmert.
Der staatliche Umgang mit Trennungskindern hat sich zu einem System entwickelt, in dem Gerichte und Behörden alles daran setzen, die alleinige Verfügungsmacht über ein Kind einem Elternteil ohne Wenn und Aber zu übertragen und den anderen zu entfremden.
Mit dem anderen Elternteil verlieren Kinder aber auch dessen gesamte Familie. Von Omas und Opas ist plötzlich nur mehr die Hälfte da.
Und daher funktioniert die Schulbegleitung nicht mehr. Dass Eltern überreagieren können und Kinder bei Scheidungen als Waffe einsetzen, ist zwar ein Verbrechen, das aber nachvollziehbar ist.
Warum der Staat im Familienrecht aber auch versagt, ist nicht nachvollziehbar. Das ist nur ein Verbrechen.

 

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/949078_Stadt-Wien-schickt-Sechsjaehrige-allein-durch-die-Stadt.html

Tags: Kindeswohlgefährdung – MA10 – 

300 Euro Pension für Heimkinder-Opfer | Opfer droht Zwangsvollstreckung

Heimopfern droht Zwangsvollstreckung

1977 hat die Stadt Wien das Erziehungsheim am Wilhelminenberg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geschlossen. Die Ansprüche der „Heimkinder“ sind verjährt.

Früheren „Heimkindern“, die die Stadt Wien geklagt und verloren haben, droht die Zwangsexekution. Eine Klägerin wehrt sich, eine andere zahlt in Raten zurück

Wien – Die Mahnung vom 11. April 2017 ist kurz und bündig. Die Adressatin – zwischen ihrem achten und 15. Lebensjahr im städtischen Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg untergebracht und misshandelt – wird von der Justiz ersucht, die „bisher nicht bezahlten Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro“ zu bezahlen. Andernfalls drohe die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Die Frau ist eines der „ehemaligen Heimkinder“ und Gewaltopfer der 1950er- bis 1970er-Jahre, bei denen sich die Republik im November in einem Festakt offiziell entschuldigt hat.

Ihr stehen nun weitere Zahlungen ins Haus. Mehr als 21.000 Euro haben ihr die Gerichte vorgeschrieben: Sie stehen der Gemeinde Wien als Prozesskostenersatz zu. Gegen sie hatte die Frau- nach Aufkommen des Heimskandals durch Berichte im Kurier 2011 und dem dadurch erfolgten quasi Aufwachen ihrer Erinnerungen – auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

Stadt kann Exekution führen

Das Verfahren hat sie (und andere) in drei Instanzen verloren: Die Ansprüche waren verjährt. Die Folge: Die Stadt bekam mit den Urteilen ihre Prozesskosten zugesprochen und hat somit einen gültigen Exekutionstitel über die rund 21.000 Euro in der Hand. Sie kann der Frau, auf die sie einst hätte achten müssen und der sie eine „symbolhafte“ Entschädigung von 35.000 Euro gezahlt hat, jederzeit den Exekutor ins Haus schicken. Zu holen wäre für die Stadt nicht viel: Die Frau ist Mindestsicherungsbezieherin, für ihre Prozesse hatte sie Verfahrenshilfe bekommen.

Und, so ihr (ohne Bezahlung arbeitender) Anwalt Johannes Öhlböck im Schreiben an die Justiz: „Die Einbringung stellt eine unbillige Härte gegen ein Verbrechensopfer dar. Meiner Mandantin ist es bis dato aufgrund der Vorkommnisse während ihres Heimaufenthaltes nicht möglich, einem geregelten Leben nachzugehen. … Ich bitte Sie daher, von der Einhebung der Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro abzusehen.“ Die Antwort der „Einbringungsstelle der Justiz“ steht aus.

Klägerin brachte Sache ins Rollen

Dabei hatten die Erzählungen der erfolglosen Klägerin über die Gewalt im städtischen Heim, so wie später die Schilderungen ihrer zahlreichen Schicksalsgenossen, das Offenbarwerden des Heimskandals erst so richtig ins Rollen gebracht. Die Wilhelminenbergkommission wurde eingesetzt, ein fassungslos machender Bericht über systematische Misshandlung erstellt – und vor einem halben Jahr hat sich die Republik bei den Opfern von Gewalt in Kinderheimen entschuldigt. Beim Festakt im historischen Sitzungssaal des Parlaments erklärte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), das „offizielle Österreich übernimmt Verantwortung“.

In der Folge beschloss der Nationalrat das Heimopferrentengesetz, auf dessen Basis (geschätzten) 7000 Menschen – die in Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kirche und in Pflegefamilien malträtiert worden sind – eine Rente von monatlich 300 Euro zusteht. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Keine Antwort von Häupl

Ob sich die Gemeinde Wien die mehr als 21.000 Euro von ihrem einstigen Schützling holen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Auf Anfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur darauf, dass die Stadt in Summe bereits 52 Millionen Euro für die Heimkinder zur Verfügung gestellt habe. Anwalt Öhlböck meint, dass die Eintreibung unverständlich sei, „wurden die Betroffenen doch durch von der Gemeinde Beschäftigte in diese Situation gebracht. Diese Leute haben ihnen in ihrer Kindheit unbeschreibliches Unrecht angetan.“

Die Prozessverliererin selbst hat sich Ende November in einem Brief an Bürgermeister Michael Häupl gewendet. Dass sie nun Schulden von mehr als 21.000 Euro bei der Stadt Wien habe, beschäme sie „auf tiefste Weise – obwohl mir das Schlimmste passiert ist, was man einer Kinderseele antun kann“. Die Frau schrieb, es sei „nun an Ihnen, die ganze Angelegenheit auf respektvolle Weise zu beenden“, und bat Häupl um einen Termin. Antwort bekam sie nicht.

Stadt lässt sich Raten bezahlen

In einem anderen von einem „Heimkind“ verlorenen Prozess gegen die Stadt Wien ist man schon weiter. Dieser Klägerin wurden Prozesskosten von 10.605,18 Euro vorgeschrieben. Sie hat sich mit Wien, um die Ungewissheit einer Eintreibung abzuwenden, auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von ihr nimmt die Stadt nun 200 Euro pro Monat.

Abgeblitzt beim Menschrechtsgerichtshof

Abgeblitzt sind Gewaltopfer städtischer Heime übrigens auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – etwa der 61-jährige Wiener Theaterregisseur und Künstler Karl Welunschek. Er hat, wie berichtet, Beschwerde in Straßburg eingebracht, unter anderem mit der Argumentation, so wie die österreichischen Gerichte die Verjährungsregeln auslegten, verletzten sie das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit. Der Gerichtshof hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt.

Renate Graber6. Mai 2017, 11:00

http://derstandard.at/2000057082264/Stadt-Wien-Heimopfern-droht-Zwangsvollstreckung

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch  – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Internat – Zögling – Missbrauch – Opfer