Negative Auswirkungen – UN Migrationspakt – Jurist Universität Hamburg

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Rechtliche Folgen sind zu erwarten und die Handlungsspielräume der Regierungen werden beschränkt.

  • Judikatur der Zuwanderung wird beeinflusst
  • Entscheidungen des Verwaltungsgericht
  • Entscheidungen internationaler Gerichte
  • über 100 politsche Verpflichtungen u. Maßnahmen werden von den Regierungen unterschrieben
  • 23 Ziele werden von den Regierungen unterschrieben
  • uneingeschränkte Befürwortung der regulären Migration
  • Förderung der Migration u. allen Vereinbarungen des Pakts

Es herrscht leider eine Asymmetrie der Verpflichtungen, quasi ohne jede Gegenverpflichtung.

  • Es gibt keinerlei Verpflichtungen der Migranten, es werden nur die Zielländer für die Verpflichtungen genannt
  • Verfehlte These in Zeiten der jetzigen Massenmigration die legale Migration noch stärker zu Fördern
  • These der schnellen Migration ist ökonomisch nicht haltbar
  • Es werden soziale Probleme, kulturelle Probleme, div. Reibungsflächen, religiöse Probleme  komplett ignoriert
  • Die Verfasser des UN-Migrationspakt sprechen über Migration hauptsächlich vom Segen für die ganze Menschheit
  • Niemand der Unterzeichner des Pakts hat die fehlenden Vorbehalte bis jetzt formuliert, was sehr bedenklich ist.

 

  • Die Zuwanderer sind hauptsächlich Muslime, es fehlt hier eine Antisementismus-Erklärung.
  • Hier gibt es ebenso Rassismus der Migranten (durch Kultur, Religionen) und diese Verpflichtungen stehen im Pakt nicht drinnen.
  • Die Regierungsparteien in Deutschland haben eine notwendige Diskussion verhindert, welches sehr beschämend ist.

PS: Die 74. UN-Generalversammlung findet am 17-30 September 2019 in New York statt, man wird sehen ob hier Vorbehalte einzelner Staaten eingebracht werden?

Jurist Reinhard Merkel, Universität Hamburg, zu den negativen Auswirkungen des Migrationspakts.

28 Länder – darunter die USA, Österreich und Ungarn – lehnten den UN-Migrationspakt ab.

Der Pakt war bis zum Schluss heftig umstritten, auch innerhalb der Bundesregierung, jedoch wurde eine breite Diskussion verhindert.

An den Verhandlungen über den Pakt waren insgesamt 192 Staaten beteiligt gewesen.
Doch nicht alle stellten sich letztendlich hinter diesen Vorgaben.

Videoquelle: UN Migrationspakt Tagesschau, 2018 12 10
Textzitate Admin Familie & Familienrecht, am 16. Dezember 2018

+++ Bitte teilen +++

Tags: Asylwerber – Flüchtlinge – Migration – Integration – Zuwanderung – UN-Migrationspakt – Religion – Kultur – Islamisierung – Muslime – Terror – Gesellschaftspolitik – Bürger – Rassismus – Inländerfeindlich – Ausländerfeindlich – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Ausbeutung von Väter in Österreich und das fiktive Tagebuch eines Kindes!

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Ein Vater beschreibt Familien(un)recht in Österreich
Gigi’s Belize Seite gefällt dir · 20 Std. ·

Sorry für dieses Posting, aber mein Zorn ist aktuell riesengroß. Vor allem, wenn ich mir die Verantwortlichen ansehe, wie all das ausgelöst wird und wie einfach es zu verhindern wäre. Meine Verachtung gilt der Republik Österreich, von der ich dachte, sie sei eine gerechte, der SPÖ und ÖVP, die im letzten Jahrzehnt für all diesen Wahnsinn politisch verantwortlich waren und teilweise immer noch sind, den Grünen, die sich zwar gebetsmühlenartig für „halbe-halbe“ vor Trennung, aber stets gegen gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung ausgesprochen haben und standardmäßig Einzelfallprüfungen fordern (bedeutet jeden Vater per se für unfähig zu erklären), der FPÖ, die mit diesem Thema über Jahre Wählerstimmen geködert hat und jetzt in der Regierung trotz Regierungsprogramm genau gar nichts tut und des BG Mödling im Speziellen wegen Kindeswohlgefährung, Diskriminierung, Nichtumsetzung der Europarat-Resolution 2079 und des Bruchs der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 9, Absatz 3.

Es kommt genau genau so, wie es kommen musste, wie es in all den Statistiken weltweit zu finden ist, wenn man Väter aus dem Leben ihrer Kinder entfernt oder sich diese Arschlöcher von selber verdrücken. Ich bin wohl beides, wobei ich mir nach 12 Jahren das Recht genommen habe, noch leben zu dürfen, nach all dem, was ich da ertragen musste. Daher mal aus einer anderen, gar nicht so fiktiven Perspektive eine Art Tagebuch eines Kindes aus Österreich, das hoffentlich ein paar Verantwortliche wachrüttelt, was sie da für ein Verbrechen begingen und begehen. Ebenso SPÖ- und Grüne-Freunde, deren Politik ich im Allgemeinen natürlich höchst begrüße, im Fall des Familien(un)rechts aber zutiefst verurteile. Stellt mir bitte im Anschluss keine Fragen zu meinen Kindern, ich werde nicht bestätigen oder verneinen, ob hier etwas auf meine Kinder zutrifft. Der Schutz meiner Kinder steht an erster Stelle.

Fakt ist, dass das fiktive Tagebuch exakt so bei hunderten und tausenden Kindern in der ein oder anderen Form traurige Realität ist:

Ich bin zwei Jahre alt. Meine Eltern sind immer superlieb zu mir und ich habe ein wundervolles Zuhause. Sie streiten nicht wie andere Eltern und es gibt für mich nichts schöneres für mich, als mit meinem Bruder, Mama und Papa zu kuscheln. Mein Papa ist viel mehr zu Hause als andere Papas und er kocht auch immer für uns. Ich lache den ganzen Tag und bin so glücklich.

Irgendetwas ist passiert. Papa ist gestern nacht weinend aus unserem Zuhause gelaufen und nun ist da ein neuer Mann im Haus, den ich nicht kenne. Mama kuschelt nun mit ihm. Wo ist mein Papa?

Endlich bin ich wieder bei meinem Papa, aber ich weiß nicht, was das für eine Wohnung ist. Ich kann endlich wieder mit ihm zusammen sein, mein Bruder und ich können endlich wieder bei ihm sein. Wir haben nur ein Zimmer und ein Bett gemeinsam, aber kuscheln mit meiner Familie ist sowieso das allerschönste, egal ob bei Mama oder bei Papa.

Ich bin nun 4 Jahre alt und mein Papa hat sich ein Zuhause ganz in der Nähe von Mama genommen. Papa hat Mama alles geschenkt und Mama wohnt mit dem neuen Mann weiterhin in unserer bisherigen Wohnung. Mein Papa musste sich sehr viel Geld ausborgen, damit wir es auch bei ihm wieder schön haben und es ist super cool. Es ist so schön, bei Papa zu sein, er nimmt sich immer ganz viel Zeit für mich und meinen Bruder, wenn wir bei ihm sind und keiner streitet. Ich kann es jedesmal kaum erwarten, wenn ich wieder bei ihm sein darf. Ich habe Mama und Papa so lieb und bin froh, dass ich abwechselnd bei beiden sein kann.

Ich bin nun 6 Jahre alt und habe noch einen Bruder bekommen. Meine Mama und der Papa meines neuen Bruders wollten ein neues Zuhause, aber mein Papa weint nun wieder mehr. Irgendwas wegen Geld. Ich glaube Mama konnte ein Versprechen nicht halten und will von Papa wegen ihrem neuen Zuhause mehr Geld. Papa schaut manchmal ziemlich traurig aus, aber wir haben es trotzdem immer lustig. Das Schönste ist, wenn wir jeden Freitag Abend gemeinsam Sushi machen und uns dann unsere Lieblingsserie ansehen und dann ein Wochenende voller Spaß und Spielen haben. Ich habe manchmal Papa am Telefon gehört, dass er sich entschuldigen muss, wenn wir Spaß haben, ich hoffe, ich habe nichts falsch gemacht. Ich will nicht, dass Mama und Papa wegen mir streiten.

Ich bin nun 9 Jahre alt und die letzten Jahre gab es sehr viel Streitereien bei Mama. Ich hab Mama genauso lieb, wie Papa. Und ich bin immer sehr froh, wenn ich bei Papa sein darf, denn er streitet mit niemandem und wir spielen die ganze Zeit. Außerdem hilft er mir bei meinen Aufgaben, die Schule habe ich nicht so ganz gerne, die nervt. Mama hat da nicht so viel Zeit wegen meinem kleinen Bruder und ich möchte sie auch nicht nerven, sonst hat sie mich nicht mehr lieb. Da streitet wohl Papa öfter mit ihr, weil er meint, Mama müsste mehr mit mir für die Schule machen, aber Mama hat dafür doch keine Zeit. Er würde mich auch gerne öfters bei sich haben, um mehr Zeit für die Aufgaben zu haben, aber Mama will das glaube ich nicht. Irgendwas wegen Geld, ich weiß nicht genau. Ich will nicht, dass Mama und Papa immer wegen mir streiten, ich glaube, ich bin an vielem Schuld, nur weil es mich gibt.

Ich bin nun 10 Jahre alt. Die Streitereien bei Mama werden immer schlimmer und auch Mama und Papa streiten mehr. Es ist fürchterlich. Papa glaubt, dass es eine Lösung gibt und hat uns gefragt, ob wir das Wohnen bei Mama und ihm ganz fix einteilen wollen und ich und mein Bruder immer eine Woche bei ihm leben wollen und eine Woche bei Mama. Das wäre superschön, ich hab beide ganz viel lieb, egal ob bei Mama gestritten wird, oder nicht. Aber ich fürchte mich jetzt, denn Mama wird böse sein, wenn ich mehr bei Papa sein will. Sie hat auch gesagt, dass sie dann nicht mehr genug Geld für uns hat, weil sie nicht mehr arbeiten kann, als bisher. Wenn ich mehr bei Papa sein will, wird Mama traurig sein, und wenn ich mehr bei Mama bleibe, wird Papa traurig sein. Ich mache sowohl Mama und Papa traurig, egal, was ich mache.

Warum kann das nicht einfach so sein, dass ich bei beiden gleich viel sein darf, ohne dass Mama und Papa darum streiten müssen? Ich hab doch beide lieb und beide haben mich lieb!

Heute kommt jemand vom Gericht und fragt mich, ob ich mehr bei Papa leben will. Ich zittere am ganzen Körper und habe Angst. Während mich dieser Mann und diese Frau befragen, habe ich gar keine Kontrolle mehr über meinen Körper, wippe hin- und her und springe herum. Ich hab so Angst, aber niemand soll das sehen.

Mein Papa hat mich angerufen und mir gesagt, dass dieser Mann und diese Frau auch der Ansicht sind, dass es mir und meinem Bruder bei ihm gut geht. Das ist schon komisch, dass andere Leute entscheiden, ob es mir bei Papa gut geht. Warum musste mich da erst wer fragen? Warum muss das jemand anderes entscheiden? Sie sind doch meine Mama und mein Papa? Aber Mama hat dieses Papier nicht unterschrieben, es ging wieder um Geld. Und das Gericht kann nichts machen, wenn Mama das nicht möchte. Mir ist das alles schon egal, ich will nur noch meine Ruhe und dass niemand auf mich böse ist. Ich bin wohl wirklich Schuld, dass Mama und Papa dauernd streiten. Wenn es mich nicht geben würde, würden sie nicht streiten.

Irgendwas ist wieder passiert, ich darf Papa nicht mehr sehen. Ich habe gehört, wie Mama telefoniert hat und denen vom Gericht erzählt hat, dass Papa mit mir geschrieben hat. Ich glaube, das war der Grund warum ich zum ersten Mal, seitdem ich auf der Welt bin, meinen Papa nicht mehr sehen darf. Es war wieder meine Schuld. Ich bin immer an allem Schuld. Ich mag auch nicht mehr in die Schule.

Ich bin nun 11 Jahre alt und Mama und Papa haben beim Gericht eine Einigung gefunden. Ich darf nun fast die Hälfte der Zeit bei Papa sein, weil Mama nun mehr Geld bekommt und jetzt hat Mama keine Angst mehr. Bin ich froh, dass das endlich vorbei ist! Papa kauft uns auch weiterhin alles, was ich und mein Bruder so benötigen, aber Papa scheint deswegen auch noch mehr Geldprobleme zu haben. Er sagt immer: „ich habe Euch so lieb und mache das so lange ich kann. Geld ist nicht wichtig, Liebe und Geborgenheit sind viel wichtiger und dass wir zusammen sein dürfen. Wenn ich nichts mehr habe, habe ich halt nichts mehr, eine andere Möglichkeit gibt es zur Zeit nicht.“

Ich bin nun 12 Jahre alt und Papas Firma wird geschlossen. Lange war das nicht, wo es keine Probleme gab, aber es war so eine schöne Zeit. Es war ganz klar, wann ich bei Papa sein darf und es musste um nichts mehr gestritten werden. Papa hätte nun auch die Möglichkeit, Teilzeit arbeiten zu gehen und noch mehr Zeit für uns zu haben oder einen ganz tollen Job anzunehmen, wo er keine Zeit mehr für uns hat, dafür aber mehr verdient. Den tollen Job will er aber nicht, er will weiter Zeit für uns haben. Ich weiß, dass er mit Mama telefoniert und sie gebeten hat, dass er einen Teilzeitjob machen darf. Ich habe das zuerst nicht verstanden, warum er da fragen muss, aber das Gesetz in Österreich ist so. Der Papa muss immer das Maximum dessen verdienen, das ihm möglich ist, er sagt, das heißt „Anspannungsgrundsatz“ und steht so im bürgerlichen Gesetzbuch. Mama wollte das aber nicht, dass Papa weniger arbeitet und Papa hat mir erklärt, dass der zuständige Mann beim Gericht in Mödling das geltende Recht nicht beachtet. Dieser Mann sagte zu Papa, es sei ihm egal, dass er mich und meinen Bruder fast die Hälfte betreut und dass ihn die sogenannte 2/3 Judikatur nicht interessiert. Wenn es nicht genau die Hälfte der Betreuungszeit ist, bleibe Papa weiter im Anspannungsgrundsatz und Papa darf nicht Teilzeit arbeiten gehen. Deswegen hat Papa Mama wohl nochmal gefragt, ob wir nicht doch genau die Hälfte bei ihm bleiben dürfen, aber Mama hat nein gesagt. Ich verstehe sie, denn ich hab ja noch eine kleine Schwester bekommen und mit vier Kindern kann sie nicht mehr arbeiten gehen und hat sonst zu wenig Geld. Sie ist immer völlig fertig und erinnert uns auch stets daran, was sie alles für uns opfert. Mama ist wirklich sehr arm, was sie alles machen muss. Und ohne Papas Geld hat sie dann nicht genug für uns alle, daher hat sie nein zu Papas Teilzeitarbeit gesagt.

Ich bin jetzt 13 Jahre alt und es ist das traurigste Weihnachten aller Zeiten. Gleich werde ich Papa das allerletzte Mal drücken, wenn wir uns verabschieden. Ich habe so Angst vor diesem Moment, wo wir uns das letzte Mal für lange Zeit lieb halten werden. Für Papa gab es keine andere Möglichkeit mehr, als ganz weit fortzugehen. Er hat gesagt, er kann nicht mehr. Er war davor schon einmal schwer krank, weil sein anstrengender Beruf und die Zeit, die er trotzdem immer für uns hatte, wohl einfach zuviel waren. Er konnte für eine kurze Zeit nicht mal mehr sprechen und nur noch ganz langsam gehen, aber zum Glück ist er schnell wieder gesund geworden. Ich weiß, er hatte alles probiert, um für uns da zu sein, aber das geht wohl nicht, weil er ein Papa ist und keine Mama. Ich verstehe das immer noch nicht. Ich hab ihn so lieb, aber ich hasse ihn auch dafür, dass er jetzt weg geht. Wie kann er nur von mir weggehen? Wie kann er mich alleine lassen, wenn er mich doch so lieb hat und ich ihn? Ich werde diese Wohnung, die ich meine ganze Kindheit geliebt hatte, nicht mehr wiedersehen. Und ich habe keine Ahnung, ob ich meinen Papa jemals wiedersehen werde. Es tut so weh in mir drinnen.
Wir gehen zur Wohnungstüre, mein Bruder ist schon runter zur Mama gegangen, die mit dem Auto wartet. Papa weint so sehr, wie er noch nie geweint hat. Ich kann auch nicht mehr anders und bekomme vor Weinen kaum mehr Luft. Wir halten uns so lieb, wie noch nie und ich will ihn nicht loslassen. Ich will nicht, dass er geht. Und Papa will mich auch nicht loslassen, er will etwas sagen, aber bekommt kein Wort mehr heraus. Ich weiß, wie lieb mich mein Papa hat und dass es für ihn genauso schlimm ist, wie für mich. Wir halten uns so fest. Halten und halten und halten, als ob das helfen würde. Aber es geht nicht anders, wir müssen uns irgendwann loslassen. Ich gehe also aus der Wohnungstüre, durch die ich bisher immer lachend hinein- und hinausgegangen bin. Es war immer so schön, hier her zu kommen. Jetzt erscheint das wie ein eiskalter gefrorener Gang wie in einem Horrorfilm. Ich drehe mich ein letztes Mal zu Papa um, dann biege ich um die Ecke im Stiegenhaus. Das war mein Papa, nun bin ich ohne ihn.

Ich bin nun 14 und Ihr könnt mich alle mal, Ihr Wichser. Ich soll spuren, Ihr ganzen Schweine, ich soll lustig sein, ich soll Euch allen gefallen, während Ihr mit mir macht, was Ihr wollt? Ok, ich werde das gleiche machen, ich mache mit Euch auch, was ich will. Ihr könnt Euch Eure Regeln und Eure tolle Moral sonst wo hinstecken. Ich bin an allem Schuld? Eh klar. Ich bin nicht brav? Eh klar. Man kommt mit mir nicht mehr zurecht? Ja, ich bin ja soooo böse. Mir doch egal, wo Mama mich jetzt hinschiebt. Ein Heim? Ja, mir doch scheißegal. Sie weiß nicht, wie sie mit mir zurecht kommen soll, weil ich auf nichts mehr Lust habe, dabei will ich nur in Ruhe gelassen werden und machen, was ich will. Ihr macht ja auch, was Ihr wollt. Ich soll lachen, wenn ich nicht lachen will und ich soll verstehen, wie anstrengend alles für Mama ist, dass sie so überlastet ist und wie sich jeden Tag von Früh bis spät für uns aufopfert. Entschuldigung, dass ich am Leben bin. Entschuldigung, dass ich Dein Kind bin. Nein, keine Entschuldigung mehr. Wenn mir wer blöd kommt, dann knall ich ihm einfach eine. Jedem. Alles Arschlöcher um mich herum. Und wozu brauche ich die Schule? Werde einfach Drogendealer oder Auftragskiller. Regeln gibt es für mich nicht mehr. Ihr versucht mich zu brechen und in Eure lächerlichen Regeln zu stecken? Versucht es nur. Ich habe sowieso keine Zukunft und auch nichts zu verlieren. Ich mache was ich will, klettere auf die höchsten Dächer in Wien und es ist mir scheißegal, ob ich abstürze. Wenn ich tot bin, bin ich tot. Ich bin sowieso jedem egal.

Ende des „fiktiven“ Tagebuches.

Ich hoffe, dem ein oder anderen bleibt auch ein wenig die Luft weg. Denn Ihr könnt das alles nicht weiter tolerieren. So viele zerbrochene Kinderseelen in Deutschland und Österreich wegen dieses zurückgebliebenen Familienrechts und der Machtlosigkeit jedes liebevollen Vaters, wenn die Mutter nicht mitspielt. Und Ignoranz pur in der Gesellschaft. Es interessiert einfach niemanden, es ist allen scheißegal.

Das natürliche Recht aller Kinder auf beide Elternteile zu gleichen Teilen würde all das Verhindern. Die Europarat-Resolution 2079 beinhaltet alle Umsetzungskriterien, um diese bewusste Schädigung des Kindeswohls tausender Kinder in Österreich und zehntausender in Deutschland zu beenden. SPÖ & Grüne haben sie stets abgelehnt, ÖVP und FPÖ die Doppelresidenz in das Regierungsprogramm aufgenommen, aber es ist keinerlei Anzeichen einer Umsetzung zu sehen. Während in den nordischen Staaten seit über einem Jahrzehnt inzwischen über 90% aller Kinder in Doppelresidenz (oder fast Doppelresidenz mit gleichen Regeln) aufwachsen, versuchen uns verkappte feministische Ideologen die Doppelresidenz als schädlich zu verkaufen. Liebevolle Väter, die um ihre Kinder kämpfen, werden auf der Straße angespuckt, wenn sie mein T-Shirt tragen. Mir selbst passiert. Und als Arschloch bezeichnet, ohne überhaupt mit mir reden zu wollen. Von jungen Grünen und Roten. Von jungen Menschen, die keine Ahnung von der Doppelresidenz haben. Obwohl bei Millionen von Kindern erwiesen ist, dass genau das die Gesundheitswerte der Kinder im Vergleich zu Kindern aus dem Alleinerziehermodell um 30% verbessert und nahezu identisch mit Kindern ist, die in einer klassischen Kernfamilie leben. So wie die Republikaner in den USA der Bevölkerung erklären wollen, dass Waffen sie schützen, obwohl die USA die höchsten Mordraten in entwickelten Ländern haben (exorbitant höher und 101 Feuerwaffen pro 100 Einwohner), so versuchen uns feministische Ideologen weiszumachen, dass es für Kinder besser ist, wenn sie nicht das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben (93% aller Kinder wachsen nach einer Trennung bei der Mutter im Alleinerziehermodell auf), obwohl die nordischen Länder mit der Doppelresidenz genau das Gegenteil beweisen. Es ist zum Schaudern, wie missbrauchte Ideologien ganze Nationen schädigen und wie die Bevölkerung blind dem Schaden zujubelt.

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Tags: Familienunrecht – Familie – Familienrecht – BG Mödling Rechtspfleger Kindesunterhalt – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Bezirksgericht – Rechtspfleger Anspannungsgrundsatz – leaks family law austria germany – Obsorge – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vorsteher Bezirksgerichts Mödling: Bezirksgerichtvorsteher Mödling Hofrat Dr. Harald FRANZ – Anspannungsgrundsatz – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft –

Verfassungsgerichtshof bestätigt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Gastbeitrag:

Verfassungsgerichtshof klärt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Britta Schönhart-Loinig ©Schönhart

Wien. In seinem Erkenntnis vom 13.12.2016 G 494/2015 stellt der Verfassungsgerichtshof klar, dass nach § 188 Abs 2 ABGB auch der biologische Vater berechtigt ist, ein Kontaktrecht zu seinem leiblichen Kind zu beantragen. Die Wiener Anwältin und Familienrechtsspezialistin Britta Schönhart-Loinig schildert in ihrem Gastbeitrag die Konsequenzen.

Vor Jahren hatte der biologische Vater eines Kindes, dessen Mutter verheiratet war oder einen anderen Mann als Vater angegeben hatte, weder die rechtliche Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen oder gerichtlich ein Kontaktrecht zu seinem Kind zu erwirken.

Einen Antrag auf Feststellung, dass ein Kind nicht vom Ehemann, sondern von einem anderen Mann abstammt, kann nur das Kind selbst gegen den Ehemann oder vom Ehemann selbst gegen das Kind gestellt werden. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sieht keine Antragslegitimation für den biologischen Vater vor.

Für jene Männer, die zwar wussten, der biologische Vater eines Kindes zu sein, gab es keine Möglichkeit gegen den Willen der verheirateten Mutter, eine Beziehung oder Kontakt zu dem Kind aufzubauen. Der Gesetzgeber berief sich dabei auf den Schutz der sozialen Familie zum Wohle des Kindes.

Diese Problematik änderte sich zu Gunsten der biologischen Väter durch das Urteil des EGMR Anayo gegen Deutschland vom 21.12.2010 (Beschwerde-Nr. 20578/07).

Nach zwei Jahren Zwillinge

Ein Nigerianer lebte zwei Jahre lang mit der deutschen Mutter zusammen, die dann Zwillinge gebar. Die Mutter war jedoch verheiratet und gab den Ehemann als Vater an. Die deutschen Gerichte weigerten sich, dem biologischen Vater ein Kontaktrecht zu seinen Kindern einzuräumen.

Der EGMR sah eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn nicht geprüft werden kann, ob ein Kontakt zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht.

Der EGMR stellte klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein beabsichtigtes Familienleben, also der Wunsch, ein Familienleben aufzubauen, von Art 8 EMRK geschützt sein kann. Daraus ergibt sich, dass auch ein Mann, der bislang noch keinen Kontakt zu seinem Kind haben konnte, in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zu seinem Kind stehen kann. So hat der EGMR weiteres ausgeführt, dass dem biologischen Vater die Möglichkeit gegeben sein muss, ein Kontaktrecht zum Kind gerichtlich zu beantragen.

Sofern ein Kontakt zwischen dem Kind und dem biologischen Vater dem Kindeswohl entspricht, ist dieses auch einzuräumen.

Österreich reagiert

Aufgrund dieses Urteiles des EGMR sah der Gesetzgeber im KindRÄG 2013 mit der Einführung des § 188 Abs 2 ABGB vor, dass auch Dritte, die in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zum Kind stehen, antragslegitimiert sind.

Damit hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, der Stellung des leiblichen Vaters im Kontaktrechtsverfahren durch die Einräumung eines Kontaktrechtes Rechnung zu tragen.

Sohin kann ein biologischer Vater, der nicht zugleich auch der rechtliche Vater ist, ein Kontaktrecht zu seinem Kind beantragen.

Dabei hat der VfGH deutlich gemacht, dass auch jener biologische Vater, dessen Vaterschaft noch gar nicht feststeht, antragslegimitiert ist. Die Geltendmachung des Kontaktrechts hängt nicht von einer bereits festgestellten Vaterschaft ab. Ansonsten entstünde eine Situation, die der EGMR jedenfalls als konventionswidrig eingestuft hat, da ja für einen biologischen Vater keine Möglichkeit besteht ein Abstammungsverfahren einzuleiten.

Im Kontaktrechtsverfahren selbst ist zunächst zu klären, ob der Kontakt zum leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht und in einem weiteren Schritt, ob der behauptete auch tatsächliche der biologische Vater ist.

Damit wird klargestellt, dass die bloße Vermutung einer Vaterschaft einem Mann bereits ein Antragsrecht einräumt; es sollte aber auch sichergestellt werden, dass keinem biologisch-fremden Mann, der in keinerlei sonstigen Verhältnis zum Kind steht, ein Kontaktrecht eingeräumt wird.

Diese Vaterschaftsfeststellung im Rahmen des Kontaktrechtsverfahren unterscheidet sich von der förmlichen Vaterschaftsfeststellung aber dadurch, dass diese keine „erga-omnes“ Wirkung hat und nichts an der Stellung des rechtlichen Vaters ändert.

Der mutmaßliche leibliche Vater hat jedoch weiterhin – ohne Mitwirkung des Kindes oder der Mutter – keine Möglichkeit seine Vaterschaft auch rechtlich feststellen zu lassen.

So hat sich grundsätzlich erneut der österreichische Gesetzgeber und die österreichische Judikatur an der Judikatur des EGMR orientiert.

Viele offene Fragen

In der Praxis können in der Umsetzung diese Bestimmungen allerdings Probleme auftreten:

  • Wie kann ein Kontakt des biologischen Vaters dem Kindeswohl entsprechen, wenn ihm bislang der Kontakt zum Kind verwehrt wurde? In diesem Falle, würde sein Antrag unter Berufung auf den Schutz der sozialen Familie abgewiesen werden und gibt es auch keine weitere Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen.
  • Was, wenn es keine soziale Bindung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind gibt? Wie lässt sich in diesem Fall, der Eingriff in die Rechte des biologischen Vaters rechtfertigen?
  • Wie ist ein Antrag zu behandeln, wenn sich im Kontaktrechtsverfahren herausstellen sollte, dass das Kontaktrecht zwar dem Kindeswohl entspricht, aber der antragstellende Mann nicht der leibliche Vater ist? Es müsste dann der Antrag zurückgewiesen werden. Wie ist in diesem Fall in weiterer Folge das „Kindeswohl“ zu behandeln.

Es zeigt sich also, dass die Umsetzung des Antragsrechtes der biologischen Väter in der Praxis durchaus spannenden Rechtsfragen mit sich bringen wird. Eine anhand von Verfahren entwickelte Judikatur, wird dann die nun offenen Fragen hoffentlich ausreichend klären können.

Autorin Mag. Britta Schönhart-Loinig ist Rechtsanwältin und Spezialstin für Familienrecht in Wien.
Link: Kanzlei Schönhart

13. Mrz 2017 Recht

https://extrajournal.net/2017/03/13/gastbeitrag-verfassungsgerichtshof-klaert-antragslegitimation-des-biologischen-vaters-auf-kontaktrecht/
Tags: Besuchsrecht – Besuchskontakt – biologischer Vater – VfGH – Rechtsprechung

Anspannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, . . .

. . . ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten.

Offener Brief an Sophie Karmasin am 30-08-2016 !

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Liebe Frau Bundesminister Karmasin!

Wir hatten die letzten Jahre einen höflichen und respektvollen Informationsaustausch und daher möchte ich mich auch höflich und respektvoll von Ihnen verabschieden, bevor ich Österreich den Rücken kehre und auswandere – etwas, das ich niemals für möglich gehalten hätte.

Das, was für Trennungskinder und ihre Väter (noch) nicht funktioniert, ist leicht zu kritisieren, und oftmals vergisst man dabei die Anstrengungen, die Sie in so vielen Bereichen unternommen haben. Daher möchte ich Ihnen nun so detailliert wie möglich beschreiben, was in meinem Fall vermutlich anders gelaufen wäre, wäre die EU-Resolution 2079 zur Doppelresidenz umgesetzt. Wie gesagt, mein persönlicher Fall, aber man kennt es ja aus den anderen Staaten mit Doppelresidenz, dass dies Konflikte vermeidet und beiden Elternteilen eine gerechte Elternschaft ermöglicht – die entsprechenden Trennungskinder um 30% gesünder aufwachsen, Mütter aufgrund nicht fehlender Pensionsjahre nicht in der Altersarmut enden und Väter voll integriert im Leben der Kinder erhalten bleiben. Was könnte die Doppelresidenz anhand meines Beispiels also in Zukunft verändern bzw. verhindern?

Es beginnt damit, dass ein unbeschwertes und sorgloses Fremdgehen der Kindesmutter nicht automatisch mit einem „Lotto-Sechser“ endet, wenn der Kindesvater trotz aller Bemühungen und Liebe von seiner Seite ständigen Fehltritten der Partnerin nicht mehr gewachsen ist. Wäre klar, dass es nach dem Zerbrechen der Ehe nicht automatisch darauf hinausläuft, dass die Mutter „die Kinder behält“ und gleichzeitig finanziell voll versorgt wird, würden manche Frauen vielleicht schon im Ansatz verantwortungsbewusster handeln und Beziehungsprobleme bzw. Ihr Hingezogenfühlen zu fremden Männern offener aussprechen. Der erste Schritt, um Konflikte offen und ehrlich anzugehen. In der jetzigen Situation gibt es keinerlei Konsequenzen und Betrug wird „belohnt“. Man kann es ja mal probieren, denn zu verlieren hat „frau“ nichts – brutal ausgedrückt.

Wenn ich weiter gehe: endlose Konflikte vor Gericht um die Aufteilung der Betreuungszeiten würden vermieden werden, wenn bei Trennung feststeht, dass die Kinder das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben, und nur ein schwerwiegender Grund dies verhindert. Wenn man von 50/50 beginnt, die Betreuungszeiten zu diskutieren, ist es komplett anders, wie wenn der männliche Elternteil sich von 2 Betreuungstagen in 14 Tagen um jede weitere Stunde hochbetteln muss und sowieso keine Chance vor Gericht hat, wenn die Kindesmutter dies nicht wünscht.

Sollte man es – wie in meinem Fall – geschafft haben, eine nahezu gleichteilige Betreuung mit – von väterlicher Seite – notwendigen unendlich vielen finanziellen, zeitlichen und emotionalen Kompromissen vor Gericht ausverhandelt zu haben, kommt dann die arbeitsrechtliche und pflegschaftsrechtliche Komponente dazu, die Trennungsväter – ebenso wie in meinem Fall – langsam finanziell und psychisch zugrunde richtet.

Der Anpsannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten. Trotz 42% Betreuungszeit und dem Abdecken so gut wie aller zusätzlicher Kosten, die den Kindern außerhalb meiner Betreuungszeit entstanden sind, kann sich das Pflegschaftsgericht über die 2/3 Judikatur hinwegsetzen und eine Alimentationsberechnung anstellen, bei der das errechnete Nettogehalt nahezu dem Bruttogehalt entspricht. Jahres-Bonuszahlungen werden herangezogen, auf die man als Arbeitnehmer gar keinen Rechtsanspruch hat, Sozialleistungen wie eine Mitgliedschaft im Fitnesscenter werden als Gehalt gerechnet, der Dienstwagen wird als Gehalt angesehen – und so endet man bei monatlichen Zahlungen, die unmöglich mit dem monatlichen Gehalt gedeckt werden können.

Denn was – ebenfalls wie in meinem Fall – das Pflegschaftsgericht nicht die Bohne interessiert, sind die Kosten, die mit einer 42%igen Betreuung verbunden sind – nämlich die gleichen Haushaltskosten für eine kindergerechte Wohnung, wie sie die Kindesmutter hat. Wenn man die anderen Aufwändungen für die Kinder deckt, weil die Kindesmutter die notwendigen Anschaffungen nicht von den Alimenten bezahlen will oder aufgrund ihres Lebensstils nicht bezahlen kann, wird man vom Gericht nur ausgelacht, warum man so dämlich sei, denn das ist dann wortwörtlich „mein Privatvergnügen“. Während die Kindesmutter Familienbeihilfe erhält, bekommt man als Vater abgesehen von einem lächerlichen Absetzbetrag bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung rein gar nichts, ja sogar für den Meldezettel muss man im Gegensatz zur Kindesmutter zahlen.

Um einen weiteren Gedankenschritt zu machen: würde die Mutter aufgrund der Doppelresidenz auch in der Pflicht stehen, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen, wäre sie evt. nicht verleitet, mir nichts Dir nichts weitere Kinder zu zeugen und sich somit ihrer Unterhaltsmöglichkeiten gegenüber den bestehenden Kindern auf Jahre zu entziehen. Ich liebe meine Kinder und ihre Halbgeschwister, sie sind das Wundervollste auf der Welt und ich freue mich, dass es jedes dieser Kinder gibt. Aber ist es ok, all das auf dem Rücken der Väter auszutragen? Betreuungszeiten zu verhindern, um mehr Geld einzusacken? Und in meinem Fall reden wir von keiner Kindesmutter, die nicht die Möglichkeiten hätte – sie hat eine Top-Ausbildung mit potentiell hohem Gehalt. Das ganze bestehende System ist ein Gebilde, welches Väter bis auf den letzten Blutstropfen aussaugt.

Das alles dürfte nicht sein und sollte nicht sein. Das alles wäre komplett anders, wenn Kinder bei Trennung der Eltern das natürliche Recht auf gleiche Zeit bei beiden Eltern zu haben – und beide Eltern genau davon ausgehen.

Wo hat mich das Ganze hingeführt? Ich habe alles probiert. Der Kindesmutter alles geschenkt, um sie finanziell abzusichern, mir völlig fremdfinanziert eine kindergerechte Wohnung zugelegt, mit vollem Risiko und dem absoluten Bewusstsein, dass die Kindesmutter die Kinderbetreuung jederzeit auf einfachste Weise und mit voller Unterstützung der Gerichte abdrehen kann. Dazu kam es bei immer größer werdendem Geldhunger leider fast. Dank Familiengerichtshilfe ließ sich das Schlimmste verhindern. Aber dann das Pflegschaftsgericht, dass mir bei 16% weniger Betreuungszeit als die Kindesmutter volle 60% der Alimentationshöchstgrenze an den Kopf geknallt hat – EUR 920,- pro Monat – und mir das als tollen Kompromiss verkauft hat. Und gleichzeitig haben mehrere Gerichtsmitarbeiter angemerkt, dass, sollte ich mich aufgrund der Kinderbetreuung vor meinem jetzigen Vollzeit-Management-Job drücken und weniger arbeiten wollen, ich entsprechend der ausgerechneten Höchstsumme dennoch angespannt werde. Denn ich könnte das Geld ja theoretisch verdienen und die Kinderbetreuungszeit sei ja mein Wunsch.

Wozu führte nun die Kombination aus Vollzeitjob, dennoch permanentem Kontominus, um die Kosten der Kinder in meiner Betreuung, den Alimenten, und den Kosten außerhalb meiner Betreuung decken zu können? Zusammen mit dem unfassbaren Zeitdruck, der durch erzwungenen Vollzeitjob und die geliebte und gelebte Kinderbetreuung entstanden ist? Und dem absoluten Unverständnis des nicht mehr besonders geschätzten Gerichtes, welches mich als Vater nicht prioritär als liebenden Papa sieht, dessen Zeit mit den Kindern wesentlich wertvoller ist, als die Funktion eines auszuquetschenden Geldautomaten, der bis zum Umfallen arbeiten soll?

In meinem Fall: eine Lungenembolie, ein Burn Out, wo ich nicht mal mehr 5 gelesene Wörter in Kontext bringen konnte, ich gelallt habe, wie unter stärkstem Alkoholeinfluss, 3 Monaten Rekonvaleszenz, eine temporäre und überstandene Medikamentenabhängigkeit, um dem Stress vermeintlich widerstehen zu können und nach mehreren Suiziden in meinem Trennungsväter-Bekanntenkreis die Erkenntnis, dass dies nicht mein Ende werden darf – weder für mich, noch für meine Kinder.

Also, was bleibt mir übrig, wenn ich den Anforderungen des Gerichtes und somit dem Staat Österreich finanziell, körperlich und psychisch als Vater nicht entsprechen kann? Auswandern. Alles verkaufen, was ich habe, um meinen Kindern die Höchstsumme an Alimenten zusichern zu können und eine neue weit entfernte Existenz aufbauen. Mit niedrigeren Steuern, um die Alimente zahlen zu können, keinem Anspannungsgrundsatz, wo ich so arbeiten darf, wie ich es mir wünsche und mir auch Freude macht. Ich für meine Kinder bei jedem Besuch wieder ein glücklicher und nicht zu Tode gestresster Vater bin, den sie hoffentlich so oft wie möglich besuchen kommen. Und ja, eine Kindesmutter, die endlich so viel Kohle bekommt, wie sie immer wollte und weiterhin hauptsächlich auf Kosten der Väter ihrer Kinder leben wird.

Aus meiner Sicht würde die Verankerung der Doppelresidenz in unseren Gesetzen (Arbeitsrecht, Familienrecht, Pflegschaftsrecht) so gut wie alles verhindern, was mir widerfahren ist. Die anderen Staaten mit Doppelresidenz belegen dies ja signifikant. Kinder würden beide Elternteile behalten und Konflikte würden aufgrund der grundlegenden Fairness verhindert werden.

In diesem Sinne, liebe Frau Bundesminister Karmasin, ohne Groll und ohne Zorn wünsche ich Ihnen zum Abschied persönlich nur das Allerbeste und würde mir für die zukünftigen Generationen (also auch meine Kinder) wünschen, dass sie noch während Ihrer Amtszeit den ein oder anderen existentiellen Schritt in Richtung Doppelresidenz gehen.

Für mich ist der Kampf um Gerechtigkeit hier zu Ende und ich werde mich an keinen Diskussionen mehr beteiligen. Ich wünsche allen engagierten Menschen in der Diskussion um die Doppelresidenz Kraft, Anstand, gegenseitigen Respekt und den Willen, evidenzbasierte Daten anzuerkennen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, das Gegenüber zu verstehen und wann immer es geht aufeinander zuzugehen.

Alles Gute für Ihre Zukunft,
mit den besten Grüßen,
Ihr #Doppelresidenzpapa
#neverregrettingfatherhood

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Auswandern mit Kind für einen Elternteil im Alleingang möglich – KindNamRäG 2013

Väter nach Trennung oder Scheidung  brauchen nicht informiert werden, auch  nicht mit gemeinsamer Obsorge !

Das österreichische Gesetz wurde zum PFUSCH

Der SPÖ Feminismus durch das Frauenministerium Gabrielle Heinisch-Hosek und die Vaterlose Gesellschaft stehen weiter in Österreich im Vordergrund.

Das neue Gesetz „KindNamRäG 2013“ widerspricht dem HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen !!!

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Auswandern mit Kind im Alleingang möglich

Auch wenn das Gericht künftig auf gemeinsame Obsorge entscheidet, herrscht keine Gleichheit. Die Person, bei der das Kind wohnt, kann mit dem Nachwuchs wegziehen. Das sorgt für Kritik.

Wien. Künftig soll es nach einer Scheidung mehr Fälle geben, in denen beide Eltern das Sorgerecht über die Kinder haben. So will es der nun vom Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf. Er sieht vor, dass Richter auch dann eine gemeinsame Obsorge verfügen können, wenn die Eltern sich selber nicht darauf einigen konnten. Doch alle Probleme sind damit noch lange nicht gelöst, wie die Experten beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum betonten.

„Eines empört mich maßlos“, wandte Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer und Spezialistin für Familienrecht, ein. „Es kann nicht sein, dass der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich aufhältig ist, allein entscheiden kann, wo auf der Welt das Kind sein soll“, sagte Birnbaum. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gericht, wenn es über eine gemeinsame Obsorge entscheidet, festlegen muss, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreut. Und dieser Elternteil kann über den Wohnort des Kindes entscheiden und mit dem Nachwuchs auch ins Ausland ziehen.

Michael Stormann, Legist im Justizministerium, verteidigte das Gesetz. Das Meldegesetz mache einen primären Aufenthaltsort des Kindes nötig. Und wenn man beiden Eltern ein Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gäbe, würde das in Zusammenhang mit den internationalen Abkommen zur Rückführung des Kindes einem „Müttergefängnis“ gleichkommen. Denn die Mütter könnten dann nicht ins Ausland ziehen. „Und dieses Müttergefängnis wird umso intensiver, je kleiner ein Land ist“, meinte Stormann.

Barbara Beclin, Assistenzprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien, erinnerte an Fälle, in denen die Mutter Ausländerin ist. „Es kann ja nicht sein, dass ich als Mutter nicht mal mehr in mein Heimatland komme“, erklärte sie. Und wenn man einer Mutter, bei der das Kind wohnt, vorschreiben würde, dass sie ohne Gerichtsbeschluss nicht ins Ausland gehen dürfe, dann müsse man das ja auch für den sorgeberechtigten Vater vorschreiben, forderte Beclin. Denn selbst wenn der Vater nicht mit dem Kind zusammenwohne, sei er für das Kind wichtig. „Aber da gibt es dann größeren Widerstand“, meinte die Wissenschaftlerin. Birnbaum erklärte jedoch darauf, dass es in Ordnung wäre, wenn beide Elternteile nur nach gerichtlicher Genehmigung auswandern dürften. Und sie konterte Stormann: Wenn die Mutter gerechtfertigte Gründe (etwa berufliche) hat, würde ein Gericht den Wegzug ohnedies genehmigen, meinte die Anwältin. „Es kann also keine Rede von einem Müttergefängnis sein“, sagte Birnbaum. Aber es könne nicht sein, dass ein Elternteil mit dem Kind einfach „tausende Kilometer weg“ zieht und so die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterbricht.

Kritik an der „Abkühlphase“

Ein viel diskutiertes Thema war auch die neue „Abkühlphase“: Nach einer Scheidung soll der Richter vor seiner Entscheidung sechs Monate lang quasi erproben können, ob eine gemeinsame Obsorge funktioniert. „Diese Abkühlphase ist eine Erwärmungsphase, fast ein Treibhauseffekt“, warnte Salvatore Giacomuzzi, der als Gerichtssachverständiger, Psychologe und Psychotherapeut tätig ist. Denn gerade in dieser Phase bestehe die Gefahr, dass die Kinder instrumentalisiert werden. Und die Gefahr, dass Elternteile nach einem Fehltritt des anderen suchen, um im Sorgerechtsstreit zu obsiegen. Überhaupt sieht Giacomuzzi viele der Neuerungen kritisch: „Wir verwenden hier ein Operationsbesteck, von dem wir gar nicht wissen, wie es künftig schneiden wird. Da habe ich schon Kopfweh.“

Einig waren sich die Diskutanten darin, dass es im Gesetz, das ab Februar 2013 gelten soll, viele vage Bestimmungen gibt. Bestimmungen, die die Judikatur mit Leben erfüllen muss. „Ich habe das Gefühl, dass tausende Augen auf uns gerichtet sein werden“, resümierte Mag. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung. Die Politik habe eine „typisch österreichische“ Lösung gefunden: „Wenn man sich nicht einigen kann, macht man es möglichst unbestimmt, und die Richter werden es schon entscheiden.“ Man werde aber sehr viel Judikatur benötigen, bevor man wisse, in welchen Fällen nun ein Richter die gemeinsame Obsorge verfügen soll. Täubel-Weinreich sieht das aber keinesfalls nur negativ: „Es ist auch eine Chance für die Richter, herauszufinden, was das Beste für das Kindeswohl ist.“

Nur ein politischer Kompromiss

Ich finde es wirklich schrecklich, dass man hier wieder einen politischen Kompromiss geschaffen hat“, meinte Birnbaum als „glühende Verfechterin der gemeinsamen Obsorge“. Vor allem die sechsmonatige Abkühlphase (sie heißt offiziell „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“) sei eine „ganz miese Geschichte“. Wenn Eltern bisher gemeinsam für das Kind gesorgt hätten, sollten sie auch nach der Trennung einfach das Sorgerecht behalten, findet Birnbaum. Und nur, wenn es nicht funktioniert, sollten die Gerichte entscheiden. Wissenschaftlerin Beclin geht hingegen die Regelung zur gemeinsamen Obsorge „zu weit“. Sie fordert, dass die Väter sich in der Kinderbetreuung stärker einbringen sollten, um eine gemeinsame Obsorge erreichen zu können. Der Gesetzesentwurf schreibe das nicht ausreichend vor, sondern mache eine gemeinsame Obsorge vom unbestimmten Begriff des Kindeswohls abhängig.

Stormann betonte, dass man nicht einfach ideale Gesetze schreiben könne. Man müsse darauf achten, dass das Gesetz den von der Regierung ausgehandelten Kompromissen entspricht. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatten etwa die Sechsmonatsfrist ersonnen. Diese dürfte aber laut dem Ministerratsbeschluss nun etwas flexibler als ursprünglich angedacht ausfallen.

Auf einen Blick

Das „Rechtspanorama am Juridicum“ ist eine Veranstaltungsreihe der „Presse“ und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die Debatte der vergangenen Woche drehte sich um das Familienrechtspaket der Koalition. Die Diskutanten sparten nicht mit Kritik. So wird die sechsmonatige Abkühlphase, die der Entscheidung über eine gemeinsame Obsorge vorgelagert ist, als nicht sinnvoll erachtet. Strittig war unter den Diskutanten zudem die Regelung, wonach auch bei gemeinsamer Obsorge ein Elternteil allein beschließen kann, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen. Insgesamt sind viele Gesetzesbegriffe unbestimmt und müssen erst von den Richtern mit Leben erfüllt werden.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 19.11.2012)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1314125/Auswandern-mit-Kind-im-Alleingang-moglich

leaks family law austria

Unterhaltsrecht: „Unter 2000 Euro wird angespannt“

Bild: (c) http://www.BilderBox.com (www.BilderBox.com) 

Werden Selbstständige pauschal verdächtigt, bei ihren Einkommensnachweisen zu schummeln? Betroffene sehen das so. Und machen es zum Thema bei den Kammerwahlen.

Wien. „Unterhaltsrecht als existenzbedrohendes Abenteuer für Wirtschaftstreibende“, titelt die Plattform vaterverbot.at unter „Aktuelles“ auf ihrer Homepage. Wirtschaftstreibende, vor allem Ein-Personen-Unternehmer (EPU) und KMU, würden mit weit überhöhten Unterhaltsforderungen in die Insolvenz getrieben, heißt es da.

Mehr zum Thema:

Der Stein des Anstoßes: Der sogenannte Anspannungsgrundsatz. Er besagt, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil all seine persönlichen Fähigkeiten einzusetzen hat, um seine Unterhaltspflicht zu erfüllen – seine Arbeitskraft genauso wie die Möglichkeit, aus seinem Vermögen Erträge zu erzielen. Unterlässt er das vorsätzlich oder fahrlässig, wird „angespannt“: Der Unterhaltspflichtige wird dann so behandelt, als bezöge er höhere Einkünfte, und der Unterhalt nach diesem fiktiven Wert bemessen.

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Oft genug geschieht das wohl zu Recht. Der Vorwurf lautet aber, Selbstständige, speziell EPU, würden unter Generalverdacht gestellt. Etliche unterhaltspflichtige Väter erzählten das auch der „Presse“. Sie fühlen sich pauschal beschuldigt, absichtlich Verdienstmöglichkeiten nicht wahrzunehmen oder bei ihren Einkommensnachweisen zu schummeln. Buchhaltungsunterlagen oder Steuerbescheide würden von den zuständigen Rechtspflegern oft nicht einmal eingesehen, Ausgabenpositionen nach Gutdünken herausgerechnet, teure Expertisen verlangt. Und mehr oder weniger willkürlich Verdienstgrenzen festgelegt, unter denen man als Schwindler oder arbeitsunwillig abgestempelt werde: Wenn ein Unternehmer sich ein Nettoeinkommen von weniger als 2200 Euro monatlich ausbezahlt, werde grundsätzlich angespannt, wird auf vaterverbot.at eine Diplomrechtspflegerin zitiert. In einem anderen Fall, von dem „Die Presse“ erfuhr, sei die Grenze bei 2000 Euro netto angesetzt worden. Mit dem Nachsatz, man müsse sich bei einem EPU, der weniger verdient, ohnehin fragen, „wovon der lebt“.

 

Keine Befangenheit?

Dazu gibt es inzwischen auch einen Gerichtsbeschluss: Der betroffene Vater hatte den Rechtspfleger als befangen abgelehnt, unter anderem wegen dieser Äußerung. Das Gericht teilte seine Skepsis jedoch nicht: Die – angebliche – Aussage, wonach EPU jedenfalls mehr als 2000 Euro netto verdienen würden, „kann – selbst wenn diese so getätigt worden sei – nicht als Herabwürdigung von Ein-Personen-Unternehmern gesehen werden“, heißt es in dem Beschluss, der der „Presse“ vorliegt. Auf den Nachsatz, von weniger Geld könne man wohl sowieso nicht leben, ging der Richter gar nicht ein und verwarf die Ablehnung des Rechtspflegers.

Laut Rechtspflegergesetz hat der Vorsteher des Bezirksgerichtes hier das letzte Wort, gegen seine Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel. Dabei ließe sich trefflich darüber streiten, ob eine solche Aussage nicht doch Befangenheit nahelegt. Dafür reicht es nämlich, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass in eine Entscheidung unsachliche Erwägungen einfließen könnten. Die Judikatur ist hier rigoros: Wenn Befangenheit „mit Grund befürchtet werden muss“, sei einem Ablehnungsantrag stattzugeben, heißt es in einem OGH-Entscheid bezüglich eines Richters (4Ob143/10y). Was die Anspannung selbst betrifft, urteilen die Gerichte allerdings ebenfalls streng: Von Selbstständigen mit sehr geringem Einkommen wird da durchaus auch das Annehmen eines Nebenjobs verlangt, im Extremfall sogar ein Berufswechsel (siehe Artikel unten).

Dass das Thema gerade jetzt hochkocht, ist kein Zufall: Nächste Woche sind Wirtschaftskammerwahlen – und laut WKÖ-Zahlen sind 55,6 Prozent der heimischen Unternehmen EPU. Betroffene wollen nun erreichen, dass die Kammer das Thema aufgreift.

 

„Pauschale Kriminalisierung“

Die Plattform vaterverbot.at hat einen Fachbereich Wirtschaft gegründet und die Sache an die niederösterreichische Landeskammer herangetragen. „Sollten die hier geschilderten Erfahrungen in der Praxis wirklich so gelebt werden, darf dies unserer Meinung nach nicht unwidersprochen bleiben“, heißt es in deren erster Stellungnahme. „Wenn von vornherein ein gleich verdienender Gewerbetreibender stärker belastet wird als ein Dienstnehmer“, sei das schlicht ungerecht. Unternehmer dürfen in diesem Land keinesfalls schlechter gestellt sein als Unselbstständige.“ Die Landeskammer könne hier aber „nur die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bemühen, da es sich um eine Bundesmaterie handelt“.

Konkreter äußert sich einer der Wahlwerber, FreeMarkets.at: Deren Obmann Christian Ebner wettert gegen die „pauschale Kriminalisierung und Diskriminierung von Unternehmern“ und hat das Thema auf die Forderungsliste seiner Plattform gesetzt. Anspannung habe zwar eine Berechtigung, heißt es da, „denn ein Kind muss jeden Tag essen“. Ihr Einsatz sei aber vom Gesetzgeber klar zu beschränken. Und: Dass Selbstständigen ein höheres Einkommen einfach unterstellt werden kann, sei „abzulehnen und folglich abzuschaffen“.

AUF EINEN BLICK

Anspannungsgrundsatz. § 231 ABGB besagt, dass die Eltern zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten „nach ihren Kräften anteilig beizutragen“ haben. Daraus leitet sich der Anspannungsgrundsatz ab. Demnach muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil all seine persönlichen Fähigkeiten einsetzen, um die Unterhaltspflicht zu erfüllen – seine Arbeitskraft genauso wie die Ertragsmöglichkeiten aus seinem Vermögen. Unterlässt er das vorsätzlich oder fahrlässig, wird der Unterhalt nach fiktiven höheren Einkünften bemessen.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 19..02.2015)

http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4666212/Unterhaltsrecht_Unter-2000-Euro-wird-angespannt?from=gl.home_wirtschaft