Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“. 

„Die Missgeburt im österreichischen Familienrecht“

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossenen “GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung”, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine “Missgeburt im Familienrecht handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. “EuGH Entscheidung für Asylwerber” sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begangen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das “Menschenrecht auf Wohnen” eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz “In dubio pro reo” hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.

Gehen diese Justizopfer dann zu einem Rechtsanwalt, hört man Sätze, wie
„Sie wurden hereingelegt . . .“
und welche Richterin haben Sie, . . .
„Sie können sich ja wirklich nur mehr den Strick nehmen, . . .“

Betretungsverbot SPG § 38

Durch die vaterlose Gesellschaft und diese menschenverachtenden Gesetze ist Österreich spitzenreiter bei SUIZIDE, Väter und Männer sind davon ca. 3 mal mehr betroffen als Frauen und Mütter.
Da dies in Österreich ein gesellschaftliches Problem ist und diese Suizide durch PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Verlustängste z.B. vor Sorgerechtsverlust, . . .  keine Einzelfälle sind sondern jedes Jahr tausende Personen betroffen sind, macht es wenig Sinn den Fehler bei sich selbst zu suchen. Es handelt sich um einen Fehler im SYSTEM und einer unfähigen Regierung, welche die Ursache behebt oder versucht dem entgegen zu wirken.
Bei diversen Vereinen und Hilfsorganisationen wird Hilfe bzw. Unterstützung angeboten.
–>
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/category/pas-eltern-kind-entfremdung/pas-selbstmord-suizide-freitod/
Tags:  Missgeburt Familienrecht Österreich  Sophie Karmasin Wegweisung Betretungsverbot Eigentumsrechte Recht auf Wohnen Menschenerechtsverletzung Väter  MännerhausBezirksgericht Mödling Baden

Bezirksgericht Mödling Baden – Unschuldsvermutung „in dubio pro reo“ – Wegweisungen Betretungsverbot

Gewalt reißt nicht ab

119 Wegweisungen: Nr. 2 im Bundesland

Vorsitzende des Frauenbeirats und Expertinnen der Beratungsstelle „Kassandra“ schlagen nach „Männer-Demo“ Alarm.

(© Dworak)
Silvia Drechsler, Elisabeth Cinatl und Anneliese Erdemgil-Brandstätter (v.l.) haben für die Aktionen des Vereins »Väter ohne Rechte« wenig Verständnis
© Dworak

Dem Verein „Väter ohne Rechte“ ist das Bezirksgericht Mödling seit Längerem ein Dorn im Auge: 2014 klare Nummer 1 in Niederösterreich bei Wegweisungen und Betretungsverboten, österreichweit Nummer 2 bei psychosozialer Prozessbegleitung (Quelle: Justizministerium).

Deshalb gab’s im Mai eine angemeldete und genehmigte Demo vor dem Bezirksgericht Mödling, die mit einer Anzeige endete. Gerichtsvorsteher Harald Franz hatte sie nach §115 Strafgesetzbuch („Beleidigung“) erstattet. Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Achtung! Hier arbeiten befangene Richter“ – die NÖN berichtete.

http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/moedling/119-Wegweisungen-Nr-2-im-Bundesland;art2664,656428#sthash.NyQFpKTQ.dpuf

Vor wenigen Tagen nahmen Vereinsvertreter erneut Aufstellung vor dem Gericht. Einige davon in Sträflingskleidung.

Für SPÖ-Gemeinderätin Silvia Drechsler, Vorsitzende des Mödlinger Frauenbeirates, „Anlass, um auf die Aktionen eine Antwort aus Sicht der Frauen zu geben“.

Und es sei nun einmal Fakt, dass „im Bezirk sehr viele Frauen von Gewalt in der Familie betroffen sind“.

„Polizei und Gerichte nehmen Arbeit ernst“ 

Die Bestätigung für diese Aussage kommt von Anneliese Erdemgil-Brandstätter, Leiterin der Frauen- und Familienberatungsstelle „Kassandra“ in der Klostergasse 9. Mit 119 Wegweisungen und Betretungsverboten ist der Bezirk Mödling niederösterreichweit Nummer 2 hinter Baden (219): „Das zeigt uns, dass Polizei und Gericht ihre Arbeit sehr ernst nehmen.“

Nicht weniger als 50 Beratungsgespräche gibt es wöchentlich, etwa die Hälfte der Hilfe suchenden Frauen benötigen „als Folge der Gewalt psychotherapeutische Hilfe“, ergänzt „Kassandra“-Vorstandsvorsitzende Elisabeth Cinatl, diplomierte Sozialarbeiterin.

„Gewalt in Familie ist salonfähig geworden“

„Man darf nicht vergessen, dass nicht nur die Frauen gefährdet sind. Auch viele Kinder bekommen die schrecklichen Szenen oft mit und sind psychologisch traumatisiert.“

Für Erdemgil-Brandstätter steht fest: „Ich habe jetzt seit 21 Jahren Einblick in den Bezirk Mödling und muss feststellen, dass Gewalt in der Familie salonfähig geworden ist.“

Deshalb sieht sie den Auftritt der „Väter ohne Rechte“ sehr skeptisch: „Alles nur auf die anderen als die Bösen, abzuschieben, ist nicht der richtige Weg, sondern geht schon in Richtung Opferinszenierung.“

06.08.2015, 07:01.. von Christoph Dworak

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Mehr Lesermeinungen – Kommetare:

Freiheit – 07.08.2015 15:12

3 Fragen an den Gerichtsvorsteher

Ist es richtig, dass Sie die Anzeige wegen Beleidigung erstatten mussten, damit sich nicht einen handfesten internen Streit in Ihrem eigenen Gericht haben?
Oder haben Sie einfach nicht den Mut, einer sauberen Aufarbeitung und neutralen Revision der Vorgänge unter den Händen Ihrer RichterInnen zuzustimmen?
Ist es richtig, dass immer mehr Gerichtsvorsteher intern unter dem Kampfemanzenverband als „Firma in der Firma“ leiden müssen und den Kampf wegen internem Mobbing dieser ideologisch aufgehetzten Frauen längst aufgegeben haben?
 

Freiheit – 07.08.2015 14:45

3 Fragen an den Gerichtsvorsteher

Ist es richtig, dass Sie die Anzeige wegen Beleidigung erstatten mussten, damit sich nicht einen handfesten internen Streit in Ihrem eigenen Gericht haben?
Oder haben Sie einfach nicht den Mut, einer sauberen Aufarbeitung und neutralen Revision der Vorgänge unter den Händen Ihrer RichterInnen zuzustimmen?
Ist es richtig, dass immer mehr Gerichtsvorsteher intern unter dem Kampfemanzenverband als „Firma in der Firma“ leiden müssen und den Kampf wegen internem Mobbing dieser ideologisch aufgehetzten Frauen längst aufgegeben haben?
 

dermenschendfreund – 07.08.2015 12:10

Gebe es die gem.Obsorge…wären Wegweisungen in der Minderheit!

Als Journalist und jahrelanger Prozessbeobachter musste ich leider feststellen…leider gibt es heute in der „Rechtspraxis“ für die der Gewalt beschuldigten Männer (meist Väter) kein „in dubio pro reo“ mehr, also keine Unschuldsvermutung. In der Rechtspraxis folgt der Anschuldigung meist die folgende Verurteilung…auch wenn es keine Zeugen und oder Verletzungen gibt. Der Missbrauch von Gewaltanschuldigungen findet in der Regel immer gleichzeitig zu Außerstreitverhandlungen statt, also wenn Eltern sich trennen, sodass der Kindesvater und der Kindskontakt zum Kindesvater gleich von Grund auf beseitigt werden. In der Rechtspraxis fast immer erfolgreich, daher heute der so breite Unmut in der männlichen/väterlichen Bevölkerungsschicht, dass diese Menschen mittlerweile auf die Strasse gehen.
 

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MÖDLING – Artikel >>

Anzeige nach Demo

Der Verein „Väter-ohne-Rechte“ sieht sich wegen eines Transparentes mit „Beleidigungs“-Anzeige konfrontiert.

(©   Foto: privat)
Ein »Befangenheits«-Plakat, das im Zuge der Demonstration des Vereines »Väter-ohne-Rechte« beim Eingang ins Bezirksgericht deutlich sichtbar angebracht war, zog eine Anzeige nach sich.
© Foto: privat

Am Dienstag der Vorwoche veranstaltete der Verein „Väter-ohne-Rechte“ (VoR) einen Infostand vor dem Bezirksgericht Mödling, jenem Gericht, an dem sich „eigenwillige Beschlüsse häufen“ sollen, so der Tenor der Veranstalter.

Pressesprecher Sven Gründel war über das, was den Teilnehmern der angemeldeten und genehmigten Demonstration wiederfahren ist, sehr verwundert: „Wie immer wurde von uns allen den Anweisungen der Exekutive Folge geleistet, die Veranstaltung war angemeldet, der Gerichtsvorsteher Harald Franz informiert. Ihm hat es aber offensichtlich gar nicht geschmeckt, dass die Aufmerksamkeit plötzlich so auf sein Gericht gelenkt wird“, erzählt Gründel.

Bereits beim Ausladen habe sich der Verein mit Besitzstörungsklagen konfrontiert gesehen. Schlussendlich rückte auch die Polizei an. Was Gründel freut: „Unsere Anwesenheit fand großen Anklang, so kam sogar ein Anwalt, der gerade vor der nächsten Verhandlung stand, auf uns zu und forderte die Kontaktdaten von uns. Er erzählte uns von Schikanen, denen seine Mandanten ausgesetzt seien.“

Polizei schritt ein – Anwaltschaft informiert

Gegen Mittag schaute die Exekutive mit dem stellvertretenden Bezirkspolizeikommandanten Oliver Wilhelm an der Spitze erneut vorbei. Mit einer schlechten Nachricht für die Demonstranten: Gerichtsvorsteher Franz habe Anzeige nach §115 Strafgesetzbuch – „Beleidigung“ erstattet. Ein Plakat mit der Aufschrift „Achtung! Hier arbeiten befangene Richter“ sei Stein des Anstoßes gewesen.

Wer selbiges tatsächlich aufgehängt hatte, konnte nicht eruiert werden. In jedem Fall wurde die Staatsanwaltschaft informiert. Harald Franz wollte die Situation im NÖN-Gespräch nicht überbewerten: In den 13 Jahren als Vorsteher des Bezirksgerichts könne er sich an keine Demo vor dem Amt erinnern. In seiner Funktion als Pressesprecher meint Harald Franz zur Anzeigeerstattung nur so viel: man wolle dadurch in eventuellen Privatrechtssachen Ansprüche sichern.

19.05.2015, 09:27 MÖDLING.,von Christoph Dworak

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Video:
https://youtu.be/j8Qk9S9zsp8

Das Bezirksgericht Mödling ist seit Jahren die klare Nummer 1 bei Wegweisungen und Betretungsverboten in NÖ. Als der Verein neulich öffentlich auf die Missstände dort aufmerksam machte hagelte es vom Gerichtsvorsteher Hofrat Dr. Harald Otto Maria Charlotte FRANZ eine Anzeige nach § 115 StGB – Beleidigung, die selbstverständlich eingestellt wurde. Natürlich kamen wir wieder und konfrontierten mit den Ergebnissen einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung bei der neben den beiden ungewöhnlich auffälligen Ausreißern bezüglich Wegweisungen und Betretungsverboten auch noch zutage trat, dass das BG Mödling ÖSTERREICHWEIT die Nummer 2 bei psychosozialer Prozessbegleitung ist. Der Verein überreichte neben einer Leberwurst eben auch eine Torte und „gratulierte“ zum Landesmeistertitel – selbstverständlich fanden wir kritische Worte.
19.07.2015

 

Tags: Bezirksgericht Mödling – Wegweisungen – Betretungsverbot – Polizei – Befangenheit von Richter – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Männerhaus – Justizopfer –  Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschafthäusliche Gewalt Bezirk Baden  – Feminismus feministischeBezirksgericht Baden – Video –

„In dubio pro reo“ gilt nicht bei SPG §38 – Gewaltschutzgesetz – MENSCHENRECHTVERLETZUNG . . .

„Wohnen“ ist ein Menschenrecht auch für Männer !

Rechtsanwälte sprechen von einer gesetzlichen Mißgeburt, da dieses Gesetz in bestehende Eigentumsrechte eingreift, bzw. diese zur gänze augehebelt werden !!!

Zitat eines Rechtsanwaltes  im Familienrecht:
“ Ein paar narrische Weiber der feministischen SPÖ Frauen (Barbara Prammer, Doris Bures, Gabi Burgstaller)  haben 1995 diese gesetzliche Missgeburt des Gewaltschutzgesetzes zustande gebracht . . .

Diese Menschenrechtsverletzung ist seit 1995 in Österreich vorhanden, da es in den einzelnen Bundesländern Österreichs keine Männerhäuser für diese weggewiesenen Fälle gibt.

SPG §38 Seite 1

Betretungsverbot SPG §38 Seite2

In dubio pro reo“ – Der Grundsatz (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) gilt hier scheinbar nicht !!!

Download Stellungnahme – Betretungsverbot

Klicke, um auf imfname_3072781.pdf zuzugreifen

Tags: Frauenhaus – Gleichberechtigung – Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justiz – Justizopfer – Wegweisung –

SPÖ Feministin Barbara Prammer ist tot – 02.08.2014

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossene „GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung“, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine „Missgeburt im Familienrecht“ handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. „EuGH Entscheidung für Asylwerber“ sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begannen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das „Menschenrecht auf Wohnen“ eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.