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Als grausamen Scherz(milde ausgedrückt) muss empfunden werden, wenn die Mehrheit der Väter nach Trennung zwischen 500 und 1.000,- Euro pro Kind an Alimente im Monatbezahlen und dann lediglich einen steuerlichen Unterhaltsabsetzbetrag (Kinderfreibetrag) pro Monat von 29,20 Euro (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) geltend machen können.
„90 Prozent der Alleinerzieherinnen haben Kinder, die einen Vater haben, der bekannt ist“, „Wenn der den Steuerbonus bekommt, muss er ihn weitergeben.“
Offenbar nach dem Motto für (entsorgte) Väter: „Wenn schon wer am Boden liegt muss man fest hintreten bis er sich nicht mehr bewegt“ …
Fakten:
Die Mehrheit der Väter (Unterhaltszahler/innen) zahlen nach der Prozentsatzmethode zwischen 16 % (bis 6Jahre) und 22% (ab 15 Jahre) Kindesunterhalt.
Alter:
Regelbedarf
zweifacher Regelbedarf:
bis 3 Jahre:
204
408,- Euro
bis 6 Jahre:
262
524,- Euro
bis 10 Jahre
337
674,- Euro
bis 15 Jahre
385
770,- Euro
bis 19 Jahre
454
908,- Euro
bis 28 Jahre:
569
1.138,- Euro
Grundsätzlich liegt die Obergrenze zwischen den 2,0 und 2,5 fachen Regelbedarf mit (maximal 1.375,00 Euro), Entscheidung im Einzelfall.
Sind steuerzahlende Väter ( aber auch Mütter ) die Melkkühe der Nation?
Wir schlagen daher einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren vor, das in Österreich lebt und für das Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind zahlt man damit als Familie bis zu 1.500 Euro weniger Steuern.
1.500 Euro Steuerbonus für jedes Kind einführen . . .
Dieser Steuerbonus soll im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Gesamtsteuerlast der Familie abgezogen werden. Der Steuerbonusersetzt den derzeitigen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten von 2.300 Euro. Den aktuell geltenden Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wollen wir unverändert lassen.