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Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat am 04.02.2016 über einen Fall entschieden, in dem ein Kleinkind ausschließlich vegan ernährt worden ist.
Die Eltern hatten die gemeinsame elterliche Sorge für das im Jahr 2013 geborene Kind. In den ersten Lebensmonaten wurde das Kind gestillt. Etwa ab dem siebten Lebensmonat, haben die Eltern das Kind weitgehend vegan, teilweise mit vegetarischer Beikost, ernährt. Im März 2014 kam es zu einer ersten Gefährdungsmeldung des behandelnden Kinderarztes an das Jugendamt, in welcher dieser auf eine extreme Mangelversorgung des Kindes und eine damit einhergehende Verzögerung der Größen- und Gewichtszunahme bei Verweigerung zusätzlicher Vitamin-D-Gabe durch die Eltern hinwies. Es folgten ein Krankenhausaufenthalt des Kindes und mehrere Wechsel des Kinderarztes. Im Januar 2015 meldete dann auch der zuletzt aufgesuchte Kinderarzt dem Jugendamt eine Gefährdung des Kindeswohls.
Er berichtete, das Kind werde unzureichend ernährt und habe seit November 2014 erneut nicht zugenommen. Der Vater gab an, dem Kind gelegentlich ohne Wissen der Mutter das vom Kinderarzt verordnete Vitaminpräparat gegeben zu haben. Er trennte sich auf Druck des Jugendamtes von der Mutter und zog mit dem Kind zu seinen Eltern. Das Jugendamt hatte zuvor für den Fall eines Verbleibs des Kindes bei seiner Mutter eine Inobhutnahme des Kindes angekündigt. Dem Vater wurden das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitssorge für das Kind durch einstweilige Anordnung übertragen. Der ernährt das Kind seither mit Mischkost und nach den kinderärztlichen Empfehlungen im Übrigen.
Die Kindesmutter beantragte, ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
Das OLG sprach das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Gesundheitssorge dem Vater zu und führte zur Begründung aus, dass beide Eltern nicht in der Lage seien, sich über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes noch über die künftige Behandlung der beobachteten Wachstumsverzögerungen – und damit über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind – zu einigen. Die Bereitschaft, eigene Ernährungs- und Erziehungsvorstellungen den Bedürfnissen des Kindes anzupassen, sei allerdings bei der Mutter nicht vorhanden.
Autorin des Beitrags ist Rechtsanwältin Judith Weidemann aus Potsdam, zugleich Fachanwältin für Familienrecht.
Das Jugendamt hat Eltern aus Mutterstadt in der Pfalz ihre Kinder weggenommen, wegen angeblicher Kindesmisshandlung – zu Unrecht. Nun klagt das Paar auf Schmerzensgeld.
Eine Gutachterin fällte für das Jugendamt per Ferndiagnose ein falsches Urteil. Lesen Sie alles über diesen folgenschweren Irrtum!
Eine Gutachterin hatte per Ferndiagnose Verletzungen von Sohn Leon (2) und Bruder John (1) als Misshandlungsspuren gedeutet. Die Kinder kamen in Pflegefamilien.
6 Monate später das befreiende Urteil: Keine Misshandlung! Die Geschwister dürfen nach Hause.
Doch seit der Trennung ist Leon völlig traumatisiert. Jetzt hegen die Eltern einen schlimmen Verdacht:
WURDE LEON ETWA BEI DER PFLEGEFAMILIE MISSHANDELT?
Vater Kevin Diemer: „Bei Besuchen in der Pflegefamilie entdeckten wir bei Leon böse Hämatome an seinem Oberschenkel und dem rechten Ohr. Er ist seither auch völlig verängstigt.“
Die Eltern dokumentieren mit Fotos die Verletzungen, lassen sie bei der Heidelberger Gewaltambulanz prüfen.
Endlich wiedervereint: Familie Diemer beim Spazierengehen
Foto: Sven Moschitz
Das erschreckende Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens: „Hinweise auf Misshandlungen des Kindes im Sinne stumpfer Gewalteinwirkung.“
Die Verletzungen deuten auf „Schläge und Ohrfeigen“ hin.
Der Anwalt von Familie Diemer, Steffen Lindberg, zu BILD: „Die Indizien sprechen für eine Kindesmisshandlung. Daher wurde Strafanzeige gegen die Pflegefamilie erstattet, die Ermittlungen laufen derzeit noch.“
Die Brüder kamen mit der Erbkrankheit Hydrozephalus zur Welt – sie bekommen schnell Blutungen im Hirn
Mutter Stefanie bitter: „Leon war immer so ein fröhliches Kind, jetzt ist er wie ausgewechselt. Mein kleiner Engel lacht kaum noch, das bricht uns das Herz!“
Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz Schmerzensgeld wegen Kindesentzug
Das fehlerhafte Gutachten einer Ärztin der Mainzer Uniklinik führte dazu, dass die Behörden einem Paar aus dem pfälzischen Fußgönheim seine Kinder wegnahmen. Jetzt hat das Landgericht entschieden: Die Eltern haben Anspruch auf Entschädigung.
2:20 min | 30.6. | 19.30 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz
Eltern erhalten Schadensersatz für Kindesentzug
Kevin Diemer schnaufte sichtbar durch, seine Frau Stefanie begann nach einigen Sekunden erleichtert zu lächeln. Das Paar hatte in diesem Moment im Saal 323 des Mainzer Landgerichts die Entscheidung des Gerichts vernommen: Das Gutachten, das im Jahr 2013 zum Entzug ihrer beiden Kinder geführt hatte, war fehlerhaft. Die Rechtsmedizinerin, die das Papier erstellt hatte, muss Schmerzensgeld zahlen. Darauf werden die beiden 27-Jährigen allerdings noch warten müssen.
Erbkrankheit statt Schütteltrauma
Die Vorgeschichte: Ärzte hatten bei dem älteren, heute drei Jahre alten Sohn des Paares Auffälligkeiten am Gehirn festgestellt. Es entstand der Verdacht auf Kindesmisshandlung. Die Rechtsmedizin an der Mainzer Uniklinik sollte im Auftrag des Jugendamtes klären, ob eine Kindesmisshandlung vorliegt. Eine Ärztin wurde als Gutachterin beauftragt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass eine Misshandlung „äußerst wahrscheinlich“ sei, und ein oder mehrere Schütteltraumata die Ursache für die Symptome seien. Mehr als ein halbes Jahr waren deshalb beide Söhne – damals 6 und 18 Monate alt -bei Pflegefamilien untergebracht. Spätere Gutachten stellten aber fest, dass es sich bei den Auffälligkeiten um eine Erbkrankheit handelt. Die Kinder leiden demnach unter einem sogenannten Wasserkopf. Die Folge: Schon bei geringsten Erschütterungen können Blutgerinnsel entstehen.
Richter: „Als habe das Ergebnis bereits festgestanden“
Richter Rüdiger Orf erklärte, dass nicht die Uniklinik, sondern die Verfasserin des Gutachtens persönlich für die Folgen ihrer Fehlentscheidung haftbar gemacht werden könne. „Das Gutachten ist aus unserer Sicht objektiv unrichtig“, sagte er. Zudem stellte er fest, dass die Medizinerin „grob fahrlässig“ gearbeitet habe und das Gutachten nicht den wissenschaftlichen Standards genüge. „Es las sich so, als habe das Ergebnis bereits festgestanden.“ Eine alternative Diagnose zum Schütteltrauma sei ausgeschlossen worden.
Die beklagte Sachverständige war nicht vor Gericht erschienen. Der Fall hatte Wellen geschlagen: Mehr als 20 Medienvertreter und Besucher waren in dem kleinen Gerichtssaal erschienen.
Schmerzensgeld-Höhe noch unklar
Über die Höhe des Schmerzensgelds entschied das Gericht allerdings noch nicht. Dafür seien weitere Gutachten nötig, führte Richter Orf aus. So müsse ermessen werden, welcher Schaden der Familie und dem Kind zugefügt worden sei. Nach Angaben von Vater Kevin Diemer sind beide Söhne in psychologischer Behandlung. Auch kann die Medizinerin noch in Berufung gehen. „Bevor dies nicht feststeht, macht es keinen Sinn über Beträge zu verhandeln“, so der Richter. Die Eltern hatten mindestens 80.000 Euro gefordert.
In seiner gut 40 Minuten langen Urteilsbegründung nahm Orf die Arbeit der Jugendämter in Schutz. „Es ist ihre Aufgabe, darüber zu wachen, dass Kindern nichts passiert“, sagte er und deutete an, dass die Behörden bei einem solchen Gutachten entsprechend vorgehen mussten.
Familie Diemer
Eltern: „Buch ein bisschen zumachen können“
Nach der Verhandlung zeigten sich die Eltern vor dem Gerichtssaal zufrieden, auch Genugtuung war ihnen anzumerken. „Wir gehen mit dem Gefühl nach Hause, dass wir einen Schritt nach vorne gemacht haben. Und dass wir das Buch ein bisschen zumachen können“, sagte Vater Kevin Diemer. „Wir sind einfach nur froh, dass dieses Urteil in der Welt ist.“
So schnell wird das Paar das Geschehene aber nicht vergessen können, wie Mutter Stefanie Diemer sagte: „Diese Frau hat mir das Wichtigste in meinem Leben genommen, meine Kinder.“
Skandal- Gutachterin muss Schmerzensgeld zahlen Zeitungsartikel von der Bildzeitung Mainz / Wiesbaden vom 01.07.2015
Wir haben es geschaft !! und ich Zitiere die Gutachterin der Rechtsmedizin Mainz Frau Dr. Bianca N.. ( Auf das Ergebnis kommt es an !!! ) Und das Ergebnis ist das Gutachten ist falsch und wurde grob fahrlässig geschrieben !!!!
Wir wollen uns auch ganz Herzlich bei unseren Rechtsanwälte bedanken !! Rechtsanwältin Ariane Paulus wo uns wegen dem Schadenersatz gegen Dr. Bianca N. vertritt. Und Frau Rechtsanwältin Anja Hrabowsky wo uns vor dem Familiengericht vertreten hat. Und bei unserem Rechtsanwalt Strafverteidiger Steffen Lindberg, MM wo uns im Strafrecht gegen Frau Dr. Bianca N. vertritt.
Noch mal 10000000000 Dank das sie auch immer ein offenes Ohr für uns haben.