Kindersexprozess – Mutter soll weitere Töchter verkauft haben

Neuer Kindersex-Prozess in Magdeburg Quedlinburgerin soll weitere Töchter für Missbrauch verkauft haben

Eine Frau aus Quedlinburg hatte 2010 ihre minderjährige Tochter und ihre ebenfalls noch minderjährige Schwester zum sexuellen Missbrauch angeboten und verkauft. Dafür sitzt sie im Gefängnis. Nun ist bekannt geworden, dass sie zwei weitere Töchter für Sex an Männer verkauft haben soll. In Magdeburg beginnt deshalb Ende Oktober ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Täter. Der Mann gilt laut einer Gutachteraussage in einem früheren Prozess als Wiederholungstäter.

Zwei wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Männer
Zwei Männer wurden vom Landgericht in Leipzig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Einer der beiden steht nun in Magdeburg wieder vor Gericht.Bildrechte: dpa

Der Fall der Mutter aus Quedlinburg, die ihre Tochter und jüngere Schwester an Männer für Sex verkauft hat, weitet sich aus. Offenbar hat die Mutter zwei weitere Töchter zum Missbrauch angeboten.

Bekannt geworden ist dieser Vorwurf, weil einer der Täter ab Ende Oktober in Magdeburg vor Gericht steht. Dem 68-Jährigen wird vorgeworfen, drei Mädchen sexuell missbraucht zu haben – die Töchter der Quedlinburger Mutter. Die Kinder waren laut Gerichtssprecherin Andrea Löbel zu Beginn der Taten sieben, zehn und fünfzehn Jahre alt.

Insgesamt werden dem Mann fünf Sexualstraftaten im Zeitraum von Herbst 2010 bis Ende Januar 2014 vorgeworfen. Wie die Gerichtssprecherin mitteilte, sollen auch Fotografien der Kinder angefertigt worden sein.

Weitere Hintergründe dazu konnte die Gerichtssprecherin nicht mitteilen. „Die Anklage ist noch nicht verlesen, deswegen kann darüber nichts weiter gesagt werden“, sagte Löbel MDR SACHSEN-ANHALT.

Auch über weitere Konsequenzen für die Mutter könne noch nichts gesagt werden. Löbel erklärte: „Das muss nicht automatisch ein neues Urteil oder ein Aufrollen des Falles nach sich ziehen.“ Das müsse nach dem Verfahren gegen den 68-jährigen Mann neu bewertet werden. Der Prozess gegen ihn beginnt am 24. Oktober. Bis zum 21. November 2016 sind drei Fortsetzungstermine geplant.

Fast fünf Jahre Haft für Mutter

Die Angeklagte verlässt mit Gerichtsbeamten und ihrem Verteidiger den Gerichtssaal.
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Die Mutter aus Quedlinburg hatte die Mädchen jahrelang zum Missbrauch angeboten und verkauft. Bisher war nur bekannt, dass sie ihre damals zehn Jahre alte Tochter und ihre noch minderjährige Schwester teilweise gegen Bezahlung angeboten hatte.

Für diese Taten wurde die damals 35-jährige Frau im April 2015 verurteilt. Sie erhielt wegen schweren sexuellen Missbrauchs in sechs Fällen und Beihilfe in einem Fall vor dem Landgericht Magdeburg eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Nach damaligem Erkenntnisstand hatte sie insgesamt vier Jahre lang die Kinder Männern in ganz Deutschland angeboten. Dafür soll sie bis zu 800 Euro erhalten haben, wenn sie eines der Mädchen einem Freier überließ. Tatort des Missbrauchs war den Ermittlern zufolge eine Wohnung in Wernigerode.

Zwei Freier in früheren Prozessen verurteilt

Der jetzt für die weiteren Mißbrauchsfälle angeklagte Mann wurde schon im Mai 2015 vom Landgericht Leipzig zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der vorbestrafte Mann aus Bremerhaven die damals zehnjährige Tocher der Quedlinburgerin und die fünfzehnjährige Schwester der Frau für Sexdienste gekauft hatte.

Im Prozess 2015 wurde deutlich, dass der 68-Jährige von 2004 bis 2010 bereits wegen Sexualdelikten im Gefängnis gewesen war. Ein psychiatrisches Gutachten legte damals nahe, dass der Mann sein Verhalten auch in Zukunft nicht ändern werde. Im Juli 2016 wurde nach Berichten der Mitteldeutschen Zeitung das Urteil gegen den Hauptangeklagten bestätigt. Laut Zeitung strebt er allerdings eine Revision an.

Auch ein 38-jähriger Mitangeklagter aus Leipzig wurde 2015 zu fünf Jahren Haft in dem Fall verurteilt. Beide Männer hatten in dem Missbrauchs-Prozess Geständnisse abgelegt.

Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2016, 17:37 Uhr

8 Kommentare

07.10.201616:52 Anna8

Stimme Angelika voll zu und hier die Bitte an den MDR, über diese Wortwahl sehr gründlich nachzudenken und sie bitte zu ändern: Sex findet einvernehmlich zwischen erwachsenen, volljährigen Menschen statt. Das im Artikel Beschriebene ist Missbrauch und Vergewaltigung. Auch Vokabeln wie „Freier“ finde ich nicht angebracht. Das verharmlost diese schwere Straftat.

ANMERKUNG MDR SACHSEN-ANHALT:

Wir haben in der Redaktion sehr lange über die Wortwahl nachgedacht und diskutiert. Natürlich ist dieser Fall ganz klar ein Missbrauch, der nicht zu verharmlosen ist. Trotzdem haben wir uns an einer Stelle im Text dazu entschieden zu schreiben, dass die Quedlinburgerin zwei weitere Töchter für Sex an Männer verkauft hat. Denn das ist letztendlich die Straftat, die sie begangenen hat, welche wiederum gleichzeitig Kindesmissbrauch darstellt.

07.10.201613:04 Angelika Oetken7

„Kindersex“?
Bei den 68jährigen Verurteilten ist die zu Grunde liegende Persönlichkeitsstörung vermutlich schon so verfestigt, dass nichts Anderes übrig bleiben wird, als ihn für den Rest seines Lebens sicher zu verwahren. Der andere Täter ist 38 Jahre alt, da bestimmt noch ein Fünkchen Hoffnung. Wenn man die Motivationen solcher Kindesmissbraucher anguckt, sollte man nicht den Fehler machen, sie mit dem üblichen sexuellen Begehren mehr oder minder normaler Erwachsener zu vergleichen. Viele der TäterInnen waren als Kind selbst mal Opfer von Missbrauch. Gerade, wenn der sehr früh geschah, insbesondere durch die eigene Mutter oder den eigenen Vater, sitzt das Bedürfnis an Kindern oder Jugendlichen zu wiederholen, was Einem selbst einmal angetan wurde tief. Trotzdem ist es gerade für solche Menschen ratsam, sich einer psychotraumatologischen Behandlung zu unterziehen. Die Fachgesellschaften DeGPT und EMDRIA führen Therapeutenlisten.

06.10.201621:46 Angelika Oetken6

@mattotaupa,

selbstverständlich darf niemand seine Kinder so behandeln, wie diese Frau es getan hat. Der Begriff „Mutter“ bezeichnet erstmal nichts als ein Verwandtschaftsverhältnis, die Tatsache, dass eine Frau ein Kind geboren hat. Unsere Kultur lädt „Mutter“ ideell auf. Es wird nahezu automatisch vorausgesetzt, dass eine biologische Mutter sich „mütterlich“ im Sinne von fürsorglich verhält. Dies betrachte ich einerseits als überhöhte Forderung, andererseits als fahrlässig. Nicht nur bei solchen schrecklichen Sachen wie der im Artikel geschilderten sollten wir uns vor Augen halten, dass wir lediglich annehmen, dass Mütter ihre Kinder gut versorgen. Wir wissen es nicht und wir prüfen es viel zu selten.

MfG,
Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

06.10.2016 19:19 Erklärung5

@ 06.10.2016 15:12 mattotaupa 1: Sie sollten sich schämen, selbst bei diesem Thema ein (ostdeutsches) Bundesland erniedrigen zu wollen. Ist es nicht abstoßend genug, dass es solche Verbrechen gibt? Den einen Täter aus Bremerhaven (kein ostdeutsches Bundesland!) verurteilen Sie aber nicht.

06.10.201617:12 Angelika Oetken4

Die Männer, welche Geld bezahlten, um die Mädchen missbrauchen zu können, als „Freier“ zu bezeichnen, empfinde ich als sehr unpassend. Ein Freier ist der Kunde einer Prostituierten. Egal wie man zum Sexgewerbe steht, aber diese sexuell ausgebeuteten und von ihrer eigenen Mutter an Täter ausgelieferten Mädchen sind keine Prostituierten. Sind sind Opfer eines Systems, dass „Familie“, „Elternschaft“ und „Liebe“ romantisiert und „Sexualität“ verharmlost und damit erst die Voraussetzungen für Verbrechen wie diese schafft.
Ich hoffe, dass die Mädchen effektive Unterstützung dabei bekommen, ihren weiteren Lebensweg würdevoll und selbstbestimmt gehen zu können, sich von ihrem Herkunftsmilieu zu lösen und wieder mit einer Form von Sexualität in Berührung kommen, bei der der Begriff „Schweinerei“ eine Beleidigung für diese geselligen und zutraulichen Haustiere darstellt.

06.10.201615:26 Ironie3

Ganze 4 Jahre und 9 Monate…. Voll das krasse Urteil. Respekt

06.10.201615:16 Herr Kotzmann2

Wenn ich etwas zusagen hätte, einsperren und den Schlüssel weckwerfen.

06.10.201615:12 mattotaupa1

„der Mutter aus Quedlinburg“ diese person noch mutter zu nennen, ist aber sehr gewagt … aber wer kennt sich schon aus in den gepflogenheiten in sachsen-anhalt.

Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2016, 17:37 Uhr
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/prozess-kindesmissbrauch-quedlinburgerin-hat-weitere-toechter-angeboten-100.html

Forensische Gutachterin: „Sehr hohe Wahrscheinlichkeit für neuerliche Taten.“

Prozess Graz – islamistischer Amokfahrer Alen R. aus Bosnien bekommt seine gerechte Strafe – Danke!

Admin Familie Familienrecht am 30-09-2016

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Artikel:

Psychologin: „Alen R. kühl & gefühllos“

Forensische Gutachterin: Psychologin Anita Raiger
Forensische Gutachterin: Psychologin Anita Raiger

 

Acht Psychiater waren vor Ort – drei von ihnen als Gutachter. Donnerstag schloss Kriminalpsychologin Anita Raiger die Riege der Experten ab.

 

  • Über Alen R.: „Er ist einerseits ein ängstlicher, stark selbstunsicherer Mensch, andererseits kühl, menschenverachtend und gefühllos. Er fühlt sich durch den Leistungsanspruch ­völlig überfordert und hat ein hohes Machtbedürfnis, gleichzeitig war er stark abhängig von anderen Menschen, vor allem von den ­Eltern.“
  • Über den Weg zur Tat: „Das zweite Kind kommt im März 2015. Es wird immer enger. Die Frau kriegt das Kindergeld, sie ist plötz-lich die Ernährerin. Und im Mai passiert aus meiner Sicht das tatauslösende Motiv, es kommt zum Streit, die Frau bekommt recht. Sie kommt ins Frauenhaus, mit den Kindern – und dem Geld.“
  • Über Amoktäter: „Männliche Amoktäter versuchen, ihre empfundene Schwäche durch eine massive Tat zu kompensieren, sind meistens durch ein querulatorisches Verhalten aufgefallen, haben Hass- und Rachegedanken.“

Richter: „Die Opfer hatten keine Chance“

Schwurgerichte haben ihre eigene Dramaturgie. „Ist Alen R. schuldig, am 20. Juni 2015 in Graz …“, begann der Sprecher der Laienrichter kurz nach 19.15 Uhr: „8 Mal Ja“.

8 Mal verneinten die Laienrichter dann die Frage, ob R. unzurechnungsfähig war. Vorgelesen wurden die Namen aller Opfer. Richter Andreas Rom: „Der Schuldspruch gründete sich auf den Wahrspruch. Alen R. ist schuldig. Er wird wegen Mordes und Mordversuchs zu einer lebenslangen Strafe verurteilt.
Erschwerend ist, dass die Opfer keine Chance hatten, auszuweichen.“ Und dann kühl an die Justizwache: „Herrn R. bitte abführen!“

29. September 2016 22:50
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Psychologin-Alen-R-kuehl-gefuehllos/253069275
Tags: Geschworene – Grazer Amokfahrer Alen Rizvanović –
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