„Die Missgeburt im österreichischen Familienrecht“

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossenen “GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung”, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine “Missgeburt im Familienrecht handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. “EuGH Entscheidung für Asylwerber” sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begangen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das “Menschenrecht auf Wohnen” eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz “In dubio pro reo” hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.

Gehen diese Justizopfer dann zu einem Rechtsanwalt, hört man Sätze, wie
„Sie wurden hereingelegt . . .“
und welche Richterin haben Sie, . . .
„Sie können sich ja wirklich nur mehr den Strick nehmen, . . .“

Betretungsverbot SPG § 38

Durch die vaterlose Gesellschaft und diese menschenverachtenden Gesetze ist Österreich spitzenreiter bei SUIZIDE, Väter und Männer sind davon ca. 3 mal mehr betroffen als Frauen und Mütter.
Da dies in Österreich ein gesellschaftliches Problem ist und diese Suizide durch PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Verlustängste z.B. vor Sorgerechtsverlust, . . .  keine Einzelfälle sind sondern jedes Jahr tausende Personen betroffen sind, macht es wenig Sinn den Fehler bei sich selbst zu suchen. Es handelt sich um einen Fehler im SYSTEM und einer unfähigen Regierung, welche die Ursache behebt oder versucht dem entgegen zu wirken.
Bei diversen Vereinen und Hilfsorganisationen wird Hilfe bzw. Unterstützung angeboten.
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https://familiefamilienrecht.wordpress.com/category/pas-eltern-kind-entfremdung/pas-selbstmord-suizide-freitod/
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