Bezirksgerichtvorsteher droht Väter ohne Rechte mit einer Klage . . .

Sven G8 Std. · Bearbeitet

GERICHTSVORSTEHER BG Mödling Dr. Harald Franz zeigt uns an!
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

VoR geht bei dem Hinweisen auf Missstände im Familienrecht während seiner öffentlichen Veranstaltungen für die Rechte unserer Kinder dorthin wo es wehtut und sticht in ein Hornissennest!
(31 Fotos)

Bezirksgericht Mödling 12. Mai 2015

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Heute am 12.05.2015 veranstaltete VoR einen Infostand vor dem Bezirksgericht Mödling, jenem Gericht bei dem sich in letzter Zeit die eigenwilligen Beschlüsse häufen und jenem BG, dass sich sogar in einem uns bekannten Fall komplett für befangen erklärt hat. Wie immer wurde von uns allen Anweisungen der Exekutive Folge geleistet, die Veranstaltung war angemeldet, der Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz informiert. Ihm hat es gar nicht geschmeckt, dass die Aufmerksamkeit plötzlich so auf „sein“ Gericht gelenkt wird. Bereits beim Ausladen drohte er uns mit Besitzstörungsklagen, nun ja. Auch hat ihm nicht gefallen, dass wir ca. 3 Meter vor den Toren der hohen Hallen der Justiz unser Zelt aufschlugen und an Passanten, Gerichtsdiener, Anwälte und Betroffene unsere Flyer verteilten. Es handle sich seiner Meinung um Privatgrund, nicht um öffentlichen Grund, wir müssten also auf den Gehsteig ausweichen. Wir machen das seit vielen Jahren und wissen sehr wohl, dass alle Gebäude der BIG angehören und somit sehr wohl öffentlicher Grund sind. Immer wieder stoßen wir egal ob in der Steiermark, in Kärnten oder Eisenstadt auf Gerichtsvorsteher die darüber entweder nicht ausreichend informiert sind oder damit versuchen unerwünschte Veranstaltungen, obwohl polizeilich genehmigt zu unterbinden. Es wurde also die Polizei gerufen, die sich eh bereits 15 Minuten vorher bei uns vorgestellt hat. Sowohl die Polizei aus Vösendorf als auch aus Mödling ist anwesend gewesen um für die Sicherheit des Gerichts zu sorgen. Von der Polizei wurde er dahingehend aufgeklärt, dass es sich eben doch um öffentlichen Grund handelt und die Veranstaltung angemeldet ist. Schnaubend ist er wieder in das Gericht marschiert. Auch gegen mich wird er eine Anzeige machen, da ich ihn in der Diskussion mit der, sehr freundlichen Polizei fotografiert habe, dass auch er mich und andere Teilnehmer der Veranstaltung fotografiert hat, hat er geflissentlich übersehen „wink“-Emoticon

Insgesamt fanden sich heute über ein Dutzend Personen ein, darunter auch Frauen und teilweise auch Betroffene des BGs, die wir bisher nicht kannten – herzlichen Dank für Eure Zeit und Euer Engagement. Auch die bisher nicht bekannten Fälle ließen bei uns die Alarmglocken läuten – wir werden uns auch diese Fälle im Detail anschauen.

Unsere Anwesenheit fand großen Anklang, so kam sogar ein Anwalt, der gerade vor der nächsten Verhandlung stand auf uns zu und forderte die Kontaktdaten von uns, seit Jahren sei er immer wieder bei genau diesem Gericht vorstellig und musste regelmäßig mit nicht kindgerechten Willkürurteilen, die dann in nächster Instanz teilweise aufgehoben wurden umgehen. Er erzählte uns von Schikanen denen seine Mandanten ausgesetzt seien.

Auch viele Betroffene, die sich heute am Amtstag Informationen einholen wollten waren sehr dankbar für die unabhängigen Infos die sie von uns erhalten haben – teilweise herrschte großes Misstrauen gegen die Justiz vor, so zum Beispiel als den Vätern, die teilweise bis zu 4 Jahren die gemeinsamen Kinder nicht sehen durften, nicht einmal Verfahrenshilfe zugesprochen wurde, obwohl sie juristische Laien sind und nicht über die finanziellen Mittel verfügen sich eine juristische Vertretung zu bestellen – ein Gefühl der Ausweg- und Hilflosigkeit wurde formuliert – Termine in den nächsten Sprechstunden sind vereinbart.

Für ganz besondere Ungläubigkeit sorgt jedes mal die Tatsache, dass in Österreich eine Doppelresidenz, also dass Vater und Mutter die gemeinsamen Kinder nach Trennung/Scheidung gleichberechtigt und gleichteilig betreuen wollen, trotzdem es ALLE Beteiligten (Vater, Mutter, Kinder) wollen, nicht erlaubt ist – besonders viele Frauen schüttelten heute verständnislos den Kopf und bestärkten uns in unserem Anliegen hier etwas ändern zu wollen.

Als eine Gruppe von HTL-Schülern vorbeikam gingen die ohne Scheu auf uns zu und die waren alle im Thema total aufgeklärt. Teilweise kamen sie aus Scheidungsfamilien oder wussten eine Geschichte eines Verwandten zu erzählen, der ebenso betroffen ist. Trotz dem allgemeinen Spaß und der aufgeweckter Gelassenheit die die jungen Männer an den Tag legten, wussten alle sehr genau um die Gefahren Bescheid, die bestehen als Trennungsvater u.U. nicht mal das Recht zu haben die eigenen Kinder regelmäßig zu sehen und auch grob welche finanziellen Risiken bestehen. Beeindruckend!

Gegen 12:00 Uhr kam unvermittelt wieder die Polizei auf uns zu, diesmal mit Verstärkung – es wurde Anzeige nach § 115 StGB erstattet, natürlich von Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz persönlich, der sich auch wenige Minuten danach mit einer Reihe von anderen uns bekannten Richter (innen) im Schlepptau einfand. Ein Plakat mit der Aufschrift „Achtung! Hier arbeiten befangene Richter“ war der Stein des Anstoßes. Sofort wurde auch die Staatsanwaltschaft informiert. Wer dieses Plakat aufgehängt hatte – tatsächlich wussten wir es nicht, da ein ständiges Kommen und Gehen auf unserem Stand war. Von allen anwesenden Personen mussten die Personalien auf Auftrag der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden – selbstverständlich kamen wir dieser Aufforderung nach. Letztlich konnte nicht festgestellt werden wer dieses Plakat befestigt hat. Natürlich wiesen wir darauf hin, dass in einem bereits seit Jahren andauernden Pflegschaftsfall sich tatsächlich das ganze Gericht für befangen erklärt hat – besonders pikant, der aufgebrachte Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz ist der Erstunterzeichner dieses Befangenheitsbescheides – erstaunlicherweise dürften auch die anderen im Schlepptau befindlichen Richter(innen) schlicht vergessen haben, dass auch sie diesen Befangenheitsbescheid persönlich unterzeichnet haben – merkwürdig. Wir kamen jedenfalls unserer bürgerlichen Pflicht nach und erinnerten die anwesende Richterschaft.

Die Ermittlungen laufen nun, selbstredend werden wir der Staatsanwaltschaft auf Verlangen Geschäftszahl und Dokument nachreichen.

Manchmal geht die Wahrheit unter, aber sie ertrinkt nie!

Im Auftrag unserer Kinder!

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Tags: Dr. Harald Franz – Bezirksgericht Mödling- Väter ohne Rechte – Feminismus  – Richter

So viel bekommen Hartz-IV-Empfänger wirklich

stiegene Hartz-IV-Bezüge 751 statt 399 Euro:

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dpa/Patrick Pleul  Für Kinder zahlt der Staat einen reduzierten Hartz-IV-Satz.

Zum 1. Januar wurde der Hartz-IV-Regelsatz von 391 auf 399 Euro erhöht. Sozialgeld, Miete und andere Leistungen lassen den ausgezahlten Betrag aber bis aufs Doppelte steigen. FOCUS Online zeigt, was ein Hartz-IV-Empfänger tatsächlich bekommt.

Zum 1. Januar ist der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher von 391 auf 399 Euro gestiegen (für einen Single). Durchschnittlich bekam eine Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2014 aber 891,35 Euro . Die 399 Euro decken nur den nötigsten Bedarf wie Kleidung, Nahrung, Bildung und Gesundheitspflege ab. Für alles andere gibt es zusätzliche Zahlungen.

So sehen die Zusatzleistungen aus

Eine oder mehrere Personen, die (gemeinsam) einen Haushalt führen, gelten in Deutschland als Bedarfsgemeinschaft (BG). Die durchschnittliche Größe einer BG liegt bei 1,8 Personen. Sie bekommen eine Regelleistung von durchschnittlich 359,33 Euro. Die restlichen 532,02 Euro bestehen aus:

  • Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 133,19 Euro
  • Sozialgeld in Höhe von 18,19 Euro
  • sonstigen Leistungen in Höhe von 5,88 Euro
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 374,76 Euro

Die verschiedenen Regelbedarfsstufen

Wie hoch letztlich der ausgezahlte Hartz-IV-Betrag ist, variiert je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft, Wohnort, Höhe der Zusatzleistungen und dem Mehrbedarf des Leistungsempfängers. Die Regelbedarfsstufen variieren ebenfalls:

  • alleinstehende oder alleinerziehende Person, die einen eigenen Haushalt führt: 399 Euro
  • zwei Leistungsberechtigte, die als Ehegatten oder ähnliche Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Haushalt führen: 360 Euro pro Person
  • Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen oder in einer lebenspartnerlichen Gemeinschaft leben: 320 Euro
  • Kinder zwischen 15 und 18 Jahren: 302 Euro
  • Kinder zwischen sieben und 14 Jahren: 267 Euro
  • Kinder unter sieben Jahren: 234 Euro
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Leistungen für Mehrbedarf

Neben Regelbedarf und den zusätzlichen Leistungen für die Unterkunft und Sozialgeld haben viele Erwerbsfähige (15 bis 65 Jahre) auch einen Anspruch auf weitere Leistungen durch Mehrbedarf. Sie bekommen dann einen bestimmten Anteil des Regelbedarfs. Anspruch auf Mehrbedarf haben:

  • Schwangere ab der 13. Woche – sie bekommen 17 Prozent des Regelbedarfs
  • erwerbsfähige behinderte Menschen35 Prozent
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändige Ernährung brauchen
  • im Einzelfall wiederholte Sonderzahlungen – zum Beispiel Kosten für Treffen mit den eigenen Kindern

In einzelnen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit auch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Mietschulden und Baukredite, die der Leistungsberechtigte nicht zurückzahlen kann, übernimmt der Staat unter gewissen Umständen.

Weitere einmalige Zahlungen

Neben den durchschnittlichen Zahlungen von 891,35 Euro können Hartz-IV-Empfänger noch einmalige Zahlungen beantragen: für die Geburt eines Kindes, die Gründung eines Haushalts oder die Versorgung mit orthopädischen Schuhen. Für schulpflichtige Kinder kann zudem ein Bildungspaket beantragt werden, das unter anderem Zuschüsse für Schulbedarf, Kultur und Sport, Lernförderung und Ausflüge beinhaltet.

So viel haben Hartz-IV-Empfänger durchschnittlich bekommen

Die letztendliche Höhe des Betrages pro Person ist entsprechend unterschiedlich und muss je nach Fall neu berechnet werden. So sahen die Zahlungen 2014 im Durchschnitt aus:

  • eine Single-Bedarfsgemeinschaft: 751 Euro
  • Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind: 928 Euro
  • Paare ohne Kinder: 889 Euro
  • Paare mit einem minderjährigen Kind: 1.194 Euro

Video: Schlecht ausgebildet, viele Kinder? Dann leben Sie besser mit Hartz IV


Symbolbild
FOCUS Online/Wochit Schlecht ausgebildet, viele Kinder? Dann leben Sie besser mit Hartz IV
Donnerstag, 29.01.2015, 13:18 · von FOCUS-Online-Autorin
Tags: Besuchskontakte – Armut – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Fahrtkosten – Fahrtspesen