Willst du meine eingetragene Partnerin werden?

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Ehe oder eingetragene Partnerschaft?

„Willst du meine eingetragene Partnerin werden?“ – Dieser Antrag ist nun seit 1. Jänner auch zwischen Mann und Frau möglich. Gleichzeitig können homosexuelle Paare ab sofort heiraten. Doch was unterscheidet die Ehe von der eingetragenen Partnerschaft eigentlich im Detail?

(Foto: Merlas – Thinkstock.com)

Mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2017 (G 258/2017 ua) hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare auf, und zwar mit Ablauf des 31. Dezember 2018. Der Verfassungsgerichtshof sah es nämlich als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, dass durch die eingetragene Partnerschaft die Homosexualität eingetragener Partner öffentlich gemacht werde. Aufgehoben wurden vom VfGH daher jene Bestimmungen, die die Ehe heterosexuellen (§ 44 ABGB) bzw. die eingetragene Partnerschaft homosexuellen Paaren vorbehielten (§ 2 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz = EPG).
Auf politischer Ebene wurde als Reaktion auf dieses VfGH-Erkenntnis von den Regierungsparteien zunächst der Versuch unternommen, ein Verfassungsgesetz zu beschließen, das die Ehe als heterosexuellen Paaren vorbehaltenes Rechtsinstitut definiert. Da die Regierungsparteien aber nicht über eine für ein Verfassungsgesetz notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat verfügen und keine Oppositionspartei bereit war, einem solchen Verfassungsgesetz zuzustimmen, traten nun mit 1. Jänner 2019 die vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Rechtsfolgen ein.
Inhaltlich bleiben Ehe und eingetragene Partnerschaft unverändert geregelt. Neu ist ab 1. Jänner 2019 nur, dass beide Rechtsinstitute sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren zur Verfügung stehen.

In der aktuellen Jänner-Ausgabe des GEWINN finden Sie Detailinformationen zu den neuen Bestimmungen, die seit 1. Jänner gelten – jetzt neu in Ihrer Trafik!
02.01.2019. Robert Nikolaus Czedik-Eysenberg
https://www.gewinn.com/recht-steuer/familienrecht/artikel/ehe-oder-eingetragene-partnerschaft/
Tags: family law, family translation, english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – français , marriage , marriage for all , registered partnership , family , court , laws Austria , homosexual non-discrimination , marriage , registered partnership , wife , same-sex couples , marriages , heterosexuals , homosexuals , man , national council , opposition party , partnership , constitutional court , constitutional law 

Pädophilie im Islam – Kindesmissbrauch ist im Koran erlaubt . . ?

Video: Gewaltprävention für Muslime:

Wer möchte kann uns mit einer Spende unterstützen ! https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr…
Verwendungszweck: Aufklärung
Danke und Gottes Segen
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=5lp9G4cw5UY
Tags: Kindesmissbrauch – Heiraten – Islamisten – Radikalisierung – Kinderehen – Vergewaltigung – Pädos – Familienrecht – Justiz – Asylwerber – radikale Islamisierung – Kindeswohlgefährdung – Strafverfahren

Genderwahn Sebastian Kurz – Strafrecht wieder aufschnüren – Frauenhäuser . . .

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Missbrauch mit dem Missbrauch –
Vorrangig bei Scheidung und Trennung!

Über 90% der weggewiesen Personen, wurden lediglich Aufgrund von Behauptungen OHNE jegliche Beweise weggewiesen.
Über 90% der weggewiesen Personen, haben keinerlei strafrechtliche Verurteilung !!!

Warum müssen Väter nach einer Wegweisung oder Betretungsverbot auf der Straße schlafen und werden von ihrem Eigentum getrennt, OHNE jeglichen BEWEIS und OHNE gerichtliche Verurteilung?
Herr Sebastian Kurz, wieviele Männerhäuser gibt es in Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich, usw.?

Wohnen ist ein Menschenrecht!!!   . . . scheinbar nicht für Väter,oder?

Admin Familie Familienrecht, 27-9-2017

Artikel:
3.Teil Wahlprogramm Liste Kurz . . .

Strafrecht wieder aufschnüren

Einige Verschärfungen sieht das ÖVP-Programm im Bereich des Strafrechts vor.

Wie bereits ankündigt, fordert das Paket härtere Strafen für „Gewalt gegen Frauen und Kinder„. Auch in diesem Kapitel findet sich ein Abriss zur Zuwanderung – viele Migranten hätten „gar kein Problembewusstsein“ für häusliche Gewalt, heißt es.

Erneut wird betont, dass Mindest- und Höchststrafen für „Straftäter, die Frauen oder Kindern Gewalt zufügen, weiter angehoben werden“ müssen.

Welche Delikte damit gemeint sind, wird nicht erläutert.

Höhere Mindest- und Höchststrafen werden auch für Zwangsheiraten gefordert.

Zudem sollen in Österreich fünf weitere Frauenhäuser errichtet werden. Eine weitere Strafrechtsänderung:

Der Paragraf gegen staatsfeindliche Gruppierungen – dessen letzte Novellierung erst Anfang September in Kraft getreten ist – soll erneut aufgeschnürt werden, heißt es im Programm: Die Einflussnahme „ausländischer politischer Organisationen“ soll in dem Tatbestand verankert werde –

derstandard.at/2000064858850/OeVP-will-Obergrenze-null-und-Arbeitsdienst-fuer-Asylwerber

Tags: Eigentunsrecht – Unschuldsvermutung – Vater -Väter 

„Was sind den das für Mütter?“ sagt Alexander Goebel im Radio am 11.01.2017

Martin Morauf von Väter ohne Rechte
im Radio mit Alexander Göbel
Thema:  Trennungen

Link  –>>  Radiomitschnitt ab 19:45
(Fenster mit  X  wegklicken)

Martin Morauf - Alexander Göbel - Trennungen 11-01-2017

Ganze Sendung mit Scheidungsanwältin Dr. Helene Klaar
Tags: Kontaktboykott – Familienrecht – VoR – Kindeswohlgefährdungen – Recht Staat – Beziehungen – Vaterschaft – Gemeinsame Obsorge – Spital – Schule – Politik – Justiz – Veronika – Eltern – Rosenkrieg – Frieden – Fehler der Eltern – Österreich – heiraten – Berufsleben – Singel – Erfahrung – Liebe – Geschwister – Partner -Gesetze Österreich – Gleichberechtigung – Wien – Väter

Obsorge – Kein Kindesunterhalt bei 4:3 und 5:4

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Obsorge: Die 8 wichtigsten Fragen

Obsorge: Die 8 wichtigsten Fragen

Um das Thema Obsorge von Kindern ranken sich viele Gerüchte und falsche Rechtsglaubenssätze. Klaus Dorninger, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsschutz AG, erklärt die Fakten.

1. Uneheliche Kinder – Welche Rechte Väter haben

Mütter unehelicher Kinder haben nach der Geburt ihres Kindes vorerst das alleinige Obsorgerecht. Doch seit der Gesetzesnovelle im Februar 2013 haben Väter, deren Vaterschaft festgestellt wurde, die Möglichkeit, nach der Geburt gerichtlich die Obsorge anzustreben. Dadurch wird auch Vätern gegebenenfalls das Recht eingeräumt, für ihr Kind gemeinsam mit der Mutter Obsorge zu tragen.
Eltern unehelich geborener Kinder haben auch die Möglichkeit, vor dem Standesamt eine Erklärung abzugeben, dass sie beide die Obsorge ausüben wollen. Eine Vereinbarung vor Gericht ist ebenso möglich.

2. Uneheliche Kinder und nachfolgende Heirat der Eltern

Heiraten die Eltern eines unehelichen Kindes, und ist die Vaterschaft rechtlich anerkannt oder wurde bei Gericht ein Abstammungsbeschluss festgestellt, sind beide mit der Heirat automatisch mit der Obsorge betraut.

3. Eheliche Kinder – Wer die Obsorge trägt

Mit der Geburt eines Kindes in der Ehe haben beide automatisch die Obsorge. Es bedarf somit keiner Vaterschaftsfeststellung, da der Ehemann automatisch rechtlich als der Vater des Kindes gilt.

4. Obsorge nach einer Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung müssen die Eltern dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen, wie die Obsorge in Zukunft gestaltet sein soll, alleine oder durch beide Elternteile. Teilen sich beide die Obsorge, muss festgelegt werden, bei welchem Elternteil das Kind sich hauptsächlich aufhält.

Nach einer strittigen Scheidung müssen die Eltern dem Gericht ebenfalls eine Regelung vorlegen. Können sich die beiden nicht einigen, trifft das Gericht eine Entscheidung. Die Grundlagen der Entscheidung werden in einem Gerichtsverfahren ermittelt. Diese Regelung hindert aber weder die Eltern noch das Gericht daran, eine sogenannte Doppelresidenz, also eine gleichteilige Betreuung zu vereinbaren.

5. Obsorge getrennt lebender Eltern – was alleine entschieden werden darf

Generell ist der Begriff „gemeinsame Obsorge“ im Gesetz unpräzise definiert. „Dieser unterstellt, dass die Eltern alles gemeinsam entscheiden müssen und auch das Kind gemeinsam zu vertreten haben.“, erklärt Klaus Dorninger, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsschutz AG. Tatsächlich hat jeder Elternteil die Obsorge und kann das Kind alleine vertreten. So kann jeder Elternteil alleine einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, eine Schulanmeldung vornehmen oder etwa einen Lehrvertrag unterschreiben. Nur selten sind beide Unterschriften notwendig, wie bei der Auflösung eines Lehrvertrags. Wenn sich die Eltern nicht einig sind, wie bei der Wahl der Schule, muss das Gericht eingreifen. Dieses teilt dann, nach einem Verfahren, einem Elternteil die alleinige Obsorge zu.

6. Aufkündigung der Obsorge beider Eltern

Bis zur Gesetzesnovelle 2013 konnte die Obsorge beider Elternteile ohne Begründung problemlos aufgelöst werden. Das ist nun nicht mehr der Fall. Wenn die alleinige Obsorge nicht das Kindeswohl besser wahrt, hat es bei der Obsorge beider Eltern zu bleiben.

7. Kein Einfluss auf Unterhalt und Kontaktrecht

Die Obsorge beider Eltern hat weder einen Einfluss auf den Umfang des Kontaktrechts des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil noch einen Einfluss auf dessen Unterhaltsverpflichtung.

8. Unterhalt

Die Höhe der Unterhaltszahlung hängt nicht von der vereinbarten Obsorgeregelung sondern vom tatsächlichen Umfang der Betreuung des Kindes ab. Bei annähernd gleicher Betreuung und annähernd gleichem Einkommen der Eltern besteht keine Verpflichtung mehr, dem anderen Elternteil etwas zum Unterhalt des Kindes beizutragen.
Als annähernd gleich werden auch Betreuungsverhältnisse 4:3 und 5:4 angesehen. Vom Verhältnis 34:66 als annähernd gleichteilig ist der OGH bereits wieder abgerückt.

Seit Mitte September 2015 sind zu diesem „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell“ allerdings erst drei richtungsweisende Entscheidungen des OGH ergangen. (OGH 23.02.2016, 4 Ob 206/15w; 24.11.2015, 1 Ob 207/15w; 17.09.2015, 1 Ob 158/15i; ) In den nächsten Monaten und Jahren ist mit zahlreichen weiteren Höchstgerichtsentscheidungen zu diesem Thema zu rechnen.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter:
Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner
In Linz:
Atrium City Center
Harrachstraße 6, 4020 Linz, Austria
Tel: +43 732 65 70 70-0
Fax: +43 732 65 70 70-65
E-Mail: linz@anwaltssocietaet.at
In Wien:
Opernring 7, 1010 Wien, Austria
Tel: +43 1 58 10 399-0

http://www.trend.at/branchen/rechtsschutz/obsorge-fragen-6750929

Sozialbetrug durch islamische Viel-Ehen in Europa

BETRUG durch islamische Heirat an unserem Sozialsystem.

Durch islamische Vielehen, wird STEUERBETRUG gemacht.
Es gibt kein Zentralregister für islamische Ehen?

Steuerbetrug durch islamische VielehenVielweiberei – Muslimische Viel-Ehen in Deutschland
Tags: Sozialbetrug – Polygamie – Sodom – Ordre public – Europa – Mann – verheiratet – Frauen – Harem – Migrant – Koran – sharia – Sozialleistungen  – Buch „Richter ohne Gesetz“ islamische Ehe – islamisches Recht – ARGE –  alleinerziehende – Iman – Muslime – Heiraten – Familie – Familienrecht

Väter werden politisch nicht vertreten ! – Vater Markus Decker im Interview

mit Birgit Kelle bei Radio King FMSind Väter wichtig ?


„Mutter ist ohne Konsequenzen mit den Kindern weggezogen vom Vater“
„Man müsste die Gesetze ändern !
Vor Gericht als Vater klagen, was bringt das ?“

Ist Familienpolitik immer Frauenpolitik ?


Hollywooderwartung – vaterlos -Familienrecht Familie – Heiraten – Väter -Trennung  – Wohnort – Aufenthaltsbestimmungsrecht ABR – Zahlpapi -Zahlpapa –  PAS Eltern-Kind-Entfremdung

7.April 2015