8 Jahre Haft – Pädophiler Betreuer des Jugendtreff Altach

Er war für viele Kinder und Jugendliche eine Vertrauensperson – hat dieses Vertrauen aber schamlos ausgenützt.
Der ehemalige Leiter des Jugendtreffs Replay in Altach ist am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft wegen sexuellem Missbrauch unmündiger verurteilt worden.

Video Vorarlberg heute, 25-7-2019
Artikel:

Buben sexuell missbraucht: Acht Jahre Haft für Jugendtreff-Leiter

FELDKIRCH. Der laut Gutachten pädophile Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs wurde am Donnerstag zu einer Haft von acht Jahren verurteilt.

Der 47-Jährige gab zu, sich von 2000 bis 2018 an sieben Buben vergangen zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neben des sexuellen Missbrauchs wurden dem Angeklagten auch weitere Delikte vorgeworfen: jene der Schändung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der pornografischen Darstellung Minderjähriger – in einem Fall filmte er den Missbrauch, löschte das Video später aber wieder. Da die Polizei beim 47-Jährigen auch ein Springmesser und einen Elektroschocker sicherstellte, wurde er ebenso wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz angeklagt.

Oralsex praktiziert

Der Missbrauch der Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren geschah im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auch auf Ausflugsfahrten. Weil der Jugendarbeiter allseits sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen etwa in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Unter anderem soll der Mann laut Anklageschrift Oralsex an seinen Opfern praktiziert haben, manchmal während sie schliefen. Sechs der sieben von Missbrauch betroffenen Buben mussten schweren sexuellen Missbrauch erleben. Mindestens drei der Buben wurden laut einer Expertise von Gabriele Wörgötter durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert und haben entsprechende psychische Folgen davongetragen.

Als Verteidigerin des Angeklagten erklärte Nadja Luger zu Beginn der Verhandlung, dass der Angeklagte unter seiner Abnormität – ihm wurde Pädophilie attestiert – leide. Ihm sei das Ausmaß seiner Taten nicht bewusst gewesen. Auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit wurde erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.

11.000 Euro Schmerzensgeld

Den Opfern des 47-Jährigen wurden vom Gericht Schmerzengeldzahlungen von bis zu 11.000 Euro zugestanden, die der Angeklagte zum Teil schon geleistet hat. Er hat auch die Haftungen für künftige Schäden der Opfer anerkannt. Außerdem wurde gegen ihn ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Die Missbrauchsfälle waren im vorigen Sommer bekannt geworden, seitdem saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft

Nach eingehender Beratung sah das Gericht eine Haftstrafe von acht Jahren als tat- und schuldangemessen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Von nachrichten.at/apa  25. Juli 2019 15:09 Uhr
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/buben-sexuell-missbraucht-acht-jahre-haft-fuer-jugendtreff-leiter;art58,3150924
Tags: Familienrecht Familie – Pädo – Kindesmissbrauch – Jugendtreff Replay – Sexuallstraftäter – Gewalt

 

Terroristen 2.Generation kommen aus der Haft

Select another language! (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Experten sprechen seit einigen Jahren davon, dass Häftlinge in der Haft zum islamischen Staat radikalisieren.
Im Gefängnis werden mit Handys auch neue Verbindungen geknüpft.
Nach der Haft sind einige fast fertig ausgebildete Terroristen und stehen sofort mit anderen islamischen Kämpfer in Verbindung.

Foto: faz.net

Admin Familie & Familienrecht, am 25-12-2018

Artikel:

Der weihnachtliche Terror ist nur die Spitze des Eisbergs

Von Thomas Eppinger

Wer dieser Tage auf einem Weihnachtsmarkt war, hat sie ziemlich sicher gesehen. Die Poller, Zäune und sonstigen Absperrungen, die Terroristen davon abhalten sollen, die Besucher des Marktes zu überfahren. Wir werden uns an diesen Anblick gewöhnen. So wie wie wir uns daran gewöhnt haben, vor jeder Flugreise Jacken und Gürtel abzulegen und die Schuhe auszuziehen. Aus Stichproben ist nach 9/11 eine lückenlose Kontrolle geworden, alle und alles werden untersucht, geröntgt, abgetastet, selbst das Mitnehmen von Flüssigkeiten ist streng geregelt. Fliegen ist Alltag geworden, doch die Kinder von heute können nicht mehr mit leuchtenden Augen zu den Piloten ins Cockpit. Verschlossene Türen, Zutrittskontrollen, mit Maschinengewehren bewaffnete Beamte am Boden, Air Marshals in der Luft.

Man gewöhnt sich an alles. Irgendwann wird jede Zumutung normal. So wie wir es für normal halten, dass mitten in Europa Synagogen und jüdische Schulen bewacht werden. Obwohl gerade dieser Umstand beweist, dass eben nichts normal ist.

Nur kurz sein an dieser Stelle daran erinnert, dass wir uns nicht wegen Hindus, Bahai, Buddhisten oder Zeugen Jehovas an die vielen kleinen und großen Einschränkungen in unserem Alltag gewöhnen müssen. Damit wir nicht vergessen, wer hier vor wem geschützt werden muss, wenn das nächste Mal von „Islamophobie“ die Rede ist. Ich habe noch vor keiner Moschee Wachen gesehen.


5 Tote, 11 Verletzte.

Gegen Messer und Schusswaffen helfen keine Poller. Zwei Tage dauerte die Flucht von Chérif Chekatt, 29 Jahre alt, französischer Staatsbürger, in Strasbourg geboren, die Eltern aus Marokko. Als Beamte der BST, Brigade spécialisée de terrain, eine Spezialeinheit der französischen Polizei, ihn verhaften wollten, eröffnete er das Feuer und starb im Schusswechsel. Ein in Frankreich als Top-Gefährder registrierter Islamist, 27-fach vorbestraft und im Gefängnis „radikalisiert“. Amtsbekannt also, wie fast alle Terroristen der jüngeren Vergangenheit. Dazu die FAZ:

„Die Akten von Mohamed Merah (Toulouse und Montauban), Mehdi Nemmouche (Jüdisches Museum Brüssel), die Brüder Chérif und Said Kouachi (Charlie Hebdo), Amedy Coulibaly (Jüdischer Supermarkt), Sid Ahmed Ghlam (Kirche Villejuif), Yassin Salhi (Enthauptung bei Lyon), Ayoub El Khazzani (Thalys), Ismael Omar Mostefai (Bataclan), Samy Amimour (Bataclan), Foued Mohamed-Aggad (Bataclan), Larossi Abballa (Polizistenmord in Magnanville), Adel Kermiche (Pfarrermord) und Abdel Malik Petitjean (Pfarrermord), Karim Cheurfi (Polizistenmord Champs- Elysees) und Adam D. (Champs-Elysees), Redouane Lakdim (Carcassonne und Trébes) und Khamzat Azimov (Messerangriff in Paris) waren alle mit dem Buchstaben ›S‹ für Staatssicherheit versehen.

Das änderte nichts daran, dass die meisten von ihnen zur Tat schreiten konnten. Nur in wenigen Fällen wie im Thalys oder an der Kirche von Villejuif gelang es, ein Blutbad zu verhindern.“

Gefängnisse als Brutstätten des Terrors

In Haft können Jihadisten von ihren Mitgefangenen das terroristische Handwerk lernen, während Kriminelle, die sich im Gefängnis radikalisieren, bereits über Fähigkeiten verfügen, die bei Anschlägen nützlich sind, beschreibt der Informationsdienst Stratfor. Auf diese Weise können Gefängnisse zu „universities of crime“ werden, aus denen in den nächsten Jahren hunderte von verurteilten Jihadisten hervorgehen. Die schon jetzt überforderten Behörden, die vor der jihadistischen Herausforderung stehen, werden in Zukunft durch die freigelassenen Extremisten mit einer noch größeren Fallzahl konfrontiert. Nach Angaben des französischen Staatsanwalts François Molins stehen allein in Frankreich 2018/19 vierzig verurteilte Terroristen zur Freilassung an. Dazu kommen jene, die sich hinter Gittern dem Extremismus verschrieben haben.

Das wirft – mindestens – zwei Fragen auf: nach den Haftbedingungen und der Haftdauer.

In einer empirischen Studie des Think Tanks ICSR (The International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence) beschreiben Experten aus 15 Ländern von Algerien bis zu den Vereinigten Staaten ihren Umgang mit inhaftierten Terroristen, wie sich Gefangene in Haft radikalisieren, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um Terroristen individuell und/oder kollektiv zu de-radikalisieren. Auch wenn es kein allgemein gültiges Rezept gibt, sind die Autoren darin einig, dass Überbelegung, Personalmangel und unzureichende Ausbildung des Personals die Radikalisierung von Häftlingen fördern und den Behörden gleichzeitig erschweren, die Radikalisierten zu identifizieren. Die chronisch überbelegten und unterbesetzten französischen Gefängnisse sind unter diesem Aspekt „tickende Zeitbomben“. Die Details sprengen diesen Rahmen, aber man kann die Studie hier downloaden.

„Gefängnisse sind wichtig. Sie spielen eine enorme Rolle in den Erzählungen jeder radikalen und militanten Bewegung in der Neuzeit. Sie sind ›Orte der Verwundbarkeit‹, in denen Radikalisierung stattfindet. Sie haben aber auch als Brutkästen für die friedliche Veränderung und Transformation gedient. Der aktuelle Diskurs über Gefängnisse und Radikalisierung ist zum größten Teil negativ. Aber Gefängnisse sind nicht nur eine Bedrohung – sie können eine positive Rolle bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Terrorismus in der gesamten Gesellschaft spielen.“

Investitionen in den Strafvollzug sind nirgendwo populär. Doch hier braucht es ein Umdenken. Angesichts der wachsenden islamistischen Bedrohung gilt mehr denn je: Wer am Strafvollzug spart, spart an der Sicherheit der Bevölkerung.

Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, ist noch sensibler: können wir überhaupt verantworten, Häftlinge freizulassen, von denen wir wissen, dass sie in Freiheit mit hoher Wahrscheinlichkeit Terroristen unterstützen oder selbst Terroranschläge verüben werden?

In Österreich kann gefährlichen Rückfalltätern, entwöhnungsbedürftigen und geistig abnormen Rechtsbrechern vorbeugend die Freiheit entzogen werden. Nicht als Strafe, sondern um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Diese „Sicherungsverwahrung“ ist ein gefährliches Instrument, denn menschliches Verhalten lässt sich nicht zuverlässig prognostizieren, und dem Staat wird damit die Möglichkeit eingeräumt, Menschen auf unbestimmte Zeit festzuhalten. Doch ist nicht einsichtig, warum man zum Beispiel das künftige Verhalten geistig abnormer Rechtsbrecher zuverlässiger prognostizieren können sollte als das von Islamisten. Von gewaltbereiten religiösen Radikalen wird immer eine Gefahr ausgehen.

Ein gefährliches Terrain. Aber bedenkt man, wie viele bestens qualifizierte Juristen sich mit Themen befassen, deren Dringlichkeit sich nicht gerade auf den ersten Blick erschließt, sollte die Europäische Union eigentlich genügend Expertise haben, eine Richtlinie für den Umgang mit inhaftierten Islamisten zu entwickeln, die den persönlichen Freiheitsrechten gleichermaßen Rechnung trägt wie dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Kein Land hat die Ressourcen, die so genannten „Gefährder“ lückenlos zu überwachen. Dass man wegen anderer Delikte verurteilte islamistische Gefährder freilässt und das Risiko in Kauf nimmt, dass sie jemanden ermorden oder anderen bei Attentaten helfen, dürfte den Menschen auf Dauer jedenfalls nur schwer zu vermitteln sein.


Wie Fische im Wasser

Ein israelischer Sicherheitsexperte bezifferte bei einem Vortrag in Wien den Anteil radikaler Muslime mit ungefähr 20 Prozent, etwa ein halbes Prozent gelte als radikal und gewaltbereit. Im Großen und Ganzen könne man diese Formel weltweit und auf jedes Land anwenden.

Von den ungefähr 1,6 Milliarden Muslimen wären demnach rd. 320 Millionen „radikal“, bei aller Unschärfe dieser Zuschreibung. Weltweit wären wir also mit ca. acht Millionen gewaltbereiten Muslimen konfrontiert. Eine noch bessere Vorstellung über die Dimension dieser Herausforderung bekommt man, indem man die große Zahl auf einzelne Länder runterbricht.

  • Österreich: ca. 600.000 Muslime, 120.000 radikal, 3.000 gewaltbereit.
  • Frankreich: ca. 5 Millionen Muslime, 1 Million radikal, 25.000 gewaltbereit.

Die Schätzungen über die Anzahl der Muslime in Deutschland liegen weit auseinander, die Zahlen dürften aber ganz ähnlich sein wie in Frankreich, auf eine einheitliche Schätzung konnte man sich bisher nicht einigen.

Terroristen sind nur die Speerspitzen. Ihr Umfeld aus radikalen und gewaltbereiten Muslimen inspiriert sie, gibt ihnen Rückhalt, versorgt sie mit Waffen und bietet ihnen Schutz. Auch Chérif Chekatt konnte nach dem Attentat noch zwei Tage im Stadtteil Neudorf in Strasbourg untertauchen, bevor er gestellt wurde.

Mao zufolge muss der Guerillero im Volk schwimmen wie ein Fisch im Wasser. Ist das Wasser günstig, vermehren sich die Guerillakämpfer und gedeihen prächtig. Angesichts der oben genannten Zahlen ist das ein bedrohliches Bild: 320 Millionen radikale Muslime sind ein ziemlich großes Wasser. Mit den Terroristen sehen wir nur die Spitze des Eisbergs. Die noch viel größere Herausforderung ist, dass aus radikalen Muslimen keine gewaltbereiten werden, und aus gewaltbereiten keine Terroristen.

Mena-Exklusiv; 24.12.2018

https://www.mena-watch.com/mena-analysen-beitraege/der-weihnachtliche-terror-ist-nur-die-spitze-des-eisbergs/
Tags: Radikalisierung

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse

2009, Urteil 4 Jahre Haft -Vater sitzt noch immer im Maßnahmenvollzug?

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Schlägt das „System“ im Fall Mag. Baumgartner erneut zurück ??

Letzte – alamiernde – Nachrichten von dem seit mehr als einem Jahrzehnt –  nicht nur – seiner Meinung nach rechtswidrig seiner Freiheit beraubten Bürgerechtsaktivisten, Computerspezialisten und Autor von Dokumentationen über Rechtsverlezungen in Österreich Mag. Herwig Baumgartner.

Dem derzeit in JV Göllersdorf rechtswidrig, wie nicht nur er allein meint, festgehaltene Autor von Dokumentationen wie „Mord an Luca Elias“ und „Anklage gegen Österreich“ wurde sein Laptop samt Peripherie vorgeblich aufgrund einer Weisung aus der Generaldirektion des BMJ von den Beamten der JV Göllersdorf weggenommen.

Damit wurde Mag. Baumgartner seines Beweismaterials verlustig, mit der er die Richtigkeit seiner Ausführungen in seinen durchwegs mehr als nur hinreichend begründeten Klagen auf Wiederaufnahme von Straf- und Zivilverfahren, Amtshaftungsklagen und Stratanzeigen nachzuweisen in der Lage wäre …

Bezeichnender- und erschreckenderweise wurde die Wegnahme des Laptop – der ihm ua. wegen seiner „etwas“ unleserlichen Handschrift, wie auch dem Umfang des Aktenmaterials (etliche Tausend Seiten) gestattet wurde -, nicht begründet, zBsp mit einem Missbrauch des Gerätes durch Mag.Baumgartner, sondern einfach Laptop, Drucker und Beweismaterial weggenommen …

Ebenso bemerkenswert: Die Maßnahme des Entzugs des Laptop/Drucker und des Beweismaterials  wurde zu einem Zeitpunkt als zweckdienlich erachtet, als immer mehr Richter die nunmehr leserlichen, weil per Computer/Drucker hergestellten Eingaben von Mag. Baumgartner betreffend Wiederaufnahme von Straf- und Zivilverfahren usw als durchaus schlüssig erachteten und ihm Verfahrenshilfe gewährten oder ihm aufforderten, Verfahrenshilfe-Anträge einzubringen …

Die Abnahme des Laptop/Drucker und des Beweismaterial bereitet nicht nur den Bürgerrechtsaktivisten Mag. Baumgartner „Probleme“ – er soll Dutzende Eingaben handschriftlich ( mit seiner „Handschrift“ …) verfassen und dabei Textstellen aus mehr als zehntausend Seiten Aktenmaterial aus der Erinnerung zitieren -, sondern auch den bereits bewilligten Verfahrenshelfern:

Die Anwälte werden nicht nur Mühe haben, die „etwas“ unleserliche Handschrift vom Baumgartner zu entziffern, sondern auch erraten müssen, auf welche der hunderten Verfahren, tausenden Eingaben, Beschlüsse, Urteile usw jeweils Bedacht zu nehmen ist, da die entsprechenden Unterlagen aufgrund des Laptop-Entzuges nunmehr nicht verfügbar ..

weiterlesen –>

nechvatal am 1 Mai 2018 – 9:25PM
http://www.wienpost.at/content/schl%C3%A4gt-das-system-im-fall-mag-baumgartner-erneut-zur%C3%BCck
Tags: Mag. Herwig Baumgartner – Justizopfer – Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Väter – Menschenrechte EGMR Art. 14 EMRK – Vaterschaft –

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Video „10 Jahre VoR – Rede von Martin Stiglmayr“ 1/2

. . Danke an Herwig Baumgartner . . „Mein Appell an den Justizminister Wolfgang Brandstetter“ , Herwig hat sehr viel Gutes getan, vielleicht denkt er einmal an ihn und ich glaube, dass es Zeit wird und auch einmal von Seiten der Justiz an den Herwig denkt.
Lieber Herwig, ich denk an dich u. wir alle denken an dich. Ich hoffe, dass es dir bald besser geht und du wieder bei uns sein kannst, sagt Martin Stiglmayr in seiner Rede (2:05min) von der Pionierarbeit in der Väterbewegung.

Hans Grüssinger mit Band – YouTube-Channel https://www.youtube.com/user/hansgrue…

Musiker Michael Pfennig, selbst ehemals betroffener Vater und Aktivist hat eine ganze Reihe von sozialkritischen, unserem Thema gewidmeten Songs veröffentlicht – YouTube-Channel https://www.youtube.com/user/mipfenni…

Inklusive Hüpfburg, die selbstverständlich auch von geschultem Personal betreut wird, sodass Mama und Papa sich angeregt und ungestört mit uns unterhalten können.

Das bekannte Lokal Columbusbräu, dass sich in jedem Restaurantführer befindet wird mit kleinen ausgewählten Schmankerl für den kulinarischen Genuss sorgen

Sehr herzlich bedanken wir uns bei einem unserer größten Sponsoren, der mit Equipment und Personal dieses Familienfest mit seinem Herz für Kinder unterstützen wird – die Excalibur City, die sich zusätzlich auch noch bereit erklärt hat diverse Gutscheine der Merlins Kinderwelt zur Verfügung zu stellen. Ein Ausflug dorthin lohnt immer – Spaß und Abenteuer ist garantiert.

Jubiläumsfest vom 2.6.2017, am Columbusplatz in 1100 Wien
Siehe auch http://www.vaeter-ohne-rechte.at/10-j…

Tags: Nachrichten & Politik – ÖVP-Politiker – Justizopfer – vierfacher Vater als Terrorist in Haft – Claudia Bandion-Ortner – Entfremdung – Gesetze Österreich

Weibliche Gewalt – Horror Mutter

Wallenfels (D)

14 Jahre Haft für Mutter der acht toten Babys

Das Landgericht Coburg hat die 45-jährige Frau wegen vierfachen Totschlags verurteilt. Ihr wegen Beihilfe angeklagter Ehemann wurde freigesprochen.

Bildstrecke im Grossformat »

Für die Aufklärung über Alter und Geschlecht der Säuglinge wurde eine Obduktion in Auftrag gegeben.

Im Prozess gegen die Mutter der acht toten Babys aus dem bayerischen Wallenfels ist die 45-jährige Angeklagte zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Coburg verurteilte die Frau am Mittwoch wegen vierfachen Totschlags.

Sie war angeklagt, über Jahre hinweg mehrere ihrer Kinder nach der Geburt getötet zu haben. Ihr wegen Beihilfe angeklagter Ehemann wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mords in vier Fällen gefordert. Bei drei weiteren Fällen liess sich die Todesursache aufgrund des Zustands der 2015 im Wohnhaus der Angeklagten entdeckten Leichen nicht mehr eindeutig klären. Ein Baby kam offenbar tot zur Welt. Die Verteidigung forderte eine Verurteilung wegen Totschlags, ohne ein konkretes Strafmass zu nennen.

 

(kko/afp), 20. Juli 2016 10:11; Akt: 20.07.2016 10:13 Print
http://www.20min.ch/panorama/news/story/14-Jahre-Haft-fuer-Mutter-der-acht-toten-Babys-22069182

IS-Terroristen Bericht u. Studie bestätigen „absent father syndrome“

Mutmaßlicher IS-Terrorist sagt aus

Düsseldorf.

Der mutmaßliche IS-Terrorist Kerim Marc B. hat vor Gericht sein Schweigen gebrochen und von seiner schweren Kindheit in Nordrhein-Westfalen berichtet. Er habe als Kind mehrfach kurz davor gestanden, sich umzubringen, sagte der Angeklagte gestern am Düsseldorfer Oberlandesgericht in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung aus.

Sein Stiefvater habe ihn oft geschlagen und verprügelt, etwa wegen schlechter Schulnoten. Seine Mutter habe sein Gesicht auf Familienfotos herausgeschnitten. Bevor sie in Urlaub gefahren sei, habe sie ihn zu Verwandten gebracht. Er habe mit seinen Eltern nie über Gefühle sprechen können.

Der Islam habe ihm in dieser Situation Halt gegeben. Der Gang zur Moschee sei eine Rebellion gegen sein Elternhaus gewesen. Nach Syrien sei er „eher aus einem Abenteuer heraus gegangen“. Er habe vor allem vor den Belastungen in Deutschland fliehen wollen.

„Das Einzige, was ich habe, ist mein Glaube“
Er sei von der Realschule auf eine Hauptschule gewechselt. Dort habe er einen Schulabschluss erworben, eine Berufsausbildung habe er aber nicht. „Das Einzige, was ich habe, ist mein Glaube.“ Zu den Tatvorwürfen wollte der Angeklagte am Montag noch nicht Stellung nehmen. „Es tut mir leid, dass ich meiner Frau so viel Kummer und Ärger bereitet habe“, erklärte er.

Mit einer Kalaschnikow und Handgranaten soll der gebürtige Dortmunder unter dem Namen „Abu Zulfikar“ in den Reihen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft haben. Der Prozess gegen ihn hatte am 2. März begonnen.

15.03.2016 | 05:34 Uhr
http://www.derwesten.de/politik/mutmasslicher-is-terrorist-sagt-aus-aimp-id11653180.html
Ausschnitt des Video „absent father syndrome“

Studie Video Full Version:

Fehlende Vaterbild von Islam IS Terroristen – 2 jährige Studie von zwei Frauen. Sie erstellen in ihrer Masterarbeit diverse Psychograme . . . .
Die Gefängnisinsassen in Haft haben Handy , Internet und ein sehr gutes Netzwerk aufgebaut.
Tags: absent father syndrome - Entfremdung - Eltern-Kind-Entfremdung - "vaterlose Gesellschaft" - PAS - parental alienation - Söhne ohne Väter - vaterlose Gesellschaft - Gewalt - Islam - radikale Moslems Mohammed - psychische Gewalt

Justizirrtum: Nach 712 Tagen Haft freigesprochen – Mödlinger Franz Ambrosi

Mordversuch: Erst Freispruch, dann Entschädigung

Justizirrtum: Nach 712 Tagen in Haft wurde der Mödlinger Franz Ambrosi in einem wieder aufgenommenen Prozess freigesprochen. Nun erhält er Verdienstentgang.

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat dem 2012 vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Exfrau freigesprochenen Mödlinger Franz Ambrosi nun auch Verdienstentgang zuerkannt. Es geht um 220.000 Euro. Laut dem OLG-Urteil ist die Forderung Ambrosis dem Grund nach berechtigt. Das untergeordnete Gericht hatte einen Anspruch auf Verdienstentgang abgewiesen.

Ob Ambrosi nun tatsächlich die geltend gemachte Höhe, also 220.000 Euro erhält, ist aber deshalb noch nicht ganz sicher, da der Anspruch auf Verdienstentgang zwar prinzipiell bejaht wurde. Der Betrag von 220.000 Euro, also die exakte Höhe des geltend gemachten Verdienstentgangs, ist aber noch nicht rechtskräftig. Dies teilte die Grazer Anwältin des Mannes, Karin Prutsch, der „Presse“ mit. Prutsch kämpft seit Jahren an verschiedenen Fronten, der Fall Ambrosi ist längst als folgenschwerer Justizirrtum in die Justizgeschichte eingegangen.

Der heute 45-jährige Mödlinger war Ende 2007 verurteilt worden und 712 Tage inhaftiert, bis das OLG 2009 einer Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben hatte. Im zweiten Verfahren wurde Ambrosi am 29. Mai 2012 vom Mordvorwurf freigesprochen.

Die Anwältin hatte die Republik Österreich nach dem rechtskräftigen Freispruch aufgefordert, ein entsprechendes Schmerzengeld, Verdienstentgang und eine Entschädigung für die ungerechtfertigte Haft zu bezahlen. Weil lediglich ein geringer Pauschalbetrag angeboten wurde, reichte sie eine Klage gegen die Republik Österreich im Landesgericht Graz ein.

Mit erstinstanzlichem Urteil vom 10. April dieses Jahres wurde ihrem Mandaten ein Schmerzengeld von 55.000 Euro und eine Haftentschädigung von rund 50.000 Euro zugesprochen. Der Verdienstentgangs-Anspruch wurde abgewiesen. Dieser wurde nun eben auch zuerkannt.

(m. s./APA), 28.10.2015 | 15:48 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4853690/Mordversuch_Erst-Freispruch-dann-Entschaedigung
Tags: Falschbeschuldigungen – Justizopfer – Väter – Justizopfer –

Jugendamt holte Rosalie Kratochwil – Neue Missbrauchsvorwürfe der Kindesentführerin wurden behauptet

Vater Helmut Kratochwil mit Rosalie nach der Kindesentführung der Mutter
Rosalie Kratochwil nach der Kindesentführung wieder bei Papa
Jugendamt holte Rosalie Kratochwil – Neue Missbrauchsvorwürfe der Kindesentführerin wurden behauptet.

Jugendamt nimmt Vater das Kind weg

Die einst entführte Rosalie ist dem Vater durch das Jugendamt weggenommen worden.

Dramatische Wende im Fall der kleinen Rosalie: Die 2-Jährige, die einst von der Mutter entführt worden war und nach der die Polizei sechs Monate lang international gefahndet hatte, ist am Freitag ihrem Vater abgenommen worden. Mitarbeiter des Jugendamtes brachten die Kleine in ein Krisenzentrum der Stadt Wien. Der ungeheuerliche Verdacht der Behörde: sexuelle Belästigung des Kindes.

Rosalies Vater meldete sich ganz aufgelöst bei ÖSTERREICH: „Sie haben mir das Kind weggenommen, nur weil ich zwei Termine nicht unter einen Hut gebracht habe.“ Demnach hätte er um 9 Uhr im AKH ein Gespräch mit einer Kinderpsychologin wahrnehmen sollen und anschließend um 10.30 Uhr beim Jugendamt im 21. Bezirk sein sollen: „Das ging sich einfach nicht aus“, sagte er. Er habe der Psychologin abgesagt und per Mail um einen neuen Termin gebeten.

Die Sprecherin des Jugendamts, Herta Staffa, hat eine andere Erklärung für die Wegnahme Rosalies. Gegenüber ÖSTERREICH sagte sie: „Das Kind hat bei einem Besuchskontakt Äußerungen getätigt, die auf sexuelle Belästigung schließen lassen. Dieser Verdacht kann nicht stehen gelassen werden.“

Es ist nicht das erste Mal, dass dieser Vorwurf im Raum steht. Vor wenigen Tagen wurde Rosalies Mutter wegen der Kindsentziehung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Im Gericht wurde sie nach ihrem Motiv für die Flucht gefragt. Auch da deutete sie an, dass sich der Vater nicht naturgemäß mit Rosalie beschäftigt habe. Bewiesen aber ist das nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.

19. Juni 2015, 23:02
http://www.österreich.at/chronik/Jugendamt-nimmt-Vater-das-Kind-weg/193036301

Kindesentführung Wien – Haftbefehl gegen Sarai Kratochwil

27_1_2015