Wien – Frau erfindet häusliche Gewalt u. ruft Polizei

Da sieht man die Realität, wie es einen Trennungs-Vater in Österreich wirklich geht, leider sind solche Falschbeschuldigungen im Familienrecht kein Einzelfall.
Es wundert mich etwas, dass sich die Kronenzeitung für Gleichberechtigung einsetzt und soetwas bringt, weil sonst sind ja immer fast alle Scheidungsväter bzw. Trennungsväter meistens die bösen Gewalttäter.
Meiner Meinung nach sollte der Vater sofort eine „Verleumdungsklage“ und gleichzeitig einen „Antrag auf alleinige Obsorge“ stellen, solche narzisstischen Exfrauen ändern sich nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 9-7-2019

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Artikel:

Alexander B. ist immer noch fassungslos. (Bild: Bartel Gerhard)

Streit um Sorgerecht

WEGA stürmt Grundstück, um Kind (10) zu „befreien“

Spektakulärer Einsatz der Spezialeinheit WEGA am Mittwochabend in einem großen Wiener Flächenbezirk, nachdem ein Obsorgestreit völlig außer Kontrolle geraten war. Die Mutter erstattete Anzeige, weil der Vater den gemeinsamen Sohn festhalte, aggressiv sei und sich Waffen im Haus befänden. Es gab aber ein Problem …

Der Zehnjährige hätte sich zum wiederholten Male geweigert, zu seiner Mutter zurückzukehren, so Alexander B. (Name geändert) zur „Krone“. Das ließ die Frau offenbar nicht auf sich sitzen und alarmierte die Polizei.

„Wie in einem Actionfilm“
Und weil B. als Sportschütze tatsächlich (legal) Waffen besitzt, rückte – wie in solchen Fällen üblich – die schwer bewaffnete Eliteeinheit an.
Was sich Minuten später in der beschaulichen Wohnsiedlung abspielte, „war wie in einem Actionfilm“, ist auch Nachbar Reinhard Förster entsetzt: „Wir lagen auf der Gartenliege, als meine Frau sagte, ,da spielt wer mit einem Laserpointer‘dabei waren die Zielvorrichtungen der Gewehre auf uns gerichtet.“ Plötzlich waren die Gassen und Gärten in der Umgebung voller vermummter Polizisten, über dem Grätzel kreiste ein Hubschrauber.

B. sah die Polizisten durch eine Überwachungskamera, wie sie sein Grundstück stürmten, und öffnete die Tür. Der Wiener wurde sofort fixiert, das völlig geschockte Kind „befreit“. Erst dann klärte sich der Fall auf – und der Bub blieb bei seinem Vater! B. plant jetzt eine Verleumdungsklage gegen seine Ex. Der teure Einsatz geht auf Kosten des Steuerzahlers.

Oliver Papacek, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1954712
Tags: Obsorge – Verleumdung – häusliche Gewalt erfunden – Rosenkrieg – 10 jähriger Bub – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Kindeswohl – Österreich Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft –

Vienna – Woman invents domestic violence calls police

Rachejustiz – Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

Karoline Edtstadler
Staatssekretärin Karoline Edtstadler – Bild: https://www.fischundfleisch.com
Artikel:

Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

„Manche Menschen sind nicht dadurch gefährlich, dass sie absichtlich böse sind, sondern aus Nicht-Verstehen-Wollen und mangelndem Weitblick. Doch in diesem Fall entsteht nur dann Gefahr für die Allgemeinheit, wenn solche Menschen in hohen Ämtern sitzen,“ ist sich Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, der Sprengkraft seiner Aussage voll bewusst.

Karoline Edtstadler, die gefährlichste Frau Österreichs. Solche Worte benötigen eine solide Begründung. Hausbichler führt daher aus

Diese Staatssekretärin scheint sich um alles zu kümmern, was dem Rechtsstaat jetzt schon widerspricht. Doch statt die vorgefundenen Missstände sofort abzuschaffen, will sie die Brüche des Rechtsstaats tüchtig ausbauen.

  • Wegweisungen werden in Österreich über 8000 mal jährlich ausgesprochen, und zwar fast immer ohne Sachbeweise. Oft kann sogar bewiesen werden, dass gar keine Gewalt vorgefallen ist. Doch es genügt das rein subjektive Gefühl der Bedrohung. Natürlich ist das völlig rechtsstaatswidrig. Was mein Edtstadler dazu? Dieser Missststand soll ausgebaut werden! Sie will, dass Männer nie wieder in das eigene Heim zurück dürfen, wenn sie sich weigern, in einer ihnen aufgezwungenen Gewaltberatung faktisch zuzugeben, dass sie Gewalttäter sind. Somit will sie unschuldig Weggewiesene in eine Zwickmühle stecken: Wenn diese weiter beteuern und beschwören, unschuldig zu sein, dann dürfen sie erst recht nie wieder nach Hause, denn sie sind nicht „einsichtig“.

 

  • Wenn eine schon durch andere, provokante öffentliche Botschaften auffällig gewordene Ex-Politikerin gegen das Gesetz verstößt, ist Edtstadler die erste, welche die Gesetze eben gleich mit einer „Task Force“ ändern will: Unbewiesenes öffentliches Anprangern soll straffrei sein, und jede blöde, private Message dafür strafbar. Edtstadler will weitere Willkürwerkzeuge schaffen, offenbar nur für Frauen gedacht, und sie weiß: Ihre Justiz wird diese Werkzeuge praktisch nur Frauen in die Hand geben. Wenn ein Mann nach den von ihr geschaffenen Gesetzen klagte, würde er schlechte Chancen haben, er stünde nur lächerlich gemacht als Jammerer da.

 

  • Am gefährlichsten ist Edtstadler jedoch durch eine Grundhaltung, die in einer Aussage über Sexualstraftaten zu Tage tritt: „Das Strafrecht hat einen Zweck zu erfüllen: Es muss den Ausgleich zwischen Tat, Täter und Opfer schaffen.“
    Frau Edtstadler: Strafen sind nicht zur Genugtuung des Opfers da! Eine Justiz, welche bei Urteil und Strafbemessung das Opfer zufrieden stellen will, wird zwangsläufig zur Rachejustiz. Exakt dieses Bild bieten Justiz und Politik schon jetzt, wenn eine Frau einen Mann anklagt, und damit begeht die Republik den schwersten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien, gleich nach der Beerdigung des Zweifelsgrundsatzes.

Diese Staatssekretärin zeigt ein Verständnis, das mehrerer ihrer Titel nicht würdig ist: Eines Regierungsmitglieds, einer Richterin und einer Magistra der Rechtswissenschaften. Alle diese Ämter und sogar die Wissenschaft zeigen bedenkliches Niveau, wenn Menschen mit solchen Einstellungen zu rechtsstaatlichen Prinzipien sogar Magistra, Richterin und Regierungsmitglied werden können. Und doch verkörpert Karoline Edtstadler damit nur, unter vielen anderen, die neue Linie der Regierung Kurz: Letztlich um nichts besser im Inhalt, nur das alte Lied mit neuen Instrumenten.


Die Männerpartei fordert

  • Wiederherstellung rechtsstaatlicher Prinzipien in Österreich, vor allem in Strafrecht und Sicherheitspolizeigesetz.
  • Renaissance des Rechtsstaates in Österreich, in  Politik, Justiz und Rechtswissenschaft, frei von scholastischen Spitzfindigkeiten und Prinzipienverdrehungen.
  • Abschaffung der Anti-Männer-Quote, vor allem bei Richterbesetzungen, und Ernennung nur unter der Bedingung von Akzeptanz und Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien.

Link zur Aussendung auf der Website: https://www.maennerpartei.at/karoline-edtstadler-die-gefaehrlichste-frau-oesterreichs/

Quellen, unter Anderem: Interview Karoline Edtstadlers in den „Vorarlberger Nachrichten“, 23. Juli 2018
Kontakt:
Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at
Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

https://mailchi.mp/68a0325b66ed/karoline-edtstadler-die-gefhrlichste-frau-sterreichs?e=6437601fd0
Tags: Gendermainstream – Väter – Vaterlose Gesellschaft – Sebastian Kurz – Frauenpolitik 

Feministin Maria Stern hetzt gegen Trennungsväter

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Gemeinsame Obsorge 2013

„Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden.“

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Liste Pilz – Feministin Maria Stern

Apa/Ots Aussendung:

Liste Pilz/Stern: Familie für viele Kinder gefährlicher Ort – Kinderschutz muss dringend ausgebaut werden!

Liste Pilz fordert den Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen, Aufklärung und Schulung

Wien (OTS) – Bei der heutigen Paneldiskussion „E-Protect“, einem EU-Projekt für einen effektiveren Opferschutz und Kinderrechte, stellt die Frauensprecherin und Parteichefin der Liste Pilz, Maria Stern, die Qualität des Kinderschutzes in Frage. „Für viele Kinder gilt die Familie als gefährlicher Ort. Dem muss auch in der Gesetzgebung sowie der finanziellen Unterstützung von Gewaltschutzeinrichtungen und Schulung Rechnung getragen werden“, fordert Stern. Seit 2013 gilt auch das Zusehen bei häuslicher Gewalt als Verletzung des Kindeswohls. Im selben Jahr wurde das Betretungsverbot auf Kindergärten und Schulen ausgeweitet, allerdings nur bis zum 14. Lebensjahr, eine Anhebung zur Volljährigkeit ist dringend notwendig.

„Dies waren fraglos wichtige Schritte hin zu einem effektiveren Kinderschutz, doch es gibt nach wie vor zu hohe Hürden für den Anspruch auf Unterstützung“, meint Stern. Mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge 2013 wurde diese positive Entwicklung allerdings dramatisch konterkariert. „Obwohl SprecherInnen der Justiz die damalige Sorge der Gewaltschutzeinrichtungen und NGOs kleinredeten, zeigt die Praxis, dass die gemeinsame Obsorge auch Gewalttätern zugesprochen wird“, warnt Stern. Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden. „Kindern wird ein Neustart in ein gewaltfreies Leben verwehrt, wenn sie nach einer Trennung oder Scheidung miterleben müssen, wie ein Elternteil weiterhin drangsaliert werden kann. Hier finden täglich Retraumatisierungen statt“, kritisiert Stern.

Die Datenlage zu den von Gewalt betroffenen Kindern ist absolut unzulänglich, da sie derzeit nur von Interventionsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen erstellt wird, die mehrheitlich unterfinanziert und überarbeitet sind. Neben deren ökonomischer Unterstützung müssen Antigewaltprogramme und die Täterarbeit bundesweit durchfinanziert und Wegweisungen auch zum Schutz der Kinder ausgesprochen werden. Hier fehlt es vor allem an Einrichtungen, in denen Frauen und Kinder gemeinsam therapiert werden. „Um Kinderschutz und Gewaltprävention effizient umzusetzen, brauchen wir gesetzlich verankerte Schulungen in den Bereichen Medizin, Justiz, Pädagogik und Journalismus statt die erfolgreichen Schulungsprogramme und die gute Zusammenarbeit mit der Polizei zu kürzen. Weiters müssen Ursachen, Hintergründe und Folgen häuslicher Gewalt Bestandteil des Unterrichts an allen Schulen werden“, fordert Maria Stern.

„Stattdessen ist der Austausch zwischen dem Frauen- und Familienministerium und den Gewaltschutzeinrichtungen weitgehend einseitig aufgekündigt worden. Speziell was die Finanzierungszusagen anbelangt, gibt es von Schwarz-Blau keine adäquaten Antworten,“ kritisiert Stern. Anfragen zu den genannten Punkten sind bereits in Arbeit.

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Mag. Martin Friessnegg
06648818 1043
martin.friessnegg@listepilz.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | LPP0001
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180906_OTS0110/liste-pilzstern-familie-fuer-viele-kinder-gefaehrlicher-ort-kinderschutz-muss-dringend-ausgebaut-werden

 Tags: Vater – Väter – gemeinsame Obsorge – Familie – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – Richter – KindNamRÄG 2013 – Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht . Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft- Voksverhetzung gegen Trennungsväter

Soll ich mich umbringen ? . . . Anti-Suizidfilm – WICHTIG !

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Film von 1945 mit James Stewart:

George als Glücksfall, schon lange hat er es auf die kleine Bank abgesehen.
Als Mr. Potter durch Zufall das verloren gegangene Geld findet, beschuldigt er George, den Betrag unterschlagen zu haben. George droht damit Gefängnis, seiner Familie Schimpf und Schande.
Wäre er doch nie auf die Welt gekommen, allen in Bedfords Falls würde es besser gehen, urteilt George und plant sich umzubringen.
Er steht auf der Brücke und wollte runter springen – Suizid , doch dazu kam es nicht . . .
Der Schutzengel Clarence   muss den Selbstmord-Kandidaten nun vom Gegenteil überzeugen. Er zeigt George, wie viel schlechter die Welt aussehen würde, wäre er nie geboren worden.


„Immer wenn eine Glocke läutet, dann bekommt ein Engel seine Flügel.“

Ein hervorragender Anti-Suizidfilm, welcher depressive  Personen den Sinn des Lebens wieder zeigt !
(Der alte Apotheker wurde durch die Hilfe des Jungen (George) vor einem schweren Fehler (Verwechslung des Medikaments) bewahrt. Ohne die Anwesenheit von George, wäre ein krankes Kind gestorben)

Nicht der eigene Erfolg im Leben ist wichtig. Wesentlich ist es, wieviele anderen Menschen man helfen kann in seinem Leben, besonders in Notlagen!

Suizid? James Stewart
 James Stewart – Suizid ?
Donna Reed
Donna Reed die entsetzte Hausfrau
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation (heute würde diese Tat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation. (Heute würde diese häusliche Gewalttat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)

>>>Link zum ganzen Film

Wikipedia:

Ist das Leben nicht schön?

Filmdaten
Deutscher Titel Ist das Leben nicht schön?
Originaltitel It’s a Wonderful Life
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1946
Länge 125 Minuten
Altersfreigabe FSK 6
Stab
Regie Frank Capra
Drehbuch Frances Goodrich
Albert Hackett
Jo Swerling
Frank Capra
Produktion Frank Capra für
Liberty Films
Musik Dimitri Tiomkin
Kamera Joseph F. Biroc
Joseph Walker
Schnitt William Hornbeck
Besetzung
Synchronisation

Ist das Leben nicht schön? (Originaltitel: It’s a Wonderful Life) ist eine US-amerikanische Tragikomödie von Frank Capra aus dem Jahr 1946, basierend auf der Kurzgeschichte The Greatest Gift von Philip Van Doren Stern. Der Spielfilm mit James Stewart in der Hauptrolle wurde von der US-amerikanischen Produktionsfirma RKO Pictures verliehen und von Liberty Films produziert. Ist das Leben nicht schön? erzählt die

Geschichte des engagierten Bürgers George Bailey, der in der Weihnachtsnacht wegen eines Missgeschicks seinen Lebensmut verliert und sich von einer Brücke stürzen will – bis er von einem Engel gerettet und ihm gezeigt wird, wie seine Heimatstadt aussehen würde, wenn er nie geboren wäre.


>>> Hier gehts zum Film:

http://streamkiste.tv

PS: Ein MUSS für jeden Menschen der schon einmal daran gedacht hat und sich umbringen will !!!

Admin Familie & Familienrecht, 25.12.2017

Tags: Scheidung – Trennung – Streit – Ehestreit – Depression – Gewalttäter – Selbstmord – Suizid – Freitod – Ehe – Familie – Gewalt – verheiratet – Gewalttäter – Scheidung – Trennung – Justiz – Selbstjustiz – Justizopfer – Strafverfahren – psychische Gewalt – Vater – Vaterschaft – gewalttätig Vater – Video – Familienrecht – Entfremdung – häusliche Gewalt in der Familie – Anti-Suizidfilm – Schutzengel

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

25. April Int. Tag „PAS“ ins Strafrecht

PETITIONSSTART PAS ins Strafrecht – 25. April ist internationaler PAS-Tag

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Luftballons PAS klein

Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dabei stellt sie klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?

Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz

Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension

Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich

Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Väterplattform beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Väterplattform fordert zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:
– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen
Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.
Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.

Hinweise:

Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht. http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung: Deutsches Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen

Prof. Ursula Gresser: http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html

Ärztekammer Salzburg:http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen

Ein Fallbeispiel unter vielen: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Studie PAS Annie Lemberger
http://www.vaterverbot.at/passtudie.html

Am 25. April jährt sich der Internationale PAS-Tag der erstmals vor Jahren in Kanada ausgerufen wurde. Immer mehr Väter- und Kinderschutzorganisationen schließen sich diesem Event an um auf die Problematik von PAS – dem Parental Alienation Syndrom – vulgo Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam zu machen. Dabei handelt es sich um eine Form des Kindesmissbrauchs, der, wie in anderen Ländern ins Strafgesetzbuch gehören würde.

Väter ohne Rechte wird als Teil der Väterplattform auch an diesem Tag aktiv sein, dazu finden sich alle Interessierten vor dem Bundesministerium für Familie und Jugend ein. VoR wird u.a. dutzende schwarze Luftballons mit einem PAS Aufdruck dabei haben. Selbstverständlich werden wir reichlich Studienmaterial dabei haben um dieses im Kabinett der Bundesfamilienminister Sophie Karmasin zu übergeben. Ein Termin wurde uns zugesichert!

Gleichzeitig ist dieser Tag der Startschuss für eine neue Petition (Bürgerinitiative) der österreichischen Väterplattform die dann auch wieder im Parlament eingebracht werden wird. Unterstützt wird diese Petition von der PEF (Platform for European Fathers). Das Ziel und die Forderung ist, dass PAS als Straftatbestand in das Strafgesetz aufgenommen wird.

Datum: 25. April 2017
Zeit: 09:00 – 12:00 Uhr
Ort: Bundesministerium für Familie und Jugend. 1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15

VoR wird auch ein paar kleine Überraschungen dabei haben, so wird auch eine Kamera mitfilmen und anschließend ein Video erstellt werden. Martin Morauf, der Obmann des Vereins, Dipl. Ing. Maximilian Urban der Lobbyist des Vereins und Dr. Robert Holzer, der Kinderarzt und Pressesprecher des Vereins werden entsprechende Statements zu PAS abgeben. Eventuell hat auch einer “unserer” Anwälte Zeit um die rechtliche Situation im Detail zu erläutern.

Die Veranstaltung ist polizeilich genehmigt und wir hoffen auf rege Teilnahme.

https://www.facebook.com/events/1529964760370388/

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/events/event/25-april-internationaler-pas-tag-vor-dem-familienministerium/


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Väterplattform Banner

25. April, internationaler Tag Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)


Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung

25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:

– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden  Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.

Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.
„Väter ohne Rechte“ startet am 25. April für dem Familienministerium der Väterplattform: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/petitionsstart-pas-ins-strafrecht-25-april-ist-internationaler-pas-tag/

 

Hinweise:
Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht.
http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung:
Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen
Prof. Ursula Gresser:
http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html
Ärztekammer Salzburg:
http://www.aeksbg.at/documents/10682/3869170/AK_15+medium-11%2B12_WEB.pdf/ac59379d-e8e9-4c0f-9ef0-c4ed864c1772?version=1.0&t=1449735703000
Ein Fallbeispiel unter vielen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Link zum Beitrag:
https://www.maennerpartei.at/tag-gegen-elternentfremdung-heimliche-gewalt-von-unheimlichen-ausmassen/

 

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

Jugendschutzgesetz aufgehoben – Keine Sperrstunde ab 16 Jahre?

Was macht ein 16 jähriges Mädchen um 4 Uhr früh alleine auf der Straße ?

Vergewaltiger, Pädophile, kriminelle Flüchtlinge und andere Gewalttäter haben dann noch leichters Spiel . . .

Admin Familie & Familienrecht, am 7-1-2017

Artikel:

Keine Polizeistunde mehr für Jugendliche

von Peter Schuster
Ausgelassen feiern bis in die Morgenstunden können Jugendliche ab 16 bald auch in Vorarlberg – vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

Ausgelassen feiern bis in die Morgenstunden können Jugendliche ab
16 bald auch in Vorarlberg – vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

Jugendgesetznovelle soll im ersten Quartal kommen. Änderungen auch beim Rauchen.

Bregenz. Noch im ersten Quartal kommenden Jahres soll in Vorarlberg ein neues Jugendgesetz in Kraft treten. Das gab jetzt die Landesregierung bekannt. Rund 1100 Jugendliche brachten mit zahlreichen Jugendeinrichtungen und gut 20 Experten Ideen, Vorschläge und Anregungen ein. Eckpunkte der Novelle sind der Wegfall der Ausgehbeschränkung für Jugendliche ab 16 Jahren und ein schärferes Tabakgesetz.

Mussten 16- und 17-Jährige bisher noch um 2 Uhr morgens wieder zu Hause sein, soll diese zeitliche Beschränkung bald wegfallen. Ein Schritt, den die Polizei teils kritisch sieht. In einer Stellungnahme der Stadt Dornbirn zu dem Gesetzentwurf kritisiert die dortige Polizei, dass zur Sperrstunde der meisten Lokale um 2 Uhr die Jugendlichen nun auf der Straße stünden.

Verantwortung der Eltern

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch hält diesen Bedenken jedoch entgegen, dass nicht etwa die Jugendlichen selbst über ihre Sperrstunde bestimmen, sondern Mama und Papa. „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern wird nicht berührt“, sagt Rauch. Wann die 16- und 17-jährigen Jugendlichen zu Hause sein müssen, „liegt ausschließlich in der Verantwortung der Eltern“.
Mit der Gesetzesnovelle werde die Ausgehzeiten-Regelung an die der anderen Bundesländer angepasst. „Es war nicht zu vermitteln, dass im Rest Österreichs keine Ausgehbeschränkung gilt, sondern nur in Vorarlberg“, erklärt er.

Ein weiterer Eckpunkt des neuen Jugendgesetzes ist das weiter gefasste Tabakgesetz für Unter-16-Jährige. Sie sollen bald auch nicht mehr an E-Zigaretten oder den im Trend liegenden Shishas (Wasserpfeifen) ziehen dürfen. Diese Neuerung war laut Rauch zwar notwendig – die Jugendanwaltschaft habe viele Anrufe von besorgten Eltern bekommen – geht ihm jedoch nicht weit genug. „Je später der Einstieg, desto geringer die Chance, dass Jugendliche zu rauchen anfangen“, sagt er. Daher pocht der Kinder- und Jugendanwalt auf ein Tabakverbot für alle unter 18, wie es in fast allen europäischen Ländern bereits gilt. „Das müsste aber bundesweit erfolgen“, sagt Rauch.

Für den Beschluss der Jugendgesetz-Novelle gibt es bereits einen Termin:
Am 17. Februar soll im Landtag darüber abgestimmt werden, heißt es aus dem Landtagsklub der VP.

28. Dezember 2016
http://www.vn.at/lokal/2016/12/27/keine-polizeistunde-mehr-fuer-jugendliche.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Gewalt – Kindeswohl – ÖVP – Asylwerber – Polizei – Mutter – Vater – Obsorge – Kindeswohlgefährdung – Kindheit – Gewalttäter

 

Vergewaltigung und Lynchjustiz . . . – Die gefährlichsten Orte der Welt

Vergewaltigung und Lynchjustiz in Südafrika

Video:
Vergewaltigung

Vergewaltigung und Lynchjustiz in Südfrika


Die traurige Statistik zeigt, dass sexuelle Gewalt in keinem Land so häufig vorkommt wie in Südafrika.Banden von Vergewaltigern reden offen über ihre Taten, während andere Menschen das Gesetz in die eigene Hand nehmen, um sich durch Gegengewalt zu wehren.

Tags: Vergewaltigungen – Gewalt – Kindesmissbrauch – Asylwerber – Frauen – Flüchtlinge – Menschenrechtsverletzungen – Missbrauch – Mörder – Gewalttäter – Gericht – Selbstjustiz – Polizei – Bürgerwehr – Körperverletzung – Pädophile – Doku

Irmgard Griss – Ex-Höchstrichterin findet Paralleljustiz gut

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt: Empörung über Griss´ Befürwortung einer privaten Kirchenjustiz

Wien (OTS) – „Es ist traurig, dass Irmgard Griss als frühere Leiterin eines Höchstgerichts und Anwärterin für das höchste Amt im Staat eine Privat-Justiz der Kirche befürwortet“, so Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. Die Plattform hatte die PräsidentschaftskandidatInnen nach deren Einstellung zur Aufarbeitung der Fälle sexueller und psychischer Gewalt in der katholischen Kirche gefragt. Irmgard Griss schreibt: „Es ist überfällig gewesen, dass sich die Kirche diesem Problem gestellt hat. Die Klasnic-Kommission hat, soweit ich das verfolgt habe, großartige Arbeit geleistet.“

Ex-Höchstrichterin findet Paralleljustiz gut

Die Plattform stellt fest: Den Betroffenen, die sich vertrauensvoll an diese Kommission gewendet haben, wird vorgegaukelt, es handle sich tatsächlich um eine unabhängige und quasi staatliche Einrichtung. In Wahrheit wurde diese Kommission von Kardinal Schönborn in Auftrag gegeben und von der Kirche bezahlt. Auch datenschutzrechtlich gehört sie zur Bischofskonferenz. Entsprechend hat sie auch intimste Daten von Betroffenen an die Kirche weitergegeben. Sie schützt Täter und speist Betroffene mit empörend geringen Schadensgeldern ab. Rothwangl abschließend: „Ich bin aufrichtig entsetzt, dass sich eine ehemalige Höchstrichterin offensichtlich kaum mit diesen Fakten auseinandergesetzt hat. Wir verlangen nach wie vor eine staatliche Kommission zur Aufklärung der kirchlichen Missbrauchsverbrechen und deren systematische Vertuschung. Von einer Bundespräsidentin Griss würden wir hier schon Unterstützung erwarten.“

www.betroffen.at

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OTS0032, 20. April 2016, 09:41
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160420_OTS0032/plattform-betroffener-kirchlicher-gewalt-empoerung-ueber-griss-befuerwortung-einer-privaten-kirchenjustiz
Tags: Bundespräsidentenwahl – Heinkinder – sexueller Missbrauch – Kinderheim