300 Euro Pension für Heimkinder-Opfer | Opfer droht Zwangsvollstreckung

Heimopfern droht Zwangsvollstreckung

1977 hat die Stadt Wien das Erziehungsheim am Wilhelminenberg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geschlossen. Die Ansprüche der „Heimkinder“ sind verjährt.

Früheren „Heimkindern“, die die Stadt Wien geklagt und verloren haben, droht die Zwangsexekution. Eine Klägerin wehrt sich, eine andere zahlt in Raten zurück

Wien – Die Mahnung vom 11. April 2017 ist kurz und bündig. Die Adressatin – zwischen ihrem achten und 15. Lebensjahr im städtischen Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg untergebracht und misshandelt – wird von der Justiz ersucht, die „bisher nicht bezahlten Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro“ zu bezahlen. Andernfalls drohe die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Die Frau ist eines der „ehemaligen Heimkinder“ und Gewaltopfer der 1950er- bis 1970er-Jahre, bei denen sich die Republik im November in einem Festakt offiziell entschuldigt hat.

Ihr stehen nun weitere Zahlungen ins Haus. Mehr als 21.000 Euro haben ihr die Gerichte vorgeschrieben: Sie stehen der Gemeinde Wien als Prozesskostenersatz zu. Gegen sie hatte die Frau- nach Aufkommen des Heimskandals durch Berichte im Kurier 2011 und dem dadurch erfolgten quasi Aufwachen ihrer Erinnerungen – auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

Stadt kann Exekution führen

Das Verfahren hat sie (und andere) in drei Instanzen verloren: Die Ansprüche waren verjährt. Die Folge: Die Stadt bekam mit den Urteilen ihre Prozesskosten zugesprochen und hat somit einen gültigen Exekutionstitel über die rund 21.000 Euro in der Hand. Sie kann der Frau, auf die sie einst hätte achten müssen und der sie eine „symbolhafte“ Entschädigung von 35.000 Euro gezahlt hat, jederzeit den Exekutor ins Haus schicken. Zu holen wäre für die Stadt nicht viel: Die Frau ist Mindestsicherungsbezieherin, für ihre Prozesse hatte sie Verfahrenshilfe bekommen.

Und, so ihr (ohne Bezahlung arbeitender) Anwalt Johannes Öhlböck im Schreiben an die Justiz: „Die Einbringung stellt eine unbillige Härte gegen ein Verbrechensopfer dar. Meiner Mandantin ist es bis dato aufgrund der Vorkommnisse während ihres Heimaufenthaltes nicht möglich, einem geregelten Leben nachzugehen. … Ich bitte Sie daher, von der Einhebung der Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro abzusehen.“ Die Antwort der „Einbringungsstelle der Justiz“ steht aus.

Klägerin brachte Sache ins Rollen

Dabei hatten die Erzählungen der erfolglosen Klägerin über die Gewalt im städtischen Heim, so wie später die Schilderungen ihrer zahlreichen Schicksalsgenossen, das Offenbarwerden des Heimskandals erst so richtig ins Rollen gebracht. Die Wilhelminenbergkommission wurde eingesetzt, ein fassungslos machender Bericht über systematische Misshandlung erstellt – und vor einem halben Jahr hat sich die Republik bei den Opfern von Gewalt in Kinderheimen entschuldigt. Beim Festakt im historischen Sitzungssaal des Parlaments erklärte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), das „offizielle Österreich übernimmt Verantwortung“.

In der Folge beschloss der Nationalrat das Heimopferrentengesetz, auf dessen Basis (geschätzten) 7000 Menschen – die in Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kirche und in Pflegefamilien malträtiert worden sind – eine Rente von monatlich 300 Euro zusteht. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Keine Antwort von Häupl

Ob sich die Gemeinde Wien die mehr als 21.000 Euro von ihrem einstigen Schützling holen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Auf Anfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur darauf, dass die Stadt in Summe bereits 52 Millionen Euro für die Heimkinder zur Verfügung gestellt habe. Anwalt Öhlböck meint, dass die Eintreibung unverständlich sei, „wurden die Betroffenen doch durch von der Gemeinde Beschäftigte in diese Situation gebracht. Diese Leute haben ihnen in ihrer Kindheit unbeschreibliches Unrecht angetan.“

Die Prozessverliererin selbst hat sich Ende November in einem Brief an Bürgermeister Michael Häupl gewendet. Dass sie nun Schulden von mehr als 21.000 Euro bei der Stadt Wien habe, beschäme sie „auf tiefste Weise – obwohl mir das Schlimmste passiert ist, was man einer Kinderseele antun kann“. Die Frau schrieb, es sei „nun an Ihnen, die ganze Angelegenheit auf respektvolle Weise zu beenden“, und bat Häupl um einen Termin. Antwort bekam sie nicht.

Stadt lässt sich Raten bezahlen

In einem anderen von einem „Heimkind“ verlorenen Prozess gegen die Stadt Wien ist man schon weiter. Dieser Klägerin wurden Prozesskosten von 10.605,18 Euro vorgeschrieben. Sie hat sich mit Wien, um die Ungewissheit einer Eintreibung abzuwenden, auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von ihr nimmt die Stadt nun 200 Euro pro Monat.

Abgeblitzt beim Menschrechtsgerichtshof

Abgeblitzt sind Gewaltopfer städtischer Heime übrigens auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – etwa der 61-jährige Wiener Theaterregisseur und Künstler Karl Welunschek. Er hat, wie berichtet, Beschwerde in Straßburg eingebracht, unter anderem mit der Argumentation, so wie die österreichischen Gerichte die Verjährungsregeln auslegten, verletzten sie das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit. Der Gerichtshof hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt.

Renate Graber6. Mai 2017, 11:00

http://derstandard.at/2000057082264/Stadt-Wien-Heimopfern-droht-Zwangsvollstreckung

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch  – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Internat – Zögling – Missbrauch – Opfer

25. April, internationaler Tag Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)


Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung

25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:

– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden  Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.

Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.
„Väter ohne Rechte“ startet am 25. April für dem Familienministerium der Väterplattform: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/petitionsstart-pas-ins-strafrecht-25-april-ist-internationaler-pas-tag/

 

Hinweise:
Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht.
http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung:
Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen
Prof. Ursula Gresser:
http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html
Ärztekammer Salzburg:
http://www.aeksbg.at/documents/10682/3869170/AK_15+medium-11%2B12_WEB.pdf/ac59379d-e8e9-4c0f-9ef0-c4ed864c1772?version=1.0&t=1449735703000
Ein Fallbeispiel unter vielen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Link zum Beitrag:
https://www.maennerpartei.at/tag-gegen-elternentfremdung-heimliche-gewalt-von-unheimlichen-ausmassen/

 

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

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Hannes Hausbichler
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Tel.: +43/664/78 67 456

Gewaltopfer und Medien – Angela Kreilinger, Leiterin der Selbsthilfegruppe „Opfersolidarität“

Missbrauch

Gewaltopfer und Medien

Leiterin einer Selbsthilfegruppe erklärt, warum Opfer an die Öffentlichkeit gehen


© Bild: © Corbis.

Jede dritte Frau in Österreich wird einmal in ihrem Leben Opfer von sexueller Gewalt. Einige Gewalt – und Missbrauchsopfer wollen ihr Martyrium nicht still für sich verarbeiten, sondern an die Öffentlichkeit gehen. Wie im Fall von Natascha Kampusch stößt diese Vorgehensweise allerdings oft auf Ablehnung. „Es gibt immer wieder Anfeindungen, auch von Opfern“, sagt Angela Kreilinger, Leiterin der Wiener Selbsthilfegruppe „Opfersolidarität“. Sie ist selbst Betroffene und spricht im Interview mit NEWS.AT darüber, wie Gewaltopfer das Erlebte in einer Selbsthilfegruppe verarbeiten können und warum viele an die Öffentlichkeit gehen wollen.


© NEWS.AT
Angela Kreilinger, Leiterin der Selbsthilfegruppe „Opfersolidarität“

NEWS.AT: Sie leiten die Selbsthilfegruppe „Opfersolidarität“ für Gewaltopfer, speziell für Opfer von sexueller Gewalt, und sind gleichzeitig Betroffene. Wie ist das Projekt entstanden?
Angela Kreilinger:  Ungefähr vor vier Jahren wollte ich zu einer Selbsthilfegruppe gehen. Ich habe aber in Wien keine passende gefunden. Da habe ich mir gesagt, ich muss eine gründen. Das war nicht so leicht, weil man zuerst eine Gruppe von Leuten braucht. Dann kann man sich als Selbsthilfegruppe registrieren. Eine Selbsthilfegruppe ist kein Verein. Es ist eine lose Personengruppe. Wir würden auch nicht gefördert werden, wenn wir ein Verein wären.

NEWS.AT:  Welchen Betroffenen bieten Sie Hilfe an?
Kreilinger:  Meistens kommen Leute zu uns, die schon bei anderen Anlaufstellen waren und ergänzend den Bedarf einer Selbsthilfegruppe verspüren, beziehungsweise denen man in ihrem Sinn nicht helfen konnte. Es gibt einige Fälle, bei denen Opfer nicht damit zufrieden sind, was bei einer Anzeige oder einem Verfahren herausgekommen ist. Wir sind so etwas wie ein Sammelbecken von Fällen, bei denen es noch keine Lösung gab. Das Hauptthema ist dabei sexuelle Gewalt, wie sexuelle Kindesmisshandlung und Vergewaltigung.

NEWS.AT : Wie sieht der Ablauf in einer Selbsthilfegruppe aus?
Kreilinger: Wir stellen eine Ergänzung zur Fachtherapie dar und können diese nicht ersetzen. Der Bedarf an einer Therapeutin oder einer Supervision ist gelegentlich da. Im Prinzip geht es darum, dass man mit Leuten über das Thema spricht, die damit vertraut sind. Zeitweise läuft das wie in einem Kaffeehaus ab. Man trinkt Tee, isst Kuchen und spricht stundenlang miteinander. Wenn man das Thema zu oft erwähnt, belästigt man seinen Freundes – und Familienkreis. Manche haben eben doch das Bedürfnis, mehr als einmal etwas dazu zu sagen. In der Selbsthilfegruppe darf man das wiederholen so oft man will.

NEWS.AT:  Im Fall von Natascha Kampusch stößt es immer wieder auf Unverständnis, dass ein Opfer so oft in den Medien auftaucht. Was steckt hinter dem Verhalten an die Öffentlichkeit zu gehen?
Kreilinger: Viele Opfer wollen in die Medien, weil sie nicht zu einem Ergebnis gekommen sind, das für sie in Ordnung ist. Sie machen sich natürlich Hoffnungen, dass so Druck gemacht wird und in ihrem Fall etwas weitergeht. Wir befürworten, wenn jemand sich an die Medien wendet. Genauso wie Frau Kampusch werden auch wir deshalb angefeindet und als exhibitionistisch bezeichnet. Alle Fälle von uns, die das betrifft, wollten von sich aus an die Öffentlichkeit gehen. Es sind beide Wege in Ordnung. Jeder muss das für sich entscheiden. Es gibt Opfer, denen es gut tut, wenn sie Anerkennung finden und zumindest in den Medien genannt werden, wenn es sonst schon „vertuscht“ wird. Mit Vertuschung meinen die meisten Opfer, dass in der Familie darüber nicht geredet wird, dass bei einem Verfahren nichts herausgekommen ist oder dass Ermittlungsfehler gemacht worden sind.

NEWS.AT : Wie ist dann diese Ablehnung – auch im Fall Kampusch – zu erklären?
Kreilinger:  Wir finden das gut, wenn Betroffene an die Öffentlichkeit gehen. Andere Menschen fühlen sich dadurch aber belästigt, auch Opfer. Weil die Betroffenen dadurch zum Teil an ihren eigenen Missbrauch erinnert werden. Man wird auch angefeindet, weil gewisse Leute das Thema schon satt haben. Natascha Kampusch kämpft eben für ihre Geschichte.

NEWS.AT: Sie schreiben auf ihrer Homepage, dass Sie selbst Opfer waren. Woraus haben Sie Kraft geschöpft, um das Erlebte zu verarbeiten?
Kreilinger: Ich habe das jahrelang mit mir herumgeschleppt und schleppe es eigentlich noch immer mit mir herum. Ich hatte bis circa zu meinem 32. Lebensjahr Panikattacken. Damals wusste ich nicht, dass ich ein Kind bin, das sexuell misshandelt und geschlagen worden ist. Das habe ich verdrängt. Ich habe nur gewusst, irgendetwas stimmt nicht. Mir war erst nach der Aufarbeitung der Panikattacken bewusst, was mir als Kind passiert ist.

NEWS.AT:  Inwieweit ist ein intaktes Familienumfeld für ein Gewaltopfer wichtig?
Kreilinger: Es ist schön, wenn gerade in einem familiären Missbrauchsfall irgendjemand von der Familie zum Opfer steht. Das kommt sehr selten vor. Immer wieder höre ich, dass die eigene Familie die Betroffenen sehr belastet. Ich weiß von mir selbst und von Betroffenen, dass wenn es innerhalb der eigenen Familie passiert, man sich schon unbeliebt macht, wenn man nur darüber redet. Es heißt dann: „Wie sieht das nach außen hin aus? Was werden die Nachbarn denken? Du wirst die Familie zerreißen.“ Das höre ich traurigerweise immer wieder.

NEWS.AT:  Welche Schritte kann ein Opfer von sexueller Gewalt einleiten?
Kreilinger: Man sollte sich zuerst vom Arzt untersuchen lassen, falls es zu einem direkten Hautkontakt gekommen ist. Das Opfer kann ein Gedächtnisprotokoll machen und Anzeige erstatten. Allerdings ist es vor einer Anzeige manchmal sinnvoll, mehr Beweise zu sammeln. Die meisten Anzeigen werden eingestellt. Die Polizei hat nicht die Zeit bei jedem sexuellen Missbrauch den potentiellen Täter zu observieren. Man sollte sich sowohl psychisch als auch mit Beweisen auf die Anzeige vorbereiten. Für die psychische Aufarbeitung ist es dann wichtig, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Weiterführende Links:

Selbsthilfegruppe „Opfersolidarität“: In Wien findet am 6. April 2013 die „Lange Nacht der Kunst gegen
Gewalt und Missbrauch“ statt.‘

Donnerstag, 7. März 2013 von Carina Pachner
http://www.news.at/a/opfer-gewalt-kampusch-medien