„Bootcamps“ als „Therapie gegen Gehirnwäsche“ einführen in Österreich

Sehr gute Idee der FPÖ.
Man sollte auch „Bootcamps“ als Parential Alienation -Therapie einführen so wie es in den USA gemacht wird.
Jugendliche welche sich gegen Gerichtsurteile von Entfremdung stellen und uneinsichtig sind, sollen so lange in ein „Bootcamp“ bis sie den Kontakt zu beiden Eltern akzeptieren und respektieren.
Die Richterin  Lisa Gorcyca hat den Jugendlichen in einem  boot camp(Aufenthalt im Kinderdorf  einer Jugendstrafanstalt) mit einem Gerichtsurteil eine „Parental Alienation Therapie“ verordnet.
Es ist M.E. auch die einzige Möglichkeit die Gehirnwäsche, welche durch die jahrelange negative Manipulation der Mutter (Entfremderin) in diesem Fall entstanden ist, zu therapieren.
Ein Hinwegschauen bei Gewalt, Radikalisierung, Islamisierung, Entfremdung etc. von Jugendlichen, so wie es die sozialen Gutmenschen jahrelang gemacht haben, bedeutet auch weitere Gewaltausübung im späteren Alter als Erwachsener in unserer Gesellschaft.
Die Staatssekretärin Karoline Edtstadler sollte sich eine Reform im Jugendstrafrecht näher anschauen, wenn sie eine positive Veränderung in der Gesellschaftspolitik befürwortet.

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PS: Siehe auch –> http://wp.me/p4RGV9-1lt  oder  Richterin Lisa Gorcyca

Eltern-Kind-Entfremdung Urteil im Familienrecht PAS

Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2019

Artikel:
Erziehungscamps für Problemschüler gefordert

von C. Kramsl – Gewalt steht in Wiens Schulen an der Tagesordnung, die härteste Strafe ist eine Suspendierung. Vize-Bürgermeister Dominik Nepp (FPÖ) fordert „Bootcamps“ für gewalttätige Schüler.

Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)

     Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)

In „Heute“ fordert er nun „Erziehungscamps für gewalttätige Problemschüler“. Hier sollen Jugendliche, die man durch Suspendierungen vom Unterricht „viel eher belohnt, als bestraft“, so Nepp, „unter Aufsicht von Psychologen, Sozialpädagogen und Ärzten jene Hilfe bekommen, die zu einer Resozialisierung benötigt wird“. Polizei-Vorträge und Gefängnisbesuche sollen weiters die Konsequenzen von Fehlverhalten veranschaulichen.

Und: Nepp fordert verpflichtende Sozialdienste für Problemschüler in den Ferien. Essensverteilung in Spitälern, das Säubern von Obdachlosenheimen, etc. sollen „jene Schüler zum Umdenken und zur Nächstenliebe anregen“, so Nepp.

07. Januar 2019 05:30; Akt: 07.01.2019 08:11

https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/FP—Erziehungscamps-fuer-Problemschueler-50807973
Tags: Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Körperverletzung –  Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht – Obsorge – Family Familienrecht- family law austria germany Austria Family Law , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , FPÖ – HC Strache , violence , assault , child , child welfare , child endangerment , child , police , Vienna Mayor , bootcamps , Dominik ripoff , education camps , misconduct , FPÖ, Violence , violent , violent students ,  young people , police , problem students , psychologists , rehabilitation , students , social workers , penalty , suspension , classes , mandatory social services , Vienna schools –
„Parental Alienation Therapie“ boot camps for children – judgeParental Alienation Therapy – brainwashing – alienator – violence, radicalization, Islamization, alienation – criminal justice  – social policy

 

ÖVP-Scheinheiligen-Gesetz in Österreich!!!

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„Papamonat“ hat noch immer keinen Rechtsanspruch und keinen Kündigungsschutz!

Väter in Österreich werden von der ÖVP gemobbt und diskriminiert.

Die EX-ÖVP-Familienministerin Frau Sophie Karmasin sagt im Kurier Interview, dass der Rechtsanspruch des „Papa-Monat“ nicht wesentlich sei?
Auch der  Präsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), Harald Mahrer (ÖVP) ist GEGEN einen Rechtsanspruch für Väter beim „Papamonat“ –> Link
Ist die ÖVP wirklich so familienfeindlich und generell gegen eine Rechtssicherheit bei jungen Vätern, was sagt eigentlich der Bundeskanzler Seabstian Kurz dazu?

Im österreichischen Familienrecht spricht man bereits von der sogenannten „Vaterlosen Gesellschaft„.
Es ist bereits weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass Kinder beide Eltern brauchen. Diverse Studien über Eltern-Kind-Entfremdung bestätigen, dass ein Aufwachsen des Kindes ohne Vater „absent father syndrom“ bei der Mehrheit von entfremdeten, radikalen Häftlingen bzw. Gefährdern vorhanden ist.
Fazit: Das Vorbild des Vaters in einer gesunden Gesellschaft ist wesentlich!

Admin Familie & Familienrecht, family law austria, am 6-1-2018

Artikel:

Kein Rechtsanspruch

Papamonat: Nur 5% tun es dem Vizekanzler gleich

In dieser Woche hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) seinen Papamonat angetreten – und damit eine Debatte darüber ausgelöst. Ein Blick auf Zahlen und Fakten zeigt aber: Väter nutzen die Möglichkeit, die ersten Wochen nach der Geburt bei Frau und Kind zu sein, kaum. Die Opposition fordert nun einen Rechtsanspruch darauf – die türkis-blaue Bundesregierung prüft.

Just ein Blauer setzt das erste große frauenpolitische Signal des Jahres: Vizekanzler Heinz-Christian Strache trat diese Woche seinen Papamonat an. Das bedeutet: Bis Februar wird der FPÖ-Chef nur in Ausnahmefällen bei Koalitionsauftritten aufkreuzen – und kümmert sich stattdessen ausschließlich um seine Frau und Baby Hendrik. De jure beansprucht er den Papamonat freilich nicht, denn für Politiker gibt es keine Regelungen für Karenz und dergleichen. Weil er sein Jännergehalt also sonst weiterbezöge, wird es der FPÖ-Frontmann spenden.

Papamonat: Väter bekommen 22,60 Euro pro Tag
Strache ist mit einer derartigen Aktion allerdings nicht nur in der Politik die große Ausnahme: Denn wie Zahlen aus dem Familienressort zeigen, ist der Elternzeitbonus – vulgo Papamonat – noch lange nicht in den Familien angekommen. Seit März 2017 ist es Vätern möglich (Beamte dürfen das schon länger), in den ersten vier Wochen nach der Geburt eines Kindes ohne Urlaubsverbrauch zu Hause zu bleiben. Dafür bekommen sie zudem 22,60 Euro pro Tag, also rund 700 Euro.

Väterkarenz ist beliebter
In der Zeit zwischen März 2017 und August 2018 – dies sind die aktuellsten Zahlen des Familienressorts – wurden allerdings nicht mehr als 6500 Anträge von Vätern gestellt. In diesen eineinhalb Jahren kamen rund 130.000 Kinder zur Welt. Das bedeutet: Nur bei fünf Prozent der Geburten wird auch ein Papamonat in Anspruch genommen. Damit ist der Papamonat deutlich unbeliebter als die normale Väterkarenz, die rund jeder fünfte Mann beansprucht.

Woran aber liegt das? ÖGB, Arbeiterkammer und SPÖ fordern nun einen Rechtsanspruch, weil sie meinen, das (theoretische) Vetorecht des Arbeitgebers sei entscheidend. Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer lehnte das rote Begehr allerdings bereits ab.

Karmasin: „Rechtsanspruch ist nicht entscheidend“
Dabei drehe sich die Debatte um die falsche „Kinderkrankheit“ des Papamonats, erklärt dessen Erfinderin und Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP): „Der Rechtsanspruch ist nicht das entscheidende Thema. Der Papamonat ist einfach zu unbekannt, und vor allem wird er bei einer späteren Väterkarenz dazugerechnet.“ Schon damals wollte sie ihn als zusätzliches Angebot – scheiterte aber am Geld. Das Familienressort erklärte nun, den Papamonat zu „evaluieren“ und danach eventuell zu reformieren.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1836481

Tags: Viezekanzler Heinz Christian Strache FPÖ – Bundeskanzler Seabstian Kurz- Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzzeit – Kindeswohl – Kinder brauchen beide Eltern – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Gesellschaftspolitik – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terrorprävention

Negative Auswirkungen – UN Migrationspakt – Jurist Universität Hamburg

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Rechtliche Folgen sind zu erwarten und die Handlungsspielräume der Regierungen werden beschränkt.

  • Judikatur der Zuwanderung wird beeinflusst
  • Entscheidungen des Verwaltungsgericht
  • Entscheidungen internationaler Gerichte
  • über 100 politsche Verpflichtungen u. Maßnahmen werden von den Regierungen unterschrieben
  • 23 Ziele werden von den Regierungen unterschrieben
  • uneingeschränkte Befürwortung der regulären Migration
  • Förderung der Migration u. allen Vereinbarungen des Pakts

Es herrscht leider eine Asymmetrie der Verpflichtungen, quasi ohne jede Gegenverpflichtung.

  • Es gibt keinerlei Verpflichtungen der Migranten, es werden nur die Zielländer für die Verpflichtungen genannt
  • Verfehlte These in Zeiten der jetzigen Massenmigration die legale Migration noch stärker zu Fördern
  • These der schnellen Migration ist ökonomisch nicht haltbar
  • Es werden soziale Probleme, kulturelle Probleme, div. Reibungsflächen, religiöse Probleme  komplett ignoriert
  • Die Verfasser des UN-Migrationspakt sprechen über Migration hauptsächlich vom Segen für die ganze Menschheit
  • Niemand der Unterzeichner des Pakts hat die fehlenden Vorbehalte bis jetzt formuliert, was sehr bedenklich ist.

 

  • Die Zuwanderer sind hauptsächlich Muslime, es fehlt hier eine Antisementismus-Erklärung.
  • Hier gibt es ebenso Rassismus der Migranten (durch Kultur, Religionen) und diese Verpflichtungen stehen im Pakt nicht drinnen.
  • Die Regierungsparteien in Deutschland haben eine notwendige Diskussion verhindert, welches sehr beschämend ist.

PS: Die 74. UN-Generalversammlung findet am 17-30 September 2019 in New York statt, man wird sehen ob hier Vorbehalte einzelner Staaten eingebracht werden?

Jurist Reinhard Merkel, Universität Hamburg, zu den negativen Auswirkungen des Migrationspakts.

28 Länder – darunter die USA, Österreich und Ungarn – lehnten den UN-Migrationspakt ab.

Der Pakt war bis zum Schluss heftig umstritten, auch innerhalb der Bundesregierung, jedoch wurde eine breite Diskussion verhindert.

An den Verhandlungen über den Pakt waren insgesamt 192 Staaten beteiligt gewesen.
Doch nicht alle stellten sich letztendlich hinter diesen Vorgaben.

Videoquelle: UN Migrationspakt Tagesschau, 2018 12 10
Textzitate Admin Familie & Familienrecht, am 16. Dezember 2018

+++ Bitte teilen +++

Tags: Asylwerber – Flüchtlinge – Migration – Integration – Zuwanderung – UN-Migrationspakt – Religion – Kultur – Islamisierung – Muslime – Terror – Gesellschaftspolitik – Bürger – Rassismus – Inländerfeindlich – Ausländerfeindlich – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

FPÖ schlägt Doppelresidenz für Trennungskinder vor

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Justiz – Parlamentarische Materialien – Stichworte: Nationalrat/Anträge – Vorlagen: Justiz

Antrag der Opposition zu den Themen Trennungskinder:

FPÖ schlägt „Doppelresidenz“ (Shared parenting) für Trennungskinder vor

Bedenken gegen die derzeitige Regelung des Aufenthaltsorts von Trennungskindern melden die Freiheitlichen an. Wie Abgeordneter Norbert Hofer erinnert, schreibt das Gesetz zwingend die Festlegung eines „hauptsächlichen Aufenthaltsorts“ des Kindes vor, was dazu führt, dass derjenige Elternteil – in der Praxis meist die Mutter – , dem dieser Aufenthaltsort zugesprochen wird, alleine über den Wohnort des Kindes entscheiden kann und gegenüber dem anderen Elternteil unterhaltsbezugsberechtigt ist. Dies fördere alte Rollenbilder und verhindere die Erwerbstätigkeit und finanzielle Selbstständigkeit der Frau, warnt Hofer. Männern wiederum werde dadurch weder Anreiz noch die Möglichkeit gegeben, die Versorgung der Kinder zu gleichen Teilen zu übernehmen. Der FPÖ-Abgeordnete fordert nun in einem Entschließungsantrag (835/A(E)) die Einführung einer Doppelresidenz für Trennungskinder, die auf dem Grundsatz der annähernd gleichteiligen Betreuung durch beide Elternteile aufbaut. Vorstellbar ist für Hofer dabei u.a. auch die Aufteilung der Familienbeihilfe, des Familien- und Unterhaltsabsetzbetrags sowie aller mit dem Aufenthaltsort zusammenhängenden Sozialleistungen und Beihilfen auf beide Elternteile.

Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 17.12.2014

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1231/

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG.pdf
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,
dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des
KindNamRAEG2013 hinsichtlich der Einführung der Doppelresidenz für
Trennungskinder und damit folgende Punkte beinhaltet:


• Die Festlegung einer annähernd gleichteiligen Betreuung, der Doppelresidenz
als erstes Ziel im Scheidungs- und Obsorgeverfahren.

• Die Bestimmung eines Betreuungsanteils als Schlüsselzahl für das Ausmaß
der Doppelresidenz. Der Betreuungsanteil ist das Ausmaß in Prozent, welches
ein Elternteil an Naturalunterhalt leistet. Der Betreuungsanteil kann gerichtlich
oder durch Einigung der Eltern festgelegt und verändert werden.

• Die automatische Anwendung der Gemeinsamen Obsorge bei jedem
Beschluss einer Doppelresidenz.

• Die gesetzliche Schaffung zweier Wohnadressen des Kindes im Falle der
Doppelresidenz.

• Die ausschließlich einvernehmliche Veränderung jedes der beiden Wohnorte,
falls ein Elternteil eine Veränderung des Wohnortes, an dem das Kind bei
Ausübung seines Betreuungsanteiles lebt, anstrebt, und diese Veränderung
die Ausübung der Doppelresidenz beim anderen Elternteil behindert oder den
Bedürfnissen des Kindes, insbesondere des stabilen Besuchs der gleichen
Schule, im Wege steht. Bei der Auswahl des Schulstandortes ist die
Erreichbarkeit von beiden Elternteilen zu berücksichtigen.

• Die Unterstützung von Eltern bei der Einführung und Aufrechterhaltung der
Doppelresidenz. Zu diesem Zweck hat ein entsprechender richterlicher Auftrag
an die Familiengerichtshilfen im Rahmen der Verhängung der Doppelresidenz
zu ergehen, Eltern bei einvernehmlicher Entscheidungsfindung zu
unterstützen und diese dazu anzuhalten, die Pflegeleistung und Erziehung
auch des anderen Elternteils zu akzeptieren und zu unterstützen.

• Die Änderung des Natural- und Geldunterhalts § 231. (2): „Der Elternteil, der
den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag.“
Ist eine Doppelresidenz festgelegt, so gilt der festgelegte Betreuungsanteil
jedes Elternteils als anrechenbar auf den Geldunterhalt. Bei annähernd
gleichteiliger Betreuung entfällt die Unterhaltsverpflichtung zu Gänze. Die
Judikatur spricht bei 1/3 bereits von einer gleichteiligen Betreuung. die
Rechnung mit 50% stimmt insofern nicht, als bereits ab geringer
Betreuungsquote Kosten für Zimmer, Bett, Spielsachen anfallen. Unabhängig
davon ob dies 1 oder 7 Tage pro Woche genutzt wird.)“

• Die Aufteilung von Familienbeihilfe, Familien- und Unterhaltsabsetzbetrag
sowie aller, mit dem Aufenthaltsort zusammenhängender Sozialleistungen und
Beihilfen.


2 von 3 835/A(E) XXV. GP – Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version)
http://www.parlament.gv.at
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

• Die Aufnahme der Pflicht beider Eltern, gleichteilige Betreuung im Sinne der
Doppelresidenz nach Kräften zu unterstützen, in das Wohlverhaltensgebot (§
159) Das Wohlverhaltensgebot muss endlich durchsetzbar sein und bei
Verstößen strafrechtliche Konsequenzen haben!

• Beschlüsse zur Doppelresidenz sind tatsächlich durchsetzbar, als Verstoß
gegen das Wohlverhaltensgebot, zu gestalten. Die Durchsetzung ist
konsequent mittels Androhung von Ordnungsstrafen und nötigenfalls
Umsetzung derselben zu gestalten (siehe Cochemer Praxis).“


In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.

Tags: Familienpolitik – Familienrecht – Familie – Gesellschaftspolitik – Trennung – Eltern – Eltern-Kind-Entfremdung – Väter – Obsorge – KindNamRÄG 2013 – Kindeswohl – Gesetzgeber – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft –  Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 – Zivilrecht (Bürgerliches Recht, Handels-, Wettbewerbs- und Urheberrecht) – Familienpolitik