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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'gender madness'
Gender-Mainstreaming oder eine gesunde Familienpolitik unterscheidet sich von expliziter „Frauenpolitik“ dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen einbezogen werden sollen. Ist dies nicht der Fall, spricht man von reiner Frauenpolitik oder auch Genderwahn ! Ein Frauenministerium ohne einen Männerminister als Gegenpol stellt eine Hetze gegen Männer und Väter da, siehe auch Feminismus.
Admin Familie & Familienrecht, am 30-12-2018 Tags: Genderwahnsinn – Feminismus – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Vaterlose Gesellschaft – Family Familienrecht- family law austria germany Austria Family Law , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , Germany Family Law , Family , Family Law , Feminism – Feminist – feminist , women’s issues , gender madness , equality equality , leaks family law austria germany , father , fatherless society , Grandfathers product definition women’s policy , family and family law, Family policy , feminism , women’s ministry , women’s issues , counterpoint , gender mainstreaming , gender madness , gender madness , gender , incitement , incitement against men and fathers , men , men ministers , fathers
. . . also beschloss der 25-jährige Homosexuelle eine Frau zu vergewaltigen, der Gedanke kam ihm beim Fernsehen.
Vor dem Bonner Landgericht Gericht, gab der Homosexelle, Zdenek H. zu, das 14 jährige Mädchen Hannah aus Königswinter zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
PS: Bei einem Urteil „normal Lebenslänglich“ ist eine Entlassung nach 15Jahren Haft möglich.
1.Artikel:
Geständnis im Mordfall Hannah: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt“
Der Angeklagte Zdenek H. Bild: dpa
Der Gedanke kam ihm beim Fernsehen: Der homosexuelle Zdenek H. wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren. Also beschloss er, eine zu vergewaltigen. Eine andere Idee, so sagte er zu Beginn des Prozesses, sei ihm nicht gekommen.
Mit einem umfangreichen Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag in Bonn der Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Hannah aus Königswinter begonnen. Der homosexuelle 25-jährige Zdenek H. sagte vor dem Bonner Landgericht Gericht, er habe das Mädchen vergewaltigt, weil er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wollte. Er gab zu, das Mädchen zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
Bei seiner Aussage saß der Angeklagte zur eigenen Sicherheit hinter Panzerglaswänden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrzeugreiniger Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Mord zur Verdeckung der anderen Straftaten vor. Nach Angaben eines Justizsprechers steht auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zur Debatte. Damit wäre – bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
„Einmal Sex mit einer Frau ausprobieren“
Der Angeklagte war 2004 aus Tschechien nach Deutschland gekommen. In Königswinter lebe er mit einem Freund zusammen. Am Tattag sei ihm plötzlich beim Fernsehen die Idee gekommen, dass er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wolle, sagte er vor Gericht. Eine andere Idee außer einer Vergewaltigung sei ihm dabei gar nicht in den Sinn gekommen.
Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah: Bild: dpa
Er habe sich Klebeband und Kabelbinder besorgt und am Abend des 29. August an der Bahnhaltestelle in Königswinter-Oberdollendorf auf ein potenzielles Opfer gewartet. Die 14-jährige Hannah, die nach einem Besuch bei ihrem Freund auf dem Heimweg war, habe er zufällig ausgewählt.
„Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch“
Er drückte ihr nach eigenen Angaben ein Messer an die Kehle und drohte: „Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch.“ Dann knebelte und fesselte er sein Opfer und versteckte sich mit dem weinenden und zitternden Mädchen fast zwei Stunden lang auf einem nahe gelegenen Busparkplatz, bevor er sich dort an ihr verging. Zugang zu dem Gelände hatte er, weil er mit der Reinigung der Fahrzeuge betraut war.
Nach der Vergewaltigung habe er nicht mehr gewusst, was er mit ihr machen solle, und spontan beschlossen, sie zu töten, berichtete der Angeklagte. Zuerst stach er in Brust und Bauch. Danach habe er schon gedacht, sie sei tot. Doch als er das Klebeband entfernte, habe sie plötzlich aufgeschrien. Da habe er ihr noch mehrmals die Kehle durchgeschnitten. Nach der Tat sei er nach Hause gefahren und habe noch eine Fernsehserie aufgenommen, berichtete der Angeklagte. Doch am nächsten Tag sei es ihm so schlecht gegangen, dass er sich den ganzen Tag übergeben habe und nicht zur Arbeit gehen konnte. „Ich habe keine Erklärung dafür, warum ich plötzlich eine Frau vergewaltigen wollte“, sagte der Angeklagte.
Die Leiche des Mädchens war erst nach tagelanger Suche unweit des Elternhauses in einem Gebüsch entdeckt worden. Die Mordkommission kam dem 26-Jährigen über eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur. Über 150 Proben hatten die Ermittler von Personen im Umfeld des Tatorts genommen. Nummer 21 ergab eine Übereinstimmung mit DNA-Material, das am Opfer gefunden worden war. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden Hannahs wurde der 25-Jährige daraufhin in seiner Wohnung festgenommen.
Für die Hauptverhandlung sind wegen des Geständnisses nur drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 6. Dezember erwartet.
Schülerin ein Zufallsopfer: Speichelprobe 21 überführte Hannahs Mörder
Hannah – zufällig Opfer eines brutalen Täters Bild: ddp
Hätte sie eine spätere Bahn genommen, würde Hannah aus Königswinter womöglich noch leben. Ein 25 Jahre alter Mann hat gestanden, die Schülerin vergewaltigt und erstochen zu haben. Sein Opfer wählte er zufällig aus.
Der Mord an der 14 Jahre alten Hannah aus Königswinter ist aufgeklärt. Ein 25 Jahre alter Fahrzeug- und Objektreiniger wurde in seiner Wohnung nahe des Tatortes festgenommen und legte ein umfassendes Geständnis ab, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Bonn erklärten. Der Mann habe das Mädchen vergewaltigt und dann erstochen. Gegen ihn erging Haftbefehl.
Gefasst wurde der geständige Täter schon am Mittwochnachmittag. Die Polizei kam ihm mit einer freiwilligen Speichelprobe auf die Spur, sagte der Leiter der Mordkommission, Michael Brück. Er habe in unmittelbarer Nähe des Leichenfundorts gearbeitet, Hannah aber nicht gekannt. Der Mann sei nach eigenen Angaben homosexuell. Die Schülerin sei ein Zufallsopfer, erklärte Staatsanwalt Michael Hermesmann.
Nach der Tat mit dem Fahrrad nach Hause
Der 25-Jährige habe dem Mädchen in der Nähe einer Bushaltestelle aufgelauert, die nur etwa 500 Meter vom Elternhaus entfernt liege, schilderte Hermesmann den Ablauf der Tat am 29. August. Er habe die Jugendliche überwältigt sowie geknebelt und gefesselt. Zunächst habe er sich mit seinem Opfer versteckt, bis es auf einem Gelände, auf dem zahlreiche Busse abgestellt seien, ruhig geworden sei. Dann habe er die 14-Jährige in einen leer stehenden Bus gebracht und sie dort vergewaltigt (Siehe auch: Video: Mord an Hannah aufgeklärt).
Gedenken an die ermordete Hannah: Bild: dpa
Den Ermittlungen zufolge stach der Täter außerhalb des Fahrzeugs auf das Mädchen ein, so dass sie verblutete. Hannah habe zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen am Oberkörper und am Kopf erlitten. Der Täter habe die Leiche im Gebüsch an einer Böschung auf einem benachbarten Firmengelände versteckt und sei dann mit dem Fahrrad nach Hause gefahren.
DNA-Spuren überführen Täter zweifelsfrei
Die Leiche des Mädchens wurde erst fünf Tage nach der Tat gefunden. Die Aufklärung beruht den Angaben zufolge in erster Linie auf 152 freiwilligen Speichelproben, die von Personen aus dem Umfeld des Tatortes genommen wurden. Spur Nummer 21 habe schließlich Übereinstimmung mit DNA-Spuren erbracht, die beim Opfer gefunden worden seien, teilten die Ermittler mit.
Ein Gutachten muss nach Angaben von Hermesmann nun zeigen, ob der Mann psychisch krank oder schuldfähig ist. Ob der seit etwa fünf Jahren in Deutschland lebende Tscheche vorbestraft ist, möglicherweise in einem anderen Land, weiß die Bonner Polizei bisher noch nicht. Hannah war am 29. August nach einem Besuch bei ihrem Freund mit Bus und Stadtbahn bis zur heimatlichen Haltestelle in Königswinter-Oberdollendorf gefahren. Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen sie um 20.28 Uhr beim Verlassen der Bahn an der Haltestelle.
Beisetzung im engsten Familienkreis
Die Beerdigung Hannahs soll an diesem Freitag auf dem Waldfriedhof in Oberdollendorf stattfinden. Das Mädchen werde im engsten Familienkreis beigesetzt, kündigte die Polizei am Donnerstag an. Aus Rücksicht auf die Angehörigen soll der Friedhof für die Dauer der Trauerfeierlichkeiten für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben. Schon am Wochenende hatten in einer öffentlich Trauerfeier mehr als 1000 Mitschüler, Lehrer und die Eltern Hannah gedacht.
Täter bekommt nur 20Jahre Haft bis maximal 30Jahre.
Das Urteil in Deutschland „mit besonderer Schwere„, bedeutet das er bis zu maximal 30 Jahre in Haft verbringen wird.
Der Täter kann also frühestens nach 20 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.
Bei „normal Lebenslänglich“ hätte er in Deutschland schon nach 15 Jahren entlassen werden können.
Eine Sicherheitsverwahrung konnte nicht angeordnet werden, weil die rechtlichen Vorraussetzungen gefehlt haben, sagt die Anwältin der Familie Gudrun Roth.
4.Video – Hannahs Vater Volker Wiedeck am 1.10.2011
In der SWR Sendung „Menschen der Woche“ spricht Hannahs Vater, Volker Wiedeck, mit Frank Elstner über das Thema sexuelle Gewalt. Hierbei kommt nicht nur das Schicksal von Hannah und Mirco zur Sprache, sondern auch das Thema Prävention im Alltag und natürlich werden auch die „Hannah Stiftung“ und die von ihr geförderten Projekte besprochen und den Zuschauern nahe gebracht.
Tag: Homo – homosexueller Zdenek Hermesmann – Schwuler – gleichgeschlechtlich – Ehe für Alle – Kindererziehung – Recht auf Kinder – Genderwahnsinn – Familienrecht – Gay wanted to even try sex with a woman – homosexual – marriage for all – parenting – Right to Children – Gender madness – Family Law –
Beziehungsvertrag mit 22 unfassbaren Vereinbarungen
Treue, Gewaltlosigkeit und ein insgesamt harmonisches Miteinander sollten die Grundlage einer jeden Beziehung sein. Eine Frau aus den USA hat ihrem Freund jedoch einen Beziehungsvertrag mit 22 Bedingungen vorgesetzt, der ein innerpartnerschaftliches Regelwerk deutlich überstrapaziert.
Eine Liste wird öffentlich
Die groteske Auflistung wäre nie öffentlich geworden, hätte nicht ein aufmerksamer Twitter-User die Liste durch ein Autofenster abfotografiert – und verbreitet. Dazu schreibt Twitter-User kkeyes96: „Irgendein armer Kerl hat diesen Vertrag von seiner Freundin im Auto liegengelassen“. Entsprechenden Tweet hat er bereits wieder gelöscht, weil alle glaubten, seine Freundin hätte die Liste geschrieben. „Boredpanda“ hat jetzt jedoch einen Screenshot der Liste publiziert.
Die 22 Punkte des Beziehungsvertrages
Du darfst keine einzige Handynummer einer Frau haben.
Du darfst keiner einzigen Frau in den sozialen Netzwerken folgen.
Du darfst nicht mit deinem Freund Keegan abhängen.
Du fährst nicht ohne mich mit dem Wagen.
Du darfst dich nicht mehr als zweimal die Woche mit deinen Jungs treffen.
Du darfst keiner anderen Frau hinterherschauen.
Wenn dich irgendwo eine Frau anquatscht, gehst du sofort weg.
Dein Freund Mo kommt nicht immer mit, wenn wir etwas unternehmen.
Du fragst nicht, ob ich dir einen blasen kann.
Du bist nie wegen irgendeiner Sache sauer auf mich.
Du darfst nie wieder deine Freunde Tyler, Noah, Deven oder Josh mitbringen.
Du darfst keinen Alkohol trinken, solange ich nicht da bin.
Ich darf dein Handy checken, wann immer ich es möchte.
Wenn wir zusammenziehen, werden niemals andere Frauen unser Haus betreten.
Wenn wir zusammenziehen, werden deine Freunde nur selten zu uns kommen.
Wenn ich dich jemals mit einer anderen Frau erwische, bringe ich dich um.
Du sagst mir nie wegen deiner Freunde ab.
Dein Freund Austin hat nichts zu melden, wenn wir miteinander Zeit verbringen.
Wir gehen mindestens einmal in zwei Wochen aus.
Wenn ich sage: „Du springst.“ Dann fragst du: „Wie hoch meine Prinzessin?“
Du sagst mir gefälligst einmal am Tag, dass du mich liebst, damit ich auch weiß, dass du es ernst mit mir meinst.
Es vergehen nie mehr als zehn Minuten, bis du mir zurückgeschrieben hast.
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