#MeToo Kritiker hat Betretungsverbot – Moderator Roman Rafreider vom ORF

Die Gewaltvorwürfe des ORF Moderator  u. #metoo Kritiker Roman Rafreider erinnern mich an die Verleumdung des Wettermoderator  Jörg Kachelmann, welcher jahrelang in den Dreck gezogen wurde, ehe er freigesprochen wurde. 

Artikel: Kritik an #Metoo

Wie reagieren Männer auf #metoo?

Wenn es um sexuelle Belästigung geht, melden sich Männer selten zu Wort.

Was ZiB-Moderator Roman Rafreider und andere Männer zu #Metoo zu sagen haben.

Wie reagieren Männer auf #metoo?

ZiB-Moderator Roman Rafreider     © Thomas Ramstorfer / First Look / picturedesk.com

Eine Bekannte sagte mir einmal: „Ich kenne keine einzige Frau, die nicht schon einmal sexuell belästigt wurde. Und ich rede hier nicht nur von Catcalling.“ Wie wahr diese Aussage ist, führt uns die Social Media Kampagne #metoo erst wirklich vor Augen. Twitter, Instagram und Facebook werden von #metoo-Geständnissen geflutet. Initiiert wurde der Aufruf von Schauspielerin Alyssa Milano nach Öffentlichwerden des Weinstein-Skandals.

Zwischen all den #metoo Postings müssten sich aber mindestens halb so viele #notme -Geständnisse befinden. Wenn so viele Frauen sich öffentlich dazu bekennen schon einmal sexuell belästigt worden zu sein: Wo bleiben die Männer, die für Frauen aufstehen und ihren Geschlechtskollegen ein Vorbild sind?

Macht sie das Verhalten anderer Männer nicht wütend? Fühlen sie sich möglicherweise verunsichert, dass sie eine Frau – vielleicht sogar unbewusst – in eine solche Lage gedrängt haben?

Wir wollten wissen, was diese Welle der Bekenntnisse mit Männern macht und haben sie daher um ihre ehrliche Antwort gebeten.

#metoo geht auch an Österreichs Promis nicht vorbei. ZiB-Moderator Roman Rafreider war einer der ersten, die auf Facebook Stellung nahmen: „Sie sagen #metoo … wir (Männer) sollten alle laut sagen #notme #neverever‬.“

WOMAN hat den ZiB-Star um ein Statement gebeten:

Roman Rafreider, 47

Es packt mich die blanke Wut, wenn ich die Geschichten dieser Frauen lese und daneben am Foto das Grinsen dieser Weinsteins sehe, die es ja leider nicht nur in Hollywood gibt. Wir sollten alle – auch Männer – aufstehen und das Selbstverständliche laut hinausschreien: #notme #neverever .

Wir wollten aber auch wissen, was andere Männer darüber denken – hier die Statements!

Stefan, 42

#metoo – Die Aktion ist gut. Sexuelle Belästigung muss thematisiert werden. Nur durch Öffentlichmachen solcher Missstände kann ihnen entgegengewirkt und auch etwas verändert werden. Auch wenn es ein langer Prozess ist und weiterhin sein wird. Wer erinnert sich denn noch an die ähnlich Aktion vor nur wenigen Jahren? #aufschrei – 2013 war das. Ich musste jetzt selbst nachlesen, weil ich mich nicht mehr genau daran erinnern konnte. Und genau deswegen jetzt #metoo und auch in Zukunft.

Michael, 26

Ich fand die Aktion eine nette Idee, habe sogar meine Freundin ermutigt mitzumachen. Schade fanden wir aber beide, dass eine Menge verschieden schwerwiegender Fälle zusammengefasst wurde. Man kann also nicht wissen, ob jemand vergewaltigt oder nur der Person zugepfiffen wurde.
Das eine wäre zutiefst erschreckend, das andere zwar falsch, aber nicht sonderlich überraschend. An sich ist der Post eher bedeutsam für die Person selber als für andere, aber es würde mich freuen wenn es ihnen hilft!

Christian, 25

Tragisch aber wahr, es scheint so als ob fast jede Frau einmal oder öfter Opfer von sexueller Belästigung geworden ist. Ich würde sogar weiter gehen und behaupten jede Frau hat in irgendeiner Weise schon mit sexuellen Übergriffen umgehen müssen.

Während ich über diesen Fakt nachdenke, überlege ich, ob ich selbst, auch wenn ich mich nie als solchen Mann verstehen würde, jemals eine Frau sexuell belästigt habe. Vielleicht auch ohne es zu merken. Meine ehrliche Antwort, wahrscheinlich schon. Ich könnte nie einem anderen Menschen aus voller Absicht wehtun oder ihn auch nur in eine unangenehme Lage versetzen.

Doch trotzdem bin ich mir sicher, dass ich die ein oder andere Frau durch meine Avancen belästigt habe. Nun stellt sich das ganze so dar, dass ich glaube ich zumindest ein halbwegs attraktiver Mann bin und deshalb diese Anmachen nicht als Belästigung wahrgenommen wurden. Ich glaube allerdings, dass dieselbe Form von Annäherungsversuch bei einem anderen Mann direkt als sexuelle Belästigung gewertet worden wäre. Um meinen Punkt kurz klar zu stellen, Belästigung bleibt Belästigung und Missbrauch, Missbrauch und doch ist dessen Wahrnehmung sehr von der ausführenden Person abhängig. Wenn ich in 25 Jahren die gleichen Versuche eine Frau anzumachen wie heute unternehme, werden diese mit höherer Wahrscheinlichkeit als sexuelle Belästigung empfunden.

An all die Frauen, die ein solches Verhalten erleben und in irgendeiner Form unter sexueller Belästigung leiden mussten: Es tut mir Leid. Ich hoffe inständig, dass diese Wunden, die von irgendeinem Arschloch zugefügt wurden, verheilen und ihr den Glauben an das Gute im männlichen Geschlecht nicht verliert.

Philipp, 28

In meinem Freundeskreis gibt es ein paar Fälle von sexueller Belästigung. Ob der Tatsache, dass das alleine schon kaum in Worte zu fassen ist, fand ich es mindestens ebenso schlimm, wie sehr sich Frauen dafür schämen es überhaupt zu erzählen. Täter erlegen dem Opfer somit eine Bürde auf, eine Erinnerung und ein Erlebnis ein Leben lang mit sich zu tragen und sich dafür auch noch schämen zu müssen. Jeder geht damit anders um, eines jedoch ist immer gleich: der ängstliche Blick und die brechende Ehrlichkeit. Es kann immer wieder passieren – Erlebtes kann man nicht so schnell vergessen beziehungsweise gar nicht.

Andreas, 40

Ich bin in einer relativ „gleichgestellungswilligen“ Mikro-Gesellschaft aufgewachsen und akzeptiere auch nur solche Menschen als Freunde. Ich war immer der Meinung, dass man alles offen ansprechen sollte, so man das möchte, und so haben wir das auch seit frühester Jugend gehandhabt. Ich sehe, dass quasi jede Frau sich schon einmal richtig belästigt gefühlt hat, viele auch tatsächlich Opfer von mehr als nur verbalen Belästigungen wurden, und auch dass es bei sexuellen Handlungen im eigentlichen Sinn erschreckend häufig vorzukommen scheint.

Oliver, 26

Ich denke, dass die meisten Typen keine Ahnung haben, wie es wirklich ist, weil sie es am eigenen Körper nie erlebt haben. Ähnlich wie beim Klimawandel: ein Oh-Effekt, leichte Betroffenheit, aber beim nächsten Fußball-Video in der Timeline wieder halb vergessen.

Persönlich setze ich mich schon mehr damit auseinander, weil ich einige Freundinnen habe, die es betrifft und ich selbst mehr als wütend werde, wenn ich so etwas mitbekomme. Ich weiß nur, dass es wie bei allen Themen für viele nicht leicht ist etwas nachzuvollziehen oder zu verstehen, das einen nie betroffen oder das selbst man nie erlebt hat.

von Márcia Neves , Themen: Feminismus, Sexismus
https://www.woman.at/a/was-sagen-maenner-zu-metoo


weitere Artikel:

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

Hüft-Operation

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

ZiB-Moderator Roman Rafreider (47) hat seine Liebe zu Krankenpflegerin Eva-Maria Burger nie wirklich öffentlich gemacht, dennoch ist sie immer wieder an seiner Seite zu sehen. Bei der Miss-Austria-Wahl im Casino Baden kam er jedoch ohne Begleitung. Auf ÖSTERREICH-Nachfrage, wo denn seine bessere Hälfte stecke, überraschte er mit seiner Antwort: „Meine Freundin liegt auf der Intensivstation.“

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Tapfer. Sie habe schon seit Jahren starke Schmerzen an den Hüften: „Unsereins würde wohl vor Schmerzen einfach umkippen“, sagte er. Eine beidseitige Hüftoperation wurde zur Notwendigkeit. „Ich hatte Tränen in den Augen, als ich davon erfuhr“, gab sich Rafreider gefühlvoll wie nie. Burger gibt sich hingegen lässig: „Oida, das war das Ärgste, das ich je gemacht hab. Zwei neue Hüften. What a hell of a ride“, schreibt sie auf Facebook.

Behandlung. Aufgrund der Schwere des Eingriffs sei sie auf die Intensivstation gebracht worden. Sie ist derzeit im Herz-Jesu Krankenhaus beim Spezialisten Gerald Loho in Behandlung: „Sie ist in guten Händen, trotzdem konnte ich kaum schlafen. Heute ist der erste Tag, an dem es ihr halbwegs gut geht.“

(man)07. Juli 2017 17:17
https://www.oe24.at/leute/oesterreich/Rafreider-Freundin-auf-Intensivstation/290247611

weitere Artikel zu den Gewaltvorwürfen und Betretungsverbot von Roman Rafreider vom ORF:
https://www.krone.at/1784251

Tags: Genderwahn – Gleichberechtigung – Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch –  Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Mobbing – Strafverfahren violence allegations defamation 

Neuen Sexualstrafbestimmungen § 205a, § 218 StGB sind entschieden abzulehnen!

Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Stellungnahmen 98/ME

38/SN-98/ME –
Stellungnahme von: Universität Innsbruck, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier

zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF- Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016



Stellungnahme zum

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015

Auszug
Seite 7 – 8

  1. Die neuen Sexualstrafbestimmungen (§ 205a, § 218 StGB-Entw) sind entschieden abzulehnen. Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts erfordert Zurückhaltung auch bei der Schaffung neuer Sexualdelikte. Der Entwurf kennt leider keine Zurückhaltung.
  • 205a StGB-Entw bedroht unter anderem denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, der mit einer anderen Person ohne deren Einverständnis den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt.

Nehmen wir an, die Frau behauptet im Zuge der Scheidung oder Trennung, sie habe den Geschlechtsverkehr mit ihrem Noch-Partner „eigentlich“ nicht gewollt, sie habe sich „überfahren gefühlt“, sei „getäuscht“ worden und hätte bei Kenntnis der wahren Umstände (zB Untreue des Partners, Trennungsabsicht) nie eingewilligt; sie habe nur mitgemacht, weil ihr Partner sie – mehr oder weniger? – hinters Licht geführt oder gedrängt habe, weil er so hartnäckig gewesen sei.

So wird wohl aus jedem streitigen Scheidungsverfahren auch ein Strafverfahren hervorgehen, dessen Ausgang – wenn Aussage gegen Aussage steht – höchst ungewiss ist. Jedenfalls wird der beschuldigte Partner erpressbar, wenn er sich nicht den Forderungen des angeblichen Opfers, zB nach höhe-rem Unterhalt oder alleiniger Obsorge, beugt.

Ein ausdrückliches oder vielleicht auch nur schlüssiges „Nein“ zu dem einen oder anderen Geschlechtsverkehr im Laufe einer Beziehung lässt sich im Nachhinein immer konstruieren.

 

Seite 7 von 10 –  http://www.parlament.gv.at


8 von 10        38/SN-98/ME XXV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)

 

Ein „deutliches, aber doch maßvolles Zeichen“ gegen sexuelle Gewalt, wie die Erläute-rungen (S 26) meinen, ist die Bestimmung nicht, da sie weder Gewalt noch Drohung voraus-setzt, sondern nur einen „konsenslosen Sexualkontakt“ (Erläuterungen ebenda). Natürlich sollen Sexualkontakte einverständlich erfolgen, aber es kann nicht Aufgabe des Strafrechts sein, nach-zuprüfen, ob Sexualpartner mit allem, was sie taten, immer und voll einverstanden waren. Es ist jedem Sexualpartner zumutbar, sich deutlich und unmissverständlich gegen unerwünschte ge-schlechtliche Handlungen auszusprechen.

Lediglich der Umstand, dass ein Partner zum Geschlechtsverkehr überredet, verführt, gedrängt oder durch Versprechen verleitet wurde, rechtfertigt keine Kriminalstrafe.

Wenn Gewalt oder gefährliche Drohung im Spiel ist, greift selbstverständlich der Schutz des Strafrechts (zB § 201, § 202 StGB). Eine gefährliche Drohung kann auch schlüssig durch Gesten oder Andeutungen erfolgen, wenn sich aus den Umständen ergibt, was der Täter dem Opfer antun will, falls es sich nicht fügt. In einer „Gewaltbeziehung“, in der ein Partner den an-deren schon aus nichtigem Anlass verprügelt, können auch kleine Gesten für eine gefährliche Drohung ausreichen. So sind die wirklich strafwürdigen Fälle schon durch das geltende Recht erfasst.

 

Strafbar soll nach dem Entwurf auch sein, wer das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr durch Ausnützung einer Zwangslage oder durch Einschüchterung erlangt. Die Erläuterungen nennen keine Beispiele. Vermutlich sind die Fälle der Einschüchterung praktisch deckungs-gleich mit denen der Drohung oder Gewaltanwendung nach den §§ 201, 202 StGB, insoweit ist die Bestimmung überflüssig.

Das Ausnützen einer Zwangslage kann vieles bedeuten. Ist die Frau in einer Zwangslage, wenn sie ihr Mann verlassen oder ihr den Zugriff zu seinem Konto sperren will, wenn sie nicht mit ihm schläft? Ist der Mann in einer Zwangslage, wenn ihn die Ehefrau auf die Straße setzt, wenn er nicht wieder mit ihr anstatt mit der Freundin schläft?

Ein am Ultima-Ratio-Prinzip ausgerichtetes Strafrecht sollte sich von solchen Fragen fernhalten.

  • 218 StGB-Entw will nicht nur die Belästigung durch eine geschlechtliche Handlung an einer anderen Person, sondern auch durch eine „nach Art und Intensität einer solchen (ge-schlechtlichen) Handlung vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ erfassen. Die Definition ist unverständlich, und auch die Erläuterungen machen sich nicht die Mühe, sie zu erklären. Will der Entwurf das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot für Sexualdelikte außer Kraft setzen?

 

Original weiterlesen
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_03016/imfname_401159.pdf
Tags:  ÖVP – vaterlose Gesellschaft – Justiz – FPÖ – HC Strache – Männerpartei – NEOS –  Team Stronach – Scheidung – Trennung  – Missbrauch