Was ist Frauenpolitik?

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Definition Frauenpolitik

Definition Frauenpolitik
Definition Frauenpolitik

 

Frauenpolitik schadet einer vernünftigen Familienpolitik | FamilieFamilienrecht.wordpress.com

Was ist eine vernünftige Familienpolitik?

 

     NEIN DANKE!

Frauenpolitik

Gender-Mainstreaming oder eine gesunde Familienpolitik unterscheidet sich von expliziter „Frauenpolitik“ dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen einbezogen werden sollen.
Ist dies nicht der Fall, spricht man von reiner Frauenpolitik oder auch Genderwahn ! Ein Frauenministerium ohne einen Männerminister als Gegenpol stellt eine Hetze gegen Männer und Väter da, siehe auch  Feminismus.

Frauenpolitik Femininismus
Frauenpolitik Feminismus oder eine vernünftige Familienpolitik?

Admin Familie Familienrecht Österreich Deutschland – Family law austria germany, 27-8-2017
Tags:
 Feminismus Frauenpolitik Nein – Justizopfer – Danke! Familienpolitik Österreich Deutschland austria Männer Hetze Genderwahn Frauenministerium Gender Mainstream Väter Minister Politik Familie – Was ist Frauenpolitik – vernünftige Familienpolitik – Familie Familienrecht wordpress blog – Vaterlose Gesellschaft

Warum gibt es noch immer keine Gleichberechtigung

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BH
KARRIERE MIT BH


Lesenswert?

Warum gibt es noch immer keine Gleichberechtigung

beim Wehrdienst?

ich plädiere dafür, endlich für burschen UND mädchen eine verpflichtende zeitspanne (6 – 12 monate) einzuführen.
es kann sich jeder aussuchen, ob er zum bundesheer geht oder zivildienst macht.

das wäre in zeiten, wo gleichberechtigung immer eingefordert wird, nur gerecht!

Mein Graz,

Verpflichtender Grundwehrdienst für Frauen

Ein verpflichtender Grundwehrdienst für Frauen beim österreichischen Bundesherr, wäre auch wichtig um die Lohnschere zu schließen, da diese Zeiten auch bei der Pension angerechnet werden.
😉
leaksmaouse, 03 

Artikel:
Politik – Innenpolitik

Girls‘ Day  Mehr Mädchen für das Bundesheer

Ministerien und Betriebe öffnen heute ihre Pforten, um Mädchen für von Männern dominierte Berufe zu gewinnen.

 GLEICHBERECHTIGUNG MANN - FRAU / SOLDATIN / BUNDESHEER

GLEICHBERECHTIGUNG MANN – FRAU / SOLDATIN / BUNDESHEER © (c) GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com (GEORG HOCHMUTH) 

 Beim heutigen Girls’ Day stehen junge Frauen im Mittelpunkt. Ministerien, Unternehmen, Betriebe und Hochschulen laden Schülerinnen ab zehn Jahren dazu ein, Ausbildungsberufe und Studiengänge in IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik kennenzulernen.

Eingeführt wurde der Girls’ Day 2006 vom Frauenministerium. Langfristig soll damit der weiterhin geringe Anteil von Frauen in technischen Berufen erhöht werden. Denn finden sich zwar mehr Frauen in Studienrichtungen wie Veterinärmedizin (ca. 78 Prozent), Geisteswissenschaften (ca. 71) und Bildende und angewandte Kunst (ca. 63), sind es in den Studien Montanistik (ca. 77 Prozent), Technik (ca. 75) und Theologie (ca. 54) deutlich mehr Männer. „Wir sehen, dass Maßnahmen wie der Girls’ Day – langsam, aber sicher – greifen“, erklärt Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ). „Ein Blick auf die Lehrlingsstatistik zeigt, dass seit Jahren auch erstmals ein technischer Beruf unter den zehn beliebtesten Lehrberufen der Mädchen ist – nämlich die Metalltechnik.“
Bei den Mädchen will man heute mit Action punkten. Workshops zu den Themen Wasser und Blitze sowie Experimente mit Säuren sollen Lust auf Technik machen. Und auch das Bundesheer präsentiert sich in der Hoffnung, die Zahl der aktuell 468 Soldatinnen zu steigern. Ausrüstung, Geräte und Abteilungen werden vom Heerespersonal vorgestellt.
Eröffnet wird der „Tag der Mädchen“ aber von einem Mann: Vizekanzler und Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner gibt gemeinsam mit der Cern-Direktorin Fabiola Gianotti im Naturhistorischen Museum in Wien den Startschuss.

Von CHRISTINA TRAAR | 05.06 Uhr, 27. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5207769/Girls-Day_Mehr-Maedchen-fuer-das-Bundesheer
Tags: Männer – Frauen – Wehrdienst Zivildienst Frauentag – Mädchentag – Grundwehrdienst – ÖVP

STEUERGELDVERSCHWENDUNG – SPÖ ÖVP für Frauenministerin

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Haben unsere ÖVP SPÖ Politiker Eier

oder sitzen da nur lauter Waschlappen in der Regierung?

 

STEUERGELDVERSCHWENDUNG SPÖ ÖVP
von 10 Millionen Euro für Frauenministerium

 

Wer braucht eine Frauenministerin ?
Männerminister gibt es auch keinen.

 

Steuergeldverschwendung Frauenministerin
Steuergeldverschwendung Frauenministerin – Foto vom Standard Artikel: http://derstandard.at/2000053736745/Rendi-Wagner-wird-Ministerin-fuer-GesundheitFrauen-und

Wer fördert die entsorgten Männer und Väter nach einer Trennung oder Scheidung?
Niemand.

Die Männer und Väter in Österreich sind nach einer Trennung sowieso in jeder Hinsicht die Blöden.
90% Frauen sitzen in den Familiengerichten, da haben Männer meistens  absolut keine Chance und eine Richterin ablehnen, ist in Österreich, in der Praxis unmöglich.
Bei 90% der Trennungseltern bleiben die Kinder bei der Mutter, wo ist da die Gleichberechtigung?

Jetzt noch 10 MILLIONEN EURO Steuergelder für eine Frauenministerin raus schmeißen, ist ja echt eine FRECHHEIT.
Für die diskriminierten Männer gibt es ja auch keinen Männerminister. Im übrigen möchte ich den Hr. Bundeskanzler Christian Kern SPÖ darauf hinweisen, dass die Selbstmordrate in Österreich deutlich über den Durchschnitt von Deutschland liegt. 3/4 dieser Suizide sind Männer. PAS-Suizide nach Trennung oder Scheidung sind ein großer Faktor, die Entfremdung vom eigenen Kind spielt hier eine wesentliche Rolle.
Vielleicht kann ja der Hr. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner ÖVP auch einmal drüber nachdenken. Die Gesellschaft wird durch solche Aktionen komplett zerstört. Diese Entfremdung spielt nicht nur bei entsorgten Väter (tlw. Mütter) eine wichtige Rolle, sondern auch bei den Trennungskindern.
Es gibt weltweit diverse Studien welche bestätigen, dass entfremdete Kinder sich wesentlich leichter radikalisieren. Im Zuge der Terrorprävention, sollte man hier wichtige Schritte setzen. Die „gehirngewaschenen entfremdeten Kinder“ sind unsere TERRORISTEN der 2.Generation in 5-10 Jahren, auch dazu haben viele Nahostexperten die gleiche Ansicht. Bei sogenannten entfremdeten Teenager, welche möglicherweise als Einzeltäter sich von der Gesellschaft nicht mehr verstanden fühlen, wird der Verfassungsschutz es noch schwerer haben als heute.

Ein wesentlicher Schritt zur Terrorprävention wäre, den Posten der Frauenministerin aufzulassen und eine vorbildhafte Familienpolitik für unsere Trennungskinder von Vater und Mutter zu gestalten.

Deshalb ist es wichtig, das unsere Kinder auch nach Trennung oder Scheidung den Kontakt und die Vorbildfunktion von Vater und Mutter erhalten bleibt.

Die 10 Mill. Euro Steuergelder sollte man einsparen oder dem Familienministerium zuordnen.

Die Zukunft von Österreich sind „normale“ Kinder, sie brauchen als Vorbild beide Eltern.
Eine feministische Frauenpolitik, welche die Entfremdung fördert ist hier komplett fehl am Platz, deshalb verzichten Sie bitte komplett auf die Förderung mit 10 Millionen und die künftige Frauenministerin.

BITTE machen Sie eine vernünftige präventive Politik, für unsere Kinder, Mütter und auch Väter.
Danke

Admin Familie & Familienrecht, am 7.März 2017, 18h39

Tags: Pamela Rendi-Wagner – Frauentag

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft

ceiberweiber.at – Steuergelder – Stadt Wien

Alexandra Bader

Seit knapp zwei Jahren ist mein Buch über Verschwörungsmythen in Österreich fertiggestellt. Fast ebensolange liegt es bei einem Justiziar des Verlages, der vehement anregt, dass ich mein Kapitel über die Wiener Verschwörungsmystikerin Alexandra Bader nachbessere. „Vehement anregt“ könnte man auch als „darauf bestehen“ verstehen. Es geht darum, dass ich den Namen einer Wiener sozialdemokratischen Politikerin entferne.

Aus gutem Grund möchte ich dem nicht nachkommen. Baders Internetauftritt ceiberweiber.at hat eine Sonderstellung unter den Blogs: Meines Wissens ist es die einzige ausschließlich aus Steuermitteln finanzierte Webseite, die Verschwörungsmythen verbreitet. Die auf Wunsch des Verlages aus meinem Text zu entfernende Politikerin hat für die Vergabe der für den Betrieb der Seite notwendigen Steuergelder aus dem Fördertopf der Stadt Wien Sorge getragen.

Seit dies nicht mehr der Fall ist sind Baders ceiberweiber.at in arge Kalamitäten geraten. Bader behauptet von sich selbst eine große Ausnahmejournalistin zu sein. Wenn das der Fall wäre, könnte sie ohne weiteres am freien Markt reüssieren. Da sie aber seit Einstellung der Steuerverschwendung an sie offenbar ohne Einkommen dasteht, dürften ihre angeblichen Qualitäten schlicht nicht vorhanden sein. Aber statt sich anderweitig am Arbeitsmarkt zu orientieren, versteift sie sich in einem Verschwörungsmythos in eigener Sache und schiebt anderen die Schuld für ihre Situation zu.

Damit nun aus meinen Meinungsverschiedenheiten mit meinem Verlag nicht womöglich ein Verschwörungsmythos in meiner eigenen Sache entsteht 😉 veröffentliche ich heute hier kostenlos das Kapitel Bader aus meinem Buch. Stand der Dinge im Text ist 2011, manche der Fußnoten funktionieren daher unter Umständen nicht mehr:

Verschwörungsmythen in Österreich: Alexandra Bader (PDF, ca. 250kB, 14 Seiten, 129 Fußnoten)

Steuergelder Stadt Wien – ceiberweiber – Alexandra Bader.pdf

Viel Vergnügen!- Stadt

„Po grapschen“ könnte 6 Monate Haft bedeuten ?

Strafrecht

Das Ende des Freiwilds

Sexuelle Belästigung soll künftig breiter gefasst werden. Pograpschen ist dann nicht nur lästig, sondern auch strafbar.

Ein Gesetzesentwurf,  der sexuelle Belästigungkünftig weiter fasst, erregt die Gemüter. corbis

Ein Gesetzesentwurf, der sexuelle Belästigungkünftig weiter fasst, erregt die Gemüter. corbisEin Gesetzesentwurf, der sexuelle Belästigungkünftig weiter fasst, erregt die Gemüter. corbis

Wien. „Gott sei Dank wird das verboten. Es ist nämlich alles andere als angenehm, von alten Herren angetätschelt zu werden“, sagt Maria P. Sie arbeitet neben ihrem Studium in einem Wirtshaus. „Als Kellnerin bist du Freiwild.“ Ein Klapser auf dem Po in der Straßenbahn oder eine unerwünschte Hand auf dem Oberschenkel im Lokal gelten derzeit als Kavaliersdelikte, gegen die es keine rechtliche Handhabe gibt.

Ab 2016 könnte sich das ändern. Derzeit sorgt ein Gesetzesentwurf von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, der nun in Begutachtung gegangen ist, für Erregung. Geht es nach dem Frauenministerium, sollen künftig auch unerwünschte Poklapser oder Berührungen unter Strafe gestellt werden. Die Forderung nach einer entsprechenden Reform ist nicht neu. Es gehe vor allem darum, diese Dinge sichtbar zu machen und aufzuzeigen, dass sie sehr wohl strafrechtlich relevant seien, heißt es auf Anfrage der „Wiener Zeitung“ aus dem Frauenministerium.

Sexuelle Belästigung ist schon jetzt strafbar. Allerdings nur, wenn die Geschlechtsorgane betroffen sind. Wer also einer Frau auf die Brüste oder einem Mann in den Schritt greift, kann unter Umständen verurteilt werden. Gegen eine Zunge im Ohr kann man sich allerdings nicht rechtlich zur Wehr setzen. Im Arbeitsrecht, im Disziplinar- und im Polizeirecht ist sexuelle Belästigung mittlerweile sehr genau und breit definiert. Dort kann ein Grapscher vom Chef nämlich sehr wohl juristische Folgen haben. Im privaten Bereich ist das nicht der Fall. Hier sind nämlich laut Gesetz „Geschlechtliche Handlungen an einer Person“ strafbar.

Im neuen Gesetzesentwurf wird dieser Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) nun weiter gefasst und schließt „geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ mit ein. Wer also künftig trotz eines Neins hingreift, muss mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder bis zu sechs Monaten Haft rechnen.

Aus dem Justizministerium heißt es auf Anfrage, man werde die Begutachtungsfrist abwarten und sich dann alle Kritikpunkte ansehen. Und davon gibt es schon jetzt reichlich viele.

Altherrenwitz trifft auf selbstbestimmte Frau
Rund um die Gesetzesreform ist nämlich eine gesellschaftliche Debatte darum entstanden, was Mann noch darf und Frau nicht mehr mitmachen muss. Ein Team-Stronach-Mandatar erzählt im Boulevard, wie er seine Frau nach einem Hinternklaps ehelichte und dass das neue Gesetz künftig Beziehungen unterbinden könnte.

Die Strafrechtsjuristen Helmut Fuchs und Klaus Schwaighofer sprachen sich Anfang der Woche gar gegen eine Ausweitung des Paragrafen 218 aus. Sie bemängeln, dass die Formulierung sehr ungenau sei und unter Umständen sogar „eine Umarmung“ strafbar werde.

Und auch so mancher Mann scheint verunsichert, wie weit er beim Flirten gehen darf. „Darf ich jetzt zum Beispiel eine Frau antanzen und ihr den Arm um die Schulter legen oder nicht?“, fragt ein junger Mann, der seinen Namen nicht im Kontext mit sexueller Belästigung nennen möchte.

Die Strafrechtsexpertin Katharina Beclin sagt ja. „Wenn ich schon geflirtet habe und sie das erwidert hat, natürlich.“ Sie beruhigt, dass durch die Gesetzesänderung nicht automatisch jede Umarmung und Berührung unter Strafe gestellt wird. Es gehe darum, ein Bewusstsein zu schaffen und Frauen auch eine rechtliche Möglichkeit zu geben, sich gegen unerwünschte sexuelle Annäherungen zu wehren.

„Es weiß jeder sehr gut, was die sexuelle Sphäre ist und was man beim guten Freund nicht mehr machen würde. Mir kommt vor, die Leute haben keine Ahnung, wie man sich sexuell annähert. In 90 Prozent der Fälle ist das ja kein Problem“, meint Beclin. Ein Nein dürfe in solchen Situationen nicht ignoriert werden.

Irene Pfeifer, Verteidigerin in Strafrechtssachen, findet die Ausweitung des Paragrafen dennoch nicht gut. „Wir haben genug Strafen und das Recht wird manchmal von Frauen missbräuchlich verwendet.“ Außerdem sei die Beweisbarkeit von sexueller Belästigung sehr schwierig, vor allem, wenn es keine Zeugen gibt.

Sexuelle Gewalt an Frauen noch immer Thema
Die aktuelle Debatte zeigt auch, wie festgefahren die Rollenklischees beim Thema sexuelle Gewalt sind. Frau ist gleich Opfer und Mann gleich Täter – obwohl auch Männer immer wieder Opfer von Frauengewalt werden. Der Gesetzesentwurf zielt aber auf beide Geschlechter ab. Männer wie Frauen haben damit die gleiche Möglichkeit, sich gegen ungewollte Übergriffe juristisch zur Wehr zu setzen.

Tatsache ist allerdings, dass in erster Linie Frauen Opfer von sexueller Gewalt werden. Laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung aus dem Jahr 2011 geben drei von vier Frauen an, sexuell belästigt worden zu sein. 20 Prozent der Frauen in Österreich wurden mindestens ein Mal Opfer von schwerer sexueller Gewalt und jede Sechste kann zumindest von einer versuchten Vergewaltigung berichten.

Die meisten Übergriffe kommen aber erst gar nicht zur Anzeige. Aus Scham, aus Angst, den Job zu verlieren oder weil die Täter aus dem eigenen Familien- oder Bekanntenkreis kommen. In Österreich kommt nicht einmal jede zehnte Vergewaltigung zur Anzeige. Und nur jede fünfte Anklage führt tatsächlich zu einer Verurteilung. Oft wird die Klage mangels eindeutiger Beweise fallen gelassen. Im Klartext bedeutet das, dass circa ein Prozent der Täter tatsächlich verurteilt wird.

„Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter“, sagt Beclin. Diese sollen wissen, dass manche Handlungen auch strafrechtliche Folgen haben können. Ziel sei auch die Stärkung der sexuellen Integrität von Frauen. Im Jahr 2013 gab es übrigens 67 Verurteilungen nach Paragraf 218 des StGB – von sexueller Belästigung bis Vergewaltigung.

Von Marina Delcheva, vom 11.04.2015, 08:00 Uhr

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/?em_cnt=745825
Tags: Feministin – SPÖ – Feminismus 
– Justizopfer

Steinigungen GENDERN, Nachteile bei der Steinigung von Frauen . . .

lt. Frauenministerin Gababriele Heinisch-Hosek – SPÖ Frauen – in einer Broschüre des Bundeskanzleramt

SPÖ Frauen gendern

Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Frauenpolitik – Frauenministerium