Die österreichische Regierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ)
haben ihr Versprechen von Fairness und Gerechtigkeit umgesetzt und eingehalten!
Admin Familie & Familienrecht, am, 4-9-2018:
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Bild Pressekonferenz mit HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP haben sich heute auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die nächsten fünf Jahre geeinigt.ARTIKEL:
9. Wie wird der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern aufgeteilt?
Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden.
Das heißt, eine der beiden Personen kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird statt dessen zwischen Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahler aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).
Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, komm es zu einer Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250), wenn er von beiden Teilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird.
10. Was passiert, wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt zahlt? Steht diesem trotzdem der Familienbonus Plus zu?
Ein Unterhaltsverpflichteter kann der Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm eine Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zu Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zu Gänze zu.
Wird der Unterhalt während des Jahres aber nicht zu Gänze bezahlt, steht er dem Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu.
Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Partner kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen.
WEITERE Fragen und Antworten zum „Familienbonus Plus“
Auf Basis der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 vom 13. Juni 2018 haben wir für Sie aktuelle Informationen zusammen gestellt
weiterlesen – Bundesministerium für Finanzen –>
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html#heading_5__Wie_kann_man_den_Familienbonus_Plus_in_Anspruch_nehmen_
Tags: Gesetze Österreich – Steuergesetz – Scheidung – Trennung – 2019 Steuerrecht – Unterhaltsabsetzbetrag – Vater – Väter – soziale Gerechtigkeit